{"id":123621,"date":"2007-12-01T12:00:00","date_gmt":"2007-12-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2007\/12\/paolino-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:43:02","modified_gmt":"2023-08-23T21:43:02","slug":"paolino","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2007\/12\/paolino\/","title":{"rendered":"Harmonisierter Verbraucherpreisindex der Schweiz"},"content":{"rendered":"<p>Die Schweiz kennt seit 1922 den Landesindex der Konsumentenpreise, den das Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) monatlich publiziert. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird seit Januar 1997 in allen Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union (EU) sowie in den Efta-L\u00e4ndern Norwegen und Island erstellt. Die beiden Indikatoren unterscheiden sich haupts\u00e4chlich im Erfassungsbereich und dadurch in der Gewichtung: Einerseits ist der Anteil der Ausgaben f\u00fcr das Wohnen im HVPI kleiner als im Landesindex; andererseits fallen die Ausgaben f\u00fcr \u00abandere Waren und Dienstleistungen\u00bb im HVPI deutlich h\u00f6her aus. Im Rahmen des Statistikabkommens mit der EU wird das BFS den HVPI ab 2008 ebenfalls publizieren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas im Rahmen der Bilateralen Vertr\u00e4ge II mit der EU abgeschlossene Statistikabkommen sieht von Seiten der Schweiz vor, einen den europ\u00e4ischen Methoden entsprechenden Verbraucherpreisindex bereitzustellen. Der neue Indikator wird den bisher bestehenden Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) erg\u00e4nzen, nicht jedoch ersetzen. Der LIK wird durch die Publikation des HVPI nicht direkt beeinflusst und erscheint wie bisher auf monatlicher Basis.&#13;<\/p>\n<h2>Unterschiedliche Zielsetzung der Indikatoren<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Landesindex der Konsumentenpreise misst die Teuerung der Konsumg\u00fcter und Dienstleistungen auf nationaler Ebene und ist daher einer der wichtigsten und am h\u00e4ufigsten gebrauchten Wirtschaftsindikatoren. Der LIK bildet weiterhin die zentrale Messgr\u00f6sse f\u00fcr zahlreiche Anwendungen in unserem Land: Geldpolitik, Indexierung von L\u00f6hnen, Renten und anderen Geldwerten sowie Teuerungsbereinigung zur Ermittlung des realen Wirtschaftswachstums. \u00a0Auch der HVPI dient der Inflationsmessung. Sein wichtigstes Ziel ist jedoch der Vergleich der Preisentwicklung zwischen verschiedenen L\u00e4ndern im Zeitverlauf. Es handelt sich um ein international vergleichbares Teuerungsmass f\u00fcr die EU-L\u00e4nder sowie f\u00fcr Norwegen und Island. Das Interesse richtet sich auf Aggregate von L\u00e4ndergruppen. Der wichtigste Indikator ist dabei der Verbraucherpreisindex der Europ\u00e4ischen W\u00e4hrungsunion (VPI EWU). Dieser f\u00fcr die EU wie auch f\u00fcr die Schweiz wesentliche Index dient als Mass f\u00fcr das von der Europ\u00e4ischen Zentralbank verfolgte Ziel der Preisstabilit\u00e4t in der Eurozone. \u00a0Dank dem HVPI wird die Schweiz ab 2008 \u00fcber einen Indikator verf\u00fcgen, der die Preisentwicklung der Konsumg\u00fcter und Dienstleistungen auf vergleichbarer Basis wie die anderen europ\u00e4ischen L\u00e4nder misst. Diese Information ist sowohl f\u00fcr die Schweizerische Nationalbank (SNB) wie auch f\u00fcr die wirtschaftswissenschaftliche Forschung sehr wichtig. Zudem l\u00e4sst sich k\u00fcnftig die Schweizer Inflation auf vergleichbarer Basis in die europ\u00e4ische Inflationsmessung einbringen.&#13;<\/p>\n<h2>Geschichtlicher Abriss<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nUm das Ziel der internationalen Vergleichbarkeit erreichen zu k\u00f6nnen, mussten in allen beteiligten Staaten Europas Indikatoren definiert werden, welche die Teuerung in vergleichbarer Weise messen. Ausgangspunkt war der Vertrag von Maastricht aus dem Jahr 1991, der die Voraussetzungen f\u00fcr die Harmonisierung geschaffen hat. Auf Grund der unterschiedlichen Verwendungszwecke blieben die nationalen Preisindizes weiter bestehen. Der auf europ\u00e4ischer Ebene vergleichbare Indikator wurde erg\u00e4nzend dazu eingef\u00fchrt. Am 7. M\u00e4rz 1997 ver\u00f6ffentlichte das statistische Amt der Europ\u00e4ischen Union Eurostat den ersten Satz harmonisierter Verbraucherpreisindizes f\u00fcr die Mitgliedstaaten der EU sowie f\u00fcr Norwegen und Island. \u00a0Die rechtlichen Grundlagen, welche die Vergleichbarkeit der Indizes sicherstellen, wurden seit 1995 in mehreren Etappen erarbeitet. Der HVPI gilt als vergleichbar, wenn er zwischen den L\u00e4ndern lediglich unterschiedliche Preis\u00e4nderungen oder Verbrauchsgewohnheiten widerspiegelt. Indizes, die auf Grund unterschiedlicher Konzepte, Methoden oder Verfahren voneinander abweichen, gelten als nicht vergleichbar. Zu Beginn diente der HVPI vor allem als Konvergenzkriterium f\u00fcr die Teilnahme an der W\u00e4hrungsunion. Seit deren Einf\u00fchrung im Jahr 1999 gilt er als Mass f\u00fcr die Preisstabilit\u00e4t in der Eurozone. \u00a0Die Schweiz nimmt seit Jahren als Beobachterin an den Sitzungen der Eurostat-Arbeitsgruppe HVPI teil. Die offizielle Teilnahme der Schweiz am HVPI begann mit dem Inkrafttreten des bilateralen Statistikabkommens am 1.1.2007. Dieses sieht vor, dass auch die Schweiz einen HVPI publiziert, der den Reglementen von Eurostat entspricht. Ausgehend vom LIK m\u00fcssen gewisse Anpassungen vorgenommen werden, die prim\u00e4r die Gewichtung und die Erhebungsperiodizit\u00e4t betreffen.&#13;<\/p>\n<h2>Gemeinsamkeiten zwischen LIK und HVPI<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Landesindex ist in manchen Bereichen kompatibel mit den europ\u00e4ischen Regelungen f\u00fcr den HVPI. So sind sowohl LIK als auch HVPI Teuerungsindizes vom Typ Laspeyres. Dabei werden die Preisver\u00e4nderungen auf der Basis konstanter Waren und Dienstleistungen gemessen. Die Gewichte erfahren jedes Jahr eine Erneuerung, um die sich \u00e4ndernden M\u00e4rkte und Konsumgewohnheiten m\u00f6glichst schnell im Index zu erfassen. Auf dem Niveau der Elementaraggregate Es handelt sich um die tiefsten gewichteten Teilindizes, die direkt aus den erhobenen Preisreihen gebildet werden. berechnet der LIK die Indizes als Verh\u00e4ltnis der geometrischen Mittel, was mit den HVPI-Reglementen kompatibel ist.\u00a0Die Waren und Dienstleistungen werden in beiden Indizes nach der international gebr\u00e4uchlichen Klassifikation erfasst. Massgebend f\u00fcr den Erfassungsbereich sind &#8211; mit einigen Abweichungen &#8211; die Konsumausgaben entsprechend der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Sowohl LIK als auch HVPI beruhen auf den Preisen f\u00fcr Waren und Dienstleistungen, die zur direkten Befriedigung der Verbraucherbed\u00fcrfnisse angeboten werden und auf monet\u00e4ren Transaktionen beruhen. Die wichtigste Ausnahme bildet das selbst genutzte Wohneigentum: Es wird wegen der schwierigen einheitlichen Erfassung in den strukturell unterschiedlichen Staaten Europas vorderhand im HVPI nicht erfasst. Der LIK hingegen ber\u00fccksichtigt das selbst genutzte Wohneigentum implizit nach dem Prinzip der Miet\u00e4quivalenz. Das Prinzip der Miet\u00e4quivalenz beruht auf der Annahme, dass sich die Preise des selbst genutzten Wohneigentums gleich entwickeln wie die Mieten. Das Gewicht des durch ihre Eigent\u00fcmer genutzten Wohneigentums wird ber\u00fccksichtigt, f\u00fcr die Preismessung wird der Mietpreisindex herangezogen. \u00a0Auch hinsichtlich der geltenden Preisdefinition gibt es kaum Unterschiede zwischen HVPI und LIK: In beiden F\u00e4llen ist der Anschaffungspreis f\u00fcr Produkte der Preis, den die Konsumentinnen und Konsumenten zum Zeitpunkt des Kaufes tats\u00e4chlich bezahlen. Dieser Preis schliesst Abgaben ebenso ein wie Mengenrabatte und allgemein zug\u00e4ngliche Preisnachl\u00e4sse (Ausverkauf), nicht jedoch Beihilfen, Zinsen, Dienstleistungsentgelte f\u00fcr Kredite und Mahnungsgeb\u00fchren.\u00a0Der Zeitpunkt der Erhebungen ist zwischen Schweizer LIK und europ\u00e4ischem HVPI bisher leicht verschoben. Ab 2008 finden die Preiserhebungen f\u00fcr beide Schweizer Indikatoren in den ersten beiden Wochen des Monats statt. In dem Sinn werden die bisherigen Preiserhebungsperioden ab 2008 etwas verl\u00e4ngert oder verschoben. \u00a0Der Zeitpunkt der Einbeziehung f\u00fcr Waren ist bei beiden Indikatoren in der Regel derjenige des Kaufs. Im Bereich der Dienstleistungen gibt es einen Unterschied bei den Flugtarifen und Pauschalreisen: Der LIK erfasst diese zum Zeitpunkt des Erwerbs und der HVPI zum Zeitpunkt, in dem der Konsum beginnen kann.&#13;<\/p>\n<h2>Der wichtigste Unterschied: Gewichtung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWeil sich der Erfassungsbereich zwischen den beiden Indizes grunds\u00e4tzlich unterscheidet, f\u00e4llt auch die Gewichtung unterschiedlich aus. Der Erfassungsbereich des LIK sind die Konsumausgaben der privaten Haushalte, die durch die in der Schweiz wohnhaften Personen in der Schweiz oder im Ausland get\u00e4tigt werden. In den HVPI hingegen fliessen diejenigen Konsumausgaben ein, die private oder kollektive Haushalte ungeachtet von Nationalit\u00e4t oder Wohnsitzland auf dem Wirtschaftsgebiet der Schweiz t\u00e4tigen. \u00a0Mit der Festlegung des Erfassungsbereichs der Transaktionen auf das Wirtschaftsgebiet des Staates gilt f\u00fcr den HVPI das Inlandkonzept. Tourismusausgaben und Ausgaben aus dem kleinen Grenzverkehr sollen in dem Land erfasst werden, wo sie get\u00e4tigt werden. Wenn italienische Touristen in der Schweiz tanken, sind diese Ausgaben im Schweizer HVPI zu erfassen. Kaufen hingegen in der Schweiz wohnhafte Personen in Italien ein, sind diese Ausgaben im Schweizer HVPI nicht zu erfassen. F\u00fcr den LIK ist die Situation genau umgekehrt: Durch residente Schweizer im Ausland get\u00e4tigte Ausgaben fliessen im Rahmen des Inl\u00e4nderkonzeptes in den LIK ein, Ausgaben auf dem Gebiet der Schweiz durch nicht hier wohnhafte Personen bleiben unber\u00fccksichtigt.\u00a0Die Grafik 1 zeigt modellhaft die unterschiedlichen Erfassungsbereiche der beiden Indikatoren LIK und HVPI. Die entsprechenden Ausgaben sind die Grundlage f\u00fcr die Gewichtung der Waren und Dienstleistungen in den Indizes. Die Gewichtung des LIK beruht auf den Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchserhebung (EVE). Diese zeigt jedes Jahr, wie viel der durchschnittliche Schweizer Haushalt f\u00fcr die verschiedenen Ausgabenbereiche aufwendet. F\u00fcr den HVPI ist die Situation komplizierter, da es keine umfassende Erhebung f\u00fcr die Konsumausgaben durch nichtresidente und kollektive Haushalte gibt. Die Gewichtung des HVPI wird f\u00fcr den Hauptteil der Ausgaben, die in der Schweiz wohnhafte Personen eben da vornehmen, ebenfalls auf die Ergebnisse der EVE zur\u00fcckgreifen. Die Fremdenverkehrsbilanz liefert die wichtigsten Grundlagen f\u00fcr die Gewichtung der Ausgaben durch nicht in der Schweiz wohnhafte Personen. F\u00fcr die Gewichtung der Konsumausgaben durch die Kollektivhaushalte schliesslich stehen die Resultate der Gesundheitsstatistik zur Verf\u00fcgung. \u00a0Das BFS hat f\u00fcr die Jahre 2003-2007 eine Modellrechnung durchgef\u00fchrt, welche die wichtigsten Unterschiede zwischen der Gewichtung von LIK und HVPI zeigt (siehe Grafik 2): Einerseits ist der Anteil der Ausgaben f\u00fcr das Wohnen im HVPI kleiner als im LIK, da das selbst genutzte Wohneigentum im HVPI unber\u00fccksichtigt bleibt. Andererseits fallen die Ausgaben f\u00fcr \u00abandere Waren und Dienstleistungen\u00bb im HVPI deutlich h\u00f6her aus, da hier die privaten Ausgaben f\u00fcr Alters- und Behindertenheime ins Gewicht fallen.&#13;<\/p>\n<h2>Anpassung der Erhebungsperiodizit\u00e4t<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNeben der unterschiedlichen Gewichtung zieht vor allem die unterschiedliche Erhebungsperiodizit\u00e4t Anpassungsbedarf nach sich. Bisher erfolgten die Preiserhebungen f\u00fcr den LIK entweder monatlich (frische Esswaren, Treibstoffe und Heiz\u00f6l) oder quartalsweise (gr\u00f6sster Teil des Rests). Die einschl\u00e4gigen Reglemente von Eurostat verlangen allerdings, dass die Preiserhebungen im Prinzip jeden Monat stattfinden sollen. F\u00fcr einen erheblichen Teil des Warenkorbes m\u00fcssen die Preiserhebungen daher ab 2008 monatlich stattfinden. Die zus\u00e4tzlich erhobenen Preise fliessen sowohl in den HVPI als auch in den LIK ein, wodurch auch der LIK von den Monatserhebungen profitiert. Voraussichtliche Ausnahmen von dieser Regel sind die Wohnungsmieten, die Gruppe Bekleidung und Schuhe, die M\u00f6bel sowie die B\u00fccher. Zudem finden die Erhebungen f\u00fcr bestimmte Dienstleistungen weiterhin aperiodisch statt (administrierte Preise, \u00f6ffentlich bekannt gemachte Tarife). Diese L\u00f6sung h\u00e4lt sich so weit als m\u00f6glich an die rechtlichen Vorgaben und erm\u00f6glicht es zugleich, in einigen problematischen Bereichen die Auskunftspersonen nicht \u00fcberm\u00e4ssig zu belasten.&#13;<\/p>\n<h2>Resultate<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAuf dem untersten Aggregationsniveau werden sich in der Regel keine Unterschiede zwischen LIK und HVPI zeigen, da die Datengrundlage f\u00fcr die beiden Indizes in den meisten F\u00e4llen die gleiche ist. Die Ausnahmen beruhen auf dem unterschiedlichen Erhebungsbereich sowie auf unterschiedlichen Erhebungsmethoden u.a. in folgenden Bereichen:\u00a0&#8211; Alters- und Behindertenheime: Die privaten Konsumausgaben f\u00fcr Alters- und Behindertenheime werden im LIK nicht erfasst, da es sich um kollektive Haushalte handelt. Im HVPI sind sie dagegen zu erfassen. \u00a0&#8211; Luftverkehr und Pauschalreisen: Die Flugtarife werden im LIK nach dem Akquisitionsprinzip erfasst und zum Zeitpunkt des Kaufes im Index ber\u00fccksichtigt. Im HVPI gilt dagegen das Nutzungsprinzip, das die Erfassung im Index in dem Moment vorsieht, in dem der Konsum beginnen kann.\u00a0&#8211; Finanzdienstleistungen: Dienstleistungen, die proportional zum Transaktionswert verrechnet werden, sind im HVPI im Gegensatz zum LIK zu erfassen. \u00a0\u00a0Auf allen aggregierten Niveaus werden die Indizes im HVPI aufgrund der unterschiedlichen Gewichtung von denjenigen im LIK abweichen. Die Unterschiede d\u00fcrften allerdings klein ausfallen und werden sich zu einem grossen Teil dadurch erkl\u00e4ren, dass das selbst genutzte Wohneigentum im HVPI ausgeklammert bleibt. Die HVPI der anderen europ\u00e4ischen L\u00e4nder werden mit der Basis 2005 = 100 publiziert. Da der Schweizer HVPI vorerst mit der Basis Dezember 2007 = 100 berechnet wird, bleiben die eigentlichen Indizes bis zur n\u00e4chsten Neubasierung nicht direkt vergleichbar mit denjenigen der anderen L\u00e4nder. Die monatliche Preisentwicklung steht indes ab 2008 f\u00fcr internationale Vergleiche zur Verf\u00fcgung.&#13;<\/p>\n<h2>Ausblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie gegenw\u00e4rtig g\u00fcltigen Reglemente f\u00fcr den HVPI sind keineswegs als Endzustand zu betrachten. Weitere Vorgaben sind in den n\u00e4chsten Jahren insbesondere in Bezug auf die saisonalen G\u00fcter und auf das selbst genutzte Wohneigentum zu erwarten. Auch hinsichtlich der Qualit\u00e4tsanpassungen und der Stichprobenbildung sind neue Vorgaben nicht ausgeschlossen. F\u00fcr den Schweizer HVPI werden daher von Fall zu Fall Anpassungen vorzunehmen sein. \u00a0Der Schweizer HVPI wird ab Januar 2008 publiziert. Der Januar-Index wird ab Mitte Februar 2008 auf dem Portal des BFS ( <a href=\"http:\/\/www.ipc.bfs.admin.ch\">www.ipc.bfs.admin.ch<\/a> ) zu finden sein. Die Resultate der europ\u00e4ischen HVPI finden sich auf der entsprechenden Seite von Eurostat. Internet: <a href=\"http:\/\/www.epp.eurostat.ec.europa.eu\/pls\/portal\/url\/page\/PGP_DS_HICP\">www.epp.eurostat.ec.europa.eu\/pls\/portal\/url\/page\/PGP_DS_HICP<\/a> .&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abKonsumtypen: Gr\u00f6ssenordnungen f\u00fcr HVPI und LIK, 2006\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2 \u00abGrobstruktur und Gewichtung der beiden Warenk\u00f6rbe f\u00fcr 2007: LIK und Modell f\u00fcr den HVPI\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abVergleich der Methoden von LIK und HVPI\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 2 \u00abUnterschiedliche Erfassungsbereiche von LIK und HVPI\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schweiz kennt seit 1922 den Landesindex der Konsumentenpreise, den das Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) monatlich publiziert. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird seit Januar 1997 in allen Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union (EU) sowie in den Efta-L\u00e4ndern Norwegen und Island erstellt. 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