{"id":122871,"date":"2008-11-01T12:00:00","date_gmt":"2008-11-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2008\/11\/makausz-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:39:32","modified_gmt":"2023-08-23T21:39:32","slug":"makausz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2008\/11\/makausz\/","title":{"rendered":"4. AVIG-Revision: Ein ausgewogenes Paket"},"content":{"rendered":"<p><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200811_21_Makausz_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"249\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) wurde in Folge des starken Anstiegs der Arbeitslosigkeit Anfang der Neunzigerjahre im Jahr 1995 bedeutend revidiert. Mit der Schaffung der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) wurde die Vermittlung von stellensuchenden Personen professionalisiert, die Versicherung stark auf die Wiedereingliederung ausgerichtet und der gesetzliche Rahmen f\u00fcr ein breites Instrumentarium an Integrationsmassnah-men gesetzt. Durch Professionalisierung der Vermittlung und mittels gezieltem Einsatz der laufend optimierten Instrumente zur arbeitsmarktlichen Integration sind die RAV immer besser in der Lage, schnell und bedarfsgerecht auf Verschlechterungen auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren. So wurde angesichts der stark steigenden Jugendarbeitslosigkeit in den Neunzigerjahren rasch und zielgerichtet mit der Einf\u00fchrung der Motivationssemester reagiert. Ebenso hat die ALV die interinstitutionelle Zusammenarbeit initiiert, welche durch verst\u00e4rkte Zusammenarbeit &#8211; insbesondere zwischen ALV, Invalidenversicherung (IV) und Sozialhilfe &#8211; Doppelspurigkeiten verhindert sowie \u00dcberg\u00e4nge und Schnittstellen optimiert.&#13;<\/p>\n<h2>Auch in der Hochkonjunktur kein Schuldenabbau<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn den Neunzigerjahren stieg die Arbeitslosigkeit stark an. Die ALV hat sich in dieser Periode stark verschuldet. Mit der Revision vom 22. M\u00e4rz 2002 (in Kraft seit Mitte 2003) wurde ein neues Finanzierungskonzept zur Verhinderung l\u00e4ngerfristiger Verschuldung eingef\u00fchrt. Mit durchschnittlich 100000 Arbeitslosen sollten sich die Einnahmen (Beitr\u00e4ge) und Ausgaben (Leistungen) \u00fcber einen Konjunkturzyklus ausgleichen. 2003 bis 2006 lag die Zahl der Arbeitslosen jedoch deutlich \u00fcber 100000. George Sheldon Sheldon, G. (2006), H\u00f6he der konjunkturneutralen Arbeitslosigkeit in der Schweiz, Studie erstellt im Auftrag des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft SECO, Basel, M\u00e4rz. zeigte 2006 mit einer Studie auf, dass die ALV langfristig mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 3,2% rechnen muss. Im untersuchten Zeitraum (2000-2005) entsprach dies einer Arbeitslosenzahl von 125000. Basis der offiziellen Arbeitslosenquote ist die Erwerbsbev\u00f6lkerung gem\u00e4ss Volksz\u00e4hlung 2000. Unter Ber\u00fccksichtigung der laufenden Erh\u00f6hung der Erwerbsbev\u00f6lkerung entsprechen 3,2% ab 2010 einer Arbeitslosenzahl von 130000. Die Erh\u00f6hung der durchschnittlichen Arbeitslosenzahl von 100000 auf 125000 bedeutet f\u00fcr die ALV einen Mehraufwand von rund 20%, was gegen\u00fcber dem heute g\u00fcltigen Referenzmodell Das Referenzmodell basiert auf den Daten des Jahres 2006, basierend auf durchschnittlich 100000 Arbeitslosen. j\u00e4hrlichen Mehrausgaben in der Gr\u00f6ssenordnung von rund 900 Mio. Franken entspricht. Die zu tief angelegte Zahl der durchschnittlichen Arbeitslosigkeit hat bewirkt, dass die ALV trotz guter Konjunkturlage und einem R\u00fcckgang der Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren nicht in der Lage war, ihre Schulden zur\u00fcckzuzahlen.&#13;<\/p>\n<h2>Es droht das Erreichen des Schuldenstandes<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie ALV ist finanziell nicht im Gleichgewicht; die Schulden drohen weiter anzusteigen. Erreicht der Schuldenstand 2,5% der versicherten Lohnsumme, so muss der Bundesrat innert Jahresfrist eine Gesetzesrevision vorlegen und als Sofortmassnahme erstens den Beitragssatz um bis zu 0,5 Prozentpunkte anheben und zweitens f\u00fcr L\u00f6hne zwischen 126000 und 315000 Franken einen Solidarit\u00e4tsbeitrag von maximal 1% erheben. Wenn heute die Chance f\u00fcr eine Revision nicht genutzt wird, dann wird der Schuldenstand aufgrund heutiger Prognosen bereits im Jahr 2012 die 2,5%-Marke \u00fcberschreiten. Dies k\u00f6nnte bedeuten, dass die Beitragss\u00e4tze f\u00fcr Arbeitgeber und Arbeitnehmende zu einem wirtschaftlich schlechten Zeitpunkt erh\u00f6ht werden m\u00fcssten.&#13;<\/p>\n<h2>Drei Hauptziele der Revision<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAngesichts dieser Aussichten hat der Bundesrat am 22.11.2006 das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, f\u00fcr eine langfristige Finanzierung der ALV ein Packet mit einnahme- und ausgabeseitig ausgeglichenen Massnahmen auszuarbeiten. Mit der Botschaft vom 3. September 2008 liegen diese Massnahmen nun vor. Sie verfolgen drei Hauptziele: den Rechnungsausgleich durch Erh\u00f6hung der Einnahmen und durch Kostensenkung sowie den Schuldenabbau.&#13;<\/p>\n<h3>Rechnungsausgleich durch Erh\u00f6hung der Einnahmen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nAufgrund der neu berechneten durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 3,2% muss der normale Beitragssatz von heute 2% auf neu 2,2% erh\u00f6ht und der Bundessowie der Kantonsbeitrag an die h\u00f6here Arbeitslosenzahl angepasst werden. Mit diesen Massnahmen k\u00f6nnten die Einnahmen um j\u00e4hrlich 486 Mio. Franken gesteigert werden.&#13;<\/p>\n<h3>Rechnungsausgleich durch Kostensenkung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Kosten sollen vor allem mittels St\u00e4rkung des Versicherungsprinzips, durch das Beseitigen von Fehlanreizen und durch Steigerung der Effizienz der Wiedereingliederungsmassnahmen um j\u00e4hrlich 533 Mio. Franken gesenkt werden. Dazu sind haupts\u00e4chlich folgende Massnahmen vorgesehen:\u00a0&#8211; Erzielte Verdienste in von der \u00f6ffentlichen Hand finanzierten arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) sind nicht mehr versichert. Die Teilnahme an einer Massnahme der Sozialhilfe soll nicht mehr zum Anspruch auf Leistungen der ALV f\u00fchren. Das gemeinsame Ziel, Stellensuchende m\u00f6glichst rasch in das normale Erwerbsleben zur\u00fcckzuf\u00fchren, soll mit gezielten Anreizen gef\u00f6rdert und falsche Anreize, die heute zum so genannten Dreht\u00fcreffekt f\u00fchren, verhindert werden.\u00a0&#8211; Die Bezugsdauer wird &#8211; dem Versicherungsprinzip folgend &#8211; vermehrt von der L\u00e4nge der Beitragszeit abh\u00e4ngen: Mit 12 Monaten Beitragszeit k\u00f6nnen maximal 260 Taggelder 260 Taggelder entsprechen rund 12 Monaten, 400 Taggelder 18 und 520 Taggelder 24 Monaten Bezugszeit (bei 5 Taggeldern pro Woche). bezogen werden (heute 400). Wer 18 Monate Beitragszeit nachweist, kann nach wie vor 400 Taggelder beziehen. \u00dcber 55-J\u00e4hrige k\u00f6nnen 520 Taggelder beziehen, wenn sie 22 Monate Beitragszeit nachweisen (heute 18). \u00a0&#8211; Kompensationszahlungen der ALV beim so genannten Zwischenverdienst sollen bei der Berechnung des versicherten Verdienstes in einer Folgerahmenfrist nicht mehr ber\u00fccksichtigt werden. Diese Massnahme hat zur Folge, dass der versicherte Verdienst in nacheinander folgenden Rahmenfristen st\u00e4rker sinkt als bisher. Sie setzt einen st\u00e4rkeren Anreiz f\u00fcr Betroffene, sich fr\u00fchzeitig um dauerhafte Anstellungen ohne Kompensationszahlungen zu bem\u00fchen. Die positiven Anreize des Zwischenverdienstes (h\u00f6heres Einkommen, Erwerb von neuen Beitragszeiten, l\u00e4ngerer Taggeldanspruch) bleiben dabei erhalten.\u00a0&#8211; Die Bezugsdauer f\u00fcr beitragsfrei Versicherte wird von heute 260 auf 90 Taggelder gek\u00fcrzt. Versicherte, die keinen oder nur einen geringen Beitrag bezahlt haben, sollen nicht f\u00fcr die gleiche Zeitdauer Leistungen erhalten k\u00f6nnen wie Personen, die 12 Monate und l\u00e4nger Beitr\u00e4ge entrichtet haben. Neu werden s\u00e4mtliche Schul- und Studienabg\u00e4ngerinnen und -abg\u00e4nger eine Wartezeit von 120 Tagen erhalten. F\u00fcr Personen ohne Bildungsabschluss und Versicherte nach Beendigung der obligatorischen Schulzeit gilt diese Wartezeit bereits heute. Nicht betroffen sind Jugendliche, die eine Lehre abgeschlossen und somit Beitr\u00e4ge an die ALV entrichtet haben. Von dieser Massnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene \u00fcberdurchschnittlich betroffen, da Schul- und Studienabg\u00e4ngerinnen und -abg\u00e4nger sowohl eine l\u00e4ngere Wartezeit als auch eine K\u00fcrzung der Bezugsdauer zu gew\u00e4rtigen haben. Durch den Einsatz gewisser AMM &#8211; wie z.B. Motivationssemester &#8211; k\u00f6nnen negative Auswirkungen abgefedert werden.\u00a0&#8211; Aus Effizienzgr\u00fcnden soll jeweils der Kanton, aus dem eine nicht versicherte Person in eine AMM der ALV zugewiesen wurde, 50% statt wie bisher 20% der Kosten tragen. Damit soll erreicht werden, dass solche Massnahmen gezielter und auf die Person bezogener eingesetzt werden. Stellensuchende ohne Taggeldanspruch k\u00f6nnen bei Bedarf weiterhin die Vermittlungsdienste der RAV in Anspruch nehmen. \u00a0&#8211; Der Plafond f\u00fcr die Finanzierung der AMM wird reduziert. Der H\u00f6chstbetrag (Plafond), den die Kantone f\u00fcr AMM zur Verf\u00fcgung haben, basiert neu auf einem degressiven Modell mit unterschiedlichen Ans\u00e4tzen f\u00fcr unterschiedlich hohe Arbeitslosenquoten. Damit soll auch kleinen Kantonen erm\u00f6glicht werden, bei tiefer Arbeitslosigkeit ein Mindestangebot an AMM aufrechtzuerhalten. Spezielle AMM werden neu ausserhalb des Plafonds verg\u00fctet und sind daher nicht mehr begrenzt. Damit sollen insbesondere die Einarbeitungszusch\u00fcsse gef\u00f6rdert werden, welche in erster Linie \u00e4lteren erwerbslosen Personen helfen, wieder eine Stelle zu finden. Das neue Modell wird durch die Anpassung der entsprechenden Departementsverordnung auf den 1. Januar 2009 umgesetzt.\u00a0&#8211; Die M\u00f6glichkeit zur Verl\u00e4ngerung des Taggeldbezugs f\u00fcr besonders von Arbeitslosigkeit betroffene Regionen wird gestrichen. Heute kann der Bundesrat in einem Kanton, der von erh\u00f6hter Arbeitslosigkeit betroffen ist, auf dessen Gesuch hin den Anspruch um h\u00f6chstens 120 Taggelder vor\u00fcbergehend und unter Kostenbeteiligung des Kantons erh\u00f6hen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Verl\u00e4ngerung der Bezugsdauer kaum positiv auf die Wiedereingliederungschancen der Stellensuchenden ausgewirkt hat. Aussteuerungen konnten zwar hinausgez\u00f6gert, selten jedoch verhindert werden.&#13;<\/p>\n<h3>Schuldenabbau<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nMit den vorgeschlagenen Einsparungen und der Erh\u00f6hung des normalen Beitragssatzes kann der Rechnungsausgleich auf der Grundlage einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 3,2% hergestellt werden. Mit diesen Massnahmen allein ist es hingegen nicht m\u00f6glich, die Schulden der ALV zur\u00fcckzuzahlen. Deshalb wird vorgeschlagen, f\u00fcr den Schuldenabbau vor\u00fcbergehend den Beitragssatz von 2,2% auf 2,3% zu erh\u00f6hen. Gleichzeitig soll ein Solidarit\u00e4tsbeitrag in der H\u00f6he von 1% auf dem Einkommensteil zwischen dem H\u00f6chstbetrag des versicherten Verdienstes und dessen Zweieinhalbfachen (zurzeit 126000 bis 315000 Fr.) eingef\u00fchrt werden. Damit k\u00f6nnten die im Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens dieser Teilrevision erwarteten Schulden von rund 5 Mrd. Franken innert zehn Jahren abbezahlt werden.\u00a0Die Erh\u00f6hung des normalen Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte und die Einf\u00fchrung des Solidarit\u00e4tsbeitrags von 1% soll befristet werden bis zum Zeitpunkt, in welchem der Ausgleichsfonds eine Verm\u00f6gensreserve von 1 Mrd. Franken gebildet hat.&#13;<\/p>\n<h2>M\u00f6gliche Alternativen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEs wurden verschiedene alternative Regelungen gepr\u00fcft und als weniger zielf\u00fchrend eingestuft. Ein Abstellen auf reine Beitragserh\u00f6hungen h\u00e4tte Arbeitgeber und Arbeitnehmende &#8211; zus\u00e4tzlich zur Mehrwertsteuererh\u00f6hung f\u00fcr die IV &#8211; \u00fcberm\u00e4ssig belastet. Eine L\u00f6sung ohne Beitragserh\u00f6hungen w\u00e4re sozialpolitisch kaum zu begr\u00fcnden. Die Leistungen m\u00fcssten um das Doppelte wie vorgesehen gek\u00fcrzt werden, was ohne einen Abbau bei den Grundleistungen unm\u00f6glich und somit nicht gerechtfertigt w\u00e4re. Zu starke Einschnitte bei der ALV h\u00e4tten negative Auswirkungen auf die Kosten der anderen Sozialwerke. Beide Varianten sind gegen\u00fcber der vorgeschlagenen L\u00f6sung mit moderaten Beitragserh\u00f6hungen und vertretbaren Einsparungen unterlegen.\u00a0Ein Verzicht auf die Revision ist wirtschaftlich gesehen deutlich negativer einzustufen als die Wirkungen, die durch die vorgeschlagene Revision erwartet werden. Der ALV kommt im Konjunkturverlauf die Rolle eines automatischen Stabilisators zu. In guten Zeiten \u00fcbersteigen die Einnahmen die Ausgaben. Der Wirtschaft werden Mittel entzogen, was zu einer Beruhigung der Nachfrage f\u00fchrt. In schlechten Zeiten st\u00fctzen die Arbeitslosengelder die Einkommen und stabilisieren damit die Konsumausgaben. Der maximale Nettoeffekt liegt in der Gr\u00f6ssenordnung von rund 2 Mrd. Franken pro Jahr, was etwa 0,5 Prozentpunkten des BIP entspricht. Die vorgeschlagene Revision gleicht die Einnahmen und Ausgaben der ALV aus; sie erh\u00f6ht damit die Symmetrie und die Wirkung der automatischen Stabilisation. Die vorgelegte AVIG-Revision, so unsere Erwartungen, soll sich positiv auf die Wirtschaftst\u00e4tigkeit auswirken &#8211; dies umso mehr, als die ALV schneller und dosierter reagiert als jedes andere ausgabengest\u00fctzte Konjunkturprogramm.&#13;<\/p>\n<h2>Auswirkungen der Revision<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der vorgeschlagenen Revision werden Arbeitnehmende und Arbeitgeber bis zu einer Lohnsumme von 126000 Franken mit zus\u00e4tzlichen 0,3 Prozentpunkten belastet (je 0,15 Prozentpunkte). Der Lohnbestandteil, welcher dar\u00fcber hinausgeht, wird bis 315000 Franken vor\u00fcbergehend mit einem Solidarit\u00e4tsprozent belastet (Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,5%). Die ALV hat in der letzten Revision den Beitragssatz von 3% auf 2% gesenkt. Im Vergleich dazu sind die heute vorgeschlagenen Beitragserh\u00f6hungen als \u00e4usserst moderat einzustufen.\u00a0Auf der Leistungsseite sind die Zusammenh\u00e4nge komplizierter. Zusammenfassend kann Folgendes festgehalten werden:\u00a0&#8211; Die vorgeschlagene, gezielte Verst\u00e4rkung des Versicherungsprinzips f\u00fchrt zu einem ausgewogenen Verh\u00e4ltnis zwischen Beitragszahlungen und Leistungen. 12 Monate Beitr\u00e4ge generieren 12 Monate Leistung, 18 Monate Beitr\u00e4ge generieren 18 Monate Leistung, 22 Monate Beitr\u00e4ge generieren 24 Monate Leistung. Stellensuchende mit weniger als 18 Monaten Beitragsdauer und beitragsbefreite Versicherte werden weniger lange Leistungen erhalten als heute.\u00a0&#8211; Der vorgeschlagene Abbau von falschen Anreizen soll verhindern helfen, dass Personen zu lange ausserhalb der Erwerbsarbeit verweilen und dadurch den Anschluss verlieren. Betroffen sind in erster Linie \u00e4ltere Stellensuchende und potenzielle Langzeitarbeitslose. Sie sollen st\u00e4rker dazu angehalten werden, schnell eine Stelle anzunehmen, w\u00e4hrend die RAV schneller vermitteln sollen. Um Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern, muss es sowohl f\u00fcr die RAV als auch f\u00fcr Stellensuchende das Ziel sein, innerhalb der ersten 12 Monate alles zu unternehmen, um in den Arbeitsprozess zur\u00fcckzukehren. F\u00fcr \u00e4ltere Arbeitnehmende sieht die Revision zus\u00e4tzliche massgeschneiderte Massnahmen vor.\u00a0\u00a0Die verschiedenen Sparmassnahmen treffen unterschiedliche demografische Gruppen. Auf einzelne Gruppen d\u00fcrften die Auswirkungen der gesamten Revision eher moderat ausfallen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abFinanzielle Entwicklung der ALV ohne Revision\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2 \u00abFinanzielle Entwicklung der ALV mit Revision per 1.1.2011\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00ab\u00dcbersicht der Massnahmen der 4. AVIG-Revision\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#13; &#13; Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) wurde in Folge des starken Anstiegs der Arbeitslosigkeit Anfang der Neunzigerjahre im Jahr 1995 bedeutend revidiert. Mit der Schaffung der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) wurde die Vermittlung von stellensuchenden Personen professionalisiert, die Versicherung stark auf die Wiedereingliederung ausgerichtet und der gesetzliche Rahmen f\u00fcr ein breites Instrumentarium an Integrationsmassnah-men gesetzt. 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Franken. Mit einer Teilrevision soll ein Rechnungsausgleich und die Entschuldung erreicht werden. Dabei geht die Revision vom Gedanken aus, dass die ALV sich in der letzten Rezession bew\u00e4hrt hat und es somit keinen Anlass gibt, das Leistungsger\u00fcst grundlegend zu ver\u00e4ndern. Die mit der Botschaft vom 3. September 2008 vom Bundesrat vorgelegte Teilrevision tr\u00e4gt diesem Gedanken Rechnung: Die Ziele sollen durch ein ausgewogenes Verh\u00e4ltnis zwischen Mehreinnahmen und Einsparungen erreicht werden.","post_hero_image_description":"","post_hero_image_description_copyright_de":"","post_hero_image_description_copyright_fr":"","post_references_literature":"","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":122874,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"8937","post_abstract":"","magazine_issue":null,"seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":null,"korrektor":null,"planned_publication_date":null,"original_files":null,"external_release_for_author":"19700101","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/55b0aeb1b5862"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/122871"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3226"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=122871"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/122871\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":128034,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/122871\/revisions\/128034"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3226"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=122871"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=122871"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=122871"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=122871"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=122871"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=122871"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}