{"id":123987,"date":"2007-06-01T12:00:00","date_gmt":"2007-06-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2007\/06\/gade-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:44:11","modified_gmt":"2023-08-23T21:44:11","slug":"gade","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2007\/06\/gade\/","title":{"rendered":"Die Luftfahrtpolitik der Schweiz"},"content":{"rendered":"<p>Der zivilen Luftfahrt kommt im Zeitalter der Globalisierung eine grosse Bedeutung zu: Eine optimale Anbindung an die europ\u00e4ischen und weltweiten Zentren ist f\u00fcr das Binnenland Schweiz unabdingbar. Mit dem Luftfahrtpolitischen Bericht hat der Bundesrat Ende 2004 eine Gesamtschau vorgenommen und mit der Neuausrichtung seiner Luftfahrtpolitik den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung getragen. Der folgende Artikel stellt die Luftfahrtpolitik des Bundes dar, bettet diese in den internationalen Zusammenhang ein und nimmt eine Standortbestimmung mit Blick auf die k\u00fcnftigen Herausforderungen der Schweizer Zivilluftfahrt vor.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200706_06_Gade_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas Grundlagendokument f\u00fcr die schweizerische Zivilluftfahrt ist der Bericht des Bundesrats \u00fcber die Luftfahrtpolitik aus dem Jahr 2004. Er wurde im Mai 2005 durch die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te zustimmend zur Kenntnis genommen (BBl 2005, 1781 ff.). Der Bericht beinhaltet eine umfassende Darstellung der heutigen Situation der Zivilluftfahrt, einschliesslich einer Problemanalyse. Zudem definiert er die bundesr\u00e4tliche Haltung in luftfahrtpolitischen Fragen, macht konkrete L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge und bildet eine solide Basis f\u00fcr die k\u00fcnftige Gestaltung der schweizerischen Luftfahrtpolitik.\u00a0Der letzte Luftfahrtpolitische Bericht des Bundesrats stammte aus dem Jahr 1953. Damals basierte die Luftfahrtpolitik des Bundes auf dem Vertrauen in die F\u00e4higkeiten der privatwirtschaftlichen Marktteilnehmer im Rahmen eines regulierten, monopolistischen Umfelds. Der Luftverkehr war stark durch staatliche Vorschriften reglementiert und von Kartellen und Preisabsprachen gepr\u00e4gt. Von den USA ausgehend sorgte der Liberalisierungsprozess des Luftverkehrs in den Achtzigerjahren f\u00fcr einschneidende Ver\u00e4nderungen im Luftverkehrsmarkt. Nach der weit gehenden Liberalisierung des Luftverkehrs in der Europ\u00e4ischen Union (EU) Anfang der Neunzigerjahre wurden auch im EU-Raum neue Fluggesellschaften &#8211; vor allem Billigfluggesellschaften &#8211; gegr\u00fcndet, die Flugpreise und die Margen stark gesenkt und der Kostendruck vor allem bei den etablierten Fluggesellschaften gesteigert. \u00a0Aufgrund dieses harten Wettbewerbs zwischen den Unternehmen der Luftfahrtbranche kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Luftfahrtunternehmen unter allen Umst\u00e4nden eigenverantwortlich einen h\u00f6chst m\u00f6glichen Sicherheitsstandard aufrecht erhalten. Dieser Paradigmawechsel f\u00fchrt dazu, dass der Staat insbesondere im Bereich der Flugsicherheit vermehrt korrigierend einzuschreiten hat. Die Aufsichtsbeh\u00f6rden m\u00fcssen ein eigentliches Sicherheitsmanagement einf\u00fchren. Die Abkehr von einer punktuellen Aufsicht hin zu einer umfassenden und m\u00f6glichst proaktiven Aufsichtst\u00e4tigkeit ist unumg\u00e4nglich.&#13;<\/p>\n<h2>Die Luftfahrt als vernetztes System<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie schweizerische Luftfahrt ist ein Gesamtsystem mit starken nationalen und internationalen Vernetzungen. Zu den Haupttr\u00e4gern des Systems geh\u00f6ren unter anderem die Fluggesellschaften, die Flugpl\u00e4tze, die Flugsicherung, die Hersteller- und Ausbildungsbetriebe und weitere flugnahe Unternehmen. Das Grounding der Swissair-Flotte im Herbst 2001 hat gezeigt, welche massiven Auswirkungen das Scheitern eines Tr\u00e4gers auf die anderen Tr\u00e4ger des Systems haben kann: Der wirtschaftliche Niedergang der SAirGroup stellte damals die Funktionsf\u00e4higkeit des gesamten Luftfahrtsystems in Frage. Aus diesem Grund hat der Bund mit seinem damaligen finanziellen Engagement sowohl das \u00dcberleben der Luftfahrtindustrie gesichert als auch deren Entflechtung erm\u00f6glicht.\u00a0Wegen dieser starken Vernetzungen und &#8211; vor allem auch internationalen &#8211; Abh\u00e4ngigkeiten sind die Steuerungsm\u00f6glichkeiten und der Handlungsspielraum f\u00fcr die Schweiz begrenzt. Die politische Diskussion zeigt, dass bei luftfahrtpolitischen Fragestellungen stets zwischen den drei Polen Sicherheit, Wettbewerbsf\u00e4higkeit und Umwelt abgewogen werden muss. Auf der Ebene der Wettbewerbsf\u00e4higkeit geht es zus\u00e4tzlich um einen Ausgleich zwischen den Grunds\u00e4tzen der Kostenwahrheit und der Ausrichtung von staatlichen Beihilfen. Ziel der Aufsichtsbeh\u00f6rde muss sein, im Einzelfall und unter Ber\u00fccksichtigung der drei Pole jeweils eine ad\u00e4quate L\u00f6sung zu finden. Letztlich geht es dabei um eine Abw\u00e4gung zwischen den drei Polen der Nachhaltigkeit.&#13;<\/p>\n<h2>Luftfahrtpolitische Zielsetzungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas \u00fcbergeordnete Ziel der schweizerischen Verkehrspolitik besteht in der m\u00f6glichst nachhaltigen und sicheren Abwicklung des Verkehrs. Dazu sind leistungsf\u00e4hige und koordinierte Verkehrsinfrastrukturen n\u00f6tig, innerhalb derer die einzelnen Verkehrstr\u00e4ger sinnvoll verkn\u00fcpft und nach ihren komparativen Vorteilen eingesetzt werden k\u00f6nnen. Oberstes Ziel der schweizerischen Luftfahrtpolitik ist die Sicherstellung einer optimalen Anbindung der Schweiz an die europ\u00e4ischen und weltweiten Zentren. Der Bund schafft die Rahmenbedingungen dazu durch Aushandlung m\u00f6glichst liberaler Luftverkehrsabkommen und durch die Schaffung der Voraussetzungen f\u00fcr m\u00f6glichst optimale luft- und bodenseitige Infrastrukturen. Das konkrete Angebot an Luftverkehrsverbindungen \u00fcberl\u00e4sst der Staat allerdings dem Spiel von Angebot und Nachfrage. Gleichzeitig strebt er einen im europ\u00e4ischen Vergleich hoch stehenden Sicherheitsstandard an.&#13;<\/p>\n<h3>Sicherheit<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Sicherheit der schweizerischen Zivilluftfahrt ist zentral &#8211; und zwar sowohl bez\u00fcglich Safety als auch Security (siehe Kasten 2 Der deutsche Begriff \u00abSicherheit\u00bb umfasst im Bereich der Luftfahrt die beiden englischen Begriffe \u00abSafety\u00bb und \u00abSecurity\u00bb. Dabei bezeichnet \u00abSafety\u00bb die technische Sicherheit (Schutz vor technischem und menschlichem Versagen); unter \u00abSecurity\u00bb werden die Schutzmassnahmen vor terroristischen Angriffen zusammengefasst. Das Bazl strebt nach der Devise \u00abSafety first\u00bb einen im europ\u00e4ischen Vergleich hoch stehenden Sicherheitsstandard an. Als Aufsichtsbeh\u00f6rde schafft das Bazl auf Grund der bestehenden nationalen und internationalen Vorschriften Rahmenbedingungen f\u00fcr eine nachhaltige und sichere Luftfahrt. Weiterhin verbessert es die Sicherheit in der Luftfahrt im Rahmen der geltenden Regelungen laufend, systematisch und praxisbezogen.): Im Bereich Safety ist die Gew\u00e4hrleistung eines im europ\u00e4ischen Quervergleich hohen Sicherheitsstandards Voraussetzung f\u00fcr die erfolgreiche Umsetzung der Luftfahrtpolitik, die Funktionst\u00fcchtigkeit des Verkehrssystems und die Prosperit\u00e4t der Marktteilnehmer. Die Erwartungshaltung von Ben\u00fctzern und Betroffenen der Luftfahrt verlangt, dass trotz steigendem Verkehrsvolumen die absolute Zahl der Unf\u00e4lle und schweren Zwischenf\u00e4lle nicht steigt. Ziel der Security-Strategie des Bundesrats ist die Sicherstellung eines m\u00f6glichst hohen Schutzes von Personen und Sachen vor widerrechtlichen Handlungen, insbesondere vor Terroranschl\u00e4gen und Entf\u00fchrungen. Dazu braucht es Massnahmen, die weltweit in m\u00f6glichst einheitlicher Form zur Anwendung gelangen. Die daf\u00fcr erforderlichen Rechtsgrundlagen richten sich in der Schweiz deshalb nach den entsprechenden internationalen Vorschriften. Allgemein gilt der Grundsatz, dass hoheitliche Aufgaben durch den Staat getragen werden.&#13;<\/p>\n<h3>Umwelt<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nEin weiteres Ziel besteht darin, die Mobilit\u00e4tsanspr\u00fcche mit den Anforderungen der Umwelt in Einklang zu bringen. Dieser Zielkonflikt hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich ver\u00e4ndert. Die Schweiz spielt bei der internationalen Harmonisierung von Umweltschutzmassnahmen im Luftverkehr eine wichtige Rolle. Insbesondere setzt sie sich f\u00fcr international koordinierte Massnahmen zur Begrenzung und Reduktion der Treibhausgasemissionen beim Luftverkehr ein. \u00a0Innerhalb der Schweiz gibt speziell der Flugl\u00e4rm immer wieder Anlass zu Diskussionen. Ungef\u00e4hr 100000 Personen leben in Gebieten, in denen die Immissionsgrenzwerte durch den Luftverkehr \u00fcberschritten werden. Viele rechtsh\u00e4ngige Verfahren werden erst in den n\u00e4chsten Jahren entschieden. Damit sehen sich auch die verursachenden Anlagenbetreiber, die Flughafenhalter, eventuellen Forderungen von weit \u00fcber 1 Mrd. Franken gegen\u00fcber. Der Bundesrat pr\u00fcft deshalb den gesetzgeberischen Handlungsbedarf bez\u00fcglich der Verfahren im Zusammenhang mit L\u00e4rmschutzmassnahmen sowie der materiellen und formellen Enteignung.&#13;<\/p>\n<h2>Luftverkehr, Luftraum und Flugpl\u00e4tze<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bericht des Bundesrates \u00fcber die Luftfahrtpolitik befasst sich sodann mit den Bereichen Luftverkehr, Luftraum und Flugpl\u00e4tzen und formuliert jeweils im Hinblick auf das Ziel der optimalen Anbindung der Schweiz Handlungsschwerpunkte. Dazu geh\u00f6ren zum Beispiel die Beteiligung der Schweiz an der Europ\u00e4ischen Flugsicherheitsagentur (Easa) und am einheitlichen europ\u00e4ischen Luftraum (Single European Sky, SES) sowie die effiziente Bewirtschaftung des Luftraums durch Skyguide im angrenzenden Ausland. Die Luftfahrtpolitik des Bundesrats f\u00fcr die Flugpl\u00e4tze ist ausf\u00fchrlich im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) umschrieben. Darin bekennt sich der Bundesrat zu einer nachhaltigen Infrastrukturpolitik. Wegweisende Ziele sind die effiziente Nutzung der Luftfahrtinfrastruktur, die Einordnung in den Gesamtverkehr, ein umfassender Umweltschutz, die r\u00e4umliche Abstimmung sowie die nachfrageorientierte Entwicklung der Landesflugh\u00e4fen.&#13;<\/p>\n<h3>Internationale Vernetzung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nF\u00fcr den Wirtschafts- und Tourismusstandort Schweiz ist die internationale Vernetzung &#8211; erst recht als Binnenland &#8211; essenziell. Der Bundesrat war deshalb immer bestrebt, den \u00f6ffentlichen Luftverkehr international auszurichten. Diese internationale Ausrichtung der schweizerischen Zivilluftfahrt ist aber nicht nur wirtschaftlich begr\u00fcndet. Die Schweiz als europ\u00e4ischer Staat, welcher nicht der EU angeh\u00f6rt, ist auf Technologie, Erkenntnisse und Verfahren ausl\u00e4ndischer Beh\u00f6rden und Luftfahrtindustrien angewiesen. Eine enge internationale Zusammenarbeit auf technischer und flugbetrieblicher Ebene f\u00fchrt zu einer deutlichen Erh\u00f6hung des Sicherheitsniveaus der schweizerischen Luftfahrt.\u00a0Heute gibt es kaum einen Luftfahrtbereich, der nicht massgeblich von internationalen Vorschriften gepr\u00e4gt ist. Angesichts der grossen Bedeutung der internationalen Organisationen war der Bundesrat stets der \u00dcberzeugung, dass das Mitwirken der Schweiz in diesen Institutionen sowie die internationale Zusammenarbeit mit andern Beh\u00f6rden von gr\u00f6sster Bedeutung sind. Die Schweiz hat sich deshalb in allen bedeutenden internationalen Organisationen und Institutionen von Beginn an engagiert und dieses Engagement in den vergangenen Jahren punktuell noch intensiviert.&#13;<\/p>\n<h2>Luftfahrtpolitischer Handlungsbedarf<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Luftfahrtpolitische Bericht endet mit einer \u00dcbersicht \u00fcber die wichtigsten Umsetzungsmassnahmen, mit denen sich der Bundesrat bzw. das Parlament insk\u00fcnftig zu befassen hat, um die im Bericht formulierten Ziele zu erreichen. Zusammengefasst betreffen diese unter anderem die nachfolgenden Gebiete:\u00a0&#8211; Steigerung der Sicherheit im Luftverkehr;\u00a0&#8211; F\u00f6rderung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der schweizerischen Zivilluftfahrt;\u00a0&#8211; Modernisierung des schweizerischen Luftrechts;\u00a0&#8211; Erstellung eines SIL-Objektblatts f\u00fcr den Flughafen Z\u00fcrich;\u00a0&#8211; Verhandlungen mit Deutschland \u00fcber das An- und Abflugregime auf dem Flughafen Z\u00fcrich;\u00a0&#8211; Abschluss von Flugsicherungsvereinbarungen mit Italien, \u00d6sterreich und Deutschland;\u00a0&#8211; Erstellung eines gesamtheitlichen Finanzierungskonzepts f\u00fcr die Flugsicherung;\u00a0&#8211; \u00dcberpr\u00fcfung der Rollenteilung zwischen Bund und Kantonen bei den Landesflugh\u00e4fen sowie Pr\u00fcfung der Tr\u00e4gerschaft der Landesflugh\u00e4fen;\u00a0&#8211; Gew\u00e4hrleistung von Rechtssicherheit in Bezug auf die L\u00e4rmproblematik;\u00a0&#8211; \u00dcberpr\u00fcfung der Finanzierungsmechanismen im Security-Bereich.&#13;<\/p>\n<h3>Erste Priorit\u00e4t: Sicherheit und Wettbewerbsf\u00e4higkeit<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nNicht alle diese Massnahmen sind f\u00fcr die Gestaltung der unmittelbaren Zukunft der schweizerischen Zivilluftfahrt von gleicher Bedeutung. Die Umsetzung der Massnahmen erfordert Anpassungen unterschiedlicher Erlasse und daher auch differenzierte Vorgehensweisen. Folglich weisen sie &#8211; je nach Umfang und Priorit\u00e4t &#8211; unterschiedliche Fristen auf. Erste Priorit\u00e4t kommt den Themen der Sicherheit und Wettbewerbsf\u00e4higkeit zu. \u00a0Der Handlungsschwerpunkt F\u00f6rderung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der schweizerischen Zivilluftfahrt zielt auf die Gew\u00e4hrleistung optimaler Rahmenbedingungen f\u00fcr die Schweizer Luftfahrtindustrie. Mit der Teilnahme der Schweiz an der Europ\u00e4ischen Flugsicherheitsagentur (Easa) und am einheitlichen europ\u00e4ischen Luftraum (SES) per 1. Dezember 2006 wurden bereits wichtige Ziele in diesem Bereich erreicht. Der Bundesrat geht davon aus, dass durch die aktive Beteiligung an diesen wichtigen europ\u00e4ischen Projekten die internationale, insbesondere die europ\u00e4ische Ausrichtung der schweizerischen Zivilluftfahrt &#8211; und so die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Luftfahrtindustrie &#8211; gef\u00f6rdert werden kann. Den umfangreichsten Prozess in der Reihe der Massnahmen hat die allf\u00e4llige Verwendung von Teilen der Kerosinbesteuerung (40 bis 60 Mio. Franken) f\u00fcr Umwelt-, Sicherheitsoder Schutzmassnahmen in der Luftfahrt zu durchlaufen. Heute fliessen diese Gelder zum gr\u00f6sseren Teil in die Strassenrechnung und zum kleineren Teil in die allgemeine Bundeskasse. Da die Verwendung der Treibstoffz\u00f6lle in der Bundesverfassung geregelt ist, erfordert die Neuformulierung zuerst eine Verfassungs\u00e4nderung und somit eine Volksabstimmung. Anschliessend ist die Anpassung des Gesetzes \u00fcber die Mineral\u00f6lsteuer notwendig. Zurzeit l\u00e4uft der politische Meinungsbildungsprozess; die Botschaft soll dem Bundesrat im Verlauf des Jahres 2007 unterbreitet werden. \u00a0Die Massnahmen zur Steigerung der Sicherheit im Luftverkehr beinhalten eine Vielzahl von Rechts\u00e4nderungen im Hinblick auf die \u00dcbernahme von internationalen Sicherheitsregelungen. Eine substanzielle Erh\u00f6hung der Sicherheit verspricht sich der Bundesrat auch durch die per 1. April 2007 erfolgte Einf\u00fchrung eines freiwilligen, vertraulichen und straffreien Meldewesens, welches erlaubt, vor allem pr\u00e4ventiv Sicherheitsm\u00e4ngel zu erkennen und geeignete Massnahmen zu treffen.\u00a0Eingeleitet ist unter anderem auch die Modernisierung des schweizerischen Luftrechts; hier besteht gesetzgeberischer Nachholbedarf. Das 50-j\u00e4hrige Luftfahrtgesetz wird im Rahmen mehrerer koordinierter Teilrevisionen aktualisiert, ebenso die zugeh\u00f6rigen Verordnungen. Insbesondere sind \u00fcbergeordnete Aussagen zur nachhaltigen Entwicklung, Sicherheit, Erreichbarkeit, Wettbewerbsf\u00e4higkeit und internationalen Vernetzung aufzunehmen und Richtlinien \u00fcber die Anwendbarkeit von Mindeststandards und Empfehlungen in der Zivilluftfahrt zu erstellen. Ebenfalls im Gang sind Gespr\u00e4che respektive Konsultationen mit den Nachbarstaaten \u00fcber die Regelung von grenz\u00fcberschreitenden Flugsicherungsdienstleistungen.\u00a0Beim Handlungsschwerpunkt Flughafen Z\u00fcrich-Kloten bekennt sich der Bundesrat weiterhin zu einer nachfrageorientierten Entwicklung. Im Rahmen der Nachhaltigkeits\u00fcberlegungen sind jedoch Ausnahmen denkbar, in denen von diesem Grundsatz abgewichen werden kann. Im wieder aufgenommenen SIL-Koordinationsprozess f\u00fcr den Flughafen Z\u00fcrich-Kloten wurden in einer ersten Phase unter der F\u00fchrung des Bazl alle technisch machbaren Betriebsvarianten erarbeitet; diese befinden sich zurzeit im politischen Meinungsbildungsprozess. In einer zweiten Phase wird der ausgearbeitete Entwurf eines SIL-Objektblatts einer Mitwirkung der Bev\u00f6lkerung zug\u00e4nglich gemacht, und es erfolgt eine Anh\u00f6rung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden. Das \u00fcberarbeitete SIL-Objektblatt wird schliesslich vom Bundesrat verabschiedet.\u00a0Weiter laufen mit deutschen Stellen Gespr\u00e4che \u00fcber das An- und Abflugregime f\u00fcr den Flughafen Z\u00fcrich-Kloten \u00fcber s\u00fcddeutschem Gebiet. Hier gilt es, das sowohl f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung als auch f\u00fcr den Flughafen \u00e4usserst belastende Problem m\u00f6glichst schnell einer beidseitig akzeptierten L\u00f6sung zuzuf\u00fchren.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bericht des Bundesrates \u00fcber die Luftfahrtpolitik bildet eine sehr gute Grundlage f\u00fcr die Gestaltung der heutigen und zuk\u00fcnftigen Luftfahrtpolitik der Schweiz. Die bereits realisierten und die eingeleiteten Massnahmen &#8211; zum Beispiel auf Gesetzgebungsebene &#8211; sind dazu geeignet, die vom Bundesrat verabschiedeten Ziele im Bereich Luftfahrtpolitik umzusetzen. Die schweizerische Zivilluftfahrt ist bereit f\u00fcr die Zukunft!&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abSystem \u00abLuftfahrt Schweiz\u00bb\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2 \u00abEurop\u00e4ische Luftfahrtorganisationen\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Das Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt (Bazl) Das Bazl ist die schweizerische Fachbeh\u00f6rde f\u00fcr die Zivilluftfahrt und besch\u00e4ftigt rund 230 Mitarbeitende, die haupts\u00e4chlich in Ittigen bei Bern, zum Teil aber auch am Flughafen Z\u00fcrich-Kloten arbeiten. Die wesentliche Aufgabe des Amtes ist die Aufsicht \u00fcber die zivile Luftfahrt in der Schweiz, welche sich in die vier Bereiche Infrastruktur, Flugger\u00e4te, Luftverkehrsbetriebe und Luftfahrtpersonal unterteilen l\u00e4sst. Dabei st\u00fctzt sich das Bazl haupts\u00e4chlich auf international abgestimmte Standards und Praktiken ab &#8211; eine logische Folge des grenz\u00fcberschreitenden Charakters der Luftfahrt. Das Amt gestaltet zudem als luftfahrtpolitische Fachbeh\u00f6rde die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Schweizer Luftfahrt, zum Beispiel durch die Vorbereitung und Umsetzung der luftfahrtpolitischen Entscheide von Bundesrat und Parlament.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Sicherheit: Safety und Security Der deutsche Begriff \u00abSicherheit\u00bb umfasst im Bereich der Luftfahrt die beiden englischen Begriffe \u00abSafety\u00bb und \u00abSecurity\u00bb. Dabei bezeichnet \u00abSafety\u00bb die technische Sicherheit (Schutz vor technischem und menschlichem Versagen); unter \u00abSecurity\u00bb werden die Schutzmassnahmen vor terroristischen Angriffen zusammengefasst. Das Bazl strebt nach der Devise \u00abSafety first\u00bb einen im europ\u00e4ischen Vergleich hoch stehenden Sicherheitsstandard an. Als Aufsichtsbeh\u00f6rde schafft das Bazl auf Grund der bestehenden nationalen und internationalen Vorschriften Rahmenbedingungen f\u00fcr eine nachhaltige und sichere Luftfahrt. Weiterhin verbessert es die Sicherheit in der Luftfahrt im Rahmen der geltenden Regelungen laufend, systematisch und praxisbezogen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 3: Landesflugh\u00e4fen Die drei Landesflugh\u00e4fen Z\u00fcrich, Genf und Basel-Mulhouse sind die Haupttr\u00e4ger der schweizerischen Luftfahrtinfrastruktur und damit wichtige Teile des nationalen und internationalen Verkehrssystems. Ihre haupts\u00e4chliche Funktion besteht in der Sicherstellung einer optimalen Anbindung der Schweiz an die europ\u00e4ischen und weltweiten Zentren. Der Flughafen Z\u00fcrich soll seine Rolle als Drehscheibe des Weltluftverkehrs wahrnehmen. Die Flugh\u00e4fen Basel-Mulhouse und Genf sollen sich entsprechend ihrer tri- bzw. binationalen Funktion auf regional erforderliche Interkontinentalfl\u00fcge und auf den Europaluftverkehr ausrichten. Im Jahr 2006 haben in Z\u00fcrich 19,2 Mio. Passagiere den Flughafen benutzt; im gleichen Jahr waren es in Genf 10,0 Mio und in Basel-Mulhouse 4,0 Mio. Passagiere. Die Landesflugh\u00e4fen sollen sich entsprechend der Luftverkehrsnachfrage entwickeln k\u00f6nnen. Im Rahmen von Nachhaltigkeits\u00fcberlegungen sind jedoch Ausnahmen denkbar, in denen von diesem Grundsatz abgewichen werden kann.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der zivilen Luftfahrt kommt im Zeitalter der Globalisierung eine grosse Bedeutung zu: Eine optimale Anbindung an die europ\u00e4ischen und weltweiten Zentren ist f\u00fcr das Binnenland Schweiz unabdingbar. Mit dem Luftfahrtpolitischen Bericht hat der Bundesrat Ende 2004 eine Gesamtschau vorgenommen und mit der Neuausrichtung seiner Luftfahrtpolitik den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung getragen. 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