{"id":124518,"date":"2006-11-01T12:00:00","date_gmt":"2006-11-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/11\/zurkinden-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:46:30","modified_gmt":"2023-08-23T21:46:30","slug":"zurkinden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/11\/zurkinden\/","title":{"rendered":"EU-Finanzbinnenmarkt: Zielsetzung und Fortschritte"},"content":{"rendered":"<p>Die EU-Kommission lancierte 1999 einen Aktionsplan mit dem Ziel, die Schaffung eines funktionierenden und wettbewerbsf\u00e4higen EU-Finanzbinnenmarktes weiter voranzutreiben. Das materiell und zeitlich anspruchsvolle Programm gilt heute als praktisch abgeschlossen. \u00dcber die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen ist aufgrund des kurzen Zeithorizonts noch wenig bekannt. Am meisten Defizite bestehen indes noch im Binnen-Retailmarkt. Im 2005 ver\u00f6ffentlichten Weissbuch zur Finanzdienstleistungspolitik 2005-2010 legte die EU-Kommission das Schwergewicht auf die \u00abdynamische Konsolidierung des Erreichten\u00bb.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Stellung der Europ\u00e4ischen Union (EU) als Marktteilnehmer auf dem globalen Finanzmarkt ist vergleichbar mit jener der USA. Je nach Marktsegment variiert der EU-Anteil am globalen Finanzgesch\u00e4ft zwischen 20% und 40%. Banken und Versicherungen erwirtschaften EU-weit 6% des Bruttoinlandproduktes (BIP) und sind f\u00fcr 2,5% der Gesamtbesch\u00e4ftigung verantwortlich. Angesichts der grossen Bedeutung der Finanzdienstleistungen vermag es nicht weiter zu erstaunen, dass der EU nach der Vollendung der Zollunion den Aufbau eines \u00abGemeinsamen Marktes\u00bb f\u00fcr Finanzdienstleistungen vorantreiben wollte. Trotz Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit war es jedoch \u00fcber all die Jahre nicht zu einem gut funktionierenden Finanzbinnenmarkt gekommen.&#13;<\/p>\n<h2>Aktionsplan f\u00fcr Finanzdienstleistungen FSAP<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nUm die Integration des EU-Finanzbinnenmarktes und seine internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit weiter voranzutreiben, hat die Europ\u00e4ische Kommission am 11. Mai 1999 einen Aktionsplan f\u00fcr Finanzdienstleistungen (\u00abFinancial Services Action Plan, FSAP\u00bb) verabschiedet, in dem verschiedene politische Ziele und 42 Massnahmen zur Verbesserung des Binnenmarktes f\u00fcr Finanzdienstleistungen vorgeschlagen wurden. Der FSAP verfolgt drei strategische Ziele:\u00a0&#8211; Gew\u00e4hrleistung einheitlicher Finanzdienstleistungsregelungen f\u00fcr Firmenkunden;\u00a0&#8211; Schaffung offener und sicherer Privatkundenm\u00e4rkte;\u00a0&#8211; Anpassung der Aufsichtsregeln und der \u00dcberwachung. \u00a0\u00a0Materiell und zeitlich galt der FSAP als ambiti\u00f6ses Unterfangen. Obwohl Misserfolge nicht ausgeblieben sind, kann sich die Bilanz sehen lassen: Von den 42 FSAP-Massnahmen konnten 39 innerhalb der gesetzten Frist von Mitte 2004 abgeschlossen werden.\u00a0Noch bevor der FSAP praktisch vollendet war, erkannte die EU-Kommission, dass die wirtschaftlichen Vorteile der Marktintegration nur dann voll zum Tragen kommen, wenn die Umsetzung der Richtlinien in den Mitgliedstaaten p\u00fcnktlich und konsistent erfolgt. Der Finanzbinnenmarkt wird im Rahmen des FSAP h\u00e4ufig \u00fcber den so genannten \u00abeurop\u00e4ischen Pass\u00bb oder die \u00abEinheitslizenz\u00bb geschaffen. Mit dem Prinzip des EU-Passes werden die einzelstaatlichen Vorschriften st\u00e4rker harmonisiert, wobei die Zust\u00e4ndigkeit bei der Zulassung von z.B. Wertpapieren bei den nationalen Beh\u00f6rden des Herkunftsstaates verbleibt. Die im Herkunftsstaat erreichte Zulassung wird in der Folge EU-weit anerkannt. \u00a0Zus\u00e4tzlich wurde im Herbst 2000 mit dem so genannten Ausschuss der Weisen (\u00abGroup of Wise Men\u00bb) unter dem Vorsitz von Baron Lamfalussy eine Expertengruppe mit dem Ziel bestellt, den komplexen und langwieri-gen regul\u00e4ren EU-Gesetzgebungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen (siehe Kasten 1 Unter dem Lamfalussy-Verfahren erarbeiten die EU-Organe unter Federf\u00fchrung der Kommission die politische Rahmengesetzgebung (so genannte 1. Stufe). Die Ausarbeitung der technischen Durchf\u00fchrungsbestimmungen wird von der Kommission mit Unterst\u00fctzung von vier Fachaussch\u00fcssen vorgenommen (2. Stufe). Diese Aussch\u00fcsse werden aus hochrangigen Vertretern der nationalen Finanzministerien gebildet und stimmen \u00fcber die von der Kommission vorgelegten Durchf\u00fchrungsbestimmungen ab. Dabei handelt es sich um den Europ\u00e4ischen Bankenausschuss (EBC), den Europ\u00e4ischen Wertpapierausschuss (ESC), den Europ\u00e4ischen Ausschuss f\u00fcr das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPC) und den Europ\u00e4ischen Finanzkonglomerateausschuss (EFCC).Auf der 3. Stufe des Lamfalussy-Verfahrens wird die Kommission f\u00fcr die Entwicklung der Durchf\u00fchrungsbestimmungen wiederum von Expertenaussch\u00fcssen beraten. Bei diesen handelt es sich um den Ausschuss der europ\u00e4ischen Bankaufsichtsbeh\u00f6rden (CEBS), dem Ausschuss der europ\u00e4ischen Wertpapierregulierungsbeh\u00f6rden (CESR) sowie dem Ausschuss der europ\u00e4ischen Aufsichtsbeh\u00f6rden f\u00fcr das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (CEIOPS). Sie setzen sich aus hochrangigen Vertretern der jeweiligen nationalen Aufsichtsbeh\u00f6rden zusammen. Nebst der Unterst\u00fctzung der Kommission bei der Entwicklung der technischen Durchf\u00fchrungsbestimmungen besch\u00e4ftigen sich diese Expertenaussch\u00fcsse mit der einheitlichen Umsetzung der europ\u00e4ischen Rechtsakte und der Angleichung der Praxis bei der Aufsicht f\u00fcr Finanzdienstleistungen. Auf der 4. Stufe \u00fcberpr\u00fcft die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Aufsichtsbeh\u00f6rden in Stufe 3 und dem privaten Sektor die konsistente Einhaltung der Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten und leitet bei Verst\u00f6ssen rechtliche Schritte ein.).&#13;<\/p>\n<h2>Stossrichtungen der EU-Kommission<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie globale Strategie der EU-Kommission auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen f\u00fcr die kommenden f\u00fcnf Jahre war Gegenstand des Weissbuchs zur Finanzdienstleistungspolitik f\u00fcr die Jahre 2005-2010, das im Dezember 2005 ver\u00f6ffentlicht wurde. Internet: <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/internal_market\/finances\/policy\/index_de.htm\">http:\/\/ec.europa.eu\/internal_market\/finances\/policy\/index_de.htm<\/a>. Bis Ende des Jahrzehnts sollen weniger neue Initiativen als vielmehr die dynamische Konsolidierung des Erreichten im Zentrum stehen. Folgende Aspekte stehen dabei im Vordergrund:&#13;<\/p>\n<h3>Bessere Regulierung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDarunter werden verschiedene Massnahmen verstanden, zu denen offene und transparente Konsultationen, Wirkungsanalysen, die Um- und Durchsetzung von regulatorischen Vorhaben, die Ex-post-Evaluation sowie die Wechselwirkungen mit anderen Politikgebieten geh\u00f6ren. \u00a0Von besonderer Bedeutung d\u00fcrfte das Instrument der Wirkungsanalyse sein, welches zuk\u00fcnftige Kommissionsvorschl\u00e4ge systematisch begleiten soll. Es soll sich auf Kosten und Nutzen, den Einfluss auf die Stabilit\u00e4t der Finanzm\u00e4rkte, das Funktionieren der M\u00e4rkte sowie auf den Konsumentenschutz konzentrieren. Wenn immer m\u00f6glich soll ein Austausch \u00fcber die Methodologien der Wirkungsanalyse mit den betroffenen Kreisen erfolgen.\u00a0Die termingerechte Umsetzung von gesetzgeberischen Massnahmen der EU auf Ebene Mitgliedstaat stellt nach wie vor ein Problem dar. Die Kommission hat sich deshalb vorgenommen, den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung zur Seite zu stehen und regulatorische Erg\u00e4nzungen auf Stufe Mitgliedstaaten (so genanntes \u00abGoldplating\u00bb) zu verhindern. Zu diesem Zweck wird die Kommission ihre auf dem Internet zug\u00e4ngliche FSAP-Umsetzungs\u00fcbersicht regelm\u00e4ssig \u00e0 jour halten und internetbasierte Querverweise mit den Umsetzungstexten in den Mitgliedstaaten erstellen. Internet: http:\/\/ec.europa.eu\/internal_market\/finances\/actionplan\/index_de.htm#actionplan. Seminare mit Vertretern der Mitgliedstaaten und Aufsichtsbeh\u00f6rden sollen den Konsens bei der Umsetzung von EU-Gesetzgebungen f\u00f6rdern und eine wirksame \u00dcberwachung dieser Umsetzung erleichtern. \u00a0In den n\u00e4chsten f\u00fcnf Jahren betrachtet die Kommission die Ex-post-Evaluationen des FSAP und aller neuen gesetzgeberischen Massnahmen als hohe Priorit\u00e4t. Bereits im November 2005 pr\u00e4sentierte sie einen ersten Teil einer FSAP-Evaluation, die u.a. bei der Umsetzung der FSAP-Massnahmen in die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten Defizite ortete. Eine zweite Evaluationsstudie &#8211; eine \u00f6konomische und juristische Wirkungsanalyse &#8211; soll 2006 bis 2008 nach Umsetzung aller FSAP-Massnahmen durch die Mitgliedstaaten vorgenommen werden. Eine vollst\u00e4ndige Wirkungsanalyse sollte demnach 2008\/09 verf\u00fcgbar sein.&#13;<\/p>\n<h3>Verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsbeh\u00f6rden<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit &#8211; und damit die Effizienz von nationalen Aufsichtsbeh\u00f6rden &#8211; zu verbessern. Durch doppelte Berichtspflichten entstehen den grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tigen Konzernen unn\u00f6tige Kosten. Gleichzeitig bieten die International Financial Reporting Standards (IFRS), die Richtlinie \u00fcber M\u00e4rkte f\u00fcr Finanzdienstleistungen (MIFID) und die Entwicklung neuer Aufsichtsvorschriften f\u00fcr Banken und Versicherungsunternehmen die einmalige Gelegenheit, die Berichtsstandards zu rationalisieren. Einheitliche Daten- und Berichtsformate sollen daher ausgearbeitet werden, wodurch erhebliche Effizienzgewinne erzielt werden k\u00f6nnten. Die Kommission hofft, dass es ab 2009 allen Banken, Versicherungen und grossen Wertpapierfirmen in der EU m\u00f6glich sein wird, s\u00e4mtliche Berichtspflichten zu erf\u00fcllen, indem lediglich ein komplettes Berichtspaket an die auf konsolidierter Ebene zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt wird. Eine europ\u00e4ische Aufsichtskultur soll gef\u00f6rdert werden, indem gemeinsame Kontrollen, Peer Reviews und praktische Massnahmen &#8211; wie Personal- und Informationsaustausch usw. &#8211; ausgebaut werden.&#13;<\/p>\n<h3>Gesetzgeberische Initiativen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nAktiv werden will die Kommission nur noch in wenigen F\u00e4llen, n\u00e4mlich wo es gilt, L\u00fccken zu schliessen. Handlungsbedarf erkennt die Kommission im fragmentierten Markt f\u00fcr das Privatkundenbankgesch\u00e4ft. Dagegen sollen u.a. folgende Massnahmen ergriffen werden:\u00a0&#8211; Bessere Integration der Hypothekarkreditm\u00e4rkte;\u00a0&#8211; eine Richtlinie betreffend Konsumentenkredite;\u00a0&#8211; Schaffung eines einheitlichen europ\u00e4ischen Zahlungsverkehrsraums;\u00a0&#8211; Beseitigung von (grenz\u00fcberschreitenden) Hindernissen bei der Er\u00f6ffnung von Bankkonten;\u00a0&#8211; weitere Untersuchungen im Bereich der Kreditvermittlung;\u00a0&#8211; regulatorische Massnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit im Bereich der Anlagefonds.\u00a0\u00a0Auf Mitte 2007 soll zudem ein Vorschlag f\u00fcr st\u00e4rker risikoorientierte Solvenzregeln f\u00fcr Versicherungsgesellschaften (Solvency II) pr\u00e4sentiert werden. \u00a0Finanzmarktaufsichtsbeh\u00f6rden k\u00f6nnen einen erheblichen Einfluss auf potenzielle Firmen\u00fcbernahmen und Fusionen aus\u00fcben. Die Kommission m\u00f6chte deshalb die Transparenz von Aufsichtsaufgaben zur Pr\u00fcfung von qualifizierten Beteiligungen erh\u00f6hen. In Zusammenarbeit mit den entsprechenden Aufsichtskomitees will die Kommission die Banken- und Versicherungsrichtlinie revidieren und allgemeing\u00fcltige Kriterien einf\u00fchren. Ganz allgemein sollen ungerechtfertigte Hindernisse bei grenz\u00fcberschreitenden Fusionen nach M\u00f6glichkeit eliminiert werden. \u00a0Hingegen verzichtet die EU-Kommission vorerst auf einen Richtlinienvorschlag zur gesetzlichen Regelung der Abwicklungs-Aktivit\u00e4ten (\u00abClearing and Settlement\u00bb). Wie EU-Binnenmarktkommissar McCreevy vor kurzem erl\u00e4uterte, setzt sie auf die Zustimmung der Branche zu einem \u00abCode of Practice\u00bb zur \u00dcberwindung der derzeitigen Probleme. Die grenz\u00fcberschreitende Clearing- und Abrechnungsinfrastruktur ist n\u00e4mlich erheblich kostenaufw\u00e4ndiger als entsprechende inl\u00e4ndische Einrichtungen; ihr Sicherheits- und Effizienzstandard ist jedoch erheblich geringer. \u00a0Als weiteren Schwerpunkt nennt das Weissbuch die externe Dimension. Da Standards beispielsweise f\u00fcr die Buchf\u00fchrung oder das Eigenkapital von Banken zunehmend auf globaler Ebene festgelegt werden, ist eine starke Vertretung der EU in den einschl\u00e4gigen internationalen Gremien gefordert.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit &#8211; das Ziel ist n\u00e4herger\u00fcckt<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie EU ist in den letzten Jahren dem Ziel der Schaffung eines einheitlichen Marktes f\u00fcr Finanzdienstleistungen n\u00e4hergekommen. Das Lamfalussy-Verfahren hat das schwerf\u00e4llige und langf\u00e4dige Gesetzgebungsverfahren rationalisiert, womit die Wettbewerbsf\u00e4higkeit des EU-Finanzmarktes durch eine raschere Gangart (\u00abtime to market\u00bb) positiv beeinflusst werden konnte. Allerdings fehlen qualitative Angaben dazu, ob und gegebenenfalls wie die Qualit\u00e4t der Finanzmarktregulierung unter engeren Zeitvorgaben gelitten hat. Ausserdem muss sich die EU gegen die wettbewerbsf\u00e4higsten Finanzm\u00e4rkte der Welt behaupten und insofern ist nicht Nabelschau, sondern globale Ausrichtung angesagt. \u00a0Um zum Ziel zu gelangen, mussten jedoch in Einzelf\u00e4llen zum Teil erhebliche Kompromisse eingegangen werden (z.B. \u00dcbernahmerichtlinie), worunter die Qualit\u00e4t der Regulierung gelitten haben d\u00fcrfte. Der FSAP hat nicht umsonst die \u00dcberregulierungsdiskussion in der EU massgeblich mitgepr\u00e4gt. Die betroffene Finanzindustrie forderte nach dessen Vollendung konsequenterweise eine \u00abregulatorische Pause\u00bb. Es ist daher kein Zufall, dass die zuk\u00fcnftige Zielsetzung von der Kommission selber mit \u00abdynamischer Konsolidierung\u00bb umschrieben worden ist.&#13;<\/p>\n<h2>Problembereich Binnen-Retailmarkt<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer gleiche Fortschritt kann f\u00fcr den fragmentierten Binnen-Retailmarkt f\u00fcr Finanzdienstleistungen nicht festgestellt werden. Hier bestehen noch erhebliche L\u00fccken, die nicht nur aufgrund unterschiedlicher regulatorischer Hindernisse zwischen Mitgliedstaaten ihre Ursache finden. Zu den m\u00f6glichen Handelshemmnissen im grenz\u00fcberschreitenden Gesch\u00e4ft mit Privatkunden geh\u00f6ren Faktoren wie sprachliche und kulturelle Gegebenheiten, vorhandene Vertriebskan\u00e4le, unterschiedliche Steuervorschriften oder Kundenpr\u00e4ferenzen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Das Lamfalussy-Verfahren Unter dem Lamfalussy-Verfahren erarbeiten die EU-Organe unter Federf\u00fchrung der Kommission die politische Rahmengesetzgebung (so genannte 1. Stufe). Die Ausarbeitung der technischen Durchf\u00fchrungsbestimmungen wird von der Kommission mit Unterst\u00fctzung von vier Fachaussch\u00fcssen vorgenommen (2. Stufe). Diese Aussch\u00fcsse werden aus hochrangigen Vertretern der nationalen Finanzministerien gebildet und stimmen \u00fcber die von der Kommission vorgelegten Durchf\u00fchrungsbestimmungen ab. Dabei handelt es sich um den Europ\u00e4ischen Bankenausschuss (EBC), den Europ\u00e4ischen Wertpapierausschuss (ESC), den Europ\u00e4ischen Ausschuss f\u00fcr das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPC) und den Europ\u00e4ischen Finanzkonglomerateausschuss (EFCC).Auf der 3. Stufe des Lamfalussy-Verfahrens wird die Kommission f\u00fcr die Entwicklung der Durchf\u00fchrungsbestimmungen wiederum von Expertenaussch\u00fcssen beraten. Bei diesen handelt es sich um den Ausschuss der Europ\u00e4ischen Bankaufsichtsbeh\u00f6rden (CEBS), dem Ausschuss der Europ\u00e4ischen Wertpapierregulierungsbeh\u00f6rden (CESR) sowie dem Ausschuss der Europ\u00e4ischen Aufsichtsbeh\u00f6rden f\u00fcr das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (CEIOPS). Sie setzen sich aus hochrangigen Vertretern der jeweiligen nationalen Aufsichtsbeh\u00f6rden zusammen. 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