{"id":123251,"date":"2008-05-01T12:00:00","date_gmt":"2008-05-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2008\/05\/codoni-6\/"},"modified":"2023-08-23T23:41:35","modified_gmt":"2023-08-23T21:41:35","slug":"codoni-5","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2008\/05\/codoni-5\/","title":{"rendered":"Ferienresorts: Eine Chance f\u00fcr den Schweizer Tourismus"},"content":{"rendered":"<p><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200805_15_Codoni_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn verschiedenen Regionen der Welt ist eine starke Nachfrage nach Ferienunterk\u00fcnften vorhanden. Beispiele sind die Investitionen und der Erwerb von Immobilien durch Nordamerikaner in den Rocky Mountains oder Mexiko oder ganze St\u00e4dte mit ausl\u00e4ndischen Pensionierten entlang der spanischen K\u00fcste. Der wichtigste Faktor bei der Wahl einer Tourismusdestination ist die Attraktivit\u00e4t des Ortes. Die starke Nachfrage der vergangenen Jahre ist aber in erster Linie mit den historisch tiefen Zinss\u00e4tzen, der guten Konjunktur und der Alterung der Bev\u00f6lkerung zu erkl\u00e4ren.&#13;<\/p>\n<h2>Lebhafte Diskussionen in der Schweiz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nZweitwohnungen geben im Tourismussektor seit langem Anlass zu hitzigen Debatten. Die vorgebrachten Argumente betreffen im Wesentlichen zwei Aspekte: die Auslastung von Zweitwohnungen und den Landschaftsschutz als eine der wichtigsten Ressourcen f\u00fcr den Tourismus. Vor allem in den Tourismusregionen der Alpen k\u00f6nnen und m\u00fcssen Zweitwohnungen besser genutzt werden. Dazu wurden verschiedene Instrumente entwickelt. Eines davon ist das vom Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) entwickelte \u00abInnotour\u00bb, das zum Ziel hat, Qualit\u00e4t und Struktur des Angebots zu optimieren.&#13;<\/p>\n<h3>Ein Gleichgewicht finden<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nZur nachhaltigen Entwicklung eines Tourismusorts geh\u00f6rt ein gewisses Gleichgewicht zwischen dem Verhalten der Wirtschaftsakteure Unter anderem Gastgewerbe, Bergbahnen, Detailhandel, Bauunternehmen, Finanzdienstleister. und dem Landschaftsschutz. Es handelt sich hier um Marktversagen, bei dem sogenannte Externalit\u00e4ten Als Externalit\u00e4t bezeichnet man Vorteile oder Kosten, die im Marktpreis nicht ber\u00fccksichtigt sind und die unbeteiligte Wirtschaftsakteure betreffen, die gesetzlich nicht verpflichtet sind, f\u00fcr diesen Nutzen eine Entsch\u00e4digung zu bezahlen bzw. die keinen Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr solche Kosten haben. &#8211; also externe Effekte &#8211; entstehen. So kann beispielsweise die Attraktivit\u00e4t eines Ferienorts unter dem Einfluss von bestimmten Wirtschaftsakteuren leiden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es in gewissen F\u00e4llen ein Instrument f\u00fcr eine optimale Raumplanung braucht, das gleichzeitig der Umwelt und der Wettbewerbsf\u00e4higkeit Rechnung tr\u00e4gt und das Verhalten der Wirtschaftsakteure beeinflusst. Der sogenannte \u00abMasterplan\u00bb geht in diese Richtung. Er wird namentlich von gewissen Ferienorten in Frankreich verwendet.\u00a0In der Schweiz ist das Instrument nicht sehr verbreitet. In kritischen Situationen gelangen eher punktuelle Massnahmen zur Anwendung, die zahlreiche Instrumente beinhalten. Peder Plaz und Christian Hanser, Neue Wege in der Zweitwohnungspolitik, Wirtschaftsforum Graub\u00fcnden, September 2006; R\u00fctter und Partner und Arcalpin, Massnahmen zur Lenkung des Zweitwohnungsmarktes, Schweiz Tourismus, August 2007.&#13;<\/p>\n<h2>Weshalb Ferienresorts?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nFerienresorts \u00fcbernehmen verschiedene Erfolgsrezepte moderner Betriebsf\u00fchrung. Zun\u00e4chst sind Ferienresorts eine Antwort auf die Zersplitterung der Branche, da sie in der Regel verschiedene Beherbergungsmodelle (Wohnungen, Bungalows, Hotelzimmer) vereinen und oft auch vertikal entlang der touristischen Wertsch\u00f6pfungskette integriert sind. Resorts verf\u00fcgen \u00fcber Golfpl\u00e4tze, eigene Str\u00e4nde, Reiseb\u00fcros, Verkaufsl\u00e4den oder Transportinfrastrukturen. Zudem ist f\u00fcr sie die Auswahl von Finanzierungsinstrumenten gr\u00f6sser und die Risikoallokation einfacher. Die Ferienresorts sind vor allem auch geografisch integriert &#8211; dies im Gegensatz zu den internationalen Reisekonzernen, die nur vertikal und\/oder horizontal integriert sind. So lassen sich gegen\u00fcber traditionellen Destinationen bessere Auslastungen von Anlagen, Personal und Boden erzielen. Kurz: Der Benchmark touristischer Leistungsf\u00e4higkeit wird in Zukunft von den Ferienresorts vorgegeben.&#13;<\/p>\n<h2>Unterk\u00fcnfte spielen eine wichtige Rolle<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nW\u00e4hrend mit dem Bau von Unterk\u00fcnften in Ferienresorts anf\u00e4nglich Liquidit\u00e4t generiert wird, das zur Finanzierung der Infrastruktur beitr\u00e4gt, geh\u00f6ren die Unterk\u00fcnfte l\u00e4ngerfristig zu den wichtigsten Elementen f\u00fcr eine nachhaltige Nutzung des Resorts. Je nach Finanzierungsart &#8211; etwa beim \u00abTime Sharing\u00bb (Teilzeiteigentum) oder beim \u00abFractional Sharing\u00bb (Miteigentum) &#8211; kann der K\u00e4ufer einer Unterkunft drei Akteure auf sich vereinigen: Tourist, Investor und Bauherr. Diese Personen sch\u00e4tzen die Sch\u00f6nheiten eines Ferienortes und beteiligen sich aktiv an dessen Entwicklung. Zudem ist die Ausnutzungsquote bei Beherbergungsstrukturen besser als bei traditionellen Zweitwohnungen &#8211; insbesondere, wenn ein geeignetes Marketing betrieben wird.&#13;<\/p>\n<h2>Eine Chance f\u00fcr die Schweiz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nErfahrungsgem\u00e4ss ist die Nutzungsquote bei Unterk\u00fcnften in Resorts deutlich h\u00f6her als bei traditionellen Zweitwohnungen, was in Einklang mit den Bestimmungen zur Raumplanung in Artikel 75 Absatz 1 der Bundesverfassung steht, die von den Kantonen eine zweckm\u00e4ssige und haush\u00e4lterische Nutzung des Bodens und eine geordnete Besiedlung des Landes verlangt. Zudem w\u00fcrden Ferienresorts einen Teil der allf\u00e4lligen zus\u00e4tzlichen Kaufnachfrage nach Wohnungen im Zusammenhang mit der Aufgabe der Lex Koller absorbieren. Nicht nur ausl\u00e4ndische Personen, sondern auch Schweizer w\u00e4ren an solchen Wohnungen interessiert. Dies w\u00fcrde zu einem R\u00fcckgang der Nachfrage nach traditionellen Zweitwohnungen f\u00fchren. Der Aufw\u00e4rtsdruck bei den Preisen f\u00fcr Immobilien, die sich an die einheimische Bev\u00f6lkerung richten, w\u00fcrde somit nachlassen.\u00a0Bei dieser Frage steht einiges auf dem Spiel, denn die damit verbundenen Investitionen werden auf 1,5 bis 2 Mrd. Franken oder 0,3% bis 0,4% des schweizerischen BIP gesch\u00e4tzt. Noch relevanter ist die Schaffung von mehreren Tausend \u00abwarmen Betten\u00bb und der damit verbundene wirtschaftliche Nutzen.&#13;<\/p>\n<h2>Die Lex Koller verursacht Probleme<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nFalls an der Lex Koller festgehalten wird, k\u00f6nnten der Realisation von Ferienresorts bedeutende H\u00fcrden im Weg stehen, da diese Projekte mehrheitlich von ausl\u00e4ndischen Investoren und Bauherren getragen werden. Die Lex Koller schafft einen Anreiz, diese Projekte ins Ausland zu verlagern.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1<\/b>&#13;<br \/>\nArtikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Lex Koller sieht vor, dass f\u00fcr gewerblich genutzte Geb\u00e4ude keine Bewilligung notwendig ist (so genannte st\u00e4ndige Betriebsst\u00e4tte). Geb\u00e4ude eines Ferienresorts, die als Ferienunterk\u00fcnfte genutzt werden, gelten jedoch nicht in jedem Fall als st\u00e4ndige Betriebsst\u00e4tten, obwohl das Gesetz Liegenschaften, die zu Hotelzwecken genutzt werden, von der Bewilligung ausnimmt. und Tabelle 1 verdeutlichen das heute bestehende Auslegungsproblem, das zur Folge hat, dass Zweitwohnungen in Resorts der Kontingentierung unterworfen sein k\u00f6nnen.\u00a0Die F\u00f6rderung des nachhaltigen Tourismus darf nicht durch juristische H\u00fcrden behindert werden, die nicht im Zusammenhang mit dem Prozess zur Aufhebung der Lex Koller stehen. Eine Kl\u00e4rung der Situation ist dringend. Kriterien wie der Grad der Abh\u00e4ngigkeit vom Ferienresort, die Ausnutzungsziffer oder die Nutzungsart der Wohnungen m\u00fcssen so gew\u00e4hlt werden, dass sie eine Unterscheidung der Zweitwohnungen in Resorts von den traditionellen erlauben.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abAuswirkungen der Lex Koller nach Art der Geb\u00e4udenutzung\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1: Ein Problem der rechtlichen Auslegung<\/b>&#13;<br \/>\nArtikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Lex Koller sieht vor, dass f\u00fcr gewerblich genutzte Geb\u00e4ude keine Bewilligung notwendig ist (so genannte st\u00e4ndige Betriebsst\u00e4tte). Geb\u00e4ude eines Ferienresorts, die als Ferienunterk\u00fcnfte genutzt werden, gelten jedoch nicht in jedem Fall als st\u00e4ndige Betriebsst\u00e4tten, obwohl das Gesetz Liegenschaften, die zu Hotelzwecken genutzt werden, von der Bewilligung ausnimmt.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#13; &#13; In verschiedenen Regionen der Welt ist eine starke Nachfrage nach Ferienunterk\u00fcnften vorhanden. Beispiele sind die Investitionen und der Erwerb von Immobilien durch Nordamerikaner in den Rocky Mountains oder Mexiko oder ganze St\u00e4dte mit ausl\u00e4ndischen Pensionierten entlang der spanischen K\u00fcste. Der wichtigste Faktor bei der Wahl einer Tourismusdestination ist die Attraktivit\u00e4t des Ortes. 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