{"id":122821,"date":"2008-12-01T12:00:00","date_gmt":"2008-12-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2008\/12\/ammann-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:39:22","modified_gmt":"2023-08-23T21:39:22","slug":"ammann-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2008\/12\/ammann-3\/","title":{"rendered":"Einlagensicherung: Welche grundlegenden Reformen sind notwendig?"},"content":{"rendered":"<p>Am 5. November 2008 hat der Bundesrat in einer Botschaft dringliche \u00c4nderungen in der Einlagensicherung der Schweizer Banken vorgeschlagen. Diese sehen keine System\u00e4nderung vor, sondern stellen eine Erh\u00f6hung des Einlegerschutzes im bestehenden System dar. Das Einlagensicherungssystem soll aber in einem zweiten Schritt grunds\u00e4tzlich \u00fcberpr\u00fcft werden. Der vorliegende Beitrag diskutiert zun\u00e4chst die Ziele sowie die Vor- und Nachteile der Einlagensicherung. Anschliessend wird ein neues System vorgeschlagen, welches auf drei S\u00e4ulen beruht und wesentliche Nachteile des bestehenden Systems beseitigt.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200812_05_Ammann_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"278\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nUm die Bankeinleger zu beruhigen, sind in den letzten Wochen in vielen L\u00e4ndern die Limiten der Einlagensicherungen erh\u00f6ht worden. So will die Europ\u00e4ische Union (EU) neu mindestens 50000 Euro garantieren. Die Schweiz \u00fcbertrifft diese Grenze mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Limite von 100000 Franken. Bereits liegt aber ein Vorschlag der EU-Kommission vor, die Mindestversicherung in der EU auf 100000 Euro zu erh\u00f6hen. Die amerikanische Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) hat ihre Obergrenze vor\u00fcbergehend von 100000 auf 250000 US-Dollar angehoben. Andere L\u00e4nder haben vor\u00fcbergehend sogar unlimitierte staatliche Garantien ausgesprochen. \u00a0Trotz der internationalen Hektik und der daraus entstehenden kurzfristigen Wettbewerbsverzerrungen sollte sich die Schweiz nicht auf das \u00abWettr\u00fcsten\u00bb einlassen, sondern bei einer weiteren Anpassung des Einlagensicherungssystems die \u00f6konomischen Vor- und Nachteile von solchen Systemen genau abw\u00e4gen. Ziel sollte die Schaffung eines ausgewogenen, langfristig tragbaren, glaubw\u00fcrdigen und krisensicheren Systems sein.&#13;<\/p>\n<h2>Grundlegende Ziele<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEinlagensicherungssysteme verfolgen drei Ziele:\u00a0&#8211; Schutz der Kleineinleger: Kleinanlegern soll nicht zugemutet werden, die Sicherheit ihrer Bank \u00fcberpr\u00fcfen und \u00fcberwachen zu m\u00fcssen, da sich dies bei kleinen Betr\u00e4gen nicht lohnt und Kleinanleger m\u00f6glicherweise auch nicht dazu in der Lage sind.\u00a0&#8211; Schutz der Bank vor einem Ansturm auf die Schalter (Bank Run): Ein Bank Run entsteht durch asymmetrische Information. Die Kleineinleger sind \u00fcber den tats\u00e4chlichen Zustand der Bank nur unvollst\u00e4ndig informiert und reagieren deswegen auf negative Nachrichten und Ger\u00fcchte, um ihre Ersparnisse zu sch\u00fctzen. Auch eine gesunde Bank ist nicht in der Lage, einen ausgewachsenen Bank Run zu \u00fcberstehen, da eine klassische Bank Liquidit\u00e4t produziert, indem sie sich mit Einlagen finanziert, welche durch die Kunden bei Bedarf rasch abgezogen werden k\u00f6nnen. Mit dem Geld der Kunden vergibt die Bank Kredite, welche in der Regel illiquid sind. Das Modell funktioniert im Normalfall, weil nicht alle Kunden gleichzeitig einen Bedarf an Liquidit\u00e4t haben.\u00a0&#8211; Systemschutz: Wenn eine Bank durch einen Bank Run zahlungsunf\u00e4hig wird, k\u00f6nnen aufgrund der Vernetzung der Banken untereinander andere Banken ebenfalls in Schwierigkeiten kommen. Zus\u00e4tzlich besteht die Gefahr, dass die Zahlungsunf\u00e4higkeit einer Bank eine Vertrauenskrise ausl\u00f6st, welche sich in Runs auf andere Banken manifestiert, deren Solvenz nicht \u00fcber alle Zweifel erhaben ist. Der Zusammenbruch von Lehman Brothers hat genau diese Wirkung entfaltet. Einlagensicherung ist somit ein \u00f6ffentliches Gut, welches durch den Staat gew\u00e4hrleistet werden muss.&#13;<\/p>\n<h2>Nachteile der obligatorischen Einlagensicherung&#8230;<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEinlagensicherungen verursachen aber auch \u00f6konomische Kosten. Besonders akut ist das Moral-Hazard-Problem. So besteht ein Anreiz sowohl f\u00fcr Einleger wie f\u00fcr Banken, h\u00f6here Risiken einzugehen, da die Einlagen versichert sind. Einleger k\u00f6nnen gefahrlos dem h\u00f6chsten Zins \u00abnachjagen\u00bb, ohne sich um das Risiko der Bank k\u00fcmmern zu m\u00fcssen. Banken k\u00f6nnen sich leichter und kosteng\u00fcnstiger refinanzieren, ohne dem Markt ihre Solvenz glaubw\u00fcrdig signalisieren zu m\u00fcssen. Sie k\u00f6nnen somit mehr Fremdkapital halten und eine risikoreichere Gesch\u00e4ftsstrategie verfolgen.\u00a0Ein weiterer Nachteil sind die direkten Kosten der Einlagensicherung. Je sicherer und grossz\u00fcgiger das System ausgestaltet ist, desto teurer wird es. Die Kosten fallen in der Form von Versicherungspr\u00e4mien oder Opportunit\u00e4tskosten f\u00fcr reserviertes Sicherungskapital an. \u00dcberdimensionierte Sicherungssysteme k\u00f6nnen deshalb eine Last f\u00fcr das Bankensystem darstellen und in Nicht-Krisenzeiten zu einem Wettbewerbsnachteil werden.\u00a0Um Fehlanreize und Versicherungskosten zu begrenzen, werden Einlagensicherungssysteme mit einer Obergrenze ausgestattet. Je h\u00f6her diese Versicherungsgrenze angesetzt wird, desto weiter entfernt man sich von der urspr\u00fcnglichen Idee der Sicherung der kleinen Einlagen und desto gr\u00f6sser ist die Gefahr von Fehlanreizen. Die Botschaft des Bundesrates sieht bereits eine deutliche Erh\u00f6hung der Versicherungsgrenze auf 100000 Franken vor. Einer allf\u00e4lligen weiteren Erh\u00f6hung w\u00e4re deshalb kritisch zu begegnen, auch wenn aus einer statischen Betrachtung heraus die zus\u00e4tzlichen Kosten gering erschienen.&#13;<\/p>\n<h2>&#8230;und der freiwilligen Einlagensicherung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine M\u00f6glichkeit zur Senkung der Systemkosten ist eine freiwillige Einlagensicherung. In diesen Modellen kann die Bank oder der Kunde \u00fcber die Versicherungsdeckung entscheiden. Freiwillige Systeme leiden aber an der Trittbrettfahrer-Problematik. Weil durch die Einlagensicherung ein \u00f6ffentliches Gut erzeugt wird, von welchem auch die Nichtversicherten &#8211; in Form einer h\u00f6heren Sicherheit der individuellen Bank und des ganzen Systems &#8211; profitieren, subventionieren die versicherten die nichtversicherten Banken und Kunden. Freiwillige Systeme bergen zudem die Gefahr, dass die Versicherungsdurchdringung des Marktes ungen\u00fcgend ist und sie somit einen Bank Run oder eine Vertrauenskrise nicht verhindern k\u00f6nnen. Mindestens eine Grundsicherung muss deshalb f\u00fcr alle Banken und alle Kunden obligatorisch sein.\u00a0Die internationale Bankenkrise von 2008 wurde nur zu einem geringeren Teil durch die Kleineinleger ausgel\u00f6st, sondern vielmehr durch die Weigerung der Banken, sich gegenseitig Geld zu leihen. Man k\u00f6nnte in diesem Zusammenhang von einem Bank Run by Banks sprechen. Daraus k\u00f6nnte ein Argument abgeleitet werden, dass auch die Einlagen von Banken bei anderen Banken durch die Einlagensicherung gesch\u00fctzt sein sollten. Aufgrund der hohen Betr\u00e4ge im Interbankengesch\u00e4ft w\u00e4re ein Bank Run by Banks nur mit einer umfassenden Sicherung zu verhindern, welche auch sehr hohe Einlagen einschliessen m\u00fcsste. Faktisch w\u00fcrde eine entsprechende Sicherung auf eine Versicherung aller Verbindlichkeiten der Bank hinauslaufen, was die Sicherungssysteme \u00fcberfordern und schwerwiegende Fehlanreize bei den Banken nach sich ziehen w\u00fcrde. Zudem haben die Banken die M\u00f6glichkeit, am Interbanken- und Kapitalmarkt auf l\u00e4ngerfristige Finanzierungen zur\u00fcckzugreifen, mit denen das Risiko eines Bank Run by Banks wirksam reduziert werden kann. Ein Einschluss von Bankenforderungen in das Sicherungssystem erscheint deshalb nicht angezeigt.&#13;<\/p>\n<h2>Ein neues System mit drei S\u00e4ulen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNachfolgend werden die Grundz\u00fcge eines neuen Sicherungssystems beschrieben, welches auf drei S\u00e4ulen basiert, um die Vor- und Nachteile der verschiedenen Ans\u00e4tze zu diversifizieren sowie eine ausgewogene und glaubw\u00fcrdige Einlagensicherung zu wettbewerbsf\u00e4higen Kosten zu erm\u00f6glichen. Das vorgeschlagene System kombiniert die bisherige Nachschussl\u00f6sung mit einer Fondsl\u00f6sung und einer Staatsgarantie f\u00fcr Grossrisiken.&#13;<\/p>\n<h3>S\u00e4ule 1: Der Sicherungsfonds<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie erste S\u00e4ule besteht aus einem Fonds, welchen die Banken durch Pr\u00e4mienzahlungen auf ihren versicherten Einlagen \u00e4ufnen. Tritt ein Versicherungsfall ein, werden die Verluste zuerst aus diesem Fonds ersetzt. Der Versicherungsfall wird von der Eidgen\u00f6ssischen Finanzmarktaufsicht (Finma) festgestellt. Der Fonds kann von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) verwaltet und mit einer Liquidit\u00e4tsgarantie ausgestattet werden, so dass im Bedarfsfall die Gelder des Fonds sofort verf\u00fcgbar sind.\u00a0Entscheidend ist, dass die Pr\u00e4mien risikoabgestuft berechnet werden, damit eine risikoarme Bank nicht gleich viel zahlt wie eine risikoreiche. Dazu muss ein System entwickelt werden, welches die Banken in verschiedene Risikostufen einteilt und die Pr\u00e4mien nach Risikostufe differenziert. Solche Systeme sind bei der FDIC Internet: www.fdic.gov\/deposit\/insurance\/assessments\/institutions.html. und dem Bundesverband Deutscher Banken Statut des Einlagensicherungsfonds, Bundesverband Deutscher Banken, M\u00e4rz 2007. im Einsatz. In der Gestaltung eines solchen Systems gilt es, die Komplexit\u00e4t einer m\u00f6glichst perfekten Risikomodellierung gegen Einfachheit in der Anwendung und Transparenz abzuw\u00e4gen.\u00a0Bei der Ausstattung des Fonds wird eine Zielh\u00f6he angestrebt. Die Zielh\u00f6he der FDIC betr\u00e4gt aktuell 1,25% der versicherten Einlagen. Internet: www.fdic.gov\/news\/board\/07doc4nov5.pdf. Aufgrund der tieferen historischen Ausfallrate und der weiteren S\u00e4ulen im System k\u00f6nnte in der Schweiz eine tiefere Zielh\u00f6he anvisiert werden. Eine Zielh\u00f6he von beispielsweise 0,5% der versicherten Einlagen entspricht zum heutigen Zeitpunkt ungef\u00e4hr einer Fondsgr\u00f6sse von 1,8 Mrd. Franken. Gem\u00e4ss Botschaft des Bundesrates betrugen die versicherten Einlagen per Ende September 2008 rund 353 Mrd. Franken, wenn eine Versicherungsgrenze von 100000 Franken pro Kunde angesetzt wird. Es ist klar, dass der Aufbau eines Fonds in dieser Gr\u00f6ssenordnung Zeit braucht, da sonst die Pr\u00e4mienbelastung der Banken zu hoch wird. Die Pr\u00e4mien k\u00f6nnten zweistufig ausgestaltet werden. Solange sich der Fonds unter der Zielh\u00f6he befindet, wird zus\u00e4tzlich zur regul\u00e4ren Versicherungspr\u00e4mie eine Aufbaupr\u00e4mie verrechnet. Diese k\u00f6nnte beispielsweise so angesetzt werden, dass der Fonds unter Ber\u00fccksichtigung des prognostizierten Einlagenwachstums in ein bis zwei Jahrzehnten von null auf die Zielh\u00f6he aufgebaut wird, wenn zwischenzeitlich keine Sicherungsf\u00e4lle eintreten. Sobald die Zielh\u00f6he erreicht ist, wird nur noch die regul\u00e4re Versicherungspr\u00e4mie f\u00e4llig. Wenn keine Sicherungsf\u00e4lle eintreten, kann der Fonds somit weiter wachsen. Forderungen an die Konkursmasse von Banken, f\u00fcr welche Versicherungsleistungen aus dem Fonds geleistet wurden, fallen wieder an den Fonds. Banken, welche neu ins System eintreten, m\u00fcssen sich auf geeignete Weise an den Aufbaukosten beteiligen, beispielsweise indem sie einige Jahre lang die Aufbaupr\u00e4mie bezahlen, auch wenn der Fonds seine Zielh\u00f6he bereits erreicht hat.\u00a0An der konkursrechtlichen Privilegierung der gesicherten Einlagen wird in diesem System festgehalten. Diese Privilegierung tr\u00e4gt dazu bei, dass die Versicherungspr\u00e4mien sehr tief ausfallen k\u00f6nnen, weil in den meisten F\u00e4llen ein grosser Teil des unmittelbaren Schadens aus der Konkursmasse wieder eingebracht werden kann. Es ist davon auszugehen, dass die Pr\u00e4mien auch in der Aufbauphase im Durchschnitt deutlich unter einem Promille der versicherten Einlagen betragen werden. Zum Vergleich: Die Pr\u00e4mien der FDIC betragen je nach Risikoeinstufung der Bank aktuell zwischen 0,05% und 0,43% der versicherten Einlagen. Die Pr\u00e4mien des freiwilligen Einlagensicherungsfonds der Deutschen Banken betragen f\u00fcr Banken mit tiefem Risiko 0,03% der Einlagen, f\u00fcr Banken mit h\u00f6herem Risiko maximal das Zweieinhalbfache davon. Trotzdem muss man sich bewusst sein, dass eine Fondsl\u00f6sung gegen\u00fcber der heutigen reinen Nachschussl\u00f6sung dem Bankensystem &#8211; insbesondere in der Aufbauphase des Fonds &#8211; Kosten auferlegt, welche von den Banken und Bankkunden getragen werden m\u00fcssen. \u00a0Kleinere Bankeninsolvenzen k\u00f6nnen durch einen solchen Fonds nach der Aufbauphase problemlos aufgefangen werden. Da das Geld bereits vorhanden ist, kann der Zugriff auf die versicherten Einlagen im Versicherungsfall ununterbrochen gew\u00e4hrleistet werden. Tritt ein Versicherungsfall ein, bei dem das Fondsverm\u00f6gen nicht ausreicht, kommt die zweite S\u00e4ule des Systems zum Einsatz.&#13;<\/p>\n<h3>S\u00e4ule 2: Nachschusspflicht der Banken<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nFalls das Fondsverm\u00f6gen als erste S\u00e4ule der Einlagensicherung nicht ausreicht, um einen Schadenfall zu decken, kommt die Nachschusspflicht der Banken zum Tragen. Im Unterschied zur heutigen L\u00f6sung sollte aber auch diese Nachschusspflicht risikogerecht ausgestaltet werden. Sie k\u00f6nnte beispielsweise im gleichen Verh\u00e4ltnis wie die regul\u00e4ren Versicherungspr\u00e4mien der ersten S\u00e4ule festgelegt werden. \u00a0Die Fondsl\u00f6sung der ersten S\u00e4ule ersetzt somit die heute bestehende Nachschusspflicht der Banken nicht, verringert sie aber \u00fcber die Zeit, je mehr Fondsverm\u00f6gen aufgebaut wird. Die Systemobergrenze der Nachschusspflicht k\u00f6nnte beispielsweise beim Doppelten der Zielh\u00f6he des Fonds der ersten S\u00e4ule angesetzt werden. Zum heutigen Zeitpunkt w\u00e4ren das ungef\u00e4hr 3,6 Mrd. Franken. Erreicht der Fonds der ersten S\u00e4ule seine Zielh\u00f6he, reduziert sich die Nachschusspflicht der Banken um die H\u00e4lfte. Erreicht der Fonds die doppelte Zielh\u00f6he, besteht keine Nachschusspflicht mehr.\u00a0Die negativen Systemeffekte, welche sich durch einen zus\u00e4tzlichen Liquidit\u00e4tsbedarf durch einen Sicherungsfall w\u00e4hrend einer Bankenkrise ergeben, werden durch den Aufbau des Fonds der ersten S\u00e4ule deutlich gemildert. Weil bereits ein liquider Fonds zur Verf\u00fcgung steht, um die Liquidit\u00e4tsbed\u00fcrfnisse abzudecken, ist die sofortige Verf\u00fcgbarkeit der Nachschusszahlungen der Banken zudem nicht mehr gleichermassen kritisch wie im bisherigen System, was die negativen Wirkungen der Nachschusspflicht in der Systemkrise zus\u00e4tzlich reduziert.&#13;<\/p>\n<h3>S\u00e4ule 3: Staatsgarantie<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nMuss eine Bank geschlossen werden, deren Marktanteil an versicherten Einlagen \u00fcber der Systemgrenze der zweiten S\u00e4ule liegt, erreicht die Versicherungssumme eine Gr\u00f6ssenordnung, welche nicht mehr durch das Bankensystem aufgefangen werden kann. Soll die Einlagensicherung auch f\u00fcr solche Banken existieren und glaubw\u00fcrdig sein, gibt es keine andere L\u00f6sung, als dass in diesem Fall der Staat die Einlagen garantiert, welche durch die ersten beiden S\u00e4ulen nicht gedeckt sind. Insbesondere im Fall der beiden Grossbanken gibt es keine Alternative zur subsidi\u00e4ren staatlichen Garantie. Die staatliche Versicherungsdeckung beginnt dort, wo der Deckungsumfang der zweiten S\u00e4ule aufh\u00f6rt. F\u00fcr die Versicherung dieser Grossrisiken geb\u00fchrt dem Staat eine Entsch\u00e4digung in Form eines entsprechenden Anteils an den regul\u00e4ren Versicherungspr\u00e4mien derjenigen Banken, deren Einlagen durch den Staat versichert werden m\u00fcssen. Dieser Anteil wird deshalb nicht dem Fonds gutgeschrieben, sondern geht direkt an den Bund als Versicherungsgeber. \u00a0Wie das Stabilisierungspaket des Bundes f\u00fcr die UBS zeigt, verf\u00fcgen die Grossbanken bereits jetzt faktisch \u00fcber eine Staatsgarantie, welche allerdings nicht entsch\u00e4digt wird, da sie nur implizit gilt. Indem die grossen Banken auf ihren versicherten Einlagen Versicherungspr\u00e4mien zahlen m\u00fcssen, wird diese implizite Staatsgarantie zumindest teilweise explizit gemacht und entsch\u00e4digt, was aus \u00f6konomischer Sicht der gegenw\u00e4rtigen Situation vorzuziehen ist. Kantonalbanken mit Staatsgarantie k\u00f6nnten vom System ausgenommen werden, da sie bereits \u00fcber die Garantie eines Kantons verf\u00fcgen. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollten sie dem Kanton aber eine vergleichbare Versicherungspr\u00e4mie entrichten m\u00fcssen.&#13;<\/p>\n<h2>Ein ausgewogenes System<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin System zur Sicherung der Bankeinlagen ist immer ein Kompromiss zwischen hoher Sicherheit und geringen Kosten. Die vorgeschlagene L\u00f6sung f\u00fcr die Einlagensicherung beruht deshalb auf drei subsidi\u00e4r wirkenden S\u00e4ulen, welche die Vor- und Nachteile der einzelnen Systeme ausgleichen. Die skizzierte L\u00f6sung hat gegen\u00fcber der heutigen L\u00f6sung den Vorteil, dass sie auf einer risikogerechten Verteilung der Lasten beruht und im Sicherungsfall die notwendige Liquidit\u00e4t im Fonds bereits zur Verf\u00fcgung steht. Sie schliesst zudem grosse Banken in das Sicherungssystem ein, indem Grossrisiken explizit durch den Staat versichert werden. Die vorgeschlagenen \u00c4nderungen vermindern Fehlanreize und erh\u00f6hen die Glaubw\u00fcrdigkeit und Krisensicherheit des System, ohne dem Bankensystem im internationalen Vergleich \u00fcberh\u00f6hte Kosten aufzub\u00fcrden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1: Warum Reformbedarf besteht<\/b>&#13;<br \/>\nDas gegenw\u00e4rtige Einlagensicherungssystem der Schweiz weist einige Schw\u00e4chen auf, welche eine grundlegende Systemreform beheben sollte.Erstens: Das rein \u00abnachsch\u00fcssige\u00bb System, welches erst im Sicherungsfall von den Banken das Geld einfordert, ist bei einer systemweiten Bankenkrise problematisch. Eine Systemkrise kann versch\u00e4rft werden, wenn Banken genau dann Geldleistungen erbringen m\u00fcssen, wenn die Liquidit\u00e4tslage m\u00f6glicherweise ohnehin angespannt ist. Zudem ist die sofortige Verf\u00fcgbarkeit der gesicherten Einlagen nicht gew\u00e4hrleistet. Die Reform des Systems muss deshalb daf\u00fcr sorgen, dass zumindest ein Teil der Versicherungssumme bereits in einem Fonds vorhanden und sofort verf\u00fcgbar ist.Zweitens: Die finanziellen Verpflichtungen der Banken bemessen sich im aktuellen System nach der H\u00f6he der versicherten Einlagen. Das Risiko der Bank hat keinen Einfluss auf ihre finanzielle Verpflichtung. Die risiko\u00e4rmeren subventionieren somit die risikoreicheren Banken. Weil Subventionen Marktverzerrungen und Fehlanreize nach sich ziehen, sollte die Reform sicherstellen, dass der risikogerechten Lastenverteilung mehr Gewicht beigemessen wird.Drittens: Die Obergrenze von 6 Mrd. Franken bedeutet, dass Grossbanken und ihre Kunden faktisch nicht versichert sind, da deren Einlagen die Systemobergrenze um ein Vielfaches \u00fcbersteigen. Ein Bank Run kann somit nur durch eine (implizite) Staatsgarantie verhindert werden, wie das Beispiel UBS veranschaulicht hat. Implizite und kostenlose Garantien verzerren aber den Markt und sollten deshalb nach M\u00f6glichkeit durch explizite und entsch\u00e4digte Garantien ersetzt werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 2: Kontakt<\/b>&#13;<br \/>\nE-Mail: manuel.ammann@unisg.chTel. 071&nbsp;224 70 80; Fax 071&nbsp;224 70 88<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 5. November 2008 hat der Bundesrat in einer Botschaft dringliche \u00c4nderungen in der Einlagensicherung der Schweizer Banken vorgeschlagen. Diese sehen keine System\u00e4nderung vor, sondern stellen eine Erh\u00f6hung des Einlegerschutzes im bestehenden System dar. Das Einlagensicherungssystem soll aber in einem zweiten Schritt grunds\u00e4tzlich \u00fcberpr\u00fcft werden. 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