{"id":123476,"date":"2008-01-01T12:00:00","date_gmt":"2008-01-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2008\/01\/aeberhardt-weiss-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:42:14","modified_gmt":"2023-08-23T21:42:14","slug":"aeberhardt-weiss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2008\/01\/aeberhardt-weiss\/","title":{"rendered":"Massnahmen zugunsten \u00e4lterer Arbeitnehmender &#8211; Stand der Umsetzung"},"content":{"rendered":"<p>Vor zwei Jahren hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket zugunsten der \u00e4lteren Arbeitnehmenden beschlossen. Seither ist einiges an Umsetzungsarbeiten &#8211; f\u00fcr Schweizer Verh\u00e4ltnisse rasch &#8211; geleistet worden. Da die Revisionen auf verschiedene Botschaften verteilt sind, sind sie f\u00fcr aussenstehende Beobachter nur schwer als Massnahmenpaket erkennbar. Zudem ist es angesichts der Zersplitterung der Arbeiten auf verschiedene Bundesstellen schwierig, sich ein Bild der Fortschritte zu machen. Der vorliegende Artikel soll diese L\u00fccke schliessen. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200801_22_Aeberhardt-Weiss_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<\/p>\n<h2>Vorgeschichte<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Rahmen des Wachstumspaketes beauftragte der Bundesrat Ende 2005 die Verwaltung, Massnahmen zur Erh\u00f6hung der Partizipation \u00e4lterer Arbeitnehmender umzusetzen. Diese waren vorg\u00e4ngig von Arbeitsgruppen des Eidgen\u00f6ssischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) und des Eidgen\u00f6ssischen Departements des Innern (EDI) ausgearbeitet worden. Sie beinhalteten die folgenden Stossrichtungen: F\u00fcr eine Darstellung der Vorschl\u00e4ge vgl. Aeberhardt, Schl\u00e4pfer (2006). \u00a0&#8211; Anreizneutrale Ausgestaltung der Sozialversicherungen;\u00a0&#8211; Verbesserung der Wiedereingliederung \u00e4lterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt;\u00a0&#8211; Verbesserung der gesundheitlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Arbeitsf\u00e4higkeit und Arbeitsmotivation.\u00a0\u00a0Ausgeklammert wurden Fragen der Weiterbildung, weil die Abstimmung \u00fcber den Weiterbildungsartikel in der Bundesverfassung noch ausstand. Nachdem dieser am 21.Mai 2006 angenommen worden war, ist der Bund beauftragt, Grunds\u00e4tze \u00fcber die Weiterbildung festzulegen. Die Arbeiten an der Umsetzung dieses Auftrags sind voll im Gang. \u00a0Unabh\u00e4ngig davon standen gr\u00f6ssere Revisionen in den betreffenden Bundesgesetzen an: \u00a0&#8211; Die 11. AHV-Revision befindet sich gegenw\u00e4rtig in der parlamentarischen Beratung.\u00a0&#8211; Die Strukturreform der beruflichen Vorsorge wurde vom Bundesrat verabschiedet.\u00a0&#8211; Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) ist eingeleitet worden.\u00a0\u00a0Die Aufteilung der Revisionsarbeiten auf verschiedene Botschaften erlaubte es, die entsprechenden Gesetzes\u00e4nderungen rasch in die parlamentarische Beratung einzubrin-gen. Dieser Zeitgewinn musste allerdings dadurch \u00aberkauft\u00bb werden, dass die Revisionen f\u00fcr Aussenstehende relativ un\u00fcbersichtlich sind.&#13;<\/p>\n<h2>Anreizneutrale Ausgestaltung der Sozialversicherungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas schweizerische Drei-S\u00e4ulen-System ist an sich in der Lage, die demografische Alterung zu meistern. Dies best\u00e4tigt die im internationalen Vergleich hohe Erwerbsbeteiligung \u00e4lterer Arbeitnehmender. Somit besteht keine Notwendigkeit einer Neuausrichtung. Dagegen muss das Bestehende gezielt weiterentwickelt und den ver\u00e4nderten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden. Anreizneutralit\u00e4t bedeutet, dass der Pensionierungszeitpunkt weder k\u00fcnstlich vorgezogen noch hinausgeschoben werden soll. Der Erwerbst\u00e4tige soll nach Massgabe der Kosten und Ertr\u00e4ge frei w\u00e4hlen k\u00f6nnen, wann und wie er aus dem Erwerbsleben ausscheiden will. Dabei stehen zwei Stossrichtungen im Vordergrund, die nachfolgend skizziert werden.&#13;<\/p>\n<h3>Flexiblere Arbeitszeitgestaltung im Alter<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nUnflexible Arbeitsmodelle und starre Regelungen in den Vorsorgeeinrichtungen f\u00f6rdern oft einen unn\u00f6tig fr\u00fchzeitigen Ausstieg aus der Erwerbst\u00e4tigkeit. Die vorge-schlagenen Bestimmungen sollen den Ar-beitnehmenden ein breiteres Spektrum von Wahlm\u00f6glichkeiten er\u00f6ffnen, um ihre Erwerbst\u00e4tigkeit besser an ihr Leistungsverm\u00f6gen und ihre Risikobereitschaft anzupassen (vgl. Tabelle 1):\u00a0&#8211; Rentenvorbezug, Rentenaufschub: Durch den Einbezug der Option eines Rentenvorbezugs und -aufschubs ins Obligatorium sollen die Wahlm\u00f6glichkeiten beim \u00dcbergang in die Rente nicht nur den Privilegierten vorbehalten bleiben, sondern breit zug\u00e4nglich sein. Damit verbunden ist die Erwartung, dass flexible L\u00f6sungen, die durchaus \u00fcber das Rentenalter hinausgehen k\u00f6nnen, gegen\u00fcber einer vollen fr\u00fchzeitigen Pensionierung an Bedeutung gewinnen. Setzt sich dieser Ansatz auf breiter Front durch, k\u00f6nnte die Qualit\u00e4t der letzten Jahre beruflicher T\u00e4tigkeit erh\u00f6ht werden. Insgesamt d\u00fcrfte die Massnahme besch\u00e4ftigungsf\u00f6rdernd wirken. \u00a0&#8211; Weiterversicherung des bisherigen Verdienstes: Bei der Reduktion des Arbeitspensums oder der \u00dcbernahme einer weniger fordernden T\u00e4tigkeit vor der Pensionierung ist es neu m\u00f6glich, den Rentenanspruch beizubehalten. Dies er\u00f6ffnet f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitnehmende &#8211; anstelle einer fr\u00fchzeitigen Pensionierung &#8211; Alternativen f\u00fcr eine Weiterbesch\u00e4ftigung bis zum regul\u00e4ren Pensionierungsalter.&#13;<\/p>\n<h3>Finanzielle Anreize zur Weiterarbeit nach dem Pensionierungsalter<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDa die Rentner in Zukunft zahlreicher, aktiver und ges\u00fcnder sein werden, lohnt es sich, die Bedingungen daf\u00fcr zu schaffen, dass die Flexibilit\u00e4t nicht nur in Richtung einer vorgezogenen Pensionierung, sondern auch auf eine verl\u00e4ngerte berufliche Aktivit\u00e4t hinwirkt. Die vorgeschlagenen \u00c4nderungen gelten bis zu einer Altersgrenze von 70 Jahren. \u00a0Die Massnahmen machen allgemein ein Verbleiben im Erwerbsleben materiell attraktiv und wirken damit besch\u00e4ftigungsf\u00f6rdernd. Weiter kommen sie dem Trend zu flexibleren Arbeitskarrieren entgegen. Die durch Erwerbsunterbr\u00fcche &#8211; wie etwa f\u00fcr eine Weiterbildung oder gar eine Neuausbildung &#8211; entstandenen L\u00fccken in der Vorsorge k\u00f6nnen nach dem Pensionierungsalter ganz oder teilweise gef\u00fcllt werden. Dies gibt den Erwerbspersonen eine erheblich gr\u00f6ssere Freiheit in der Lebensplanung.&#13;<\/p>\n<h2>Reintegration \u00e4lterer Arbeitnehmender<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nHeute liegt zwar die Arbeitslosigkeit \u00e4lterer Arbeitnehmender unter dem Durchschnitt und die Erwerbsbeteiligung geh\u00f6rt weltweit zu den h\u00f6chsten, doch bekunden Stellensuchende nach 50 erhebliche M\u00fche, eine neue Stelle zu finden. Diese Problematik ist vielschichtig und muss daher von allen Beteiligten angepackt werden. \u00a0In der Revision des Avig werden Anpassungen vorgeschlagen, welche die Wiedereingliederung erleichtern sollen (vgl. Tabelle 2). Der Erfolg der Reintegration \u00e4lterer Stellensuchender wird aber in erster Linie von einer zielgerichteten Weiterentwicklung des Vollzugs abh\u00e4ngen. Es handelt sich dabei um einen Prozess \u00fcber mehrere Jahre, der erst gerade einsetzt und mit dem wachsenden Anteil \u00e4lterer Arbeitnehmender an Bedeutung gewinnen wird. Weil die k\u00fcnftigen Problembereiche nicht sicher vorausgesagt werden k\u00f6nnen, sollen nicht Massnahmen \u00abauf Vorrat\u00bb entwickelt werden. Es geht vielmehr darum, die Bedingungen dahingehend zu verbessern, dass Probleme rasch erkannt und gel\u00f6st werden k\u00f6nnen. Das heutige dezent-rale System, welches einen regen Erfahrungsaustausch zwischen den Vollzugstellen im Rahmen des Verbandes Schweizerischer Arbeits\u00e4mter beg\u00fcnstigt, ist daf\u00fcr bestens geeignet. \u00a0Dieser Prozess soll wissenschaftlich unterst\u00fctzt werden. Das Seco wird dem Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung im neuen Forschungskonzept eine Akzentsetzung in Richtung Wiedereingliederung \u00e4lterer Arbeitnehmender vorschlagen. Diese Untersuchungen k\u00f6nnten den kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden konkrete Angaben \u00fcber die zu w\u00e4hlenden Mittel, die zielf\u00fchrenden Strukturen und die bew\u00e4hrtesten Strategien liefern.\u00a0Insgesamt kann festgehalten werden, dass der Anpassungsprozess des Vollzugs schrittweise in Gang kommt. Die Bedingungen f\u00fcr eine rasche und zielgerichtete Reaktion auf Probleme \u00e4lterer Arbeitnehmender sind deshalb g\u00fcnstig.&#13;<\/p>\n<h2>Arbeitsbedingungen und Gesundheit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Massnahmen in diesem Bereich zielen darauf ab, die Produktivit\u00e4t der \u00e4lteren Arbeitnehmenden zu f\u00f6rdern und zu erhalten. Einerseits sollen die Arbeitsbedingungen so ausgestaltet werden, dass die Arbeitsf\u00e4higkeit und -motivation \u00fcber das ganze Erwerbsleben hinweg m\u00f6glichst wenig absinken. Anderseits m\u00fcssen die Leistungsanforderungen so gesetzt werden, dass sie langfristig erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen (altersgerechte Arbeitspl\u00e4tze). Weiter sind mancherorts Fehlmeinungen gegen\u00fcber \u00e4lteren Arbeitskr\u00e4ften zu korrigieren und deren St\u00e4rken hervorzuheben. \u00a0Eine gemischte Arbeitsgruppe EVD\/EDI schlug 2005 auf der geltenden gesetzlichen Grundlage ein Programm zugunsten \u00e4lterer Arbeitnehmender vor. Dieses st\u00fctzte sich auf internationale Studien und Erfahrungen ab und orientierte sich am finnischen nationalen Programm. Mit einer breit angelegten Kampagne \u00fcber 5 Jahre und verschiedenen Begleitmassnahmen sollte eine Push-Pull-Strategie verfolgt werden. N\u00e4here Abkl\u00e4rungen haben aber gezeigt, dass eine Kampagne nach finnischem Vorbild &#8211; nicht zuletzt aus finanziellen Gr\u00fcnden &#8211; in der Schweiz nicht realisierbar ist, weshalb sich die verantwortlichen Bundesstellen auf ein st\u00e4rker fokussiertes Vorgehen festgelegt haben. Zu diesem Zweck wurde eine Bestandesaufnahme mittels zweier wissenschaftlicher Studien \u00fcber die Arbeitsf\u00e4higkeit und Integration der \u00e4lteren Arbeitskr\u00e4fte in der Schweiz erstellt. Diese beiden Studien werden im Dossier des vorliegenden Hefts vorgestellt. \u00a0Gegenw\u00e4rtig wird ein redimensioniertes Programm \u00abArbeitsbedingungen und Gesundheit\u00bb entwickelt, mit folgenden Zielen:\u00a0&#8211; Weniger unfreiwillige vorzeitige Altersr\u00fccktritte aus dem Erwerbsleben aus Gr\u00fcnden der Gesundheit oder Demotivation;\u00a0&#8211; Betriebe &#8211; insbesondere KMU &#8211; werden sensibilisiert und im Bestreben unterst\u00fctzt, die Gesundheit und Arbeitsf\u00e4higkeit ihrer Besch\u00e4ftigten in allen Phasen ihres Erwerbslebens zu erhalten.\u00a0\u00a0Zu den Massnahmen geh\u00f6rt auch das Aufzeigen von Beispielen guter betrieblicher Pr\u00e4ventions- und F\u00f6rderungspraxis. Die Sensibilisierung und Unterst\u00fctzung von F\u00fchrungskr\u00e4ften, HR-Beauftragten und Mitarbeitenden via Berufsschulen, Sozialpartner sowie Berufs- und Branchenverb\u00e4nde erfordert die Unterst\u00fctzung und Mitwirkung der Sozialpartner, betroffener Beh\u00f6rden und Nichtregierungsorganisationen.\u00a0F\u00fcr den betrieblichen Gesundheitsschutz existieren bereits Strukturen, Programme, Informations- und Arbeitsmittel sowie Weiterbildungsangebote. Die vorgeschlagenen Massnahmen integrieren m\u00f6glichst umfassend die Aktivit\u00e4ten und Angebote nationaler sowie internationaler Organisationen und erg\u00e4nzen diese m\u00f6glichst redundanzfrei.&#13;<\/p>\n<h2>Ausblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBetreffend die anreizneutrale Ausgestaltung der Sozialversicherungen liegt der Ball gegenw\u00e4rtig beim Parlament. Die Zeichen stehen gut, dass die vorgeschlagene Weiterentwicklung der Vorsorgewerke ohne grosse Abstriche realisiert werden kann.\u00a0Die Sensibilisierung der Unternehmen ist bereits weit fortgeschritten. Die Spitzenverb\u00e4nde sind mit entsprechenden Massnahmen aktiv geworden. Letztlich ist es die Wirtschaft, welche die Hauptlast der Anpassungen zu tragen hat. Das geplante Programm \u00abArbeitsbedingungen und Gesundheit\u00bb wird sie darin unterst\u00fctzen. Das Magazin \u00abDie Volkswirtschaft\u00bb wird regelm\u00e4ssig \u00fcber den Fortschritt der Arbeiten informieren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00ab\u00c4nderungen bei den Vorsorgeeinrichtungen\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 2 \u00abWeiterarbeit nach der Pensionierung\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Informationen (Auswahl) &#8211; <a href=\"http:\/\/www.seco.admin.ch\">www.seco.admin.ch<\/a> , Rubriken \u00abThemen\u00bb, \u00abArbeit\u00bb, \u00ab\u00e4ltere Arbeitnehmer\u00bb.- Aeberhardt, W., Schl\u00e4pfer, M., \u00c4ltere Arbeitnehmende und Wirtschaftswachstum, in: Die Volkswirtschaft 04-2006, S. 4-7.- Clemens W., H\u00f6pflinger F., Winkler R. (Hrsg.), Arbeit in sp\u00e4teren Lebensjahren &#8211; Sackgassen, Perspektiven, Visionen. Bern: Haupt, 2005.- Cranach, M. von, Schneider, H.-D., Ulich E., Winkler R. (Hrsg.), \u00c4ltere Menschen im Unternehmen &#8211; Chancen, Risiken. Modelle, Bern: Haupt, 2004.- Ilmarinen J., Towards a Longer Worklife &#8211; Ageing and the Quality of Worklife in the European Union. Helsinki: Finnish Institute for Occupational Health, 2006.- Reday-Mulvey G., Working Beyond 60 &#8211; Key Policies and Practices in Europe. Houndmills: Palgrave Macmillan, 2005.- Schweizerischer Arbeitgeberverband (Hrsg.), Altersstrategie. 2006.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor zwei Jahren hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket zugunsten der \u00e4lteren Arbeitnehmenden beschlossen. Seither ist einiges an Umsetzungsarbeiten &#8211; f\u00fcr Schweizer Verh\u00e4ltnisse rasch &#8211; geleistet worden. Da die Revisionen auf verschiedene Botschaften verteilt sind, sind sie f\u00fcr aussenstehende Beobachter nur schwer als Massnahmenpaket erkennbar. 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