{"id":122521,"date":"2009-04-01T12:00:00","date_gmt":"2009-04-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2009\/04\/pletscher-10\/"},"modified":"2023-08-23T23:38:28","modified_gmt":"2023-08-23T21:38:28","slug":"pletscher-9","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2009\/04\/pletscher-9\/","title":{"rendered":"Punktueller Handlungsbedarf festgestellt"},"content":{"rendered":"<p>Wirksamer Wettbewerb ist die Grundlage einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung, gerade auch in der aktuellen Krise. In diesem Sinne setzt sich Economiesuisse nachhaltig f\u00fcr den Wettbewerb in der Schweiz mit klaren, angemessenen Regeln &#8211; jedoch ohne \u00dcberschiessen &#8211; und f\u00fcr einen offenen Weltmarkt ein. Mit einer eigenen Evaluation des Kartellgesetzes hat sich Economiesuisse in die Diskussion um die Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechtes in der Schweiz eingebracht und auch einen Blick \u00fcber die Grenzen geworfen. In der Beurteilung zeigt sich, dass sich das revidierte Kartellgesetz grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt hat. Im Interesse des Wettbewerbs sind aber in Recht und Anwendung punktuelle Verbesserungen notwendig. So sollen kontraproduktive Eingriffe verhindert sowie die Rechtssicherheit und die Institutionen verbessert werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich hat sich das geltende Kartellrecht in der Schweiz bew\u00e4hrt und zu einer Belebung des Wettbewerbs gef\u00fchrt. Allerdings ist der Beobachtungszeitraum noch sehr knapp. Die erheblich gestiegenen Aufwendungen f\u00fcr die Rechtsberatung und Compliance zeigen, dass die Unternehmen grosse Anstrengungen unternehmen, um die kartellrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Das 2003 eingef\u00fchrte Sanktionssystem hat seine Anreizwirkung auf die Privatwirtschaft nicht verfehlt. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass Unternehmen und Mitarbeitende \u00fcbervorsichtig werden, ihre M\u00f6glichkeiten am Markt nicht aussch\u00f6pfen und damit letztlich die Wirtschaft an Wettbewerbskraft verliert. \u00a0Wettbewerb lebt von aktiven Unternehmen. Von \u00fcberschiessenden Eingriffen ist daher Abstand zu nehmen. Eingriffe, wo keine geboten sind, wirken sich negativer aus als ein Verzicht auf einen Eingriff, wenn ein solcher geboten w\u00e4re. So muss auch bei einem Fussballspiel der Schiedsrichter wohl konsequent durchgreifen, darf aber das Spiel nicht mit roten Karten abw\u00fcrgen. Entsprechend ist etwa die Fusionskontrolle angesichts der offenen Grenzen der Schweiz weiterhin mit Mass und mit mehr Zur\u00fcckhaltung bei Eingriffen in die betriebswirtschaftlichen Abl\u00e4ufe einzusetzen. Wie die Evaluationsgruppe des Bundes beurteilt auch Economiesuisse die geltenden Regeln zu vertikalen Abreden als \u00fcberschiessend und im Empfinden der Marktteilnehmer restriktiver als in der EU.&#13;<\/p>\n<h2>Weiterhin Rechtsunsicherheit f\u00fcr Unternehmen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWettbewerb gilt gemeinhin als bestes \u00abEntdeckungsverfahren\u00bb. Die Marktverh\u00e4ltnisse sind ausserordentlich dynamisch. Selbst kleine Unternehmen k\u00f6nnen etwa bei Einf\u00fchrung einer neuen Dienstleistung in einem Teilmarkt rasch sehr hohe Marktanteile erreichen. Versch\u00e4rft wird dies durch eine enge regionale Abgrenzung von M\u00e4rkten. Ein Unternehmen kann so im Voraus oft nicht verl\u00e4sslich absch\u00e4tzen, ob die Beh\u00f6rde in einer solchen dynamischen Beherrschungssituation auf eine marktbeherrschende Stellung und eine missbr\u00e4uchliche Verhaltensweise schliessen w\u00fcrde. Denn ein Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens kann a priori sowohl Ausdruck erw\u00fcnschten Wettbewerbs wie auch einer missbr\u00e4uchlichen Behinderungsoder Ausbeutungsstrategie sein. \u00a0Diese Rechtsunsicherheit sollte durch das Meldeverfahren reduziert werden. Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen k\u00f6nnen nach Gesetz der Wettbewerbskommission (Weko) gemeldet werden, bevor sie ihre Wirkung entfalten. Die gegenw\u00e4rtige Politik der Weko und der Gerichte l\u00e4sst solche Meldungen jedoch nur beschr\u00e4nkt zu. Als Folge der Praxis besteht f\u00fcr die Unternehmen weiterhin Rechtsunsicherheit, die durch ein erhebliches Bussgeldrisiko versch\u00e4rft wird. Bei der Sanktionsbemessung sind die Gesamtumst\u00e4nde besser zu ber\u00fccksichtigen. Kann ein Unternehmen im Voraus die Rechtswidrigkeit trotz eigenen Bem\u00fchungen nicht oder nur sehr schwer erkennen, dann muss die fehlende oder eingeschr\u00e4nkte Vorhersehbarkeit und damit die begrenzte Vorwerfbarkeit des Verhaltens zu einer Sanktionsminderung f\u00fchren.&#13;<\/p>\n<h2>Wettbewerbsbeh\u00f6rden: Ein Blick ins Ausland lohnt sich<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Evaluationsbericht des Bundesrates nehmen die institutionellen Fragen einen hohen Stellenwert ein. In den internen R\u00fcckmeldungen bei Economiesuisse war dies weniger der Fall. Dennoch besteht Verbesserungspotenzial, ohne allerdings auf die bew\u00e4hrte Mischung von Wissenschaftlern und Praktikern in der Beh\u00f6rde zu verzichten. Einerseits muss die Unabh\u00e4ngigkeit der Wettbewerbsbeh\u00f6rden gegen\u00fcber Verwaltung und Politik gest\u00e4rkt werden. Das gilt im \u00dcbrigen auch f\u00fcr die Situation in der EU. Und zum Zweiten besteht gerade im sich liberalisierenden Infrastrukturbereich ein offensichtlicher Handlungsbedarf. Ein Zusammenfassen der verschiedenen involvierten Beh\u00f6rden &#8211; Weko, ElCom, Postregulator, Comcom, Preis\u00fcberwacher &#8211; w\u00fcrde die Flexibilit\u00e4t erh\u00f6hen, Abgrenzungen in den Verfahren vereinfachen und eine Diskussion \u00fcber die Beh\u00f6rdenstruktur ohne Vorbelastung erleichtern. Die Niederlande oder Australien kennen einen solchen Ansatz.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wirksamer Wettbewerb ist die Grundlage einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung, gerade auch in der aktuellen Krise. In diesem Sinne setzt sich Economiesuisse nachhaltig f\u00fcr den Wettbewerb in der Schweiz mit klaren, angemessenen Regeln &#8211; jedoch ohne \u00dcberschiessen &#8211; und f\u00fcr einen offenen Weltmarkt ein. 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