{"id":124498,"date":"2006-11-01T12:00:00","date_gmt":"2006-11-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/11\/schaerer-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:46:19","modified_gmt":"2023-08-23T21:46:19","slug":"schaerer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/11\/schaerer\/","title":{"rendered":"Die integrierte Finanzmarktaufsicht auf der Zielgeraden?"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat sich f\u00fcr eine neue integrierte Finanzmarktaufsicht (Finma) ausgesprochen und eine entsprechende Botschaft verabschiedet. Dabei sollen die Eidg. Bankenkommission (EBK), das Bundesamt f\u00fcr Privatversicherungen (BPV) und die Kontrollstelle f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei (Kst GwG) zusammengelegt werden. Ein solches Unterfangen muss von langer Hand vorbereitet werden. Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) hat deshalb eine Projektorganisation eingesetzt, die sich mit der Umsetzung des neuen Gesetzes befasst. Im Folgenden wird diese Projektorganisation kurz vorgestellt. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200611_05_Schaerer_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"238\" \/>&#13;<\/p>\n<h2>Fusion von drei Amtsstellen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAm 1. Februar 2006 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) BBl 2006 2829.verabschiedet. Damit hat er die Grundlage zur Zusammenlegung der EBK, des BPV und der Kst GwG gelegt. Diese drei unterschiedlichen Einheiten sollen in einer selbstst\u00e4ndigen, mit eigener Rechtspers\u00f6nlichkeit ausgestatteten \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalt mit Sitz in Bern zusammengefasst werden: der Finma. \u00a0Die Finma f\u00fchrt eine eigene Rechnung und organisiert sich selbst; sie verf\u00fcgt somit \u00fcber Organisations- und Budgetautonomie. Organe der Finma sind der Verwaltungsrat als strategisches Organ, die Gesch\u00e4ftsleitung mit operativen Aufgaben und die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) als Revisionsstelle. Finanziert wird die Finma aus Geb\u00fchren und Aufsichtsabgaben der Beaufsichtigten. Sie wird wie bis anhin zur Aufgabe haben, die Aufsicht nach den Finanzmarktgesetzen auszu\u00fcben. Daf\u00fcr enth\u00e4lt das FINMAG einige zum Teil neue, auf alle Aufsichtsbereiche anwendbare Instrumente, wie die M\u00f6glichkeit, Pr\u00fcfgesellschaften zu beaufsichtigen, die \u00d6ffentlichkeit zu informieren, Berufsverbote auszusprechen, Verf\u00fcgungen zu ver\u00f6ffentlichen sowie mit in- und ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden zusammenzuarbeiten.\u00a0Der Bundesrat hat sich f\u00fcr eine integrierte und unabh\u00e4ngige Finanzmarktaufsicht entschieden. Dadurch sollen Synergieeffekte genutzt und die Effizienz gesteigert werden. Der Ball liegt nun beim Parlament. Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK) wird ihre Beratungen zum Gesetz erst nach der Durchf\u00fchrung von Hearings aufnehmen. Der Nationalrat wird somit das FINMAG fr\u00fchestens in der Wintersession 2006 traktandieren k\u00f6nnen, so dass das Gesetz vom Parlament im besten Fall in der Fr\u00fchlingssession 2007 verabschiedet werden kann.&#13;<\/p>\n<h2>Einsetzung einer Projektorganisation<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEs besteht der klare Wille, das Gesetz nach Verabschiedung durch das Parlament z\u00fcgig umzusetzen. Wunschvorstellung ist, dass die Finma auf den 1. Januar 2008 operativ t\u00e4tig werden kann. Das EFD hat deshalb schon im M\u00e4rz 2006 den Startschuss f\u00fcr den Beginn der Projektarbeiten zur Umsetzung des Gesetzes gegeben. Angesichts des sehr ehrgeizigen Zeitplans und der umfangreichen Vorbereitungsarbeiten kann nicht bis zur Verabschiedung des Gesetzes durch das Parlament gewartet werden. Zahlreiche rechtliche, organisatorische, personelle und kulturelle Fragen m\u00fcssen rechtzeitig diskutiert und gel\u00f6st werden. \u00a0Fusionen im \u00f6ffentlichen Bereich basieren auf gesetzlichen Grundlagen und m\u00fcssen damit zwingend umgesetzt werden. Es gibt diesbez\u00fcglich keinen Spielraum und kein Zur\u00fcck mehr. Eine \u00f6ffentlich-rechtliche Fusion darf und kann nicht scheitern. Man ist schon fast versucht zu sagen: Sie ist zum Erfolg verdammt. Ein solches Unterfangen muss demzufolge gut durchdacht und von langer Hand vorbereitet werden.&#13;<\/p>\n<h2>Vier Projektbereiche<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAlle drei Einheiten sind heute unterschiedlich organisiert und in der Bundesverwaltung eingebettet. Die EBK ist eine Beh\u00f6rdenkommission, die lediglich administrativ dem EFD zugeordnet ist. Das BPV ist ein Bundesamt, das am 1. Juli 2003 vom EJPD ins EFD transferiert wurde, und die Kst GwG eine Abteilung der Eidg. Finanzverwaltung (EFV). Damit verbunden sind &#8211; neben der gemeinsamen Aufsichtsaufgabe im Finanzmarktbereich &#8211; unterschiedliche Strukturen, administrative Abl\u00e4ufe und nicht zuletzt auch Kulturen. Dies alles gilt es nun, unter ein Dach zu bringen.\u00a0\u00a0Das Projekt ist in vier Teilbereiche aufgeteilt: \u00a0&#8211; Organisatorische Integration: Dabei geht es um Aufbauorganisation und Strategie der neuen Beh\u00f6rde.\u00a0&#8211; Operationelle und technische Integration: Dieser Bereich umfasst die Informatik, die Prozesse und das Personal. Besonders heikel ist das Thema Personal, gilt es doch, ein neues Personalrecht vorzubereiten, das sowohl den Anforderungen der \u00f6ffentlichen Hand als auch der Privatwirtschaft gerecht wird und dem Personal einen akzeptablen \u00dcbergang bietet.\u00a0&#8211; Rechtliche Aspekte: Dazu geh\u00f6rt die Anpassung s\u00e4mtlicher Verordnungen an die neuen Vorgaben des FINMAG, das heisst im Bereich der Banken-, B\u00f6rsen-, Anlagefonds- und Versicherungsaufsicht sowie der Geldw\u00e4schereibek\u00e4mpfung. Zudem muss eine neue Geb\u00fchrenverordnung erlassen und das Pr\u00fcfwesen neu geregelt werden. \u00c4ndert man den gesetzlichen \u00dcberbau, zieht das auch Anpassungen der Rundschreiben und Weisungen mit sich. \u00a0&#8211; Corporate Identity und Kommunikation: Hier geht es darum, f\u00fcr die Finma eine Identit\u00e4t zu kreieren und diese entsprechend zu kommunizieren.&#13;<\/p>\n<h2>Eine gewaltige Aufgabe &#8211; und Chance zugleich<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine neue Beh\u00f6rde schafft auch neue Schnittstellen. Die Zusammenarbeit mit dem EFD &#8211; sowohl bei der Regulierung als auch im internationalen Bereich &#8211; muss neu definiert werden: Wie werden die Regulierungsprojekte organisiert? Wer vertritt die Schweiz in internationalen Gremien?\u00a0Schliesslich bleibt die wohl schwierigste Aufgabe, an der schon so manche Fusion in der Privatwirtschaft gescheitert ist: Die Verschmelzung drei unterschiedlicher Kulturen, aus der die bestm\u00f6gliche L\u00f6sung resultiert. Diese Aufgabe wird vor allem auch der Projektleitung obliegen.\u00a0Die Mitarbeitenden der drei Einheiten und des EFD stehen angesichts der zahlreichen Revisionsvorhaben vor einer herkulischen Aufgabe. Diese Arbeiten bieten aber auch die Chance zu gegenseitigem Know-how-Transfer sowie zu einem Neuanfang, bei dem unn\u00f6tiger Ballast abgeworfen werden kann.&#13;<\/p>\n<h2>Projektleitung und Wahl des Verwaltungsrates<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAls Projektleiter eingesetzt wurde der neue Pr\u00e4sident der EBK, Eugen Haltiner, der ein \u00fcberzeugter Verfechter der k\u00fcnftigen integrierten Finanzmarktaufsicht ist. Unterst\u00fctzt wird er von einem Steuerungsausschuss, der aus einer Vertreterin und zwei Vertretern der betroffenen Beh\u00f6rden sowie einer Vertreterin des EFD zusammengesetzt ist. Hinzu kommt ein begleitendes Panel als Soundingboard, dem die interessierten Kreise und die Wissenschaft angeh\u00f6ren. Dieses soll helfen, die Akzeptanz der neuen Beh\u00f6rde bei allen Betroffenen zu steigern und tragf\u00e4hige L\u00f6sungen zu finden. \u00a0Nach Verabschiedung des Gesetzes durch das Parlament wird das EFD dem Bundesrat als Wahlgremium die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Finma vorschlagen. Der Verwaltungsrat muss nach Ablauf der Referendumsfrist sofort t\u00e4tig werden k\u00f6nnen, da er die technischen Vorschriften auf Stufe Finma sowie das Organisationsreglement erlassen und die Gesch\u00e4ftsleitung w\u00e4hlen muss. Erst im Anschluss daran kann das Gesetz vollst\u00e4ndig in Kraft gesetzt und die Finma damit operativ t\u00e4tig werden.&#13;<\/p>\n<h2>Unsicherheit \u00fcber Ausgang der parlamentarischen Beratung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie wichtigste Frage ist noch offen: Wird die Finma die politische Diskussion \u00fcberleben? Und wenn ja, welche Anpassungen wird das Parlament am FINMAG vornehmen? Erste Reaktionen lassen auf ein eher positives Echo schliessen. Dennoch wird das Parlament voraussichtlich Anpassungen am Entwurf des Bundesrates vornehmen. Angesichts dieser Unsicherheit ist es wichtig, im Rahmen des Projekts keine vollendeten Tatsachen zu schaffen. Zurzeit werden deshalb vor allem diejenigen Themen angegangen, die auch ohne Finma von Nutzen sind, wie die Erarbeitung einer Strategie oder \u00dcberpr\u00fcfung der Prozesse. Sollte das Parlament die Gesetzesberatungen n\u00e4chsten Fr\u00fchling tats\u00e4chlich abschliessen, k\u00f6nnte der Termin 1. Januar 2008 eingehalten werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der operative Start der Finma um voraussichtlich ein Jahr verschoben werden muss. \u00a0Auch wenn der Zeitpunkt noch offen ist, verfolgen alle Beteiligten dasselbe Ziel: Ihr Engagement gilt der Schaffung einer schlagkr\u00e4ftigen Finanzmarktaufsicht mit internationaler Ausstrahlung, die sowohl intern als auch extern kompetent, transparent und effizient im Dienste des Finanzplatzes und seiner Kundinnen und Kunden auftritt.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat sich f\u00fcr eine neue integrierte Finanzmarktaufsicht (Finma) ausgesprochen und eine entsprechende Botschaft verabschiedet. Dabei sollen die Eidg. Bankenkommission (EBK), das Bundesamt f\u00fcr Privatversicherungen (BPV) und die Kontrollstelle f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei (Kst GwG) zusammengelegt werden. Ein solches Unterfangen muss von langer Hand vorbereitet werden. Das Eidg. 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