{"id":124458,"date":"2006-11-01T12:00:00","date_gmt":"2006-11-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/11\/gasser-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:46:12","modified_gmt":"2023-08-23T21:46:12","slug":"gasser","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/11\/gasser\/","title":{"rendered":"Neues Rechnungsmodell des Bundes"},"content":{"rendered":"<p>Um den wachsenden Anspr\u00fcchen an die finanzielle F\u00fchrung gen\u00fcgen zu k\u00f6nnen, wurde das Rechnungswesen des Bundes tief greifend umgestaltet. Vgl. Adamek, Erich und Antonios Haniotis, Neues Rechnungsmodell des Bundes, in: Die Volkswirtschaft 10-2003, S 40ff. Das Neue Rechnungsmodell (NRM) gelangt erstmals im Rahmen der Budgetierung des Voranschlags 2007 und der Finanzplanung 2008-2010 zum Einsatz. Im Kern weist das NRM zwei grundlegende Neuorientierungen auf: die Erweiterung der Betrachtung um die Erfolgsrechnung sowie die Anlehnung an die International Public Sector Accounting Standards (Ipsas). Der vorliegende Artikel wurde vom Redaktionsteam \u00abProjekt NRM\u00bb erstellt, f\u00fcr das stellvertretend die beiden Autoren zeichnen. F\u00fcr ausf\u00fchrliche Informationen siehe auch die Brosch\u00fcre der Eidg. Finanzverwaltung \u00abDas neue Rechnungsmodell des Bundes\u00bb. Internet: <a href=\"http:\/\/www.efv.admin.ch\">www.efv.admin.ch<\/a> , \u00abFinanzen\u00bb, \u00abBundesfinanzen\u00bb, \u00abVoranschlag des Bundes 2007\u00bb, \u00abNRM\u00bb.&#13;<\/p>\n<h2>Zwei grundlegende Neuerungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit dem Neuen Rechnungsmodell will der Bund umfassend und transparent \u00fcber seine Ertrags-, Finanz- und Verm\u00f6genslage informieren. Die Informationen sollen den F\u00fchrungsverantwortlichen und den Anspruchsgruppen erm\u00f6glichen, die finanziellen Verh\u00e4ltnisse und Vorg\u00e4nge des Bundes zuverl\u00e4ssig, differenziert und stufengerecht zu beurteilen und zielf\u00fchrende Entscheide abzuleiten. Im Kern der Reform stehen zwei Ziele:\u00a0Zum einen beleuchtet das Neue Rechnungsmodell die finanziellen Vorg\u00e4nge und Verh\u00e4ltnisse des Bundes aus doppelter Perspektive: F\u00fcr die finanzpolitische Gesamtsteuerung gem\u00e4ss Schuldenbremse, die den Ausgleich von Ausgaben und Einnahmen fordert, steht weiterhin die Finanzierungssicht im Mittelpunkt. Sie wird in der Finanzierungs- und Mittelflussrechnung vermittelt. F\u00fcr die Verwaltungs- und Betriebsf\u00fchrung steht dagegen neu die Erfolgssicht im Zentrum. Analog zur Privatwirtschaft wird diese mit der Erfolgsrechnung dargestellt und mit einer betrieblichen Kostenrechnung erg\u00e4nzt. Die Voraussetzungen f\u00fcr einen effizienten und wirkungsvollen Mitteleinsatz werden damit entscheidend verbessert.\u00a0Die Rechnungslegung des Bundes lehnt sich mit dem NRM zudem neu an die International Public Sector Accounting Standards (Ipsas) an, welches das einzige umfassende und allgemein anerkannte Regelwerk im \u00f6ffentlichen Sektor darstellt. Dies gew\u00e4hrleistet Transparenz und Kontinuit\u00e4t der Rechnungslegung und erh\u00f6ht die Aussagekraft der Finanzberichterstattung. Der neue Rechnungsaufbau und der \u00dcbergang zur kaufm\u00e4nnischen Buchf\u00fchrung bringen \u00fcberdies eine markante Ann\u00e4herung des Bundes an die Rechnungslegungspraxis anderer Gemeinwesen und der Privatwirtschaft, womit sich die Vergleichbarkeit verbessert. Transparenz und Vergleichbarkeit wiederum erleichtern die finanzielle F\u00fchrung und schaffen Vertrauen in der \u00d6ffentlichkeit.&#13;<\/p>\n<h2>Elemente des Umbaus im \u00dcberblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Umbau betrifft den Rechnungsaufbau, die Rechnungslegung, die Haushaltf\u00fchrung und die Finanzberichterstattung. Die folgenden Elemente kennzeichnen das NRM:&#13;<\/p>\n<h3>Rechnungsaufbau<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Rechnungsaufbau folgt im Wesentlichen dem in der Privatwirtschaft gebr\u00e4uchlichen Modell und besteht aus der Erfolgsrechnung, der Bilanz sowie der Finanzierungs- und Mittelflussrechnung. Dabei ist die Erfolgsrechnung, die auf Stufe Verwaltungseinheit gef\u00fchrt und auf Stufe Bund konsolidiert wird, ein wichtiger neuer Eckpfeiler in der Rechnung des Bundes. Sie ist die Grundlage f\u00fcr die Kreditsprechung und f\u00fcr die Ableitung der Finanzierungssicht. Die Erfolgsrechnung stellt den Aufwand (Wertverzehr) aus einem Rechnungsjahr dem Ertrag (Wertzuwachs) gegen\u00fcber und weist in ihrem Saldo das Jahresergebnis aus, welches als Gewinn oder Verlust in die Bilanz eingeht.&#13;<\/p>\n<h3>Investitionsausweis<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Investitionen werden f\u00fcr die Zwecke der Kreditsprechung &#8211; eine Besonderheit des \u00f6ffentlichen Rechnungswesens &#8211; separat auf Stufe Verwaltungseinheit ausgewiesen. (In der Privatwirtschaft werden solche Finanzvorf\u00e4lle direkt in der Bilanz erfasst.) Da Investitionen Geldfl\u00fcsse darstellen, muss das Parlament zur Haushaltsteuerung gem\u00e4ss Schuldenbremse direkt \u00fcber sie bestimmen k\u00f6nnen. Die Investitionen werden zusammen mit den Positionen der Erfolgsrechnung zur so genannten Kreditsicht &#8211; vermittelt im Voranschlag bzw. der Rechnung der Verwaltungseinheiten &#8211; zusammengezogen.&#13;<\/p>\n<h3>Bilanz<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Bilanz informiert \u00fcber die Verm\u00f6gens- und Kapitalstruktur des Bundes und zeigt in ihrem Saldo den aus den Vorjahren aufgelaufenen Bilanzfehlbetrag (bei positivem Vorzeichen: das Eigenkapital). Ihre Gliederung wird mit dem NRM kaum ge\u00e4ndert. Neu ist hingegen, dass die Bilanz bereits auf Stufe Verwaltungseinheit erstellt wird.&#13;<\/p>\n<h3>Finanzierungs- und Mittelflussrechnung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Finanzierungs- und Mittelflussrechnung (FMFR) dient der Ermittlung des gesamten Finanzierungsbedarfs. Im Finanzierungsteil zeigt sie &#8211; wie die alte Finanzrechnung &#8211; die Ausgaben und Einnahmen und ist daher f\u00fcr die finanzpolitische Gesamtsteuerung, die einen ausgeglichen Haushalt anstrebt, besonders wichtig. Die FMFR wird direkt aus den so genannt finanzierungswirksamen Positionen (Vorg\u00e4nge mit Geldfluss) der Erfolgsrechnung und der Bilanz sowie aus dem Investionsausweis abgeleitet.&#13;<\/p>\n<h3>Budgetierung, Buchf\u00fchrung und Rechnungslegung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nBudgetierung, Buchf\u00fchrung und Rechnungslegung erfolgen mit dem NRM nach kaufm\u00e4nnischen Grunds\u00e4tzen, d.h. nach der Erfolgssicht. Dies bedeutet, dass alle Werte in jener Periode verbucht werden, in der sie verzehrt oder gebildet werden (\u00abaccrual accounting and budgeting\u00bb). Ebenso werden neu auch rein buchungsm\u00e4ssige Vorg\u00e4nge wie z.B. Abschreibungen erfasst. Durch die Bewertung der Bilanzpositionen nach dem in der Privatwirtschaft \u00fcblichen Grundsatz der tatsachengetreuen Abbildung, der das obligationenrechtliche Vorsichtsprinzip abl\u00f6st, ergeben sich im Vergleich zur alten Bilanz teils erhebliche Bilanzwert\u00e4nderungen.&#13;<\/p>\n<h3>Haushaltf\u00fchrung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Haushaltf\u00fchrung erfolgt mit NRM nach dem Prinzip der dualen Steuerung (siehe Grafik 1). Neu werden die Verwaltungseinheiten \u00fcber die Erfolgs- und Investitionsrechnung sowie \u00fcber die betriebliche Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) gef\u00fchrt. Dabei sind sowohl die finanzpolitischen Kriterien des Parlaments (Budgetentscheid) als auch die betriebswirtschaftliche Sicht der Verwaltungseinheiten (Budgetvollzug) von Bedeutung. Mit der konsequenten Dezentralisierung der Kreditverantwortung und der Einf\u00fchrung der bundesinternen Leistungsverrechnung (LV) wird das Kostenbewusstsein gef\u00f6rdert und der haush\u00e4lterische Mitteleinsatz unterst\u00fctzt. \u00a0Wenig \u00c4nderungen ergeben sich f\u00fcr die finanzpolitische Gesamtsteuerung, wo mit Blick auf die Schuldenbremse weiterhin die Finanzierungsrechnung im Zentrum steht. Ebenso bleibt der Finanzplan das zentrale Steuerungsinstrument von Bundesrat und Parlament f\u00fcr die Bildung der (finanz-)politischen Priorit\u00e4ten in der mittelfristigen Aufgabenplanung.&#13;<\/p>\n<h3>Finanzberichterstattung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Finanzberichterstattung pr\u00e4sentiert sich unter NRM in neuem Kleid und mit erweiterten Inhalten. Gegen\u00fcber dem alten System gewinnt sie an Aussagekraft. Der modulare Aufbau erm\u00f6glicht den verschiedenen Anspruchsgruppen, sich rasch einen \u00dcberblick \u00fcber die Verm\u00f6gens-, Ertrags- und Finanzlage des Bundes zu verschaffen und bei Bedarf auch auf weiterf\u00fchrende Informationen zuzugreifen.&#13;<\/p>\n<h2>Von Alt zu Neu<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Umbau des Rechnungswesens zum NRM des Bundes markiert zwangsl\u00e4ufig einen Bruch in der Kontinuit\u00e4t der Rechnungslegung, der die Vergleichbarkeit mit den Zahlen nach altem System einschr\u00e4nkt. Wesentliche \u00c4nderungen ergeben sich namentlich in der Bilanz, in der Erfolgsrech-nung sowie insbesondere in der Kreditsicht, die neu gegliedert ist und neue Sachverhalte ausweist. Einzig die Ergebnisse der Finanzierungsrechnung sind grunds\u00e4tzlich ohne Vorbehalte mit den Vorjahren vergleichbar.\u00a0Mit Blick auf die erstmalige Budgetierung nach dem neuen Modell ist es unerl\u00e4sslich, die finanziellen Sachverhalte und Vorg\u00e4nge der Vorjahre nach den Regeln des NRM abzubilden. Zur Korrektur der Bilanz wird daher auf den Zeitpunkt des Systemwechsels ein so genanntes Restatement durchgef\u00fchrt, bei dem die Bilanzpositionen nach den neuen Grunds\u00e4tzen bewertet werden. Damit auch die Kreditsicht &#8211; d.h. der Voranschlag bzw. die Rechnung der Verwaltungseinheiten &#8211; mit den Vorjahren verglichen werden kann, werden die alten Kreditpositionen gem\u00e4ss den neuen Gliederungsregeln umgruppiert und neu zugeordnet (Umschl\u00fcsselung). \u00a0Der \u00dcbergang von alt zu neu wird nachfolgen kurz erl\u00e4utert.&#13;<\/p>\n<h3>Neue Grunds\u00e4tze f\u00fcr Bilanzierung und Bewertung ver\u00e4ndern die Bilanz<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der Anlehnung an Ipsas wird die Bilanz neu nach dem Prinzip der tatsachengetreuen Abbildung erstellt. Das bisher massgebende Vorsichtsprinzip, das die Bildung stiller Reserven tendenziell beg\u00fcnstigte, wird abgel\u00f6st. Dies verlangt eine systematische Neubewertung der Bilanzpositionen nach den neuen Bilanzierungs- und Bewertungsgrunds\u00e4tzen. Davon nicht betroffen ist die Gliederung der Bilanz; sie bleibt im Wesentlichen unver\u00e4ndert.\u00a0Die Arbeiten am Bilanz-Restatement sind zurzeit in Gang. F\u00fcr die Erstellung des ersten Voranschlags nach dem NRM ist es indes wichtig, dass die Neubewertung der Aktivseite als Grundlage f\u00fcr die Abschreibungen bereits vorg\u00e4ngig durchgef\u00fchrt wird. Die Ergebnisse zeigen, dass haupts\u00e4chlich das Verwaltungsverm\u00f6gen &#8211; namentlich die Liegenschaften sowie die Beteiligungen &#8211; eine substanzielle Aufwertung erfahren. Ziel des Restatements ist es, s\u00e4mtliche Bewertungskorrekturen in der Er\u00f6ffnungsbilanz per 1. Januar 2007 darzustellen. Die Korrekturen werden direkt \u00fcber den Bilanzfehlbetrag abgewickelt. Sie sind somit erfolgsneutral und beeinflussen weder die alte noch die neue Erfolgsrechnung.\u00a0Die Er\u00f6ffnungsbilanz wird im Lauf des Jahres 2007 erstellt und von der Eidg. Finanzkontrolle gepr\u00fcft. Sie wird dem Parlament zusammen mit der Staatsrechnung 2007 im Fr\u00fchling 2008 zur Genehmigung vorgelegt.&#13;<\/p>\n<h3>Von der Finanzzur Erfolgsrechnung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIm NRM l\u00f6st die Erfolgsrechnung die Finanzrechnung des bisherigen Rechnungsmodells als Grundlage f\u00fcr die Kreditsicht bzw. die Rechnung der Verwaltungseinheiten ab. Der \u00dcbergang von der alten Finanzzur neuen Erfolgsrechnung &#8211; bzw. von der alten zur neuen Kreditsicht &#8211; erfolgt im Grundsatz mit drei einfachen Schritten (siehe Grafik 2):\u00a0&#8211; In einem ersten Schritt sind die Aufbl\u00e4hungseffekte zu ber\u00fccksichtigen, die sich aus der Anwendung des Bruttoprinzips ergeben: Die Bruttoverbuchung gewisser neuer Sachverhalte &#8211; insbesondere die Debitorenverluste im Bereich Mehrwertsteuer sowie der Mietaufwand f\u00fcr die ETH-Immobilien &#8211; f\u00fchren zu einer symmetrischen Ausdehnung des finanzierungswirksamen Aufwands und Ertrags.\u00a0&#8211; Von diesem Betrag sind in einem zweiten Schritt die Investitionsausgaben abzuziehen. Die Investitionen sind definitionsgem\u00e4ss nicht Teil der Erfolgsrechnung; lediglich die damit verbundenen Abschreibun-gen sind erfolgswirksam.\u00a0&#8211; In einem dritten Schritt sind alle nicht finanzierungs-, aber erfolgswirksamen Vorf\u00e4lle zu addieren. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Abschreibungen und zeitliche Abgrenzungen &#8211; also rein buchm\u00e4ssige Positionen, die gem\u00e4ss Rechnungslegung nach kaufm\u00e4nnischen Grunds\u00e4tzen erfolgswirksam sind.\u00a0\u00a0Mit diesen drei Korrekturen ist der \u00dcbergang zur konsolidierten Erfolgsrechnung abgeschlossen. Um zur Kreditsicht zu gelangen, ist eine vierte Korrektur n\u00f6tig: Zur konsolidierten Erfolgsrechnung sind alle Aufw\u00e4nde bzw. Ertr\u00e4ge aus der bundesinternen Leistungsverrechnung zu addieren. Diese Positionen sind formal nicht finanzierungs-, wohl aber kreditwirksam. W\u00e4hrend diese Betr\u00e4ge im Zusammenzug aller Erfolgsrechnungen der Verwaltungseinheiten vollst\u00e4ndig ausgewiesen sind, werden sie in der konsolidierten Erfolgsrechnung des Bundes als Doppelz\u00e4hlungen eliminiert.&#13;<\/p>\n<h3>Ungef\u00e4hre Vergleichbarkeit dank Umschl\u00fcsselung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der Umschl\u00fcsselung sollen die Positionen der alten Finanzierungsrechnung in der Gliederung der neuen Kreditsicht ausgedr\u00fcckt werden. Ziel ist es, das Zahlenwerk von Voranschlag und Rechnung vor Einf\u00fchrung des Neuen Rechnungsmodells mit jenem nach der Einf\u00fchrung unmittelbar vergleichbar zu machen. Damit geht die Umschl\u00fcsselung einen entscheidenden Schritt weiter als die Darstellung im vorangehenden Abschnitt, welche die \u00dcberleitung der alten Finanzierungsrechnung in die Erfolgsrechnung anhand von ganzen Ausgabenbzw. Aufwandgruppen gezeigt hat.\u00a0Als Ergebnis der Umschl\u00fcsselung wird im Voranschlag 2007 der Verwaltungseinheiten (Band 2 der Finanzberichterstattung) das Zahlenwerk der Vorjahre in der neuen Gliederung aufgef\u00fchrt. Dies erm\u00f6glicht Vergleiche auf der Zeitachse mit folgenden, technisch bedingten Einschr\u00e4nkungen:\u00a0&#8211; Vergleiche sind in jenen F\u00e4llen vorbehaltlos m\u00f6glich, wo es sich um finanzierungswirksame Budgetpositionen handelt und wo die alte Budgetstruktur der neuen Gliederung eins zu eins zugeordnet werden kann.\u00a0&#8211; Wo diese direkte Zuordnung nicht m\u00f6glich ist, werden die bisherigen Rubriken auf mehrere neue Kreditpositionen aufgeteilt. Beispielsweise werden die alten Rubriken \u00abDienstleistungen Dritter\u00bb und \u00ab\u00dcbrige Sachausgaben\u00bb anteilsm\u00e4ssig den drei neuen Kreditpositionen \u00ab\u00dcbriger Personalaufwand\u00bb, \u00abBeratungsaufwand\u00bb sowie \u00ab\u00dcbriger Betriebsaufwand\u00bb zugeordnet.\u00a0&#8211; Die Anwendung der neuen Rechnungslegungsgrunds\u00e4tze (z.B. Erh\u00f6hung der Aktivierungsgrenzen) hat namentlich bei den Informatikausgaben Verschiebungen zwischen Aufwand und Investitionskrediten zur Folge, die in der Umschl\u00fcsselung nicht ber\u00fccksichtigt wurden.\u00a0Generell ist festzuhalten, dass die Umstellung der Verbuchungslogik von der Finanzierungssicht auf die Rechnungsf\u00fchrung nach kaufm\u00e4nnischen Grunds\u00e4tzen den Vergleich von Alt zu Neu in einigen F\u00e4llen nicht oder nur bedingt zul\u00e4sst. W\u00e4hrend bei den Positionen des Eigenaufwands gr\u00f6ssere Vorbehalte angebracht sind, ist die Vergleichbarkeit bei den Transferzahlungen (Subventionen und Beitr\u00e4ge an andere Haushalte) grunds\u00e4tzlich gew\u00e4hrleistet. Entsprechende Hinweise geben die Tabellen der Finanzberichterstattung.&#13;<\/p>\n<h2>Ausblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit seiner Inbetriebnahme wird sich das NRM erstmals in der Praxis bew\u00e4hren m\u00fcssen. Dies bedeutet, dass diejenigen, die mit NRM arbeiten &#8211; vom Buchhalter bis zur Parlamentarierin -, erst den Zugang zu den neuen Instrumenten, Prozessen und Fachbegriffen finden m\u00fcssen. Die fundierte Schulung, die zur Vorbereitung auf das NRM durchge-f\u00fchrt wurde, wird sie dabei unterst\u00fctzen. Doch erst in der allt\u00e4glichen Anwendung \u00abon-the-job\u00bb ist es m\u00f6glich, sich das neue Arbeitsmittel zu eigen zu machen und dabei auch Chancen zu entdecken f\u00fcr kleinere oder gr\u00f6ssere Verbesserungen. Eine aufmerksame Kommunikation und eine sorgf\u00e4ltige Koordination innerhalb und zwischen den Verwaltungseinheiten sind in dieser Phase des praktischen Wissenserwerbs besonders gefragt und tragen dazu bei, dass das NRM in einem stetigen Lernprozess zum wirkungsvollen Arbeitsmittel wird.\u00a0Auch auf einer technisch-institutionellen Ebene sind Weiterentwicklungen im Gange. So soll eine konsolidierte Jahresrechnung erstellt und publiziert werden, die auch jene Organisationen mit einschliesst, welche zwar rechtlich ausgelagert, wirtschaftlich aber eng mit dem Bund verbunden sind (z.B. der ETH-Bereich). Von der konsolidierten Betrachtung dieses Bereichs \u00ab\u00d6ffentliche Verwaltung Bund\u00bb werden aufschlussreiche Zusatzinformationen \u00fcber die Bundesfinanzen aus einer Gesamtsicht erwartet. Ebenso wird der Ausbau des Leistungsverrechnungssystems in der Bundesverwaltung gepr\u00fcft: Dabei sollen Kostenbewusstsein und -transparenz mit geeigneten Anreizmechanismen und neuen Informationsinstrumenten weiter gest\u00e4rkt werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abDas Prinzip der dualen Steuerung\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2 \u00abVon der bisherigen Finanzberichterstattung zur neuen Erfolgsrechnung &#8211; und zur Kreditsicht\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Wichtige Begriffe <strong>Accrual accounting<\/strong>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nPrinzip der kaufm\u00e4nnischen Buchf\u00fchrung: Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nwerden auf jene Periode verbucht,&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nin welcher der Wertverzehr bzw. \u2013zuwachs stattfindet, und nicht, wenn die Zahlungen geleistet&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nwerden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<strong>Bilanz<\/strong>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTeil der Jahresrechnung. Die Bilanz stellt die Stichtagbezogene Gegen\u00fcberstellung von Verm\u00f6gen&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n(Aktiven) und Verpflichtungen (Passiven) dar. Die Residualgr\u00f6sse entspricht bei einem Aktiven\u00fcberschuss&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\ndem Eigenkapital, bei einem Passiven\u00fcberschuss dem Bilanzfehlbetrag.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 Gliederung der Aktiven: Finanz-, Verwaltungsverm\u00f6gen&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nund Spezialfinanzierungen;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 Gliederung der Passiven: Kurzfristiges Fremdkapital,&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nlangfristiges Fremdkapital, Spezial-finanzierungen, Eigenkapital\/Bilanzfehlbetrag.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<strong>Dualit\u00e4t<\/strong>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDoppelte Perspektive des Neuen Rechnungsmodells,&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\ndas zugleich die Finanzierungssicht und die Erfolgssicht abbildet. Die duale Sicht folgt aus den Erfordernissen der finanzpolitischen Gesamtsteuerung&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\ndes Bundeshaushalts (\u00abpolitische Rationalit\u00e4t\u00bb) und der betriebswirtschaftlich orientierten&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nVerwaltungsf\u00fchrung (\u00abManagement-Rationalit\u00e4t\u00bb) auf Stufe Verwaltungseinheit.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<strong>Erfolgsrechnung<\/strong>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTeil der Jahresrechnung. Die Erfolgsrechnung zeigt den periodisierten Wertverzehr und den Wertzuwachs sowie den Erfolg w\u00e4hrend eines Rechnungsjahres. Dreistufige Darstelllung:&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 1. Stufe: Ordentlicher operativer Ertrag und Aufwand. Ordentliches operatives Ergebnis;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 2. Stufe: Zus\u00e4tzlich Finanzertrag und \u2013aufwand.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nOrdentliches Ergebnis;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 3. Stufe: Zus\u00e4tzlich ausserordentlicher Ertrag und Aufwand gem\u00e4ss Schuldenbremse. Jahresergebnis.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<strong>Finanzierungs- und Mittelflussrechnung (FMFR)<\/strong>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTeil der Jahresrechnung. Sie zeigt den Zu- und Abfluss von Finanzmitteln. Die FMFR wird nach der direkten Methode abgeleitet und in drei Stufen&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\ndargestellt:&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 1. Stufe: Ordentliche laufende und investive Einnahmen und Ausgaben. Finanzierungsergebnis&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\naus ordentlichen Transaktionen;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 2. Stufe: Zus\u00e4tzlich ausserordentliche Transaktionen&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n(gem\u00e4ss Definition Schuldenbremse). Finanzierungsergebnis insgesamt;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n\u2013 3. Stufe: : Zus\u00e4tzlich Mittelfluss aus Bestandes\u00e4nderungen&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n(Fremdfinanzierungen und Ver\u00e4nderungen des Netto-Finanzverm\u00f6gens). Ver\u00e4nderung des Mittelbestandes insgesamt (Fonds Bund).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<strong>Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)<\/strong>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTeil des betrieblichen Rechnungswesens. Die KLR bedeutet die Ermittlung und den Ausweis von Kosten nach Kostenarten, Kostenstellen und Kostentr\u00e4gern sowie des betrieblichen Ergebnisses.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<strong>Leistungsverrechnung (LV)<\/strong>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKreditwirksame Verrechnung des internen Leistungsaustausches zwischen Verwaltungs-einheiten (des Bundes).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<strong>Rechnungslegung<\/strong>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Rechnungslegung beinhaltet den Abschluss&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nder Rechnung sowie deren Darstellung im Rahmen der Berichterstattung. Sie dient der Darstellung&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nder Verm\u00f6gens-, Finanz- und Ertragslage&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\ndes Bundes.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<strong>Schuldenbremse<\/strong>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Schuldenbremse legt die h\u00f6chstzul\u00e4ssige Entwicklung der Ausgaben aufgrund der Einnahmen&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nund der konjunkturellen Entwicklung fest. Die Schuldenbremse ist in der Bundesverfassung verankert (Art. 126 Abs. 1 BV).<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Um den wachsenden Anspr\u00fcchen an die finanzielle F\u00fchrung gen\u00fcgen zu k\u00f6nnen, wurde das Rechnungswesen des Bundes tief greifend umgestaltet. Vgl. Adamek, Erich und Antonios Haniotis, Neues Rechnungsmodell des Bundes, in: Die Volkswirtschaft 10-2003, S 40ff. Das Neue Rechnungsmodell (NRM) gelangt erstmals im Rahmen der Budgetierung des Voranschlags 2007 und der Finanzplanung 2008-2010 zum Einsatz. 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