{"id":122736,"date":"2008-12-01T12:00:00","date_gmt":"2008-12-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2008\/12\/gerber-12\/"},"modified":"2023-08-23T23:39:18","modified_gmt":"2023-08-23T21:39:18","slug":"gerber-11","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2008\/12\/gerber-11\/","title":{"rendered":"Finanzkrise: Die Schweizer L\u00f6sung im internationalen Vergleich"},"content":{"rendered":"<p>Die globale Finanzkrise ist von ihrem Ausmass und ihrer Komplexit\u00e4t her ein Ereignis von ausserordentlicher Dimension. Die nationalen St\u00fctzungspakete f\u00fcr den Finanzmarkt der letzten Monate scheinen positiv anzuschlagen. Es hat sich gezeigt, dass die Koordination auf internationaler Ebene f\u00fcr die Wirksamkeit nationaler Massnahmen zentral ist, wenngleich die Massnahmen auf die nationalen Eigenheiten der einzelnen L\u00e4nder R\u00fccksicht nehmen m\u00fcssen. Die Finanzkrise verdeutlicht zudem die Bedeutung einer fr\u00fchzeitigen, szenarienbasierten Krisenplanung, die auch vor scheinbar unverr\u00fcckbaren Paradigmen nicht Halt machen darf.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200812_04_Gerber_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"246\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn der breiten \u00d6ffentlichkeit herrschte ungl\u00e4ubiges Staunen, wie der Preiszerfall auf dem amerikanischen Immobilienmarkt nordnorwegische Gemeinden im Herbst 2007 so in finanzielle Schieflage brachte, dass sie ihre \u00f6ffentlichen Dienste &#8211; wie zum Beispiel die Feuerwehr &#8211; auf einen Minimalbetrieb umstellen mussten. Diese Gemeinden am Polarkreis erlitten Verluste auf Wertpapieren, deren Preise ins Bodenlose sackten, obwohl sie bis dato ein erstklassiges Rating aufwiesen. Man wagte damals nicht zu denken, dass die Finanzkrise erst an ihrem Anfang stand.&#13;<\/p>\n<h2>Von Problemen im Subprime-Bereich in den USA zur globalen Finanzkrise<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIhren Anfang nahm die Krise in der Abk\u00fchlung der US-amerikanischen H\u00e4userpreise, welche zuvor infolge einer grossz\u00fcgigen Krediterteilung und tiefer Zinsen markant gestiegen waren. In der Folge zerfielen insbesondere die Preise auf Wertpapieren, welche durch US-Hypotheken minderer Qualit\u00e4t (Subprime) besichert waren, und die M\u00e4rkte trockneten aus. Problematisch f\u00fcr die Stabilit\u00e4t der internationalen Finanzm\u00e4rkte war, dass hoch entwickelte Finanzinstitute auf den f\u00fchrenden Finanzpl\u00e4tzen fast durchwegs massiv in solche strukturierten Produkte investiert hatten. Diese Wertpapiere dienten vorab den Hypothekarkreditbanken in den USA zur Weitergabe ihrer Risiken. F\u00fcr die Investoren ihrerseits stellten sie aufgrund ihrer Eigenschaften eine interessante Diversifikationsm\u00f6glichkeit dar. Ausschlaggebend f\u00fcr den Boom dieser strukturierten Produkte aber war mitunter, dass diese im Vergleich zu anderen Anlagen der gleichen Risikoklasse eine h\u00f6here Rendite versprachen. Es ist charakteristisch f\u00fcr eine Spekulationsblase, dass elementare Zusammenh\u00e4nge bez\u00fcglich Risiko und erwarteter Rendite ignoriert werden. \u00a0 Nach dem beginnenden Preiszerfall fanden sich keine K\u00e4ufer f\u00fcr hypothekenbasierte strukturierte Produkte mehr. Aufgrund des Marktzusammenbruchs f\u00fchrten viele Finanzinstitute in grossem Umfang solche Papiere von schlechter Qualit\u00e4t ohne Marktpreis. Infolge grosser Abschreibungen und Problemen mit der Bewertung der Aktiven wurde es schwierig, sich ein korrektes Bild der Qualit\u00e4t gewisser Banken zu machen. Diese Unsicherheit f\u00fchrte zu einem massiven Vertrauensverlust innerhalb der Industrie. Finanzinstitute waren nun pl\u00f6tzlich nicht mehr bereit, sich gegenseitig Kredite zur Verf\u00fcgung zu stellen. So kam es, dass die Europ\u00e4ische Zentralbank (EZB) am 9. August 2007 erstmals mit einer massiven Liquidit\u00e4tsspritze von fast 95 Mrd. Euro die Refinanzierung von Banken sicherstellte. Dieses Datum ist der Auftakt zu einer der gr\u00f6ssten Finanzkrisen bisher. \u00a0 Wiederholte koordinierte St\u00fctzungsaktionen der Zentralbanken konnten den Zusammenbruch des Systems vorerst verhindern. Sie f\u00fchrten jedoch nicht zur beabsichtigten Normalisierung, da die Banken aufgrund der weiter bestehenden Verunsicherung Liquidit\u00e4t horten und anderen Banken nicht ausleihen. Somit waren die Wiederbelebungsversuche des Interbankenmarkts lange Zeit erfolglos verlaufen. Die Situation versch\u00e4rfte sich insofern weiter, als die anf\u00e4nglichen Liquidit\u00e4tsrisiken mit zunehmender Krisendauer bei gewissen Instituten zu Bonit\u00e4tsproblemen f\u00fchrten. \u00a0 Dieser Gefahr waren sich die Beh\u00f6rden der Finanzpl\u00e4tze bald bewusst. Die Diskussionen in internationalen Gremien \u00fcber die Notwendigkeit und Ausgestaltung weiterer Massnahmen wurden intensiviert. Bereits im Oktober 2007 beauftragten die Finanzminister und Zentralbanken der sieben f\u00fchrenden Industriestaaten (G7) das Financial Stability Forum (FSF), Empfehlungen f\u00fcr konkrete Massnahmen zu formulieren. Im April 2008 ver\u00f6ffentlichte das FSF seinen Schlussbericht, Financial Stability Forum, Report of the FSF on Enhancing Market and Institutional Resilience, April 2008 ( <a href=\"http:\/\/www.fsforum.org\">www.fsforum.org<\/a> ). an dessen Erarbeitung die Schweiz mitgewirkt hatte. Der Bericht enth\u00e4lt einen im Konsens verabschiedeten Katalog von Empfehlungen f\u00fcr die Beh\u00f6rden, die Bankenaufsicht sowie die Marktteilnehmer. \u00a0 Nach anf\u00e4nglichem Z\u00f6gern hat sich auch die Privatindustrie mit dem Problem auseinandergesetzt und im Rahmen des Institute of International Finance (IIF) im Sommer 2008 einen Verhaltenskodex f\u00fcr verschiedene Bereiche erlassen. Dies konnte jedoch nicht verhindern, dass sich die Finanzkrise nach dem Konkurs der US-Investmentbank Lehman Brothers Mitte September 2008 deutlich akzentuierte. Gewisse L\u00e4nder sahen sich mit grossen Zahlungsbilanzproblemen konfrontiert. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Krise bereits Staaten ohne Immobilienblase erfasst und erste negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft gezeitigt, welche sich mittlerweile drastisch versch\u00e4rft haben.&#13;<\/p>\n<h2>Stabilisierungspakete in der Schweiz und im Ausland<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Schweizer Wirtschaft ist von einem im internationalen Vergleich relativ grossen Bankensektor gepr\u00e4gt. Ende 2007 belief sich die Summe aller Aktiven des Bankensektors insgesamt auf \u00fcber 4700 Mrd. Franken. Dies entspricht dem Neunfachen des Bruttoinlandprodukts (BIP) der Schweiz. Hinzu kommt die \u00fcberdurchschnittliche Konzentration im Schweizer Bankensektor: Drei Viertel der Summe aller Aktiven werden von den international exponierten Grossbanken gehalten. \u00a0 Eine versch\u00e4rfte Vertrauenskrise bei einer Grossbank h\u00e4tte deshalb eine massive Belastung des schweizerischen Finanzsystems und der gesamten Schweizer Volkswirtschaft zur Folge gehabt. Beispielsweise w\u00e4ren Haushalte und Unternehmen wegen der Blockierung ihrer Konten und der Unterbrechung ihrer Kreditbeziehungen ausserstande gewesen, laufende Ausgaben und Investitionen zu t\u00e4tigen. Dies h\u00e4tte zu einer Lahmlegung des Zahlungssystems f\u00fchren k\u00f6nnen. Dieses Risiko gab den Anstoss zum Beschluss von Bundesrat, Schweizerischer Nationalbank (SNB) und Eidgen\u00f6ssischer Bankenkommission (EBK) vom 15. Oktober 2008 f\u00fcr ein Massnahmenpaket zur St\u00e4rkung des Schweizer Finanzsystems. Zum Zeitpunkt dieses Entscheids hatte die Mehrzahl der wichtigsten Finanzpl\u00e4tze weltweit ihre Rettungspakete bereits angek\u00fcndigt und erste massive Staatsinterventionen durchgef\u00fchrt. \u00a0 Der erste vorangehende Paukenschlag angesichts der drastischen Verschlechterung der Marktbedingungen Mitte September 2008 war der Vorschlag von US-Finanzminister Paulson, das \u00dcbel des Vertrauensverlusts unter den Banken an der Wurzel zu packen und ihnen illiquide Wertpapiere (Toxic Assets) im Umfang von 700 Mrd. US-Dollar abzukaufen. Der Staat w\u00fcrde so die Banken von einer Last befreien und gleichzeitig wieder einen Markt f\u00fcr diese Wertpapiere schaffen. Die Unterst\u00fctzung der Banken sollte insbesondere eine ausreichende Kreditversorgung der Wirtschaft sicherstellen. Wie sensitiv die M\u00e4rkte auf staatliche Massnahmen reagieren, zeigte die Reaktion der B\u00f6rse auf die anf\u00e4ngliche Ablehnung des Paulson-Plans durch den Kongress am 29. September 2008, die zum gr\u00f6ssten Tagesverlust an der Wall Street seit 1987 f\u00fchrte. \u00a0 Grossbritannien k\u00fcndigte seinerseits am 8. Oktober 2008 ein Rettungspaket im Umfang von 400 Mrd. Pfund an. Die Schwerpunkte der beiden urspr\u00fcnglich verabschiedeten Massnahmenpakete sind verschieden. W\u00e4hrend Grossbritannien die Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalausstattung von Banken anstrebte, war das US-Paket vorerst vollst\u00e4ndig auf den Aufkauf von illiquiden Aktiven ausgerichtet. Seither erfuhr das US-Paket jedoch zahlreiche \u00c4nderungen und umfasst mittlerweile auch Unterst\u00fctzungsmassnahmen f\u00fcr andere Branchen. \u00a0 Generell werden die Ausgestaltung des britischen Pakets sowie der Aktionsplan der G7-L\u00e4nder (siehe Kasten 1 Aufgrund der ernsten Situation und der ungebremsten Abw\u00e4rtsdynamik trotz verschiedenster Rettungsmassnahmen haben die Finanzminister und Notenbankchefs der sieben f\u00fchrenden Industriestaaten (G7) am 10. Oktober 2008 einen gemeinsamen Aktionsplan gegen die Krise beschlossen. Kernpunkt ist eine enge Abstimmung zwischen den L\u00e4ndern \u00fcber ihre jeweiligen Rettungsbem\u00fchungen. Die G7-Staaten wollen alle zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel nutzen, um wichtige finanzielle Institute zu unterst\u00fctzen und um deren Zugang zu Liquidit\u00e4t und Refinanzierung sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Liberalisierungstendenzen ist bemerkenswert, dass die G7 auch f\u00fcr die Versorgung von grossen Finanzinstituten mit ausreichend frischem Kapital aus \u00f6ffentlichen Quellen pl\u00e4diert. Dies soll das Vertrauen wiederherstellen und den Banken erm\u00f6glichen, weiterhin Kredite an Privatpersonen und Unternehmen zu vergeben. Schliesslich soll auch der Einlegerschutz verst\u00e4rkt werden. Diese Massnahmen sollten so ergriffen werden, dass die Steuerpflichtigen gesch\u00fctzt und sch\u00e4dliche Folgen f\u00fcr andere Staaten vermieden werden. Der G7-Aktionsplan wurde sodann vom Internationalen W\u00e4hrungs- und Finanzausschuss (IMFC), dem Steuerungsorgan des 185 Mitglieder z\u00e4hlenden Internationalen W\u00e4hrungsfonds (IWF), unterst\u00fctzt, was ihm weltweite Legitimation verleiht. Am 7. Oktober 2008 hatte der Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin) in einer schriftlichen Erkl\u00e4rung bereits festgehalten, dass die EU-Regierungen insbesondere auch direkte staatliche Interventionen zur Verhinderung von Zusammenbr\u00fcchen systemrelevanter Finanzinstitute vorsehen. Staatliche Interventionen sollen rechtzeitig erfolgen und zeitlich begrenzt sein. Die bisherigen Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4re als Eigent\u00fcmer der Firma sollen \u00abgeb\u00fchrende Konsequenzen\u00bb der begangenen Fehler tragen. Der intervenierende Staat soll zudem Einfluss auf die Zusammensetzung des Managements erhalten. ) als wegweisend f\u00fcr das am 12. Oktober 2008 beschlossene Massnahmenpaket der Eurozonen-L\u00e4nder angesehen. Dieses sieht vor, Interbanken-Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu f\u00fcnf Jahren zu garantieren, \u00f6ffentliche Mittel f\u00fcr die Rekapitalisierung des Bankensystems bereitzustellen und die Mindestgrenze des Einlegerschutzes auf vorerst 50000 Euro anzuheben.&#13;<\/p>\n<h2>Details des Massnahmenpakets<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie starken Verwerfungen auf den globalen Finanzm\u00e4rkten haben sich in der Schweiz haupts\u00e4chlich auf die beiden stark im amerikanischen Markt engagierten Grossbanken ausgewirkt, wobei die UBS deutlich st\u00e4rker betroffen ist als die Credit Suisse. Dies manifestierte sich gegen Ende des 3. Quartals 2008 in einem stark erh\u00f6hten Abfluss von Kundengeldern, einer unbefriedigenden Ertragsentwicklung und einer &#8211; trotz Gegenmassnahmen &#8211; immer noch problematisch hohen Exponierung in illiquiden Aktiven. \u00a0 Da nicht auszuschliessen war, dass die UBS bei sich weiter verschlechternden M\u00e4rkten in eine versch\u00e4rfte Vertrauenskrise geraten k\u00f6nnte, waren Massnahmen zur St\u00e4rkung des Gesamtsystems n\u00f6tig. Die Zur\u00fcckgewinnung des Vertrauens in den Schweizer Finanzmarkt hatte deshalb erste Priorit\u00e4t. Das Massnahmenpaket des Bundesrates umfasst als Sofortmassnahme die St\u00fctzung der systemrelevanten UBS und die Verst\u00e4rkung des Einlegerschutzes. Hinzu kommen flankierende Massnahmen zur Krisenpr\u00e4vention. Vgl. Botschaft des Bundesrates Botschaft zu einem Massnahmenpaket zur St\u00e4rkung des schweizerischen Finanzsystems, <a href=\"http:\/\/www.efd.admin.ch\">www.efd.admin.ch<\/a> , Rubriken \u00abDokumentation\u00bb, \u00abGesetzgebung\u00bb, \u00abBotschaften\u00bb.&#13;<\/p>\n<h3>Massnahmenpaket UBS<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Massnahmenpaket setzt dort an, wo die Hauptprobleme liegen. Es entlastet die Bilanz der UBS einerseits von illiquiden Aktiven und st\u00e4rkt andererseits gleichzeitig deren Eigenmittel durch die Bereitstellung von Kapital. Dieses duale Vorgehen liegt zwischen dem urspr\u00fcnglichen Paulson-Plan und dem britischen Stabilisierungspaket und hat den Vorteil, dass beide Elemente von Beginn weg eng aufeinander abgestimmt sind. \u00a0 Die erste, in der Kompetenz der SNB liegende Massnahme besteht in der \u00dcbertragung illiquider Aktiven der UBS im Umfang von maximal 60 Mrd. US-Dollar an eine Zweckgesellschaft (vgl. Grafik 1 ). Die Zweckgesellschaft wird mit einem Eigenkapital von h\u00f6chstens 6 Mrd. US-Dollar durch die UBS und einem Darlehen \u00fcber maximal 54 Mrd. US-Dollar ausgestattet. Mit diesen Mitteln kauft sie der UBS illiquide Aktiven gegen fl\u00fcssige Mittel ab und entlastet sie von entsprechenden Risiken. Diese Risiken k\u00f6nnen von der SNB besser getragen werden, da sie mit deren Verwertung zuwarten kann, bis sich die M\u00e4rkte erholt haben. \u00a0 Mit der Entlastung der UBS von illiquiden Aktiven eng verbunden ist die zweite Massnahme: Die Eigenmittelbasis der UBS wird durch die Zeichnung einer Pflichtwandelanleihe in der H\u00f6he von 6 Mrd. Franken durch den Bund gest\u00e4rkt. Der Bank wird so erm\u00f6glicht, die Zweckgesellschaft mit dem n\u00f6tigen Eigenkapital auszustatten, ohne die eigene Kapitalbasis zu schm\u00e4lern. F\u00fcr den Bund hat die Pflichtwandelanleihe den Vorteil, dass sein Engagement mit einem Coupon von 12,5% angemessen und sicher entsch\u00e4digt wird und dass er &#8211; zumindest vorerst &#8211; nicht Miteigent\u00fcmer der Bank wird. Der Bundesrat ist bestrebt, die Beteiligung des Bundes zeitlich zu befristen und bereits w\u00e4hrend der Laufzeit der Anleihe gewinnbringend zu ver\u00e4ussern.&#13;<\/p>\n<h3>Umgehende Verst\u00e4rkung des Einlegerschutzes<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIn unsicheren Zeiten dient der Einlegerschutz der Stabilisierung der Wirtschaft, weil er den Sparern das n\u00f6tige Vertrauen in die Finanzinstitute gibt. Daneben ist er auch ein wichtiges Wettbewerbsargument, wenn es um die Gunst der Einleger geht. Den dadurch versch\u00e4rften Moral-Hazard-Problemen wird in dieser Situation weniger Bedeutung zugemessen. \u00a0 Zur Minderung der Verunsicherung der Anleger haben Anfang Oktober 2008 zahlreiche Staaten weltweit ihre Garantien f\u00fcr Bankeinlagen angehoben. Vgl. dazu den Artikel von M. Ammann in dieser Ausgabe. Im Vergleich mit anderen wichtigen Finanzpl\u00e4tzen geriet die Schweiz mit einer Einlagensicherung von 30000 Franken deutlich ins Hintertreffen. Der Bundesrat hat deshalb als Sofortmassnahme eine Erh\u00f6hung f\u00fcr die einzelnen gesch\u00fctzten Einlagen auf 100000 Franken vorgeschlagen, die bis zum 31. Dezember 2010 gelten soll. Auch soll die Systemobergrenze &#8211; d.h. der Betrag, den das ganze Bankensystem im Fall der Insolvenz einer Bank garantiert &#8211; von 4 auf 6 Mrd. Franken erh\u00f6ht werden. Im Insolvenzfall stehen die in einem Verein organisierten \u00fcbrigen Banken f\u00fcr den eingetretenen Verlust gerade. Die gesicherten Einlagen und die Systemobergrenze k\u00f6nnen nicht beliebig erh\u00f6ht werden, da sonst bei der Rettung einer angeschlagenen Bank die anderen Banken ebenfalls in Schwierigkeiten geraten w\u00fcrden. Das heutige Einlegerschutzsystem ist zudem nicht in der Lage, die Einlagen bei den gr\u00f6sseren Banken vollumf\u00e4nglich zu sichern. Deshalb will der Bundesrat bis im Fr\u00fchjahr 2009 eine grundlegende \u00dcberpr\u00fcfung des Einlagensicherungssystems vornehmen. \u00a0 Flankierend dazu m\u00fcssen die Banken die privilegierten &#8211; also die gesch\u00fctzten &#8211; Einlagen selber sichern. Zu diesem Zweck m\u00fcssen sie daf\u00fcr st\u00e4ndig grunds\u00e4tzlich inl\u00e4ndisch gedeckte Forderungen oder \u00fcbrige in der Schweiz vorhandene Aktiven halten. Damit haben die Einlegerinnen und Einleger die Gewissheit, dass ihre privilegierten Einlagen bei jeder Bank in der Schweiz sicher sind. Die Mehrheit der Banken erf\u00fcllt diese Anforderung bereits heute. Weiter soll eine im Vergleich mit heute grossz\u00fcgigere sofortige Auszahlung von gesicherten Einlagen aus liquiden Mitteln der in Schwierigkeiten geratenen Bank m\u00f6glich sein. Der entsprechende Betrag soll ein Mehrfaches der heute m\u00f6glichen 5000 Franken ausmachen.&#13;<\/p>\n<h3>Flankierende Massnahmen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Krise hat vor Augen gef\u00fchrt, dass eine komfortable Eigenmittelausstattung zur Abfederung grosser Verluste &#8211; und somit f\u00fcr das Vertrauen in eine Bank &#8211; entscheidend sein kann. Die H\u00f6he der Verluste aus dem Handel risikoreicher Positionen hat jedoch s\u00e4mtliche bisherige Vorstellungen \u00fcberstiegen. Selbst der bisher als konservativ geltende, im internationalen Vergleich sehr strenge \u00abSwiss Finish\u00bb der EBK hat sich inzwischen als ein zu mildes Eigenmittel-Regime f\u00fcr Grossbanken herausgestellt. Die EBK erachtet einen deutlich erh\u00f6hten Sicherheitspuffer als unabdingbar und verlangt deshalb in Zukunft eine deutlich st\u00e4rkere Eigenmittelausstattung. Dies wird durch einen Eigenmittelzuschlag erreicht, welcher ungef\u00e4hr doppelt so hoch ist wie die internationalen Mindestanforderungen unter Basel II. Dazu wird f\u00fcr Grossbanken neu eine maximale Verschuldungsquote (Leverage Ratio) von 4% auf Stufe Einzelinstitut und 3% auf Stufe Konzern eingef\u00fchrt. Diese dient als Puffer gegen Verluste, die aus einer Fehleinsch\u00e4tzung der Risiken resultieren und durch die Vorschriften von Basel II nicht ad\u00e4quat erfasst werden. F\u00fcr die \u00fcbrigen Banken \u00e4ndern sich die Eigenmittelvorschriften nicht. \u00a0 Mitverantwortlich f\u00fcr das Eingehen \u00fcbersteigerter Risiken &#8211; und somit f\u00fcr die aktuelle Krise &#8211; waren insbesondere im Investmentbanking unangemessene und falsch aus-gestaltete Entl\u00f6hnungssysteme. So wurde etwa die Leistung von Angestellten und Managern unter Vernachl\u00e4ssigung mittelbis langfristiger Risiken alleine anhand blosser Umsatzzahlen gemessen. Weltweit hat die Krise deshalb eine Diskussion \u00fcber Entl\u00f6hnungsmodelle ausgel\u00f6st, die auch in der Schweiz intensiv gef\u00fchrt wird und bereits erste Massnahmen ausgel\u00f6st hat (siehe Kasten 2 Die Diskussion zu den Entsch\u00e4digungssystemen l\u00e4uft in der Schweiz auf drei Schienen: &#8211; Am 22. Oktober 2008 hat der Bundesrat entschieden, die Aktion\u00e4rsrechte der bereits verabschiedeten Aktienrechtsvorlage im Bereich der Verg\u00fctungspolitik und der R\u00fcckerstattungsklage zus\u00e4tzlich zu versch\u00e4rfen. Insbesondere soll ein Reglement zu den Verg\u00fctungen des Verwaltungsrats von der Generalversammlung genehmigt werden. &#8211; Die EBK ist daran, f\u00fcr die Finanzbranche generelle Richtlinien zu den Entsch\u00e4digungssystemen auszuarbeiten. Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln werden von EBK und Pr\u00fcfgesellschaften k\u00fcnftig \u00fcberpr\u00fcft. Um eine Benachteiligung der Schweizer Institute zu vermeiden, wird die EBK die Ausarbeitung und Erlass der Richtlinien international abstimmen. &#8211; Die UBS hat sich in den Vereinbarungen mit dem Bund und der SNB verpflichtet, Vorgaben zu Entsch\u00e4digungssystemen einzuhalten, welche den in Absprache mit der EBK ermittelten Best Practices und internationalen Standards entsprechen. Die UBS hat nun konkrete Massnahmen ausgearbeitet und an ihrer Generalversammlung vom 27. November 2008 vorgestellt. ).&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Finanzkrise hat die Akteure auf den Finanzm\u00e4rkten mit ungeheurer Wucht getroffen. Die weltweiten Interventionen der Notenbanken und Regierungen konnten einen Kollaps des internationalen Finanzsystems bislang abwenden. Die anhaltende Krise hinterl\u00e4sst aber tiefe Spuren im Finanzsektor und in der konjunkturellen Entwicklung. Alle Akteure auf nationaler und internationaler Ebene m\u00fcssen ihre Lehren ziehen. Ganz besonders gefordert sind dabei die international t\u00e4tigen Finanzinstitute. \u00a0 Aus Schweizer Sicht l\u00e4sst sich zusammenfassend Folgendes hervorheben: Die Verabschiedung des Massnahmenpakets zur St\u00e4rkung des schweizerischen Finanzsystems hat zun\u00e4chst gezeigt, dass die Beh\u00f6rden im Bedarfsfall rasch und umfassend handeln k\u00f6nnen. Dies ist f\u00fcr eine wirksame Bek\u00e4mpfung einer solchen Krise entscheidend. Das Paket aus kurz- und langfristig wirkenden Stabilisierungsmassnahmen ist wettbewerbsneutral ausgestaltet und mit den massgebenden internationalen Initiativen kompatibel. Es umfasst insbesondere auch Massnahmen im Bereich Eigenmittelanforderungen, Entsch\u00e4digung oder Einlegerschutz, die l\u00e4ngerfristig pr\u00e4ventive Wirkungen erzielen sollen. \u00a0 Weiter ist angesichts der globalen Finanzm\u00e4rkte die internationale Koordination der Anstrengungen im Bereich Finanzstabilit\u00e4t zu verst\u00e4rken. Unter anderem geht es auch darum sicherzustellen, dass Risiken fr\u00fchzeitig erkannt werden und darauf in angemessener Form reagiert werden kann. Hier m\u00fcssen der Internationale W\u00e4hrungsfonds (IWF) mit seiner \u00dcberwachungst\u00e4tigkeit (Art. IV-Konsultationen usw.) und das FSF als Gremium der informellen Zusammenarbeit zwischen nationalen Stellen, internationalen Organisationen und Standardsetzern weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Die Teilnehmer am Gipfel der G20 vom 15. November 2008 in Washington haben zur Sicherstellung der Koh\u00e4renz nationaler Massnahmen zur Stabilisierung der Krise gemeinsame Grunds\u00e4tze f\u00fcr die regulatorische Reform der Finanzsektoren erlassen und die zuk\u00fcnftige Finanzarchitektur diskutiert (siehe Kasten 3 Ein am Gipfel vom 15. November 2008 verabschiedeter Aktionsplan sieht eine Reihe kurzfristiger Massnahmen sowie einen Katalog von mittelfristigen Reformen vor (siehe www.whitehouse.gov\/news). Im Kern wollen die G20-Teilnehmer jegliche \u00dcberwachungsl\u00fccken auf den Finanzm\u00e4rkten schliessen.- Zur F\u00f6rderung von Transparenz und Rechenschaft sollen bis M\u00e4rz 2009 Richtlinien zur besseren Bewertung und Offenlegung komplexer und illiquider Verm\u00f6genswerte geschaffen werden. Mittelfristig sollen bestehende Vorschriften in einen einzigen globalen Buchf\u00fchrungsstandard zusammengelegt werden.- Regulatorische Praktiken im Finanzsystem sollen mittelfristig einer umfassenden Untersuchung unterzogen werden. Es soll sichergestellt werden, dass alle Finanzm\u00e4rkte und -institute reguliert oder beaufsichtigt werden. &#8211; Rating Agenturen sollen bis M\u00e4rz 2009 zu verst\u00e4rkter Offenlegung gegen\u00fcber Investoren und Emiss\u00e4ren angehalten werden. Zudem sind f\u00fcr strukturierte Produkte bis dahin differenzierte Ratings einzuf\u00fchren.- Auch f\u00fcr Hedge Fonds sollen strengere Regeln gelten. &#8211; In der kurzen Frist sollen Finanzinstitute angehalten werden, ihre internen Kontrollmechanismen zu \u00fcberpr\u00fcfen. Banken sollen sicherstellen, dass ihre Verg\u00fctungspolitik nicht zur \u00dcbernahme \u00fcberm\u00e4ssiger Risiken f\u00fchren. Kapitalvorschriften f\u00fcr strukturierte Kreditgesch\u00e4fte und den Handel mit verbrieften Produkten sind zu st\u00e4rken. Schliesslich sind die bestehenden Marktstrukturen f\u00fcr Derivate zu st\u00e4rken, deren Handel bisher nicht in einer organisierten B\u00f6rse, sondern over-the-counter abgewickelt wurde.- Kurzfristig sollen die nationalen Aufsichtsbeh\u00f6rden f\u00fcr die systemisch wichtigen Finanzinstitute Colleges of Supervisors schaffen. Auch ist die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit im Krisenmanagement zu st\u00e4rken. Neben diesen Punkten macht der G20-Aktionsplan auch Vorschl\u00e4ge zur Abfederung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Finanzkrise und zur \u00dcberpr\u00fcfung der Mittel des IWF. Ausserdem soll die Repr\u00e4sentanz der Emerging Markets in den Bretton Woods Institutionen weiter verbessert und der Mitgliederkreis des FSF erweitert werden. Anfang April 2009 will die Gruppe erneut zu einem Gipfeltreffen zusammenkommen. ). \u00a0 Schliesslich ist zu akzeptieren, dass es auch in Zukunft zu Blasenbildungen und entsprechend schmerzhaften Korrekturen auf den Finanzm\u00e4rkten kommen kann. Es muss aber im Interesse aller Akteure sein, mit allen zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln zu verhindern, dass sich eine solch schwere Krise des Finanzsystems, wie wir sie in den letzten 15 Monaten miterleben mussten, wiederholen wird.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abMassnahmenpaket zur Stabilisierung des Schweizer Finanzsystems\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Aktionsplan der G7-L\u00e4nder Aufgrund der ernsten Situation und der ungebremsten Abw\u00e4rtsdynamik trotz verschiedenster Rettungsmassnahmen haben die Finanzminister und Notenbankchefs der sieben f\u00fchrenden Industriestaaten (G7) am 10. Oktober 2008 einen gemeinsamen Aktionsplan gegen die Krise beschlossen. Kernpunkt ist eine enge Abstimmung zwischen den L\u00e4ndern \u00fcber ihre jeweiligen Rettungsbem\u00fchungen. Die G7-Staaten wollen alle zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel nutzen, um wichtige finanzielle Institute zu unterst\u00fctzen und um deren Zugang zu Liquidit\u00e4t und Refinanzierung sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Liberalisierungstendenzen ist bemerkenswert, dass die G7 auch f\u00fcr die Versorgung von grossen Finanzinstituten mit ausreichend frischem Kapital aus \u00f6ffentlichen Quellen pl\u00e4diert. Dies soll das Vertrauen wiederherstellen und den Banken erm\u00f6glichen, weiterhin Kredite an Privatpersonen und Unternehmen zu vergeben. Schliesslich soll auch der Einlegerschutz verst\u00e4rkt werden. Diese Massnahmen sollten so ergriffen werden, dass die Steuerpflichtigen gesch\u00fctzt und sch\u00e4dliche Folgen f\u00fcr andere Staaten vermieden werden. Der G7-Aktionsplan wurde sodann vom Internationalen W\u00e4hrungs- und Finanzausschuss (IMFC), dem Steuerungsorgan des 185 Mitglieder z\u00e4hlenden Internationalen W\u00e4hrungsfonds (IWF), unterst\u00fctzt, was ihm weltweite Legitimation verleiht. Am 7. Oktober 2008 hatte der Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin) in einer schriftlichen Erkl\u00e4rung bereits festgehalten, dass die EU-Regierungen insbesondere auch direkte staatliche Interventionen zur Verhinderung von Zusammenbr\u00fcchen systemrelevanter Finanzinstitute vorsehen. Staatliche Interventionen sollen rechtzeitig erfolgen und zeitlich begrenzt sein. Die bisherigen Aktion\u00e4rinnen und Aktion\u00e4re als Eigent\u00fcmer der Firma sollen \u00abgeb\u00fchrende Konsequenzen\u00bb der begangenen Fehler tragen. Der intervenierende Staat soll zudem Einfluss auf die Zusammensetzung des Managements erhalten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Drei Schienen der Entsch\u00e4digungsdiskussion Die Diskussion zu den Entsch\u00e4digungssystemen l\u00e4uft in der Schweiz auf drei Schienen: &#8211; Am 22. Oktober 2008 hat der Bundesrat entschieden, die Aktion\u00e4rsrechte der bereits verabschiedeten Aktienrechtsvorlage im Bereich der Verg\u00fctungspolitik und der R\u00fcckerstattungsklage zus\u00e4tzlich zu versch\u00e4rfen. Insbesondere soll ein Reglement zu den Verg\u00fctungen des Verwaltungsrats von der Generalversammlung genehmigt werden. &#8211; Die EBK ist daran, f\u00fcr die Finanzbranche generelle Richtlinien zu den Entsch\u00e4digungssystemen auszuarbeiten. Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln werden von EBK und Pr\u00fcfgesellschaften k\u00fcnftig \u00fcberpr\u00fcft. Um eine Benachteiligung der Schweizer Institute zu vermeiden, wird die EBK die Ausarbeitung und Erlass der Richtlinien international abstimmen. &#8211; Die UBS hat sich in den Vereinbarungen mit dem Bund und der SNB verpflichtet, Vorgaben zu Entsch\u00e4digungssystemen einzuhalten, welche den in Absprache mit der EBK ermittelten Best Practices und internationalen Standards entsprechen. Die UBS hat nun konkrete Massnahmen ausgearbeitet und an ihrer Generalversammlung vom 27. November 2008 vorgestellt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 3: G20-Aktionsplan: Reformelemente zum Finanzsektor Ein am Gipfel vom 15. November 2008 verabschiedeter Aktionsplan sieht eine Reihe kurzfristiger Massnahmen sowie einen Katalog von mittelfristigen Reformen vor (siehe www.whitehouse.gov\/news). Im Kern wollen die G20-Teilnehmer jegliche \u00dcberwachungsl\u00fccken auf den Finanzm\u00e4rkten schliessen.- Zur F\u00f6rderung von Transparenz und Rechenschaft sollen bis M\u00e4rz 2009 Richtlinien zur besseren Bewertung und Offenlegung komplexer und illiquider Verm\u00f6genswerte geschaffen werden. Mittelfristig sollen bestehende Vorschriften in einen einzigen globalen Buchf\u00fchrungsstandard zusammengelegt werden.- Regulatorische Praktiken im Finanzsystem sollen mittelfristig einer umfassenden Untersuchung unterzogen werden. Es soll sichergestellt werden, dass alle Finanzm\u00e4rkte und -institute reguliert oder beaufsichtigt werden. &#8211; Rating Agenturen sollen bis M\u00e4rz 2009 zu verst\u00e4rkter Offenlegung gegen\u00fcber Investoren und Emiss\u00e4ren angehalten werden. Zudem sind f\u00fcr strukturierte Produkte bis dahin differenzierte Ratings einzuf\u00fchren.- Auch f\u00fcr Hedge Fonds sollen strengere Regeln gelten. &#8211; In der kurzen Frist sollen Finanzinstitute angehalten werden, ihre internen Kontrollmechanismen zu \u00fcberpr\u00fcfen. Banken sollen sicherstellen, dass ihre Verg\u00fctungspolitik nicht zur \u00dcbernahme \u00fcberm\u00e4ssiger Risiken f\u00fchren. Kapitalvorschriften f\u00fcr strukturierte Kreditgesch\u00e4fte und den Handel mit verbrieften Produkten sind zu st\u00e4rken. Schliesslich sind die bestehenden Marktstrukturen f\u00fcr Derivate zu st\u00e4rken, deren Handel bisher nicht in einer organisierten B\u00f6rse, sondern over-the-counter abgewickelt wurde.- Kurzfristig sollen die nationalen Aufsichtsbeh\u00f6rden f\u00fcr die systemisch wichtigen Finanzinstitute Colleges of Supervisors schaffen. Auch ist die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit im Krisenmanagement zu st\u00e4rken. Neben diesen Punkten macht der G20-Aktionsplan auch Vorschl\u00e4ge zur Abfederung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Finanzkrise und zur \u00dcberpr\u00fcfung der Mittel des IWF. Ausserdem soll die Repr\u00e4sentanz der Emerging Markets in den Bretton Woods Institutionen weiter verbessert und der Mitgliederkreis des FSF erweitert werden. Anfang April 2009 will die Gruppe erneut zu einem Gipfeltreffen zusammenkommen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die globale Finanzkrise ist von ihrem Ausmass und ihrer Komplexit\u00e4t her ein Ereignis von ausserordentlicher Dimension. Die nationalen St\u00fctzungspakete f\u00fcr den Finanzmarkt der letzten Monate scheinen positiv anzuschlagen. 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