{"id":124203,"date":"2007-04-01T12:00:00","date_gmt":"2007-04-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2007\/04\/odermatt-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:45:21","modified_gmt":"2023-08-23T21:45:21","slug":"odermatt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2007\/04\/odermatt\/","title":{"rendered":"ASA-Richtlinie und die Rolle der Suva"},"content":{"rendered":"<p>Mit der Revision der ASA-Richtlinie wird die systemorientierte Pr\u00e4ventionsstrategie der Eidg. Koordinationskommission f\u00fcr Arbeitssicherheit (EKAS) best\u00e4tigt und im Sinne der stetigen Verbesserung pr\u00e4zisiert. Insbesondere werden die administrativen Anforderungen bez\u00fcglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz &#8211; namentlich f\u00fcr Kleinbetriebe und f\u00fcr Betriebe ohne besondere Gefahren &#8211; wesentlich vereinfacht. Die segmentgerechte Neuformulierung der Anforderungen bringt zudem eine noch deutlichere Risikoorientierung f\u00fcr die aus dem UVG-Pr\u00e4mienzuschlag der Berufs-Unfallversicherung finanzierte und von der EKAS koordinierte Pr\u00e4vention am Arbeitsplatz zum Ausdruck. Dies ist aus Sicht der Suva f\u00fcr das gesamte Spektrum der Leistungserbringung eine erfreuliche Entwicklung.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200704_09_Odermatt_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"277\" \/>&#13;<\/p>\n<h2>Erwartungen und Zielsetzungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Ziel der ASA-Richtlinie ist in erster Linie, durch eine zielgerichtete Reduktion der Berufsunf\u00e4lle (BU) und Berufskrankheiten (BK) Leid und Schmerz der Verunfallten und ihrer Angeh\u00f6rigen zu verringern sowie die grosse volkswirtschaftliche Belastung aufgrund direkter Versicherungs- und indirekter Ausfallkosten einzud\u00e4mmen. Entsprechend geht es darum, geeignete Vollzugskonzepte zu entwickeln und insbesondere risiko- und zielgruppengerechte Massnahmenpakete umzusetzen, die diesbez\u00fcglich gr\u00f6sstm\u00f6gliche Wirkung erwarten lassen. Die revidierte ASA-Richtlinie schafft daf\u00fcr verbesserte Rahmenbedingungen. Grunds\u00e4tzlich gilt es, die der EKAS zur Verf\u00fcgung stehenden UVG-Pr\u00e4ventionsressourcen zweckgebunden und vor allem dort einzusetzen, wo die BU-\/BK-Risiken am gr\u00f6ssten sind.&#13;<\/p>\n<h2>Orientierung an den Kundenbed\u00fcrfnissen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Suva versteht sich als Institution, welche die Unternehmen im Rahmen des UVG-Vollzugs bei der Umsetzung von Sicherheit und Gesundheitsschutz durch zielgruppenorientierte (vgl. Tabelle 1) Betriebskontrollen und Pr\u00e4ventionsangebote unterst\u00fctzt. Dabei werden vor allem Risiko und Betriebsgr\u00f6sse, aber auch die spezifischen Bed\u00fcrfnisse der Branche ber\u00fccksichtigt.&#13;<\/p>\n<h2>UVG-Vollzugsdruck<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Zentrum der UVG-Vollzugsaufgabe stehen die Kontrollen in den Betrieben. Sowohl die systematischen Betriebskontrollen als auch die Stichprobenkontrollen am Arbeitsplatz oder Unfallabkl\u00e4rungen haben zum Ziel, mit dem Betriebsverantwortlichen konkrete Verbesserungsmassnahmen zu vereinbaren. Nicht nur die Behebung eines erkannten Mangels steht im Vordergrund, sondern die nachhaltige Systemverbesserung. Ziel ist es, die Wiederholung des gleichen oder \u00e4hnlichen Mangels zu verhindern, sei es durch vermehrte Arbeitsplatzkontrollen, technische und organisatorische Massnahmen wie Schulung, Instruktion oder regelm\u00e4ssigen Einbezug der Betroffenen. Diese verbindlichen und terminierten Massnahmen sind das Hauptergebnis des Vollzugs; sie werden mit dem Betrieb schriftlich vereinbart und gem\u00e4ss UVG-Durchf\u00fchrungsverfahren umbzw. durchgesetzt. \u00a0Der UVG-Vollzug der Suva ist grunds\u00e4tzlich auf die unterschiedlichen Anforderungen der Branchen ausgerichtet. Als Spezialisten der Arbeitssicherheit werden deshalb erfahrene Fachleute dieser Branchen rekrutiert und eingesetzt. Als Kenner der Arbeitsabl\u00e4ufe und der entsprechenden besonderen Gefahren in den Betrieben sind sie der beste Garant f\u00fcr einen effektiven Vollzug.\u00a0Mit der Einf\u00fchrung der ASA-Richtlinie wurde zunehmend die Erwartung nach h\u00f6herem Vollzugsdruck postuliert, dies nament-lich von Vertretern der Branchenl\u00f6sungen oder direkt von Betrieben, die in die Verbesserung ihrer Sicherheitskultur investiert haben. Diese berechtigte Forderung nach \u00abgleich langen Spiessen\u00bb ist gut nachvollziehbar. F\u00fcr die effiziente und effektive Durchf\u00fchrung von Betriebskontrollen gelten deshalb folgende Priorit\u00e4ten:\u00a0&#8211; Erste Priorit\u00e4t: Betriebe mit im Branchenvergleich \u00fcberdurchschnittlicher BU-\/BK-H\u00e4ufigkeit;\u00a0&#8211; Zweite Priorit\u00e4t: Betriebe ohne erkennbare Aktivit\u00e4ten zur ASA-Umsetzung;\u00a0&#8211; Dritte Priorit\u00e4t: Durchdringungsgrad der Betriebskontrollen pro Zielbzw. Risikogruppe.\u00a0\u00a0Durch eine EDV-unterst\u00fctzte Planung und Durchf\u00fchrung der Betriebskontrollen wird ein systematischer und priorit\u00e4tengerechter UVG-Vollzug sichergestellt. Neben der fachlichen Qualit\u00e4t der Kontrolle und der zielgerichteten Auswahl der Betriebe haben die Verbindlichkeit der Kontrolle und die Durchsetzung der vereinbarten Massnahmen einen hohen Stellenwert. Wenn gegen Vorschriften verstossen wird und der Betrieb die Gelegenheit zur Verbesserung der Situation nicht wahrnimmt, k\u00f6nnen im Interesse des Arbeitnehmerschutzes Sanktionen &#8211; Einstellung der Arbeiten, Pr\u00e4mienerh\u00f6hung oder Strafanzeige &#8211; verf\u00fcgt werden. Solch repressive Massnahmen sind erfreulicherweise selten n\u00f6tig.&#13;<\/p>\n<h2>Unterst\u00fctzung der Kleinbetriebe bei der ASA-Umsetzung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAls \u00e4usserst wirksame Unterst\u00fctzung zur Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung auf Stufe Kleinbetrieb oder Arbeitsplatz haben sich die praktischen Checklisten erwiesen. Diese von Sicherheitsspezialisten und Branchenkennern erarbeiteten Hilfsmittel sind auch Kernelement bei der Umsetzung von \u00fcberbetrieblichen ASA-L\u00f6sungen. Das heute breite und jederzeit direkt zug\u00e4ngliche Checklistenangebot der Suva Siehe <a href=\"http:\/\/www.suva.ch\/checklisten\">www.suva.ch\/checklisten<\/a> . ist ausgerichtet auf die wichtigsten Gefahren bzw. Unfallschwerpunkte. Die notwendige Ermittlung der gr\u00f6ssten Sicherheits- und Gesundheitsrisiken wird f\u00fcr den Kleinunternehmer so-mit zur wesentlich einfacheren Fragestellung: Welche Checklisten der Suva oder anderer Organisationen sind f\u00fcr den Betrieb relevant? Die Bearbeitung dieser Checklisten f\u00fchrt direkt zu konkreten oder rezeptartig vorgeschlagenen Massnahmen, die im Sinne der Systemorientierung alle technischen, organisatorischen und verhaltensbezogenen Aspekte abdecken. Der Einsatz von Checklisten dient gleichzeitig auch zur Sensibilisierung und f\u00f6rdert die Mitwirkung und nicht zuletzt das Mitdenken aller Betroffenen am Arbeitsplatz. Der Nachweis der Umsetzung ergibt sich aufgrund bearbeiteter Checklisten ohne zus\u00e4tzliche Administration f\u00fcr den Betrieb. Es ist erfreulich, dass die EKAS die Effizienz und Effektivit\u00e4t dieser praxisorientierten ASA-Umsetzung (f\u00fcr Betriebe bis 10 Vollbesch\u00e4ftigte gem\u00e4ss Tabelle 1, Zielgruppe 2) mit der Revision der ASA-Richtlinie anerkannt hat.&#13;<\/p>\n<h2>Schwerpunktaktionen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der ASA-Richtlinie wird vor allem der Aufbau von Sicherheitssystemen gef\u00f6rdert. Dar\u00fcber hinaus ist aber auch die inhaltliche und zeitliche Konzentration der Pr\u00e4vention auf konkrete Risikoschwerpunkte unerl\u00e4sslich. Deshalb f\u00fchrt die Suva zu ausgew\u00e4hlten Themen und in ausgew\u00e4hlten Branchen regelm\u00e4ssig Aktionen oder Kampagnen durch. Damit will sie ihre Mittel und Ressourcen gezielt dort einsetzen, wo die Risiken und damit auch die Kosten gem\u00e4ss Erfahrung am gr\u00f6ssten sind. Zurzeit stehen bei der Suva folgende Schwerpunkte im Vordergrund:\u00a0&#8211; Kampagne \u00abSichere Arbeitsger\u00fcste\u00bb;\u00a0&#8211; Aktion \u00abEinsatz von Sicherheitsvorrichtungen\u00bb;\u00a0&#8211; Aktion \u00abSicherer Betrieb alter Pressen\u00bb;\u00a0&#8211; Asbest.\u00a0\u00a0Aktionen und Kampagnen umfassen jeweils ein konzertiertes Paket von Massnahmen und Angeboten. Bei der Kampagne \u00abSichere Arbeitsger\u00fcste\u00bb sind dies unter anderem Merkbl\u00e4tter f\u00fcr die Planung, Montage und Demontage von Ger\u00fcsten, Plakate und Leporellos, Sensibilisierung durch Beitr\u00e4ge in Fachzeitschriften, Vortr\u00e4ge vor Fachpublikum, konzentrierte Kontrollaktionen auf Baustellen und ein Fernsehspot. Damit sollen die j\u00e4hrlich rund 3000 Ger\u00fcstunf\u00e4lle mit Gesamtkosten von ca. 90 Mio. Franken bis Ende 2008 um mindestens 20% reduziert werden. Aktionen bilden insbesondere auch f\u00fcr die fruchtbare Zusammenarbeit mit Verb\u00e4nden und Tr\u00e4gerschaften eine geeignete Basis.&#13;<\/p>\n<h2>Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in allen Betrieben<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie arbeitsmedizinische Vorsorge hat zum Ziel, beginnende Berufskrankheiten zu einem m\u00f6glichst fr\u00fchen Zeitpunkt zu erkennen bzw. Personen, die besonders empfindlich sind, bereits vor Arbeitsaufnahme zu erfassen. Bei einer erheblichen gesundheitlichen Gef\u00e4hrdung k\u00f6nnen die Arbeits\u00e4rzte und -\u00e4rztinnen der Suva durch Verf\u00fcgung Arbeitnehmende von der gesundheitsgef\u00e4hrdenden Arbeit ausschliessen oder die Besch\u00e4ftigung bei dieser Arbeit nur unter bestimmten Bedingungen zulassen.\u00a0Die Suva kann Betriebe und Arbeitnehmende zur Verh\u00fctung von Berufskrankheiten den Vorschriften der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterstellen. Dabei werden Eintrittsuntersuchungen, periodische Kontrolluntersuchungen und nach Einwirkung von krebserzeugenden Stoffen wie Asbest auch Untersuchungen nach Beendigung der gef\u00e4hrdenden T\u00e4tigkeit durchgef\u00fchrt. Diese umfassen &#8211; je nach Einwirkung &#8211; Lungenfunktionspr\u00fcfungen, R\u00f6ntgen- und Laboruntersuchungen, ein biologisches Monitoring oder Geh\u00f6rpr\u00fcfungen auf den Suva-Audiomobilen.&#13;<\/p>\n<h2>Grenzwerte<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAufgrund von Art. 50 Abs. 3 der Verordnung \u00fcber die Verh\u00fctung von Unf\u00e4llen und Berufskrankheiten (VUV) erl\u00e4sst die Suva im Einvernehmen mit der Grenzwertkommission der Suissepro Richtlinien \u00fcber maximale Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) gesundheitsgef\u00e4hrdender Stoffe sowie Grenzwerte f\u00fcr physikalische Einwirkungen. Die Liste der Grenzwerte erscheint in einem Intervall von 2 Jahren. Die Grenzwertliste enth\u00e4lt MAK-Werte als Beurteilungsbasis f\u00fcr Gefahrstoffmessungen in der Raumluft, Biologische Arbeitsstofftoleranzwerte (BAT-Werte) als Basis f\u00fcr die Beurteilung des biologischen Monitorings und informiert \u00fcber Stoffeigenschaften wie etwa die krebserzeugende, erbgutver\u00e4ndernde und Allergien ausl\u00f6sende Wirkung von Stoffen. F\u00fcr physikalische Einwirkungen sind ebenfalls Grenzwerte publiziert.&#13;<\/p>\n<h2>F\u00f6rderung der Sicherheits- und Gesundheitskompetenz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Faktor Mensch steht im Zentrum dieses Ansatzes der BU- und BK-Verh\u00fctung. Es geht dabei um die F\u00f6rderung des Bewusstseins f\u00fcr sicherheits- und gesundheitsbewusstes Verhalten bei Arbeitnehmenden. Dank der St\u00e4rkung der Eigenverantwortung, der Wahrnehmung der Verantwortung auch gegen\u00fcber Angeh\u00f6rigen und Bekannten, deren Appell an die Verantwortung der in der Arbeitswelt stehenden Personen und der erh\u00f6hten Kompetenz beispielsweise in der Risikoabsch\u00e4tzung werden auch Synergien zur Freizeitsicherheit und f\u00fcr die Optimierung weiterer Risikofaktoren erzeugt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abStruktur der Suva-versicherten Betriebe, 2005a\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1: Ausbildung, Grundlagen, Hilfsmittel, Internet-Angebot<\/b>&#13;<br \/>\nZur F\u00f6rderung der systemorientierten Pr\u00e4vention bietet die Suva den Betrieben und ihren Verb\u00e4nden wie auch den Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit ein breites Leistungsspektrum an, insbesondere:- Information und Beratung;- Aus- und Weiterbildung f\u00fcr ASA-Spezialisten und Sicherheitsbeauftragte;- Kurse f\u00fcr Fachspezialisten und Kader;- dezentrales Ausbildungs-Netzwerk f\u00fcr Kleinbetriebe;- zahlreiche Hilfsmittel ( <a href=\"http:\/\/www.suva.ch\/waswo\">www.suva.ch\/waswo<\/a> ).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<a class=\"box-link\">Kasten 2: Suva-Pr\u00e4ventionsleistungen mit breitem Spektrum<\/a> \u2013 \u00dcberwachung der Sicherheit von technischen Einrichtungen und Ger\u00e4ten (TEG), STEG- Marktkontrolle;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 Messungen (von Schadstoffen, L\u00e4rm und Vibrationen, radioaktiver Strahlungen) an den Arbeitspl\u00e4tzen und Analysen im Labor als wichtige Grundlage f\u00fcr die Evaluation geeigneter Schutzmassnahmen;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 Mitwirkung in nationalen und internationalen Gremien;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 Dienstleistungen f\u00fcr Hersteller und Lieferanten von TEG;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 Entwicklung und Vertrieb von Sicherheitsprodukten (Schwergewicht Holzbearbeitungsmaschinen);&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 F\u00f6rderung der Freizeitsicherheit;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 F\u00f6rderung des Absenzen-Managements als Anreiz f\u00fcr die Pr\u00e4vention.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der Revision der ASA-Richtlinie wird die systemorientierte Pr\u00e4ventionsstrategie der Eidg. 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