{"id":123716,"date":"2007-11-01T12:00:00","date_gmt":"2007-11-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2007\/11\/stadler-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:43:25","modified_gmt":"2023-08-23T21:43:25","slug":"stadler-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2007\/11\/stadler-3\/","title":{"rendered":"Die neue EU-Chemikalienverordnung REACH: Schweizerische Handlungsoptionen und deren Auswirkungen"},"content":{"rendered":"<p>Nach dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung in der EU stellt sich die Frage nach den Auswirkungen des neuen europ\u00e4ischen Chemikalienrechts auf die Schweiz. Im Rahmen einer vertieften Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung (RFA) wurden f\u00fcr unterschiedliche Handlungsoptionen die m\u00f6glichen Auswirkungen auf Unternehmen, Gesundheit und Umwelt untersucht. Aufgrund der engen Handelsverflechtungen mit der EU fallen bei der chemischen Industrie auch ohne jegliche Rechtsanpassungen gesch\u00e4tzte 70% bis 85% der direkten Kostenfolgen einer vollst\u00e4ndigen \u00dcbernahme von REACH an.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200711_14_Stadler_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"248\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nZum besseren Schutz von Gesundheit und Umwelt und zur F\u00f6rderung einer wettbewerbsf\u00e4higen und innovativen chemischen Industrie trat am 1. Juni 2007 in der Europ\u00e4ischen Union (EU) die neue Chemikalienverordnung &#8222;REACH&#8220; in Kraft. Verordnung EG\/1907\/2006 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 (Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union, L396, 30. Dezember 2006). Die Verordnung regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschr\u00e4nkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restrictions of Chemicals &#8211; REACH) und sieht die Schaffung einer europ\u00e4ischen Agentur f\u00fcr chemische Stoffe vor. Ein Kernpunkt der Verordnung ist, dass in der EU nicht wie bisher nur neu entwickelte chemische Stoffe, sondern auch die schon vor 1981 verwendeten \u00abAltstoffe\u00bb bis zum Jahr 2018 etappenweise registriert werden m\u00fcssen. Zur Registrierung m\u00fcssen die Hersteller oder Importeure relevante Daten zu den Stoffeigenschaften vorlegen (siehe Kasten 1 In den Bereichen Umwelt und Gesundheit (sowohl \u00f6ffentliche Gesundheit als auch Gesundheit am Arbeitsplatz) werden positive Auswirkungen von REACH erwartet. Mit REACH werden die Kenntnisse \u00fcber Chemikalien als Ausl\u00f6ser oder Verst\u00e4rker von Krankheiten zunehmen. Von den Massnahmen wird die Schweiz teilweise profitieren, u.a. weil die grosse Mehrheit der in der Schweiz in Verkehr gebrachten Stoffe aus der EU stammen. Ausserdem d\u00fcrften die f\u00fcr den Export in die EU hergestellten REACH-konformen Stoffe und Zubereitungen vermehrt auch auf dem Schweizer Binnenmarkt angeboten werden. Im Bereich neuer Stoffe bedeutet der Status quo in der Schweiz ein h\u00f6heres Schutzniveau als mit REACH.Der Anteil nicht aufgearbeiteter und in der EU nicht registrierter Altstoffe in der Schweiz d\u00fcrfte sich ohne Anpassung an REACH bei ca. 15% einstellen. Schwer einzusch\u00e4tzen ist, in welchem Umfang die durch REACH erzeugten Informationen \u00fcber Stoffeigenschaften auch ohne rechtliche Verpflichtung ihren Weg zu nachgeschalteten Anwendern, Konsumenten und Beh\u00f6rden in der Schweiz finden und damit die Verwendung von Stoffen beeinflussen (sei es \u00fcber Marktmechanismen oder durch staatliche Regulierung). Insgesamt ist zu bef\u00fcrchten, dass das Schutzniveau l\u00e4ngerfristig hinter demjenigen der EU zur\u00fcckbleibt. Die vollen positiven Auswirkungen von REACH auf Gesundheit und Umwelt ergeben sich in der Regel nur durch die \u00dcbernahme der entsprechenden Bestimmungen. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind von REACH haupts\u00e4chlich \u00fcber die Wirkungen auf die Gesundheit betroffen, welche sich aus geringeren negativen Nebenwirkungen von Produkten ergeben. Bei den Haupteigenschaften von Produkten sowie bei Preisen und Auswahl werden kaum nachteilige Entwicklungen erwartet. zu den Grundz\u00fcgen von REACH). \u00a0Es wird gesch\u00e4tzt, dass aufgrund von REACH in der EU etwa 30000 Altstoffe registrierungspflichtig und rund 1500 besonders besorgniserregende Stoffe zulassungspflichtig werden. Die Folgenabsch\u00e4tzung der EU-Kommission bezifferte die Gesamtkosten der Registrierung f\u00fcr die Unternehmen im Zeitraum 2008-2018 auf 2,3 Mrd. Euro. Vgl. European Commission 2003. Die indirekten Kosten durch den wahrscheinlichen Entfall bestimmter Stoffe werden allgemein als bedeutsamer eingesch\u00e4tzt, k\u00f6nnen aber nicht angemessen quantifiziert werden. Auch der Nutzen kann kaum beziffert werden, weil zu vielen Altstoffen fundierte Kenntnisse \u00fcber ihre Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt fehlen.\u00a0Die Chemikalienbranche geh\u00f6rt mit ihrer Bruttowertsch\u00f6pfung von 15,3 Mrd. Franken (3,4% des Bruttoinlandprodukts) zu den bedeutsamsten Industriezweigen der Schweiz. Die Handelsverflechtung mit der EU ist sehr hoch: Im Jahr 2005 gingen von den Exporten der chemischen Industrie 63% in die EU; der Importanteil aus der EU betrug gar 85%. Die Handelsverflechtung mit der EU ist in anderen von REACH betroffenen Branchen zum Teil \u00e4hnlich hoch.&#13;<\/p>\n<h2>Auswirkungen auf die Schweiz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Schweiz hat ihr Chemikalienrecht erst 2005 mit dem Chemikaliengesetz und den dazugeh\u00f6rigen PARCHEM-Verordnungen mit dem bisher geltenden EU Chemikalienrecht harmonisiert. Durch das Inkrafttreten der REACH-Verordnung unterscheiden sich schweizerisches und europ\u00e4isches Chemikalienrecht erneut in wesentlichen Punkten. Damit ist ein Hauptziel der erfolgten Rechtsanpassungen, n\u00e4mlich die Vermeidung technischer Handelshemmnisse, nicht mehr erf\u00fcllt.\u00a0Um die Handlungsoptionen der Schweiz bewerten zu k\u00f6nnen, hat das Bundesamt f\u00fcr Umwelt (Bafu) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) und dem Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) eine verwaltungsexterne Studie in Auftrag gegeben. Vgl. Bundesamt f\u00fcr Umwelt 2007. Die Ausschreibung zum Projekt erfolgte im 3. Quartal 2006, die Unternehmensbefragung wurde im 1. Quartal 2007 durchgef\u00fchrt. Die Arbeiten wurden von den Bundes\u00e4mtern sowie von Vertretern der Branchen Chemie, Farben und Lacke, Textil sowie Kosmetik und Waschmittel eng begleitet. Neben den Auswirkungen auf Unternehmen, Konsumenten, Gesundheit und Umwelt wurden die volkswirtschaftlichen Auswirkungen in den Bereichen Wettbewerb, Handelshemmnisse und Innovation sowie der Rechtsetzungsbedarf und staatliche Vollzugskosten untersucht. Die Ergebnisse der Studie st\u00fctzen sich auf Befragungen bei Unternehmen stark betroffener Branchen sowie auf Erkenntnisse aus den EU-Folgenabsch\u00e4tzungen ab . Das Projekt wurde im Sommer 2007 abgeschlossen. Aufgrund der inh\u00e4renten methodischen Herausforderungen bei vorausschauenden Wirkungsanalysen und noch nicht gekl\u00e4rten Vollzugsfragen in der EU zum Zeitpunkt der Befragung musste sich die Studie weit gehend auf qualitative Aussagen beschr\u00e4nken.&#13;<\/p>\n<h2>Vertieft untersuchte Optionen mit und ohne Rechtsanpassungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin wichtiger Zwischenschritt bei der RFA waren die Identifikation der Handlungsoptionen der Schweiz und die Auswahl einer \u00fcberschaubaren Anzahl Optionen zur vertieften Untersuchung. Das Spektrum der sich bietenden M\u00f6glichkeiten ist aus verschiedenen Gr\u00fcnden gr\u00f6sser als die in der Studie vertieften Optionen: Zum einen ist der Zeitbedarf f\u00fcr die Anpassungen des Rechts auf Gesetzes- und Verordnungsstufe zu beachten. Zum anderen spielen die M\u00f6glichkeiten und Bedingungen einer allf\u00e4lligen Zusammenarbeit mit der europ\u00e4ischen Chemikalienagentur in Helsinki eine zentrale Rolle. Es sind deshalb Anpassungen des Rechts denkbar, die sich nicht mit den n\u00e4her untersuchten Optionen decken. Insbesondere stellt sich etwa die Frage einer Umsetzung in Etappen. Zwei Optionen wurden von Anfang an einbezogen:\u00a0&#8211; Die Option PARCHEM Schweiz sieht keine Anpassungen an REACH vor. Sie gilt als Referenzszenario, da wir uns seit Inkrafttreten von REACH bereits in diesem Szenario befinden. \u00a0&#8211; Die Option REACH Schweiz besteht aus der vollst\u00e4ndigen \u00dcbernahme von REACH.\u00a0\u00a0Mit Hilfe der acht im Hinblick auf eine Rechtsanpassung in der Schweiz als zentral eingestuften Inhalte von REACH (vgl. Tabelle 1) wurden zus\u00e4tzlich zwei Teilanpassungsoptionen ausgew\u00e4hlt:\u00a0&#8211; PARCHEM Minus beinhaltet lediglich eine Anpassung an die niedrigeren Anforderungen von REACH bei den Mengenschwellen f\u00fcr die Registrierungspflicht bei Neustoffen.\u00a0&#8211; REACH Minus \u00fcbernimmt wichtige Elemente von REACH zur Anwendung im Schweizer Binnenmarkt. Im Unterschied zur Vollharmonisierung werden aber jene Anforderungen nicht umgesetzt, welche ausschliesslich oder schwerpunktm\u00e4ssig den Verkehr mit Drittl\u00e4ndern ausserhalb der EU betreffen. \u00a0\u00a0Aufgrund des Umfangs der wirtschaftlichen Verflechtungen mit der EU und der Bedeutung der betroffenen Branchen entfaltet die REACH-Verordnung auch ohne jegliche Rechtsanpassungen grosse Auswirkungen in der Schweiz. F\u00fcr eine korrekte Bewertung m\u00fcssen die weiteren Optionen nicht mit dem Vorzustand ohne REACH, sondern mit dem Referenzszenario PARCHEM Schweiz verglichen werden. Im Kasten 2 Unternehmen&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSchweizer Unternehmen k\u00f6nnen ausschliesslich REACH-konforme Stoffe und Zubereitungen (\u00abMischungen\u00bb chemischer Stoffe) in die EU liefern und aus der EU beziehen. Ersteres setzt die Einhaltung der Anforderungen von REACH voraus; Letzteres kann zum Wegfall einzelner bisher in der EU eingekaufter Stoffe f\u00fchren. Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen solche Stoffe aber auch von ausserhalb der EU beschafft oder durch andere Stoffe substituiert werden. Die direkten Kosten, welche sich aus den Anforderungen im Zusammenhang mit der Regis-trierung und Zulassung ergeben, fallen vorwiegend bei der chemischen Industrie an. Die chemische Industrie rechnet mit rund 9000 Stoffen, welche unter REACH registriert werden m\u00fcssen. Abgeleitet von Kostensch\u00e4tzungen der EU und verschiedenen Annahmen, werden die direkten Kosten auf 196 bis 949 Mio. Franken \u00fcber die 11 Jahre der stufenweisen Registrierung der Altstoffe gesch\u00e4tzt (ca. 18 bis 86 Mio. Franken pro Jahr). Die tiefere Sch\u00e4tzung ist eine \u00dcbertragung der EU-Sch\u00e4tzungen auf die Schweiz und geht davon aus, dass sich die Kosten proportional zum Umsatz der schweizerischen bzw. der europ\u00e4ischen chemischen Industrie verhalten. Die h\u00f6here Sch\u00e4tzung basiert auf der vermuteten Anzahl der zu registrierenden Stoffe und den gesch\u00e4tzten Kosten pro Registrierung. Wegen der engen Verflechtung der Stoffstr\u00f6me mit der EU gehen die befragten Unternehmen der chemischen Industrie davon aus, dass sie wesentliche Anforderungen von REACH (Tabelle 1, Elemente 2\u20134) f\u00fcr den schweizerischen Binnenmarkt und den Export in Drittl\u00e4nder auch ohne rechtliche Verpflichtung weit gehend erf\u00fcllen werden. Die indirekten Kosten durch die Bereinigung des Stoffportfolios (Wegfall und Substitution von Stoffen) betreffen sowohl die chemische Industrie wie auch nachgeschaltete Anwender. Sie sind schwer quantifizierbar, k\u00f6nnen aber sehr hoch sein und stellen deshalb f\u00fcr die nachgeschalteten Anwender potenziell die gr\u00f6sste Herausforderung dar. Die hohen Anforderungen von REACH an den Informationsstand der Unternehmen sind besonders f\u00fcr kleinere Unternehmen eine Herausforderung. Vorteilhaft f\u00fcr die KMU ist die Abstufung der Anforderungen nach Mengenschwellen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGesundheit und Umwelt&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn den Bereichen Umwelt und Gesundheit (sowohl \u00f6ffentliche Gesundheit als auch Gesundheit am Arbeitsplatz) werden positive Auswirkungen von REACH erwartet. Mit REACH werden die Kenntnisse \u00fcber Chemikalien als Ausl\u00f6ser oder Verst\u00e4rker von Krankheiten zunehmen. Von den Massnahmen wird die Schweiz teilweise profitieren, u.a. weil die grosse Mehrheit der in der Schweiz in Verkehr gebrachten Stoffe aus der EU stammen. Ausserdem d\u00fcrften die f\u00fcr den Export in die EU hergestellten REACH-konformen Stoffe und Zubereitungen vermehrt auch auf dem Schweizer Binnenmarkt angeboten werden. Im Bereich neuer Stoffe bedeutet der Status quo in der Schweiz ein h\u00f6heres Schutzniveau als mit REACH. Der Anteil nicht aufgearbeiteter und in der EU nicht registrierter Altstoffe in der Schweiz d\u00fcrfte sich ohne Anpassung an REACH bei ca. 15% einstellen. Schwer einzusch\u00e4tzen ist, in welchem Umfang die durch REACH erzeugten Informationen \u00fcber Stoffeigenschaften auch ohne rechtliche Verpflichtung ihren Weg zu nachgeschalteten Anwendern, Konsumenten und Beh\u00f6rden in der Schweiz finden und damit die Verwendung von Stoffen beeinflussen (sei es \u00fcber Marktmechanismen oder durch staatliche Regulierung). Insgesamt ist zu bef\u00fcrchten, dass das Schutzniveau l\u00e4ngerfristig hinter demjenigen der EU zur\u00fcckbleibt. Die vollen positiven Auswirkungen von REACH auf Gesundheit und Umwelt ergeben sich in der Regel nur durch die \u00dcbernahme der entsprechenden Bestimmungen. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind von REACH haupts\u00e4chlich \u00fcber die Wirkungen auf die Gesundheit betroffen, welche sich aus geringeren negativen Nebenwirkungen von Produkten ergeben. Bei den Haupteigenschaften von Produkten sowie bei Preisen und Auswahl werden kaum nachteilige Entwicklungen erwartet.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nVolkswirtschaftliche \u00dcberlegungen&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGewisse Standortvorteile sind im Referenzszenario denkbar, weil die Schweizer Industrie weiterhin nicht REACH-konforme Stoffe herstellen und ausserhalb der EU verkaufen k\u00f6nnte. \u00dcberdies k\u00f6nnen in der Schweiz grunds\u00e4tzlich Fertigprodukte unter Verwendung von nicht REACH-konformen Stoffen hergestellt und in die EU exportiert werden, die im EU-Raum nicht mehr produziert werden k\u00f6nnen. Aufgrund der erneuten Unterschiede im Chemikalienrecht entstehen im Referenzszenario allerdings zus\u00e4tzliche technische Handelshemmnisse im Verkehr mit der EU. werden die verschiedenen Auswirkungen von REACH im Referenzszenario zusammengefasst. Nachfolgend sind die Auswirkungen der drei Optionen mit Rechtsanpassungen beschrieben (f\u00fcr eine Synthese der Auswirkungen aller Optionen siehe Tabelle 2).&#13;<\/p>\n<h3>Unternehmen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nBei Umsetzung der Option PARCHEM Minus werden die gesenkten Anforderungen an die Registrierung neuer Stoffe deren Markteinf\u00fchrung in der Schweiz erleichtern, was sich auf Wettbewerbsf\u00e4higkeit und Innovation positiv auswirkt. \u00a0Diese Feststellung gilt auch f\u00fcr die Option REACH Minus. Zus\u00e4tzliche Aufwendungen entstehen allerdings bei nur in der Schweiz in Verkehr gebrachten Stoffen. Bei auch in der EU registrierten Stoffen ergeben sich dagegen Einsparungen, da keine Beachtung abweichender Schweizer Vorschriften mehr erforderlich ist. Ersteres belastet Unternehmen mit Ausrichtung auf die Schweiz; Letzteres n\u00fctzt Unternehmen mit europ\u00e4ischer Ausrichtung. Die direkten Zusatzkosten f\u00fcr die chemische Industrie im Zusammenhang mit der Registrierung und Zulassung werden in dieser Option \u00fcber den relevanten Zeitraum von 11 Jahren auf insgesamt 79 bis 167 Mio. Franken gesch\u00e4tzt (ca. 7 bis 15 Mio. Franken pro Jahr). Die m\u00f6glichen Einsparungen wurden nicht beziffert.\u00a0Die Option REACH Schweiz sieht die Anwendung der REACH-Anforderungen auch auf den Handel mit Drittl\u00e4ndern vor. Die Registrierung vor der Produktion (statt vor dem Inverkehrbringen) ist f\u00fcr verschiedene Betriebe mit Zusatzaufwendungen und einer Offenlegung von Vorstufen in der Produktion verbunden. Gegen\u00fcber dem Referenzszenario wird mit zus\u00e4tzlichen Registrierungskosten von etwa insgesamt 89 bis 167 Mio. Franken gerechnet (ca. 8 bis 15 Mio. Franken pro Jahr). In dieser Hinsicht bestehen also kaum signifikante Unterschiede zur Option REACH Minus. Die nur schwer absch\u00e4tzbaren Folgekosten f\u00fcr die formulierende und anwendende Industrie k\u00f6nnten jedoch bei dieser Option ein Vielfaches der reinen Registrierungskosten betragen. Da ein Ausweichen auf Stoffe aus Drittl\u00e4ndern nicht mehr m\u00f6glich sein wird, m\u00fcssten vermehrt Rezepturen angepasst oder neu entwickelt werden.&#13;<\/p>\n<h3>Gesundheit und Umwelt<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nAus der Sicht des Schutzes von Mensch und Umwelt am ung\u00fcnstigsten zu bewerten ist die Option PARCHEM Minus. Hier w\u00fcrde die Schweiz den einzigen Vorteil gegen\u00fcber REACH &#8211; das bessere Schutzniveau bei Neustoffen &#8211; preisgeben.\u00a0In der Option REACH Minus wird sich das Schutzniveau in der Schweiz gegen\u00fcber heute insgesamt sukzessive erh\u00f6hen, wenn auch nicht im gleichen Ausmass wie in der EU. Alte Stoffe k\u00f6nnten weiterhin ungepr\u00fcft in der Schweiz hergestellt und in Nicht-EU-L\u00e4nder exportiert werden. Dadurch m\u00fcssten insbesondere Abstriche beim Arbeitnehmerschutz in Kauf genommen werden. \u00a0Bei der Option REACH Schweiz k\u00e4men alle positiven Auswirkungen zum Tragen, und das Schutzniveau w\u00fcrde sich in der Schweiz wie in der EU sukzessive erh\u00f6hen.&#13;<\/p>\n<h3>Volkswirtschaftliche \u00dcberlegungen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nAufgrund der Senkung der Anforderungen im Bereich der Neustoffe d\u00fcrften bei der Option PARCHEM Minus die im Zusammenhang mit dem Referenzszenario erw\u00e4hnten m\u00f6glichen Standortvorteile noch leicht akzentuiert werden. In der Option REACH Minus w\u00fcrden derartige Wettbewerbsvorteile gegen\u00fcber der EU im Hinblick auf den Schweizer Binnenmarkt teilweise reduziert, blieben jedoch im Hinblick auf den Handel mit Drittl\u00e4ndern intakt. In der Option REACH Schweiz entfielen sie vollst\u00e4ndig. \u00a0Die im Referenzszenario bestehenden technischen Handelshemmnisse gegen\u00fcber der EU w\u00fcrden mit jeder der drei Optionen st\u00e4rker abgebaut. Im Verh\u00e4ltnis zu Drittl\u00e4ndern kann die \u00dcbernahme von REACH allerdings neue (oder zumindest andersartige) technische Handelshemmnisse zur Folge haben.&#13;<\/p>\n<h3>Rechtsetzung und Vollzug<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Option PARCHEM Minus k\u00f6nnte ohne Gesetzes\u00e4nderung durch eine \u00c4nde-rung der Chemikalienverordnung realisiert werden. F\u00fcr die Realisierung der Optionen REACH Minus und REACH Schweiz m\u00fcsste das Chemikaliengesetz wesentlich und das Umweltschutzgesetz geringf\u00fcgig ge\u00e4ndert werden. Die Chemikalienverordnung m\u00fcsste total revidiert werden. Die \u00fcbrigen Verordnungen des Chemikalienrechts m\u00fcssten nur punktuell ge\u00e4ndert werden. Im Fall von REACH Minus m\u00fcsste aber f\u00fcr den Chemikalienhandel mit der EU bzw. mit Drittl\u00e4ndern unterschiedliches &#8211; und daher insgesamt komplexeres &#8211; Recht geschaffen werden. Das Referenzszenario sieht grunds\u00e4tzlich keine Rechts\u00e4nderungen vor. Allerdings w\u00e4re wohl auch bei einem politischen Grundsatzentscheid gegen die Anpassung an REACH zu pr\u00fcfen, ob nicht dennoch gewisse schweizerische Bestimmungen (z.B. der Leitfaden f\u00fcr die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts oder die Bestimmungen \u00fcber die Stoffsicherheitsbeurteilung) mit den entsprechenden Bestimmungen in den Anh\u00e4ngen der REACH-Verordnung in Einklang gebracht werden sollten.\u00a0Die Option PARCHEM Minus verursacht (wie auch das Referenzszenario) aufgrund weit gehend unver\u00e4nderter Vollzugsaufgaben keine finanziellen und personellen Auswirkungen. Die zus\u00e4tzlichen Vollzugskosten bei den Optionen REACH Minus und REACH Schweiz d\u00fcrften sich in der Gr\u00f6ssenordnung von j\u00e4hrlich 2 bis 3 Mio. Franken bewegen. Die Sch\u00e4tzungen st\u00fctzen sich auf entsprechende Angaben f\u00fcr Grossbritannien ab und enthalten 10 bis 15 neue Stellen, die Ausgaben f\u00fcr Bewertungen von Chemikalien sowie einen finanziellen Beitrag an die europ\u00e4ische Chemikalienagentur in Helsinki.&#13;<\/p>\n<h2>M\u00f6gliche Umsetzungsschritte<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nUm Handelshemmnisse abzubauen und das gleiche Schutzniveau wie in der EU beizubehalten, ist eine erneute Revision des schweizerischen Chemikalienrechts notwendig. Darauf hat der Bundesrat in seiner Antwort auf verschiedene parlamentarische Vorst\u00f6sse zu REACH hingewiesen. Vgl. u.a. Postulat Graf 06.3853 oder Anfrage Kohler 06.1160. Eine weit gehende Anpassung an die REACH-Verordnung w\u00fcrde das Schutzniveau insgesamt erh\u00f6hen und Handelshemmnisse vermeiden. Dazu w\u00e4ren \u00c4nderungen beim Chemikalien- und beim Umeltschutzgesetz notwendig, so zum Beispiel f\u00fcr die Ankn\u00fcpfung der Pr\u00fcf- und Registrierungspflicht an die Produktion anstelle des Inverkehrbringens, die Bewilligungspflicht f\u00fcr persistente Stoffe oder die REACH-kompatible Ausgestaltung der Kommunikationspflichten zwischen Herstellern und Verwendern von Stoffen. Der Zeitbedarf f\u00fcr diese Gesetzesanpassungen betr\u00e4gt erfahrungsgem\u00e4ss mehrere Jahre.\u00a0Eine erste partielle Ann\u00e4herung an REACH, mit welcher Handelshemmnisse bei Neustoffen abgebaut und das Schutzniveau bei gewissen alten Stoffen erh\u00f6ht w\u00fcrde, liesse sich durch eine \u00c4nderung der Chemikalien- und der Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung realisieren. In diesem Rahmen verwirklicht werden k\u00f6nnten beispielsweise die Flexibilisierung der Pr\u00fcfanforderungen f\u00fcr Neustoffe, die in weniger als einer Tonne pro Jahr abgegeben werden, die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt, REACH-kompatibel ausgestaltete Beurteilungspflichten f\u00fcr alte Stoffe im Rahmen der Selbstkontrolle, die fallweise Aufarbeitung ausgew\u00e4hlter besonders gef\u00e4hrlicher Altstoffe oder die \u00dcbernahme von Beschr\u00e4nkungen und Verboten mit den gleichen Dossiers wie in der EU.&#13;<\/p>\n<h2>Zusammenarbeit mit der EU<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Vollzug von REACH spielt die europ\u00e4ische Chemikalienagentur in Helsinki bei der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschr\u00e4nkung chemischer Stoffe eine zentrale Rolle. Wie die Studie zeigt, kann die Schweiz zentrale Elemente &#8211; wie insbesondere die generelle Aufbereitung der Altstoffe im Rahmen der Registrierungspflicht gem\u00e4ss REACH &#8211; nur in enger Zusammenarbeit mit der EU bzw. der Chemikalienagentur vollziehen. Deshalb m\u00fcssen die M\u00f6glichkeiten der Zusammenarbeit mit der EU gekl\u00e4rt werden. Diese Gespr\u00e4che beanspruchen Zeit und d\u00fcrften die Entscheide der Schweiz, welche Elemente von REACH \u00fcbernommen werden sollen, wesentlich beeinflussen. Bis anhin existiert kein Abkommen der Schweiz mit der EU, welches die Chemikalienpolitik auf einer gemeinsamen Basis reglementiert oder harmonisiert. \u00a0Unabh\u00e4ngig davon, ob eine Umsetzung von REACH in Etappen erfolgt oder nicht, kann die Schweiz die f\u00fcr die Umsetzung ben\u00f6tigte Zeit gut nutzen, um offene Fragen zu kl\u00e4ren und die ersten Erfahrungen der EU mit dem Vollzug zu ber\u00fccksichtigen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abReferenzszenario und ausgew\u00e4hlte Optionen zur vertieften Untersuchung\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 2 \u00abSynthese zu den Auswirkungen der unterschiedlichen Optionen\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1 \u00abDie Grundz\u00fcge von REACH\u00bb In den Bereichen Umwelt und Gesundheit (sowohl \u00f6ffentliche Gesundheit als auch Gesundheit am Arbeitsplatz) werden positive Auswirkungen von REACH erwartet. Mit REACH werden die Kenntnisse \u00fcber Chemikalien als Ausl\u00f6ser oder Verst\u00e4rker von Krankheiten zunehmen. Von den Massnahmen wird die Schweiz teilweise profitieren, u.a. weil die grosse Mehrheit der in der Schweiz in Verkehr gebrachten Stoffe aus der EU stammen. Ausserdem d\u00fcrften die f\u00fcr den Export in die EU hergestellten REACH-konformen Stoffe und Zubereitungen vermehrt auch auf dem Schweizer Binnenmarkt angeboten werden. Im Bereich neuer Stoffe bedeutet der Status quo in der Schweiz ein h\u00f6heres Schutzniveau als mit REACH.Der Anteil nicht aufgearbeiteter und in der EU nicht registrierter Altstoffe in der Schweiz d\u00fcrfte sich ohne Anpassung an REACH bei ca. 15% einstellen. Schwer einzusch\u00e4tzen ist, in welchem Umfang die durch REACH erzeugten Informationen \u00fcber Stoffeigenschaften auch ohne rechtliche Verpflichtung ihren Weg zu nachgeschalteten Anwendern, Konsumenten und Beh\u00f6rden in der Schweiz finden und damit die Verwendung von Stoffen beeinflussen (sei es \u00fcber Marktmechanismen oder durch staatliche Regulierung). Insgesamt ist zu bef\u00fcrchten, dass das Schutzniveau l\u00e4ngerfristig hinter demjenigen der EU zur\u00fcckbleibt. Die vollen positiven Auswirkungen von REACH auf Gesundheit und Umwelt ergeben sich in der Regel nur durch die \u00dcbernahme der entsprechenden Bestimmungen.Die Konsumentinnen und Konsumenten sind von REACH haupts\u00e4chlich \u00fcber die Wirkungen auf die Gesundheit betroffen, welche sich aus geringeren negativen Nebenwirkungen von Produkten ergeben. Bei den Haupteigenschaften von Produkten sowie bei Preisen und Auswahl werden kaum nachteilige Entwicklungen erwartet.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2 \u00abAuswirkungen im Referenzszenario (PARCHEM Schweiz)\u00bb Unternehmen&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSchweizer Unternehmen k\u00f6nnen ausschliesslich REACH-konforme Stoffe und Zubereitungen (\u00abMischungen\u00bb chemischer Stoffe) in die EU liefern und aus der EU beziehen. Ersteres setzt die Einhaltung der Anforderungen von REACH voraus; Letzteres kann zum Wegfall einzelner bisher in der EU eingekaufter Stoffe f\u00fchren. Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen solche Stoffe aber auch von ausserhalb der EU beschafft oder durch andere Stoffe substituiert werden. Die direkten Kosten, welche sich aus den Anforderungen im Zusammenhang mit der Regis-trierung und Zulassung ergeben, fallen vorwiegend bei der chemischen Industrie an. Die chemische Industrie rechnet mit rund 9000 Stoffen, welche unter REACH registriert werden m\u00fcssen. Abgeleitet von Kostensch\u00e4tzungen der EU und verschiedenen Annahmen, werden die direkten Kosten auf 196 bis 949 Mio. Franken \u00fcber die 11 Jahre der stufenweisen Registrierung der Altstoffe gesch\u00e4tzt (ca. 18 bis 86 Mio. Franken pro Jahr). Die tiefere Sch\u00e4tzung ist eine \u00dcbertragung der EU-Sch\u00e4tzungen auf die Schweiz und geht davon aus, dass sich die Kosten proportional zum Umsatz der schweizerischen bzw. der europ\u00e4ischen chemischen Industrie verhalten. Die h\u00f6here Sch\u00e4tzung basiert auf der vermuteten Anzahl der zu registrierenden Stoffe und den gesch\u00e4tzten Kosten pro Registrierung. Wegen der engen Verflechtung der Stoffstr\u00f6me mit der EU gehen die befragten Unternehmen der chemischen Industrie davon aus, dass sie wesentliche Anforderungen von REACH (Tabelle 1, Elemente 2\u20134) f\u00fcr den schweizerischen Binnenmarkt und den Export in Drittl\u00e4nder auch ohne rechtliche Verpflichtung weit gehend erf\u00fcllen werden. Die indirekten Kosten durch die Bereinigung des Stoffportfolios (Wegfall und Substitution von Stoffen) betreffen sowohl die chemische Industrie wie auch nachgeschaltete Anwender. Sie sind schwer quantifizierbar, k\u00f6nnen aber sehr hoch sein und stellen deshalb f\u00fcr die nachgeschalteten Anwender potenziell die gr\u00f6sste Herausforderung dar. Die hohen Anforderungen von REACH an den Informationsstand der Unternehmen sind besonders f\u00fcr kleinere Unternehmen eine Herausforderung. Vorteilhaft f\u00fcr die KMU ist die Abstufung der Anforderungen nach Mengenschwellen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGesundheit und Umwelt&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn den Bereichen Umwelt und Gesundheit (sowohl \u00f6ffentliche Gesundheit als auch Gesundheit am Arbeitsplatz) werden positive Auswirkungen von REACH erwartet. Mit REACH werden die Kenntnisse \u00fcber Chemikalien als Ausl\u00f6ser oder Verst\u00e4rker von Krankheiten zunehmen. Von den Massnahmen wird die Schweiz teilweise profitieren, u.a. weil die grosse Mehrheit der in der Schweiz in Verkehr gebrachten Stoffe aus der EU stammen. Ausserdem d\u00fcrften die f\u00fcr den Export in die EU hergestellten REACH-konformen Stoffe und Zubereitungen vermehrt auch auf dem Schweizer Binnenmarkt angeboten werden. Im Bereich neuer Stoffe bedeutet der Status quo in der Schweiz ein h\u00f6heres Schutzniveau als mit REACH. Der Anteil nicht aufgearbeiteter und in der EU nicht registrierter Altstoffe in der Schweiz d\u00fcrfte sich ohne Anpassung an REACH bei ca. 15% einstellen. Schwer einzusch\u00e4tzen ist, in welchem Umfang die durch REACH erzeugten Informationen \u00fcber Stoffeigenschaften auch ohne rechtliche Verpflichtung ihren Weg zu nachgeschalteten Anwendern, Konsumenten und Beh\u00f6rden in der Schweiz finden und damit die Verwendung von Stoffen beeinflussen (sei es \u00fcber Marktmechanismen oder durch staatliche Regulierung). Insgesamt ist zu bef\u00fcrchten, dass das Schutzniveau l\u00e4ngerfristig hinter demjenigen der EU zur\u00fcckbleibt. Die vollen positiven Auswirkungen von REACH auf Gesundheit und Umwelt ergeben sich in der Regel nur durch die \u00dcbernahme der entsprechenden Bestimmungen. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind von REACH haupts\u00e4chlich \u00fcber die Wirkungen auf die Gesundheit betroffen, welche sich aus geringeren negativen Nebenwirkungen von Produkten ergeben. Bei den Haupteigenschaften von Produkten sowie bei Preisen und Auswahl werden kaum nachteilige Entwicklungen erwartet.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nVolkswirtschaftliche \u00dcberlegungen&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGewisse Standortvorteile sind im Referenz-szenario denkbar, weil die Schweizer Industrie weiterhin nicht REACH-konforme Stoffe herstellen und ausserhalb der EU verkaufen k\u00f6nnte. \u00dcberdies k\u00f6nnen in der Schweiz grunds\u00e4tzlich Fertigprodukte unter Verwendung von nicht REACH-konformen Stoffen hergestellt und in die EU exportiert werden, die im EU-Raum nicht mehr produziert werden k\u00f6nnen. Aufgrund der erneuten Unterschiede im Chemikalienrecht entstehen im Referenzszenario allerdings zus\u00e4tzliche technische Handelshemmnisse im Verkehr mit der EU.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 3: Literatur &#8211; Bundesamt f\u00fcr Umwelt: Auswirkungen von REACH auf die Schweiz, Bern, 2007 (Download unter www.umwelt-schweiz.ch). &#8211; European Commission: REACH in Brief, September 2006. &#8211; European Commission: Regulation of the European Parliament and of the Council concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restrictions of Chemicals (Reach) &#8211; Extended Impact Assessment, SEC (2003) 1171, Br\u00fcssel, 29.10.2003. &#8211; Salam\u00e9, Fran\u00e7oise: Harmonisierung der schweizerischen Chemikaliengesetzgebung mit der EU, in: Die Volkswirtschaft 11-2005, S. 54-58. &#8211; Siegwart, Karine: Zur EU-Chemikalienpolitik (REACH) und deren Auswirkungen auf die Schweiz, in: Umweltrecht in der Praxis, 7-2006, S. 831-846.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung in der EU stellt sich die Frage nach den Auswirkungen des neuen europ\u00e4ischen Chemikalienrechts auf die Schweiz. 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