{"id":124513,"date":"2006-11-01T12:00:00","date_gmt":"2006-11-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/11\/widmer-weber-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:46:23","modified_gmt":"2023-08-23T21:46:23","slug":"widmer-weber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/11\/widmer-weber\/","title":{"rendered":"Corporate Governance f\u00fcr Organisationen und Unternehmen des Bundes"},"content":{"rendered":"<p>Sowohl in der Schweiz wie im Ausland sind in Zusammenhang mit Auslagerungen bisher unterschiedlichste Organisationsformen gew\u00e4hlt worden. Die OECD hat diese Vielfalt in ihren Mitgliedstaaten 2004 als \u00abVerwaltungszoo\u00bb kritisiert, der die Transparenz \u00fcber staatliche Zust\u00e4ndigkeiten und Verantwortungen reduziere. OECD, Public Sector Modernisation: Changing Organisational Structures, Policy Brief, September 2004. Solche Bedenken f\u00fchrten auf Bundesebene zu verschiedenen parlamentarischen Vorst\u00f6ssen. Vgl. 02.3464 Empfehlung Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission SR vom 19. September 2002: \u00dcberpr\u00fcfung der Beteiligungen des Bundes an privatwirtschaftlichen Unternehmen; 04.3441 Postulat Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission SR vom 13. September 2004: Verwaltungsf\u00fchrung im dritten Kreis; 05.3003 Motion Finanzkommission NR vom 15. Februar 2005: So genanntes Vierkreisemodell. Der Bundesrat hat nun einheitliche Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Steuerung von Unternehmen und Organisationen des Bundes sowie f\u00fcr die Auslagerung weiterer Aufgaben geschaffen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Bund erf\u00fcllt einen Teil seiner Auf-gaben nicht (mehr) selber, sondern \u00fcbertr\u00e4gt sie an Organisationen und Unternehmen ausserhalb der zentralen Bundesverwal-tung. H\u00e4ufig sind dies ehemalige Verwaltungseinheiten, so zum Beispiel das Bundesamt f\u00fcr Geistiges Eigentum, das seinem Auftrag heute als Anstalt nachkommt. Mit einer Auslagerung verfolgt der Bund prim\u00e4r das Ziel, die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Aufgabenerf\u00fcllung zu erh\u00f6hen. Wie die Beispiele von Fernmelde- und Postdienstleistungen zeigen, hat der Bund einzelne Aufgaben auch im Hinblick auf die \u00d6ffnung und Liberalisierung von M\u00e4rkten ausgelagert.\u00a0Auf ausgelagerte Aufgaben kann der Bund nicht mehr kurzfristig und direkt Einfluss nehmen. Er bleibt aber f\u00fcr ihre Erf\u00fcllung weiterhin verantwortlich. Den entsprechenden Einfluss sichert er sich, indem er als Eigner &#8211; d.h. Eigent\u00fcmer oder Hauptbzw. Mehrheitsaktion\u00e4r &#8211; der Organisation oder Unternehmung fungiert, welche die ausgelagerte Aufgabe wahrnimmt.&#13;<\/p>\n<h2>Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit dem Corporate-Governance-Bericht hat der Bundesrat am 13. September 2006 einheitliche Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben geschaffen. Siehe <a href=\"http:\/\/www.efv.admin.ch\/d\/news\/index.php\">www.efv.admin.ch\/d\/news\/index.php<\/a> . Im Einzelnen beantwortet der Bericht folgende Fragen: \u00a0&#8211; Welche Bundesaufgaben eignen sich zur Auslagerung (Aufgabentypologie)?\u00a0&#8211; Wie sind die mit der Erf\u00fcllung ausgelagerter Aufgaben betrauten Organisationen und Unternehmungen rechtlich zu konzipieren und zu steuern (28 Leits\u00e4tze und Steuerungsmodell)?\u00a0&#8211; Wie soll sich der Bund intern bei der Wahrnehmung seiner Eignerinteressen organisieren (Rollenverteilung)?\u00a0\u00a0Nicht Gegenstand des Corporate-Governance-Berichts ist die Frage nach der Notwendigkeit und dem Ausmass staatlicher T\u00e4tigkeit bzw. nach der M\u00f6glichkeit von Aufgabenprivatisierungen. Auch neuere Formen der Aufgabenteilung zwischen der \u00f6ffentlichen Hand und Privaten, wie beispiels-weise Public Private Partnerships, sind nicht Thema des Berichts.&#13;<\/p>\n<h2>Aufgabentypologie<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit einer Auslagerung ver\u00e4ndern sich die M\u00f6glichkeiten des Bundes, die Aufgabenerf\u00fcllung zu steuern. Vor allem besteht keine M\u00f6glichkeit mehr, kurzfristig auf operative Einzelheiten der Umsetzung Einfluss zu nehmen. Umso wichtiger wird die mittel- und langfristige, auf strategische Inhalte ausgerichtete Steuerung sowohl der ausgelagerten Aufgabe wie auch der mit ihrer Erf\u00fcllung betrauten Institutionen. \u00a0Nicht alle Aufgaben des Bundes eignen sich f\u00fcr diese ver\u00e4nderte Form der Einflussnahme und damit f\u00fcr eine Auslagerung. Einzelne Aufgaben bedingen eine enge politische Begleitung, entweder weil sich ihre ad\u00e4quate Erf\u00fcllung nicht anders sichern l\u00e4sst (z.B. Vorarbeiten in Zusammenhang mit der Gesetzgebung) oder weil sie einer hohen politi-schen Legitimation bed\u00fcrfen (z.B. Aufgaben der inneren und der \u00e4usseren Sicherheit). Sie sind innerhalb der zentralen Bundesverwaltung zu erf\u00fcllen, weil nur hier eine enge und detailorientierte Form der politischen Einflussnahme gew\u00e4hrleistet ist. \u00a0Andere Aufgaben eignen sich demgegen\u00fcber eher f\u00fcr eine Auslagerung: Entweder werden sie zunehmend von funktionierenden M\u00e4rkten wahrgenommen und verlieren entsprechend den Bedarf nach politischer Steuerung (z.B. Fernmeldedienstleistungen), oder ihre Erf\u00fcllung ist weit gehend durch internationale oder wissenschaftliche bzw. technische Erfordernisse bestimmt, so dass die politische Steuerung auf Grunds\u00e4tzliches beschr\u00e4nkt ist (z.B. Flugsicherung). Ebenfalls ausgelagert werden sollen Aufgaben, die eine mit der Justiz vergleichbare Unabh\u00e4ngigkeit von der Politik voraussetzen (z.B. Finanzmarktaufsicht). \u00a0Auslagerungen sind bis heute ohne systematische Entscheidhilfe beschlossen worden. K\u00fcnftig soll dies auf der Grundlage einer Aufgabentypologie geschehen, welche Bundesaufgaben vier verschiedenen Aufgabentypen zuordnet, die sich in unterschiedlichem Masse zur Auslagerung eignen: \u00a0&#8211; Ministerialaufgaben: Diese Aufgaben umfassen insbesondere die Politikvorberei-tung sowie Dienstleistungen mit stark hoheitlichem Charakter. Vielfach ist ihre Erf\u00fcllung mit Eingriffen in die Grundrechte verbunden, wie z.B. bei Aufgaben der inneren und \u00e4usseren Sicherheit. Diesen Aufgaben fehlt die Auslagerungseignung, weil sie einen hohen politischen Steuerungs- und Legitimationsbedarf aufweisen. Wegen ihres ausgepr\u00e4gten Koordinationsbedarfs sowie ihres hohen Synergiepotenzials mit andern Aufgaben ist die Erf\u00fcllung innerhalb der zentralen Bundesverwaltung effizienter als ausserhalb.\u00a0&#8211; Dienstleistungen mit Monopolcharakter: Sie finden sich beispielsweise in den Bereichen Bildung, Forschung und Kultur und lassen sich z.T. nur in den Grundz\u00fcgen durch die Politik bestimmen, weil ihre Erf\u00fcllung weit gehend durch internationale, technische oder wissenschaftliche Vorgaben bestimmt ist. Sie sind attraktiv f\u00fcr m\u00e4zenatische Zuwendungen. Der Erfolg der Aufgabenerf\u00fcllung h\u00e4ngt vielfach stark von der Reputation ab, \u00fcber die ihr Erbringer verf\u00fcgt. Dienstleistungen mit Monopolcharakter eignen sich zur Auslagerung, weil die politischen Einflussm\u00f6glichkeiten begrenzt sind. Die Auslagerung erm\u00f6glicht dem Erbringer solcher Aufgaben ein eigenst\u00e4ndiges Auftreten und erh\u00f6ht dessen Chancen zum Aufbau einer eigenen Reputation. Unter den ausgelagerten Aufgaben bedarf dieser Typ jedoch der engsten politischen Steuerung, weil sich die Mehrheit dieser Aufgaben nur mit \u00f6ffentlichen Geldern erf\u00fcllen l\u00e4sst. \u00a0&#8211; Aufgaben der Wirtschafts- und der Sicherheitsaufsicht: Solche Aufsichtst\u00e4tigkeiten sind &#8211; \u00e4hnlich wie die Rechtsprechung &#8211; ohne politischen Einfluss im Einzelfall auszuf\u00fchren. Hierzu geh\u00f6ren beispielsweise die Postmarktregulation und die Aufsicht \u00fcber die Kernkraftanlagen. Sie sollen ausgelagert werden, weil damit die Unabh\u00e4ngigkeit gew\u00e4hrleistet wird, mit der diese T\u00e4tigkeiten wahrzunehmen sind.\u00a0&#8211; Dienstleistungen am Markt: Diese werden am Markt erbracht und weit gehend bzw. zunehmend durch Angebot und Nachfrage gesteuert. Das Gesetz garantiert weiterhin den Mindestversorgungsgrad. Hierzu geh\u00f6ren beispielsweise die Fernmeldeoder Postdienstleistungen. Sie eignen sich zur Auslagerung, da ihr Erbringer \u00fcber eine weit gehende Eigenst\u00e4ndigkeit verf\u00fcgen muss, um sich erfolgreich am Markt positionieren zu k\u00f6nnen.\u00a0\u00a0In ihrer idealtypischen Ausrichtung versteht sich die Aufgabentypologie als Richtschnur f\u00fcr k\u00fcnftige Auslagerungsentscheide, die den politischen Entscheid jedoch nicht vorwegnehmen will. Jede Auslagerung bedingt letztlich ein Abw\u00e4gen zwischen dem Wunsch nach einem schlanken Staat und dem Anliegen nach staatlich gesicherter Versorgung. Dieser Entscheid kann nur im Rahmen politischer Prozesse getroffen werden.&#13;<\/p>\n<h2>Leits\u00e4tze und Steuerungsmodell<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie mit einer Auslagerung angestrebten Verbesserungen lassen sich nur erzielen, wenn die mit der Aufgabenerf\u00fcllung betraute Institution rechtlich optimal konzipiert ist und dabei dem besonderen Status des Bundes als Eigner Rechnung tr\u00e4gt. \u00a0Der Corporate-Governance-Bericht zeigt mit 28 Leits\u00e4tzen auf, inwieweit verschiedene Elemente des Organisationsrechts verbessert werden sollen, damit der Bund auch langfristig eine koh\u00e4rente Eignerpolitik sicherstellen kann. Diese Neuerungen werden prim\u00e4r bei den Anstalten zu Anpassungen f\u00fchren. Bei (privatrechtlichen) Aktiengesellschaften sind die Leits\u00e4tze bereits heute weit gehend durch das Aktienrecht abgedeckt. \u00a0Gem\u00e4ss den Leits\u00e4tzen sollen k\u00fcnftig alle Organisationen und Unternehmen des Bundes \u00fcber schlanke und professionelle Organstrukturen verf\u00fcgen. Sie sollen gezielter auf ihre T\u00e4tigkeit ausgerichtet haften. Ihre unternehmerische Entwicklung und die Aufgabenerf\u00fcllung soll im mittelfristigen Zeithorizont \u00fcber strategische Ziele gesteuert werden. Verst\u00e4rkt wird die Kontrolle \u00fcber die Organisationen und Unternehmungen des Bundes. Der Bundesrat soll sich dabei auf bessere Grundlagen abst\u00fctzen k\u00f6nnen und mehr M\u00f6glichkeiten haben, bei sich abzeichnenden bzw. eingetretenen Fehlentwicklungen einzugreifen. Zudem sollen im finanziellen Bereich mehr Transparenz in der Finanzierung geschaffen und wettbewerbsverzerrende Sonderregelungen eliminiert werden. \u00a0Die Stellung des Bundes als Eigner verbessert sich entscheidend, indem die Leits\u00e4tze auf die drei zur Auslagerung geeigneten Aufgabentypen (Dienstleistungen mit Monopolcharakter, Aufgaben der Wirtschafts- und der Sicherheitsaufsicht, Dienstleistungen am Markt) ausgerichtet und zu einem aufgabentypenspezifischen Steuerungsmodell zusammengef\u00fchrt werden. Erst diese Verkn\u00fcpfung von Aufgabentypologie und Leits\u00e4tzen erm\u00f6glicht, dass der Bund seinen Einfluss als Eigner abh\u00e4ngig von den Besonderheiten der ausgelagerten Aufgaben wahrnehmen und damit langfristig eine den \u00fcbergeordneten Interessen entsprechende Eignerpolitik sicherstellen kann.&#13;<\/p>\n<h2>Rollenverteilung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nInnerhalb des Bundes sind insbesondere Parlament, Bundesrat und Bundesverwaltung (Generalsekretariate, Fach\u00e4mter, Eidg. Finanzverwaltung) mit Aufgaben der Eignerpolitik betraut. Die Rollenverteilung zwischen Parlament und Bundesrat soll unver\u00e4ndert fortgef\u00fchrt werden: Gegen\u00fcber den Organisationen und Unternehmen des Bundes nimmt der Bundesrat die Funktion des Eigners wahr. Das Parlament legt demgegen\u00fcber die gesetzlichen Rahmenbedingungen fest und \u00fcbt die Oberaufsicht aus. \u00a0Auf Verwaltungsebene dr\u00e4ngt sich eine neue Rollenverteilung vor allem aus dem Bedarf nach mehr Transparenz im Umgang mit den verschiedenen Funktionen des Bundes auf, die in einem potenziellen Spannungsverh\u00e4ltnis zur Eignerpolitik stehen:\u00a0&#8211; Im Rahmen der Fachaufsicht wacht der Bund dar\u00fcber, dass seine Aufgaben gesetzlich und fachlich korrekt auch ausserhalb der Bundesverwaltung umgesetzt werden. Die Fachaufsicht kann mit Auflagen verbunden sein, die f\u00fcr die Organisationen und Unternehmungen betriebswirtschaftlich ung\u00fcnstig und damit f\u00fcr den Bund als Eigner unattraktiv sind.\u00a0&#8211; Im Rahmen der Wirtschafts- und der Sicherheitsaufsicht beaufsichtigt der Bund das Funktionieren von M\u00e4rkten und die Erstellung von Marktleistungen mit besonderen Gefahren f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit. Diese Funktion muss der Bund m\u00f6glichst objektiv aus\u00fcben und darf sich insbesondere nicht dadurch beeinflussen lassen, dass er Eigner von am Markt t\u00e4tigen Unternehmungen ist. \u00a0&#8211; Bei der Leistungsbestellung muss der Bund prim\u00e4r das wirtschaftlich attraktivste Angebot ber\u00fccksichtigen, selbst wenn es von einem Konkurrenten seines am Markt t\u00e4tigen Unternehmen stammt.\u00a0\u00a0Zur Vermeidung von allf\u00e4lligen Interessenkonflikten sollen die mit der Vorbereitung der eignerpolitischen Gesch\u00e4fte betrauten Verwaltungsstellen in jedem Fall organisatorisch von Aufgaben der Wirtschafts- und Sicherheitsaufsicht getrennt sein und nach M\u00f6glichkeit auch nicht Aufgaben der Fachaufsicht oder der Leistungsbestellung wahrnehmen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abWichtigste Neuerungen des Corporate-Governance-Berichts\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1: Ausblick<\/b>&#13;<br \/>\nDer Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates bildet die Grundlage f\u00fcr die derzeit im Parlament gef\u00fchrte Diskussion \u00fcber Public Corporate Governance. Seine konkrete Umsetzung soll bis Mitte 2007 im Rahmen einer Umsetzungsplanung aufgezeigt werden, in die auch die Erkenntnisse der parlamentarischen Debatte einfliessen werden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sowohl in der Schweiz wie im Ausland sind in Zusammenhang mit Auslagerungen bisher unterschiedlichste Organisationsformen gew\u00e4hlt worden. Die OECD hat diese Vielfalt in ihren Mitgliedstaaten 2004 als \u00abVerwaltungszoo\u00bb kritisiert, der die Transparenz \u00fcber staatliche Zust\u00e4ndigkeiten und Verantwortungen reduziere. OECD, Public Sector Modernisation: Changing Organisational Structures, Policy Brief, September 2004. 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