{"id":123822,"date":"2007-09-01T12:00:00","date_gmt":"2007-09-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2007\/09\/burkhardt-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:43:35","modified_gmt":"2023-08-23T21:43:35","slug":"burkhardt-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2007\/09\/burkhardt-3\/","title":{"rendered":"Startschuss zum Emissionshandel in der Schweiz"},"content":{"rendered":"<p>Zentrale Grundlage f\u00fcr ein Emissionshandelssystem ist die verbindliche Vorgabe von spezifischen Emissionsobergrenzen f\u00fcr Staaten (Kyoto-Protokoll) oder Unternehmen (CO2-Gesetz). Mit der Einf\u00fchrung der CO2-Abgabe ab dem 1. Januar 2008 sind die Bedingungen f\u00fcr ein funktionierendes Emissionshandelssystem in der Schweiz erf\u00fcllt. Unternehmen, die sich von der CO2-Abgabe befreien wollen, m\u00fcssen sich zur Begrenzung ihrer Emissionen verpflichten. Die M\u00f6glichkeit zum Austausch von Emissionsrechten verringert die Kosten zur Einhaltung der Reduktionsziele. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen ausl\u00e4ndische Zertifikate erworben und angerechnet werden. Zur Erh\u00f6hung der Marktliquidit\u00e4t will der Bund zudem den Anschluss an das europ\u00e4ische Handelssystem sicherstellen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas Kyoto-Protokoll verpflichtet die Industriestaaten zu quantifizierten Reduktionszielen, die sie im Durchschnitt \u00fcber die Jahre 2008-2012 einhalten m\u00fcssen. Die Schweiz hat sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis zu diesem Zeitraum gegen\u00fcber 1990 um 8% zu senken. In Zahlen ausgedr\u00fcckt bedeutet dies, dass die Emissionen von 52,7 Mio. Tonnen CO2-\u00c4quivalenten Die unterschiedliche Klimawirkung der sechs Treibhausgase wird anhand des globalen W\u00e4rmepotenzials auf CO2-\u00c4quivalente normiert. Methan wirkt in der Atmosph\u00e4re beispielsweise um das 21fache gegen\u00fcber CO2; eine Tonne Methan entspricht folglich 21 Tonnen CO2-\u00c4quivalenten. im Jahr 1990 um 8% auf 48,5 Mio. Tonnen CO2-\u00c4quivalente gesenkt werden m\u00fcssen. Da dieser Wert im Durchschnitt \u00fcber die Jahre 2008-2012 gilt, hat die Schweiz f\u00fcr diese F\u00fcnfjahresperiode das Recht, diese Menge an CO2-\u00c4quivalenten auszustossen, und erh\u00e4lt Emissionsrechte von insgesamt 242,5 Mio. Tonnen (5248,5 Mio.) zugeteilt. Bei einer Unterschreitung dieses Emissionsdachs hat die Schweiz \u00fcbersch\u00fcssige Emissionsrechte, die sie auf dem CO2-Markt ver\u00e4ussern oder als Guthaben in die n\u00e4chste Verpflichtungsperiode nach 2012 \u00fcbertragen kann.\u00a0Analog zum zwischenstaatlichen Emissionshandel nach dem Kyoto-Protokoll k\u00f6nnen nach dem gleichen Prinzip auch Emissionsrechte an einzelne Unternehmen mit Reduktionsverpflichtung zugeteilt werden. Die Zuteilung erfolgt gem\u00e4ss den individuellen CO2-Begrenzungszielen der Unternehmen. Die Emissionsrechte dienen dazu, die tats\u00e4chlichen Emissionen der Unternehmung abzudecken. Leistet sie \u00fcber das fixierte CO2-Ziel hinausgehende Reduktionen, kann sie \u00fcbersch\u00fcssige Emissionsrechte verkaufen. Emittiert sie mehr, als ihr Emissionsrechte zur Verf\u00fcgung stehen, muss sie die fehlenden Emissionsgutschriften erwerben. Mit dem Instrument des Emissionshandels erhalten die Unternehmen die M\u00f6glichkeit, ihr Reduktionsziel zu geringeren Kosten zu erf\u00fcllen.&#13;<\/p>\n<h2>Was bezweckt der Emissionshandel?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Emissionshandel schafft eine marktwirtschaftliche Basis, um die CO2-Emissionen dort zu reduzieren, wo es am kosteng\u00fcnstigsten ist. Dank der M\u00f6glichkeit, Emissionsrechte auszutauschen, sinken die Kosten zur Erf\u00fcllung der Reduktionsziele gesamthaft \u00fcber die eingebundenen Staaten (Kyoto-Protokoll) und Unternehmen (CO2-Gesetz). Kostet beispielsweise eine Massnahme im Unternehmen A 100 und im Unternehmen B 50 Franken pro Tonne CO2, kann A dank dem Emissionshandel vom g\u00fcnstigeren Reduktionspotenzial bei B profitieren. Statt eine eigene Massnahme umzusetzen, kann es stattdessen von B ein Emissionsrecht erwerben. In einem funktionierenden Markt ist B bei einem Preis von mindestens 50\u00a0Franken pro Tonne CO2 bereit, seine Emissionen im entsprechenden Umfang zu senken und Emissionsgutschriften anzubieten. Das Instrument des Emissionshandels gibt den Unternehmen mehr Flexibilit\u00e4t, um ihre Ziele zu erreichen, und senkt gesamthaft die Kosten \u00fcber alle Unternehmen, welche im System eingebunden sind.&#13;<\/p>\n<h2>Wer nimmt am Emissionshandel in der Schweiz teil?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas schweizerische Emissionshandelssystem betrifft vor allem Firmen, die sich zur Reduktion ihrer CO2-Emissionen und somit zu einem rechtlich verbindlichen Emissionsziel f\u00fcr 2008-2012 verpflichten. Die Firmen werden im Gegenzug von der CO2-Abgabe befreit. Ein Emissionsziel auszuhandeln und somit von einer CO2-Abgabe befreit zu werden, ist vor allem f\u00fcr die energieintensive Industrie von Interesse. Bereits \u00fcber 600 Firmen &#8211; unter anderem aus den Branchen Keramik, Glas, Papier, Chemie, Metall- und Maschinenbau, Kunststoff, Aluminium, Lebensmittel, Kalk, Giessereien, grafische Industrie &#8211; haben im Hinblick auf eine Befreiung CO2-Begrenzungsziele festgelegt. Auf den Zeitpunkt der erstmaligen Erhebung der CO2-Abgabe werden diese freiwilligen Zielvereinbarungen auf Antrag der Firmen in rechtlich verbindliche Verpflichtungen \u00fcberf\u00fchrt. F\u00fcr die Einhaltungsperiode 2008-2012 erhalten die Unternehmen Emissionsrechte zugeteilt.\u00a0F\u00fcr die CO2-Emissionen der Jahre 2008-2012 m\u00fcssen j\u00e4hrlich Emissionsgutschriften in der H\u00f6he der emittierten Menge entwertet werden. Nicht ausgesch\u00f6pfte Gutschriften k\u00f6nnen verkauft oder in eine sp\u00e4tere Verpflichtungsperiode \u00fcbertragen werden. Bei Mehremissionen m\u00fcssen Gutschriften auf dem nationalen oder internationalen Markt dazugekauft werden. Im Falle einer Zielverfehlung muss die CO2-Abgabe f\u00fcr jede seit der Befreiung emittierte Tonne CO2 nachgezahlt werden. Die nun definitiv beschlossene CO2-Abgabe (vgl.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1<\/b>&#13;<br \/>\nIm Juni 2005 hatte der Bundesrat einen CO2-Abgabesatz von 35 Franken pro Tonne CO2-Emissionen beschlossen und dem Parlament eine Botschaft und einen Entwurf f\u00fcr eine CO2-Verordnung unterbreitet. Nach langen Beratungen hat das Parlament im M\u00e4rz 2007 neue Bestimmungen verabschiedet. Abh\u00e4ngig von der Erreichung der Etappenziele zur Verminderung der CO2-Emissionen wird die Abgabe in drei Stufen eingef\u00fchrt:- ab 2008 eine Abgabe in H\u00f6he von 12 Franken pro Tonne CO2 (entspricht 3 Rappen pro Liter Heiz\u00f6l), falls die Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2006 gegen\u00fcber 1990 um weniger als 6% gesunken sind;- ab 2009 eine Abgabe in H\u00f6he von 24 Franken pro Tonne CO2 (entspricht 6 Rappen pro Liter Heiz\u00f6l), falls die Emissionen im Jahr 2007 gegen\u00fcber 1990 um weniger als 10% gesunken sind;- ab 2010 eine Abgabe in H\u00f6he von 36 Franken pro Tonne CO2 (dies entspricht 9 Rappen pro Liter Heiz\u00f6l), falls die Emissionen im Jahr 2008 gegen\u00fcber 1990 um weniger als 13,5% oder in einem der folgenden Jahre um weniger als 14,25% gesunken sind.Der Bundesrat hat dem Vorschlag des Parlaments im Juni 2007 zugestimmt und die CO2-Verordnung entsprechend ge\u00e4ndert. Die Verordnung ist seit dem 1. Juli 2007 in Kraft.) hat also f\u00fcr das Funktionieren des Schweizer Emissionshandels eine Doppelfunktion: Zum einen dient sie als Sanktion, wenn die Begrenzungsziele nicht eingehalten werden; zum anderen schafft sie die rechtliche Verbindlichkeit f\u00fcr die CO2-Ziele der Unternehmung.\u00a0Der wichtigste Nachfrager auf dem Schweizer CO2-Markt ist die Stiftung Klimarappen. Seit dem 1. Oktober 2005 erhebt die Erd\u00f6lwirtschaft auf jedem Liter Treibstoff 1,5 Rappen, die einer Stiftung zugef\u00fchrt werden. Aus den Einnahmen werden Reduktionsmassnahmen im In- und Ausland finanziert. Als Massnahmen im Inland gelten auch \u00fcbersch\u00fcssige Emissionsrechte. Unternehmen, die ihre Zielvorgaben unterschreiten, d\u00fcrfen diese Mehrleistungen der Stiftung Klimarappen verkaufen. Die Stiftung wird gr\u00f6sstenteils das weitaus g\u00fcnstigere Instrument der flexiblen Mechanismen nutzen und ausl\u00e4ndische Zertifikate erwerben.&#13;<\/p>\n<h2>Welche Rolle spielen die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Kyoto-Protokoll stellt den Industriestaaten zur kosteng\u00fcnstigen Zielerreichung das Instrumentarium der flexiblen Mechanismen zur Verf\u00fcgung (vgl.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 2<\/b>&#13;<br \/>\nDie Kosten zur Vermeidung einer Tonne CO2 sind nicht in allen Staaten gleich hoch. Vorab in Entwicklungsl\u00e4ndern oder in mittel- und osteurop\u00e4ischen Staaten ist mit der gleichen Geldmenge eine gr\u00f6ssere Reduktionsleistung zu erzielen. Das Kyoto-Protokoll erlaubt den Industriestaaten, sich erg\u00e4nzend zu inl\u00e4ndischen Massnahmen auch im Ausland erbrachte Reduktionen gutschreiben zu lassen. Diese so genannten flexiblen Mechanismen bestehen aus den zwei projektbezogenen Instrumenten Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM) sowie aus dem internationalen Emissionshandel, dem International Emissions Trading (IET). Die JI ist die Realisierung eines Klimaschutzprojektes in einem anderen Industrieland. Dem Investorland werden Emissionsrechte aus der zugewiesenen Menge des Gastgeberlands \u00fcberschrieben. Beim CDM hingegen ist das Gastgeberland ein Entwicklungsland ohne eigenes Emissionsdach. Durch das Projekt werden neue Emissionsrechte generiert, welche das Investorland zu einem Mehrausstoss an Treibhausgasen im entsprechenden Umfang erm\u00e4chtigen. Sowohl die in Klimaschutzprojekten erworbenen Emissionsgutschriften als auch Einheiten der zugewiesenen Menge des Landes k\u00f6nnen auf dem internationalen Emissionsmarkt gehandelt werden.Auch das CO2-Gesetz sieht vor, dass im Ausland erzielte Emissionsreduktionen erg\u00e4nzend zu inl\u00e4ndischen Massnahmen angerechnet werden k\u00f6nnen. Der Bundesrat hat in der CO2-Anrechnungsverordnung die maximale Obergrenze f\u00fcr ausl\u00e4ndische Zertifikate festgelegt. Die Stiftung Klimarappen darf sich maximal 1,6 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr anrechnen lassen. Unternehmen, die im Emissionshandel eingebunden sind, d\u00fcrfen maximal 8% ihres Begrenzungsziels mit Auslandreduktionen abdecken. Ein Unternehmen, das sich beispielsweise zu einem Begrenzungsziel von 100000 Tonnen CO2 verpflichtet, darf Mehremissionen im Umfang von maximal 8000 Tonnen CO2 durch ausl\u00e4ndische Zertifikate abdecken. F\u00fcr inl\u00e4ndische Emissionsgutschriften gibt es hingegen keine Limiten.). Sie umfassen den internationalen Emissionshandel sowie konkrete Klimaschutzprojekte in anderen Industriestaaten (Joint Implementation) und in Entwicklungsl\u00e4ndern (Clean Development Mechanism). Klimaschutzprojekte, welche die Kyoto-Vorgaben erf\u00fcllen, generieren im Umfang der reduzierten Emissionen handelbare Zertifikate, die den Emissionsrechten gleichgestellt sind und von Staaten und Unternehmen mit Verpflichtung f\u00fcr die Zielerreichung verwendet werden k\u00f6nnen.\u00a0Ein Unternehmen hat dank den flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls neben dem Emissionshandel eine weitere M\u00f6glichkeit, das fixierte Emissionsziel zu geringeren Kosten einzuhalten. Es kann Zertifikate entweder im Rahmen eines eigenen Projekts im Ausland generieren oder einem Projektbetreiber abkaufen. Die Anrechnung von Zertifikaten ist jedoch nicht uneingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich. Kyoto-Protokoll und CO2-Gesetz verlangen substanzielle Eigenleistungen im eigenen Land. Der Bundesrat hat in der Verordnung zur Anrechnung der im Ausland erzielten Emissionsverminderungen den Anteil anrechenbarer Zertifikate im Regelfall auf 8\u00a0Prozent des Begrenzungsziels beschr\u00e4nkt.&#13;<\/p>\n<h2>Was unterscheidet das Schweizer System von demjenigen der EU?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nZur Umsetzung des Kyoto-Protokolls haben die EU-Mitgliedstaaten beschlossen, ein EU-weites Emissionshandelssystem f\u00fcr die Industrie zu errichten. Seit dem 1. Januar 2005 k\u00f6nnen unter dem EU-Emissionshandelssystem \u00fcber 12000 grosse CO2-Emittenten Emissionsrechte erwerben und verkaufen. Diese sind f\u00fcr nahezu die H\u00e4lfte des CO2-Ausstosses der EU verantwortlich. Unternehmen aus den Sektoren Kraftwerke, Erd\u00f6lraffinerien, Zement-, Stahl- und Glasproduzenten m\u00fcssen obligatorisch am Handel teilnehmen.\u00a0Die Zielvorgaben f\u00fcr die betroffenen Unternehmen sind in den nationalen Zuteilungspl\u00e4nen der Mitgliedstaaten festgelegt. Die gegenw\u00e4rtigen Zuteilungspl\u00e4ne gelten f\u00fcr 2005-2007. F\u00fcr die zweite Phase 2008-2012 werden die maximal erlaubten Emissionsmengen in neuen Zuteilungspl\u00e4nen weiter eingeschr\u00e4nkt. Versch\u00e4rft wird auch die Geldbusse, die f\u00fcr jede nicht mit einem entsprechenden Emissionsguthaben abgedeckte Tonne CO2 bezahlt werden muss, von gegenw\u00e4rtig 40 auf 100 Euro pro Tonne CO2.\u00a0Die EU-Richtlinie \u00fcber den Emissionshandel sieht vor, dass mit Drittl\u00e4ndern, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der Emissionsrechte abgeschossen werden kann. Damit f\u00fcr die Schweiz ein Anschluss an das EU-weite Emissionshandelssystem m\u00f6glich ist, muss sie jedoch zun\u00e4chst die Voraussetzungen f\u00fcr einen funktionierenden CO2-Markt schaffen. Diese sind nun mit der Einf\u00fchrung der CO2-Abgabe im Grundsatz gegeben.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1: Einf\u00fchrung der CO2-Abgabe<\/b>&#13;<br \/>\nIm Juni 2005 hatte der Bundesrat einen CO2-Abgabesatz von 35 Franken pro Tonne CO2-Emissionen beschlossen und dem Parlament eine Botschaft und einen Entwurf f\u00fcr eine CO2-Verordnung unterbreitet. Nach langen Beratungen hat das Parlament im M\u00e4rz 2007 neue Bestimmungen verabschiedet. Abh\u00e4ngig von der Erreichung der Etappenziele zur Verminderung der CO2-Emissionen wird die Abgabe in drei Stufen eingef\u00fchrt:- ab 2008 eine Abgabe in H\u00f6he von 12 Franken pro Tonne CO2 (entspricht 3 Rappen pro Liter Heiz\u00f6l), falls die Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2006 gegen\u00fcber 1990 um weniger als 6% gesunken sind;- ab 2009 eine Abgabe in H\u00f6he von 24 Franken pro Tonne CO2 (entspricht 6 Rappen pro Liter Heiz\u00f6l), falls die Emissionen im Jahr 2007 gegen\u00fcber 1990 um weniger als 10% gesunken sind;- ab 2010 eine Abgabe in H\u00f6he von 36 Franken pro Tonne CO2 (dies entspricht 9 Rappen pro Liter Heiz\u00f6l), falls die Emissionen im Jahr 2008 gegen\u00fcber 1990 um weniger als 13,5% oder in einem der folgenden Jahre um weniger als 14,25% gesunken sind.Der Bundesrat hat dem Vorschlag des Parlaments im Juni 2007 zugestimmt und die CO2-Verordnung entsprechend ge\u00e4ndert. Die Verordnung ist seit dem 1. Juli 2007 in Kraft.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 2: Die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls<\/b>&#13;<br \/>\nDie Kosten zur Vermeidung einer Tonne CO2 sind nicht in allen Staaten gleich hoch. Vorab in Entwicklungsl\u00e4ndern oder in mittel- und osteurop\u00e4ischen Staaten ist mit der gleichen Geldmenge eine gr\u00f6ssere Reduktionsleistung zu erzielen. Das Kyoto-Protokoll erlaubt den Industriestaaten, sich erg\u00e4nzend zu inl\u00e4ndischen Massnahmen auch im Ausland erbrachte Reduktionen gutschreiben zu lassen. Diese so genannten flexiblen Mechanismen bestehen aus den zwei projektbezogenen Instrumenten Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM) sowie aus dem internationalen Emissionshandel, dem International Emissions Trading (IET). Die JI ist die Realisierung eines Klimaschutzprojektes in einem anderen Industrieland. Dem Investorland werden Emissionsrechte aus der zugewiesenen Menge des Gastgeberlands \u00fcberschrieben. Beim CDM hingegen ist das Gastgeberland ein Entwicklungsland ohne eigenes Emissionsdach. Durch das Projekt werden neue Emissionsrechte generiert, welche das Investorland zu einem Mehrausstoss an Treibhausgasen im entsprechenden Umfang erm\u00e4chtigen. Sowohl die in Klimaschutzprojekten erworbenen Emissionsgutschriften als auch Einheiten der zugewiesenen Menge des Landes k\u00f6nnen auf dem internationalen Emissionsmarkt gehandelt werden.Auch das CO2-Gesetz sieht vor, dass im Ausland erzielte Emissionsreduktionen erg\u00e4nzend zu inl\u00e4ndischen Massnahmen angerechnet werden k\u00f6nnen. Der Bundesrat hat in der CO2-Anrechnungsverordnung die maximale Obergrenze f\u00fcr ausl\u00e4ndische Zertifikate festgelegt. Die Stiftung Klimarappen darf sich maximal 1,6 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr anrechnen lassen. Unternehmen, die im Emissionshandel eingebunden sind, d\u00fcrfen maximal 8% ihres Begrenzungsziels mit Auslandreduktionen abdecken. Ein Unternehmen, das sich beispielsweise zu einem Begrenzungsziel von 100000 Tonnen CO2 verpflichtet, darf Mehremissionen im Umfang von maximal 8000 Tonnen CO2 durch ausl\u00e4ndische Zertifikate abdecken. F\u00fcr inl\u00e4ndische Emissionsgutschriften gibt es hingegen keine Limiten.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zentrale Grundlage f\u00fcr ein Emissionshandelssystem ist die verbindliche Vorgabe von spezifischen Emissionsobergrenzen f\u00fcr Staaten (Kyoto-Protokoll) oder Unternehmen (CO2-Gesetz). Mit der Einf\u00fchrung der CO2-Abgabe ab dem 1. Januar 2008 sind die Bedingungen f\u00fcr ein funktionierendes Emissionshandelssystem in der Schweiz erf\u00fcllt. Unternehmen, die sich von der CO2-Abgabe befreien wollen, m\u00fcssen sich zur Begrenzung ihrer Emissionen verpflichten. 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