{"id":123591,"date":"2007-12-01T12:00:00","date_gmt":"2007-12-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2007\/12\/didisheim-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:43:05","modified_gmt":"2023-08-23T21:43:05","slug":"didisheim","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2007\/12\/didisheim\/","title":{"rendered":"E-Government-Strategie Schweiz: Fundament gelegt, koordinierte Umsetzung gestartet"},"content":{"rendered":"<p>Ziel von E-Government ist es, die Verwaltungst\u00e4tigkeit dank des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien so b\u00fcrgernah, effizient und wirtschaftlich wie m\u00f6glich zu gestalten. Mit einer nationalen Strategie soll der gem\u00e4ss verschiedenen Studien festgestellte R\u00fcckstand der Schweiz in diesem Bereich wettgemacht werden. Entscheidend f\u00fcr die Umsetzung der Strategie ist, dass die Akteure aller f\u00f6deralen Stufen am selben Strick ziehen. Zur \u00dcberwachung der Umsetzung wird deshalb ein hochrangiger, parit\u00e4tisch zusammengesetzter Steuerungsausschuss eingesetzt. Eine beim Informatikstrategieorgan Bund (ISB) angesiedelte Gesch\u00e4ftsstelle wird die Arbeiten koordinieren und die notwendige Transparenz schaffen.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200712_16_Didisheim_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm diesj\u00e4hrigen E-Government-Report, den die Beratungsfirma Capgemini im Auftrag der EU-Kommission regelm\u00e4ssig erstellt, liegt unser Land wiederum auf den hintersten R\u00e4ngen. Vgl. <a href=\"http:\/\/www.ch.capgemini.com\/m\/ch\/tl\/EU_eGovernment_Report_2007\">www.ch.capgemini.com\/m\/ch\/tl\/EU_eGovernment_Report_2007<\/a> .pdf. Die Methode wurde f\u00fcr Zentralstaaten entwickelt und ist bei stark f\u00f6deralistischen Systemen ziemlich aufw\u00e4ndig. Trotz Bedenken bez\u00fcglich der Methodik muss das schlechte Abschneiden ernst genommen werden. Gemessen wird in der Studie der Online-Umsetzungsgrad bei 20 wichtigen \u00f6ffentlichen Leistungen f\u00fcr Unternehmen und die Bev\u00f6lkerung, wie beispielsweise das Einreichen der Steuererkl\u00e4rung, die Meldung eines Umzugs oder die Abwicklung von Zolldeklarationen.&#13;<\/p>\n<h2>Komplexe Verwaltungsprozesse als Herausforderung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWo liegt das Problem? Offenbar bekundet die hoch technologisierte Schweiz bei der Umsetzung von E-Government gr\u00f6ssere M\u00fche als L\u00e4nder wie Slowenien, Portugal oder Estland. Und dies, obwohl andere Indikatoren zur Informationsgesellschaft &#8211; z.B. Computerdichte, Breitbandabdeckung, IKT-Ausgaben &#8211; auf einen hohen Entwicklungsstand der Schweiz hinweisen. Vgl. www.infosociety-stat.admin.ch.\u00a0Eine wichtige &#8211; wenn auch nicht die alleinige &#8211; Ursache f\u00fcr das schlechte Abschneiden der Schweiz im E-Government ist die besonders ausgepr\u00e4gte f\u00f6deralistische Struktur des Landes. Das schweizerische Verwaltungssystem beinhaltet sehr viele, teilweise sehr kleine (teil-)autonome Verwaltungseinheiten. F\u00fcr die Erbringung diverser \u00f6ffentlicher Leistungen, f\u00fcr die in anderen L\u00e4ndern eine zentrale Stelle zust\u00e4ndig ist, sind in der Schweiz h\u00e4ufig 26 Kantone oder rund 3000 Gemeinden zust\u00e4ndig &#8211; oft sind auch mehrere Stufen in den Prozess involviert. Die elektronische Abwicklung dieser organisations\u00fcbergreifenden Verwaltungsprozesse ist komplex und erfordert viel Koordination und Abstimmung.&#13;<\/p>\n<h2>Verwaltungskunden im Fokus<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Unternehmen und die Bev\u00f6lkerung erwarten von der Verwaltung eine effiziente und flexible Behandlung ihrer Anliegen &#8211; \u00fcber organisatorische Grenzen und f\u00f6derale Ebenen hinweg. Ein Unternehmensgr\u00fcnder beispielsweise m\u00f6chte seine Firma an einer zentralen Stelle anmelden und damit automatisch bei allen relevanten Beh\u00f6rden registriert sein. Bei einem Umzug m\u00f6chten Privatpersonen sich nicht an diversen staatlichen Stellen ab- und dann wieder anmelden m\u00fcssen, sondern m\u00f6glichst nur einmal. Unternehmen w\u00fcrden durch eine bedarfsgerechte elektronische Einreichung ihrer Mehrwertsteuerabrechnung merklich von administrativem Aufwand entlastet.\u00a0Diesen Anspr\u00fcchen der \u00abVerwaltungskunden\u00bb will die nationale E-Government-Strategie gerecht werden. Angesichts der dezentralen f\u00f6deralistischen Verwaltungsstruktur ist die Orientierung an gemeinsamen Priorit\u00e4ten und gr\u00f6sstm\u00f6gliche Transparenz \u00fcber die organisations\u00fcbergreifenden Aktivit\u00e4ten zwingend. Die E-Government-Strategie Schweiz verfolgt &#8211; in der Reihenfolge ihrer Bedeutung &#8211; drei Ziele: \u00a01. Die Wirtschaft wickelt den Verkehr mit den Beh\u00f6rden elektronisch ab. \u00a02. Die Beh\u00f6rden haben ihre Gesch\u00e4ftsprozesse modernisiert und verkehren untereinander elektronisch. \u00a03. Die Bev\u00f6lkerung kann die wichtigen, h\u00e4ufigen oder mit grossem Aufwand verbundenen Gesch\u00e4fte mit den Beh\u00f6rden elektronisch abwickeln.&#13;<\/p>\n<h2>Priorisierung von Leistungen und Voraussetzungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn erster Priorit\u00e4t sollen diejenigen \u00f6ffentlichen Leistungen elektronisch angeboten werden, bei denen der daraus resultierende Nutzen f\u00fcr externe Zielgruppen sowie f\u00fcr die Verwaltung am h\u00f6chsten ist. Erfahrungen zeigen, dass die gr\u00f6sste Wirkung im Bereich Government to Business (G2B) erzielt werden kann. Einerseits fallen hier die Transaktionen h\u00e4ufiger und regelm\u00e4ssiger an als bei Bev\u00f6lkerungskontakten, und anderseits werden neue elektronische Angebote seitens der Wirtschaft meist rasch genutzt. Aber nur wenn die Leistungen auch verwaltungsintern \u00fcber Organisationsgrenzen hinweg elektronisch ablaufen, k\u00f6nnen massgebliche Effizienzgewinne erzielt werden. Das gesamte Verwaltungssystem sowie die externen Zielgruppen profitieren von rascher, flexibler Gesch\u00e4ftsabwicklung.\u00a0Damit die priorisierten \u00f6ffentlichen Leistungen elektronisch abgewickelt werden k\u00f6nnen, m\u00fcssen eine Reihe von Voraussetzungen erf\u00fcllt sein. Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen betrifft oft rechtliche, prozessuale, organisatorische oder technische Aspekte zugleich. Ein Beispiel daf\u00fcr ist die Einf\u00fchrung eines einheitlichen Personenidentifikators. Zahlreiche Verwaltungen und Register tauschen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Personendaten untereinander aus. Dieser Datenaustausch erfolgt heute mangels einer sicheren und eindeutigen Identifikation der Personen noch mehrheitlich manuell. Mit einem \u00fcbergreifenden Identifikator kann der Datenaustausch automatisiert erfolgen. Damit kann ein erheblicher Effizienzgewinn bei gleichzeitiger Verbesserung der Datenqualit\u00e4t erzielt werden. \u00a0Dasselbe Problem besteht auch bei Unternehmungen. Auf Bundesebene f\u00fchren derzeit diverse Stellen ihre eigenen Unternehmensregister mit unterschiedlichen Identifikationssystemen &#8211; so z.B. das Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), das Handelsregister oder die Mehrwertsteuernummern. Der Bundesrat hat das Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) beauftragt, bis Ende 2007 ein Realisierungskonzept f\u00fcr die einheitliche Unternehmensidentifikationsnummer zu erstellen.&#13;<\/p>\n<h2>\u00dcbergreifendes System E-Government Schweiz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Umsetzung der Strategie soll dezentral, aber koordiniert und unter der Aufsicht eines hochrangigen, parit\u00e4tisch zusammengesetzten Steuerungsausschusses erfolgen. Der Steuerungsausschuss besteht aus insgesamt neun Mitgliedern, n\u00e4mlich je drei Vertreterinnen oder Vertreter des Bundes, der Kantone und der St\u00e4dte bzw. Gemeinden. Der Bundesrat hat den Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements, die Vorsteherin des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements sowie die Bundeskanzlerin als Vertreterinnen und -vertreter des Bundes in dieses Gremium delegiert. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat zwei Regierungsr\u00e4te und einen Staatsschreiber, der Schweizerische Gemeindeverband zusammen mit dem St\u00e4dteverband drei Gemeindepr\u00e4sidenten als Vertreter in den Steuerungsausschuss ernannt. Somit ist eine Steuerung auf h\u00f6chster politischer Stufe gew\u00e4hrleistet. Ein durch den Steuerungsausschuss gew\u00e4hlter Expertenrat mit maximal neun Fachleuten aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft wird die Umsetzung beratend begleiten. Zur Koordination der Arbeiten wird eine beim Informatikstrategieorgan Bund (ISB) angesiedelte Gesch\u00e4ftsstelle (E-Gov Schweiz) geschaffen, welche als Stabsstelle den Steuerungsausschuss und den Expertenrat unterst\u00fctzt. \u00a0Die Zusammensetzung, Organisation und Aufgaben dieser Gremien sind in einer \u00abRahmenvereinbarung \u00fcber die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz\u00bb geregelt, welche der Bundesrat am 29. September 2007 verabschiedet hat, nachdem sie in der Plenarversammlung der KdK am 22.Juni gutgeheissen wurde. Durch ihre Unterschrift geben die Partner eine starke Absichtserkl\u00e4rung f\u00fcr ein gemeinsames Vorgehen zur Umsetzung von E-Government in der Schweiz ab.&#13;<\/p>\n<h2>E-Gov Schweiz schafft Transparenz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nTreibende Kraft bei der Umsetzung sind die so genannten federf\u00fchrenden Organisationen, welche die priorisierten Vorhaben schlussendlich durchf\u00fchren. Sie sind darauf angewiesen, dass das neu etablierte System E-Government Schweiz Transparenz schafft. Die Akteure m\u00fcssen wissen, wer an welchen Vorhaben arbeitet und inwiefern sie durch die Arbeiten der anderen betroffen sind. Insbesondere bei den Voraussetzungen ist diese Transparenz von zentraler Bedeutung. Federf\u00fchrende Organisationen, welche E-Government-Leistungen anbieten wollen, ben\u00f6tigen Kenntnis davon, auf welchen Voraussetzungen sie ihre Arbeit aufbauen k\u00f6nnen. Prozesse m\u00fcssen harmonisiert, Infrastrukturen oder generische Dienste zentral oder gemeinsam bereitgestellt werden. \u00a0Mit der Entwicklung eines online einsehbaren Vorhaben-Portfolios will die Gesch\u00e4ftsstelle E-Gov Schweiz, welche beim ISB momentan aufgebaut wird, diesem Bedarf nach Transparenz und Koordination gerecht werden. Dieses Portfolio-Instrument soll einerseits dazu dienen, einen \u00dcberblick \u00fcber die laufenden und geplanten Vorhaben zu geben; anderseits sollen Zusammenh\u00e4nge und Abh\u00e4ngigkeiten sowie zeitliche und finanzielle Dimensionen aufgezeigt werden.&#13;<\/p>\n<h2>Katalog priorisierter Vorhaben<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEines der zentralen Umsetzungsinstrumente der Strategie ist der Katalog priorisierter Vorhaben. Der Katalog bezweckt eine Fokussierung der gesamtschweizerischen Arbeiten und dokumentiert, an welchen E-Government-Leistungen und -Voraussetzungen schwerpunktm\u00e4ssig gearbeitet wird. Er wird regelm\u00e4ssig durch den Steuerungsausschuss beurteilt und bei Bedarf aktualisiert und publiziert. Der Katalog listet diejenigen \u00f6ffentlichen Leistungen auf, bei welchen der Nutzen einer elektronischen Abwicklung f\u00fcr die externen Zielgruppen sowie verwaltungsintern am gr\u00f6ssten ist. Mit der elektronischen Umsetzung der nachfolgend aufgelisteten Leistungen sollten die Unternehmen massgeblich von nicht wertsch\u00f6pferischem Aufwand entlastet werden:\u00a0&#8211; Beantragen einer Baubewilligung;\u00a0&#8211; Anmeldung von Unternehmen bei den relevanten Beh\u00f6rden;\u00a0&#8211; \u00dcbertragung der Lohndaten an die zust\u00e4ndigen Stellen;\u00a0&#8211; Meldung von Mitarbeitenden an die Ausgleichskassen;\u00a0&#8211; Abwicklung von Zoll-, Einfuhr- und Ausfuhrformalit\u00e4ten;\u00a0&#8211; Abwicklung \u00f6ffentlicher Ausschreibungen inkl. Einreichung und Evaluation der Angebote;\u00a0&#8211; Bestellung und Bezug von amtlichen Best\u00e4tigungen, beglaubigten Registerausz\u00fcgen und Personenstandsausweisen (Handels-, Betreibungs-, Straf- und Zivilstandsregister, Grundbuch);\u00a0&#8211; Zugang zu Geobasisdiensten mit interaktiven Kartenanwendungen.\u00a0\u00a0Ausserdem enth\u00e4lt der Katalog die Voraussetzungen, welche f\u00fcr elektronische Abwicklung der priorisierten Leistungen geschaffen werden m\u00fcssen.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit und Ausblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der Verabschiedung der nationalen Strategie und der dazu geh\u00f6renden Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen konnten in diesem Jahr die bisher fehlenden politischen Voraussetzungen f\u00fcr eine koordinierte &#8211; und demnach beschleunigte &#8211; Umsetzung von E-Government in der Schweiz geschaffen werden. Die Herausforderungbei der Umsetzung wird sein, die f\u00fcr die priorisierten Vorhaben federf\u00fchrenden Organisationen zu bestimmen und die Finanzierung f\u00fcr die Umsetzung der Vorhaben sicherzustellen. Die Gesch\u00e4ftsstelle E-Government im ISB wird die Umsetzung der Arbeiten koordinieren, Transparenz gew\u00e4hrleisten, einen \u00dcberblick \u00fcber die laufenden Aktivit\u00e4ten sicherstellen und die federf\u00fchrenden Organisationen begleiten. Weitere Informationen: <a href=\"http:\/\/www.isb.admin.ch\/themen\/egovernment\">www.isb.admin.ch\/themen\/egovernment<\/a> .<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ziel von E-Government ist es, die Verwaltungst\u00e4tigkeit dank des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien so b\u00fcrgernah, effizient und wirtschaftlich wie m\u00f6glich zu gestalten. 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