{"id":122506,"date":"2009-04-01T12:00:00","date_gmt":"2009-04-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2009\/04\/li-treyer-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:38:17","modified_gmt":"2023-08-23T21:38:17","slug":"li-treyer-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2009\/04\/li-treyer-3\/","title":{"rendered":"Versch\u00e4rfte Fusionskontrolle kommt f\u00fcr Markenartikelindustrie zu sp\u00e4t"},"content":{"rendered":"<p>Die heute permissive Schweizer Fusionskontrolle hat im Bereich des Detailhandels starke Marktkonzentrationen mit nur noch zwei grossen Anbietern zugelassen. Dies f\u00fchrt zu Problemen f\u00fcr Markenartikelhersteller und letztlich auch die Konsumentinnen und Konsumenten. Die im Evaluationsbericht vorgeschlagene Stossrichtung in Sachen Zusammenschlusskontrolle ist deshalb zwar richtig, kommt aber zu sp\u00e4t. Dringend notwendig ist die Empfehlung zur Lockerung der Kontrolle vertikaler Abreden. Der Interbrand-Wettbewerb unter Produzenten ist stark und f\u00fcr die Wettbewerbspolitik von hoher Relevanz.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nMit dem revidierten Kartellgesetz vom April 2004 sollte dem Aspekt der marktstrukturell bedingten Abh\u00e4ngigkeit mehr Bedeutung beigemessen werden. Doch auf Ebene des Detailhandels blieb die Fusionskontrolle weiterhin wirkungslos, was die Bildung einer Konzentration erm\u00f6glichte, wie sie in keinem anderen europ\u00e4ischen Land vorhanden ist bzw. erlaubt w\u00e4re. Daran \u00e4ndert auch nichts, dass die Zusammenschl\u00fcsse von Migros\/Denner und Coop\/Carrefour mit Auflagen versehen wurden und eine Treuhandgesellschaft mit deren \u00dcberwachung beauftragt wurde. Im Detailhandel wird es kaum zu weiteren Marktstruktur\u00e4nderungen kommen, weil sich die zwei Grossverteiler nicht zusammenschliessen werden. Die Versch\u00e4rfung der Fusionskontrolle kommt daher f\u00fcr den Detailhandel zu sp\u00e4t. Nur eine strengere Durchsetzung des Art. 7. KG, der Marktmachtmissbr\u00e4uche unterbinden soll, kann wenigstens die gr\u00f6bsten Ausw\u00fcchse dieser wettbewerbssch\u00e4dlichen Konzentration verhindern.&#13;<\/p>\n<h2>Interbrand-Wettbewerb st\u00e4rker gewichten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn Sachen vertikaler Abreden f\u00fchrte der Gesetzgeber im Rahmen der Kartellgesetzrevision 2003, Art. 5 KG Abs. 4, eine Bestimmung ein, wonach Preisbindungen zweiter Hand und absolute Gebietsexklusivit\u00e4ten in Vertriebsvertr\u00e4gen vermutungsweise zu einer Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs f\u00fchren. Die Weko verst\u00e4rkte die Wirkung dieser fragw\u00fcrdigen Bestimmung noch, indem seit ihrer Bekanntmachung vom 2. Juli 2007 das Vorliegen von Interbrand-Wettbewerb (Wettbewerb zwischen verschiedenen Marken und Produkten) nicht mehr gen\u00fcgte f\u00fcr die Widerlegung der Vermutung der Beseitigung des Wettbewerbs. Konkret bedeutet dies, dass Markenartikelhersteller sanktionsbedroht sind, falls sie vertikale Abreden treffen, selbst wenn sie in starker Konkurrenz mit anderen Markenartikelherstellern stehen. Bis heute bleibt von Seiten der Weko ungekl\u00e4rt, warum genau bei funktionierendem Interbrand-Wettbewerb &#8211; d.h., wenn keine volkswirtschaftlichen und sozialen Sch\u00e4den entstehen k\u00f6nnen &#8211; die Vermutung nicht umgestossen werden kann. Die im Evaluationsbericht angesprochene vermehrte Ber\u00fccksichtigung des Interbrand-Wettbewerbs ist daher dringend notwendig. \u00a0Das h\u00f6here Preisniveau, das in der Schweiz immer wieder festgestellt wird, ist auf verschiedenste Faktoren zur\u00fcckzuf\u00fchren. Allein die Mengen, die im kleinen Schweizer Markt abgesetzt werden, unterscheiden sich (beispielsweise in Deutschland zw\u00f6lfmal mehr). Aber auch gewollte politische oder staatliche Auflagen verteuern die Produkte &#8211; ganz abgesehen von den Z\u00f6llen, die je nach Produkt und Zeitpunkt wegen Ausgleichmassnahmen in die H\u00f6he getrieben werden. Schliesslich sollten die Qualit\u00e4tsanforderungen des Schweizer Konsumenten nicht vergessen werden. Tatsache ist: Es herrscht heute in der Schweiz ein harter Wettbewerb unter konkurrierenden Marken. Dies wird noch dadurch versch\u00e4rft, dass es wegen der permissiven Fusionskontrolle grunds\u00e4tzlich nur einen einzigen fl\u00e4chendeckenden Vertriebskanal f\u00fcr den Verkauf derselben gibt, n\u00e4mlich Coop.&#13;<\/p>\n<h2>Eigenmarken der Grossverteiler verdr\u00e4ngen Markenprodukte<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWenn erfolgreiche Markenf\u00fchrung und -pflege dazu f\u00fchren, dass andere Markenunternehmen anstreben, dasselbe Markenimage zu erreichen und ein ebenso gutes Markenprodukt zu kreieren, sodass sich auf dem Markt verschiedene austauschbare Produkte befinden, ist der wirksame Wettbewerb vorhanden. Die Essenz des Wettbewerbs liegt doch darin, Vorspr\u00fcnge zu erzielen, um die Fr\u00fcchte seiner Anstrengungen ernten zu k\u00f6nnen. Doch wenn nicht gen\u00fcgend Platz im Regal vorhanden ist f\u00fcr Markenprodukte ausserhalb der eigenen Produkte der Grossverteiler, die mehr als 50% (Coop) resp. 90% (Migros) Eigenmarken in ihrem Sortiment f\u00fchren und bei \u00dcbernahmen durch einvernehmliche Regelungen der Nachweis des Bestehens von konkreten Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnissen nicht mehr weiter gef\u00fchrt werden, stellt sich wiederum die Frage der marktbeherrschenden Stellung und dadurch auch deren Auswirkungen auf Innovation und Wertsch\u00f6pfung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die heute permissive Schweizer Fusionskontrolle hat im Bereich des Detailhandels starke Marktkonzentrationen mit nur noch zwei grossen Anbietern zugelassen. Dies f\u00fchrt zu Problemen f\u00fcr Markenartikelhersteller und letztlich auch die Konsumentinnen und Konsumenten. Die im Evaluationsbericht vorgeschlagene Stossrichtung in Sachen Zusammenschlusskontrolle ist deshalb zwar richtig, kommt aber zu sp\u00e4t. 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