{"id":122451,"date":"2009-04-01T12:00:00","date_gmt":"2009-04-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2009\/04\/bonanomi-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:38:14","modified_gmt":"2023-08-23T21:38:14","slug":"bonanomi-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2009\/04\/bonanomi-3\/","title":{"rendered":"Messung der administrativen Kosten des neuen Lohnausweises anhand des Standardkostenmodells"},"content":{"rendered":"<p>In einer im Herbst 2008 durchgef\u00fchrten Studie wurden die wiederkehrenden administrativen Kosten des alten und des neuen Lohnausweises gemessen und miteinander verglichen. Als Methode kam das Standardkostenmodell (SKM) zur Anwendung. Die Bef\u00fcrchtungen, welche mit der Einf\u00fchrung des neuen Lohnausweises verbunden waren, lassen sich durch die Ergebnisse der Messung nicht best\u00e4tigen. Gem\u00e4ss diesen Ergebnissen bringt der neue Lohnausweis nicht nur eine administrative Entlastung, sondern bewirkt auch eine bessere Einhaltung der Vorschriften. Wesentlicher Grund f\u00fcr die administrative Entlastung ist die M\u00f6glichkeit der Benutzung einer Software f\u00fcr das Erstellen der neuen Lohnausweise.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200904_23_Bonanomi_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Studie wurde von der Firma KPMG AG im Auftrag des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft (Seco) durchgef\u00fchrt. Sie hatte zum Ziel, die administrative Belastung f\u00fcr Schweizer Unternehmen durch den alten und den neuen Lohnausweis zu messen. Die administrativen Kosten, welche beim Erstellen des alten und des neuen Lohnausweises anfallen, wurde anhand des SKM gemessen. Dabei wurden die wiederkehrenden administrativen Kosten ermittelt und verglichen, d.h. die regelm\u00e4ssig anfallenden Kosten, die aus Aktivit\u00e4ten resultieren, welche zur Erf\u00fcllung einer Informationspflicht gegen\u00fcber Beh\u00f6rden oder Dritten erforderlich sind.&#13;<\/p>\n<h2>Methodologie des Standardkostenmodells<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie SKM-Methode ist die international anerkannte Methode zur Messung von administrativen Kosten. Sie wurde in den Niederlanden entwickelt und wird mittlerweile in zahlreichen L\u00e4ndern angewendet. W\u00e4hrend in gewissen L\u00e4ndern eine Basismessung der administrativen Belastung aller Regulierungen vorgenommen wurde, kam sie in der Schweiz bisher erst in einer Studie \u00fcber die Mehrwertsteuer zur Anwendung.\u00a0Die Methodologie des SKM beinhaltet unter anderem folgende Schritte:\u00a0&#8211; In einem ersten Schritt werden die Rechtsgrundlagen nach Informationspflichten gegen\u00fcber Beh\u00f6rden oder Dritten untersucht. Danach werden Standardaktivit\u00e4ten zur Erf\u00fcllung der Informationspflichten identifiziert und zu einem Standardprozess zusammengefasst. Dabei k\u00f6nnen sich die Prozesse bei den Unternehmen unterscheiden.\u00a0&#8211; Anhand der Erkenntnisse aus den unterschiedlichen Standardprozessen wird eine Segmentierung vorgenommen. Anschliessend gilt es, f\u00fcr jedes Segment die Unternehmen (Stichprobe) auszuw\u00e4hlen, bei denen die Zeitwerte pro Standardaktivit\u00e4t erhoben werden.\u00a0&#8211; Parallel dazu werden die ben\u00f6tigten Mengenparameter, d.h. die Frequenz der Aktivit\u00e4ten und der relevante Stundenansatz, festgelegt.\u00a0&#8211; Anhand der aus den Interviews ermittelten Zeitwerte und der Mengenparameter kann der stunden- und frankenm\u00e4ssige j\u00e4hrliche Aufwand zur Erf\u00fcllung dieser Informationspflichten f\u00fcr die Gesamtheit der schweizerischen Unternehmen berechnet werden.&#13;<\/p>\n<h2>Messung der administrativen Kosten<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<h3>Standardprozess<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nBasierend auf einer detaillierten Analyse der Wegleitungen und Formulare des alten und neuen Lohnausweises wurden Informationspflichten und Standardprozesse zu deren Erstellung definiert. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Lohnausweisen besteht im Aufbau. W\u00e4hrend im alten Lohnausweis der Bruttolohn der Ausgangspunkt war und nur ausgew\u00e4hlte Bestandteile davon aufgef\u00fchrt wurden, rechnen sich im neuen Lohnausweis die einzelnen Einkommensbestandteile bzw. Abz\u00fcge zum Nettolohn zusammen. Der Standardprozess zur Erstellung sowohl des alten wie auch des neuen Lohnausweises hat sich hingegen nicht ver\u00e4ndert und beinhaltet folgende Standardaktivit\u00e4ten:\u00a0&#8211; die allf\u00e4llige Beschaffung der Lohnausweisformulare, wobei dies beim alten Lohnausweis mithilfe eines offiziellen Bestellformulars geschah;\u00a0&#8211; die Vorbereitungsarbeiten bzw. Testl\u00e4ufe;\u00a0&#8211; das Ausf\u00fcllen;\u00a0&#8211; die allf\u00e4llige \u00dcberpr\u00fcfung;\u00a0&#8211; das Drucken, Kopieren, Versenden und Archivieren;\u00a0&#8211; die Beantwortung allf\u00e4lliger R\u00fcckfragen.\u00a0Die Analyse hat ergeben, dass in der Praxis grunds\u00e4tzlich folgende drei Prozesstypen zur Erstellung von Lohnausweisen existieren: Es gibt Unternehmen, welche die gesamte Lohnbuchhaltung manuell f\u00fchren und somit auch den Lohnausweis von Hand ausf\u00fcllen (Typ A). Ferner gibt es Unternehmen, welche zwar \u00fcber eine elektronische Lohnbuchhaltung verf\u00fcgen, aber keine integrierte Lohnausweisfunktion haben (Typ B). Solche Unternehmen m\u00fcssen die Zahlen aus der Lohnbuchhaltung manuell in ein elektronisches Lohnausweisformular \u00fcbertragen. Somit unterscheidet sich der Typ A vom Typ B lediglich in der Vorbereitung zum Ausf\u00fcllen der Lohnausweise. Schliesslich gibt es Unternehmen, welche eine Lohnbuchhaltung mit integriertem Lohnausweis haben (Typ C). In solchen Unternehmen wird der Lohnausweis sozusagen per Knopfdruck erstellt. Unternehmen, welche ihre Lohnbuchhaltung &#8211; bzw. die Erstellung der Lohnausweise &#8211; ausgelagert haben sowie Unternehmen, welche beim \u00dcbergang vom alten zum neuen Lohnausweis den Prozess zur Erstellung der Lohnausweise gewechselt haben, wurden in dieser Studie nicht ber\u00fccksichtigt.&#13;<\/p>\n<h3>Segmentierung und Fallzahlen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nW\u00e4hrend mittlere und grosse Unternehmen \u00fcber einen hohen Automatisierungsgrad verf\u00fcgen, trifft man bei kleinen Unternehmen mit weniger als 20 Besch\u00e4ftigten (in Vollzeit\u00e4quivalenz) alle drei Prozesstypen an. Aufgrund dieser Beobachtung wurden folgende Segmente nach Unternehmensgr\u00f6sse festgelegt:\u00a0&#8211; Segment 1: Unternehmen mit bis zu 19 Besch\u00e4ftigten;\u00a0&#8211; Segment 2: Unternehmen mit zwischen 20 und 249 Besch\u00e4ftigten;\u00a0&#8211; Segment 3: Unternehmen mit \u00fcber 250 Besch\u00e4ftigten.\u00a0F\u00fcr die drei oben definierten Segmente wurde die Anzahl Arbeitsst\u00e4tten und j\u00e4hrlich erstellten Lohnausweise eruiert. Als Basis daf\u00fcr diente eine Auswertung des Bundesamtes f\u00fcr Statistik (BFS), welche die Anzahl Arbeitsst\u00e4tten und Besch\u00e4ftigte in den institutionellen Einheiten im Sekund\u00e4r- und Terti\u00e4rsektor wiedergibt. Diese wurde angepasst, um den Besch\u00e4ftigten des Prim\u00e4rsektors, den Selbstst\u00e4ndigerwerbenden und den Stellenwechselnden Rechnung zu tragen.\u00a0Nach Expertensch\u00e4tzungen haben 65% der Unternehmen im ersten Segment keine elektronische Lohnbuchhaltung (Typ A), 20% haben eine Lohnbuchhaltung ohne integrierten Lohnausweis (Typ B) und nur 15% der Unternehmen eine Lohnbuchhaltung mit automatischer Lohnausweiserstellung (Typ C). Im zweiten und dritten Segment wird davon ausgegangen, dass alle Unternehmen \u00fcber eine Lohnbuchhaltung mit integrierter Lohnausweisfunktion verf\u00fcgen. Diese Einsch\u00e4tzungen wurden ebenfalls in den Berechnungen des administrativen Aufwandes ber\u00fccksichtigt.&#13;<\/p>\n<h3>Erhobene Zeitwerte<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nZur Ermittlung der Zeitwerte f\u00fcr die verschiedenen Standardaktivit\u00e4ten wurden in jedem Segment Unternehmen befragt. Nach der Analyse der erhobenen Zeitaufw\u00e4nde wurde pro Segment f\u00fcr jede Standardaktivit\u00e4t ein repr\u00e4sentativer Wert &#8211; typischerweise der Medianwert &#8211; festgelegt. Dabei wurden Spezialf\u00e4lle und Extremwerte ausgeklammert. Die Ergebnisse wurden anschliessend in einem Expertenworkshop mit Treuh\u00e4ndern und Vertretern des Bundes bzw. der Schweizerischen Steuerkonferenz validiert, wo n\u00f6tig korrigiert und erg\u00e4nzt. Die Prozessschritte und die dazu geh\u00f6renden Aufwandsch\u00e4tzungen k\u00f6nnen entweder pro Unternehmen oder pro Lohnausweis anfallen. Die in Tabelle 1 grau gef\u00e4rbten Felder weisen auf Prozessschritte hin, welche im jeweiligen Segment pro Unternehmen anfallen und somit auf die einzelnen Lohnausweise zu verteilen sind, um die durchschnittliche Zeit pro Lohnausweis berechnen zu k\u00f6nnen. \u00a0Die Zeitwerte zeigen, dass sich der Aufwand zur Erstellung der Lohnausweise f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen bis zu 250 Besch\u00e4ftigten zum Teil markant verringert hat. Dieser Minderaufwand ist haupts\u00e4chlich auf die Software eLohnausweis zur\u00fcckzuf\u00fchren, welche die Schweizerische Steuerkonferenz und die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) kostenlos zur Verf\u00fcgung stellen. Die Zwischensummen und Summen werden im eLohnausweis automatisch berechnet; zudem kann er elektronisch archiviert werden. Diese Vereinfachungen tragen massgeblich zur Verringerung des Aufwandes bei. Zus\u00e4tzlich wird mit der Einf\u00fchrung der Software in einigen Kantonen die Verwendung des einheitlichen Lohnmeldeverfahrens (ELM) erm\u00f6glicht. Dank diesem Verfahren k\u00f6nnen Unternehmen per Mausklick ihre Lohnausweise an die Steuerbeh\u00f6rden \u00fcbermitteln und somit die Druck- und Versandkosten einsparen.\u00a0Allgemein wird festgestellt: Je h\u00f6her der Automatisierungsgrad beim Erstellen des alten und des neuen Lohnausweises ist, desto kleiner f\u00e4llt der Minderaufwand beim neuen Lohnausweis aus, wobei der Automatisierungsgrad mit der Unternehmensgr\u00f6sse in der Regel zunimmt. So betragen die Einsparungen innerhalb desselben Prozesstyps bei grossen Unternehmen null, bei kleinen Unternehmen hingegen mehr als drei Minuten pro Lohnausweis.&#13;<\/p>\n<h3>Administrativer Aufwand<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nUm den Aufwand f\u00fcr die Gesamtheit der schweizerischen Unternehmen zu ermitteln, m\u00fcssen die Zeitwerte mit der Anzahl erstellter Lohnausweise multipliziert werden. Zur Ermittlung der Kosten m\u00fcssen die Zeitaufw\u00e4nde ausserdem mit dem entsprechenden Stundenansatz multipliziert werden (siehe Tabelle 2). Der in dieser Studie verwendete Stundenansatz von 70 Franken basiert auf der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung und ber\u00fccksichtigt neben dem Stundenlohn auch die Arbeitgeberbeitr\u00e4ge, die Gemeinkosten (Overhead) und die durch Ferien, Krankheit und Unfall bedingten Abwesenheiten (siehe Tabelle 2). \u00a0Neben diesen aktivit\u00e4tsabh\u00e4ngigen Kosten werden \u00fcblicherweise auch die Sachkosten ber\u00fccksichtigt, welche im Zusammenhang mit der Erstellung des Lohnausweises anfallen, d.h. Druck-, Kopier-, Versand- und Archivierungskosten. Diese wurden hier nicht erhoben, da sie beim alten und beim neuen Lohnausweis grunds\u00e4tzlich identisch sind und somit keinen Einfluss auf den Mehroder Minderaufwand haben.\u00a0Dank der Einf\u00fchrung des neuen Lohnausweises sind die j\u00e4hrlichen administrativen Kosten zur Erstellung von Lohnausweisen von 42,9 auf 31,2 Mio. Franken zur\u00fcckgegangen. Dies entspricht Einsparungen von 11,7 Mio. Franken oder einer Reduktion von \u00fcber einem Viertel der administrativen Belastung im Zusammenhang mit der Erstellung des Lohnausweises f\u00fcr schweizerische Unternehmen. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass diese administrative Entlastung vor allem kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Besch\u00e4ftigten zugute kommt.&#13;<\/p>\n<h3>Vorschrifteneinhaltung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nBei der Messung administrativer Kosten muss ber\u00fccksichtigt werden, dass aus verschiedenen Gr\u00fcnden gewisse Positionen des alten Lohnausweises nicht immer vorschriftenkonform ausgef\u00fcllt wurden. Mit dem neuen Lohnausweis hat sich die Vorschrifteneinhaltung verbessert.\u00a0Anhand einer Stichprobe von je 600 alten und neuen Lohnausweisen aus den Kantonen Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Neuenburg und Jura wurde ausgewertet, wie oft eine Lohnausweisposition bei \u00e4hnlich oder gleich bleibenden Wegleitungen ausgef\u00fcllt worden ist. Dies liefert einen Hinweis auf die Entwicklung der Vorschrifteneinhaltung. Als Beispiel wurden bei unver\u00e4nderten Vorschriften die Positionen \u00abunentgeltliche Bef\u00f6rderung zwischen Wohn- und Arbeitsort\u00bb und \u00abKantinenverpflegung, Lunch-Checks und Bezahlung von Mahlzeiten\u00bb im neuen Lohnausweis bis zu 9-mal \u00f6fter ausgef\u00fcllt als im alten Lohnausweis. Markant ist auch die Zunahme von \u00fcber 300% bei der Position \u00abBemerkungen\u00bb, wo nur kleine Ver\u00e4nderungen in den Vorschriften vorgenommen wurden. Die Felder \u00abBeitr\u00e4ge f\u00fcr den Einkauf in die berufliche Vorsorge\u00bb und \u00abBeteiligungsrechte\u00bb wurden mehr als doppelt so h\u00e4ufig benutzt. Bei weiteren Positionen besteht entweder kein auffallender Unterschied, oder der Vergleich wurde durch das Zusammenf\u00fcgen von mehreren Positionen erschwert. F\u00fcr vergleichbare Positionen gibt es hingegen keine Felder, die im neuen Lohnausweis deutlich weniger ausgef\u00fcllt werden als im alten.\u00a0Die Befragungen bei den Unternehmen haben ergeben, dass die bessere Vorschrifteneinhaltung beim neuen Lohnausweis insbesondere auf die transparentere und verst\u00e4ndlichere Wegleitung bzw. Formularaufbau zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Der Vergleich der administrativen Kosten zwischen altem und neuem Lohnausweis weist &#8211; trotz des Aufwandes, den das vorschriftenkonforme Ausf\u00fcllen der Lohnausweise ausl\u00f6st &#8211; auf eine administrative Entlastung hin.&#13;<\/p>\n<h2>Schlussfolgerungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWegen der politischen Debatte \u00fcber den neuen Lohnausweis wurde in den Anf\u00e4ngen der Projektstudie viel Zeit auf die Analyse und Messung der einzelnen Positionen im Lohnausweis aufgewendet. Es hat sich aber im Laufe der Studie herausgestellt, dass nicht die einzelnen Positionen der Lohnausweise grosse administrative Kosten verursachen, sondern vor allem die vor- und nachgelagerten Prozesse, wie zum Beispiel die Bestellung des alten Lohnausweisformulars oder das Drucken und Versenden der ausgef\u00fcllten Lohnausweise.\u00a0Die Bef\u00fcrchtungen, welche mit der Einf\u00fchrung des neuen Lohnausweises verbunden waren, lassen sich durch die Ergebnisse aus der SKM-Messung nicht best\u00e4tigen. Die Interviews in den Unternehmen und der Expertenworkshop haben gezeigt, dass der neue Lohnausweis f\u00fcr gr\u00f6ssere Transparenz und Klarheit sorgt und vor allem f\u00fcr die kleinen und mittleren Unternehmen eine administrative Entlastung mit sich bringt. Zudem hat eine Stichprobenanalyse von Lohnausweisen ergeben, dass gewisse Postionen im neuen Lohnausweis \u00f6fters ausgef\u00fcllt werden, als es beim alten Lohnausweis der Fall war.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abStandardisierte Zeitaufw\u00e4nde f\u00fcr die Erstellung von Lohnausweisen (in Min.)\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 2: \u00abStandardisierte Zeitaufw\u00e4nde f\u00fcr die Erstellung von Lohnausweisen (in Min.)\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Verbesserungsm\u00f6glichkeiten bei den Wegleitungen Die Verst\u00e4ndlichkeit der Wegleitungen f\u00fcr das Ausf\u00fcllen des neuen Lohnausweises wird von den Befragten Unternehmen als gut bezeichnet. Bem\u00e4ngelt wurden aber die Formulierungen (Beamtensprache) &#8211; vor allem der deutschen Version &#8211; in der Wegleitung. Zudem fehlen in den Wegleitungen zus\u00e4tzliche Antworten zu Spezialf\u00e4llen. Auf einen Teil dieser Spezialf\u00e4lle wird jedoch auf der Internetseite der Schweizerischen Steuerkonferenz unter der Rubrik h\u00e4ufig gestellte Fragen (\u00abFAQ\u00bb) eingegangen. Im Weiteren findet man auf dieser Internetseite eine Kurzanleitung, welche f\u00fcr unproblematische F\u00e4lle ausreichen sollte.Bez\u00fcglich der Wegleitungen kommen aus der Wirtschaft unterschiedliche Forderungen. Einerseits ist es ein Anliegen von Dachverb\u00e4nden, solche Wegleitungen so schlank wie m\u00f6glich zu halten, um zus\u00e4tzliche administrative Belastungen f\u00fcr Unternehmen zu vermeiden. Andererseits w\u00fcnschen sich einzelne Unternehmen ausf\u00fchrlichere Informationen zu Spezialf\u00e4llen, damit sie diese auch selbstst\u00e4ndig l\u00f6sen k\u00f6nnen. Die Wegleitung, die Kurzanleitung und die FAQ sind eine Kompromissl\u00f6sung, um diesen verschiedenen Anspr\u00fcchen Rechnung zu tragen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Fehlende Eingabefelder Ein Teil der Befragten bedauert, dass gewisse Positionen &#8211; z.B. Taggelder aus Versicherungen, Schichttage, Arbeitsort, dem Arbeitgeber belastete Beitr\u00e4ge f\u00fcr Krankenkassen und Kinderzulagen &#8211; im neuen Lohnausweis nicht mehr aufgef\u00fchrt werden. Das Weglassen dieser Positionen wird von den Verantwortlichen damit begr\u00fcndet, dass der neue Lohnausweis in erster Linie die Informationspflichten der Arbeitgeber und deren administrative Entlastung als Ziel hatte. Zum Teil geschah dies allerdings auf Kosten gewisser Informationsbed\u00fcrfnissen der Arbeitnehmenden. In der Praxis kann das Problem zum Teil umgangen werden, indem die Zusatzangaben unter Ziffer 15 (Bemerkungen) eingetragen werden. Da die Investitionskosten auch bei minimalen Anpassungen des Formulars bei den Unternehmen in der Regel hoch sind, wird hier nicht empfohlen, fehlende Eingabefelder wieder aufzuf\u00fchren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 3: Links &#8211; Neuer Lohnausweis: <a href=\"http:\/\/www.steuerkonferenz.ch\">www.steuerkonferenz.ch<\/a> , \u00abLohnausweis\u00bb.- eLohnausweis: <a href=\"http:\/\/www.estv.admin.ch\">www.estv.admin.ch<\/a> , \u00abDienstleistungen\u00bb, \u00abDownloads\u00bb, \u00abeLohnausweis SSK\u00bb. &#8211; Standardkostenmodell:&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n&#8211; Standardkostenmodell: <a href=\"http:\/\/www.seco.admin.ch\">www.seco.admin.ch<\/a> , \u00abThemen\u00bb, \u00abWirtschaftspolitik\u00bb, \u00abStrukturanalysen und Wirtschaftswachstum\u00bb, \u00abStandardkostenmodell\u00bb.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einer im Herbst 2008 durchgef\u00fchrten Studie wurden die wiederkehrenden administrativen Kosten des alten und des neuen Lohnausweises gemessen und miteinander verglichen. 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