{"id":124183,"date":"2007-04-01T12:00:00","date_gmt":"2007-04-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2007\/04\/haas-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:45:20","modified_gmt":"2023-08-23T21:45:20","slug":"haas","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2007\/04\/haas\/","title":{"rendered":"Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Der Nutzen der ASA-Richtlinie"},"content":{"rendered":"<p>Seit dem 1. Januar 2000 gelten die Erfordernisse der EKAS Eidg. Koordinationskommission f\u00fcr Arbeitssicherheit.-Richtlinie \u00fcber den Beizug von Arbeits\u00e4rzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) in den nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) versicherten Betrieben. Ziel und Zweck der Richtlinie ist die Sicherstellung der systematischen und professionellen Wahrnehmung der gesetzlichen Verantwortung der Betriebe. Der folgende Artikel zeigt auf, wie die ASA-Richtlinie dazu beigetragen hat, Pr\u00e4vention im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in die Betriebe zu tragen &#8211; sei es mit der Ausbildung von entsprechenden Spezialisten, der Verankerung von Tr\u00e4gerschaften, die \u00fcberbetriebliche L\u00f6sungen anbieten, aber auch mit der Wirkung auf Art und Umfang der Betriebsinspektionen.&#13;<\/p>\n<h2>Ausbildung zahlreicher ASA-Spezialisten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der ASA-Richtlinie einhergehend etablierten sich verschiedenste Ausbildungslehrg\u00e4nge, die eine stattliche Anzahl von Spezialisten hervorbrachten und immer noch hervorbringen:\u00a0&#8211; Den Lehrgang Arbeit und Gesundheit der ETH Z\u00fcrich und der Universit\u00e4t Lausanne haben 145 Personen in den Fachrichtungen Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene absolviert.\u00a0&#8211; Den Kurs f\u00fcr Sicherheitsfachleute der EKAS haben 714 Personen besucht. \u00a0&#8211; Und die Ausbildung zum Sicherheitsingenieur haben 167 Personen absolviert. \u00a0\u00a0Dar\u00fcber hinaus haben verschiedenste Anbieter von \u00fcberbetrieblichen ASA-L\u00f6sungen eine gr\u00f6ssere Anzahl von Kontaktpersonen ihrer angeschlossenen Mitgliedbetriebe auf ihre Bed\u00fcrfnisse hin geschult.&#13;<\/p>\n<h2>Systeme f\u00fcr Sicherheit und Gesundheitsschutz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBranchenverb\u00e4nde und Sozialpartner haben sich auf dem Weg zur Umsetzung der ASA-Richtlinie daf\u00fcr engagiert, ihren Mitgliedern angepasste Instrumente zur Verf\u00fcgung zu stellen. Dabei sind \u00fcberbetriebliche ASA-L\u00f6sungen (Branchen- und Betriebsgruppenl\u00f6sungen) entstanden, die besonders bei der Unterst\u00fctzung von KMU gute Dienste leisten: Mittlerweile sind 76 Branchen-, 15 Betriebsgruppen- und 15 Modelll\u00f6sungen von der EKAS genehmigt worden. Der durch die ASA-Richtlinie f\u00fcr gewisse Betriebe geforderte Beizug von ASA-Spezialisten wird bei Branchen- und Betriebsgruppenl\u00f6sungen indirekt wahrgenommen. Dar\u00fcber hinaus d\u00fcrfen all jene individuellen L\u00f6sungen nicht vergessen werden, welche mit einer massgeschneiderten, den konkreten Bed\u00fcrfnissen des Betriebes angepassten L\u00f6sung die Anforderungen erf\u00fcllen, sei es durch einen hausinternen oder externen ASA-Spezialisten. \u00a0Managementsysteme gleich welcher Art orientieren sich gerne an den Strukturen gr\u00f6sserer Unternehmen und laufen dabei Gefahr, f\u00fcr Kleinbetriebe nicht praktikabel zu sein. Diesem Vorwurf ist auch die eine oder andere \u00fcberbetriebliche ASA-L\u00f6sung ausgesetzt. Verschiedene Anbieter haben die Bed\u00fcrfnisse ihrer Mitglieder richtig eingesch\u00e4tzt und ihre L\u00f6sungen gut an kleingewerbliche Strukturen angepasst, etwa indem die Einf\u00fchrung etappenweise vorgenommen wurde.&#13;<\/p>\n<h2>Eindr\u00fccke aus den Inspektionen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAuswertungen von ca. 4000 ASA-Kontrollen aus den Kantonen der Jahre 2003 und 2004 zeigten, dass in Betrieben mit \u00fcberbetrieblichen ASA-L\u00f6sungen durch die Inspektorate nachweisbar weniger M\u00e4ngel zu beanstanden sind, wobei Betriebe mit einer umgesetzten Modelll\u00f6sung noch etwas besser abschneiden als solche mit einer Betriebsgruppenl\u00f6sung &#8211; und diese wiederum etwas besser als jene mit einer Branchenl\u00f6sung. Handlungsbedarf sehen die Durchf\u00fchrungsorgane vor allem in den Bereichen Gefahrenermittlung, Massnahmen treffen und Schulung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden. Diese Schulung ist bei Lernenden, die ein um 70% h\u00f6heres Unfallrisiko haben als andere Altersgruppen, besonders wichtig.\u00a0Dort, wo die Umsetzung des Systems erfolgt ist, haben sich die Vollzugsorgane mit einer effizienten Systemkontrolle &#8211; anstelle der fr\u00fcheren Detailkontrolle &#8211; an die neuen Gegebenheiten angepasst. Allerdings wird dies in den Betrieben nicht \u00fcberall gesch\u00e4tzt. KMU erwarten vom Inspektor weniger das Aufzeigen von M\u00e4ngeln als eine kostenlose Beratung und Probleml\u00f6sung. In diesem Spannungsfeld zwischen Beratung und Aufsichtsfunktion befinden sich die Arbeitsinspektoren t\u00e4glich. Da ihr Kerngesch\u00e4ft die Aufsichtsfunktion ist, m\u00fcssen Beratungst\u00e4tigkeit und Probleml\u00f6sung k\u00fcnftig vermehrt den externen ASA-Spezialisten \u00fcberlassen werden.&#13;<\/p>\n<h2>Erfolge in den Branchen und Unternehmen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie von der ASA-Richtlinie ausgel\u00f6sten Massnahmen bringen &#8211; wie die folgenden Beispiele zeigen &#8211; nicht nur Aufwand mit sich; sie lassen sich auch \u00f6konomisch rechnen.&#13;<\/p>\n<h3>Beispiel 1<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Fleischwirtschaft (Metzgereien) hat in der Schweiz im Jahre 1999 mit der Umsetzung der ASA-Branchenl\u00f6sung begonnen. Betrug das Berufsunfallrisiko 1999 gem\u00e4ss Suva und Privatversicherer noch 179 F\u00e4lle (pro 1000 Mitarbeitende), so konnte es bis 2004 auf 122 gesenkt werden, was einer Reduktion des Berufsunfallrisikos um 32% entspricht. Ausbildungszentrum f\u00fcr die Schweiz. Fleischwirtschaft.&#13;<\/p>\n<h3>Beispiel 2<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nEin Unternehmen der Feinbackwarenindustrie mit 450 Mitarbeitenden hat im Jahre 2002 eine Pr\u00e4ventionskampagne gestartet. Diese basierte auf der Branchenl\u00f6sung Nr. 30 (Chocosuisse\/Biscosuisse); sie wurde durch ein Team von Sicherheitsingenieuren erg\u00e4nzt, den betrieblichen Bed\u00fcrfnissen angepasst und implementiert. Von durchschnittlich 103 F\u00e4llen in den Jahren 2000-2002 konnte das Berufsunfallrisiko in der folgenden Dreijahresperiode (2003-2005) auf durchschnittlich 81 F\u00e4lle reduziert werden, was eine Senkung des Betriebsunfallrisikos von 21% bedeutet. Erfa-Tag 2006 der Branchenl\u00f6sung Biscosuisse\/Chocosuisse. Gar noch st\u00e4rker als das Unfallrisiko konnten mit dem gew\u00e4hlten Pr\u00e4ventionsansatz die Krankheitsabsenzen (KRA) gesenkt werden. Ganze 70% der von der Firma ausgewiesenen Kostensenkungen sind darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren (siehe Grafik 1). Eine \u00e4hnlich positive Wirkung auf die Nichtbetriebsunfall-Absenzen (NBU) bzw. deren Kosten konnte in diesem Fall nicht festgestellt werden.&#13;<\/p>\n<h3>Beispiel 3<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIn Betrieben der Branchenl\u00f6sung Nr. 15 des Verbandes der Schweiz. Edelstahl-, Metall- und Kunststoffh\u00e4ndler (VSEMK) betrug das Berufsunfallrisiko in den Jahren 1995-1999 im Jahresdurchschnitt 182 F\u00e4lle pro 1000 Vollbesch\u00e4ftigte. Nach Einf\u00fchrung der Branchenl\u00f6sung im Jahre 2000 konnte in der folgendenden F\u00fcnfjahresperiode (2000-2004) das Berufsunfallrisiko auf einen Jahresdurchschnitt von 96 F\u00e4llen reduziert werden (siehe Grafik 2), was einer Reduktion des Betriebsunfallrisikos um 47% entspricht. Sammelstelle f\u00fcr die Statistik der Unfallversicherung.&#13;<\/p>\n<h3>Beispiel 4<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDass sich ASA-L\u00f6sungen auszahlen, zeigt auch das Beispiel des Schreinergewerbes, wo laut Suva in den letzten 5 Jahren das Betriebsunfallrisiko um 25% gesenkt werden konnte. Schreinereien haben in der Folge per 1. Januar 2007 eine j\u00e4hrliche Pr\u00e4mienreduktion von rund 10% oder 2 Mio. Franken zu erwarten.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas klare Ergebnis, dass Pr\u00e4vention nicht nur zur Senkung des Fallrisikos bei Berufsunf\u00e4llen beitr\u00e4gt, sondern auch zu einer deutlichen Reduktion der Krankheitsabsenzen f\u00fchren kann, begr\u00fcndet die Haltung der Arbeitsinspektion, sich weiterhin f\u00fcr eine ganzheitliche Betrachtungsweise auf der Basis des Unfallversicherungsgesetzes und des Arbeitsgesetzes zu engagieren, dies sowohl in den Pr\u00e4ventionsbem\u00fchungen wie auch im Gesetzesvollzug. Ein aus unserer Sicht taugliches Managementsystem f\u00fcr Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz soll demnach alle Aspekte, die zu Absenzen am Arbeitsplatz f\u00fchren und damit Kosten verursachen, einbeziehen, unabh\u00e4ngig davon, ob der Unfalloder Krankenversicherer f\u00fcr die Kosten von Absenzen aufkommt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abWirkung der Pr\u00e4ventionskampagne auf die Kosten f\u00fcr Ausfallstunden bei einem Unternehmen der Feinbackwarenindustrie, 2000-2005\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2 \u00abVerlauf des Fallrisikos in Betrieben der Branchenl\u00f6sung Nr. 15, 1995-2004\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem 1. Januar 2000 gelten die Erfordernisse der EKAS Eidg. Koordinationskommission f\u00fcr Arbeitssicherheit.-Richtlinie \u00fcber den Beizug von Arbeits\u00e4rzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) in den nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) versicherten Betrieben. 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