{"id":122396,"date":"2009-05-01T12:00:00","date_gmt":"2009-05-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2009\/05\/galliker-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:38:17","modified_gmt":"2023-08-23T21:38:17","slug":"galliker","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2009\/05\/galliker\/","title":{"rendered":"Stand und Ausbau des schweizerischen Nationalstrassennetzes"},"content":{"rendered":"<p>Als Nationalstrassen gelten die wichtigsten Strassenverbindungen von gesamtschweizerischer Bedeutung. Heute sind \u00fcber 93% des beschlossenen Nationalstrassennetzes in Betrieb. Im laufenden Jahr investiert der Bund mehr als 2,1 Mrd. Franken ins Nationalstrassennetz. Die Fahrleistung auf den Nationalstrassen betrug im vergangenen Jahr gut 22,5 Mrd. Fahrzeugkilometer. Die k\u00fcnftigen Herausforderungen bestehen darin, das Nationalstrassennetz so auszugestalten, dass es einerseits die erforderliche Mobilit\u00e4t bew\u00e4ltigen kann und andererseits f\u00fcr die Benutzer sicher und zweckm\u00e4ssig, f\u00fcr die Umwelt vertr\u00e4glich sowie f\u00fcr die Erbauer und Betreiber finanzierbar ist. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200905_06_Galliker_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"278\" \/>&#13;<\/p>\n<h2>Bedeutung der Nationalstrassen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nUnsere Nationalstrassen haben hohen verkehrstechnischen Anforderungen zu gen\u00fcgen und sollen insbesondere eine sichere und wirtschaftliche Abwicklung des Verkehrs gew\u00e4hrleisten. Im vergangenen Jahr betrug die Fahrleistung Fahrleistung 2008 = Durchschnittlicher Tagesverkehr auf der Nationalstrasse x 366 Tage x realisierte Netzl\u00e4nge in Kilometern. auf den Nationalstrassen gut 22,5 Mrd. Fahrzeugkilometer. W\u00fcrde man diese Fahrzeugkilometer aneinanderreihen, entspr\u00e4che diese Strecke \u00fcber dem 500000-fachen des Erdumfangs oder mehr als dem 150-fachen der Distanz zwischen Erde und Sonne. Ungef\u00e4hr ein Drittel der gesamtschweizerischen Fahrleistung von Motorfahrzeugen wird auf den Nationalstrassen bew\u00e4ltigt. Dieser Anteil ist umso beeindruckender, wenn man bedenkt, dass nur gut 2% der Strassen in der Schweiz als Nationalstrassen gelten. Ein leistungsf\u00e4higes und engmaschiges Nationalstrassennetz erm\u00f6glicht tiefe Transportkosten im Personen- und G\u00fcterverkehr. Nur mit tiefen Transportkosten k\u00f6nnen eine starke Spezialisierung innerhalb der Wertsch\u00f6pfungskette und ein hoher Grad der Arbeitsteilung erreicht werden. Jeder Standort hat komparative Vorteile in der Herstellung bestimmter G\u00fcter und Dienstleistungen. Der kosteng\u00fcnstige r\u00e4umliche Austausch von Zwischen- und Endprodukten ist dabei eine Bedingung f\u00fcr die Konzentration der Produktion an einem bestimmten Standort. Die Infrastruktur der Nationalstrassen ist daher f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung der Mobilit\u00e4t von Arbeitskr\u00e4ften und G\u00fctern von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Eine kleine offene Volkswirtschaft wie die Schweiz ist zudem sowohl f\u00fcr den Import als auch den Export von G\u00fctern auf eine leistungsf\u00e4hige Verkehrs- und insbesondere Strassenverkehrsinfrastruktur angewiesen, welche effiziente, flexible und zuverl\u00e4ssige Logistikketten m\u00f6glich macht.&#13;<\/p>\n<h2>Festlegung des Nationalstrassennetzes<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Jahre 1960 hat die Bundesversammlung das Nationalstrassennetz im Wesentlichen festgelegt und im Bundesbeschluss \u00fcber das Nationalstrassennetz Bundesbeschluss \u00fcber das Nationalstrassennetz vom 21.Juni 1960 (SR 725.113.11). die Strassenverbindungen von gesamtschweizerischer Bedeutung definiert. Dieser Entscheid erfolgte gest\u00fctzt auf mehrj\u00e4hrige Planungsarbeiten einer dannzumal zust\u00e4ndigen Kommission des Departements des Innern (EDI). Die Kommission hatte den Auftrag, alle damit zusammenh\u00e4ngenden verkehrspolitischen, technischen, wirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Fragen abzukl\u00e4ren. In seiner Botschaft an die Bundesversammlung \u00fcber die Festlegung des Nationalstrassennetzes vom 5. Februar 19603 hat der Bundesrat insbesondere Folgendes ausgef\u00fchrt: \u00abNur selten bietet sich einem Staate die Gelegenheit, in einem Wurfe die Verkehrsbeziehungen eines Verkehrstr\u00e4gers durch eine Gesamtkonzeption grundlegend neu zu gestalten und damit den Erfordernissen des modernen Lebens auf Jahrzehnte hinaus anzupassen. Die Festlegung des Nationalstrassennetzes ist keine leichte Aufgabe; zu sehr steht sie im unmittelbaren Interessenbereich der Kantone, des Automobilismus, des Fremdenverkehrs, ja der gesamten schweizerischen Volkswirtschaft. Der Bundesrat glaubt f\u00fcr sich in Anspruch nehmen zu d\u00fcrfen, Ihnen hiermit einen Antrag zu unterbreiten, der diesen Interessen massvoll Rechnung tr\u00e4gt.\u00bb Das gest\u00fctzt auf diese Botschaft beschlossene Nationalstrassennetz ist denn auch &#8211; von wenigen Anpassungen, wie beispielsweise der Aufnahme des Gotthardstrassentunnels oder der \u00abTransjurane\u00bb ins Nationalstrassennetz abgesehen &#8211; bis heute unver\u00e4ndert geblieben.&#13;<\/p>\n<h2>Neue Zust\u00e4ndigkeiten mit der NFA<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBis Ende 2007 war der Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Die Kantone haben die Nationalstrassen gebaut, unterhalten und betrieben. Zudem waren sie Eigent\u00fcmer der Nationalstrassen. Der Bund hatte einerseits die Oberaufsicht inne;andererseits hat er massgebliche finanzielle Beitr\u00e4ge an den Bau, den Unterhalt und den Betrieb der Nationalstrassen geleistet. Mit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 1. Januar 2008 hat sich diese Aufgabenteilung im Bereich der Nationalstrassen ge\u00e4ndert. Seit dann steht das bereits erstellte Nationalstrassennetz im Eigentum des Bundes. Der Bund ist zudem &#8211; abgesehen von der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes &#8211; alleine f\u00fcr den Bau, den Ausbau, den Unterhalt und den Betrieb der Nationalstrassen sowie die Finanzierung dieser Aufgaben zust\u00e4ndig. Die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen.&#13;<\/p>\n<h2>Finanzierung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBundesseitig stammen die finanziellen Mittel f\u00fcr die Finanzierung des Nationalstrassennetzes aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV). Ge\u00e4ufnet wird die SFSV aus der H\u00e4lfte der Mineral\u00f6lsteuerertr\u00e4ge, aus den Ertr\u00e4gen des Mineral\u00f6lsteuerzuschlags auf Treibstoffen sowie aus dem Reinertrag der Autobahnvignette. Im vergangenen Jahr flossen finanzielle Mittel in H\u00f6he von rund 3,9 Mrd. Franken in die SFSV. Die Mittel aus der SFSV sind zweckgebunden zu verwenden. Diese Zweckbindung ist Ausdruck der engen Beziehung zwischen Benutzern und Abgabepflichtigen. Durch dieses System ist gew\u00e4hrleistet, dass die Kosten der Nationalstrasse vorwiegend &#8211; beziehungsweise bei der Autobahnvignette ausschliesslich &#8211; von den Benutzern getragen werden. Derartige Zweckbindungen sind zudem als Vorgaben an die politischen Entscheidungstr\u00e4ger zu verstehen, langfristig optimale Investitionsentscheide zu f\u00e4llen. Die Finanzierung der Aufwendungen des Bundes f\u00fcr die Nationalstrassen erfolgt grunds\u00e4tzlich direkt \u00fcber die SFSV. \u00a0Die Massnahmen zur Beseitigung von Engp\u00e4ssen im Nationalstrassennetz sowie die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes werden seit Anfang 2008 \u00fcber den Infrastrukturfonds Bundesgesetz \u00fcber den Infrastrukturfonds f\u00fcr den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen vom 6. Oktober 2006 (Infrastrukturfondsgesetz; SR 725.13). finanziert. Die Bundesversammlung hat im Infrastrukturfonds f\u00fcr die Beseitigung von Engp\u00e4ssen im Nationalstrassennetz 5,5 Mrd. Franken und f\u00fcr die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes 8,5 Mrd. Franken bereitgestellt. Ge\u00e4ufnet wird der Infrastrukturfonds aus der SFSV. Seine Mittel dienen der effizienteren und umweltvertr\u00e4glicheren Bew\u00e4ltigung der f\u00fcr eine leistungsf\u00e4hige Gesellschaft und Wirtschaft erforderlichen Mobilit\u00e4t.&#13;<\/p>\n<h2>Fertigstellung des Netzes<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Jahre 1963 wurde mit einem Abschnitt der N1 Nationalstrassen werden grunds\u00e4tzlich mit \u00abN\u00bb und einer Zahl bezeichnet. Dabei kann es sich sowohl um Autobahnen und Autostrassen als auch um Gemischtverkehrsstrassen handeln. Mit \u00abA\u00bb und einer Zahl werden die wichtigsten Autobahnen und Autostrassen bezeichnet. Dieses Netz umfasst nicht nur Nationalstrassen, sondern auch verschiedene kantonale Autobahnen und Autostrassen. Die Bezeichnung \u00abA\u00bb ist v.a. f\u00fcr die Verkehrsinformation von Bedeutung. zwischen Genf und Lausanne der erste Nationalstrassenabschnitt dem Verkehr \u00fcbergeben. Nach und nach konnten die im Bundesbeschluss \u00fcber das Nationalstrassennetz vorgesehenen Strassenverbindungen gebaut und in Betrieb genommen werden. Gut 1760 Kilometer beziehungsweise rund 93% des beschlossenen Nationalstrassennetzes sind heute in Betrieb. Bis zur Netzvollendung fehlen noch etwa 126 Kilometer. Noch nicht realisiert sind beispielsweise die N8 im Raum Lungern und Giswil (Kanton Obwalden) oder die N9 im Oberwallis sowie Teile der N16 \u00abTransjurane\u00bb (Kantone Bern und Jura). Nach Ansicht des Bundesrates sind die noch fehlenden Netzelemente mit hoher Priorit\u00e4t zu erstellen. Der gr\u00f6sste Teil des heute noch nicht realisierten Nationalstrassennetzes wird dementsprechend bis ins Jahr 2015 gebaut sein. Im laufenden Jahr k\u00f6nnen insbesondere die vierspurige Strecke zwischen Bergermoos und Fildern (N1, Kanton Z\u00fcrich) sowie die ebenfalls vierspurige Strecke zwischen Uetliberg Ost und Fildern (N4, Kanton Z\u00fcrich) &#8211; Teilst\u00fccke der Westumfahrung Z\u00fcrich &#8211; dem Verkehr \u00fcbergeben werden. Seitens des Bundes erfolgt die Finanzierung dieser Netzvollendung \u00fcber die im Infrastrukturfonds bereitgestellten 8,5 Mrd. Franken. Die Bundesversammlung bestimmt im Rahmen des jeweiligen Voranschlags die H\u00f6he der pro Jahr f\u00fcr die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes zur Verf\u00fcgung stehenden finanziellen Mittel. F\u00fcr 2009 hat sie f\u00fcr die Fertigstellung der noch ausstehenden Netzelemente Kredite im Umfang von 965 Mio. Franken bereitgestellt. Ungef\u00e4hr ein Drittel dieses Betrages wird f\u00fcr die Realisierung von Projekten in der Romandie verwendet.&#13;<\/p>\n<h2>Ausbau, Unterhalt und Betrieb<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nF\u00fcr den Ausbau, Unterhalt und Betrieb des bereits erstellten Nationalstrassennetzes ist seit dem 1. Januar 2008 der Bund zust\u00e4ndig. Die Erf\u00fcllung dieser Aufgaben muss so erfolgen, dass ein sicherer und fl\u00fcssiger Verkehr gew\u00e4hrleistet ist und die Verf\u00fcgbarkeit der Strasse m\u00f6glichst uneingeschr\u00e4nkt bleibt. F\u00fcr einen Grossteil dieser Aufgaben ist das Bundesamt f\u00fcr Strassen (Astra) zust\u00e4ndig. Das Astra arbeitet dabei eng mit den Kantonen, aber auch anderen nationalen und internationalen Partnern zusammen. \u00a0&#8211; Unterhalt und Ausbau: Im Durchschnitt m\u00fcssen bei Nationalstrassen alle 15 Jahre Unterhaltsarbeiten durchgef\u00fchrt werden. In der Regel kommt es dabei gleichzeitig auch zu Ausbauten. Die Unterhalts- und Ausbauarbeiten sind in der Regel mit einem hohen Bedarf an Planung und finanziellen sowie personellen Ressourcen verbunden. Durch die Kombination von Unterhalts- und Ausbauarbeiten k\u00f6nnen Synergien optimal genutzt werden. Zudem verringert sich dank dieser Koordination die Anzahl der Baustellen, was wiederum eine geringere Beeintr\u00e4chtigung des Verkehrs zur Folge hat. Im laufenden Jahr investiert der Bund gut 1,18 Mrd. Franken in den Unterhalt und den Ausbau des bestehenden Nationalstrassennetzes. \u00a0&#8211; Betrieb: F\u00fcr die Sicherstellung des Betriebs der Nationalstrassen hat der Bund mit 11 Gebietseinheiten Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Gebietseinheiten sind die Kantone oder von diesen gebildete Tr\u00e4gerschaften. Die Verg\u00fctung f\u00fcr die Sicherstellung des Betriebes erfolgt grunds\u00e4tzlich nach Leistung und nicht nach Aufwand.&#13;<\/p>\n<h2>Nationalstrassennetz &#8211; quo vadis?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSeit der Festlegung des Nationalstrassennetzes vor fast 50 Jahren ist das Verkehrsaufkommen rasant gewachsen. Die Prognosen gehen auch f\u00fcr die Zukunft von einem weiteren Ansteigen aus. Das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) rechnet zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2030 mit einer Zunahme der Verkehrsleistungen des motorisierten Individualverkehrs um 15% bis 29%. Perspektiven im Personenverkehr bis 2030, Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung, 2006. Neben dem Anstieg des Verkehrsaufkommens ergeben sich auch aus der Siedlungsentwicklung neue Anforderungen an die Nationalstrassen. Das Nationalstrassennetz wird im Durchschnitt immer \u00e4lter und stetig l\u00e4nger. Ausserdem ist es mit immer komplexeren Anlageteilen, insbesondere in Tunneln, ausger\u00fcstet und muss einer Vielzahl von Umweltschutzoder Sicherheitsvorschriften gen\u00fcgen. Diesen neuen und sich laufend \u00e4ndernden Rahmenbedingungen gilt es in Zukunft gerecht zu werden und gleichzeitig die Finanzierung sicherzustellen. Der Bund stellt sich diesen Herausforderungen auf verschiedenen Ebenen.&#13;<\/p>\n<h3>Optimale Nutzung der vorhandenen Kapazit\u00e4ten durch Verkehrsmanagement<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nMittels Verkehrsmanagement sollen die vorhandenen Kapazit\u00e4ten auf den Nationalstrassen optimal genutzt werden. Der Verkehr ist dabei m\u00f6glichst sicher, gleichm\u00e4ssig, ruhig, st\u00f6rungsfrei und emissionsarm abzuwickeln. Das Verkehrsmanagement auf den Nationalstrassen umfasst vier Elemente: Verkehrslenkung, Verkehrsleitung, Verkehrssteuerung und Verkehrsinformation.&#13;<\/p>\n<h3>Umfassende Anpassung des Bundesbeschlusses \u00fcber das Nationalstrassennetz<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nGest\u00fctzt auf die vom Bundesrat festgelegten Kriterien des Sachplans Verkehr wurde das bestehende Nationalstrassennetz \u00fcberpr\u00fcft. Die Vernehmlassung zur entsprechenden Vorlage konnte im Sommer 2008 er\u00f6ffnet werden. Damit eine langfristig gesicherte und in sich koh\u00e4rente Erschliessung aller Landesteile gew\u00e4hrleistet werden kann, m\u00fcssten zus\u00e4tzliche Strassenverbindungen ins Nationalstrassennetz aufgenommen und in die Zust\u00e4ndigkeit des Bundes \u00fcberf\u00fchrt werden. Zur Finanzierung sollten die zus\u00e4tzlichen Kosten des Bundes bei den Kantonen vollst\u00e4ndig kompensiert werden. Der Kompensationsvorschlag stiess bei den Kantonen jedoch auf Widerstand. Mittlerweile ist eine L\u00f6sungssuche zwischen den Kantonen und dem Bund angelaufen.&#13;<\/p>\n<h3>Beseitigung von Engp\u00e4ssen im Nationalstrassennetz<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n\u00dcber den Infrastrukturfonds hat die Bundesversammlung zur Beseitigung von Engp\u00e4ssen im bestehenden Nationalstrassennetz finanzielle Mittel zur Verf\u00fcgung gestellt. Als Engp\u00e4sse gelten dabei \u00dcberlastungen, welche die Funktionsf\u00e4higkeit des gesamten Nationalstrassennetzes nachhaltig beeintr\u00e4chtigen. Die Vernehmlassung zur entsprechenden Programmbotschaft ist derzeit im Gange. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass in einer ersten Etappe insbesondere die Engp\u00e4sse auf den Strecken H\u00e4rkingen-Wiggertal (N1, Kantone Solothurn und Aargau) und Blegi-R\u00fctihof (N4, Kantone Luzern und Zug) beseitigt werden sollen.&#13;<\/p>\n<h3>Sicherstellung der Finanzierung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nF\u00fcr die Finanzierung der Nationalstrassen sowie der damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben zeichnet sich mittelfristig eine Finanzierungl\u00fccke ab. Gleichzeitig mit der Programmbotschaft zur Beseitigung von Engp\u00e4ssen hat der Bundesrat im Dezember 2008 daher verschiedene Optionen zur k\u00fcnftigen Ausgestaltung der SFSV zur Diskussion gestellt. L\u00e4ngerfristig kann eine umfassende Neuregelung der Finanzierung nicht ausgeschlossen werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abSchweizerisches Nationalstrassennetz und voraussichtliche Er\u00f6ffnungen\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abBegriffserkl\u00e4rungen\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als Nationalstrassen gelten die wichtigsten Strassenverbindungen von gesamtschweizerischer Bedeutung. Heute sind \u00fcber 93% des beschlossenen Nationalstrassennetzes in Betrieb. Im laufenden Jahr investiert der Bund mehr als 2,1 Mrd. Franken ins Nationalstrassennetz. Die Fahrleistung auf den Nationalstrassen betrug im vergangenen Jahr gut 22,5 Mrd. Fahrzeugkilometer. 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