{"id":124068,"date":"2007-05-01T12:00:00","date_gmt":"2007-05-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2007\/05\/brachinger-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:45:01","modified_gmt":"2023-08-23T21:45:01","slug":"brachinger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2007\/05\/brachinger\/","title":{"rendered":"Registergest\u00fctzter Zensus 2010 &#8211; der Bundesratsvorschlag als \u00fcberf\u00e4lliger Modernisierungsschritt"},"content":{"rendered":"<p>Am 22. M\u00e4rz 2007 hat der St\u00e4nderat dem Bundesgesetz \u00fcber die eidgen\u00f6ssische Volksz\u00e4hlung zugestimmt. Mit seinem Entscheid hat sich der St\u00e4nderat hinter den Vorschlag des Bundesrates und gegen die Kantone gestellt. Bei der Volksz\u00e4hlung 2010 soll der von vielen seit langem erhoffte Paradigmenwechsel vollzogen werden: Die Volksz\u00e4hlung 2010 soll ein registergest\u00fctzter Zensus und keine Vollerhebung mit Fragebogenversand mehr sein. Dies ist ein mutiger, aus fachlicher Sicht vern\u00fcnftiger Entscheid. Der Nationalrat wird im Juni \u00fcber das neue Volksz\u00e4hlungsgesetz befinden.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200705_19_Brachinger_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"230\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie zur Diskussion stehende Variante des Bundesrates ist ein Kompromissvorschlag. Die urspr\u00fcnglich vom Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) vorgesehene reine Registerz\u00e4hlung wurde im Verlauf der zum Teil hitzigen Diskussionen zwischen BFS und der Organisation der kantonalen Statistiker (Korstat) um eine grosse Stichprobenerhebung derjenigen Merkmale erg\u00e4nzt, die nicht in den Registern enthalten sind. Damit kommt der Bundesratsvorschlag dem Wunsch der kantonalen Statistiker entgegen, auch solche Merkmale zu erheben, die traditionell zum Erhebungsprogramm der Volksz\u00e4hlung geh\u00f6ren, aber nicht in den Registern enthalten sind.&#13;<\/p>\n<h2>Traditionelle Vorstellung der \u00abwahren\u00bb Werte<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Widerstand gegen den Vorschlag des Bundesrates ist teilweise verst\u00e4ndlich: Er bricht mit einer mehr als hundert Jahre alten Vorstellung des wirtschaftsstatistischen Arbeitens, nach der es f\u00fcr jede Gr\u00f6sse stets einen \u00abwahren\u00bb Wert gibt. Dieser Wert kann durch eine Vollerhebung ermittelt werden: Man muss einfach nur lange genug und hinreichend genau z\u00e4hlen! Da die Kosten des Z\u00e4hlens durch den Preis f\u00fcr den einzelnen Fragebogen bestimmt sind, steigen die Erhebungskosten linear mit der Anzahl der Frageb\u00f6gen.\u00a0Dass diese Vorstellung naiv ist, zeigen einfache Beispiele: Man denke etwa an die Wohnbev\u00f6lkerung Z\u00fcrichs zum Jahresende 2010, dem Stichtag der n\u00e4chsten Volksz\u00e4hlung. Abgesehen davon, dass erst pr\u00e4zisiert werden muss, wer da genau gez\u00e4hlt werden soll, kann diese so einfach klingende Gr\u00f6sse im t\u00e4glichen Leben nicht unmittelbar erfahren oder erlebt werden: Niemand kann je die Bev\u00f6lkerung Z\u00fcrichs einfach z\u00e4hlen und dadurch die Angaben der amtlichen Statistik \u00fcberpr\u00fcfen. Und das Z\u00e4hlen der letzten Zehntausend, zu denen all jene geh\u00f6ren, die sich gar nicht z\u00e4hlen lassen wollen, ist wesentlich aufw\u00e4ndiger als das Z\u00e4hlen der ersten. Kaum hat man schliesslich den Letzten gez\u00e4hlt, sind die ersten Z\u00e4hlergebnisse schon veraltet.&#13;<\/p>\n<h2>Fehlerhafte Volksz\u00e4hlungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie praktische Realit\u00e4t einer traditionellen fragebogengest\u00fctzten Volksz\u00e4hlung zeigt, dass man sich von der Vorstellung einer \u00abgenauen\u00bb Statistik verabschieden muss. Die Ergebnisse einer Volksz\u00e4hlung sind im Allgemeinen alles andere als perfekt. L\u00e4ngst weiss man, dass die Daten umso ungenauer werden, je mehr man zu z\u00e4hlen hat. So musste in der Volksz\u00e4hlung 1990 jeder f\u00fcnfte Fragebogen \u00aberg\u00e4nzt\u00bb oder \u00abkorrigiert\u00bb werden. Bei der Volksz\u00e4hlung 2000 wiesen die Rohdaten sogar noch mehr L\u00fccken auf als 1990. Die neu eingebrachte Frage nach Haus- und Familienarbeit wurde von ca. 30% der \u00fcber F\u00fcnfzehnj\u00e4hrigen nicht beantwortet. Bei Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern in den lateinischsprachigen Landesteilen waren es gegen 40%. Der Bev\u00f6lkerungsanteil, welcher M\u00fche hatte, einen Fragebogen zu verstehen und auszuf\u00fcllen, hat gegen\u00fcber 1990 zugenommen. Das Ausmass des dadurch in den Ergebnissen einer Volksz\u00e4hlung enthaltenen Fehlers ist nicht kalkulierbar.\u00a0Auch die Vorstellung, dass die Kosten einer Volksz\u00e4hlung linear steigen, ist nicht haltbar. In fr\u00fcheren Volksz\u00e4hlungen erg\u00e4nzten die Gemeinden mit Hilfe ihres Personals und teilweise zus\u00e4tzlich rekrutierter Hilfskr\u00e4fte mit grossem Aufwand fehlende Angaben auf den Frageb\u00f6gen, ohne dass die Kosten je transparent wurden &#8211; von der Qualit\u00e4t dieser Erg\u00e4nzungen ganz zu schweigen. Seither ist der Widerstand der Gemeindeverb\u00e4nde gegen\u00fcber einer traditionellen Vollerhebung entsprechend gross. In der Volksz\u00e4hlung 2000 stoppten die Gemeinden die R\u00fcckfragen h\u00e4ufig nach Erreichen eines Kostendachs.&#13;<\/p>\n<h2>Es gibt keine perfekten Daten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAmtliche Statistiker neigen dazu, \u00fcber all das nur hinter vorgehaltener Hand zu sprechen. Die manchmal fragw\u00fcrdige Qualit\u00e4t amtlicher Daten ist ein im 19. und zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts gewachsenes Tabu. Mit dem Ausbau der statistischen Dienste griff die Vorstellung um sich, dass die von einer Beh\u00f6rde erhobenen Daten nicht anzuzweifeln seien &#8211; am wenigsten nat\u00fcrlich von sich selbst. \u00dcberdies z\u00e4hle ein Amt nur, was tats\u00e4chlich sei. Das Ergebnis einer Volksz\u00e4hlung hat deshalb von Amts wegen ein genaues Abbild der Realit\u00e4t zu sein. Nur mit der Betonung der Genauigkeit amtlicher Statistiken, meint man, dem schlechten Image der Statistik entgegnen zu k\u00f6nnen.\u00a0Diese Einstellung erkl\u00e4rt die Zur\u00fcckhaltung mancher statistischen \u00c4mter gegen\u00fcber auf Stichproben beruhenden Sch\u00e4tzungen oder gegen\u00fcber Analysen, die Modellannahmen ben\u00fctzen. Dabei ist klar, dass Daten umso genauer sind, je weniger man zu z\u00e4hlen hat. Diese Daten liegen dann auch noch schneller vor. Nat\u00fcrlich sind Ergebnisse, die auf Stichproben beruhen, mit dem Stichprobenfehler behaftet, der durch die zuf\u00e4llige Auswahl der Befragten entsteht. Dieser Fehler ist aber &#8211; im Gegensatz zum oben erw\u00e4hnten Nicht-Stichprobenfehler &#8211; mathematisch kalkulierbar. Schliesslich verlaufen die Erhebungskosten bei Stichproben tats\u00e4chlich linear mit der Zahl der Frageb\u00f6gen. \u00a0Grunds\u00e4tzlich gilt: Es gibt keine perfekten statistischen Daten! Jede Erhebung ist mehr oder weniger fehlerhaft. Die Qualit\u00e4t einer Erhebung ist durch ihren Gesamtfehler bestimmt, der sich aus dem Stichprobenfehler und dem Nicht-Stichprobenfehler zusammensetzt (siehe Grafik 1). Zum Stichprobenfehler geh\u00f6rt vor allem der Zufallsfehler, der durch die zuf\u00e4llige Auswahl der Erhebungseinheiten bedingt ist. Der Nicht-Stichprobenfehler umfasst alle Fehler, die durch fehlerhafte Erfassung, Erhebung und Aufbereitung entstehen. Nicht-Stichprobenfehler und Stichprobenfehler entwickeln sich gegenl\u00e4ufig: Ersterer steigt mit wachsendem Stichprobenumfang n, letzterer sinkt. Auch wenn der optimale Stichprobenumfang nicht exakt bestimmt werden kann, wird doch eines klar: Die optimale Gr\u00f6sse einer Erhebung bez\u00fcglich des Gesamtfehlers liegt deutlich unterhalb einer Vollerhebung.&#13;<\/p>\n<h2>Geringer Stichprobenfehler<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAngesichts des bekannt hohen Nicht-Stichprobenfehlers von Vollerhebungen ist zu fragen, wie es um den Stichprobenfehler der Bundesratsvariante (Stichprobenerhebung) im Vergleich mit der Variante der Kantone (Vollerhebung) steht. Simulationen des BFS auf der Basis der Daten der letzten Volksz\u00e4hlung zeigen, dass beim vorgesehenen Stichprobenumfang von faktisch 200000 Beobachtungen Sch\u00e4tzungen mit hoher Pr\u00e4zision m\u00f6glich sind. Mit diesen j\u00e4hrlich vorgesehenen Strukturerhebungen werden repr\u00e4sentative Ergebnisse f\u00fcr alle gr\u00f6sseren Gemeinden und sogar Quartiere von Grossst\u00e4dten verf\u00fcgbar sein. \u00a0Bei einer Stichprobe dieser Gr\u00f6sse k\u00f6nnen schon f\u00fcr Gruppen von 15000 Personen &#8211; d.h. f\u00fcr ungef\u00e4hr 0,2% der schweizerischen Wohnbev\u00f6lkerung &#8211; mit ausreichender Genauigkeit Aussagen \u00fcber Merkmale wie Sprache, Religionszugeh\u00f6rigkeit oder Arbeitsmarktstatus gemacht werden. Durch ein Pooling der Daten \u00fcber mehrere Jahre kann diese Pr\u00e4zision weiter erh\u00f6ht werden. Aussagen mit ausreichender Genauigkeit sind bei einem Pooling der Daten \u00fcber drei Jahre bereits f\u00fcr Gruppen von 5000 Personen m\u00f6glich, bei einem Pooling \u00fcber 5 Jahre sogar f\u00fcr 3000 Personen. \u00a0Eine andere Form der Genauigkeitsbetrachtung zielt auf die Entdeckung und die Sch\u00e4tzung des Umfangs von kleinen Gruppen. Die Analysen des BFS haben gezeigt, dass es bei einer Netto-Stichprobengr\u00f6sse von 200000 Personen noch m\u00f6glich ist, Gruppen von nur 140 Personen bei einer angemessenen Fehlerschranke zu sch\u00e4tzen. Auf der Grundlage der \u00fcber 5 Jahre gepoolten Daten der Strukturerhebung kann man sogar Gruppen vom Umfang von 30 Personen sch\u00e4tzen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Gesamtfehler der Bundesratsvariante bedeutend geringer ist als derjenige der Variante, welche die Kantone vorschlagen.\u00a0F\u00fcr die Ziehung von Stichproben spricht schliesslich das Kriterium der \u00abTimeliness\u00bb, das von der United Nations Economic Commission for Europe in ihren Empfehlungen f\u00fcr die Volksz\u00e4hlungen 2010 als wichtige Dimension der Informativit\u00e4t von Daten betont wird. Der zeitliche Abstand zwischen dem Erhebungszeitpunkt der Daten und dem Zeitpunkt ihrer Publikation sollte m\u00f6glichst gering sein. Der Abschlussbericht der Volksz\u00e4hlung 2000 wurde 2005 publiziert. Das Bundesratskonzept sieht demgegen\u00fcber vor, dass die Ergebnisse der Strukturerhebungen schon nach einem Jahr vorliegen.&#13;<\/p>\n<h2>Informationeller Nutzen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWas folgt daraus f\u00fcr den informationellen Nutzen, den beide Varianten produzieren? Der informationelle Nutzen statistischer Erhebungen h\u00e4ngt von der Anzahl der erhobenen Einheiten ab. Bei sehr kleinen Stichprobenumf\u00e4ngen ist dieser Nutzen gering. G\u00e4be es keinen Fehler, w\u00fcrde er linear mit dem Stichprobenumfang wachsen. Der Nutzen, den eine Stichprobe liefert, muss aber um den Gesamtfehler reduziert werden, dem sie unterliegt. Weil dieser Gesamtfehler zun\u00e4chst stark sinkt, steigt dieser Nutzen bei kleineren Stichproben mit wachsenden Raten. Auf H\u00f6he des Stichprobenumfangs mit dem geringsten Gesamtfehler steigt der Gesamtfehler wieder an. Der informationelle Nutzen einer Erhebung w\u00e4chst somit zwar weiter, aber mit abnehmenden Raten (vgl. Grafik 2). Auch statistische Erhebungen unterliegen also einer Gesetzm\u00e4ssigkeit, die man aus der Theorie der Unternehmung kennt. \u00a0Die Politik interessiert vor allem die Kosten-Nutzen-Relation einer Volksz\u00e4hlung. Oben wurde verdeutlicht, dass die Kosten einer Erhebung zun\u00e4chst linear, dann exponentiell steigen. Wenn nun der informationelle Nutzen erst progressiv und nach Erreichen eines Wendepunktes degressiv w\u00e4chst, so folgt, dass der Preis pro zus\u00e4tzlich erhobene Einheit zun\u00e4chst sinkt und anschliessend immer schneller ansteigt. Mit anderen Worten: Der Zusatznutzen pro Franken, der in eine Erhebung investiert wird, w\u00e4chst zun\u00e4chst und sinkt danach mit weiter steigender Stichprobengr\u00f6sse immer schneller. Auch bei dieser Argumentation bleibt unklar, wie hoch der optimale Stichprobenumfang genau zu w\u00e4hlen ist. Doch auch aus Kosten-Nutzen-\u00dcberlegungen ist die Bundesratsvariante dem Vorschlag der Kantone eindeutig vorzuziehen.&#13;<\/p>\n<h2>Harmonisierung der Register<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nZwischen dem BFS und Korstat herrscht Einigkeit dar\u00fcber, dass im Rahmen der Volksz\u00e4hlung 2010 die verf\u00fcgbaren Register zu nutzen sind. Es liegt im gemeinsamen Interesse, die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister m\u00f6glichst z\u00fcgig zu harmonisieren. Mit dem Registerharmonisierungsgesetz (RHG), das am 1. November 2006 in Kraft getreten ist, wurde die rechtliche Grundlage daf\u00fcr geschaffen. Zur v\u00f6lligen Beseitigung der Rechtsunsicherheit sind nun noch umgehend kantonale Ausf\u00fchrungsbestimmungen zu erlassen. Die Leistung, die im Rahmen der Registerharmonisierung zu erbringen ist, besteht vor allem darin, in alle Einwohnerregister mindestens die Daten aufzunehmen, die zu den in Art. 6 RHG genannten Identifikatoren und Merkmalen geh\u00f6ren. \u00a0Vom Zeitpunkt der Inkraftsetzung des RHG am 1. November 2006 bis zur Durchf\u00fchrung der Registererhebung Ende 2010 bleiben vier Jahre f\u00fcr die Umsetzung der Harmonisierung. Kritisch sind vor allem die Aufnahme der neuen Sozialversicherungsnummer (SVN), des Geb\u00e4udeidentifikators (Egid) sowie des Wohnungsidentifikators (Ewid). Die Integration der SVN in die Personenregister kann ab dem 1.1.08 erfolgen, nachdem die entsprechenden Bestimmungen des RHG rechtskr\u00e4ftig geworden sind. Auch wenn gewisse technische Details f\u00fcr die \u00dcbernahme der SVN in die Einwohnerregister derzeit noch unklar sind, kann man davon ausgehen, dass die Integration der SVN in die Einwohnerregister bis 2010 machbar ist.\u00a0Das BFS hat 2006 bei den Gemeinden eine Umfrage zum Stand der Registerharmonisierung durchgef\u00fchrt. Diese Umfrage hat gezeigt, dass der Egid schon in eine gr\u00f6ssere Anzahl von Einwohnermelderegistern integriert ist. Man kann davon ausgehen, dass die Integration des Egid in die Einwohnerregister bis 2010 erreichbar ist. Im Gegensatz dazu l\u00e4sst die Integration des Ewid erheblich zu w\u00fcnschen \u00fcbrig. Ein kurzer Blick in die kommunale Realit\u00e4t zeigt, dass eine vollst\u00e4ndige Integration des Ewid in die Register bis 2010 kaum zu erwarten ist.&#13;<\/p>\n<h2>Problematischer Wohnungsidentifikator<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWas bedeutet das? Der Ewid wird f\u00fcr die Haushaltsbildung ben\u00f6tigt. Alle Personen mit dem gleichen Ewid bilden einen Haushalt. Fehlende Ewid erschweren also die Haushaltsbildung. Aus dem Abschlussbericht des BFS zur Volksz\u00e4hlung 2000 geht hervor, dass die Haushaltsbildung \u00abinsgesamt unbefriedigend\u00bb verlaufen sei. Die geforderten Qualit\u00e4tsziele wurden nicht erreicht. Es wird darauf hingewiesen, dass k\u00fcnftige Volksz\u00e4hlungen \u00abin den Einwohnerregistern nachgef\u00fchrte Identifikatoren f\u00fcr Geb\u00e4ude und Wohnungen\u00bb ben\u00f6tigten. Offenbar ist man hier im Hinblick auf 2010 nicht z\u00fcgig genug vorangegangen. Im Allgemeinen k\u00f6nnen Haushalte jedoch auch durch Plausibilit\u00e4ts\u00fcberlegungen gebildet werden.\u00a0Wohlweislich wurde deshalb in Artikel 19 Absatz 2 RHG vorgesehen, dass der Bundesrat die Frist zur Einf\u00fchrung des Ewid \u00fcber die Volksz\u00e4hlung 2010 hinaus erstrecken kann. Erkl\u00e4rtes Anliegen &#8211; insbesondere der St\u00e4dte &#8211; ist es, die Registerharmonisierung m\u00f6glichst weit gehend zu schaffen. Verschiedene kommunale und kantonale Statistiker haben signalisiert, dass f\u00fcr sie die Registerharmonisierung bis 2010 grunds\u00e4tzlich machbar ist. Es w\u00e4re aber auch keine Katastrophe, wenn die Haushaltsbildung bei der Volksz\u00e4hlung 2010 nicht perfekt w\u00e4re, wie dies schon 2000 der Fall war.&#13;<\/p>\n<h2>Zu hoher Preis<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin Volksz\u00e4hlungskonzept muss unter verschiedenen Aspekten pragmatisch bewertet werden. Neben einem m\u00f6glichst kleinen Gesamtfehler, einer m\u00f6glichst vorteilhaften Kosten-Nutzen-Relation und einer m\u00f6glichst gesicherten technischen Machbarkeit sollte es &#8211; bei geringer Belastung der Befragten &#8211; m\u00f6glichst informative und aktuelle Daten mit hinreichender r\u00e4umlicher Tiefe liefern. Einzig bez\u00fcglich der r\u00e4umlichen Tiefe der Daten ist die Kantonsvariante als Vollerhebung zweifellos \u00fcberlegen. Alle anderen Aspekte sprechen indes f\u00fcr die Bundesratsvariante. \u00a0Nur wenn das Kriterium der r\u00e4umlichen Tiefe extrem hoch gewichtet wird, ist die Kantonsvariante zu bevorzugen. Der Preis, der f\u00fcr die Gewinnung kleinstr\u00e4umig auswertbarer Daten zu zahlen w\u00e4re, besteht in einer drastischen Verschlechterung der Kosten-Nutzen-Relation, einem nicht genau bezifferbaren Gesamtfehler sowie einer erheblichen Mehrbelastung der Schweizer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. Dieser Preis erscheint dem Bundesrat vern\u00fcnftigerweise zu hoch.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abOptimaler Stichprobenumfang statistischer Erhebungen aus Sicht des Gesamtfehlers\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2 \u00abVerlauf des informationellen Nutzens und der Erhebungskosten bei ansteigender Stichprobengr\u00f6sse\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 22. M\u00e4rz 2007 hat der St\u00e4nderat dem Bundesgesetz \u00fcber die eidgen\u00f6ssische Volksz\u00e4hlung zugestimmt. Mit seinem Entscheid hat sich der St\u00e4nderat hinter den Vorschlag des Bundesrates und gegen die Kantone gestellt. 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