{"id":124388,"date":"2006-12-01T12:00:00","date_gmt":"2006-12-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/12\/bruggmann-8\/"},"modified":"2023-08-23T23:45:51","modified_gmt":"2023-08-23T21:45:51","slug":"bruggmann-7","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/12\/bruggmann-7\/","title":{"rendered":"Unternehmen und Korruptionsbek\u00e4mpfung"},"content":{"rendered":"<p>Praktisch jeden Tag wird in den Medien \u00fcber Korruptionsf\u00e4lle berichtet. Dabei handelt es sich nur um die Spitze des Eisbergs. Weltweit werden nach Sch\u00e4tzungen der Weltbank j\u00e4hrlich Schmiergelder in der Gr\u00f6ssenordnung von 1000 Mrd. US-$ bezahlt. Die Folgen sind vor allem in den Entwicklungsl\u00e4ndern verheerend. Auch in der Schweiz ist f\u00fcr viele Unternehmen die Korruptionsbek\u00e4mpfung immer noch kein Thema &#8211; trotz der versch\u00e4rften Strafrechtsbestimmungen, die in den letzten Jahren in Kraft getreten sind. Verantwortungsvolle Unternehmen setzen sich heute mit der Korruptionsgefahr bewusst auseinander und treffen Massnahmen, um das Korruptionsrisiko zu vermindern. Ein zweckm\u00e4ssiger Ansatz sind die so genannten Business Principles.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200612_16_Bruggmann_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"257\" \/>&#13;<\/p>\n<h2>Was ist eigentlich Korruption?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nVereinfacht l\u00e4sst sich Korruption beschreiben als den Missbrauch einer anvertrauten Machtstellung zur Erlangung eines unerlaubten Vorteils f\u00fcr sich oder f\u00fcr andere. In den Business Principles von Transparency International wird Korruption definiert als \u00abdas Anbieten, Geben oder Annehmen eines Geschenks, Darlehens, einer Provision, Belohnung oder irgend eines anderen Vorteils an oder von einer Person als Anreiz dazu, im Rahmen des normalen Gesch\u00e4fts des Unternehmens etwas zu tun, was unredlich, illegal oder ein Vertrauensbruch ist.\u00bb Korruption ist ein umfassender Begriff, der verschiedene Erscheinungsformen beinhaltet. Dazu geh\u00f6ren die Bestechung (einschliesslich der Auslandskorruption), die private Korruption, die Vorteilsgew\u00e4hrung bzw. -annahme, das gezielte Anf\u00fcttern sowie die missbr\u00e4uchliche Einflussnahme. \u00a0Bestechung ist eine besonders schwere Form von Machtmissbrauch, bei der immer mindestens zwei Personen beteiligt sind: der Bestochene und der Bestechende. Bezeichnend ist, dass die involvierten Personen ein gemeinsames Interesse haben, dass die Bestechung nicht aufgedeckt wird. Da es bei Bestechungsf\u00e4llen nur selten einen sichtbaren, direkten Schaden (wie z.B. einen materiellen Verlust oder eine K\u00f6rperverletzung) und klare Beweise (wie z.B. ein Radarbild mit der Geschwindigkeits\u00fcberschreitung, schriftliche Aufzeichnungen, Fingerabdr\u00fccke, DNA-Tests) gibt, ist die Aufdeckung sehr schwierig. Fachleute gehen von einer Dunkelziffer von 97% bis 99% aus. Wenn Bestechungsf\u00e4lle publik werden, ist dies oft so genannten Whistleblowers zu verdanken. Das sind Personen, die an ihrem Arbeitsplatz Zeugen von illegalen Praktiken werden, diese intern melden oder an die \u00d6ffentlichkeit tragen.\u00a0Der durch Korruption angerichtete Schaden verteilt sich in der Regel auf eine Vielzahl von indirekt Gesch\u00e4digten, welche sich bei unaufgedeckten F\u00e4llen ihres Schadens nicht bewusst sind. Solche indirekt Betroffenen k\u00f6nnen zum Beispiel die Steuerzahler, die Mitkonkurrenten bei einer Ausschreibung, die Aktion\u00e4re oder die Bev\u00f6lkerung in Entwicklungsl\u00e4ndern sein. Diese diffuse Schadenswahrnehmung ist mit ein Grund, weshalb Korruption bis vor kurzem vielerorts als Kavaliersdelikt galt oder immer noch gilt. Noch vor sieben Jahren war das Bestechen von ausl\u00e4ndischen Amtstr\u00e4gern in der Schweiz erlaubt. Die im Ausland bezahlten Bestechungsgel-der konnten sogar als ausserordentlicher Aufwand von der Steuer abgezogen werden. Nicht selten sind gerade Bestechungsf\u00e4lle mit anderen Straftatbest\u00e4nden verbunden, insbesondere mit Wirtschaftsdelikten wie Veruntreuung, Geldw\u00e4scherei, Urkundenf\u00e4lschung und Insider-Trading.&#13;<\/p>\n<h2>Warum ist Korruption \u00fcberhaupt ein Problem?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nKorruption ist ein Krebsgeschw\u00fcr, welches Wirtschaft und Gesellschaft weltweit einen erheblichen Schaden zuf\u00fcgt. In L\u00e4ndern, die stark davon betroffen sind, kann sie sogar die institutionellen Grundlagen f\u00fcr die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zerst\u00f6ren. Die effektiven Folgekosten gehen weit \u00fcber den von der Weltbank gesch\u00e4tzten Betrag von 1000 Mrd. US-$ In dieser Zahl nicht eingeschlossen sind die Veruntreuung von \u00f6ffentlichen Geldern und die Bestechung innerhalb des privaten Sektors. Vgl. World Bank, Medienmitteilung vom 8. April 2004. hinaus:\u00a0&#8211; Falsche Ressourcenallokation: Korruption setzt den Marktmechanismus und die Regeln der Fairness ausser Kraft. Sie erh\u00f6ht die Kosten der \u00f6ffentlichen Infrastruktur und Dienstleistungen und absorbiert Mittel, die sonst f\u00fcr die wirtschaftliche Entwicklung eingesetzt werden k\u00f6nnten.\u00a0&#8211; Versch\u00e4rfung der Armut: In den Entwicklungsl\u00e4ndern sind die Auswirkungen besonders verheerend. Die schon bescheidenen \u00f6ffentlichen Mittel, die zur Armutsbek\u00e4mpfung zur Verf\u00fcgung stehen, werden durch die Korruption noch verringert. F\u00fcr die Armen bedeutet Korruption bei der staatlichen Grundversorgung zudem, dass ihr Zugang zu Bildung und Gesundheitsdienstleistungen wegen des Zahlens von Schmiergeldern eingeschr\u00e4nkt ist. \u00a0&#8211; Geringeres Wirtschaftswachstum: Korrupte Praktiken &#8211; z.B. bei der Vergabe von Lizenzen, Baubewilligungen und Bescheinigungen &#8211; behindern die Entfaltung des privaten Sektors. Dadurch werden nicht nur die Transaktionskosten erh\u00f6ht, sondern auch das Vertrauen in- und ausl\u00e4ndischer Investoren in das Rechtssystem und in die staatlichen Institutionen unterminiert. Dementsprechend wird weniger investiert &#8211; mit negativen Folgen f\u00fcr Wirtschaftswachstum und Besch\u00e4ftigung.\u00a0&#8211; Verminderte Sicherheit: Korruption im Bereich der Sicherheit &#8211; z.B. im Bausek-tor, im Gesundheitswesen, beim Verkehr oder beim Umweltschutz &#8211; kann t\u00f6dliche Folgen haben. Beispiele sind der von bestochenen staatlichen Kontrollorganen gedeckte Bau von nicht erdbebensicheren H\u00e4usern oder die tolerierte vorschriftswidrige Entsorgung von gef\u00e4hrlichen Abf\u00e4llen.\u00a0&#8211; Vertrauensverlust: Korruption breitet sich vor allem dort aus, wo das Rechtssystem schwach ist. Wenn Willk\u00fcr und Unrecht um sich greifen und Korruption systematisch oder endemisch wird, geht das Vertrauen in die staatlichen Institutionen rasch verloren. Solche L\u00e4nder k\u00f6nnen dann zu einem idealen N\u00e4hrboden werden f\u00fcr die organisierte Kriminalit\u00e4t und f\u00fcr die Entfaltung von terroristischen Gruppen. Im Zuge der Globalisierung laufen auch L\u00e4nder mit demokratischem Rechtssystem und intakten Institutionen Gefahr, die Folgen solcher Entwicklungen mittragen zu m\u00fcssen.\u00a0\u00a0Unternehmen k\u00f6nnen selber Opfer von Korruption werden, wenn sie zum Beispiel einen Auftrag nicht erhalten, obwohl sie die beste Offerte eingereicht haben. Solange dies f\u00fcr sie ein Einzelfall bleibt, d\u00fcrfte sich der Schaden in Grenzen halten. Anders sieht es aus, wenn ein Unternehmen direkt in einen Korruptionsfall verwickelt wird, weil etwa Mitglieder der Gesch\u00e4ftsleitung, Mitarbeiter oder von ihm angestellte Gesch\u00e4ftsvermittler bestochen haben und diese Machenschaften ans Tageslicht kommen. Der gr\u00f6sste Schaden entsteht meistens dadurch, dass das Image des Unternehmens in Mitleidenschaft gezogen wird (Reputationsschaden) und dies gravierende Folgen f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbeziehungen, den Umsatz und den Aktienkurs hat (Beispiele Enron, WorldCom, Arthur Andersen). Stark in Mitleidenschaft gezogen werden in der Regel auch das Betriebsklima und die Unternehmenskultur. Nicht zu untersch\u00e4tzen ist zudem die Abh\u00e4ngigkeit, in die ein Unternehmen mit korrupten Gesch\u00e4ftspraktiken f\u00e4llt: Ein Bestechungsfall gen\u00fcgt, um ein Unternehmen erpressbar zu machen. \u00a0Die sch\u00e4dlichen Auswirkungen der Korruption sind heute allgemein bekannt. Dass in den letzten zehn Jahren eine Bewusstseins\u00e4nderung stattgefunden hat, zeigt sich auch daran, dass auf internationaler Ebene verschiedene Instrumente zur Bek\u00e4mpfung der Korruption verabschiedet worden sind. Dazu geh\u00f6ren das OECD-\u00dcbereinkommen \u00fcber die Bek\u00e4mpfung der Bestechung ausl\u00e4ndischer Amtstr\u00e4ger im internationalen Gesch\u00e4ftsverkehr Vgl. dazu die beiden folgenden Artikel: Pieth Mark, Bek\u00e4mpfung der transnationalen Korruption: Das OECD-Instrument, in: Die Volkswirtschaft, 4-2005, S. 22ff und Kaufmann Ivo, L\u00e4nderexamen Korruption &#8211; die Schweiz im internationalen Vergleich, in: Die Volkswirtschaft, 1\/2-2005, S. 67ff., die Strafrechts- und die Zivilrechtskonvention des Europarates gegen Korruption sowie die UNO-Konvention gegen die Korruption. Aufgrund dieser internationalen Instrumente sind die relevanten Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene angepasst und versch\u00e4rft worden.&#13;<\/p>\n<h2>Relevante Rechtsvorschriften und wichtige Neuerungen in der Schweiz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAuch in der Schweiz sind die strafrechtlichen Bestimmungen betreffend die Korruption in den letzten Jahren versch\u00e4rft worden. Seit dem 1. Oktober 2003 k\u00f6nnen Unternehmen selbst strafrechtlich belangt werden. Vorher wurden nur die f\u00fcr das Unternehmen handelnden nat\u00fcrlichen Personen vom Strafrecht erfasst, auch wenn eine Tat im Rahmen der gesch\u00e4ftlichen T\u00e4tigkeit begangen wurde. Die Strafbarkeit von Unternehmen ist im Artikel 100quater des Strafgesetzbuches (vgl.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1<\/b>&#13;<br \/>\n1 Wird in einem Unternehmen in Aus\u00fcbung gesch\u00e4ftlicher Verrichtung im Rahmen des Unternehmenszwecks ein Verbrechen oder Vergehen begangen und kann diese Tat wegen mangelhafter Organisation des Unternehmens keiner bestimmten nat\u00fcrlichen Person zugerechnet werden, so wird das Verbrechen oder Vergehen dem Unternehmen zugerechnet. In diesem Fall wird das Unternehmen mit Busse bis zu 5\u00a0Mio. Franken bestraft.2 Handelt es sich dabei um eine Straftat nach den Artikeln\u00a0260ter (kriminelle Organisation), 260quinquies (Finanzierung des Terrorismus), 305bis (Geldw\u00e4scherei), 322ter (Bestechung schweizerischer Amtstr\u00e4ger), 322quinquies (Vorteilsgew\u00e4hrung schweizerischer Amtstr\u00e4ger) oder 322septies Absatz\u00a01 (Bestechung fremder Amtstr\u00e4ger) oder um eine Straftat nach Artikel\u00a04a Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a des Bundesgesetzes vom 19.\u00a0Dezember 1986 gegen den unlauteren Wettbewerb (aktive Bestechung im privaten Sektor), so wird das Unternehmen unabh\u00e4ngig von der Strafbarkeit nat\u00fcrlicher Personen bestraft, wenn dem Unternehmen vorzuwerfen ist, dass es nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hat, um eine solche Straftat zu verhindern.3 Das Gericht bemisst die Busse insbesondere nach der Schwere der Tat und der Schwere des Organisationsmangels und des angerichteten Schadens sowie nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit des Unternehmens.Anmerkung: Die in kursiver Schrift und in Klammern angebrachten Pr\u00e4zisierungen stammen vom Autor.) geregelt. Mit diesem Artikel haben erstmals Vorschriften \u00fcber die Strafbarkeit juristischer Personen ins Strafgesetzbuch Eingang gefunden. \u00a0Grunds\u00e4tzlich bleiben nat\u00fcrliche Personen f\u00fcr ihre Handlungen verantwortlich. Unabh\u00e4ngig vom Verschulden der nat\u00fcrlichen Personen besteht aber zus\u00e4tzlich eine strafrechtliche Verantwortung des Unternehmens im Falle von Korruption, Geldw\u00e4scherei und anderen explizit aufgez\u00e4hlten Straftaten Diese sind: Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Finanzierung des Terrorismus, Geldw\u00e4scherei, Bestechung von schweizerischen bzw. fremden Amtstr\u00e4gern, Vorteilsgew\u00e4hrung und aktive Bestechung im privaten Sektor.. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen nicht alle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen zur Verhinderung der genannten Straftaten getroffen hat. \u00a0Am 1. Juli 2006 sind in der Schweiz weitere Strafrechtsbestimmungen in Kraft getreten. Neu sind nun auch die passive Privatbestechung sowie die passive Bestechung von ausl\u00e4ndischen und internationalen Amtstr\u00e4gern strafbar. F\u00fcr Unternehmen besonders relevant ist, dass die Strafbarkeit des Unternehmens auch auf die aktive Privatbestechung ausgedehnt worden ist.\u00a0F\u00fcr verantwortungs- und risikobewusste Unternehmen dr\u00e4ngt sich aufgrund dieser Rechtslage eine kritische \u00dcberpr\u00fcfung ihrer Organisation auf, insbesondere in Bezug auf vorbeugende Massnahmen gegen Korruption, Geldw\u00e4scherei und andere Straftaten. Auch Schweizer Unternehmen sind nicht immun gegen Korruption. Ein Indiz f\u00fcr den offensichtlichen Handlungsbedarf ist, dass die schweizerischen Justizbeh\u00f6rden bis im Herbst 2006 im Zusammenhang mit dem \u00abOil-for-Food\u00bb-Programm der UNO 22 strafrechtliche Verfahren gegen Schweizer Firmen er\u00f6ffnet haben. Bei den Ermittlungen geht es um den Verdacht der Bestechung fremder Amtstr\u00e4ger und der Geldw\u00e4scherei sowie um Widerhandlungen gegen die wirtschaftlichen Sanktionen gegen den Irak unter Saddam Hussein. Vgl. NZZ am Sonntag, 17. September 2006.&#13;<\/p>\n<h2>Business Principles als Orientierungsrahmen f\u00fcr alle Unternehmen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine M\u00f6glichkeit, wie Unternehmen beim Korruptionsrisiko ihrer Sorgfaltspflicht gem\u00e4ss den neuen Strafrechtsbestimmungen nachkommen k\u00f6nnen, ist die Umsetzung der Gesch\u00e4ftsprinzipien von Transparency International (TI) f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Korruption (vgl.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 2<\/b>&#13;<br \/>\nTransparency International (TI) ist die f\u00fchrende Nichtregierungsorganisation im Kampf gegen Korruption. Sie wurde 1993 mit Sitz in Berlin gegr\u00fcndet und z\u00e4hlt mittlerweile \u00fcber 90 nationale Sektionen. J\u00e4hrlich ver\u00f6ffentlicht TI den Corruption Perception Index, der \u00fcber 150 L\u00e4nder nach ihrer Korruptionsanf\u00e4lligkeit klassiert, und den Global Corruption Report.Webadresse: Vgl. <a href=\"http:\/\/www.transparency.org\/global_priorities\/private_sector\/business_principles\">www.transparency.org\/global_priorities\/private_sector\/business_principles<\/a> . weltweit verbreitet worden. Auch in Zukunft sollen diese Grunds\u00e4tze und die von TI angebotenen Umsetzungshilfen weiterentwickelt und auf die Bed\u00fcrfnisse der verschiedenen Unternehmenskategorien angepasst werden.\u00a0Unternehmen, welche bereits ein Abwehrdispositiv gegen Korruption aufgebaut haben, ist zu empfehlen, dieses mit den Business Principles zu vergleichen. Wegen der breiten Ausrichtung und der bewiesenen Praxistauglichkeit eignen sich die Business Principles f\u00fcr alle Unternehmen sehr gut als Bezugsrahmen (Benchmark) zur \u00dcberpr\u00fcfung der Vollst\u00e4ndigkeit und Wirksamkeit von bestehenden Abwehrsystemen.&#13;<\/p>\n<h2>Worum geht es bei den Business Principles?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBei den Business Principles geht es im Wesentlichen darum, dass die Unternehmen erstens ihren Mitarbeitenden jegliche Form der Korruption verbieten und zweitens ein Massnahmenprogramm zur Verminderung der Korruptionsrisiken durchf\u00fchren. Die entsprechenden Programme sollen auf die Besonderheiten der Unternehmen abgestimmt sein. Dazu geh\u00f6ren die Gr\u00f6sse, die Branchenzugeh\u00f6rigkeit, die potenziellen Risiken, die Standorte sowie die Beschaffungs- und Absatzm\u00e4rkte.\u00a0Die vorgenannten Grunds\u00e4tze beruhen auf den fundamentalen Werten Integrit\u00e4t, Transparenz, Fairness und Verantwortlichkeit. Die Unternehmen sollen eine auf Vertrauen basierende, umfassende Unternehmenskultur schaffen und aufrechterhalten, in der Korruption nicht toleriert wird. F\u00fcr Unternehmen, die sich zu den Business Principles bekennen, gelten unter anderem die folgenden Standards:\u00a0&#8211; Die oberste F\u00fchrung genehmigt die Business Principles und stellt die zur Umsetzung des Massnahmenprogramms notwendigen Ressourcen zur Verf\u00fcgung. Der CEO ist daf\u00fcr verantwortlich, dass das Programm konsequent umgesetzt wird.\u00a0&#8211; Das Programm beinhaltet eine gezielte Ausbildung der F\u00fchrungskr\u00e4fte, Angestellten und Gesch\u00e4ftsvermittler (Agenten).\u00a0&#8211; Die Mitarbeitenden haben die M\u00f6glichkeit, der obersten F\u00fchrung ihre Bedenken oder Korruptionsvorg\u00e4nge vertraulich zur Kenntnis zu bringen, ohne dass sie Nachteile zu bef\u00fcrchten haben.\u00a0&#8211; Es werden keine Beitr\u00e4ge an politische Parteien oder Politiker geleistet, um Gesch\u00e4ftsvorteile zu erlangen. Alle Spenden an Parteien, gemeinn\u00fctzige Organisationen und andere Sponsorbeitr\u00e4ge werden ver\u00f6ffentlicht.\u00a0&#8211; Es werden keine ungeb\u00fchrlichen Zahlungen gemacht, insbesondere auch nicht \u00fcber Gesch\u00e4ftsvermittler. Die Gesch\u00e4ftsvermittler werden vertraglich in das Programm eingebunden.\u00a0&#8211; Das Unternehmen f\u00fchrt seine Beschaffungsgesch\u00e4fte auf faire und transparente Weise durch. Alle finanziellen Transaktionen werden genau verbucht. Es werden keine geheimen Konten gef\u00fchrt.\u00a0\u00a0Die obere F\u00fchrungsebene soll das Massnahmenprogramm \u00fcberwachen, seine Angemessenheit regelm\u00e4ssig pr\u00fcfen und allenfalls entsprechende Verbesserungen vornehmen. Von den Unternehmen wird erwartet, dass sie ihre Anstrengungen zur Korruptionsbek\u00e4mpfung &#8211; z.B. in ihrem Branchenverband &#8211; bekannt machen und auf Wunsch ihr Massnahmenprogramm offen legen. Dadurch sollen nicht zuletzt auch Konkurrenten dazu gebracht werden, ihrerseits Massnahmen zur Korruptionsbek\u00e4mpfung einzuleiten oder in einen Erfahrungsaustausch einzutreten. Die Business Principles k\u00f6nnen so zur Vertrauensbildung beitragen, \u00e4hnlich wie dies die so genannte Integrit\u00e4tsklausel bei \u00f6ffentlichen Ausschreibungen tut (vgl.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 3<\/b>&#13;<br \/>\nBei der von TI empfohlenen Integrit\u00e4tsklausel handelt es sich um eine Vereinbarung (normalerweise zwischen einer Regierungsstelle und einem oder mehreren Privatunternehmen), welche die Zahlung und Entgegennahme von Bestechungsgeldern bei der Abwicklung von \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen ausdr\u00fccklich ausschliesst. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.Die ausschreibende \u00f6ffentliche Stelle verpflichtet sich daf\u00fcr zu sorgen, dass die Auftragsvergabe auf transparente Weise erfolgt und dass die verantwortlichen Beamten keine Bestechungsgelder annehmen. Alle an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen verpflichten sich ihrerseits, keine Bestechungsgelder anzubieten und \u00fcber s\u00e4mtliche im Rahmen der Ausschreibung get\u00e4tigten Ausgaben exakt Buch zu f\u00fchren. Sie m\u00fcssen Einsicht in ihre Buchhaltung gew\u00e4hren.Die Integrit\u00e4tsklausel kann auf zwei Arten angewendet werden. Entweder wird sie als separater Vertrag ausgearbeitet oder sie wird direkt in den Kaufoder Projektvertrag aufgenommen. TI empfiehlt aufgrund der einfachen Anwendung die zweite M\u00f6glichkeit. In diesem Fall werden dem jeweiligen Vertrag noch eine Reihe allgemeiner Bestimmungen beigef\u00fcgt, sei es bez\u00fcglich der Tragweite der Verpflichtungen oder der Sanktionen im Falle einer Vertragsverletzung.Die Integrit\u00e4tsklausel bezweckt, dass alle an einer Ausschreibung teilnehmenden Anbieter auf die Zahlung von Bestechungsgeldern verzichten k\u00f6nnen. Es soll die Gewissheit herrschen, dass kein Konkurrent besticht. Dadurch wird das folgende, immer wieder geh\u00f6rte Argument entkr\u00e4ftet: \u00abMeine Firma muss bestechen, weil die andern es auch tun und wir den Auftrag sonst sicher nicht erhalten.\u00bb).\u00a0Die Erfahrungen von TI zeigen, dass Unternehmen die Business Principles nicht nur aus ethischen Gr\u00fcnden \u00fcbernehmen. Zunehmend werden sie von den Unternehmen als wichtiges Instrument des Risikomanagements und als wirksames Instrument zur Verbesserung des Images bei den f\u00fcr die Unternehmen relevanten Bezugsgruppen (Stakeholders) gesehen. Damit kommt ihnen auch f\u00fcr die mittel- und langfristige Gesch\u00e4ftsentwicklung eine nicht zu untersch\u00e4tzende Bedeutung zu.&#13;<\/p>\n<h2>Verbreitung der Business Principles und neue Instrumente<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSeit 2003 f\u00fchren TI und die nationalen Sektionen von TI weltweit Informationsveranstaltungen zur Verbreitung der Business Principles durch. In der Schweiz fanden bisher zwei solche Anl\u00e4sse statt (2004, 2006). Mehr als die H\u00e4lfte der 41 Unternehmen, die Mitglied der Schweizer Sektion von TI sind, haben sich bisher verpflichtet, die Business Principles umzusetzen.\u00a0Um insbesondere den KMU die \u00dcbernahme der Business Principles zu erleichtern, hat TI ein vereinfachtes, sechsstufiges Einf\u00fchrungsprogramm entwickelt. Zur weiteren Unterst\u00fctzung wurde eine detaillierte Anleitung (Guidance Document) zur Umsetzung der Grunds\u00e4tze ausgearbeitet. Vgl. <a href=\"http:\/\/www.transparency.org\/global_priorities\/private_sector\/business_principles\/guidance_document\">www.transparency.org\/global_priorities\/private_sector\/business_principles\/guidance_document<\/a> . Beide Instrumente sind auf dem Internet ver\u00f6ffentlicht. Gegenw\u00e4rtig testet TI zudem ein Modul, das den Unternehmen erlauben soll, die Tauglichkeit ihrer Antikorruptionssysteme selbst zu beurteilen. Die Einf\u00fchrung dieses Moduls ist auf Anfang 2007 vorgesehen.\u00a0Die Business Principles werden aufgrund der Erfahrungen und neuer Entwicklungen laufend \u00fcberdacht und periodisch angepasst. Daf\u00fcr verantwortlich sind TI (Sekretariat Business Principles) und der Lenkungsausschuss.\u00a0Die zunehmende weltweite Relevanz der Business Principles zeigt sich auch darin, dass die Grunds\u00e4tze f\u00fcr faire Gesch\u00e4ftspraktiken in die in Ausarbeitung sich befindenden ISO-26000-Richtlinien aufgenommen werden sollen. ISO 26000 hat die soziale Verantwortung von privaten Unternehmen und \u00f6ffentlichen Institutionen zum Gegenstand. Im Gegensatz zu ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004 wird ISO 26000 zun\u00e4chst noch nicht als zertifizierungsf\u00e4higer Standard konzipiert. TI ist an der Erarbeitung von ISO 26000 massgeblich beteiligt und bringt seine Erfahrungen mit den Business Principles und der Korruptionsbek\u00e4mpfung ein. Die offizielle Lancierung von ISO 26000 ist f\u00fcr 2009 geplant.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1: Strafbarkeit von Unternehmen, Schweizerisches Strafgesetzbuch Art. 100quater (Abs. 1-3)<\/b>&#13;<br \/>\n1 Wird in einem Unternehmen in Aus\u00fcbung gesch\u00e4ftlicher Verrichtung im Rahmen des Unternehmenszwecks ein Verbrechen oder Vergehen begangen und kann diese Tat wegen mangelhafter Organisation des Unternehmens keiner bestimmten nat\u00fcrlichen Person zugerechnet werden, so wird das Verbrechen oder Vergehen dem Unternehmen zugerechnet. In diesem Fall wird das Unternehmen mit Busse bis zu 5\u00a0Mio. Franken bestraft.2 Handelt es sich dabei um eine Straftat nach den Artikeln\u00a0260ter (kriminelle Organisation), 260quinquies (Finanzierung des Terrorismus), 305bis (Geldw\u00e4scherei), 322ter (Bestechung schweizerischer Amtstr\u00e4ger), 322quinquies (Vorteilsgew\u00e4hrung schweizerischer Amtstr\u00e4ger) oder 322septies Absatz\u00a01 (Bestechung fremder Amtstr\u00e4ger) oder um eine Straftat nach Artikel\u00a04a Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a des Bundesgesetzes vom 19.\u00a0Dezember 1986 gegen den unlauteren Wettbewerb (aktive Bestechung im privaten Sektor), so wird das Unternehmen unabh\u00e4ngig von der Strafbarkeit nat\u00fcrlicher Personen bestraft, wenn dem Unternehmen vorzuwerfen ist, dass es nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hat, um eine solche Straftat zu verhindern.3 Das Gericht bemisst die Busse insbesondere nach der Schwere der Tat und der Schwere des Organisationsmangels und des angerichteten Schadens sowie nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit des Unternehmens.Anmerkung: Die in kursiver Schrift und in Klammern angebrachten Pr\u00e4zisierungen stammen vom Autor.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 2: Transparency International<\/b>&#13;<br \/>\nTransparency International (TI) ist die f\u00fchrende Nichtregierungsorganisation im Kampf gegen Korruption. Sie wurde 1993 mit Sitz in Berlin gegr\u00fcndet und z\u00e4hlt mittlerweile \u00fcber 90 nationale Sektionen. J\u00e4hrlich ver\u00f6ffentlicht TI den Corruption Perception Index, der \u00fcber 150 L\u00e4nder nach ihrer Korruptionsanf\u00e4lligkeit klassiert, und den Global Corruption Report.Webadresse: <a href=\"http:\/\/www.transparency.orgTransparency\">www.transparency.orgTransparency<\/a> International Schweiz (TI-Schweiz) ist die Schweizer Sektion von TI. Sie wurde 1995 gegr\u00fcndet, hat ihren Sitz in Bern und z\u00e4hlt \u00fcber 130 Mitglieder (Privatpersonen und Unternehmen). TI-Schweiz engagiert sich f\u00fcr Transparenz in der Privatwirtschaft und in der \u00f6ffentlichen Verwaltung. Ihre Hauptaktivit\u00e4ten konzentrieren sich auf Information, Pr\u00e4vention und Lobbying. Mit Instrumenten wie der Integrit\u00e4tsklausel f\u00fcr \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge oder Verhaltenskodizes f\u00fcr Unternehmen verfolgt TI-Schweiz das Ziel, Korruption effektiv zu bek\u00e4mpfen. Webadresse: <a href=\"http:\/\/www.transparency.ch\">www.transparency.ch<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 3: Integrit\u00e4tsklausel<\/b>&#13;<br \/>\nBei der von TI empfohlenen Integrit\u00e4tsklausel handelt es sich um eine Vereinbarung (normalerweise zwischen einer Regierungsstelle und einem oder mehreren Privatunternehmen), welche die Zahlung und Entgegennahme von Bestechungsgeldern bei der Abwicklung von \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen ausdr\u00fccklich ausschliesst. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.Die ausschreibende \u00f6ffentliche Stelle verpflichtet sich daf\u00fcr zu sorgen, dass die Auftragsvergabe auf transparente Weise erfolgt und dass die verantwortlichen Beamten keine Bestechungsgelder annehmen. Alle an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen verpflichten sich ihrerseits, keine Bestechungsgelder anzubieten und \u00fcber s\u00e4mtliche im Rahmen der Ausschreibung get\u00e4tigten Ausgaben exakt Buch zu f\u00fchren. Sie m\u00fcssen Einsicht in ihre Buchhaltung gew\u00e4hren.Die Integrit\u00e4tsklausel kann auf zwei Arten angewendet werden. Entweder wird sie als separater Vertrag ausgearbeitet oder sie wird direkt in den Kaufoder Projektvertrag aufgenommen. TI empfiehlt aufgrund der einfachen Anwendung die zweite M\u00f6glichkeit. In diesem Fall werden dem jeweiligen Vertrag noch eine Reihe allgemeiner Bestimmungen beigef\u00fcgt, sei es bez\u00fcglich der Tragweite der Verpflichtungen oder der Sanktionen im Falle einer Vertragsverletzung.Die Integrit\u00e4tsklausel bezweckt, dass alle an einer Ausschreibung teilnehmenden Anbieter auf die Zahlung von Bestechungsgeldern verzichten k\u00f6nnen. Es soll die Gewissheit herrschen, dass kein Konkurrent besticht. Dadurch wird das folgende, immer wieder geh\u00f6rte Argument entkr\u00e4ftet: \u00abMeine Firma muss bestechen, weil die andern es auch tun und wir den Auftrag sonst sicher nicht erhalten.\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 4: Literaturhinweis<\/b>&#13;<br \/>\nIm September 2003 hat das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) eine praxisorientierte Brosch\u00fcre zum Thema Korruption herausgegeben: \u00abKorruption vermeiden &#8211; Hinweise f\u00fcr im Ausland t\u00e4tige Schweizer Unternehmen\u00bb. Diese entstand in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ), dem Eidg. Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA), Economiesuisse und TI-Schweiz. F\u00fcr Anfang 2007 ist eine aktualisierte Neuauflage vorgesehen.Internet: <a href=\"http:\/\/www.seco.admin.ch\">www.seco.admin.ch<\/a> , Rubriken \u00abSpezialthemen\u00bb, \u00abKorruptionsbek\u00e4mpfung\u00bb, \u00abPublikationen\u00bb.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Praktisch jeden Tag wird in den Medien \u00fcber Korruptionsf\u00e4lle berichtet. Dabei handelt es sich nur um die Spitze des Eisbergs. Weltweit werden nach Sch\u00e4tzungen der Weltbank j\u00e4hrlich Schmiergelder in der Gr\u00f6ssenordnung von 1000 Mrd. US-$ bezahlt. Die Folgen sind vor allem in den Entwicklungsl\u00e4ndern verheerend. 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