{"id":124017,"date":"2007-06-01T12:00:00","date_gmt":"2007-06-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2007\/06\/michal-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:44:26","modified_gmt":"2023-08-23T21:44:26","slug":"michal-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2007\/06\/michal-3\/","title":{"rendered":"Ausschreibung von Studien zu den Wirkungen des Kartellgesetzes"},"content":{"rendered":"<p>Das Kartellgesetz (KG) verlangt in Art. 59a vom Bundesrat eine Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen und des Vollzugs des KG. Mit den Studien, die das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft SECO gest\u00fctzt auf die vorliegende Ausschreibung vergeben wird, soll ein Teil der vom Gesetz verlangten Evaluation des KG abgedeckt werden. Im Zentrum der Untersuchungen sollen die Wirkungen des 1995 und 2003 revidierten Erlasses auf die Unternehmen und die Volkswirtschaft stehen. Die Untersuchungen k\u00f6nnen sich sowohl auf die gesamtwirtschaftlichen Effekte wie auch auf einzelne M\u00e4rkte beziehen. Bevorzugt werden Offerten, die quantitative Untersuchungen wie zum Beispiel Wirkungen auf Marktpreise beinhalten.<\/p>\n<h2>Forschungsziele<\/h2>\n<p>Zweck des KG ist es, \u00abvolkswirtschaftlich oder sozial sch\u00e4dliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen zu verhindern und damit den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung zu f\u00f6rdern\u00bb (Art. 1). Ist der totalrevidierte Erlass von 1995 dazu geeignet? Und sind vor allem die 2003 eingef\u00fchrten Instrumente (insbesondere direkte Sanktionen, M\u00f6glichkeit von Hausdurchsuchungen, Bonusregelung) und modifizierten Bestimmungen (wie etwa die Erweiterung des Unternehmensbegriffs, Art. 2 KG) hinreichend, um dieses Ziel zu erreichen?<\/p>\n<h2>Fragestellungen<\/h2>\n<p>Die folgenden Fragestellungen sollen in den zu vergebenden Studien prim\u00e4r untersucht werden. Es steht den Bewerbern offen, Offerten f\u00fcr eine oder mehrere Teilfragen oder insbesondere bei Konzentration auf einen einzelnen Markt f\u00fcr eine Kombination einzelner Teilfragen einzureichen.<\/p>\n<h4>a) Allgemeine volkswirtschaftliche Wirkung des KG im Sinne des Zweckartikels<\/h4>\n<p>Im Vordergrund dieser Fragestellung liegt die Untersuchung der allgemeinen Wirkung des KG auf die F\u00f6rderung der Wettbewerbsintensit\u00e4t und die Verhinderung von Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen. Wie stark ist diese Wirkung? Welches sind die Wirkungen auf die statische und dynamische Effizienz sowie die Wohlfahrt der schweizerischen Volkswirtschaft? Wie gross sind die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen des Erlasses indirekt aufgrund eines ge\u00e4nderten Verhaltens der Marktakteure, z.B. bei der Preissetzung oder beim Eingehen von Lieferbeziehungen? Wie hoch ist die pr\u00e4ventive Wirkung des KG?<\/p>\n<h4>b) Untersuchung der Wirkung einzelner Entscheide<\/h4>\n<p>Im Rahmen dieser Fragestellung sollen die Wirkungen einzelner Entscheide auf den betreffenden M\u00e4rkten untersucht werden. Welche Effekte hatten in den Markt eingreifende (Verbot, Sanktion) und nicht eingreifende (z.B. Einstellung ohne Folgen) Entscheide nach Art. 5, 7 und 9 f. KG bei den Betroffenen und in den entsprechenden M\u00e4rkten?<\/p>\n<h4>c) Untersuchungen zur juristischen und \u00f6konomischen Qualit\u00e4t der Aktivit\u00e4ten der Wettbewerbsbeh\u00f6rden<\/h4>\n<p>St\u00e4rken und Schw\u00e4chen der juristischen und \u00f6konomischen Argumentation der Wettbewerbsbeh\u00f6rden sollen durch angesehene unabh\u00e4ngige Experten beurteilt werden.<\/p>\n<h4>d) Quantitative und qualitative Untersuchung der Wirkung der neuen Bestimmung zu vertikalen Vereinbarungen<\/h4>\n<p>Welches ist die volkswirtschaftliche Wirkung von Art. 5 Abs. 4 KG? Hat die Einf\u00fchrung dieses Artikels das Verhalten der Marktakteure ver\u00e4ndert?<\/p>\n<h2>Offerten<\/h2>\n<p>Die Offerte muss eine Beschreibung der Methodik und der zu Grunde liegenden Daten, die Qualifikation der Beteiligten (Forschungsleitung, Forschende), die Planung der Forschungsschritte und eine detaillierte Kostenzusammenstellung nach Projektphase und Art des Aufwandes (Honorare, administrative Arbeiten, Reise- und andere Spesen sowie die MWST) enthalten. Die Studien sollen nach M\u00f6glichkeit im 1. Quartal 2008, sp\u00e4testens aber im 2. Quartal 2008 abgeschlossen werden. F\u00fcr die zu vergebenden Studien steht insgesamt ein Budget von 200000 Franken zur Verf\u00fcgung. Die Projektvergabe soll Anfang September 2007 erfolgen.<\/p>\n<h2>Selektionskriterien<\/h2>\n<p>Massgebend f\u00fcr die Vergabe ist das Preis-Leistungs-Verh\u00e4ltnis. Folgende leistungsseitige Selektionskriterien werden die Grundlage bei der Auswahl der gew\u00e4hlten Studien bilden: Relevanz und Qualit\u00e4t des vorgeschlagenen Forschungsansatzes; Eignung der gew\u00e4hlten Methodik; Eignung der f\u00fcr die Untersuchung vorgesehenen Daten; Qualifikation des vorgeschlagenen Forschungsteams; Einhalten der formalen Kriterien. &nbsp;Der Auftraggeber beh\u00e4lt sich vor, nach Eingang der Offerten zwecks inhaltlicher Kl\u00e4rung und Abstimmung der Angebote mit den Offertstellern Gespr\u00e4che zu f\u00fchren. &nbsp;Offerten zur Ausschreibung sind bis 23. Juli 2007 an folgende Adresse einzureichen:&nbsp;&nbsp;Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft SECO&nbsp;Direktion f\u00fcr Wirtschaftspolitik, DPWW&nbsp;Effingerstrasse 1&nbsp;3003 Bern&nbsp;&nbsp;Das Pflichtenheft der Evaluation erhalten Sie nach Anfrage per E-Mail an sven.michal@seco.admin.ch<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Kartellgesetz (KG) verlangt in Art. 59a vom Bundesrat eine Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen und des Vollzugs des KG. Mit den Studien, die das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft SECO gest\u00fctzt auf die vorliegende Ausschreibung vergeben wird, soll ein Teil der vom Gesetz verlangten Evaluation des KG abgedeckt werden. 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