{"id":123236,"date":"2008-05-01T12:00:00","date_gmt":"2008-05-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2008\/05\/arpagaus-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:41:22","modified_gmt":"2023-08-23T21:41:22","slug":"arpagaus-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2008\/05\/arpagaus-3\/","title":{"rendered":"Wirtschaftliche Bedeutung von Zweitwohnungen f\u00fcr die Kantone Graub\u00fcnden und Wallis"},"content":{"rendered":"<p><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200805_17_Arpagaus_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Tourismuskantone Graub\u00fcnden (GR) und Wallis (VS) sind \u00fcberdurchschnittlich durch Zweitwohnungen gepr\u00e4gt. Die Zweitwohnungsanteile betragen gem\u00e4ss eidgen\u00f6ssischer Volksz\u00e4hlung aus dem Jahr 2000 (aktuellere Daten sind nicht verf\u00fcgbar) 37% im Kanton Graub\u00fcnden und 41% im Kanton Wallis. Die innerkantonalen Unterschiede sind dabei betr\u00e4chtlich (GR: 4%-81%; VS: 0%-85%); sie sind eng mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinden verbunden. Im Grundsatz gilt: Je besser die touristischen Infrastrukturen und Freizeitm\u00f6glichkeiten vor Ort und in der Umgebung entwickelt sind, desto h\u00f6her ist die Nachfrage nach Zweitwohnungen. Der Erwerb von Zweitwohnungen ist prim\u00e4r von pers\u00f6nlichen Bed\u00fcrfnissen gepr\u00e4gt. Finanzielle \u00dcberlegungen sind meist sekund\u00e4r, obwohl die j\u00e4hrliche Wertsteigerung der Liegenschaften an attraktiven Orten beachtlich sein kann. Rund 80% der Eigent\u00fcmer von Zweitwohnungen in Graub\u00fcnden und 85% im Wallis sind Schweizer. Zwischen 1980 und 2000 ist der Zweitwohnungsanteil im Kanton Graub\u00fcnden insgesamt stabil geblieben und im Kanton Wallis leicht angestiegen (siehe Tabelle 1).\u00a0Zweitwohnungen sind sowohl f\u00fcr den Kanton Graub\u00fcnden wie auch f\u00fcr den Kanton Wallis ein bedeutender, exportorientierter Wirtschaftsfaktor. Der Kanton Graub\u00fcnden generiert j\u00e4hrlich fast 1 Mrd. Franken oder gegen 10% seines Bruttoinlandprodukts (BIP) durch Zweitwohnungen; im Kanton Wallis sind es gar 1,5 Mrd. Franken oder 12,6%. Diese Zahlen ber\u00fccksichtigen sowohl die Wertsch\u00f6pfung, welche im Zusammenhang mit dem Bau und dem Besitz von Zweitwohnungen (GR: 0,6 Mrd. Fr.; VS: 0,86 Mrd. Fr.) entsteht, wie auch die Wertsch\u00f6pfung, die durch die Konsumausgaben der Eigent\u00fcmer und Drittmieter ausgel\u00f6st wird (siehe Grafik 1). Der Zweitwohnungsbau ist f\u00fcr die Bauwirtschaft der beiden Kantone von hoher Bedeutung: Der Anteil an den gesamten Bauausgaben betr\u00e4gt 14% (GR) bzw. 19% (VS), derjenige an den Wohnbauausgaben 36% (GR) bzw. 29% (VS). Ein Vergleich der Ums\u00e4tze aus Zweitwohnungen mit den touristischen Leadbranchen Hotellerie und Bergbahnen zeigt, dass Zweitwohnungen wirtschaftlich bedeutender sind, als vielfach angenommen wird (siehe Grafik 2).&#13;<\/p>\n<h2>Weshalb sind Zweitwohnungen ein Problem?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer mit den Zweitwohnungen einhergehende Bauboom, die Umnutzung von Hotelbetten, der Mangel an zahlbarem Wohnraum f\u00fcr Einheimische sowie die Zersiedelung der Landschaft in den Tourismusgebieten liessen in den vergangenen Jahren vermehrt Kritik aufkommen. Moratorien, beschr\u00e4nkende Massnahmen und sogar Eingriffe in die hoch gepriesene Eigentumsfreiheit wurden gefordert. \u00a0Der in den letzten Jahrzehnten entstandene Trend des Baus von Zweitwohnungen l\u00e4sst Grenzen erkennen. Die meisten Tourismusorte stellen fest, dass sie zu einseitig auf Zweitwohnungen gesetzt haben und heute wirtschaftlich stark von diesen abh\u00e4ngen. Der Aufwand zur Abdeckung von Spitzenbelastungen (Strom, Wasser, Abwasser etc.) ist hoch, w\u00e4hrend die Auslastung \u00fcber das Jahr im Mittel zu gering ist. Etwas \u00fcberspitzt ausgedr\u00fcckt: Viele Tourismusorte finanzieren sich heute nicht mehr \u00fcberwiegend aus dem Betrieb (Tourismus), sondern durch den Verbrauch der Ressource Boden (Hand\u00e4nderungs- und Grundst\u00fccksgewinnsteuern, Liegenschaftssteuern etc.). Dies dr\u00fcckt sich auch in der Bedeutung des Bauhaupt- und Baunebengewerbes als Arbeitgeber f\u00fcr die einheimische Bev\u00f6lkerung aus. Unsere Landschaft ist das wichtigste touristische Kapital, dem Sorge zu tragen ist.&#13;<\/p>\n<h2>Stossrichtungen der neuen Zweitwohnungspolitik<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Herausforderungen im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsproblematik sind bekannt, und die Zeit f\u00fcr eine Neuorientierung in der Politik ist reif. Diese darf jedoch nicht abrupt, unkoordiniert und un\u00fcberlegt sein, da sonst negative Auswirkungen auf die regionale wirtschaftliche Entwicklung unvermeidlich w\u00e4ren und den Verlust von zahlreichen Arbeitspl\u00e4tzen zur Folge h\u00e4tten &#8211; zu hoch ist in vielen Orten die wirtschaftliche Bedeutung der Zweitwohnungen. Deshalb dr\u00e4ngt sich eine gut vorbereitete und langfristig ausgerichtete Umsetzung auf. Die Gemeinden und Regionen mit Handlungsbedarf sollen zu einem nachhaltigen wirtschaftlichen Strukturwandel (vom Bauhaupt- und Baunebengewerbe zum Tourismus) bewegt werden, mit dem Ziel, mehr touristische Wertsch\u00f6pfung zu generieren, die bestehenden Kapazit\u00e4ten besser auszulasten und haush\u00e4lterisch mit der Ressource Boden umzugehen. F\u00fcr die Tourismusregionen Graub\u00fcnden und Wallis stehen bei der Zweitwohnungspolitik deshalb folgende Stossrichtungen im Vordergrund:&#13;<\/p>\n<h3>Erh\u00f6hen der Auslastung von bestehenden und neuen Wohnungen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Belegung von Zweitwohnungen durch den Eigent\u00fcmer betr\u00e4gt gem\u00e4ss verschiedenen Umfragen im Schweizer Durchschnitt rund 6 Wochen pro Jahr. Nur ein geringer Teil der Eigent\u00fcmer vermietet ihre Zweitwohnung gegen Entgelt. Gleichzeitig ist diese Vermietung zum Teil zu klein strukturiert und nicht auf die G\u00e4stebed\u00fcrfnisse ausgerichtet. Dieses ungenutzte Potenzial gilt es so weit wie m\u00f6glich nutzbar zu machen und dem Markt zuzuf\u00fchren. Zum einen sind die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Vermietung zu verbessern (Vermarktung, elektronische Plattformen, professionelle Betreuung vor Ort, F\u00f6rderung neuer Betriebskonzepte etc.). Zum anderen sind fiskalische Instrumente zu pr\u00fcfen, die Anreize f\u00fcr eine Vermietung setzen und so den wirtschaftlichen Strukturwandel unterst\u00fctzen. Die Eigentumsfreiheit darf nicht tangiert werden.&#13;<\/p>\n<h3>Haush\u00e4lterischer Umgang mit Bauland<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Nachfrage nach Zweitwohnungen ist vielerorts ungebremst hoch, w\u00e4hrend das Angebot an Bauland beschr\u00e4nkt ist. Im Sinne eines haush\u00e4lterischen und nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Bauland sind Lenkungsmassnahmen (Kontingentierung) einzuf\u00fchren, wie sie bereits in einigen B\u00fcndner Gemeinden praktiziert werden (z.B. Celerina, Lenzerheide, Pontresina, Silvaplana, St.Moritz). Eine Kontingentierung l\u00f6st das Problem der Zweitwohnungen grunds\u00e4tzlich nicht, verz\u00f6gert es aber und verschafft den Verantwortlichen die notwendige Zeit, um den beabsichtigten Strukturwandel einzuleiten und herbeizuf\u00fchren. Eine Einf\u00fchrung der Kontingentierung hat aber auch Nachteile. Die Bodenpreise werden k\u00fcnstlich hochgehalten und f\u00fchren so zu Zielkonflikten mit einer anderen wichtigen Stossrichtung: der Verf\u00fcgbarkeit von erschwinglichem Wohnraum f\u00fcr die einheimische Bev\u00f6lkerung.&#13;<\/p>\n<h3>Erschwinglicher Wohnraum f\u00fcr die einheimische Bev\u00f6lkerung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nEine hohe Nachfrage nach einem beschr\u00e4nkten Gut f\u00fchrt zu hohen Preisen. In R\u00e4umen mit einer hohen Nachfrage nach Zweitwohnungen hat dies zu Liegenschaftspreisen und Wohnungsmieten gef\u00fchrt, welche f\u00fcr die einheimische Wohnbev\u00f6lkerung kaum noch zahlbar sind. Die Folge dieser Entwicklung ist eine Abwanderung aus den touristischen Zentren in die umliegenden Gemeinden. Dies f\u00fchrt langfristig zu Finanzierungsproblemen der Zentrumslasten und unterst\u00fctzt den unerw\u00fcnschten Effekt der \u00abgeschlossenen Fensterl\u00e4den\u00bb. Durch gezielte Massnahmen &#8211; wie z.B. Erstwohnanteilspl\u00e4nen, Bauzonen f\u00fcr Einheimische, aktive Bodenpolitik &#8211; sollen g\u00fcnstige Erstwohnungen gef\u00f6rdert werden. Hierbei ist der zunehmenden Mobilit\u00e4t zwischen Arbeits- und Wohnort die n\u00f6tige Aufmerksamkeit zu schenken.&#13;<\/p>\n<h3>F\u00f6rderung von kommerziellen Beherbergungsbetrieben<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nKommerziell orientierte Beherbergungsbetriebe (Hotels, Resorts, hybride Beherbergungsformen, Ferienwohnungssiedlungen) verbessern die Auslastung der bestehenden Infrastrukturen und f\u00fchren zur Steigerung der Frequenzen der Leistungstr\u00e4ger. Sie erh\u00f6hen damit letztlich die Wertsch\u00f6pfung und sind deshalb zu f\u00f6rdern. Im Fokus stehen kommerziell bewirtschaftete Betten oder Einheiten, die \u00fcber eine Vermarktungsorganisation mit Zugang zu internationalen Verkaufskan\u00e4len abgesetzt werden. Die Internationalisierung und die Erschliessung von neuen M\u00e4rkten haben erste Priorit\u00e4t. Hierbei spielt unter anderem die mit der Lex Koller verbundene Definition des Begriffs \u00abBetriebsst\u00e4tte\u00bb eine entscheidende Rolle: Sie entspricht nicht mehr den heutigen Bed\u00fcrfnissen des Gastes, erschwert den Zugang zu internationalen Investoren und Betreibern und wirkt sich deshalb negativ auf die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Tourismusorte aus. Nebst der eigentlichen F\u00f6rderung der kommerziellen Beherbergung ist deshalb der Begriff der Betriebsst\u00e4tte den heutigen Bed\u00fcrfnissen des Marktes anzupassen. Eine g\u00e4nzliche Aufhebung der Lex Koller ist zur F\u00f6rderung von kommerziellen Beherbergungsbetrieben nicht notwendig.&#13;<\/p>\n<h3>Restriktive Bauzonenpolitik<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIn Gemeinden und Regionen mit Handlungsbedarf bez\u00fcglich Zweitwohnungen soll Bauland f\u00fcr Zweitwohnungen k\u00fcnftig sehr restriktiv eingezont werden. Dem touristischen Kapital Landschaft ist Sorge zu tragen. Die G\u00e4ste Graub\u00fcndens und des Wallis kommen prim\u00e4r wegen der intakten Natur. Hybride sowie kommerziell bewirtschaftete Beherbergungsformen sollen zur Erh\u00f6hung der Auslastung im Sinne der Stossrichtung \u00abF\u00f6rderung von kommerziellen Beherbergungsbetrieben\u00bb aber m\u00f6glich sein. Eine restriktive Bodenpolitik wird ebenfalls dazu beitragen, dass die bestehende Bausubstanz erneuert wird, da sich das Angebot an Bauland f\u00fcr Zweitwohnungen mit der Zeit verknappen wird. Diese Erneuerung ist bei Bedarf mit gezielten Massnahmen zu unterst\u00fctzen.&#13;<\/p>\n<h2>Weitere Einfl\u00fcsse<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNebst der wirtschaftlichen Bedeutung der Zweitwohnungen und der damit verbundenen Herausforderungen des Strukturwandels gilt es noch einen weiteren Aspekt zu beachten: denjenigen der nat\u00fcrlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung. Sowohl der Kanton Graub\u00fcnden als auch der Kanton Wallis werden in den n\u00e4chsten Jahrzehnten aufgrund der Bev\u00f6lkerungsentwicklung und der allgemeinen gesellschaftlichen Trends mit der Herausforderung der Entv\u00f6lkerung einiger ihrer T\u00e4ler konfrontiert sein. Aufgrund fehlender Perspektiven und Potenziale verlassen die Bewohner ihre Heimat und suchen ihr Gl\u00fcck in den prosperierenden Regionen. Die bestehende Bausubstanz wird ferienhalber und an den Wochenenden zur Erholung genutzt. Sind die auf diese Weise, d.h. ohne Baut\u00e4tigkeit, entstehenden Zweitwohnungen \u00fcber die gleiche Leiste wie diejenigen in den Tourismusgebieten zu brechen? Diese Fragestellung zeigt, dass die Thematik Zweitwohnungen vielf\u00e4ltig ist und einer differenzierten Betrachtungs- und Vorgehensweise bedarf.&#13;<\/p>\n<h2>Ausblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEs ist Aufgabe der betroffenen Tourismuskantone (Graub\u00fcnden, Wallis, Tessin, Bern, Waadt), mit dem Instrument des kantonalen Richtplans die Gemeinden mit Handlungsbedarf zu bezeichnen und diese zur Ergreifung von Massnahmen zu verpflichten. Kommen die Gemeinden den Verpflichtungen innert der gesetzten Frist nicht nach, werden kantonale Ersatzmassnahmen gepr\u00fcft. Zur Unterst\u00fctzung der Gemeinden sollen die Kantone Werkzeuge im Sinne von Mustergesetzen, -vertr\u00e4gen und gesetzlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene in Form eines \u00abWerkzeugkastens\u00bb zur Verf\u00fcgung stellen. Anschliessend ist es Aufgabe der Gemeinden, die f\u00fcr sie richtigen Instrumente des \u00abWerkzeugkastens\u00bb zu w\u00e4hlen, damit die mit dem Kanton vereinbarten Zielsetzungen erreicht werden k\u00f6nnen. Die Gemeinden kennen ihre Herausforderungen und gew\u00e4hrleisten die notwendige Differenzierung bez\u00fcglich Ausgangslage und Vorgehen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abSch\u00e4tzung der j\u00e4hrlichen Wertsch\u00f6pfung, die durch Zweitwohnungen generiert wird\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2 \u00abGesamtumsatz der Hotellerie, Zweitwohnungen (Bau und Betrieb) und der Bergbahnen\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abEntwicklung des (Zweit-)Wohnungsbestandes in den Kantonen Wallis und Graub\u00fcnden, 1970-2000\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1: Definitionen<\/b>&#13;<br \/>\nAls Zweitwohnung wird eine Wohnung bezeichnet, die nur zeitweise und nicht mit der Absicht des dauernden Verbleibens am Ort bewohnt wird. Zweitwohnungen werden oft noch zus\u00e4tzlich in bewirtschaftete (\u00abwarme\u00bb) und nicht bewirtschaftete (\u00abkalte\u00bb) Wohnungen unterteilt. Nicht bewirtschaftete Wohnungen werden ausschliesslich durch den Eigent\u00fcmer und dessen Angeh\u00f6rige genutzt. Bewirtschaftete Wohnungen werden gegen Entgelt an Drittpersonen vermietet, wobei die Dauer der j\u00e4hrlichen Vermietung (eine oder mehrere Wochen) bis anhin nicht abschliessend definiert wurde.Als kommerziell bewirtschaftete Zweitwohnung wird eine Wohnung bezeichnet, deren Belegung durch den Eigent\u00fcmer auf 6 Wochen pro Jahr beschr\u00e4nkt ist und die zus\u00e4tzlich noch w\u00e4hrend mindestens 20 Wochen pro Jahr vermietet wird. Die Vermarktung respektive der Verkauf der Wohnung erfolgt \u00fcber eine kommerziell t\u00e4tige, international ausgerichtete Organisation (Definition der Autoren).Als Erstwohnung wird eine Wohnung bezeichnet, die mit der Absicht des dauernden Verbleibens an diesem Ort bewohnt wird (Art. 23 ZGB). Der Bewohner hat seinen Lebensmittelpunkt (Vereinst\u00e4tigkeit, schulische Aktivit\u00e4t der Familie, Freundeskreis etc.) an diesem Ort.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 2: Literatur<\/b>&#13;<br \/>\n&#8211; Plaz, Peder, und Christian Hanser: Neue Wege in der Zweitwohnungspolitik. Wirtschaftsforum Graub\u00fcnden, 2006.- Entwurf des Richtplans des Kantons Graub\u00fcnden, Abschnitt Zweitwohnungen; Stand Januar 2008.- Richtplan des Kantons Wallis, Abschnitt Zweitwohnungen, M\u00e4rz 2007.- Der Tourismus im Wallis &#8211; Wertsch\u00f6pfungsstudie. Staat Wallis; R\u00fctter und Partner, 2001.- Zurschmitten, Klaus, und Stefan Gehrig: Die Bergbahnen im Kanton Wallis, Vikuna, 2004.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#13; &#13; Die Tourismuskantone Graub\u00fcnden (GR) und Wallis (VS) sind \u00fcberdurchschnittlich durch Zweitwohnungen gepr\u00e4gt. Die Zweitwohnungsanteile betragen gem\u00e4ss eidgen\u00f6ssischer Volksz\u00e4hlung aus dem Jahr 2000 (aktuellere Daten sind nicht verf\u00fcgbar) 37% im Kanton Graub\u00fcnden und 41% im Kanton Wallis. 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