{"id":123992,"date":"2007-06-01T12:00:00","date_gmt":"2007-06-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2007\/06\/gasser-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:44:26","modified_gmt":"2023-08-23T21:44:26","slug":"gasser-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2007\/06\/gasser-3\/","title":{"rendered":"Auswirkungen der Personenfreiz\u00fcgigkeit mit der EU15\/Efta auf den Schweizer Arbeitsmarkt"},"content":{"rendered":"<p>Im Jahr 2002 trat das Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU15 sowie der Europ\u00e4ischen Freihandelsassoziation (Efta) in Kraft. Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, hat die Zuwanderung aus dem EU15\/Efta-Raum in die Schweiz seither an Bedeutung gewonnen. Der gr\u00f6sste Teil der Zuwanderer waren gut bis sehr gut qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte, welche auf dem Schweizer Arbeitsmarkt stark nachgefragt waren. Negative Auswirkungen f\u00fcr einheimische Arbeitskr\u00e4fte waren nicht festzustellen. Die bisherige Bilanz des FZA f\u00e4llt aus volkswirtschaftlicher Sicht positiv aus, und die Zeichen stehen gut, dass das Abkommen auch die weitere Wirtschaftsentwicklung in der Schweiz beg\u00fcnstigen wird. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200706_17_Gasser_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"258\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Auswirkungen des FZA auf den Schweizer Arbeitsmarkt werden beim Bund durch das Observatorium zum FZA Schweiz-EU erfasst und analysiert. Es ist dies eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft Seco, des Bundesamtes f\u00fcr Migration (BFM) sowie des Bundesamtes f\u00fcr Statistik (BFS). Die Erkenntnisse aus diesen Beobachtungen werden einmal pro Jahr in einem Bericht ver\u00f6ffentlicht. Der vorliegende Beitrag basiert auf dem dritten Bericht des Observatoriums, welcher die Erfahrungen der Periode vom 1. Juni 2002 bis zum 31. Dezember 2006 zusammenfasst.&#13;<\/p>\n<h2>Wichtigste \u00c4nderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit Inkrafttreten des FZA am 1. Juni 2002 wurde Erwerbst\u00e4tigen aus der EU15\/Efta unter Vorbehalt der Zulassungsbeschr\u00e4nkungen w\u00e4hrend der \u00dcbergangsfrist ein Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. In den ersten f\u00fcnf Jahren ab Inkrafttreten des FZA war die j\u00e4hrliche Zulassung von neu zuwandernden Erwerbst\u00e4tigen durch 15300 f\u00fcnfj\u00e4hrige Daueraufenthaltsbewilligungen (B) und 115700 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) f\u00fcr Aufenthalte von 4-12 Monaten begrenzt. \u00a0W\u00e4hrend der ersten zwei Jahre des FZA (Phase 1) galten neben der Kontingentierung weiterhin der so genannte Inl\u00e4ndervorrang sowie die Einhaltung der orts- und berufs\u00fcblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen bei Bewilligungserteilung. Der Inl\u00e4ndervorrang bedeutete, dass eine ausl\u00e4ndische Erwerbsperson nur dann eingestellt werden durfte, wenn im Inland keine passende Arbeitskraft gefunden werden konnte. Beide genannten Regelungen wurden per 1. Juni 2004 aufgehoben (Beginn der Phase 2) und durch die flankierenden Massnahmen abgel\u00f6st. Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Bewilligungspflicht f\u00fcr Kurzaufenthalte bis 90 Tage pro Jahr abgeschafft und durch eine reine Meldepflicht ersetzt. \u00a0Auch der Status der Grenzg\u00e4nger wurde durch das FZA liberalisiert. Seit dem 1. Juni 2002 k\u00f6nnen alle EU15\/Efta-Staatsangeh\u00f6rigen aus der Grenzzone eines Nachbarstaates in der ganzen Grenzzone der Schweiz eine Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcben und m\u00fcssen sich nur noch w\u00f6chentlich statt t\u00e4glich an ihren Wohnort im Ausland begeben. Damit &#8211; aber auch mit der Abschaffung des Inl\u00e4ndervorrangs in Phase 2 des FZA &#8211; hat der Grenzg\u00e4ngerstatus tendenziell an Attraktivit\u00e4t gewonnen.&#13;<\/p>\n<h2>Wanderungsbewegungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine Analyse der Wanderungsbewegungen der ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung in die und aus der Schweiz \u00fcber die letzten Jahre zeigt, dass die genannten rechtlichen \u00c4nderungen im Rahmen des FZA durchaus einen bedeutenden Einfluss auf die Zuwanderung in die Schweiz hatten (siehe Grafik 1). W\u00e4hrend sich der positive Wanderungssaldo von Drittstaatenangeh\u00f6rigen Als Drittstaatenangeh\u00f6rige werden hier B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger von ausserhalb der EU15\/Efta bezeichnet. in den Jahren nach Inkrafttreten des FZA sukzessive verringerte, nahm die Netto-Zuwanderung von EU15\/Efta-Staatsangeh\u00f6rigen in den ersten vier Jahren tendenziell zu. Die Einf\u00fchrung des FZA f\u00fchrte demnach in erster Linie zu einer Verschiebung der Zuwanderung weg von Drittstaatenangeh\u00f6rigen hin zu B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern aus dem EU15\/Efta-Raum. Insbesondere deutsche und portugiesische Staatsangeh\u00f6rige nutzten das FZA vermehrt zur Zuwanderung in die Schweiz: 50% des positiven Wanderungssaldos der ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des FZA entfielen auf deutsche, 36% auf portugiesische Staatsangeh\u00f6rige. \u00a0Auch die Zahl der erwerbst\u00e4tigen Kurzaufenthalterinnen und -aufenthalter (&amp;lt;12 Monate) stieg in den ersten vier Jahren der Personenfreiz\u00fcgigkeit an, und zwar um durchschnittlich rund 5400 pro Jahr. Dabei sind auch Drittstaatenangeh\u00f6rige enthalten. Ihr Anteil am Total der Kurzaufenthalter war relativ gering, doch verzeichneten sie in der Periode Juni 2002 bis Juni 2006 eine durchschnittlich j\u00e4hrliche Zunahme von 1160. Diese Zunahme war zum einen eine Folge davon, dass Kurzaufenthaltsbewilligungen als Ersatz f\u00fcr fehlende EU15\/Efta-Daueraufenthaltsbewilligungen (B) herangezogen wurden, deren Kontingente vollst\u00e4ndig ausgesch\u00f6pft waren. So stieg denn auch der Aussch\u00f6pfungsgrad der 115700 j\u00e4hrlich verf\u00fcgbaren EU15\/Efta-Kurzaufenthaltsbewilligungen von 58% im ersten auf 83% im vierten Jahr nach Inkrafttreten des FZA sukzessive an. Kurzaufenthalter, welche l\u00e4nger als ein Jahr in der Schweiz weilen, werden zur st\u00e4ndigen ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung gez\u00e4hlt. Ein zweiter Grund f\u00fcr die Bestandeszunahme bei unterj\u00e4hrigen Kurzaufenthaltern war die Einf\u00fchrung des sog. Meldeverfahrens f\u00fcr Kurzaufenthalter bis 90 Tage ab Juni 2004. Zwischen Juni 2005 und Mai 2006 leisteten meldepflichtige Kurzaufenthalterinnen und -aufenthalter ein Arbeitsvolumen von sch\u00e4tzungsweise 13300 Vollzeitarbeitskr\u00e4ften, was gegen\u00fcber der gleichen Periode im Vorjahr ein plus von 3900 Arbeitskr\u00e4ften bedeutete. Diese Zahlen sind in der oben zitierten Zunahme von durchschnittlich 5400 pro Jahr inbegriffen. \u00a0In den ersten vier Jahren des FZA stieg auch die Zahl der Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger um durchschnittlich rund 4700 Personen oder 2,8% pro Jahr an. Gegen\u00fcber den beiden Jahren unmittelbar vor Inkrafttreten des FZA bedeutete dies jedoch rund eine Halbierung des Zuwachses. \u00a0Im Gegensatz zu den Ausl\u00e4ndern verzeichnete die schweizerische Wohnbev\u00f6lkerung in den letzten Jahren stets einen negativen Wanderungssaldo. Im Jahr vor Inkrafttreten des FZA belief sich der Wanderungssaldo auf sch\u00e4tzungsweise -2050 Personen. Im vierten Jahr nach Inkrafttreten betrug er gem\u00e4ss provisorischen Sch\u00e4tzungen rund -8600. Welche Rolle das FZA f\u00fcr diese Entwicklung gespielt hat, ist nicht schl\u00fcssig nachzuweisen. Dass es jedoch die Auswanderung in EU15\/Efta-Staaten beg\u00fcnstigt hat, erscheint plausibel, da die Schweizerinnen und Schweizer bereits ab dem 1. Juni 2004 von der vollen Freiz\u00fcgigkeit profitieren konnten. \u00a0\u00dcber alle Bev\u00f6lkerungsgruppen hinweg war in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten des FZA ein leichter R\u00fcckgang des Wanderungssaldos zu verzeichnen. Im vierten Jahr des FZA nahm er wieder etwas zu, was vermutlich in erster Linie die anziehende Arbeitskr\u00e4ftenachfrage im Jahr 2006 spiegeln d\u00fcrfte. Gemessen an der schwachen allgemeinen Arbeitsmarktentwicklung in den Jahren 2002 bis 2005 fiel die Zuwanderung in die Schweiz jedoch eher h\u00f6her aus als in fr\u00fcheren \u00e4hnlichen Situationen. Dies legt den Schluss nahe, dass das FZA auch zu einer gewissen Ausdehnung des Arbeitskr\u00e4ftepotenzials gef\u00fchrt hat.&#13;<\/p>\n<h2>Wirkungen des FZA auf dem Arbeitsmarkt<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWelche Auswirkungen hatte die Ausdehnung des Angebots an Arbeitskr\u00e4ften auf die Besch\u00e4ftigungssituation, die Arbeitslosigkeit und die L\u00f6hne der in der Schweiz ans\u00e4ssigen Erwerbsbev\u00f6lkerung? Bevor auf diese Punkte eingegangen wird, folgt zun\u00e4chst ein Blick auf die Konjunktur als wesentlicher Einflussfaktor des Arbeitsmarktes.&#13;<\/p>\n<h3>Konjunkturelle Entwicklung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Inkrafttreten des FZA fiel in eine Phase schwacher Konjunktur. Die Erwerbst\u00e4tigkeit entwickelte sich in den Jahren 2002 bis 2004 teils r\u00fcckl\u00e4ufig oder bestenfalls stagnierend. Der wirtschaftliche Aufschwung setzte im zweiten Quartal 2003 ein, schlug sich aber \u00fcber eine relativ lange Zeit nicht in einer positiven Besch\u00e4ftigungsentwicklung nieder. Dies war auch der Grund, warum die Arbeitslosenquote von Mitte 2003 bis Mitte 2005 bei knapp unter 4% verharrte. Gem\u00e4ss Erwerbst\u00e4tigenstatistik des BFS stieg die Erwerbst\u00e4tigkeit schliesslich in der zweiten H\u00e4lfte 2005 an, und im Herbst 2005 setzte auch ein deutlicher R\u00fcckgang der Arbeitslosigkeit ein. Zwischen 2005 und 2006 sank die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt von 3,8% auf 3,3%.&#13;<\/p>\n<h3>Wurden einheimische Arbeitskr\u00e4fte verdr\u00e4ngt?<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Tatsache, dass das FZA die Zuwanderung aus dem EU15\/Efta-Raum gerade in einer Phase schwacher Arbeitsmarktentwicklung beg\u00fcnstigte, liess verst\u00e4ndlicherweise Bef\u00fcrchtungen aufkommen, neu zuwandernde Arbeitskr\u00e4fte k\u00f6nnten ans\u00e4ssige Erwerbspersonen vom Arbeitsmarkt verdr\u00e4ngen. Die Statistik schien diese These insofern zu best\u00e4tigen, als die Erwerbst\u00e4tigkeit von EU15\/Efta-Staatsangeh\u00f6rigen in den letzten drei Jahren deutlich \u00fcberdurchschnittlich anstieg: Gem\u00e4ss Schweizerischer Arbeitskr\u00e4fteerhebung (Sake) stieg die Erwerbst\u00e4tigkeit bei der st\u00e4ndigen Wohnbev\u00f6lkerung zwischen dem zweiten Quartal 2003 und dem zweiten Quartal 2006 insgesamt um 2,2%. W\u00e4hrend Schweizerinnen und Schweizer eine Zunahme der Erwerbst\u00e4tigkeit von 1,7% verzeichnen konnten, stieg sie bei Drittstaatenangeh\u00f6rigen um 2,8% und bei Angeh\u00f6rigen von EU15\/Efta-Staaten um 5,3%. Nicht enthalten sind dabei Kurzaufenthalter und Grenzg\u00e4nger, welche ebenfalls (mehrheitlich) aus dem EU15\/Efta-Raum stammen.\u00a0Aufschluss \u00fcber die Frage, ob einheimische Arbeitskr\u00e4fte durch Zuwanderer aus dem EU15\/Efta-Raum verdr\u00e4ngt wurden, erh\u00e4lt man durch eine nach Nationalit\u00e4t und Berufsgruppen differenzierte Analyse der Erwerbsentwicklung. Wie die Auswertung in Tabelle 1 zeigt, fanden EU15\/Efta-Staatsangeh\u00f6rige in den vergangenen drei Jahren insbesondere in Berufsgruppen zus\u00e4tzlich Besch\u00e4ftigung, bei denen auch Schweizerinnen und Schweizer die Erwerbst\u00e4tigkeit ausbauten. \u00a0Am deutlichsten nahm die Erwerbst\u00e4tigkeit von EU15\/Efta-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger zwischen 2003 und 2006 bei akademischen Berufen (+16000), F\u00fchrungskr\u00e4ften (+5000) sowie Technikern und gleichrangigen Berufen (+5000) zu. In allen drei Berufsgruppen war die Erwerbst\u00e4tigenentwicklung auch insgesamt stark \u00fcberdurchschnittlich. Gleichzeitig lagen die Erwerbslosenquoten 2006 in diesen drei Berufsgruppen deutlich unter dem Durchschnitt von 4%. Keine nennenswerten Zuw\u00e4chse von Erwerbst\u00e4tigen aus der EU15\/Efta waren demgegen\u00fcber bei Berufsgruppen zu erkennen, die sich insgesamt schwach oder r\u00fcckl\u00e4ufig entwickelten, wie etwa bei den kaufm\u00e4nnischen Angestellten (-4000), Maschinen- und Anlagenbedienern (0, nicht signifikant) oder Hilfsarbeitskr\u00e4ften (+2000, nicht signifikant).\u00a0Insgesamt zeigen diese Daten, dass der \u00fcberwiegende Teil der zus\u00e4tzlichen Erwerbst\u00e4tigen aus EU15\/Efta-Staaten in den letzten drei Jahren in Bereichen besch\u00e4ftigt wurden, welche auch der ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung gute Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten boten. Die These, wonach Zuwanderer aus der EU15\/Efta einheimische Arbeitskr\u00e4fte vom Arbeitsmarkt verdr\u00e4ngen w\u00fcrden, l\u00e4sst sich somit nicht st\u00fctzen. Im Gegenzug sprechen die Daten daf\u00fcr, dass die Schweizer Unternehmen durch das FZA einen Nachholbedarf bei der Rekrutierung ausl\u00e4ndischer Arbeitskr\u00e4fte befriedigen und damit den chronischen Mangel an qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften mindern konnten. Dies d\u00fcrfte den wirtschaftlichen Aufschwung in den letzten Jahren tendenziell beg\u00fcnstigt haben und dessen Fortsetzung auch weiter unterst\u00fctzen.&#13;<\/p>\n<h3>Entwicklung der Arbeitslosigkeit<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nSeit Inkrafttreten des FZA waren keine Tendenzen festzustellen, die auf eine Verdr\u00e4ngung ans\u00e4ssiger Arbeitskr\u00e4fte in die Arbeitslosigkeit schliessen lassen. So entwickelten sich etwa die Arbeitslosenquoten von Schweizern, Drittstaatenangeh\u00f6rigen und Angeh\u00f6rigen der EU15 in den letzten Jahren weitgehend proportional zueinander (siehe Grafik 2). Dies gilt auch im laufenden Aufschwung: Zwischen Dezember 2005 und Dezember 2006 verringerte sich die Arbeitslosenquote von Schweizern (-17%), Drittstaatenangeh\u00f6rigen (-16%) und Angeh\u00f6rigen der EU15 (-13%) in \u00e4hnlichem Ausmass. Der R\u00fcckgang bei EU15-Ausl\u00e4ndern wird durch die offizielle Arbeitslosenquote etwas untersch\u00e4tzt, da der Zuwachs bei der Erwerbsbev\u00f6lkerung (= Basis der Arbeitslosenquote) nicht ber\u00fccksichtigt wird. \u00a0Keine Auff\u00e4lligkeiten zeigten sich auch in der Arbeitslosenentwicklung derjenigen Branchen, welche nach Inkrafttreten eine erh\u00f6hte Zuwanderung verzeichneten. In dieser Analyse wurden Kurzaufenthalter und Grenzg\u00e4nger mit ber\u00fccksichtigt. Zu diesen geh\u00f6rten die Landwirtschaft, das Baugewerbe, das Gastgewerbe, der Bereich Immobilien, Beratung, Informatik, Forschung und Entwicklung (F&amp;E), das Unterrichtswesen sowie die Restkategorie sonstiger Dienstleistungen.\u00a0Das Niveau der strukturellen Arbeitslosigkeit erh\u00f6hte sich mit Inkrafttreten des FZA ebenfalls nicht. Gem\u00e4ss einer Expertise zuhanden der Arbeitslosenversicherung soll die konjunkturneutrale Arbeitslosigkeit in der Periode 2000-2005 gegen\u00fcber den Jahren 1997-1999 sogar gesunken sein. Sheldon, George (2006), Die H\u00f6he der konjunkturneutralen Arbeitslosigkeit in der Schweiz, Gutachten zu Handen des Seco, Bern, M\u00e4rz 2006. Allerdings d\u00fcrfte dieser R\u00fcckgang nicht mit dem FZA, sondern eher mit den Revisionen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sowie den damit verbundenen Optimierungen bei der Stellenvermittlung in Zusammenhang stehen.&#13;<\/p>\n<h3>Wirkung auf die L\u00f6hne<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nMit einer nominalen Zuwachsraten zwischen 0,9% bis 1,4% war die Lohnentwicklung in der Phase nach Inkrafttreten des FZA moderat. Andererseits war die Entwicklung &#8211; gemessen an der schwachen Arbeitsmarktentwicklung &#8211; nicht untypisch, womit aus der Lohnentwicklung nicht direkt ein Einfluss des FZA abzuleiten ist. Auch zwischen der branchenm\u00e4ssigen Lohnentwicklung im Zeitraum 2002-2006 und der Zuwanderung l\u00e4sst sich kein systematischer Zusammenhang herstellen: Unter den Branchen mit tendenziell erh\u00f6hter Zuwanderung gab es solche mit \u00fcberdurchschnittlicher Lohnentwicklung (z.B. sonstige Dienstleistungen, Gastgewerbe) als auch solche mit unterdurchschnittlicher Lohnentwicklung (z.B. Baugewerbe, Unterrichtswesen).\u00a0Gleichwohl ist heute nicht auszuschliessen, dass das durch das FZA eher erweiterte Arbeitsangebot die Arbeitskr\u00e4fteknappheit in gewissen Bereichen gemindert hat und damit den Lohnanstieg im gegenw\u00e4rtigen Aufschwung insgesamt etwas hinausz\u00f6gert. Ein solcher Effekt w\u00e4re \u00f6konomisch auch nicht per se unerw\u00fcnscht, da auf diese Weise der Besch\u00e4ftigungsaufschwung nicht vorzeitig durch einen zu starken Lohnauftrieb ged\u00e4mpft wird.&#13;<\/p>\n<h3>Gab es einen Druck auf die tiefen L\u00f6hne?<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDaten zur Entwicklung der Lohnverteilung liegen seit Inkrafttreten des FZA f\u00fcr die Jahre 2002 und 2004 mit der Lohnstrukturerhebung vor. Die Daten aus dem Jahr 2004 liessen gegen\u00fcber 2002 &#8211; auch in Branchen mit erh\u00f6hter Zuwanderung &#8211; keine Erosion tiefer L\u00f6hne erkennen. Aktuellere Daten werden im Verlauf des Jahres 2007 ver\u00f6ffentlicht.\u00a0Auch aus der T\u00e4tigkeit der tripartiten Kommissionen, welche mit dem Vollzug der flankierenden Massnahmen betraut sind, lassen sich gewisse R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Lohnentwicklung im Zusammenhang mit dem FZA ziehen. Im Jahr 2005 wurden rund 31000 Arbeitnehmende kontrolliert, wobei bei 14% ein Verdacht auf Unterbietung \u00fcblicher Lohnverh\u00e4ltnisse bzw. Unterschreitung von allgemeinverbindlichen GAV-Mindestl\u00f6hnen bestand. Da die Kontrollen auf besonders sensible Branchen fokussiert wurden, \u00fcberzeichnen die Anteile der Verst\u00f6sse die Situation in der Gesamtwirtschaft deutlich. Somit konnte f\u00fcr das Jahr 2005 festgestellt werden, dass die \u00fcblichen Lohnbedingungen in der Schweiz auch durch entsandte Arbeitskr\u00e4fte und Kurzaufenthalter \u00fcberwiegend eingehalten wurden. Zu einem \u00e4hnlichen Schluss kommen die Zwischenberichte von 14 Kantonen f\u00fcr das Jahr 2006. In den meisten F\u00e4llen, bei denen Verst\u00f6sse festgestellt wurden, konnten mit den Unternehmen Einigungen erzielt werden. Entsprechend war es bislang in keinem Kanton notwendig, einen GAV erleichtert allgemeinverbindlich zu erkl\u00e4ren. Einzig im Kanton Genf wurde bisher auf Antrag der tripartiten Kommission f\u00fcr Haushaltshilfen ein Normalarbeitsvertrag mit Mindestl\u00f6hnen erlassen.&#13;<\/p>\n<h2>Gesamteinsch\u00e4tzung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie bisherigen Erfahrungen bez\u00fcglich der Auswirkungen des FZA mit der EU15\/Efta auf den Schweizer Arbeitsmarkt sind positiv. Trotz tendenziell verst\u00e4rkter Zuwanderung wurden einheimische Arbeitskr\u00e4fte nicht vom Arbeitsmarkt verdr\u00e4ngt, und der Druck auf die L\u00f6hne d\u00fcrfte sich in engen Grenzen gehalten haben. Die verf\u00fcgbaren Daten deuten andererseits darauf hin, dass die zugewanderten Arbeitskr\u00e4fte aus dem EU15\/Efta-Raum die Wirtschaftsentwicklung in der Schweiz beg\u00fcnstigt haben, indem die chronische Knappheit an qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften verringert werden konnte. Die Chancen stehen dank dem FZA heute gut, dass das Wirtschaftswachstum auch in Zukunft weniger rasch durch Engp\u00e4sse bei qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften limitiert wird.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abWanderungssaldo der st\u00e4ndigen Wohnbev\u00f6lkerung sowie Bestandesver\u00e4nderungen der nicht st\u00e4ndigen ausl\u00e4ndischen Bev\u00f6lkerung und von Grenzg\u00e4ngern\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2 \u00abArbeitslosenquoten nach ausgew\u00e4hlten Nationalit\u00e4tengruppen, Januar 2000-Dezember 2006\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abErwerbst\u00e4tigkeit st\u00e4ndige Wohnbev\u00f6lkerung, nach Berufshauptgruppena und Nationalit\u00e4tengruppen, Ver\u00e4nderungen 2003-2006, jeweils 2. Quartal\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Jahr 2002 trat das Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU15 sowie der Europ\u00e4ischen Freihandelsassoziation (Efta) in Kraft. 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