{"id":122846,"date":"2008-11-01T12:00:00","date_gmt":"2008-11-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2008\/11\/chavaz-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:39:58","modified_gmt":"2023-08-23T21:39:58","slug":"chavaz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2008\/11\/chavaz\/","title":{"rendered":"Bilaterale \u00d6ffnung der Landwirtschaft gegen\u00fcber der EU erfolgreich"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;&#13;<\/p>\n<h2>Reformen der Landwirtschaftspolitik<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie bilateralen Vertr\u00e4ge mit der EU sind Teil der zu Beginn der Neunzigerjahre eingeleiteten Reform der Agrarpolitik. Innenpolitisch sind diese Reformen im Jahr 1992 mit einer grundlegenden Neuorientierung der schweizerischen Agrarpolitik initiiert und seither mit den drei \u00abAgrarpolitiken\u00bb (AP 2002, 2007, 2011) stetig weitergef\u00fchrt worden. Aussenpolitisch stehen die bilateralen Vertr\u00e4ge mit der EU sowie die Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) im Vordergrund. \u00a0Die bisherigen Reformschritte stehen in einem engen Zusammenhang zueinander und erg\u00e4nzen sich gegenseitig. Es ist deshalb schwierig, die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der einzelnen Reformschritte klar voneinander zu trennen. Trotzdem soll nachfolgend versucht werden, die wirtschaftlichen Auswirkungen der bilateralen Vertr\u00e4ge im Bereich der Landwirtschaft zu analysieren.&#13;<\/p>\n<h2>Deutliche Zunahme der Importe und Exporte<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie EU ist die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz: \u00dcber 80% der Importe stammen aus der EU und mehr als 60% der gesamten Exporte gehen in diesen Raum. Ein \u00e4hnliches Bild pr\u00e4sentiert sich bei den Landwirtschaftsprodukten: Von den im Jahr 2007 importierten Landwirtschaftsprodukten im Wert von insgesamt 11,3 Mrd. Franken entfallen mehr als drei Viertel auf die EU; bei den exportierten Agrarg\u00fctern im Wert von 6,5 Mrd. Franken sind es rund 70%. \u00a0Seit dem Inkrafttreten des Agrarabkommens im Jahr 2002 haben sowohl die Exporte in die EU wie auch die Importe aus der EU markant zugenommen (siehe Grafik 1). Bei den Exporten ist eine Verdoppelung von 2,3 auf 4,6 Mrd. Franken festzustellen. Es zeigt sich also, dass die Anstrengungen, den Export zu f\u00f6rdern und die Chancen der schweizerischen Produzenten auf dem europ\u00e4ischen Markt zu verbessern, Fr\u00fcchte tragen. Die Importe haben ebenfalls um 2,3 Mrd. Franken zugenommen, was einer Steigerung von \u00fcber 40% entspricht. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist diese Zunahme von Importen zu begr\u00fcssen. Neben den klassischen volkswirtschaftlichen Vorteilen des freien Handels &#8211; wie der Nutzung von Skaleneffekten oder komparativen Vorteilen &#8211; profitieren die Konsumentinnen und Konsumenten infolge des gestiegenen Importdrucks von tieferen Preisen und einer Zunahme der Angebotsvielfalt.&#13;<\/p>\n<h2>Liberalisierung des K\u00e4sehandels<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie vollst\u00e4ndige Liberalisierung des K\u00e4sehandels ist ein zentraler Bestandteil des Agrarabkommens. Die EU und die Schweiz haben sich verpflichtet, innerhalb von f\u00fcnf Jahren den Handel mit K\u00e4se in beide Richtungen vollst\u00e4ndig zu \u00f6ffnen. Dieses Ziel wurde nach Inkrafttreten des Abkommens schrittweise verwirklicht. Seit dem 1. Juni 2007 ist der K\u00e4semarkt vollst\u00e4ndig ge\u00f6ffnet.\u00a0Wie aus Grafik 2 hervorgeht, waren die K\u00e4seexporte in den Jahren 2002 bis 2004 r\u00fcckl\u00e4ufig und begannen erst danach wieder zu steigen. Diese negative Entwicklung in den Jahren unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Agrarabkommens ist jedoch nicht eine direkte Folge der Markt\u00f6ffnung. Vielmehr zeugen die R\u00fcckg\u00e4nge in diesen Jahren in erster Linie von den damaligen Turbulenzen am Milchmarkt, welche unter anderem mit einer neuen Milchpolitik im Rahmen der Agrarpolitik 2002 in Verbindung standen. Diese Ver\u00e4nderungen sowie die damit verbundenen Unsicherheiten am Milchmarkt haben sich in den Folgejahren negativ auf die Exportentwicklung der K\u00e4sebranche ausgewirkt.\u00a0Die Markt\u00f6ffnung gegen\u00fcber der EU darf heute als wichtiger Grund f\u00fcr die rasche Erholung des Milchmarktes bezeichnet werden. Die Entwicklung der Exporte zeigt denn auch deutlich, dass es den schweizerischen K\u00e4seproduzenten bereits im Jahr 2005 gelungen ist, die Krise zu \u00fcberwinden und die Position auf dem europ\u00e4ischen Markt wieder nachhaltig und deutlich zu verbessern. Die positive Entwicklung der Exporte ist auch deshalb als bemerkenswert zu bezeichnen, weil die St\u00fctzungen der verk\u00e4sten Milch kontinuierlich reduziert und die Subventionen f\u00fcr die Ausfuhren von K\u00e4se in die EU bereits im Jahr 2004 &#8211; fr\u00fcher als im Abkommen eigentlich vorgesehen &#8211; f\u00fcr alle K\u00e4sesorten vollst\u00e4ndig abgeschafft worden sind. \u00a0Erfreulich ist auch, dass neben dem Hartk\u00e4se, auf den rund zwei Drittel der Exporte entfallen, andere K\u00e4sesorten ihre Stellung auf dem europ\u00e4ischen Markt verbessern konnten. So konnten die Exporte von Halbhartk\u00e4se seit 2001 um mehr als 60% erh\u00f6ht werden. Wenn auch auf einem vergleichsweise tieferen Niveau, kann die Entwicklung im Bereich der Weich- und Frischk\u00e4se dennoch als ausserordentlich positiv bezeichnet werden. So ist es den schweizerischen Weich- und Frischk\u00e4seproduzenten gelungen, auf dem europ\u00e4ischen Markt Fuss zu fassen und ihre Exporte um das 5- bzw. 20-fache zu steigern. Diese Entwicklung zeigt, dass die schweizerischen K\u00e4seproduzenten nicht nur in traditionell starken Bereichen ihre Position halten, sondern auch neue M\u00e4rkte erschliessen konnten. Diese Entwicklung w\u00e4re ohne Agrarabkommen nicht im gleichen Umfang m\u00f6glich gewesen.&#13;<\/p>\n<h3>Konsumenten profitieren vom K\u00e4sefreihandel<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie europ\u00e4ischen K\u00e4seproduzenten profitierten ebenfalls von den besseren Exportbedingungen und haben die Exportmengen in die Schweiz um etwas mehr als 100000 Tonnen &#8211; d.h. um rund ein Viertel &#8211; gesteigert. Dieser erh\u00f6hte Importdruck hatte zur Folge, dass die Konsumentenpreise f\u00fcr importierten wie auch f\u00fcr schweizerischen K\u00e4se seit dem Inkrafttreten des Freihandels gesunken sind. Gleichzeitig sind dank dem st\u00e4rkeren Wettbewerb auch die Margen gesunken. Dies bedeutet, dass die Konsumenten entlastet worden sind, ohne dass die Bauern f\u00fcr ihre Produkte weniger bekommen h\u00e4tten. Zudem hat mit der erleichterten Einfuhrregelung sowie mit der erstarkten Innovationskraft der inl\u00e4ndischen Wirtschaft die Auswahl von in der Schweiz verf\u00fcgbaren K\u00e4sesorten zugenommen, was aus Konsumentensicht ebenfalls positiv zu bewerten ist.&#13;<\/p>\n<h2>Abbau von nichttarif\u00e4ren Handelshemmnissen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Abbau nichttarif\u00e4rer Handelshemmnisse &#8211; z.B. aufgrund unterschiedlicher Produktvorschriften &#8211; ist ein wichtiger Bestandteil des Agrarabkommens und hat in den betroffenen Bereichen sp\u00fcrbare Handelserleichterungen mit sich gebracht. Die positive Entwicklung der Handelsfl\u00fcsse ist zu einem grossen Teil diesen Abbaumassnahmen zu verdanken. \u00a0J\u00fcngste Umfragen bei der Branche zeigen jedoch deutlich, dass noch in vielen Bereichen nichttarif\u00e4re Handelshemmnisse bestehen, die mit dem Agrarabkommen nicht beseitigt werden konnten. Der Bundesrat strebt deshalb mit den Verhandlungen \u00fcber ein umfassendes Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich eine Beseitigung s\u00e4mtlicher nichttarif\u00e4rer Handelshemmnisse in der gesamten ern\u00e4hrungswirtschaftlichen Produktionskette an.&#13;<\/p>\n<h2>Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Rahmen der bilateralen Abkommen II wurde mit dem Abkommen \u00fcber landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse das Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EWG von 1972 revidiert. Seit dessen Inkrafttreten am 30. M\u00e4rz 2005 sind sowohl die Importe wie auch die Exporte markant angestiegen. Insbesondere die Entwicklung der Exporte, welche verdoppelt werden konnten, ist bemerkenswert. So konnte der im Jahr 2004 noch bestehende Import\u00fcberschuss von rund 300 Mio. Franken in einen Export\u00fcberschuss der Schweiz von \u00fcber 550 Mio. Franken umgewandelt werden.&#13;<\/p>\n<h3>Unsichere Zukunft des Protokolls Nr. 2<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Abkommen \u00fcber verarbeitete Landwirtschaftsprodukte hat die Position der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie gest\u00e4rkt und ist ein wichtiges Element ihrer Expansionsstrategie. Allerdings hat die Volatilit\u00e4t der Rohstoffm\u00e4rkte in j\u00fcngster Zeit die Grenzen des Preisausgleichssystems gem\u00e4ss Protokoll Nr. 2 aufgezeigt. Zudem ist davon auszugehen, dass sich im Rahmen der WTO der Trend hin zu einer Abschaffung s\u00e4mtlicher Exportsubventionen konkretisiert. Zum heutigen Zeitpunkt muss deshalb die Zukunft des Protokolls Nr. 2 als unsicher bezeichnet werden.\u00a0Die ersatzlose Abschaffung des Preisausgleichsmechanismus w\u00fcrde eine beachtliche Schw\u00e4chung der Nahrungsmittelindustrie, welche \u00fcber 33000 Mitarbeitende besch\u00e4ftigt und ein wichtiger Abnehmer von Landwirtschaftsprodukten ist, bedeuten. Diese absehbare Entwicklung ist mit ein wichtiger Grund f\u00fcr den Entscheid des Bundesrates, mit der EU Verhandlungen \u00fcber ein Abkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich aufzunehmen. Ein solches Abkommen w\u00fcrde die Position der Nahrungsmittelindustrie &#8211; als wichtige Partnerin der Landwirtschaft &#8211; st\u00e4rken, weil es einerseits die Exportm\u00f6glichkeiten dank dem Abbau von noch bestehenden tarif\u00e4ren und nichttarif\u00e4ren Handels-hemmnissen verbessern und andererseits durch die Angleichung der Produzentenpreise das Rohstoffhandicap eliminieren w\u00fcrde.&#13;<\/p>\n<h2>Positive Auswirkungen f\u00fcr die Konsumenten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Gegensatz zu den Produzentenpreisen sind die Konsumentenpreise seit Anfang der Neunzigerjahre stetig angestiegen. Die Einf\u00fchrung verschiedener Geb\u00fchren sowie das sich stets ver\u00e4ndernde Konsumverhalten &#8211; z.B. Zunahme von so genannten \u00abConvenience Food\u00bb &#8211; d\u00fcrften diesen Anstieg teilweise erkl\u00e4ren. Neben den hohen Preisen f\u00fcr Rohstoffe sind die hohen Lebensmittelkosten in der Schweiz aber auch mit einer h\u00f6heren Marktspanne von Verarbeitung und Handel zu erkl\u00e4ren. \u00a0Positiv zu vermerken ist jedoch, dass die Preise f\u00fcr Nahrungsmittel sowie f\u00fcr alkoholfreie Getr\u00e4nke in den Jahren 2004 bis 2007 deutlich weniger stark angestiegen sind als der Landesindex der Konsumentenpreise (siehe Grafik 3). Unbestritten ist zudem, dass die importierten Produkte durch den Abbau von Z\u00f6llen und technischen Handelshemmnissen g\u00fcnstiger geworden sind. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Konsumentenpreise ohne die Reformen und die Markt\u00f6ffnung gegen\u00fcber der EU weit st\u00e4rker angestiegen w\u00e4ren.&#13;<\/p>\n<h2>Auswirkungen der bilateralen Abkommen auf den Agrarsektor<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Vorfeld der Abstimmungen \u00fcber die Bilateralen I wurden Bef\u00fcrchtungen ge\u00e4ussert, wonach der Strukturwandel durch das Agrarabkommen weiter beschleunigt w\u00fcrde und die kleinstrukturierte Schweizer Landwirtschaft nicht mit den grossen europ\u00e4ischen Betrieben mithalten k\u00f6nnte. Das Einkommen der Bauern w\u00fcrde sinken, weil sie schutzlos der EU-Konkurrenz ausgeliefert w\u00fcrden. Diese Bef\u00fcrchtungen haben sich nicht bewahrheitet.\u00a0So hat zwar das Sektoreinkommen aus landwirtschaftlicher T\u00e4tigkeit in der Schweiz mit der Reform der Agrarpolitik seit 1992 j\u00e4hrlich um rund 2,5% abgenommen. Gleichzeitig ist jedoch die Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe prozentual in \u00e4hnlichem Umfang gesunken. Das landwirtschaftliche Einkommen pro Betrieb ist in den letzten Jahren nahezu unver\u00e4ndert geblieben. Der R\u00fcckgang des landwirtschaftlichen Sektoreinkommens konnte also in den vergangenen Jahren mit der Strukturentwicklung aufgefangen werden. Die Abnahme der Anzahl Landwirtschaftsbetriebe betrifft vorwiegend die kleineren Betriebe, w\u00e4hrend die Anzahl gr\u00f6sserer Betriebe (\u00fcber 20 ha) zugenommen hat und weiter zunehmen d\u00fcrfte.&#13;<\/p>\n<h3>Agrarsektor hat Herausforderung der \u00d6ffnung gepackt<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie oben aufgef\u00fchrten Entwicklungen zeigen, dass der Strukturwandel seit dem Beginn der Reformen im Jahr 1992 konstant ist. Das Inkrafttreten der bilateralen Abkommen im Landwirtschaftsbereich hat den Trend dieser langfristigen Entwicklung nicht oder nur wenig beeinflusst. \u00a0Die Bef\u00fcrchtungen im Vorfeld der Abstimmung \u00fcber die bilateralen Abkommen haben sich somit nicht bewahrheitet. Es kann vielmehr festgehalten werden, dass die schweizerische Landwirtschaft den n\u00f6tigen Unternehmergeist unter Beweis gestellt und die Herausforderung der \u00d6ffnung gepackt hat.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit und Ausblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nZusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass die Auswirkungen der \u00d6ffnung des schweizerischen Agrarmarktes durch die bilateralen Abkommen sowohl f\u00fcr die Volkswirtschaft wie auch f\u00fcr die Konsumenten und Produzenten positiv sind. \u00a0F\u00fcr die Zukunft ist davon auszugehen, dass der Grenzschutz infolge eines neuen Abkommens der WTO und\/oder weiterer bilateraler Freihandelsabkommen substanziell abgebaut wird und die verbleibenden Exportsubventionen gestrichen werden. Mit Blick auf diese zu erwartenden Einschnitte hat der Bundesrat am 14. M\u00e4rz 2008 ein Verhandlungsmandat f\u00fcr ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) verabschiedet, welches eine umfassende Liberalisierung des Handels mit Agrarg\u00fctern und Lebensmitteln anstrebt. Das Abkommen w\u00fcrde sowohl tarif\u00e4re wie auch nichttarif\u00e4re Handelshemmnisse entlang der ganzen Lebensmittelkette abbauen. Dank der Zollvorteile und vor allem dem Abbau der vielen administrativen und technischen H\u00fcrden h\u00e4tten die schweizerischen Exporteure die M\u00f6glichkeit, ihre Marktanteile im europ\u00e4ischen Markt zu vergr\u00f6ssern. Der Bundesrat geht davon aus, dass das FHAL positive Auswirkungen f\u00fcr die gesamte Volkswirtschaft h\u00e4tte. Erh\u00f6hung des BIP von mindestens 0,5%; substanzielle Senkung der Nahrungsmittelpreise. Er ist sich jedoch auch bewusst, dass diese \u00d6ffnung zu Beginn eine grosse Herausforderung f\u00fcr die schweizerische Landwirtschaft darstellt. Der Bundesrat hat deshalb eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche Begleitmassnahmen erarbeiten soll. Diese haben zum Ziel, dem Sektor die Anpassung an die neue Marktsituation zu erm\u00f6glichen und zu erleichtern.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abHandelsfl\u00fcsse von Landwirtschaftsprodukten zwischen der Schweiz und der EU, 2000-2007\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2 \u00abHandelsbilanz f\u00fcr K\u00e4se zwischen der Schweiz und der EU27, 2000-2007\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 3 \u00abLandesindex der Konsumentenpreise, 2001-2007\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Bilaterale Abkommen im Bereich der Landwirtschaft Die \u00d6ffnung der Agrarm\u00e4rkte erfolgte im Rahmen des bilateralen Agrarabkommens einerseits sowie des Abkommens \u00fcber landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse (Produkte der Nahrungsmittelindustrie) andererseits. Das zum Paket der Bilateralen I geh\u00f6rende Agrarabkommen vereinfacht den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und schafft eine Teilliberalisierung in Produktsegmenten, die f\u00fcr die Schweiz und die EU von besonderem Interesse sind. Dies geschieht einerseits durch den Abbau von Importkontingenten und Z\u00f6llen, insbesondere beim K\u00e4se, f\u00fcr den seit dem 1. Juni 2007 der Freihandel herrscht. Andererseits werden technische Handelshemmnisse abgebaut, indem die Gleichwertigkeit der Vorschriften gegenseitig anerkannt wird. Im Veterin\u00e4rbereich ist die Gleichwertigkeit der Vorschriften bez\u00fcglich aller Produkte tierischer Herkunft anerkannt; Produkte wie Eier oder Honig k\u00f6nnen ohne Zeugnisse aus- und eingef\u00fchrt werden. Im Rahmen der Bilateralen II wurde mit dem Abkommen \u00fcber landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse das Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EWG von 1972 revidiert. Gegenstand des Abkommens ist die Regelung der tarif\u00e4ren Behandlung landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse, d.h. Erzeugnisse der Nahrungsmittelindustrie. Im Zentrum des Abkommens stehen die Vereinfachung des so genannten Preisausgleichs, mit dem die agrarpolitisch bedingten Preisdifferenzen der Rohstoffe (\u00abRohstoffhandicap\u00bb) zwischen der Schweiz und der EU ausgeglichen werden. Zudem enth\u00e4lt es eine erweiterte Liste von zollfrei importierbaren Produkten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Estavayer Lait SA und Mifroma SA Die Estavayer Lait SA (Elsa) ist der Milchverarbeitungsbetrieb der Migros und verarbeitet j\u00e4hrlich rund 250 Mio. kg Milch zu Joghurt, Milchgetr\u00e4nken und anderen Fertigprodukten. Ihre Schwestergesellschaft, die Mifroma SA, ist f\u00fcr den Einkauf, die Veredelung, die Lagerung und den Vertrieb von K\u00e4se verantwortlich. Die beiden Unternehmen mit Sitz im Kanton Freiburg weisen einen Umsatz von rund 930 Mio. Franken aus und besch\u00e4ftigen insgesamt 830 Mitarbeitende. Auf die konkreten Auswirkungen des K\u00e4sefreihandels angesprochen, f\u00fchrt der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der beiden Unternehmen, Herr Gilles Oberson, aus, dass die Dynamik mit dem Inkrafttreten des Agrarabkommens enorm zugenommen habe. Dank der Einf\u00fchrung des K\u00e4sefreihandels sowie der erfolgreichen Arbeit seiner Mitarbeitenden habe sein Unternehmen die Exporte in die EU steigern k\u00f6nnen. Als wichtigen Vorteil des Agrarabkommens bezeichnet Gilles Oberson die Ann\u00e4herung der Produktpreise an den Marktwert durch den Wegfall oder die Verminderung von Subventionen, Lizenzen, Z\u00f6llen sowie administrativen und technischen Auflagen. Die dadurch erreichte Vereinfachung in der administrativen Abwicklung sei substanziell. Auch das Abkommen \u00fcber die verarbeiteten Landwirtschaftserzeugnisse war f\u00fcr die Entwicklung der Elsa wichtig. So w\u00e4re es nach Ansicht des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers ohne dieses Abkommen nicht m\u00f6glich gewesen, die Exporte von Frischprodukten &#8211; wie Joghurt und Dessertprodukten &#8211; sowohl unter der Marke \u00abSwiss Delice\u00bb wie auch unter Kundenmarken in dieser Art auszubauen. Auch in den n\u00e4chsten Jahren verspricht sich Elsa in diesen Bereichen eine bedeutende Steigerung der Exporte. Nach Ansicht von Gilles Oberson wird der Importdruck in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Dennoch bef\u00fcrwortet er r\u00fcckblickend die Liberalisierung des K\u00e4sehandels. Die ganze Milchwirtschaft sei strukturell und administrativ enorm verkrustet gewesen. Ohne die bilateralen Vertr\u00e4ge w\u00e4re sie weiter von einer Marktf\u00e4higkeit entfernt als heute. Dabei ortet Oberson weiteres Verbesserungspotenzial und fordert, dass die heute weiterhin bestehenden nichttarif\u00e4ren Hemmnisse vollst\u00e4ndig abgebaut werden. Er begr\u00fcsst deshalb den Entscheid des Bundesrates, Verhandlungen mit der EU \u00fcber ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) aufzunehmen. Die Liberalisierung m\u00fcsse weiter verst\u00e4rkt und konsequent auf beiden Seiten umgesetzt werden. Nur so k\u00f6nnen schweizerische Unternehmen vom Markt in der EU profitieren.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp;&#13; Reformen der Landwirtschaftspolitik &#13; Die bilateralen Vertr\u00e4ge mit der EU sind Teil der zu Beginn der Neunzigerjahre eingeleiteten Reform der Agrarpolitik. Innenpolitisch sind diese Reformen im Jahr 1992 mit einer grundlegenden Neuorientierung der schweizerischen Agrarpolitik initiiert und seither mit den drei \u00abAgrarpolitiken\u00bb (AP 2002, 2007, 2011) stetig weitergef\u00fchrt worden. 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