{"id":122831,"date":"2008-11-01T12:00:00","date_gmt":"2008-11-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2008\/11\/balaster-18\/"},"modified":"2023-08-23T23:39:54","modified_gmt":"2023-08-23T21:39:54","slug":"balaster-17","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2008\/11\/balaster-17\/","title":{"rendered":"Weitgehende Liberalisierung des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens gegen\u00fcber EU-Mitgliedstaaten"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nLange Zeit erfolgte die Vergabe von Auftr\u00e4gen der \u00f6ffentlichen Hand nach vorwiegend strukturpolitischen und protektionistischen Gesichtspunkten. Seit Mitte der Neunzigerjahre intensivierten sich aber auf der internationalen Ebene die Bestrebungen, diese M\u00e4rkte schrittweise gegenseitig zu \u00f6ffnen und so f\u00fcr mehr Wettbewerb, Transparenz und Effizienz im Einsatz der \u00f6ffentlichen Mittel zu sorgen. Dieser Wandel veranlasste auch die Schweiz zu einem Kurswechsel in der Politik der \u00f6ffentlichen Beschaffung. \u00a0Mit dem seit 1996 geltenden plurilateralen WTO-\u00dcbereinkommen \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement, GPA) SR 0.632.231.422. m\u00fcssen Beh\u00f6rden auf Bundes- und Kantonsebene sowie \u00f6ffentliche Unternehmen in den Sektoren Wasserversorgung, Elektrizit\u00e4tsversorgung und \u00f6ffentlicher Nahverkehr ihre Beschaffungsvorhaben international ausschreiben, sofern diese die festgelegten Schwellenwerte \u00fcbersteigen. Im Gegenzug erhalten schweizerische Unternehmen den gleichberechtigten Zugang zum \u00f6ffentlichen Beschaffungsmarkt der \u00fcbrigen Vertragsstaaten. Bis heute haben folgende Staaten das GPA ratifiziert: alle Mitgliedsl\u00e4nder der EU-27, Kanada, China\/Hongkong, Island, Israel, Japan, Korea, Liechtenstein, Aruba (Niederlande), Norwegen, Schweiz, Singapur, USA. Weitere Informationen: Bilaterales Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft \u00fcber bestimmte Aspekte des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens; SR 0.172.052.68. bewirkt, dass neu auch die Beschaffungsvorhaben der Gemeinden und Bezirke sowie von Unternehmen in einigen zentralen Infrastruktursektoren einer grenz\u00fcberschreitenden Konkurrenz offen stehen (siehe&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1<\/b>&#13;<br \/>\nDie Beschaffung von G\u00fctern und Dienstleistungen sowie die Vergabe von Bauauftr\u00e4gen stehen oberhalb gewisser Schwellenwerte einer grenz\u00fcberschreitenden Konkurrenz offen. Das Abkommen mit der EU dehnt den Geltungsbereich der WTO-Regeln \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (bisher Bund und Kantone) auf weitere Vergabestellen aus. Neu fallen zus\u00e4tzlich folgende Bereiche unter diese Regeln: &#8211; Beschaffungen von Gemeinden und Bezirken in Bereichen wie \u00f6ffentlicher Verkehr (Kauf von Trams und Bussen), Infrastruktur (Bau von Spit\u00e4lern, Strassen, Br\u00fccken), Dienstleistungen (EDV-L\u00f6sungen) usw.; &#8211; Beschaffungen in den Sektoren Schienenverkehr und Energie sowie Gas- und W\u00e4rmeversorgung;- Beschaffungen von bestimmten privaten konzessionierten Unternehmen in den Bereichen Wasser, Elektrizit\u00e4t, Nahverkehr und Flugh\u00e4fen.Im Gegenzug erhalten Schweizer Anbieter durch das Abkommen einen gleich weit gehenden Zugang zum \u00f6ffentlichen Beschaffungsmarkt der EU. Das Verfahren der Auftragsvergabe muss transparent und nicht diskriminierend sein; d.h. es gilt das Prinzip der Gleichbehandlung aller Anbieter. Ber\u00fccksichtigt werden muss das g\u00fcnstigste Angebot. Die Vergabestelle kann festlegen, ob das preisg\u00fcnstigste Angebot (bei standardisierten G\u00fctern) oder das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verh\u00e4ltnis den Zuschlag erhalten soll. Im zweiten Fall kann sie projektbezogen Aspekte &#8211; wie die Umweltfreundlichkeit der L\u00f6sung &#8211; in den schon anl\u00e4sslich der Ausschreibung festzulegenden Kreis der Zuschlagskriterien aufnehmen. Kommt es zu einem Verstoss gegen diese Bestimmungen, so besteht ein Rekursrecht gegen den Entscheid.). Diese \u00d6ffnung hat zum Ziel, die generelle Bevorzugung lokaler und regionaler Anbieter einzud\u00e4mmen und den Marktzugang f\u00fcr ausserregionale und ausl\u00e4ndische Unternehmen durch ein transparentes, nichtdiskriminierendes und durch Rechtsmittel abgesichertes Verfahren sicherzustellen. Der verst\u00e4rkte Wettbewerb soll nicht zuletzt einen wirtschaftlicheren Einsatz \u00f6ffentlicher Mittel gew\u00e4hrleisten.&#13;<\/p>\n<h2>Umfrage zum Abkommen \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine empirische Beurteilung der \u00f6konomischen Auswirkungen der zus\u00e4tzlichen Liberalisierung des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens gegen\u00fcber EU-Staaten ist schwierig, weil ein entscheidender Liberalisierungsschritt bereits mit dem GPA und &#8211; f\u00fcr die Gemeinden und Vergabestellen im Infrastruktursektor &#8211; mit der quasi zeitgleich erfolgten Schweiz-internen Liberalisierung durch das Binnenmarktgesetz SR 943.02. stattgefunden hat. Das Abkommen von 2002 brachte mehr Wettbewerber, aber nicht den Wettbewerb an sich. \u00a0Weiter wird die Analyse durch die sp\u00e4rliche Quellenlage erschwert. Die wenigen verf\u00fcgbaren amtlichen Publikationen Im Supplement zum Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union TED ( Vgl. PVK (2002) und European Commission (2004), S. 7.\u00a0Vor diesem Hintergrund f\u00fchrte das Seco von Mitte Juli bis Ende August 2008 eine Umfrage durch &#8211; und zwar gezielt in den Bereichen, wo das Abkommen mit der EU eine zus\u00e4tzliche Liberalisierung brachte. Wir danken Frau Nina Steiner von der Fachhochschule Nordwestschweiz f\u00fcr die technische Unterst\u00fctzung, die es erlaubte, die Befragung anonym durchzuf\u00fchren. Angeschrieben wurden jene 209 Gemeinden und Bezirke, welche zwischen Januar 2003 und April 2008 eine Baubewilligung f\u00fcr ein Bauobjekt mit einer Bausumme von mindestens 7,5 Mio. Franken erhalten haben. Zum Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung ist die endg\u00fcltige Bausumme des Bauobjekts oftmals nicht genau bekannt. Durch Einschluss aller Objekte ab 7,5 Mio. Franken wird sichergestellt, dass Gemeinden, die Bauvorhaben oberhalb des geltenden Schwellenwerts von 9,575 Mio. Franken durchgef\u00fchrt haben, in die Erhebung einbezogen werden. Daneben wurden 291 Vergabestellen, welche in den vom Abkommen betroffenen Infrastruktursektoren t\u00e4tig sind, zu den von ihnen ausgeschriebenen Liefer- und Dienstleistungsauftr\u00e4gen befragt. Da die Schwellenwerte f\u00fcr die angeschriebenen Unternehmen in den Sektoren f\u00fcr Lieferungs- und Dienstleistungsauftr\u00e4ge mit 766000 Franken bzw. 640000 Franken tiefer liegen als bei Bauauftr\u00e4gen, ist die Wahrscheinlichkeit gr\u00f6sser, dass Submissionen im Wirkungsbereich des bilateralen Abkommens durchgef\u00fchrt wurden. Um das offensive Interesse der Schweizer Exportindustrie einzubeziehen, wurden zudem 178 Schweizer Unternehmen angeschrieben, die gem\u00e4ss der europ\u00e4ischen Submissions-Datenbank TED bereits erfolgreich \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge im europ\u00e4ischen Ausland akquirieren konnten. Diese Unternehmen wurden gebeten, sowohl zu einer erfolgreichen als auch zu einer fehlgeschlagenen Offerteingabe Auskunft zu geben. Insgesamt wurden 265 der 678 Fragebogen retourniert, was einem R\u00fccklauf von 39% entspricht: Gemeinden 89 (43%), Infrastruktur-Sektor 130 (45%), Auftragnehmer 46 (26%).&#13;<\/p>\n<h3>Bauauftr\u00e4ge auf Bezirks- und Gemeindeebene<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Transparenzprinzip verlangt, dass die Vergabeverfahren f\u00fcr alle Akteure ersichtlich sind und alle notwendigen Informationen zur Verf\u00fcgung stehen. \u00d6ffentliche Auftr\u00e4ge \u00fcber den Schwellenwerten des bilateralen Abkommens sind deshalb im Allgemeinen nach dem offenen oder selektiven Verfahren Im offenen wie auch im selektiven Verfahren hat die Vergabestelle den Auftrag \u00f6ffentlich auszuschreiben. Im offenen Verfahren kann jeder interessierte Anbieter ein Angebot einreichen. Im selektiven Verfahren darf zwar jeder die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren beantragen, die Vergabestelle entscheidet aber aufgrund von objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien, welche Anbieter eine Offerte einreichen d\u00fcrfen. zu vergeben. Diese Verfahren werden von Beschaffungsstellen auf Gemeindeebene denn auch haupts\u00e4chlich angewendet (82% respektive 9%). Dass Gemeinden die Ausschreibungspflicht umgehen, indem sie die Auftragssumme knapp unterhalb des bei Bauvorhaben hohen Schwellenwerts von 9,575 Mio. Franken halten, hat sich nicht best\u00e4tigt. \u00a0Zur Herkunft der Offertsteller &#8211; und damit zum Aspekt der St\u00e4rkung des Wettbewerbs &#8211; gibt Tabelle 1 Auskunft. Die Gegen\u00fcberstellung der Gemeindebeschaffungen (v.a. Bau) mit den Beschaffungen im Sektor Infrastruktur (v.a. auch Dienstleistungen und Materiallieferungen) zeigt, dass die Baut\u00e4tigkeit noch stark lokal verankert ist. Knapp 40% der antwortenden Gemeinden sind jedoch der Ansicht, dass sich die Wettbewerbsintensit\u00e4t eher erh\u00f6ht hat (siehe Grafik 1). In 7% der F\u00e4lle war der Preis allein ausschlaggebend, w\u00e4hrend in den \u00fcbrigen F\u00e4llen auch die projektbezogene Leistungsf\u00e4higkeit des Anbieters, Qualit\u00e4tskriterien (z.B. ISO Zertifizierung) sowie besondere Leistungen (\u00d6kologie, Lieferfrist) eine Rolle spielten. Um die Gleichbehandlung durch den Auftraggeber durchzusetzen, machte in 28% der durchgef\u00fchrten Bauprojekte mindestens eine Firma von dieser Beschwerdelegitimation Gebrauch. Diesen Beschwerden wurde aber nur in 30% der F\u00e4lle stattgegeben, und ausl\u00e4ndische Beschwerdef\u00fchrer waren nur in einem Fall beteiligt. \u00a0Ein Drittel der antwortenden Gemeinden sind der Meinung, dass sich die Wirtschaftlichkeit ihres Einkaufs durch das bilaterale Abkommen verbessert hat. Gleichzeitig geben 79% an, dass sich der Aufwand zur Durchf\u00fchrung eines Vergabeverfahrens durch die Markt\u00f6ffnung erh\u00f6ht hat (siehe Grafiken 2 und 3). Positiv zu vermerken ist dabei, dass dieser h\u00f6here Aufwand teilweise entsch\u00e4digt wird durch eine bessere Vorbereitung der Vergabeverfahren. 78% stimmen zu, dass Submissionsverfahren aufgrund des Rechtsschutzes heute sorgf\u00e4ltiger vorbereitet werden und folglich auch diszipliniertere Vergabeentscheide gef\u00e4llt werden.&#13;<\/p>\n<h3>Sektoren mit Lieferungs- und Dienstleistungsauftr\u00e4gen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIn den Sektoren, die dem bilateralen Abkommen unterstellt sind, wurden die nur in Ausnahmef\u00e4llen zul\u00e4ssigen Einladungs- und freih\u00e4ndigen Verfahren relativ h\u00e4ufig angewandt (27% resp. 4%). Dies liegt daran, dass relativ h\u00e4ufig Beschaffungen gemeldet wurden, welche unterhalb der Schwellenwerte lagen. Antworten zu Vorhaben, welche nicht unter den Geltungsbereich des bilateralen Abkommens fallen, wurden hier nicht ausgeschlossen.\u00a0Im Vergleich zu den Gemeinden scheint das Ausmass der grenz\u00fcberschreitenden Beschaffung in den Infrastruktursektoren gr\u00f6sser zu sein. Beinahe die H\u00e4lfte der Antwortenden sind der Ansicht, dass die zus\u00e4tzliche Konkurrenz durch Anbieter aus dem EU-Raum die Wettbewerbsintensit\u00e4t erh\u00f6ht hat (siehe Grafik 1). \u00a0In den Vergabeverfahren, zu denen die antwortenden Unternehmen im Infrastruktursektor Stellung nahmen, kam es lediglich in 7% der F\u00e4lle zu einer Einsprache, wovon aber knapp die H\u00e4lfte (46%) erfolgreich waren. In rund einem Viertel (27%) dieser konkreten Projekte ergriff ein ausl\u00e4ndisches Unternehmen den Rechtsweg. \u00a0Immerhin ein Drittel der antwortenden Stellen gibt an, dass sich die Wirtschaftlichkeit ihres Einkaufs verbessert hat. 84% sind der Meinung, dass der Aufwand zur Durchf\u00fchrung eines Vergabeverfahrens durch die Bestimmungen gestiegen ist (siehe Grafiken 2 und 3). Wie schon bei den Gemeinden dient dieser Zusatzaufwand auch der gr\u00fcndlicheren Vorbereitung und einer disziplinierteren Auftragsvergabe.&#13;<\/p>\n<h3>Offertstellende Schweizer Unternehmen im Ausland<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nInsgesamt ist eine klare Mehrheit (70%) der Unternehmen der Ansicht, dass die Vergabeverfahren nach transparenten und leicht verst\u00e4ndlichen Kriterien erfolgten, obwohl die Zustimmungsrate bei einer erfolglosen Angebotseingabe mit 59% rund 20% tiefer ist als bei einer erfolgreichen. Weitgehend unabh\u00e4ngig vom Erfolg der eingegebenen Offerte stimmen 28% der Antwortenden zu und 55% eher zu, dass sie im Vergabeverfahren dieselben Chancen hatten wie Unternehmen aus dem EU-Raum. Nur sechs Unternehmen (15%) haben jemals im Ausland gegen den Entscheid einer Beschaffungsstelle Beschwerde erhoben. Einige unterliessen einen Rekurs, um m\u00f6gliche Benachteiligung in k\u00fcnftigen Verfahren zu vermeiden.\u00a0Die Markt\u00f6ffnung hat gem\u00e4ss den Auftragnehmern klar zu einer St\u00e4rkung des Wettbewerbs gef\u00fchrt (siehe Grafik 1). Die Schweizer Unternehmen scheinen aber nicht vermehrt an Submissionsverfahren im europ\u00e4ischen Ausland teilzunehmen. Eine deutliche Mehrheit von 93% gibt an, dass sie trotz des Abkommens nicht h\u00e4ufiger mitbieten. Auch sind nur 10% der Antwortenden der Meinung, dass sie durch die verbesserte Rechtsstellung h\u00e4ufiger den Zuschlag erhalten. \u00a0Auffallend ist, dass Schweizer Anbieter deutlich schlechtere Erfolgschancen haben, wenn allein der Preis z\u00e4hlt. So wurden bloss 10% der erfolgreichen Bewerbungen strikt nach diesem Kriterium bewertet, w\u00e4hrend bei den erfolglosen Offerteingaben in 27% der F\u00e4lle das billigste Angebot gew\u00e4hlt wurde. \u00a0Die Mehrheit der antwortenden Unternehmen (79%) ist der Ansicht, dass die Teilnahme an Submissionsverfahren heute mit einem h\u00f6heren Aufwand verbunden ist (siehe Gra-fik 3). \u00dcber die H\u00e4lfte (57%) sind jedoch der Ansicht, dass dieser Zusatzaufwand zu einer sorgf\u00e4ltigeren Auftragsvorbereitung und disziplinierteren Vergabeentscheiden f\u00fchrt.\u00a0Viele Unternehmen sind sich offenbar \u00fcber den Nutzen des bilateralen Abkommens im Unklaren. So zeigte sich in der Befragungsphase, dass unter den angeschriebenen Unternehmen die Ansicht relativ verbreitet ist, dass sie mit dem \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen wenig oder gar nichts zu tun h\u00e4tten. In mehreren F\u00e4llen war es den Unternehmen gar nicht bekannt, dass sie einen Auftrag in einem staatsvertraglich geregelten Submissionsverfahren erhalten hatten. \u00a0Da die materiell-rechtlichen Bestimmungen des Abkommens &#8211; wie jene des GPA &#8211; im In- und Ausland durch ein komplexes Netzwerk von nationalen und subnationalen Submissionsordnungen umgesetzt werden, kommt ein Submittent auch nur selten direkt mit dem bilateralen Abkommen in Ber\u00fchrung.&#13;<\/p>\n<h3>Gesamteinsch\u00e4tzung des bilateralen Abkommens<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Fazit der befragten Submissionsstellen sowie Auftragnehmer \u00fcber die Wirkung des Abkommens f\u00e4llt in vielerlei Hinsicht positiv aus. Die Liberalisierung des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens hat die Intensivierung des Wettbewerbs beg\u00fcnstigt. Die Auftragsvergabe erfolgt zwar nach wie vor meist an regionale Anbieter; ausl\u00e4ndische Anbieter scheinen aber heute etwas h\u00e4ufiger mitzubieten (insbesondere um Auftr\u00e4ge in den unterstellten Sektorbetrieben). Knapp ein Drittel der Submissionsvergabestellen sind der Meinung, dass sie aufgrund der weiteren Markt\u00f6ffnung von einem wirtschaftlicheren Einkauf profitieren k\u00f6nnen. \u00a0F\u00fcr eine klare Mehrheit (76%) der antwortenden Schweizer Unternehmen stellen \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge aus dem EU-Raum eine wichtige Absatzchance dar. Schweizer Anbieter f\u00fchlen sich in europ\u00e4ischen Vergabeverfahren weitgehend gleichberechtigt und machen infolgedessen auch nur selten von ihrer Beschwerdelegitimation Gebrauch.\u00a0Einer der Gr\u00fcnde, dass die bisherigen Effizienzgewinne als eher gering wahrgenommen werden, liegt wohl am hohen Aufwand, der mit Vergabeverfahren verbunden ist. Vergabestellen sowie Submittenten sind der Meinung, dass die \u00d6ffnung des Submissionsmarkts diese Kosten hat ansteigen lassen, wenn auch mindestens ein Teil dieses Aufwands durch eine gr\u00fcndlichere Vorbereitung sowie eine diszipliniertere Vergabeentscheidung aufgewogen wird. \u00a0In einem gewissen Kontrast zu diesen Ergebnissen bez\u00fcglich Transparenz, St\u00e4rkung des Wettbewerbs und Gleichbehandlung steht, dass die Vergabestellen der Gemeinden insgesamt nur eine leicht positive und jene im Infrastruktursektor eine leicht negative Gesamtbilanz ziehen, w\u00e4hrend das Abkommen von einer beachtlichen Anzahl Auftragnehmer als weitgehend irrelevant eingestuft wird. Auf die Frage \u00abWie beurteilen Sie insgesamt die Wirkung des bilateralen Abkommens?\u00bb antworteten die drei Gruppen wie folgt: Vergabestellen der Gemeinden (4% sehr positiv, 39% eher positiv, 27% irrelevant, 28% eher negativ, 4% sehr negativ), Vergabestellen im Infrastruktursektor (3% sehr positiv, 31% eher positiv, 22% irrelevant, 40% eher negativ, 3% sehr negativ), Auftragnehmer (3% sehr positiv, 26% eher positiv, 49% irrelevant, 20% eher negativ, 3% sehr negativ). \u00a0Das Potenzial des Beschaffungswesens sollte deshalb wirksamer gen\u00fctzt werden k\u00f6nnen. Eine Harmonisierung und Flexibilisierung der geltenden Verfahren im Rahmen der gegenw\u00e4rtig laufenden Revision des GPA sollte eine effizientere Auftragsvergabe erm\u00f6glichen, die anschliessend m\u00f6glichst rasch ins nationale Recht zu \u00fcberf\u00fchren ist.&#13;<\/p>\n<h2>Ergebnisse anderer Untersuchungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBefragungen k\u00f6nnen eine pr\u00e4zise \u00f6konomische Bilanz nicht ersetzen. Andere Studien begegnen dem Mangel an statistischen Daten mit der Durchf\u00fchrung von Fallstudien. Ein Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle (PVK) aus dem Jahre 2002, der die \u00d6ffnung des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens auf Bundes- und Kantonsebene analysiert, zeigt auf, dass Transparenz und Wettbewerb zumindest f\u00fcr gewisse Basisg\u00fcter tats\u00e4chlich zu deutlichen Preisminderungen beigetragen haben. Vgl. PVK (2002). \u00c4hnlich stellt auch ein Arbeitspapier der Europ\u00e4ischen Kommission aus dem Jahre 2004 fest, dass die Preise f\u00fcr sechs typische Ausschreibungsg\u00fcter aufgrund der Markt\u00f6ffnung gesunken sind. Vgl. European Commission (2004), S. 2. \u00a0Die konsequente Umsetzung der bestehenden Richtlinien sowie eine Vereinfachung und Modernisierung der Vergabeverfahren wird die Wirtschaftlichkeit der \u00f6ffentlichen Beschaffungen weiter erh\u00f6hen und dadurch letztendlich den Steuerzahler entlasten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abHerrscht durch die zus\u00e4tzliche Konkurrenz durch Anbieter aus dem EU-Raum mehr Wettbewerb?\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2 \u00abK\u00f6nnen Sie insgesamt Verbesserungen in der Wirtschaftlichkeit Ihres Einkaufs feststellen?\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 3 \u00abHat sich der Aufwand zur Durchf\u00fchrung eines Vergabeverfahrens durch die \u00d6ffnung des Submissionsmarktes erh\u00f6ht?\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abAusmass der regions- und grenz\u00fcberschreitenden Beschaffung\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1: Kurzbeschrieb des Abkommens<\/b>&#13;<br \/>\nDie Beschaffung von G\u00fctern und Dienstleistungen sowie die Vergabe von Bauauftr\u00e4gen stehen oberhalb gewisser Schwellenwerte einer grenz\u00fcberschreitenden Konkurrenz offen. Das Abkommen mit der EU dehnt den Geltungsbereich der WTO-Regeln \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (bisher Bund und Kantone) auf weitere Vergabestellen aus. Neu fallen zus\u00e4tzlich folgende Bereiche unter diese Regeln: &#8211; Beschaffungen von Gemeinden und Bezirken in Bereichen wie \u00f6ffentlicher Verkehr (Kauf von Trams und Bussen), Infrastruktur (Bau von Spit\u00e4lern, Strassen, Br\u00fccken), Dienstleistungen (EDV-L\u00f6sungen) usw.; &#8211; Beschaffungen in den Sektoren Schienenverkehr und Energie sowie Gas- und W\u00e4rmeversorgung;- Beschaffungen von bestimmten privaten konzessionierten Unternehmen in den Bereichen Wasser, Elektrizit\u00e4t, Nahverkehr und Flugh\u00e4fen.Im Gegenzug erhalten Schweizer Anbieter durch das Abkommen einen gleich weit gehenden Zugang zum \u00f6ffentlichen Beschaffungsmarkt der EU. Das Verfahren der Auftragsvergabe muss transparent und nicht diskriminierend sein; d.h. es gilt das Prinzip der Gleichbehandlung aller Anbieter. Ber\u00fccksichtigt werden muss das g\u00fcnstigste Angebot. Die Vergabestelle kann festlegen, ob das preisg\u00fcnstigste Angebot (bei standardisierten G\u00fctern) oder das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verh\u00e4ltnis den Zuschlag erhalten soll. Im zweiten Fall kann sie projektbezogen Aspekte &#8211; wie die Umweltfreundlichkeit der L\u00f6sung &#8211; in den schon anl\u00e4sslich der Ausschreibung festzulegenden Kreis der Zuschlagskriterien aufnehmen. Kommt es zu einem Verstoss gegen diese Bestimmungen, so besteht ein Rekursrecht gegen den Entscheid.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 2: Pfiffner Messwandler AG<\/b>&#13;<br \/>\nDie Firma Pfiffner Messwandler AG ist ein mittelgrosses schweizerisches Familienunternehmen mit 200 Mitarbeitenden, spezialisiert auf die Entwicklung und Herstellung von Messwandlern zur Messung von Str\u00f6men und Spannungen im elektrischen Verteilnetz. Mit einem Exportanteil von rund 90% produziert das Unternehmen f\u00fcr Kunden aus der ganzen Welt. Einen Teil ihres Umsatzes erzielt die Pfiffner Messwandler AG durch Auftr\u00e4ge der \u00f6ffentlichen Hand, wobei Submissionsauftr\u00e4ge aus dem europ\u00e4ischen Ausland f\u00fcr die Firma eine bedeutende Absatzm\u00f6glichkeit darstellen. Das Unternehmen hat sich im EU-Raum mehrmals erfolgreich um \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge beworben, welche unter den Geltungsbereich des Abkommens fielen. In den Niederlanden erhielt es z.B. den Zuspruch f\u00fcr einen Auftrag zur Lieferung von Strom- und Spannungswandlern im Wert von rund 1 Mio. Franken an einen Netzbetreiber. Aufgrund des bilateralen Abkommens war die Vergabestelle verpflichtet, den Auftrag \u00f6ffentlich auszuschreiben. Schweizer Offertsteller konnten gleichberechtigt am Vergabeverfahren teilnehmen. Zudem h\u00e4tte im Falle einer diskriminierenden Auftragsvergabe die M\u00f6glichkeit bestanden, den Rechtsweg zu ergreifen. In L\u00e4ndern hingegen, wo diese Verfahrensgarantien fehlen, ist gem\u00e4ss Herrn Roman R\u00f6thlisberger, Sales Manager der Pfiffner Messwandler AG, eine direkte und gleichberechtigte Teilnahme an Vergabeverfahren oftmals schwierig und die Zusammenarbeit mit einem lokalen Tochterunternehmen oder eine Partnerschaft mit Unternehmen vor Ort fast unabdingbar. Der Preisdruck im Inland ist gem\u00e4ss R\u00f6thlisberger infolge des bilateralen Abkommens eher gestiegen. Die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Pfiffner Messwandler AG habe sich gleichwohl verbessert. Die Firma ist im Ausland konkurrenzf\u00e4hig; insgesamt \u00fcberwiegt deshalb der Nutzen des gleichberechtigten Zugangs zum europ\u00e4ischen Markt. Raum zur Verbesserung ortet R\u00f6thlisberger insbesondere in Bezug auf die Effizienz der Vergabeverfahren: Zu begr\u00fcssen w\u00e4ren eine Standardisierung der Formulare, der sinnvolle Einsatz elektronischer Hilfsmittel sowie die Vermeidung von kostspieligen Rekursen bei Bagatellf\u00e4llen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp;&#13; &#13; Lange Zeit erfolgte die Vergabe von Auftr\u00e4gen der \u00f6ffentlichen Hand nach vorwiegend strukturpolitischen und protektionistischen Gesichtspunkten. Seit Mitte der Neunzigerjahre intensivierten sich aber auf der internationalen Ebene die Bestrebungen, diese M\u00e4rkte schrittweise gegenseitig zu \u00f6ffnen und so f\u00fcr mehr Wettbewerb, Transparenz und Effizienz im Einsatz der \u00f6ffentlichen Mittel zu sorgen. Dieser Wandel veranlasste [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":2797,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"ep_exclude_from_search":false,"footnotes":""},"post__type":[66],"post_opinion":[],"post_serie":[],"post_content_category":[154],"post_content_subject":[],"acf":{"seco_author":2797,"seco_co_author":[3219,0],"author_override":"","seco_author_post_ocupation_year":"","seco_author_post_occupation_de":"Leiter Ressort Wachstum und WettbewerbspolitikStaatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco), Bern","seco_author_post_occupation_fr":"Chef du secteur Croissance et politique de la concurrence, Secr\u00e9tariat d'\u00c9tat \u00e0 l'\u00e9conomie (Seco), Berne","seco_co_authors_post_ocupation":[{"seco_co_author":3219,"seco_co_author_post_occupation_year":"","seco_co_author_post_occupation_de":"Ressort Wachstum und Wirtschaftspolitik, Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft SECO, Bern","seco_co_author_post_occupation_fr":"Secteur Croissance et politique de la concurrence, Secr\u00e9tariat d'\u00c9tat \u00e0 l'\u00e9conomie SECO, Berne"}],"short_title":"","post_lead":"Die Ausgaben der \u00f6ffentlichen Hand zur Realisierung von Infrastrukturprojekten sowie f\u00fcr die Beschaffung von G\u00fctern und Dienstleistungen werden in der Schweiz auf j\u00e4hrlich \u00fcber 30 Mrd. Franken gesch\u00e4tzt. Dies entspricht rund 25% der gesamten Staatsausgaben und 8% des Bruttoinlandprodukts (BIP). Davon entfallen rund 19% auf den Bund, 38% auf die Kantone und 43% auf die Gemeinden. Weitere Angaben in: Frey, Kilchenmann und Krautter (2003), Geltende Rechtsetzungskompetenz im schweizerischen Vergaberecht und Alternativen: Eine bewertende Studie aus volkswirtschaftlicher Sicht, Basel, S. 25, und: PVK Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle (2002), Die Liberalisierung des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens in der Schweiz in juristischer und \u00f6konomischer Hinsicht, Bern, S. 1, Internet: www.parlament.ch. Das Volumen des Beschaffungsmarktes der EU-Mitgliedsl\u00e4nder betr\u00e4gt insgesamt ca. 1500 Mrd. Euro pro Jahr. Vgl. European Commission (2004). A Report on the Functioning of Public Procurement Markets in the EU: Benefits From the Application of EU Directives and Challenges for the Future, S. 4. Angesichts dieses Marktvolumens wird deutlich, dass eine \u00d6ffnung dieser M\u00e4rkte ein enormes Potenzial darstellt. Eine Befragung des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft (Seco) zeigt, dass das Submissionsabkommen mit der EU zwar Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb in der Auftragsvergabe f\u00f6rdert, dass jedoch das Potenzial des Abkommens f\u00fcr die Schweizer Firmen und Steuerzahler noch nicht ausgesch\u00f6pft wird.","post_hero_image_description":"","post_hero_image_description_copyright_de":"","post_hero_image_description_copyright_fr":"","post_references_literature":"","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":122834,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"8921","post_abstract":"","magazine_issue":null,"seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":null,"korrektor":null,"planned_publication_date":null,"original_files":null,"external_release_for_author":"19700101","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/55b0a8683cfd2"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/122831"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2797"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=122831"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/122831\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":128027,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/122831\/revisions\/128027"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/0"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3219"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2797"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=122831"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=122831"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=122831"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=122831"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=122831"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=122831"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}