{"id":122971,"date":"2008-10-01T12:00:00","date_gmt":"2008-10-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2008\/10\/perritaz-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:39:58","modified_gmt":"2023-08-23T21:39:58","slug":"perritaz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2008\/10\/perritaz\/","title":{"rendered":"Volkswirtschaftliche Effekte der Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die technischen Handelshemmnisse"},"content":{"rendered":"<p><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200810_07_Perritaz_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"231\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTechnische Vorschriften f\u00fcr Produkte dienen \u00fcbergeordneten Interessen wie der \u00f6ffentlichen Gesundheit, dem Konsumentenschutz oder dem Schutz der Umwelt. So w\u00e4re es v\u00f6llig undenkbar, ein Medikament f\u00fcr den Markt zuzulassen, ohne es vorher auf die Gef\u00e4hrdung der Patienten hin getestet zu haben. Auch Lebensmittel m\u00fcssen kontrolliert werden, damit ein sanit\u00e4rer Minimalstandard garantiert ist. Ebenso m\u00fcssen Automobile bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten, damit die negativen Auswirkungen auf die Umwelt in Grenzen gehalten werden.&#13;<\/p>\n<h2>Technische Handelshemmnisse und Preisniveau<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSobald technische Vorschriften von denjenigen unserer Handelspartner abweichen, werden sie zu technischen Handelshemmnissen, weil zum Beispiel die Verpackung abge\u00e4ndert, ein Zulassungsverfahren mit administrativen Kosten durchgef\u00fchrt oder unter Umst\u00e4nden gar das Produkt selber ver\u00e4ndert werden muss. Dies tr\u00e4gt zu einem h\u00f6heren Kostenniveau &#8211; und damit auch Preisniveau &#8211; bei, da es den grenz\u00fcberschreitenden Warenverkehr behindert und einer Abschottung des nationalen Marktes Vorschub leistet.\u00a0Im Bericht des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft (Seco) zur \u00abHochpreisinsel Schweiz\u00bb wurden die Ursachen des hohen Preisniveaus in der Schweiz auf der Basis eines Warenkorbs von 50 verschiedenen Produkten detailliert untersucht. Der Schluss ist eindeutig: In jenen Bereichen, wo technische Handelshemmnisse bestehen, liegen die Preise in der Schweiz im Vergleich zum benachbarten Ausland &#8211; je nach Art der ber\u00fccksichtigten Hemmnisse (z.B. Vorschriften zu Zusammensetzung, Zulassungsverfahren) &#8211; um 10% bis 60% h\u00f6her Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft, Preisinsel Schweiz, Berichte in Erf\u00fcllung des Postulates David (05.3816), Grundlagen der Wirtschaftspolitik Nr. 16, 2008. . Die technischen Handelshemmnisse, die &#8211; wie Steuern, Z\u00f6lle, administrierte Preise oder die Wettbewerbspolitik &#8211; unter die Kontrolle des Staates fallen, haben einen nicht zu untersch\u00e4tzenden Einfluss auf die Preisbildung.\u00a0Die schweizerischen Vorschriften k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass ein Produkt speziell verpackt werden muss, etwa um den Landessprachen Rechnung zu tragen. Das Verbot einiger Substanzen in der Schweiz kann sogar bedeuten, dass die Zusammensetzung abge\u00e4ndert werden muss, wie dies im Fall der phosphatfreien Waschmittel der Fall ist. Solche Spezialvorschriften sind insbesondere in kleinen M\u00e4rkten sehr kostspielig und f\u00fchren dazu, dass einige ausl\u00e4ndische Produkte in der Schweiz gar nicht angeboten werden. Die preissenkende Wirkung eines Abbaus technischer Handelshemmnisse kommt also auch \u00fcber die Verst\u00e4rkung des Wettbewerbs sowie die Vergr\u00f6sserung des Marktes und den damit verbundenen Skalenertr\u00e4gen zustande.\u00a0Parallel zur Ausarbeitung der THG-Revision wurden vom Seco Abkl\u00e4rungen zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Massnahmenpakets vorgenommen. Die wichtigsten Aspekte wurden im Rahmen der dazu durchgef\u00fchrten Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung (RFA) genauer untersucht. Zu den im vorliegenden Beitrag pr\u00e4sentierten Resultaten vgl. SECO, Teilrevision des Bundesgesetzes \u00fcber die technischen Handelshemmnisse: Dokumentation zur Absch\u00e4tzung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen (Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung), Bern, Juni 2008. Der gr\u00f6sste Teil der analytischen Arbeiten wurde von Davide Codoni (SECO) durchgef\u00fchrt.&#13;<\/p>\n<h2>Tragweite der Revision<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nHeute sind mehr als die H\u00e4lfte (52%) aller Importe aus der Europ\u00e4ischen Union (EU) Der Anteil der Importe aus der EU am Total aller Schweizer Importe betr\u00e4gt 82%. technischen Handelshemmnissen unterworfen. Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Revision und den bereits beschlossenen Begleitmassnahmen w\u00fcrde dieser Anteil auf 19% fallen (siehe Tabelle 1). Von den Produkten, die technischen Hemmnissen unterworfen sind, ben\u00f6tigen 10% eine Zulassung durch eine staatliche Stelle (gem. Art. 16a Abs. 2 Bst. a des Entwurfs). Betroffen von diesem besonders kostentreibenden Handelshemmnis sind insbesondere sensible Produkte wie die Medikamente. \u00a0Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten zur Einf\u00fchrung des Cassis-de-Dijon-Prinzips hat der Bundesrat am 31. Oktober 2007 eine Liste mit Ausnahmen (gem. Art. 16a, Art. 2, Zf. E des Entwurfs) festgelegt. Es handelt sich um 18 F\u00e4lle, in denen ein \u00fcbergeordnetes Interesse die Beibehaltung der schweizerischen Sonderbestimmungen rechtfertigt. 9% der Importe aus der EU sind davon betroffen.\u00a0Die autonome Einf\u00fchrung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ist eine wichtige Erg\u00e4nzung zu den anderen Instrumenten des Massnahmenpakets. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip wirkt sich auf 33% der EU-Importe Betroffen sind Produkte aus folgenden Bereichen: Lebensmittel, Textilien und Kleider, Schuhe, Leder, Chemische Erzeugnisse, Steine und Erden, Metalle und Metallerzeugnisse, Fahrr\u00e4der, Instrumente, Haushaltger\u00e4te, Edelsteine, Kunstobjekte und Antiquit\u00e4ten. Diese Produkte sind in unterschiedlichem Ausmass technischen Vorschriften unterworfen. &#8211; mit einem Volumen von 47 Mrd. Franken &#8211; aus und bringt vor allem mehr Rechtssicherheit f\u00fcr die Importeure. Sobald ein Produkt auf dem europ\u00e4ischen Markt rechtm\u00e4ssig in Verkehr gebracht worden ist, kann der Importeur davon ausgehen, dass es ohne Weiteres auf dem Schweizer Markt in Verkehr gebracht werden kann. Ob ein Abkommen \u00fcber die gegenseitige Anerkennung besteht oder ob die schweizerischen Vorschriften mit den europ\u00e4ischen \u00fcbereinstimmen, muss nicht mehr abgekl\u00e4rt werden. Es gen\u00fcgt ein Blick in die Listen der Produkte mit Zulassungspflicht oder der explizit genannten Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip, die auf der Internetseite des Seco publiziert werden Zu den festgelegten Ausnahmen vgl. den Beitrag von Hertig und Wey auf S. 10ff. in diesem Heft. Zu den Zulassungen im Arzneimittelbereich und deren Vereinfachung im Zusammenhang mit der THG-Revision vgl. den Beitrag von Bucher und Enderle auf S. 15ff. in diesem Heft. . Dies ist insbesondere f\u00fcr jene Produktbereiche bedeutsam, die innerhalb der EG noch nicht vollst\u00e4ndig harmonisiert sind. Hier stellt eine Harmonisierung der schweizerischen Vorschriften keine hinreichende L\u00f6sungsalternative dar, da harmonisierte Vorschriften auch innerhalb der EG teilweise oder vollst\u00e4ndig fehlen.&#13;<\/p>\n<h2>Wirtschaftliche Vorteile<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGem\u00e4ss unseren Sch\u00e4tzungen ist zu erwarten, dass die Einf\u00fchrung des Cassis-de-Dijon-Prinzips Einsparungen von rund 2 Mrd. Franken f\u00fcr die Konsumenten und Unternehmen erm\u00f6glichen wird. Diese Zahl ist allerdings lediglich als Gr\u00f6ssenordnung zu verstehen. Weil eine pr\u00e4zise Sch\u00e4tzung der Gesamtheit aller wirtschaftlichen Konsequenzen der Reform sehr schwierig ist, wurden darin nur gerade die direktesten Effekte ber\u00fccksichtigt. Die Sch\u00e4tzung kommt zustande, indem ein Indikator der Auswirkungen der technischen Handelshemmnisse auf das Preisniveau mit dem Handelsvolumen der von der Einf\u00fchrung des Cassis-de-Dijon-Prinzips betroffenen EU-Importe multipliziert wird.\u00a0Aus der oben erw\u00e4hnten \u00f6konometrischen Analyse zu den 50 Produkten geht hervor, dass zwischen den technischen Handelshemmnissen und dem h\u00f6heren schweizerischen Preisniveau gegen\u00fcber dem benachbarten Ausland ein signifikanter Zusammenhang besteht. Die Preisunterschiede belaufen sich auf 10%-25% f\u00fcr Vorschriften bez\u00fcglich Zusammensetzung oder Information. Im Fall einer Zulassungspflicht k\u00f6nnen sie sogar bis zu 60% erreichen. Um das Vorsichtsgebot bei der Absch\u00e4tzung des Sparpotenzials zu wahren, ist es jedoch empfehlenswert, sich am tiefsten Wert &#8211; d.h. 10% &#8211; zu orientieren.\u00a0Besonders von technischen Handelshemmnissen betroffen sind die Branchen Lebensmittel, Textilien und Kleider, Einrichtungsgegenst\u00e4nde (z.B. M\u00f6bel) sowie Kosmetika. Sie repr\u00e4sentieren ein Importvolumen von 20 Mrd. Franken. Bei einem angenommenen Einsparpotenzial von 10% sind j\u00e4hrliche Einsparungen von 2 Mrd. Franken zu erwarten.\u00a0Die hier wiedergegebenen Sch\u00e4tzungen betreffen nur einen Teil der quantifizierbaren wirtschaftlichen Vorteile aller Massnahmen im Zusammenhang mit der THG-Revision. Ausgeklammert ist beispielsweise die vorgesehene Vereinfachung der Zulassungsverfahren, welche ebenfalls ein betr\u00e4chtliches Einsparpotenzial mit sich bringt.\u00a0Von den Preisreduktionen profitieren nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten, deren verf\u00fcgbares Einkommen steigt, sondern auch die Unternehmen. Denn einerseits sind die Anschaffungskosten tiefer, indem die Preise der importierten G\u00fcter sinken, wovon zum Beispiel die Hotellerie\/Restauration oder das Gesundheitswesen profitieren d\u00fcrften, etwa dank einer Verbilligung der Lebensmittel oder der Medikamente, f\u00fcr welche vereinfachte Zulassungsverfahren gelten. Dies hat wiederum positive Auswirkungen auf die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der rund 37\u00a0000 exportierenden Unternehmen. Andererseits st\u00fctzen die h\u00f6heren verf\u00fcgbaren Einkommen der privaten Haushalte die Nachfrage in zahlreichen Sektoren.&#13;<\/p>\n<h2>Weitere volkswirtschaftliche Effekte<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAbgesehen von den aufgef\u00fchrten direkten Preisreduktionen d\u00fcrften mit der THG-Revision langfristige wirtschaftliche Effekte auftreten, allen voran eine Intensivierung des Wettbewerbs und eine Markterweiterung. Ausserdem verringert sich das Risiko, dass zuk\u00fcnftig neue technische Handelshemmnisse geschaffen werden.\u00a0Der h\u00e4rtere Wettbewerb wirkt als Innovationsmotor. Auf einem Markt mit intensivem Wettbewerb bestehen auf lange Sicht nur jene Unternehmen, die nach neuartigen Prozessen produzieren oder innovative Produkte anbieten. Eine Zunahme der Innovationen erh\u00f6ht die reellen Eink\u00fcnfte und die Ertr\u00e4ge dieser Unternehmen. Demgegen\u00fcber k\u00f6nnen veraltete technische Vorschriften eine Innovationsbremse sein, etwa indem neue Produktionstechnologien nicht zur Anwendung gelangen. Langfristig k\u00f6nnte sich dieser Effekt als der bedeutendste erweisen.\u00a0Schweizer Unternehmen k\u00f6nnen in Zukunft vermehrt entsprechend den Normen unserer wichtigsten Handelspartner produzieren, dies dank der Abschaffung divergierender technischer Vorschriften und der vorgesehenen Massnahmen zur Vermeidung der Diskriminierung schweizerischer Produzenten. F\u00fcr Unternehmen, die in der Schweiz und in der EU aktiv sind, bedeutet dies nicht nur einen Abbau der administrativen Belastung, sondern auch, dass gr\u00f6ssere Skalenertr\u00e4ge erzielt werden k\u00f6nnen. \u00a0Durch die Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips kann k\u00fcnftig das Auftreten neuer technischer Handelshemmnisse vermieden werden, auch wenn sich das schweizerische oder das europ\u00e4ische Recht weiterentwickeln und neue Abweichungen in den technischen Vorschriften entstehen. Neue Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip sind zwar jederzeit m\u00f6glich, m\u00fcssen aber vorg\u00e4ngig auf ihre Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit gepr\u00fcft und vom Bundesrat beschlossen werden. Dadurch wird es in Zukunft bedeutend schwieriger, neue und ungerechtfertigte technische Handelshemmnisse zu errichten.&#13;<\/p>\n<h2>Kernelement der Wachstumspolitik des Bundesrates<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie THG-Revision nimmt einen bedeutenden Platz innerhalb des Wachstumspakets des Bundesrates ein. Die Massnahmen zur Reduktion der technischen Handelshemmnisse verf\u00fcgen \u00fcber ein bedeutendes volkswirtschaftliches Potenzial. Bereits eine sehr vorsichtige Sch\u00e4tzung, bei der nur ein Teil der Auswirkungen der Massnahmen auf das Preisniveau ber\u00fccksichtigt wurden, l\u00e4sst auf Einsparungen im Milliardenbereich hoffen. Andere, nicht quantifizierbare Effekte sind mittel- und langfristig nicht weniger wichtig. \u00a0Die vorliegende Reform ist deshalb ein Kernelement der bundesr\u00e4tlichen Wachstumspolitik. Im Bericht des Bundesrates zur Wachstumspolitik 2008-2011 geh\u00f6rt sie zur Kategorie der wichtigsten wirtschaftspolitischen Vorhaben der laufenden Legislatur Vgl. SECO, Wachstumspolitik 2008-2011: Massnahmen zur weiteren St\u00e4rkung des Schweizer Wirtschaftswachstums, Bericht des Bundesrates vom 2. April 2008, Grundlagen der Wirtschaftspolitik Nr. 15F.. In dieser Kategorie sind jene Massnhamen enthalten, die je einen Wachstumseffekt von \u00fcber 0,5% des Bruttoinlandprodukts erwarten lassen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abMarktzugang und Importanteile von EU-Produkten (vor und nach Inkrafttreten des Massnahmenpakets)\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Beispiel: Brenner und Heizkessel Brenner und Heizkessel sind ein gutes Beispiel f\u00fcr eine vom Bundesrat aus Gr\u00fcnden des Umwelt- und Gesundheitsschutzes genehmigte Ausnahme vom Cassis-de-Dijon-Prinzip. Eine vom Seco 2007 durchgef\u00fchrte Regulierungsfolgeabsch\u00e4tzung (RFA) hat einerseits gezeigt, dass eine Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips in diesem Bereich momentan nicht unbedingt w\u00fcnschbar ist. Andererseits konnte aufgezeigt werden, wie die Unterschiede zu den Bestimmungen in der EU verringert und damit die Regulierung verbessert werden kann. Bereich mit starken Regulierungen In diesem stark regulierten Bereich ist das Preisniveau in der Schweiz gegen\u00fcber der EU um einiges h\u00f6her. Der Preisunterschied ist auf folgende Ursachen zur\u00fcckzuf\u00fchren: \u2013 Die Normen bez\u00fcglich Luftverschmutzung (NOx, CO) und Energieverbrauch sind in der Schweiz strikter als in der EU. Damit kann ein Teil der Preisdifferenzen erkl\u00e4rt werden. \u2013 Ein Preisunterschied zwischen der Schweiz und der EU besteht aber auch bei genau gleichen Typen von Ger\u00e4ten. Zwar verursachen die strengeren Normen in der Schweiz j\u00e4hrliche Kosten von mehreren Millionen Franken f\u00fcr die hiesigen Konsumentinnen und Konsumenten. Eine Abschw\u00e4chung der Schutzbestimmungen w\u00fcrde jedoch auch zus\u00e4tzliche Sch\u00e4den verursachen, sind doch die Heizungen heute f\u00fcr 13% der NOx-Emissionen verantwortlich. Die Kosten der zunehmenden Luftverschmutzung bei einer \u00dcbernahme der EU-Normen w\u00fcrden sich auf Dutzende von Mio. Franken belaufen. Verschiedene Regulierungen sind allerdings nicht mit dem h\u00f6heren Niveau bez\u00fcglich Umwelt- oder Gesundheitsschutz zu begr\u00fcnden. Als technische Handelshemmnisse tragen sie ebenso zu den Preisdifferenzen bei. Beispiele daf\u00fcr sind: \u2013 Energie: Die Normen in der Schweiz und der EU sind kaum vergleichbar, weil andere Messmethoden angewendet werden. \u2013 Inverkehrsbringung: In den meisten F\u00e4llen sind die Vorschriften nicht harmonisiert, sodass zwei Konformit\u00e4tserkl\u00e4rungen n\u00f6tig sind (je eine f\u00fcr die Schweiz und die EG). \u2013 Etikettierung: Gem\u00e4ss Luftreinhalteverordnung m\u00fcssen die Ger\u00e4te mit einem spezifisch schweizerischen Ger\u00e4teschild versehen sein. \u2013 Feuerschutz: Ein interkantonales Konkordat sieht eine Zulassung der Ger\u00e4te vor, auch f\u00fcr solche, welche die europ\u00e4ischen Normen erf\u00fcllen. In einigen Kantonen verursacht auch die Heizkontrolle Mehrkosten. Es gelangen drei unterschiedliche Modelle der Heizkontrolle zu Anwendung (offizielles Kontrollorgan, freie Wahl oder spezialisiertes Unternehmen), deren Kosten f\u00fcr die Verbraucher jedoch bisher nie verglichen wurden. Fazit Aufgrund der hohen Kosten der Luftverschmutzung kann nicht empfohlen werden, auf das h\u00f6here schweizerische Schutzniveau zu verzichten. Allerdings k\u00f6nnen eine ganze Reihe von Regulierungsvereinfachungen eingef\u00fchrt werden, welche das Schutzniveau nicht beeintr\u00e4chtigen. Dies hat der Bundesrat getan und am 31. Oktober 2007 das Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) damit beauftragt, eine entsprechende Revision der LRV vorzulegen.b Demnach k\u00f6nnen Feuerungen ohne weitere Vorkehrungen und ohne spezifisch schweizerischen Ger\u00e4teschild in der Schweiz auf den Markt gebracht werden, sofern sie die strengsten europ\u00e4ischen Normen erf\u00fcllen oder aus L\u00e4ndern (z.B. Deutschland) stammen, deren Emissionsgrenzwerte dem schweizerischen Niveau entsprechen. a Analyse von Davide Codoni. F\u00fcr mehr Informationen vgl. die im Juni 2008 publizierte Regulierungsfolgeabsch\u00e4tzung (op.cit.). b Siehe S. 30ff. des Berichts \u00ab\u00dcberpr\u00fcfung der Abweichungen im schweizerischen Produkterecht vom in der EG geltenden Recht, Bericht zur Erf\u00fcllung der Postulate 05.3122 Sozialdemokratische Fraktion und 06.3151 Baumann\u00bb, Bern, 31.Oktober 2007.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Beispiel: Joghurt Beispiel: Joghurt Um in der Schweiz die Bezeichnung \u201eJoghurt\u201c f\u00fchren zu k\u00f6nnen, muss das Produkt durch Fermentierung der Milch mittels Lactobacillus delbrueckii ssp. bulgaricus und Streptococcus thermophilus erzeugt werden. Die Verordnung des Eidg. Departements des Innern (EDI) \u00fcber Lebensmittel tierischer Herkunft sieht vor, dass diese Bakterien eine Dichte von mindestens 10 Mio. koloniebildende Einheiten (KBE) pro Gramm Endprodukt aufweisen m\u00fcssen. Ein bakterienreiches Milieu bek\u00e4mpft die Ausbreitung von Krankheitserregern, was die Stabilit\u00e4t des Produkts erh\u00f6ht. Die Anforderungen an die Joghurtproduktion sind in der EU nicht harmonisiert, sodass jedes EU-Mitgliedland seine eigenen \u2013 und oft sehr unterschiedlichen \u2013 Vorschriften kennt. Ohne eine begleitende Anpassung des Schweizer Rechts w\u00fcrde die Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips heissen, dass mit der Verordnung des EDI nicht konforme europ\u00e4ische Milchprodukte in der Schweiz unter der Bezeichnung \u201eJoghurt\u201c verkauft werden k\u00f6nnten. Joghurtmarkt durch die Grossverteiler dominiert Im \u201eklassischen\u201c Segment (d.h. nicht Bio, Light etc.) liegen die Preise in der Schweiz zwischen 19,4 bis 55,5 Rp.\/100g. Im Ausland kostet das billigste Joghurtprodukt 8 Rp.\/100g, d.h. 59% weniger als das billigste Schweizer Produkt. Die Differenz erkl\u00e4rt sich nur teilweise mit den Zollrechten, die sich auf 15% des Gesamtpreises im erw\u00e4hnten Beispiel belaufen. W\u00fcrde die Schweizer Sonderbestimmung aufgegeben, h\u00e4tte das einen verst\u00e4rkten Wettbewerb zwischen den Akteuren zur Folge. Heute wird der schweizerische Joghurtmarkt durch die Grossverteiler dominiert; ausl\u00e4ndische Produkte machen nur gerade 1,3% des Verbrauchs aus. Ausl\u00e4ndische Anbieter k\u00f6nnten somit ohne Neubenennung oder \u00c4nderung der Zusammensetzung ihre Produkte in die Schweiz importieren. Dies w\u00fcrde die Auswahl erh\u00f6hen und die Preise unter Druck setzen. Auch wenn die effektiven Kosten f\u00fcr diesen Wechsel nicht un\u00fcberwindbar scheinen, kann doch die Besonderheit der Schweizer Regulierung potenzielle Neuanbieter davon abhalten, auf dem Schweizer Markt aktiv zu werden, und so einen Beitrag zur Marktbeherrschung leisten. Ohne eine gesetzliche Anpassung w\u00fcrde eine Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips bedeuten, dass europ\u00e4ische Produkte in der Schweiz als Joghurt im Sinne des schweizerischen Rechts verkauft werden k\u00f6nnten. Damit w\u00e4re die Qualit\u00e4t der Marktinformation beeintr\u00e4chtigt, was nicht unbedingt w\u00fcnschbar ist. Auf der anderen Seite geh\u00f6rt die spezifische Anforderung an das Produkt \u2013 eine bestimmte Konzentration lebendiger Bakterienst\u00e4mme \u2013 eher in die Sph\u00e4re der Spezialisten, und eine Umgehung dieser Regulierung w\u00fcrde kein grosses Gesundheitsrisiko darstellen. Fazit Parallel zur Einf\u00fchrung des Cassis-de-Dijon-Prinzips wurde eine Anpassung des schweizerischen Rechts beschlossen. Damit wird eine veraltete Vorschrift abgeschafft, was zu einer Preisreduktion beitragen sollte, auch wenn weiterhin betr\u00e4chtliche Z\u00f6lle bestehen. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip dient somit als juristisches Instrument zur Bek\u00e4mpfung veralteter Vorschriften, weil die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit der bestehenden Vorschriften systematisch \u00fcberpr\u00fcft werden muss. Falls es \u2013 in Abweichung der Resultate der beschriebenen Fallstudie \u2013 aus Gr\u00fcnden des Gesundheitsschutzes notwendig gewesen w\u00e4re, die schweizerische Sonderbestimmung aufrecht zu erhalten, h\u00e4tte der Bundesrat eine Ausnahme vom Cassis-de-Dijon-Prinzip festlegen k\u00f6nnen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#13; &#13; Technische Vorschriften f\u00fcr Produkte dienen \u00fcbergeordneten Interessen wie der \u00f6ffentlichen Gesundheit, dem Konsumentenschutz oder dem Schutz der Umwelt. So w\u00e4re es v\u00f6llig undenkbar, ein Medikament f\u00fcr den Markt zuzulassen, ohne es vorher auf die Gef\u00e4hrdung der Patienten hin getestet zu haben. 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Dadurch werden Wettbewerb und Innovation geschw\u00e4cht; Vorleistungen und Konsumg\u00fcter verteuern sich. Auch die Schweizer Exportindustrie erleidet Nachteile, indem sie ihre Produkte beim Export anpassen muss. Die Einf\u00fchrung des Cassis-de-Dijon-Prinzips im Bundesgesetz \u00fcber die technischen Handelshemmnisse (THG) ist Teil eines Massnahmenpakets, das bei vollst\u00e4ndiger Umsetzung j\u00e4hrlich wirtschaftliche Gewinne in Milliardenh\u00f6he verspricht.","post_hero_image_description":"","post_hero_image_description_copyright_de":"","post_hero_image_description_copyright_fr":"","post_references_literature":"","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":122974,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"8909","post_abstract":"","magazine_issue":null,"seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":null,"korrektor":null,"planned_publication_date":null,"original_files":null,"external_release_for_author":"19700101","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/55b1e2f07510b"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/122971"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3217"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=122971"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/122971\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":128053,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/122971\/revisions\/128053"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3217"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=122971"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=122971"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=122971"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=122971"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=122971"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=122971"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}