{"id":122436,"date":"2009-05-01T12:00:00","date_gmt":"2009-05-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2009\/05\/wegmueller-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:38:16","modified_gmt":"2023-08-23T21:38:16","slug":"wegmueller-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2009\/05\/wegmueller-3\/","title":{"rendered":"Flankierende Massnahmen: Erweiterte Kontrollt\u00e4tigkeit im Jahr 2008"},"content":{"rendered":"<p>Am 23. April 2009 wurde der vierte Bericht \u00fcber die Umsetzung der flankierenden Massnahmen (Flam) zur Freiz\u00fcgigkeit im Personenverkehr f\u00fcr das Jahr 2008 ver\u00f6ffentlicht. Der Bericht gibt Aufschluss \u00fcber die Situation nach bald f\u00fcnf Jahren Erfahrung mit den Flam zur Personenfreiz\u00fcgigkeit aufgrund des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA) Schweiz-EU. Die Bilanz f\u00e4llt insgesamt positiv aus: Einerseits hat die Kontrollt\u00e4tigkeit erneut deutlich zugenommen, und andererseits wurden fl\u00e4chendeckend alle Branchen und Regionen in der Schweiz kontrolliert. Die \u00fcberwiegende Mehrheit der Arbeitgeber verh\u00e4lt sich nach wie vor korrekt. Obwohl die Ergebnisse insgesamt zufrieden stellend sind, ist die Notwendigkeit von Kontrollen weiter gegeben.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200905_18_Wegmueller_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nUm die Arbeitnehmenden vor Lohnunterbietungen zu sch\u00fctzen, wurden am 1.Juni 2004 die Flam eingef\u00fchrt. Diese erm\u00f6glichen die nachtr\u00e4gliche Kontrolle der Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen und sehen Massnahmen zu deren Durchsetzung vor. Im Hinblick auf die Ausdehnung der Personenfreiz\u00fcgigkeit auf die neuen EU-Staaten wurden diese Massnahmen per 1. April 2006 verst\u00e4rkt. Die Einhaltung der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen h\u00e4ngt entscheidend von einer wirkungsvollen Umsetzung der Flam ab. Die Tatsache, dass die Vollzugsautonomie bei den Kantonen liegt und die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen variieren kann, stellt besondere Anforderungen an Kontrolle und Berichterstattung. Der Bericht \u00fcber die Umsetzung der Flam basiert auf den Meldungen der Vollzugsorgane, d.h. der kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) sowie der parit\u00e4tischen Kommissionen (PK), welche von den Sozialpartnern mit der Kontrolle und Durchsetzung eines allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertrags (GAV) betraut wurden.&#13;<\/p>\n<h2>Entwicklung der Anzahl Meldepflichtige<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWie schon in den drei vorangegangenen Jahren zeigt sich f\u00fcr das Jahr 2008 eine Zunahme der meldepflichtigen Erwerbst\u00e4tigen (siehe Grafik 1). Verglichen mit 2007 stieg deren Anzahl um 12%. Im Verlauf des Jahres 2008 waren insgesamt 137919 meldepflichtige Kurzaufenthalter bis maximal 90 Tage im Kalenderjahr gemeldet. Umgerechnet auf Vollzeitstellen ergibt dies ein Volumen von rund 18400 Jahresarbeitskr\u00e4ften, was einem Anteil von 0,53% an der vollzeit\u00e4quivalenten Besch\u00e4ftigung entspricht. Bemerkenswert ist, dass beinahe zwei Drittel des Arbeitsvolumens der Meldepflichtigen durch Arbeitnehmende bei einem Schweizer Arbeitgeber verrichtet wurden, w\u00e4hrend auf die Entsandten nur 29% des Arbeitsvolumens fallen.\u00a0Aufgeteilt nach Branchen fallen am meisten meldepflichtige Kurzaufenthalter auf die Personalverleihbranche (27% der gesch\u00e4tzten meldepflichtigen Jahresarbeitskr\u00e4fte). Die Verteilung auf die Einsatzbranchen muss hilfsweise anhand der im Personalverleih eingesetzten Grenzg\u00e4nger vorgenommen werden. Schl\u00fcsselt man diese auf die mutmasslichen Einsatzbranchen auf, waren die meisten Meldepflichtigen im Baunebengewerbe t\u00e4tig (Anteil der vollzeit\u00e4quivalenten Besch\u00e4ftigung von 2,8%), gefolgt von den pers\u00f6nlichen Dienstleistungen (1,7%), dem \u00dcberwachungs- und Sicherheitsgewerbe (1,5%) und dem Bauhauptgewerbe (1,0%).&#13;<\/p>\n<h2>Kontrollen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Vorgaben f\u00fcr die Anzahl Kontrollen im Jahre 2008 f\u00fcr die Kantone und f\u00fcr die PK basieren auf denselben Grundlagen wie f\u00fcr die Berichtsperiode 2006\/07. Es ist jedoch eine markante Zunahme der Kontrollt\u00e4tigkeit &#8211; insbesondere bei den Entsendebetrieben &#8211; festzustellen. Bei diesen stiegen die Kontrollen um 33%, w\u00e4hrend die Kontrollen bei den Schweizer Arbeitgebern um 1% abgenommen haben. Zu beachten ist, dass diese Ver\u00e4nderung auf einem ziemlich hohen Niveau erfolgte, da schon in der vorangegangen Berichtsperiode ein signifikanter Zuwachs von insgesamt 85% verzeichnet wurde (+95% bei den Entsendebetrieben, +71% bei den Schweizer Arbeitgebern). Bezogen auf die Anzahl Personen betr\u00e4gt die Zunahme 21% bei den Entsandten und 30% bei den Arbeitnehmenden von Schweizer Arbeitgebern.\u00a0Im Jahre 2008 wurde im Entsendewesen mit 14762 kontrollierten Betrieben eine Zunahme von 33% gegen\u00fcber 2006\/07 erreicht. Bei der Anzahl kontrollierter entsandter Personen nahm die T\u00e4tigkeit um 21% zu und erreichte 29576 Personen, was einem Anteil von 47% der 63563 meldepflichtigen Entsandten und selbstst\u00e4ndigen Dienstleister entspricht. Damit ist die Zielgr\u00f6sse, dass 50% aller Entsandten und selbstst\u00e4ndigen Dienstleister kontrolliert werden, als knapp erreicht zu betrachten.\u00a0Wie schon in der Berichtsperiode 2006\/07 wurden mit 9944 Kontrollen die Entsendebetriebe im Baunebengewerbe am h\u00e4ufigsten kontrolliert, gefolgt von 1592 Betriebskontrollen im verarbeitenden Gewerbe und 1288 Kontrollen im Bauhauptgewerbe. Bei den Schweizer Arbeitgebern wurde ebenfalls im Baunebengewerbe am h\u00e4ufigsten kontrolliert (3533 Betriebe bzw. 26,4%), gefolgt vom Bauhauptgewerbe (1858 Betriebe bzw. 13,9%) und dem Gastgewerbe (1492 Betriebe bzw. 11,1%). Im Personalverleih wurden 566 Betriebe (4,2%) oder 3859 Arbeitnehmende (6,5%) von den Kantonen und 733 Betriebe oder 1346 Arbeitnehmende von den PK kontrolliert.&#13;<\/p>\n<h2>Vermutete Verst\u00f6sse Es ist m\u00f6glich, dass gewisse Sanktionen gegen Verst\u00f6sse zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht rechtskr\u00e4ftig waren. Die PK melden den Kantonen F\u00e4lle, bei welchen sie einen Verstoss festgestellt haben oder zumindest vermuten.<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Kontrollorgane pr\u00fcfen einerseits die Einhaltung der Meldepflichten und andererseits die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden. Folglich werden auch unterschiedliche Verst\u00f6sse festgestellt (Meldeverst\u00f6sse, Verst\u00f6sse gegen Mindestl\u00f6hne, Unterbietungen der \u00fcblichen L\u00f6hne und Verst\u00f6sse gegen andere Arbeitsbedingungen). Es ist m\u00f6glich, dass bei der Kontrolle eines Arbeitnehmers gleichzeitig Verst\u00f6sse gegen mehrere Bestimmungen entdeckt werden. Aus diesem Grund sind die Verstossquoten nur einzeln zu betrachten und k\u00f6nnen nicht kumuliert werden.\u00a0Im Meldeverfahren sind die Verstossquoten mit 17% (bei Betrieben und Personen) relativ hoch. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass viele Meldeverst\u00f6sse aus Unwissenheit \u00fcber das Entsendegesetz und die damit verbundenen Pflichten geschehen. Wir gehen davon aus, dass sich dies mit der neuen Internetseite des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft (Seco) zu den Flam, welche in diesem Sommer aufgeschaltet wird, verbessern wird. Diese Seite wird speziell f\u00fcr Entsendebetriebe umfassende Informationen zum Entsendewesen zur Verf\u00fcgung stellen.\u00a0Gem\u00e4ss den Angaben der Kantone\/TPK haben 8% der kontrollierten Entsendebetriebe orts- und branchen\u00fcbliche Lohnbedingungen unterboten oder gegen Lohnbestimmungen (Mindestl\u00f6hne aus Normalarbeitsvertr\u00e4gen) verstossen. Diese Quote ist gegen\u00fcber dem Vorjahr (ebenfalls 8%) auf tiefem Niveau konstant geblieben. Dies zeigt, dass die \u00fcblichen Lohnbedingungen in der grossen Mehrheit der Entsendebetriebe eingehalten werden. Lohnunterbietungen durch Schweizer Arbeitgeber werden durch die Kantone weniger als in der letzten Berichterstattung gemeldet. Gem\u00e4ss Angaben der Kantone wurden bei rund 4% der kontrollierten Schweizer Arbeitgeber Lohnunterbietungen festgestellt, was eine Abnahme um 4 Prozentpunkte gegen\u00fcber der letzten Berichterstattung bedeutet.\u00a0Deutlich h\u00f6here Quoten im Bereich der Lohnverst\u00f6sse melden jedoch die PK. Gem\u00e4ss Angaben der PK haben 19% der Entsendebetriebe gegen die GAV-Lohnbestimmungen verstossen. Obwohl diese Quote immer noch relativ hoch ist, hat sie doch gegen\u00fcber der letzten Periode um 17 Prozentpunkte markant abgenommen. Interessant ist, dass in derselben Zeit die Verstossquote bei Schweizer Arbeitgebern von 18% auf 26% zugenommen hat. Die starken Ver\u00e4nderungen lassen sich zumindest zum Teil durch die verbesserte Berichterstattung der PK erkl\u00e4ren.\u00a0Die generell h\u00f6heren Verstossquoten gem\u00e4ss PK sind darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass Verst\u00f6sse gegen GAV-Lohnbestimmungen leichter identifizierbar sind. Auch eine geringf\u00fcgige Unterschreitung des GAV-Lohnes wird als Verstoss geahndet, w\u00e4hrend es im Bereich ohne GAV bez\u00fcglich der Definition der orts- und branchen\u00fcblichen L\u00f6hne einen gewissen Spielraum gibt.\u00a0Bei den von den PK festgestellten Lohnverst\u00f6ssen ist die Quote bei Schweizer Arbeitgebern deutlich h\u00f6her als bei Entsendebetrieben. Kontrollen bei Schweizer Arbeitgebern durch die PK sind viel detaillierter. So werden zum Beispiel die L\u00f6hne \u00fcber l\u00e4ngere Zeitr\u00e4ume betrachtet, w\u00e4hrend denen gesamtarbeitsvertragliche Lohnerh\u00f6hungen (auch verhandelte Reallohnerh\u00f6hungen) vorgenommen worden sein k\u00f6nnen. Bei Entsendebetrieben wird lediglich der zum Zeitpunkt des Einsatzes geltende Mindestlohn kontrolliert. Zus\u00e4tzlich ist es schwierig zu kontrollieren, ob ein Entsendebetrieb tats\u00e4chlich den 13. Monatslohn bezahlt, was bei Schweizer Arbeitgebern jedoch besonders genau \u00fcberpr\u00fcft wird. Ein weiterer Grund f\u00fcr die unterschiedlichen Verstossquoten k\u00f6nnte auch der Umstand sein, dass die Entsendebetriebe aufgrund ihrer Meldungen kontrolliert werden, w\u00e4hrend bei Schweizer Unternehmen nur in einer beschr\u00e4nkten Anzahl von F\u00e4llen eine systematische Kontrolle vorgenommen wird. Vielmehr wird dort aufgrund konkreter Verdachtsmomente kontrolliert.\u00a0Im Entsendewesen zeigt eine Differenzierung der Quoten nach Branchen in den folgenden Bereichen einen \u00fcberdurchschnittlichen Anteil an Lohnunterbietungen\/-verst\u00f6ssen: Baunebengewerbe (gem\u00e4ss Kantone 11%; gem\u00e4ss PK 19%), verarbeitendes Gewerbe (Kantone: 9%), pers\u00f6nliche Dienstleistungen (8%), Bauhauptgewerbe (8% bzw. 22%).\u00a0Gem\u00e4ss den Angaben der Kantone\/TPK fallen bei Schweizer Arbeitgebern vor allem das Gesundheits- und Sozialwesen (9% bei 280 kontrollierten Betrieben), die Coiffeursalons und Kosmetikinstitute (9% bei 681 kontrollierten Betrieben), der Personalverleih (8% bei 733 kontrollierten Betrieben), pers\u00f6nliche Dienstleistungen (7% bei 342 kontrollierten Betrieben) und das Bauhauptgewerbe (6% bei 872 kontrollierten Betrieben) auf. Diese Unterbietungsquoten liegen allerdings alle mit weniger als 10% auf einem relativ tiefen Niveau.\u00a0Im Vergleich zu den von den Kantonen gemeldeten tiefen Unterbietungsquoten bei Schweizer Arbeitgebern melden die PK in folgenden Branchen sehr hohe Anteile an Lohnverst\u00f6ssen: Reinigungsgewerbe (46% bei 211 kontrollierten Betrieben), \u00dcberwachungs- und Sicherungsgewerbe (45% bei 101 kontrollierten Betrieben), verarbeitendes Gewerbe In der Branche des verarbeitenden Gewerbes wird lediglich das Karosseriegewerbe durch eine PK kontrolliert. (44% bei 150 kontrollierten Betrieben) und Bauhauptgewerbe (40% bei 186 kontrollierten Betrieben). Gem\u00e4ss den Angaben der PK liegt die Lohnverstossquote im Personalverleih mit 11% deutlich unter dem Durchschnitt der Quote (26%).&#13;<\/p>\n<h2>Sanktionen: Kantonal unterschiedliche Praktiken<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie meisten Sanktionen wurden auch in dieser Berichtsperiode wegen Verst\u00f6ssen im Bereich des Meldeverfahrens verh\u00e4ngt. Hier wurden 1426 Betriebe (2011 Personen) verwarnt und 1143 Betriebe (1708 Personen) geb\u00fcsst. Gegen 81 Betriebe verh\u00e4ngten die Kantone Dienstleistungssperren wegen nicht bezahlter Bussen bei Meldeverst\u00f6ssen. Zus\u00e4tzlich wurden gegen 39 Betriebe, die in Branchen mit GAV oder zwingendem Normalarbeitsvertrag t\u00e4tig waren, Dienstleistungssperren ausgesprochen. In Branchen ohne GAV wurden gegen 252 Betriebe (400 Personen) Sanktionen wegen Verst\u00f6ssen gegen Art. 2 EntsG und Art. 3 EntsG verh\u00e4ngt. Diese k\u00f6nnen entweder aus Bussen oder Dienstleistungssperren (nur bei Verst\u00f6ssen gegen Art. 2 EntsG, gegen Art. 12 EntsG sowie bei nicht bezahlten Bussen) bestehen. Die tats\u00e4chliche Anzahl der ausgesprochenen Dienstleistungssperren k\u00f6nnte also noch h\u00f6her sein als die oben erw\u00e4hnten 120 Dienstleistungssperren. In Branchen mit GAV sind zus\u00e4tzlich 238 Bussen und 56 Verwarnungen ausgesprochen worden.\u00a0Die Praxis zur Verh\u00e4ngung von Bussen und Verwarnungen unterscheidet sich je nach Kanton markant. Gewisse Kantone machen von der M\u00f6glichkeit zur Aussprechung von Verwarnungen keinen oder kaum, andere hingegen regen Gebrauch. Auch die H\u00f6he der Busse bei gleichem Sachverhalt kann sich je nach Kanton unterscheiden. Die Seco-Empfehlung vom 24.Februar 2009 (Sanktionenkatalog gem\u00e4ss EntsG) sollte diesbez\u00fcglich zu einer gewissen Vereinheitlichung f\u00fchren.&#13;<\/p>\n<h2>Wirksamkeit der Sanktionen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWeil das korrekte Verhalten schwer zu erfassen ist, kann auf gewisse Indikatoren, wie die Anzahl der R\u00fcckf\u00e4lle oder die Bezahlung von Bussen, zur\u00fcckgegriffen werden. Die Kantone haben im Jahr 2008 81 Sperren wegen nicht bezahlter Bussen bei Meldeverst\u00f6ssen verh\u00e4ngt. Dies bedeutet, dass rund 7% der 1143 Bussen wegen Meldeverst\u00f6ssen nicht bezahlt wurden. Etwa 4,5% der Betriebe, die wegen Meldeverst\u00f6ssen geb\u00fcsst wurden, haben erneut gegen die Meldevorschriften verstossen. Die R\u00fcckfallquoten, welche durch die PK gemeldet wurden, sind sehr tief (0,5% bei Entsendungen und 1,5% bei Schweizer Arbeitgebern). Die R\u00fcckfallquote im Rahmen des Personalverleihs bel\u00e4uft sich demgegen\u00fcber auf ungef\u00e4hr 5% (gem\u00e4ss Angaben der PK).\u00a0Gem\u00e4ss Einsch\u00e4tzung der Kantone wird ein grosser Teil der verh\u00e4ngten Bussen auch tats\u00e4chlich bezahlt. Die Mehrheit der kantonalen Beh\u00f6rden berichtet, dass 90% oder mehr der Bussen bezahlt werden. Die PK scheinen hier mehr Schwierigkeiten zu haben: Sie geben an, dass lediglich rund 50% der Bussen auch tats\u00e4chlich bezahlt werden. Der hohe Anteil an erfolgreichen Einigungsversuchen (63% bei Entsendebetrieben und 86% bei Schweizer Arbeitgebern) zeigt, dass die Betriebe im Allgemeinen bem\u00fcht sind, sich vorschriftsgem\u00e4ss zu verhalten.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Aktivit\u00e4ten im Bereich der flankierenden Massnahmen haben im Berichtsjahr 2008 erneut stark zugenommen, sodass in allen Branchen und Regionen der Schweiz regelm\u00e4ssig kontrolliert wird. Die Vorgabe, 50% aller Entsandten zu kontrollieren, wurden von den Kantonen\/TPK erf\u00fcllt und von den PK sogar \u00fcbertroffen. Insbesondere Schweizer Arbeitgeber wurden im Berichtsjahr st\u00e4rker kontrolliert. Die unter dem Blickwinkel des Entsendewesens als sensibel geltenden Branchen des Bauneben- und Bauhauptgewerbes wurden am h\u00e4ufigsten kontrolliert, was mit dem relativ hohen Anteil an meldepflichtigen Personen in diesen Branchen \u00fcbereinstimmt.\u00a0Die Unterbietungsquoten gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen weisen je nach zust\u00e4ndigem Vollzugsorgan erneut beachtliche Differenzen auf: Gem\u00e4ss den Erhebungen der PK verstiessen 19% der Entsendebetriebe gegen die Lohn- und Arbeitsbedingungen, w\u00e4hrend die Resultate der Kantone\/TPK eine unver\u00e4nderte Unterbietungsquote von 8% ergeben. Zu beachten ist jedoch, dass es im Kontrollbereich der PK verbindliche Mindestl\u00f6hne gibt und Verst\u00f6sse somit einfacher feststellbar sind. Als positiv zu werten ist, dass die Verstossquoten in den GAV-Branchen von 36% auf 19% zur\u00fcckgegangen sind. Obwohl die Ergebnisse insgesamt als zufrieden stellend zu betrachten sind, ist die Notwendigkeit von Kontrollen nach wie vor gegeben.\u00a0Die Anzahl der von den Kantonen ausgesprochenen Administrativbussen zeigt, dass Verst\u00f6sse nicht nur festgestellt, sondern auch geahndet werden. Ein grosser Teil der Bussen betrifft Verst\u00f6sse gegen das Meldeverfahren, wo die Verstossquote mit 17% relativ hoch ist. Die Verst\u00f6sse im Entsendewesen sind oft auf Unwissenheit \u00fcber das Entsendegesetz zur\u00fcckzuf\u00fchren. Dies zeigen die tiefe R\u00fcckfallquote im Meldeverfahren und die weitgehend erfolgreichen Einigungsverfahren bei Verst\u00f6ssen gegen Lohnbestimmungen oder Unterbietungen von \u00fcblichen Lohnbedingungen durch Entsendebetriebe.\u00a0In den durch die TPK Bund festgelegten Fokusbranchen (Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe, Personalverleih, Reinigungsgewerbe und Gastgewerbe) wurden die Kontrollen weiter intensiviert. Die kantonalen TPK haben daneben auch selbst Fokusbranchen definiert und dort vermehrt Kontrollen durchgef\u00fchrt.\u00a0Im Allgemeinen hat die Berichterstattung der Vollzugsorgane im letzten Jahr gut funktioniert und die Qualit\u00e4t der Daten im Vergleich zu der letzten Berichterstattung deutlich zugenommen. Vor allem die von den PK gelieferten Daten konnten erstmals verl\u00e4sslich ausgewertet werden. Allerdings wird die Zusammenarbeit mit den PK von den Kantonen weiterhin als verbesserungsf\u00e4hig bezeichnet. Das Berichterstattungsjahr 2008 war durch eine gute realwirtschaftliche Lage und eine Abflachung des Zuwachses der Anzahl Meldepflichtiger gepr\u00e4gt. Ob und wie stark sich die Abk\u00fchlung der Wirtschaftslage auf die Flam auswirkt, wird sich in den n\u00e4chsten Berichten zeigen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abMeldepflichtige Kurzaufenthalter bis 90 Tage, 2005-2008\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Flankierende Massnahmen &#8211; das Massnahmenpaket &#8211; F\u00fcr Erwerbst\u00e4tige, die von einem ausl\u00e4ndischen Arbeitgeber im Rahmen einer grenz\u00fcberschreitenden Dienstleistung in die Schweiz geschickt werden, verpflichtet das so genannte Entsendegesetz (EntsG) diesen zur Einhaltung von minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen gem\u00e4ss den entsprechenden schweizerischen Vorschriften.- Bei wiederholter missbr\u00e4uchlicher Lohnunterbietung k\u00f6nnen Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV), die Mindestl\u00f6hne, Arbeitszeiten und parit\u00e4tischen Vollzug betreffen, leichter f\u00fcr allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt werden.- In Branchen ohne GAV k\u00f6nnen bei wiederholter missbr\u00e4uchlicher Lohnunterbietung Normalarbeitsvertr\u00e4ge (NAV) mit zwingenden Mindestl\u00f6hnen erlassen werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Verst\u00e4rkung der Flam im Hinblick auf die Ausdehnung der Personenfreiz\u00fcgigkeit auf die neuen EU-Staaten &#8211; Rund 150 Inspektoren gehen in den Kantonen gegen Lohn- und Sozialdumping vor.- Die Strafen gegen ausl\u00e4ndische Arbeitgeber, die gegen schweizerische Gesetze verstossen, wurden versch\u00e4rft. Sie k\u00f6nnen leichter vom Schweizer Markt ausgeschlossen werden (z.B. wenn sie rechtskr\u00e4ftige Bussen nicht bezahlen).- Die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von GAV wurde zus\u00e4tzlich erleichtert.- Ausl\u00e4ndische Arbeitgeber, die Angestellte vor\u00fcbergehend in die Schweiz entsenden, m\u00fcssen den zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden schriftliche Angaben u.a. \u00fcber Identit\u00e4t, T\u00e4tigkeit und Arbeitsort dieser Arbeitnehmenden liefern.- Wichtige Aspekte des Arbeitsverh\u00e4ltnisses (wie der Lohn oder die Arbeitszeit) m\u00fcssen den Arbeitnehmenden schriftlich mitgeteilt werden.- Selbst\u00e4ndig Erwerbende unterstehen den Flam nicht. Sie m\u00fcssen aber neu bei der Arbeitsaufnahme in der Schweiz die Selbst\u00e4ndigkeit nachweisen, z.B. durch das Vorlegen einer Buchhaltung oder durch Ausz\u00fcge aus dem Berufsregister. &#8211; Tempor\u00e4r Angestellte (Angestellte von Verleihbetrieben) werden besser gesch\u00fctzt.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 23. April 2009 wurde der vierte Bericht \u00fcber die Umsetzung der flankierenden Massnahmen (Flam) zur Freiz\u00fcgigkeit im Personenverkehr f\u00fcr das Jahr 2008 ver\u00f6ffentlicht. Der Bericht gibt Aufschluss \u00fcber die Situation nach bald f\u00fcnf Jahren Erfahrung mit den Flam zur Personenfreiz\u00fcgigkeit aufgrund des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA) Schweiz-EU. Die Bilanz f\u00e4llt insgesamt positiv aus: Einerseits hat die [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":3286,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"ep_exclude_from_search":false,"footnotes":""},"post__type":[66],"post_opinion":[],"post_serie":[],"post_content_category":[154],"post_content_subject":[],"acf":{"seco_author":3286,"seco_co_author":[3285,0],"author_override":"","seco_author_post_ocupation_year":"","seco_author_post_occupation_de":"Koordinator Aussenwirtschaft und Europa, Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco), Bern\r\n","seco_author_post_occupation_fr":"Coordinateur Affaires \u00e9conomiques ext\u00e9rieures et europ\u00e9ennes, Direction, Secr\u00e9tariat d\u2019\u00c9tat \u00e0 l\u2019\u00e9conomie (Seco), Berne","seco_co_authors_post_ocupation":[{"seco_co_author":3285,"seco_co_author_post_occupation_year":"","seco_co_author_post_occupation_de":"Ressort Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge und Arbeitsmarktaufsicht, Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft SECO, Bern","seco_co_author_post_occupation_fr":"Secteur Conventions collectives et Surveillance du march\u00e9 du travail,Secr\u00e9tariat d'\u00c9tat \u00e0 l'\u00e9conomie SECO, Berne"}],"short_title":"","post_lead":"","post_hero_image_description":"","post_hero_image_description_copyright_de":"","post_hero_image_description_copyright_fr":"","post_references_literature":"","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":122439,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"8695","post_abstract":"","magazine_issue":null,"seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":null,"korrektor":null,"planned_publication_date":null,"original_files":null,"external_release_for_author":"19700101","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/55a8a8ae0c1b6"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/122436"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3286"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=122436"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/122436\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":127948,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/122436\/revisions\/127948"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/0"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3285"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3286"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=122436"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=122436"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=122436"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=122436"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=122436"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=122436"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}