{"id":124298,"date":"2007-01-01T12:00:00","date_gmt":"2007-01-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2007\/01\/ambuehl-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:45:29","modified_gmt":"2023-08-23T21:45:29","slug":"ambuehl-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2007\/01\/ambuehl-3\/","title":{"rendered":"Der BFI-Rahmenkredit aus der Sicht der Kantone"},"content":{"rendered":"<p>Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat am 22. Juni 2006 eine Erkl\u00e4rung zum Bundesengagement in Bildung, Forschung und Innovation f\u00fcr die BFI-Periode 2008-2011 verabschiedet. Erkl\u00e4rung der EDK zum Bundesengagement in Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Periode 2008-2011) vom 22. Juni 2006 ( Motion Langenberger zur BFI-Botschaft 2008-2011 (06.3303) und Antwort des Bundesrates vom 13.9.2006 auf diese Motion.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Hauptverantwortung f\u00fcr das Bildungswesen und dessen Finanzierung liegt bei den Kantonen (kantonale Schulhoheit). Im nachobligatorischen Bereich hat auch der Bund Regelungskompetenzen &#8211; so etwa f\u00fcr die Berufsbildung (ausgenommen die Unterrichtsberufe) und die Fachhochschulbereiche (ausgenommen die P\u00e4dagogischen Hochschulen). F\u00fcr die Universit\u00e4ten bestehen zurzeit noch parallele Zust\u00e4ndigkeiten.\u00a0Mit den revidierten Verfassungsbestimmungen in der Bundesverfassung, welche in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006 mit 86% Ja-Stimmen gutgeheissen wurden, wurden diese Zust\u00e4ndigkeiten von Bund und Kantonen grunds\u00e4tzlich best\u00e4tigt. Neu haben jedoch Bund und Kantone gemeinsam im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr Qualit\u00e4t und Durchl\u00e4ssigkeit im schweizerischen Bildungssystem zu sorgen (Art. 61a BV) und den Hochschulbereich als Gesamtes zu steuern (Art. 63a BV).&#13;<\/p>\n<h2>Wer regelt, finanziert angemessen mit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEntsprechend ihrer Hauptverantwortung tragen die Kantone die Hauptlast bei der Finanzierung: 86% der j\u00e4hrlichen Bildungsausgaben von total 26 Mrd. Franken werden durch die Kantone und Gemeinden finanziert. BFS 2003. Ohne Forschungsf\u00f6rderung des Bundes.\u00a0Im nachobligatorischen Bildungsbereich entspricht der geteilten Regelungskompetenz auch eine geteilte Verantwortung f\u00fcr die Finanzierung. Denn wo der Bund normiert, bestimmt er im Wesentlichen auch die Kosten und soll sich angemessen an deren Finanzierung beteiligen. \u00a0&#8211; Im Berufsbildungsgesetz von 2002, das seit 2004 in Kraft ist, hat der Bundesgesetzgeber festgelegt, dass dieser vollst\u00e4ndig vom Bund geregelte Bildungsbereich zu einem Viertel der Aufwendungen der \u00f6ffentlichen Hand vom Bund mitfinanziert werden soll. Die Kostenbeteiligung des Bundes ist gem\u00e4ss gesetzlicher \u00dcbergangsbestimmungen bis zu Beginn der BFI-Periode 2008-2011 auf diesen Anteil zu erh\u00f6hen. \u00a0&#8211; Im Fachhochschulgesetz von 1995 hat der Bundesgesetzgeber festgelegt, der Bund trage ein Drittel der Betriebs- und Investitionskosten der Fachhochschulen. Dies gilt ab dem 1. Januar 2008 auch f\u00fcr die vormals kantonalrechtlich geregelten Fachhochschulstudieng\u00e4nge Gesundheit, Soziale Arbeit und Kunst, inkl. Musik (GSK). \u00a0&#8211; Im Hochschulartikel der revidierten Bundesverfassung ist festgelegt, dass der Bund die Eidgen\u00f6ssischen Technischen Hochschulen (ETH) betreibt und die kantonalen Universit\u00e4ten unterst\u00fctzt. Letzteres ist &#8211; zufolge der erweiterten Zust\u00e4ndigkeit des Bundes &#8211; verbindlich festgehalten und keine blosse Kann-Formulierung mehr.&#13;<\/p>\n<h2>Erf\u00fcllung der gesetzlichen Vorgaben und Beteiligung am Kostenanstieg<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn den vergangenen Jahren haben Bund und Kantone auf Anregung der EDK erfolgreich Masterpl\u00e4ne f\u00fcr die Berufsbildung und die Fachhochschulen erarbeitet und damit eine bessere gemeinsame Datenbasis bei den Finanzzahlen geschaffen. Diese Masterpl\u00e4ne liefern nun auch zuverl\u00e4ssigere Planungsgrundlagen, als dies noch bei der BFT-Botschaft 2004-2007 der Fall gewesen war.&#13;<\/p>\n<h3>Berufsbildung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Gesamtausgaben der \u00f6ffentlichen Hand f\u00fcr die Berufsbildung werden in der BFI-Kreditperiode 2008-2011 ansteigen. Das ist namentlich auf steigende Sch\u00fclerzahlen und die Umsetzung von Reformen gem\u00e4ss neuem Berufsbildungsgesetz des Bundes (z.B. Verl\u00e4ngerung von Ausbildungen) zur\u00fcckzuf\u00fchren. Der Bund sollte diesen Anstieg anteilm\u00e4ssig mitfinanzieren und zudem per 2008 den gesetzlichen Richtwert von 25% erreichen (2005 lag die Beteiligung bei 16,9%). Diese beiden Faktoren erkl\u00e4ren die massive Aufstockung, die beim BFI-Kredit 2008-2011 f\u00fcr die Berufsbildung notwendig w\u00e4re: Der Vierjahreskredit m\u00fcsste auf 3,36 Mrd. Franken aufgestockt werden; das sind etwa 1,3 Mrd. Franken mehr als f\u00fcr die Periode 2004-2007.&#13;<\/p>\n<h3>Fachhochschulen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nBei den Fachhochschulen \u00fcbernimmt der Bund ab dem 1. Januar 2008 neue Finanzierungspflichten. Ab dann gilt der gesetzliche Richtwert von einem Drittel bei der Bundesbeteiligung auch f\u00fcr die Betriebskosten der GSK-Studieng\u00e4nge. Daneben steigen aber die Kosten &#8211; wegen zunehmender Studierendenzahlen, dem Aufbau von Master-Studieng\u00e4ngen und gezieltem Ausbau bei der angewandten Forschung &#8211; auch insgesamt an. Gem\u00e4ss Masterplan Bund-Kantone ist auf Bundesseite von einem Vierjahreskredit von 2 Mrd. Franken (inkl. KTI und SNF) auszugehen, das sind 750 Mio. Franken mehr als im Vergleich zur Periode 2004-2007 (vgl. Grafik 1). Aus der Grafik wird ersichtlich, dass sich die Kantone nicht real entlasten k\u00f6nnen, auch wenn der Bund seine gesetzlichen Finanzierungsverpflichtungen erf\u00fcllt.&#13;<\/p>\n<h3>Universit\u00e4ten<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nGem\u00e4ss der Schweizerischen Universit\u00e4tskonferenz (SUK) braucht es im Bereich der Universit\u00e4ten parallel zu den steigenden Ausgaben der Kantone bei den Bundesbeitr\u00e4gen ein Wachstum von j\u00e4hrlich 6%. Diese Aufwendungen sind notwendig, um die Betreuungsverh\u00e4ltnisse bei weiterhin steigenden Studierendenzahlen verbessern zu k\u00f6nnen, den vom Bund massgeblich mitinitiierten Bologna-Prozess abzuschliessen, die Doktoratsausbildung zu reformieren und die Forschung im internationalen Kontext zu st\u00e4rken.&#13;<\/p>\n<h2>Entlastung der Kantone im Bereich der obligatorischen Schule?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGelegentlich ist die Meinung zu h\u00f6ren, die Kantone k\u00f6nnten sich im Bereich der obligatorischen Schule wegen r\u00fcckl\u00e4ufiger Sch\u00fclerzahlen finanziell entlasten, so dass sie nicht auf die vollen Abgeltungen und Subventionen des Bundes f\u00fcr die Bereiche Berufsbildung und Hochschulen angewiesen seien. Dieser Einwand zielt jedoch daneben, weil es sich hier &#8211; wie gezeigt &#8211; nicht um eine Frage von Finanz- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen handelt. Abgesehen davon ist das Argument auch sachlich nicht stichhaltig. Der R\u00fcckgang der Sch\u00fclerzahlen verl\u00e4uft regional ausgesprochen unterschiedlich. In vielen F\u00e4llen wird es zu keinen tats\u00e4chlichen Kostenreduktionen kommen, weil die Aufhebung ganzer Klassen nicht m\u00f6glich ist. Gerade in den besonders betroffenen peripheren Regionen d\u00fcrften oftmals Klassen trotz kleiner Best\u00e4nde aufrechterhalten werden m\u00fcssen.\u00dcberdies stehen die Kantone in der obligatorischen Schule vor erheblichen Herausforderungen: Fr\u00fchere Einschulung, Basisoder Grundstufe, verst\u00e4rkte vor- und ausserschulische Betreuung, erweiterte Umsetzung von Blockzeiten, Evaluation des Unterrichts mit Bildungsstandards, Intensivierung des Sprachenunterrichts.&#13;<\/p>\n<h2>Priorit\u00e4ten aus Sicht der Kantone<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBei der Priorit\u00e4tensetzung innerhalb des Gesamtkredits ist aus Sicht der Kantone die Gesamtheit des Systems von Bildung und Forschung und seiner Ziele im Auge zu behalten. Das betrifft die F\u00f6rderung der Exzellenz ebenso wie jene der schw\u00e4cheren Systemteilnehmerinnen und -teilnehmer. Auch d\u00fcrfen die inl\u00e4ndischen Verpflichtungen nicht hinter international eingegangene Engagements zur\u00fcckgestellt werden; namentlich hat die Sorge um angemessene Betreuungsverh\u00e4ltnisse an den Hochschulen Vorrang vor dem Engagement in internationalen Forschungsprogrammen. Innerhalb des Gesamtkredits gelten f\u00fcr die Kantone folgende Priorit\u00e4ten:\u00a0&#8211; Die Teuerung und der Anstieg der Absolvierendenzahlen sind in allen Bereichen vom Bund mitzutragen bzw. anteilm\u00e4ssig auszugleichen.\u00a0&#8211; Die gesetzlichen Verpflichtungen des Bundes sind zu respektieren: Der Bundesanteil an die \u00f6ffentlichen Aufwendungen f\u00fcr die Berufsbildung soll sich konsequent dem gesetzlich vorgesehenen Viertel ann\u00e4hern. Die Integration der GSK-Ausbildungen ins Fachhochschulgesetz des Bundes ist anteilm\u00e4ssig voll zu finanzieren.\u00a0&#8211; Bei der Forschungsf\u00f6rderung ist die Dotierung von Schweizerischem Nationalfonds und KTI vorrangig.\u00a0&#8211; In Absprache mit der EDK sind Kredite f\u00fcr die Mitfinanzierung der Aufwendungen der gemeinsamen Systemsteuerung im Sinne der neuen Bildungsverfassung vorzusehen (z.B. Bildungsmonitoring).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abBundes- und Kantonsbeteiligung bei den Fachhochschulen, 2004-2011\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat am 22. Juni 2006 eine Erkl\u00e4rung zum Bundesengagement in Bildung, Forschung und Innovation f\u00fcr die BFI-Periode 2008-2011 verabschiedet. Erkl\u00e4rung der EDK zum Bundesengagement in Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Periode 2008-2011) vom 22. 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