{"id":123061,"date":"2008-09-01T12:00:00","date_gmt":"2008-09-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2008\/09\/meienberg-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:40:41","modified_gmt":"2023-08-23T21:40:41","slug":"meienberg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2008\/09\/meienberg\/","title":{"rendered":"Biodiversit\u00e4tskonvention: Ohne Gerechtigkeit keinen Nutzen"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;&#13;<\/p>\n<h2>Geburtsstunde der Biodiversit\u00e4tskonvention<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWarum soll jemand ein Gut besch\u00fctzen, wenn andere den Nutzen aus dem Gut ziehen? Mit dieser Frage sah sich die Staatengemeinschaft an der Umweltkonferenz in Rio im Jahre 1992 konfrontiert, als sie versuchte, eine Konvention zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu verabschieden. Der Norden wollte den Schutz durchsetzen, und der S\u00fcden forderte eine Partizipation am Nutzen. Der Durchbruch bei den Verhandlungen gelang, als den biodiversit\u00e4tsreichen Staaten &#8211; zum grossen Teil Entwicklungsl\u00e4nder &#8211; versichert wurde, dass der Nutzen, der zum grossen Teil in den Industriel\u00e4ndern aus den genetischen Ressourcen gezogen wird, mit den Geberl\u00e4ndern gerecht aufgeteilt werden soll. Der Artikel 1 der Konvention fasst den historischen Kompromiss zusammen: \u00abDie Ziele dieses \u00dcbereinkommens (&#8230;) sind die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile (&#8230;).\u00bb\u00a0In Art. 15 und 8j der Konvention werden zus\u00e4tzliche Anforderungen f\u00fcr den Zugang und die Aufteilung der Vorteile definiert. Das Prinzip ist einfach: Man soll zuerst um Erlaubnis fragen und dann einen Vertrag aushandeln, durch welchen die Geber in einer gerechten und ausgewogenen Weise am Nutzen der Verwertung der genetischen Ressourcen partizipieren k\u00f6nnen.&#13;<\/p>\n<h2>Bis heute mangelnde Umsetzung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDass die Gesellschaft einen ernormen Nutzen aus der Verwendung genetischer Ressourcen zieht, ist unbestritten. In einem Standardwerk zur kommerziellen Nutzung der Biodiversit\u00e4t (ten Kate\/Laird, 1999) wurde der j\u00e4hrliche Umsatz mit Produkten, die von genetischen Ressourcen abgeleitet werden, auf insgesamt 500 bis 800 Mrd. US-$ gesch\u00e4tzt. Der grosse Teil davon betrifft Pharmazeutika und landwirtschaftliche Produkte. Aber auch Zierpflanzen, Pestizide, Kosmetika oder Produkte der Biotechnologie (in anderen Bereichen als Gesundheit und Landwirtschaft) profitieren von der Anwendung genetischer Ressourcen. Der Zugang zu den genetischen Ressourcen ist somit eine wichtige Lebensader f\u00fcr unsere Wirtschaft. Umso erstaunlicher ist es, dass die Regierungen des Nordens kaum Initiativen ergreifen, um den in Rio geschlossenen Kompromiss auch umzusetzen.&#13;<\/p>\n<h2>Biopiraterie<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSeit neun Jahren deckt die Erkl\u00e4rung von Bern &#8211; zusammen mit Partnern aus dem S\u00fcden &#8211; F\u00e4lle auf, die klar darlegen, dass die Regeln der Konvention in vielen F\u00e4llen immer noch verletzt werden. Wir sprechen in diesem Zusammenhang von Biopiraterie. Hier zwei Beispiele:&#13;<\/p>\n<h3>Fall 1: Hoodia<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nSeit Jahrhunderten kennen und nutzen die San, die Ureinwohner S\u00fcdafrikas, die Appetit z\u00fcgelnden Eigenschaften der Sukkulente Hoodia (aus der Familie der Schwalbenwurzgew\u00e4chse). Diese Pflanze enth\u00e4lt Wirkstoffe, die den Hunger unterdr\u00fccken und nun bei uns als beliebtes Pr\u00e4parat vermarktet werden, um das eigene Gewicht unter Kontrolle zu halten.\u00a0Seit die kommerzielle Anwendung bekannt wurde, waren die San bereit, mit den Anwendern einen Vertrag zur Beteiligung am (kommerziellen) Nutzen abzuschliessen. Es wurden auch Vertr\u00e4ge abgeschlossen: mit einem s\u00fcdafrikanischen Forschungsinstitut, das seinerseits einen Lizenzvertrag mit Unilever hat, wie auch mit den Firmen, die Hoodia kommerziell anpflanzen. Dies geschah in Koh\u00e4renz mit der Gesetzgebung, welche in S\u00fcdafrika den Zugang und die Aufteilung des Nutzens regelt. Das Problem ist, dass Unilever mit ihrem Produkt noch nicht auf dem Markt ist und alle Pr\u00e4parate, die in der Schweiz erworben werden k\u00f6nnen, keinen Vorteilausgleich mit den San oder dem s\u00fcdafrikanischen Staat beinhalten. Diese Produkte verletzen somit die Regeln der Biodiversit\u00e4tskonvention. \u00a0In einem Brief an den damaligen Bundesratpr\u00e4sidenten Moritz Leuenberger forderten die San die Schweiz auf, ihre Verpflichtung im Rahmen der Konvention ernst zu nehmen und den illegalen Verkauf von Hoodia-Produkten zu stoppen. Der Bundesrat kam dieser Forderung nicht nach. \u00a0Fazit: Ohne rechtlich verbindliche Massnahmen in den L\u00e4ndern des Nordens kann die Konvention nicht umgesetzt werden. Wenn Firmen, die sich nicht an die Spielregeln halten, nichts zu bef\u00fcrchten haben, wird sich niemand an die Konvention halten.&#13;<\/p>\n<h3>Fall 2: Vogelgrippe-Viren<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Fall r\u00fcckte in den Blickpunkt der Welt\u00f6ffentlichkeit, als das indonesische Gesundheitsministerium Anfang 2007 bekannt gab, es werde dem Globalen Grippe-\u00dcberwachungsnetz der WHO (GISN) keine Vogelgrippe-Viren mehr zukommen lassen, da das System die Interessen und Bed\u00fcrfnisse der Entwicklungsl\u00e4nder nicht beachte. Das GISN erhielt Grippeviren von betroffenen L\u00e4ndern und gab Impfstoffkandidaten-Viren zur Entwicklung von Impfstoffen an Unternehmen weiter, die dann Patente anmeldeten. Die entwickelten Impfstoffe sind jedoch vielfach zu teuer und f\u00fcr die von der Grippe betroffenen Entwicklungsl\u00e4nder nicht erh\u00e4ltlich. Die Industriestaaten hingegen legen weiter Vorr\u00e4te an, um f\u00fcr eine allf\u00e4llige Pandemie gewappnet zu sein. Daher brachte Indonesien &#8211; unterst\u00fctzt von einer Gruppe von mehr als 20 Entwicklungsl\u00e4ndern &#8211; im Mai 2007 im Rahmen der WHO einen Resolutionsentwurf ein. Die verabschiedete Resolution anerkennt das Hoheitsrecht der Staaten \u00fcber ihre biologischen Ressourcen und das Recht auf einen fairen und ausgewogenen Ausgleich der Vorteile, die sich aus der Nutzung der Viren ergeben. In der Resolution wird signalisiert, dass das GISN-System der WHO nicht zu gerechten Resultaten f\u00fchre und die bisherige Praxis revidiert werden m\u00fcsse.\u00a0Seither fanden zwar schon mehrere Treffen statt, doch Fortschritte wurden kaum erzielt, da die Industriestaaten, die vom bisherigen System am meisten profitieren, sich gegen die Idee eines Standardabkommens f\u00fcr den Materialtransfer wehren. Auch sind sie bis heute nicht bereit, konkrete Schritte zu unternehmen, damit sich die Pharmafirmen an einer gerechten Aufteilung des Nutzens beteiligen.\u00a0Fazit: Ein gerechter Vorteilausgleich &#8211; in diesem Fall zum Beispiel der Zugang zur Technologie f\u00fcr die Impfstoffproduktion &#8211; k\u00f6nnte ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Entwicklungsl\u00e4ndern leisten. Dennoch harzt die Umsetzung.&#13;<\/p>\n<h2>Abschluss eines neuen Regimes bis 2010 unerl\u00e4sslich<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie biodiversit\u00e4tsreichen L\u00e4nder konnten es nicht hinnehmen, dass wichtige Teile der Konvention fortw\u00e4hrend nicht umgesetzt werden. Der erste Versuch der Vertragsstaaten, diese L\u00fccke zu schliessen, erfolgte 2002, als die Konferenz beschloss, die Umsetzung der Konvention mit freiwilligen Richtlinien und der \u00dcberf\u00fchrung in nationales Recht (die so genannten Bonner Richtlinien) voranzutreiben. Dass das Ziel auf diesem Weg kaum erreicht werden kann, wurde schon bald klar. Noch am Weltgipfel f\u00fcr Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg, der im gleichen Jahr stattfand, wurde von der Staatengemeinschaft beschlossen, im Rahmen der Konvention ein Regime f\u00fcr die gerechte Aufteilung des Nutzens auszuhandeln. An der nachfolgenden Konferenz der Vertragsstaaten in Kuala Lumpur (2004) wurde eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung und den Verhandlungen f\u00fcr ein solches Regime beauftragt. Die Arbeitsgruppe (Working Group on Access and Benefit-Sharing) traf sich seither j\u00e4hrlich f\u00fcr je eine Woche; die erzielten Fortschritte blieben jedoch bescheiden. 2006 entschieden deshalb die Vertragsstaaten der Konvention in Curitiba (Brasilien), den Druck zu erh\u00f6hen und das Jahr 2010 als Ziel f\u00fcr den Abschluss der Verhandlungen zu setzen. An der Bonner Konferenz vom letzten Mai wurde nun ein konkreter Fahrplan f\u00fcr den Verhandlungsabschluss Ende 2010 verabschiedet.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Streitpunkt: Verbindlichkeit des neuen Regimes Ein grosser Streitpunkt ist nach wie vor die Grundsatzfrage, ob es sich beim neuen Regime um ein rechtlich verbindliches internationales Abkommen handeln soll. Die pharmazeutische Industrie und einzelne L\u00e4nder wie Japan oder Kanada w\u00e4ren mit einem unverbindlichen Regelwerk zufrieden, obwohl es offensichtlich ist, dass ein solches die Biopiraterie nicht wirksam bek\u00e4mpfen kann. Eine grosse Mehrheit der Staaten &#8211; so auch die EU und die L\u00e4nder des S\u00fcdens &#8211; bef\u00fcrwortet ein Regime, welches zumindest rechtlichverbindliche Teile beinhaltet. Entscheidend wird es sein, die Einhaltung (Compliance) der Zugangsregelungen in den Geberstaaten auch in den Industrienationen einfordern zu k\u00f6nnen. Bei einem illegalen Zugang zu den genetischen Ressourcen und fehlender Aufteilung des Nutzens soll daraus in den M\u00e4rkten des Nordens kein Profit geschlagen werden k\u00f6nnen. Dazu braucht es Check-Points, welche den legalen Zugang zu den verwendeten genetischen Ressourcen kontrollieren. Dies kann unter anderem \u00fcber das Patentrecht erfolgen, indem bei der Patentanmeldung der legale Zugang zum verwendeten Material offen gelegt werden muss (wie dies auch im Rahmen der WTO von beinahe allen Entwicklungsl\u00e4ndern gefordert wird), oder bei der Marktzulassung. Das neue Regime soll ein international anerkanntes Zertifikat beinhalten, welches den legalen Zugang bescheinigt und die genetische Ressource auf ihrem Weg um die Welt begleitet. Auf diese Weise wird die Kontrolle stark vereinfacht.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Zum Weiterlesen Website der Erkl\u00e4rung von Bern: <a href=\"http:\/\/www.evb.ch\/biopiracy\">www.evb.ch\/biopiracy<\/a> (Biopiraterief\u00e4lle); <a href=\"http:\/\/www.evb.ch\/p5359.html\">www.evb.ch\/p5359.html<\/a> (Verhandlungen der Biodiversit\u00e4tskonvention).<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp;&#13; Geburtsstunde der Biodiversit\u00e4tskonvention &#13; Warum soll jemand ein Gut besch\u00fctzen, wenn andere den Nutzen aus dem Gut ziehen? Mit dieser Frage sah sich die Staatengemeinschaft an der Umweltkonferenz in Rio im Jahre 1992 konfrontiert, als sie versuchte, eine Konvention zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu verabschieden. 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Dieses Prinzip ist Kern der Biodiversit\u00e4tskonvention. Bis heute wird dieses Prinzip aber kaum umgesetzt. Deshalb braucht es ein neues, rechtlich verbindliches Abkommen. An der letzten Konferenz der Vertragsstaaten vom 19. bis 30. Mai 2008 in Bonn wurde ein konkreter Fahrplan ausgearbeitet, um die Verhandlungen f\u00fcr ein neues Regime bis Ende 2010 abschliessen zu k\u00f6nnen. Kommt keine Einigung zustande, wird der Zugang zu genetischen Ressourcen weltweit komplizierter werden, was auch f\u00fcr unsere Wirtschaft negative Konsequenzen h\u00e4tte.","post_hero_image_description":"","post_hero_image_description_copyright_de":"","post_hero_image_description_copyright_fr":"","post_references_literature":"","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":123064,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"8877","post_abstract":"","magazine_issue":null,"seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":null,"korrektor":null,"planned_publication_date":null,"original_files":null,"external_release_for_author":"19700101","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/55b209b95c508"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/123061"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2841"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=123061"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/123061\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":128071,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/123061\/revisions\/128071"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2841"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=123061"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=123061"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=123061"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=123061"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=123061"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=123061"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}