{"id":123816,"date":"2007-09-01T12:00:00","date_gmt":"2007-09-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2007\/09\/boggild-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:43:42","modified_gmt":"2023-08-23T21:43:42","slug":"boggild","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2007\/09\/boggild\/","title":{"rendered":"Messung von administrativen Kosten im Bereich der Mehrwertsteuer mit Hilfe des Standardkostenmodells"},"content":{"rendered":"<p>In zahlreichen L\u00e4ndern wird derzeit der Versuch unternommen, die administrativen Kosten f\u00fcr die Wirtschaft nachhaltig zu senken. Ein Erfolg versprechendes Instrument scheint vor allem das Standardkostenmodell (SKM) zu sein, wird es doch derzeit in mehreren EU-Mitgliedsstaaten und von der EU-Kommission angewandt. Das SKM wurde nun erstmalig erfolgreich in der Schweiz auf seine Anwendbarkeit und seinen Nutzwert getestet. Gegenstand der Untersuchung war die Gesetzesrevision zur Mehrwertsteuer (MWST). Um sowohl die derzeitigen Kosten als auch m\u00f6gliche Einsparungen zu ermitteln, wurde nicht nur das geltende Recht, sondern auch die Vorlage des Bundesrates mit ihren drei Modulen untersucht.&#13;<\/p>\n<h2>Durch MWST verursachte Kosten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie SKM-Pilotmessung der durch die Mehrwertsteuergesetzgebung verursachten B\u00fcrokratiekosten hat gezeigt, dass die Kosten, die bei den Unternehmen in Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer anfallen &#8211; z.B. das Erstellen der MWST-Abrechnung oder das Erteilen von Ausk\u00fcnften an die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) &#8211; ca. 267 Mio. Franken betragen. Darin nicht enthalten sind die Kosten f\u00fcr die Lagerhaltung, Schulung, Hinzuziehung von Steuerberatern und Entscheidungsfindungsprozesse. Diese werden im Rahmen der Studie gesondert benannt. Sie belaufen sich insgesamt auf 450 Mio. Franken. Dabei verursachen lediglich f\u00fcnf Informationspflichten im Mehrwertsteuerrecht mehr als 90% der gesamten errechneten B\u00fcrokratiekosten, was rund 255 Mio. Franken entspricht (vgl. Tabelle 1). \u00a0Der gr\u00f6sste Kostentreiber f\u00fcr Unternehmen stellt die MWST-Abrechnung dar. Diese enth\u00e4lt folgende Anforderungen:\u00a0&#8211; Sicherstellung der MWST-Konformit\u00e4t der Vorsteuerbelege (ca. 52,6 Mio. Franken).\u00a0&#8211; Abstimmung der deklarierten Ums\u00e4tze und Vorsteuern mit der Buchhaltung (ca. 48,7 Mio. Franken).\u00a0&#8211; Bestimmung und Berechnung der Bemessungsgrundlage f\u00fcr Eigenverbrauchsabrechnung gem\u00e4ss Art. 9 Abs. 2 MWStG: Baugewerblicher Eigenverbrauch (ca. 15,0 Mio. Franken).\u00a0&#8211; Deklaration der Mehrwertsteuer, Anfertigung der MWST-Abrechnung (ca. 10,1 Mio. Franken).\u00a0&#8211; Bestimmung und Berechnung der Bemessungsgrundlage f\u00fcr Eigenverbrauchsabrechnung gem\u00e4ss Art. 9 Abs. 1 MWStG: Entnahme f\u00fcr unternehmensfremde Zwecke (privat, Personal), von der Steuer ausgenommene T\u00e4tigkeiten, unentgeltliche Abgabe (ca. 6,8 Mio. Franken).\u00a0Die hohen Kosten dieser Anforderungen ergeben sich zumeist aus der grossen Anzahl betroffener Unternehmen f\u00fcr die Erf\u00fcllung der jeweiligen Datenanforderung. So sind beispielsweise bei der Sicherstellung der MWST-Konformit\u00e4t der Vorsteuerbelege rund 200000 Unternehmen j\u00e4hrlich mit einem Zeitaufwand von 350 Minuten f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Datenanforderung belastet. Hohe B\u00fcrokratiekosten entstehen aber auch, wenn wenige Unternehmen besonders stark belastet sind. Beispielsweise ist die Anzahl der j\u00e4hrlichen Angaben zum baugewerblichen Eigenverbrauch mit 12960 vergleichsweise niedrig. Der hohe Zeitaufwand von durchschnittlich 20 Stunden pro Unternehmen verursacht jedoch ebenfalls hohe Kosten.\u00a0\u00dcbergreifend l\u00e4sst sich feststellen, dass die administrativen Kosten, die f\u00fcr Unternehmen aus der Mehrwertsteuergesetzgebung resultieren, ihren Ursprung nicht in komplexen Abfragen oder Formularen haben. Die direkten Informationsabfragen sind ausgesprochen schlank und einfach gehalten, so dass hier kaum Vereinfachungspotenziale zu finden sind. Die Kosten ergeben sich vielmehr durch einen hohen Aufwand bei der Sammlung von Informationen sowie durch Pr\u00fcfungen und Nachfragen der ESTV, die aus Fehlern in der Bearbeitung durch die Unternehmen resultieren. Beides deutet auf eine hohe Komplexit\u00e4t der gesetzlichen Regelungen hin, die auf Seiten der Unternehmen Unsicherheit erzeugen und zu fehlerhaften Bearbeitungen f\u00fchren, was weitere Pr\u00fcfungen erforderlich macht.&#13;<\/p>\n<h2>Anwendung der Saldosteuersatzmethode f\u00fcr Unternehmen deutlich billiger<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin Fokus der Messung lag auf dem Vergleich der Kosten von Unternehmen, die verschiedene Mehrwertsteuersysteme verwenden. Unterschieden wurde zwischen Unternehmen, die den Saldosteuersatz, und jenen, die die Standardabrechnung verwenden. F\u00fcr die rund 200000 effektiv abrechnenden Unternehmen ergeben sich Gesamtkosten in H\u00f6he von 230 Mio. Franken, also rund 1141 Franken im Durchschnitt pro Unternehmen. F\u00fcr die rund 100000 nach Saldomethode abrechnenden Unternehmen belaufen sich die Gesamtkosten auf 37 Mio. Franken, was ca. 361 Franken im Durchschnitt pro Unternehmen sind. Dieser Vergleich macht deutlich, dass die Saldosteuersatzmethode im Durchschnitt etwa ein Drittel weniger Aufwand und damit Kosten f\u00fcr die Unternehmen verursacht als die Effektivmethode.&#13;<\/p>\n<h2>Revisionsvorlage: Einheitssteuersatz bringt die gr\u00f6ssten Kosteneinsparungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAnhand der Ex-ante-Analyse der Vorlage des Bundesrates hat sich gezeigt, dass das SKM sehr gut geeignet ist, um recht genaue Einsch\u00e4tzungen \u00fcber Einsparungspotenziale durch gesetzliche Ver\u00e4nderungen zu ermitteln. In der Vorlage wurden drei voneinander getrennte Module zur Diskussion gestellt. Auf Basis der Ergebnisse zeigt sich, dass das Modul Einheitssteuersatz aus Sicht der administrativen Kosten als g\u00fcnstige Variante abschneidet (vgl. Tabelle 2).\u00a0Durch die \u00c4nderungen im Basismodul \u00abSteuergesetz\u00bb ist mit Kosten in H\u00f6he von ca. 238 Mio. Franken zu rechnen. Damit w\u00fcrden gegen\u00fcber dem derzeit geltenden Recht Einsparungen von rund 29 Mio. Franken erzielt. Aufgeschl\u00fcsselt nach den Abrechnungsarten Saldo und Effektiv ergeben sich f\u00fcr effektiv abrechnende Unternehmen durchschnittliche Kosten in H\u00f6he von 1031 Franken, was Einsparungen von 109 Franken (10%) entspricht. F\u00fcr nach Saldo abrechnende Unternehmen belaufen sich die durchschnittlichen Kosten auf 303 Franken und damit auf Einsparungen in H\u00f6he von 58 Franken (17%).\u00a0Auf Basis der \u00c4nderungen des Gesetzes im Modul \u00abEinheitssatz\u00bb lassen sich Kosten in H\u00f6he von ca. 209 Mio. Franken berechnen. Dies w\u00fcrde gegen\u00fcber dem derzeit geltenden Recht Einsparungen von rund 58 Mio. Franken bedeuten. F\u00fcr effektiv abrechnende Unternehmen ergeben sich dann durchschnittliche Kosten in H\u00f6he von 819 Franken und damit Einsparungen von 321 Franken (28%). F\u00fcr nach Saldosteuersatzmethode abrechnende Unternehmen betragen die durchschnittlichen Kosten 245 Franken und f\u00fchren somit zu Einsparungen von 116 Franken (32%).\u00a0Im Modul \u00abZwei Steuers\u00e4tze\u00bb ist mit Kosten in H\u00f6he von ca. 256 Mio. Franken zu rechnen. Damit k\u00f6nnten gegen\u00fcber dem derzeit geltenden Recht Einsparungen in H\u00f6he von rund 11 Mio. Franken erzielt werden. Aufgeschl\u00fcsselt ergeben sich f\u00fcr effektiv abrechnende Unternehmen durchschnittliche Kosten in H\u00f6he von 1005 Franken und demnach Einsparungen von 135 Franken (12%). F\u00fcr nach Saldosteuersatzmethode abrechnende Unternehmen betragen die durchschnittlichen Kosten 297 Franken; die Einsparungen k\u00f6nnen auf 64 Franken (18%) pro Unternehmen veranschlagt werden.&#13;<\/p>\n<h2>Weitere Einsparungsm\u00f6glichkeiten und Erleichterungen f\u00fcr Unternehmen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGrundlegendes Ziel einer SKM-Messung ist nicht die Erhebung von Daten, sondern das Identifizieren und Realisieren von Einsparungs- und Vereinfachungspotenzialen. Auf Basis der gewonnenen Daten ist es nun m\u00f6glich, konkrete Beispiele zu identifizieren und die m\u00f6glichen Kosteneinsparungen zu berechnen. Im Rahmen der Unternehmensinterviews wurde unter anderem bem\u00e4ngelt, dass das Deklarationsformular nur in Papierform vorliege und deshalb ausgedruckt und von Hand ausgef\u00fcllt werden muss. Als problematisch und zeitaufwendig bezeichnet wurde zudem, dass im Formular Berechnungen stattfinden, die fehleranf\u00e4llig sind und daher auf beiden Seiten &#8211; Unternehmen sowie Verwaltung &#8211; gepr\u00fcft werden m\u00fcssen. Die volkswirtschaftlichen Kosten (ca. 12,7 Mio. Fr.), die sich rein durch das Ausf\u00fcllen des Formulars ergeben, sind dabei insbesondere aufgrund der Fallzahlen hoch, da im Jahr rund 1 Mio. Deklarationen get\u00e4tigt werden. \u00a0Die Variante der Einf\u00fchrung eines elektronischen Formulars w\u00fcrde sich dabei insbesondere auf die Aspekte der Berechnung und Kontrolle auswirken, die im Wesentlichen entfallen, da diese durch das Formular \u00fcbernommen werden k\u00f6nnen. Bei elektronischer \u00dcbermittlung w\u00fcrden zus\u00e4tzlich der Aufwand f\u00fcr das Kopieren und Versenden sowie die Kosten f\u00fcr den Versand entfallen. Die Tabelle 3 verdeutlicht die Auswirkung dieser beiden Massnahmen:\u00a0Bei einer konsequenten Einf\u00fchrung eines elektronischen Formulars und vollst\u00e4ndiger Nutzung des Formulars durch alle Unternehmen liessen sich die Kosten um nahezu 50% auf rund 6,8 Mio. Franken senken. Die Einf\u00fchrung und konsequente Nutzung der vollst\u00e4ndigen elektronischen Bearbeitung und \u00dcbermittlung w\u00fcrde ein weiteres hohes Einsparungspotenzial \u00f6ffnen, indem die Kosten von derzeit 12,7 Mio. Franken auf rund 3,7 Mio. gesenkt werden k\u00f6nnten. Auch wenn wir in diesen Berechnungen vom Idealfall der konsequenten Nutzung ausgegangen sind, der sich in der Realit\u00e4t nicht einstellen wird, verdeutlichen sie doch die grossen Einsparpotenziale und zeigen zugleich, welche M\u00f6glichkeiten eine Auswertung der SKM-Daten bietet.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Rahmen des Projekts wurden alle zentralen Bereiche und M\u00f6glichkeiten des SKM zur Erhebung administrativer Belastungen in einem einzelnen Gesetzesbereich angewendet. Anhand der hier dargestellten Ergebnisse l\u00e4sst sich folgendes Fazit ziehen:\u00a0&#8211; Das SKM hat sich als geeignete Methode erwiesen, um sowohl die administrativen Kosten des geltenden Rechts als auch der Revision zu ermitteln.\u00a0&#8211; Auf Basis der Daten ist es m\u00f6glich, die Kostentreiber &#8211; also die f\u00fcr Unternehmen teuersten Anforderungen &#8211; zu ermitteln und auszuweisen, wer von welcher Regelung in besonderem Masse betroffen ist.\u00a0&#8211; Die SKM-Messung hat gezeigt, welche Unterschiede in den Kosten f\u00fcr ein Unternehmen durch die Anwendung der Saldoim Vergleich zur Effektivmethode entstehen.\u00a0&#8211; Die Berechnungen zur Revisionsvorlage erm\u00f6glichen ein Urteil \u00fcber die Unterschiede in der Belastung der Unternehmen durch die drei Module und k\u00f6nnen damit die Entscheidung f\u00fcr oder gegen ein Modul in Hinsicht auf diese Auswirkungen erleichtern.\u00a0&#8211; Es konnte zudem an Beispielen nachgewiesen werden, dass die durch das SKM ermittelten Daten geeignet sind, weitere Vereinfachungsm\u00f6glichkeiten zu erschliessen und in ihren kostenm\u00e4ssigen Auswirkungen zu beurteilen. \u00a0\u00a0Was im Rahmen der Studie hingegen nicht getestet wurde, ist die Anwendbarkeit des SKM im f\u00f6deralen System, verbunden mit der M\u00f6glichkeit einer Zuordnung der Verantwortung bzw. der Kosten zu verschiedenen Regelungsbereichen, Departementen und Regulierungsebenen. \u00a0Abschliessend ist festzuhalten, dass die SKM nur einen Ausschnitt abbildet und daher nicht als einzige Bewertungsmethode f\u00fcr Regulierungsfolgen verwendet werden kann. So sagen die Ergebnisse nichts \u00fcber sozialpolitische Auswirkungen und den Nutzen der einzelnen Module aus und ebenso wenig \u00fcber m\u00f6gliche Unterschiede im Steueraufkommen. \u00a0Die Ergebnisse der SKM-Messung sind daher als ein Bestandteil zu werten, der mit Nutzenanalysen und Folgensch\u00e4tzungen anderer Art erweitert werden muss, wenn es um die Absch\u00e4tzung der kompletten Regulierungsfolgen geht. Die Schwierigkeit besteht allerdings derzeit noch darin, gleichwertige, d.h. ebenso leicht erfass- und bewertbare sowie pr\u00e4gnante Ausdrucksformen f\u00fcr Nutzen und nichtmonet\u00e4re Auswirkungen zu erhalten, um den administrativen Kosten kein \u00dcbergewicht zu verleihen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abInnovationsaktivit\u00e4ten 1988\/1990 bis 2003\/2005\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abF\u00fcnf wichtigste Kostentreiber der MWST-Gesetzgebung\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 2 \u00abEinsparungen der Module der MWST-Revision nach Abrechnungsmethode\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 3 \u00abSparpotenzial des elektronischen MWST-Formulars und der elektronischen \u00dcbermittlung\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1: Zielsetzungen der Studie<\/b>&#13;<br \/>\nDie zentrale Zielsetzung der vorliegenden Studie bestand darin, die Anwendung des SKM in der Schweiz am Beispiel der Mehrwertsteuergesetzgebung zu testen. Dabei wurde nicht nur eine Ex-post-Analyse geltenden Rechts, sondern auch die Ex-ante-Sch\u00e4tzung der drei Module der Revisionsvorlage vorgenommen. Die Auswirkungen auf verschiedene Betroffenengruppen im Kontext der Anwendung der Effektivmethode sowie der Saldomethode wurden dabei ber\u00fccksichtigt und in der Analyse ausgewiesen. Zus\u00e4tzlich wurden auf Basis der generierten Daten Vereinfachungsvorschl\u00e4ge identifiziert und ihre Auswirkungen auf die administrative Entlastung ausgewiesen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 2: Weitere Beispiele f\u00fcr Einsparm\u00f6glichkeiten<\/b>&#13;<br \/>\n&#8211; Reduktion der H\u00e4ufigkeit der Mehrwertsteuerdeklarationen: Derzeit werden Mehrwertsteuerdeklarationen monatlich, quartalsweise oder halbj\u00e4hrlich durchgef\u00fchrt. G\u00e4be es eine die einheitliche Pflicht einer allgemeinen halbj\u00e4hrlichen Deklaration, w\u00fcrde sich die Fallzahl von rund 1 Mio. auf 610000 reduzieren und Einsparungen in H\u00f6he von ca. 5,3 Mio. Franken erm\u00f6glichen.- Erweiterung der Anwendung der Saldomethode: Effektiv abrechnenden Unternehmen (rund 200000) entstehen durchschnittlich deutlich h\u00f6here administrative Kosten als Unternehmen, die nach Saldosteuersatzmethode abrechnen (ca. 100000). W\u00fcrden weitere 50000 Unternehmen zur Saldomethode wechseln, h\u00e4tte dies Einsparungen (auf Basis der ermittelten Werte des derzeit geltenden Rechts) von 39 Mio. Franken zur Folge. Bei 100000 Unternehmen l\u00e4gen die Einsparungen bei rund 80 Mio. Franken. &#8211; Verzicht auf die Unterscheidung zwischen \u00abVorsteuern auf Material- und Dienstleistungsaufwand\u00bb und solchen auf \u00abInvestitionen und \u00fcbrigem Betriebsaufwand\u00bb: Die entsprechenden Vorsteuerbetr\u00e4ge sind auf den MWST-Abrechnungen getrennt auszuweisen und die Buchhaltungskonti mit unterschiedlichen Codes zu versehen. Durch den Verzicht auf eine Unterscheidung k\u00f6nnte der Aufwand bei Unternehmen gesenkt werden. Das Sparpotenzial liegt &#8211; auf Basis der vorhandenen Daten &#8211; im Bereich von 1-2 Mio. Franken.- Verk\u00fcrzung der Aufbewahrungsfrist von 20 auf generell 10 Jahre: Die Kosten f\u00fcr die Aufbewahrung von Unterlagen sind nicht direkt der Mehrwertsteuergesetzgebung zuzurechnen. Dennoch sorgt die dadurch vorgenommene Erweiterung der Archivierungszeitr\u00e4ume f\u00fcr zus\u00e4tzliche Kosten. W\u00fcrde der durchschnittliche Platzbedarf um die H\u00e4lfte gesenkt, k\u00f6nnten Einsparungen von 75 Mio. Franken erzielt werden.- Verzicht auf die Erstellung einer Umsatz- und Vorsteuerabstimmung durch die steuerpflichtige Person: Eine \u00c4nderung im Sinne der Streichung und Verlagerung auf den Revisionsfall h\u00e4tte zur Folge, dass die Kosten pro Revision auf rund 300 Franken steigen w\u00fcrden. Allerdings werden pro Jahr nur rund 10000 Revisionen durchgef\u00fchrt. Die Revisionskosten w\u00fcrden daher um 3 Mio. Franken steigen. Die ansonsten anfallenden Kosten in H\u00f6he von rund 55 Mio. Franken w\u00fcrden hingegen eingespart, so dass es zu einer Gesamteinsparung von 52 Mio. Franken kommen k\u00f6nnte. Da einige Unternehmen aus Sicherheitsgr\u00fcnden dennoch eine Abstimmung vornehmen w\u00fcrden, d\u00fcrften die realen Einsparungen leicht unter diesem Wert liegen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In zahlreichen L\u00e4ndern wird derzeit der Versuch unternommen, die administrativen Kosten f\u00fcr die Wirtschaft nachhaltig zu senken. 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