{"id":124053,"date":"2007-06-01T09:26:33","date_gmt":"2007-06-01T09:26:33","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2007\/06\/administrative-entlastung-in-europa-mit-hilfe-des-standardkostenmodells\/"},"modified":"2023-08-23T23:44:56","modified_gmt":"2023-08-23T21:44:56","slug":"administrative-entlastung-in-europa-mit-hilfe-des-standardkostenmodells","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2007\/06\/administrative-entlastung-in-europa-mit-hilfe-des-standardkostenmodells\/","title":{"rendered":"Administrative Entlastung in Europa mit Hilfe des Standardkostenmodells"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;&#13;<\/p>\n<h2><strong>Wie funktioniert das SKM?<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAus theoretischer Sicht ist die Messung der administrativen Kosten \u2013 oder der Kosten der Informationsverpflichtungen \u2013 sehr einfach. Es handelt sich um eine Multiplikation von Preisen mit Mengen: Informationskosten = P*Q, wobei:&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nP = erforderliche Zeit f\u00fcr das Erf\u00fcllen einer Informationsverpflichtung, multipliziert mit dem Stundenansatz;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nQ = Anzahl Unternehmen, die dieser Informationsverpflichtung unterstehen, multipliziert mit der H\u00e4ufigkeit.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer eigentliche Vorteil der Methode besteht in der genauen, umfassenden und detaillierten formellen Festlegung der verschiedenen Etappen des Messverfahrens. Sie erm\u00f6glicht die Aufgliederung einer komplexen rechtlichen Regelung in eine Reihe von Komponenten, die sich problemlos messen lassen:&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2212 <em>Informationsverpflichtungen <\/em>(z.B. Bewilligungsgesuch, Verfassung eines Berichts, Dokumentationspflicht, Kennzeichnung usw.);2&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2212 <em>Datenanforderungen <\/em>(z.B. Name und Adresse des Unternehmens, Umsatz, zu entrichtender MWST-Betrag usw.);&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2212 <em>standardm\u00e4ssige administrative T\u00e4tigkeiten <\/em>(u.a. Erhebung der erforderlichen Informationen, Ausdruck der Ergebnisse einer Berechnung, \u00dcbermittlung der Daten).3&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nMit Hilfe dieser gemeinsamen Terminologie k\u00f6nnen die rechtlichen Regelungen aufgegliedert, analysiert und anschliessend gemessen werden. F\u00fcr die Anwendung des SKM wurde ein <em>Verfahren mit 15 Schritten <\/em>festgelegt. Dazu geh\u00f6ren insbesondere die Analyse der Informationsverpflichtungen, die in der betreffenden Rechtsvorschrift festgehalten sind, die Erarbeitung der standardm\u00e4ssigen administrativen T\u00e4tigkeiten, die Unterteilung der Unternehmen, das Einholen der Informationen zum ben\u00f6tigten Zeitaufwand und zu den Ans\u00e4tzen bei den Unternehmen sowie verschiedene Schritte zur Validierung der Ergebnisse.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n&nbsp;&#13;<\/p>\n<h3><strong>Ein Beispiel f\u00fcr die Reduktion der Standardkosten <\/strong><\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nNehmen wir an, ein Unternehmen ver\u00f6ffentliche eine Jahresbilanz. Diese muss den geltenden rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Das Unternehmen beauftragt einen B\u00fccherexperten, der dazu 30 Arbeitsstunden \u00e0 300 Franken ben\u00f6tigt. F\u00fcr das Bereitstellen der erforderlichen Daten werden zwei Arbeitsstunden zu je 200 Franken eingesetzt. Das Erstellen der Jahresbilanz verursacht somit folgende Kosten:&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nP = (30*300) + (2*200) = 9400 Franken Nehmen wir weiter an, 100&nbsp;000 Aktiengesellschaften m\u00fcssten einmal pro Jahr eine solche Bilanz ver\u00f6ffentlichen:&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nQ = 100 000*1 = 100&nbsp;000 Die Gesamtsumme der administrativen Kosten entspricht der Multiplikation des Preises mit der Menge:&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAdministrative Kosten = P*Q = 9400*100 000 = 940 Mio. Franken pro Jahr. Auf dieser Grundlage k\u00f6nnen verschiedene Massnahmen zur Senkung der administrativen Belastung gepr\u00fcft werden. Diese k\u00f6nnte in einer Vereinfachung der gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erstellung einer Bilanz bestehen: Die erforderliche Anzahl Stunden w\u00fcrde z.B. von 30 auf 25 Stunden pro Jahr abnehmen. Falls das Unternehmen im Anschluss an die Vereinfachung der Vorschriften in der Lage ist, die Bilanz selbst zu erstellen, w\u00fcrde der Ansatz auf 200 Franken zur\u00fcckgehen. Damit k\u00f6nnte im ganzen Land pro Jahr eine Einsparung von 400 Mio. Franken erzielt werden. Auch k\u00f6nnte eine Reduktion der Zahl der betroffenen Unternehmen in Betracht gezogen werden (Befreiung bestimmter Unternehmen von der Verpflichtung, eine Jahresbilanz zu ver\u00f6ffentlichen).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n&nbsp;&#13;<\/p>\n<h2><strong>Erfahrungen in den Niederlanden <\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMitte der Neunzigerjahre wurden in den Niederlanden erste politische Vorst\u00f6sse zur Verbesserung der Qualit\u00e4t von rechtlichen Bestimmungen lanciert. Im Jahr 2000 beschloss das Kabinett, die f\u00fcr die Unternehmen bestehende administrative Belastung mit Hilfe der neuen, in den Niederlanden entwickelten Methode SKM zu quantifizieren. Der daf\u00fcr von der Regierung eingesetzte Begutachtungsausschuss f\u00fcr administrative Lasten (Actal, Adviescollege toetsing administratieve lasten) f\u00fchrte die entsprechenden Messungen durch. Die administrativen Kosten wurden per 31.12.2002 auf 16,3 Mrd. Euro veranschlagt, was 3,6% des BIP entsprach (siehe <em>Grafik 1<\/em>). Auf dieser Grundlage setzte sich die Regierung das Ziel, diese Kosten bis Ende 2007 um 25% zu senken. Die mit den 100 realisierten Massnahmen bereits erzielten Einsparungen belaufen sich auf rund 1,9 Mrd. Euro. Mit den 70 zus\u00e4tzlichen Massnahmen, die demn\u00e4chst umgesetzt werden, kann das festgelegte Ziel sehr wahrscheinlich erreicht werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n&nbsp;&#13;<\/p>\n<h2><strong>Institutionelle Struktur <\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Zusammenhang mit dem Prozess zur Senkung der administrativen Lasten hat das niederl\u00e4ndische Kabinett drei sehr wichtige Aufgaben:4 erstens die Festlegung eines Ziels f\u00fcr die Reduktion der administrativen Belastung, das f\u00fcr die gesamte Regierung gilt; zweitens die Definition einer Obergrenze der administrativen Belastung f\u00fcr jedes Ministerium; und drittens die Erarbeitung eines Konsens \u00fcber die zu realisierenden Massnahmen (siehe <em>Grafik 2<\/em>). Der Actal beaufsichtigt das Messverfahren und den Prozess f\u00fcr die Reduktion des Verwaltungsaufwands. Seine T\u00e4tigkeit besteht unter anderem in der \u00dcberpr\u00fcfung von neuen rechtlichen Regelungen, in der Beurteilung der Pl\u00e4ne der verschiedenen Ministerien zur Reduktion des Verwaltungsaufwands und in der Beratung der Regierung hinsichtlich der anzuwendenden Strategie. Die dem Finanzministerium unterstellte Interministerielle Direktion des Projekts zur Senkung der administrativen Belastung (Ipal, Interdepartementale Projectdirectie Administratieve Lasten) definiert nach Absprache mit den Ministerien klare Reduktionsziele.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n&nbsp;&#13;<\/p>\n<h3><strong>Plafonierung der administrativen Belastung<\/strong><\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Kabinett legt f\u00fcr jedes Ministerium eine j\u00e4hrliche Obergrenze der administrativen Kosten fest, die auf rechtliche Regelungen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Dabei werden die Reduktionsziele ber\u00fccksichtigt. Mit SKM k\u00f6nnen die Reduktionsziele evaluiert, aber auch der Verwaltungsaufwand nachhaltig gesenkt werden. Bei der Erarbeitung einer neuen Rechtsvorschrift ist die Kostenobergrenze verbindlich. Der Gesetzgeber kann damit die durch neue gesetzliche Vorschriften entstehenden zus\u00e4tzlichen Kosten reduzieren und allf\u00e4llige Kompensationsmassnahmen bei bestehenden rechtlichen Regelungen pr\u00fcfen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n&nbsp;&#13;<\/p>\n<h3><strong>Risiken bei der Umsetzung der Kostensenkungspl\u00e4ne <\/strong><\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nGem\u00e4ss Kabinett werden die m\u00f6glichen Hindernisse bei der Umsetzung einer administrativen Entlastung integral analysiert. Neben der Risikoevaluation geht es auch darum, die Realisierung der vom Kabinett gew\u00fcnschten administrativen Entlastung innerhalb des angestrebten Zeitraums zu erleichtern. Die Resultate sind zudem eine wertvolle Entscheidungsgrundlage, um angemessene Massnahmen wie die Durchf\u00fchrung von Studien, die Kommunikation und die Bereitstellung von Informationen zu treffen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n&nbsp;&#13;<\/p>\n<h3><strong>Verbreitung des SKM in Europa <\/strong><\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nGegenw\u00e4rtig messen 16 europ\u00e4ische Staaten ihre administrative Belastung mit Hilfe des SKM. W\u00e4hrend es in Grossbritannien, D\u00e4nemark, der Tschechischen Republik und den Niederlanden grunds\u00e4tzlich auf alle staatlichen Regulierungen angewandt wird, verfolgen die \u00fcbrigen L\u00e4nder einen sektoriellen Ansatz oder f\u00fchren Pilotprojekte durch (siehe <em>Tabelle 1<\/em>). Im Rahmen des so genannten Standard Cost Model Network wurde eine internationale Zusammenarbeit5 aufgebaut mit dem Ziel des Informations- und Erfahrungsaustauschs \u00fcber den Abbau der administrativen Belastung mit Hilfe des SKM.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n&nbsp;&#13;<\/p>\n<h2><strong>Das SKM in der Europ\u00e4ischen Union <\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas SKM ist ein integrierender Bestandteil des Aktionsprogramms der Europ\u00e4ischen Kommission6 zur administrativen Entlastung. Der Rat der EU wird demn\u00e4chst dar\u00fcber entscheiden, ob er in der EU eine Reduktion der administrativen Belastung um 25% festlegen will. Dieses Ziel soll bis sp\u00e4testens 2012 erreicht werden. In der ersten Etappe des Aktionsprogramms geht es darum, die Kosten mit Hilfe des SKM zu quantifizieren. Die entsprechenden Messungen sollen im Sommer 2007 lanciert und bis Ende 2008 durchgef\u00fchrt werden. Ausgehend von den Ergebnissen eines Pilotprojekts konnte die Kommission in der EUGesetzgebung die folgenden priorit\u00e4ren Bereiche festlegen: \u2212 Unternehmensrecht; \u2212 Rechtsvorschriften im Pharmasektor; \u2212 Arbeitsbedingungen\/-verh\u00e4ltnisse; \u2212 Steuerrecht\/MWST; \u2212 Statistik; \u2212 Landwirtschaft und Agrarsubventionen; \u2212 Lebensmittelsicherheit. Sobald die Kosten des untersuchten Bereichs vorliegen, werden auf der Basis einer Evaluation Vorschl\u00e4ge zur Kostensenkung unterbreitet.7 Im Weiteren besteht die M\u00f6glichkeit, den Anwendungsbereich des SKM \u00fcber die administrative Belastung der Unternehmen hinaus auf B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger auszudehnen. Die Verbreitung des niederl\u00e4ndischen Modells in ganz Europa und die Tatsache, dass sich nun auch die Europ\u00e4ische Kommission und aussereurop\u00e4ische L\u00e4nder f\u00fcr das SKM interessieren, verdeutlichen dessen Erfolg. Die administrativen Kosten in den EU-L\u00e4ndern werden auf mindestens 340 Mrd. Euro pro Jahr8 gesch\u00e4tzt. Entsprechend gross ist das Potenzial an Kostensenkungen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n&nbsp;&#13;<\/p>\n<h2><strong>Abbau der administrativen Belastung in der Schweiz <\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\n<strong>\u00a0<\/strong>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSeit Ende der Neunzigerjahre wurden in der Schweiz Massnahmen zur administrativen Entlastung ergriffen und Befragungen durchgef\u00fchrt, um die Probleme der Unternehmen besser eruieren zu k\u00f6nnen. Andere Studien erm\u00f6glichten eine objektive Messung der Kosten. 9 Ausserdem wurde ein Inventar der Bewilligungsverfahren erstellt, die anschliessend einer Evaluation unterzogen wurden. Im Jahr 2006 wurde das Programm \u00abVereinfachung des unternehmerischen Alltags\u00bb lanciert. Dieses umfasst einige Vorzeigemassnahmen wie die elektronische \u00dcbermittlung von Lohndaten oder die Vereinfachung von rund 75 Bewilligungsverfahren. Das gen\u00fcgt aber nicht, handelt es sich doch hier um eine permanente Aufgabe. Der Bundesrat hat denn auch in seiner Botschaft von Ende 2006 klar darauf hingewiesen, dass die Anstrengungen in den kommenden Jahren fortgesetzt werden m\u00fcssen. Der von den Niederlanden mit Hilfe des SKM lancierte Ansatz beschr\u00e4nkt sich auf administrative Kosten, die viel genauer gemessen wurden als in der Schweiz. Auf diese Weise war die Regierung in der Lage, ihre Ziele zu quantifizieren. Dennoch sind die Reduktionsziele des niederl\u00e4ndischen Ansatz (25%) und der Ansatz, der in der Schweiz auf die Bewilligungsverfahren angewandt wird (20%), nicht un\u00e4hnlich.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n&nbsp;&#13;<\/p>\n<h2><strong>Grenzen des niederl\u00e4ndischen Ansatzes <\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nVor Kurzem wurde in einer Analyse der Weltbank und der OECD auf gewisse Grenzen des niederl\u00e4ndischen Ansatzes \u2013 insbesondere auf dessen eindimensionale Sichtweise \u2013 hingewiesen. Dieser Ansatz ist auf die administrativen Kosten beschr\u00e4nkt. Andere Kostenarten sowie der Nutzen werden ebenso wenig ber\u00fccksichtigt wie die qualitativen Aspekte der rechtlichen Bestimmungen. All dies macht das SKM \u2013 trotz seiner Erfolge \u2013 zu einem partiellen Instrument. Wenn der Geltungsbereich des Modells beispielsweise auf andere Kostenarten erweitert wird, kann die \u00abpolitische Neutralit\u00e4t\u00bb des Instruments nicht mehr gew\u00e4hrleistet werden.10&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp;&#13; Wie funktioniert das SKM? &#13; Aus theoretischer Sicht ist die Messung der administrativen Kosten \u2013 oder der Kosten der Informationsverpflichtungen \u2013 sehr einfach. 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