{"id":124534,"date":"2006-10-01T12:00:00","date_gmt":"2006-10-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/10\/babey-14\/"},"modified":"2023-08-23T23:46:42","modified_gmt":"2023-08-23T21:46:42","slug":"babey-13","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/10\/babey-13\/","title":{"rendered":"Arbeitslosenversicherung im Jahre 2005 &#8211; ein Defizit von 1,87 Mrd. Franken"},"content":{"rendered":"<p>Im Jahr 2005 stabilisierte sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote sank gegen\u00fcber dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 3,8%. Das Wachstum des Bruttoinlandproduktes (BIP) von 1,9% brachte zwar im Jahresverlauf 2005 eine Kehrtwende bei der Besch\u00e4ftigungsentwicklung; allerdings reichte diese noch nicht aus, um die Besch\u00e4ftigungsverluste des Vorjahres ganz wettzumachen. Die Wachstums- und Besch\u00e4ftigungsaussichten f\u00fcr das Jahr 2006 sind jedoch gut. Damit verbunden ist auch die Erwartung, dass sich der deutliche R\u00fcckgang der Arbeitslosigkeit in der ersten Jahresh\u00e4lfte 2006 auch im zweiten Halbjahr fortsetzen wird. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200610_17_Babey_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"249\" \/>&#13;<\/p>\n<h2>Entwicklung der Arbeitslosigkeit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm ersten Halbjahr 2005 war die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen von einer deutlichen Abnahme gepr\u00e4gt und verminderte sich von 162032 arbeitslos gemeldeten Personen im Januar auf 139902 Ende Juli. Zwischen August und Oktober erh\u00f6hten sich die Zahlen moderat auf 144066. Seit Oktober stiegen die Arbeitslosenzahlen aus saisonalen Gr\u00fcnden wieder st\u00e4rker an. Dem R\u00fcckgang der Arbeitslosigkeit um rund 22000 Personen in der ersten Jahresh\u00e4lfte steht im zweiten Halbjahr eine Zunahme um rund die H\u00e4lfte gegen\u00fcber. Zum zweiten Mal seit dem Jahr 2000 kommt damit der Jahresendwert wieder tiefer zu liegen, als der Stand zu Jahresbeginn betragen hatte.\u00a0Die Arbeitslosenquote bildete sich zwischen Januar und Juli von 4,1% auf 3,5% zur\u00fcck. Zwischen August und November konsolidierte sie sich bei Werten um 3,7%. Im Dezember blieb die Quote mit 3,8% schliesslich um 0,2 Prozentpunkte unter dem Wert des entsprechenden Vorjahresmonats.\u00a0Erstmals seit dem Jahr 2001 vermochten die Jahresdurchschnitte bei der Arbeitslosenzahl und der Quote die Vorjahreswerte zu unterschreiten: Im Durchschnitt waren im Jahr 2005 148537 Personen als arbeitslos registriert. Verglichen mit dem Vorjahr entspricht dies einer Abnahme um 4554 Personen oder 3,0%. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote betr\u00e4gt damit 3,8% (-0,1 Prozentpunkte gegen\u00fcber 2004).\u00a0Ein \u00e4hnliches Bild ergibt sich bei der Gesamtzahl der Stellensuchenden (Summe von registrierten Arbeitslosen und registrierten nichtarbeitslosen Stellensuchenden). Einer Abnahme in der ersten Jahresh\u00e4lfte folgte zwischen August und Oktober eine moderate Zunahme, die sich allerdings im November und Dezember saisonal bedingt noch verst\u00e4rkte. Im Jahresdurchschnitt resultiert daraus eine Zahl von 217154 registrierten Stellensuchenden (-3354 Personen gegen\u00fcber dem Vorjahr).\u00a0Die Zahl der Langzeitarbeitslosen &#8211; d.h. Arbeitslose mit einer Dauer der Arbeitslosigkeit von mehr als einem Jahr &#8211; nahm von durchschnittlich 29731 im Jahr 2004 leicht ab auf 29501 im Jahr 2005. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen gemessen am Total aller Arbeitslosen betrug Ende Dezember 2005 18,9%.&#13;<\/p>\n<h2>Rechtsetzung<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<h3>Allgemeine Erh\u00f6hung der H\u00f6chstanzahl Taggelder in den Kantonen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nNach Ablauf der Frist f\u00fcr die allgemeine Erh\u00f6hung der Anzahl Taggelder in den Kantonen Genf, Waadt und Neuenburg (MS-Region 103), die von erh\u00f6hter Arbeitslosigkeit betroffen sind (Art. 41c AVIV), hat der Bundesrat zwei neue Erh\u00f6hungsgesuche gutgeheissen. Sie betreffen die Zeitperioden 1. Juni bis 31. Dezember 2005 und 1. Januar bis 30. Juni 2006. Diese Massnahme betrifft einzig Versicherte, die das 50. Altersjahr erreicht haben und in den betroffenen Kantonen Wohnsitz haben.&#13;<\/p>\n<h2>Parlamentarische Vorst\u00f6sse und Gesch\u00e4fte<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<h3>Interinstitutionelle Zusammenarbeit<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) strebt die Subkommission Existenzsicherung &#8211; gest\u00fctzt auf ein Rechtsgutachten &#8211; die Verst\u00e4rkung der Kooperation zwischen den Organen der Invalidenversicherung (IV), Arbeitslosenversicherung (ALV) und der Sozialdienste an. Es wurde festgestellt, dass bei den Sozialdiensten die Bereitschaft zur Kooperation schwach ausgebildet sei. Da aber der Bund gegen\u00fcber diesen Stellen keine Legiferierungskompetenz hat, k\u00f6nnen diese nicht direkt per Gesetz zu einer verst\u00e4rkten Kooperation verpflichtet werden. Aus diesem Grund wurde vorgeschlagen, dass im Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) Anreize &#8211; in erster Linie finanzieller Natur &#8211; geschaffen werden. Das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) legte in verschiedenen Gutachten und an mehreren Kommissionssitzungen dar, dass das angestrebte Ziel durch die im Rechtsgutachten vorgeschlagenen Massnahmen nicht erreicht werden k\u00f6nne.&#13;<\/p>\n<h3>Entlastung der ALV Motion Hutter (04.3308).<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n40 Mitglieder des Parlaments wollen mittels massiver Erh\u00f6hung der Beitragszeit die Missbr\u00e4uche und die missliche finanzielle Lage der ALV bek\u00e4mpfen. Namentlich f\u00fcr einen Anspruch auf 400 Taggelder fordern sie eine Beitragszeit von 400 Monaten (mehr als 33 Jahre!). In der bundesr\u00e4tlichen Antwort wird dargelegt, dass bereits andere wirksame Mittel zur Missbrauchsbek\u00e4mpfung best\u00fcnden. Schliesslich sehe Art. 90c Avig Massnahmen im Falle einer \u00dcberschuldung des ALV-Fonds vor.&#13;<\/p>\n<h3>Verbesserung der Situation von Milit\u00e4rdienst leistenden Lehr- und Schulabg\u00e4ngern Motion Sicherheitspolitische Kommission (05.3233).<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Sicherheitspolitische Kommission des St\u00e4nderates findet es stossend, dass jungen B\u00fcrgern und B\u00fcrgerinnen mit abgeschlossener Ausbildung vor ihrem Eintritt in die Rekrutenschule der Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung (ALE) verneint werde. Das Seco hat die Zeitspanne, w\u00e4hrend deren die versicherte Person mindestens dem Arbeitsmarkt zur Verf\u00fcgung stehen muss, auf drei Monate festgesetzt. Damit wird die Benachteiligung der in dieser Motion betroffenen Personen beseitigt.&#13;<\/p>\n<h3>Vereinbarkeit von Familie und Beruf gew\u00e4hrleisten Motion Leutenegger Oberholzer (04.3789).<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Motion verlangt mittels Revision von Art. 15 Avig sicherzustellen, dass arbeitslose Versicherte mit betreuungspflichtigen Kindern in der ALV nicht diskriminiert werden. Der Bundesrat hielt in seiner Antwort fest, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf f\u00fcr den Bundesrat eine Priorit\u00e4t habe. Dies d\u00fcrfe jedoch nicht in Form eines Sonderstatus von bestimmten Personengruppen geschehen. Der Bezug von ALE stehe der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht im Wege. Die Bedingungen seien f\u00fcr arbeitende wie arbeitslose Personen gleich. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen &#8211; insbesondere die spezifischen Weisungen &#8211; seien ausreichend, damit der Bezug von ALE nicht zu Unrecht vom Nachweis eines Betreuungsplatzes abh\u00e4ngig gemacht werde. Der Aufsichtsbeh\u00f6rde sei jedoch bewusst, dass in der Praxis den Weisungen des Seco nicht immer im gleichen Masse nachgelebt werde. Zum gleichen Thema wurde die Anfrage \u00abGleiche Rechte f\u00fcr arbeitslose M\u00fctter\u00bb Anfrage Fehr (04.1160). eingereicht.&#13;<\/p>\n<h3>Erh\u00f6hung der Anzahl Taggelder in Kantonen mit erh\u00f6hter Arbeitslosigkeit &#8211; keine Diskriminierung von jungen Arbeitslosen Interpellation John-Calame (05.3859) und Motion Zysiadis (05.3279).<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDer am 1. Juni 2005 in Kraft getretene Art. 41c Abs. 1bis Aviv befugt den Bundesrat, die H\u00f6chstzahl der Taggelder zu erh\u00f6hen, und zwar generell oder altersabh\u00e4ngig. Diese Massnahme wurde in den Kantonen Genf, Neuenburg (MS-Region 103) und Waadt f\u00fcr Arbeitslose ab dem 50. Altersjahr beschlossen. Beide Urheber der parlamentarischen Vorst\u00f6sse sehen darin eine Diskriminierung gegen\u00fcber jungen Arbeitslosen. Der Bundesrat hebt in seiner Antwort hervor, dass \u00e4ltere Arbeitnehmende insgesamt weniger von Arbeitslosigkeit betroffen seien, dass sie aber l\u00e4nger arbeitslos blieben. Da sich ihre Situation von derjenigen der jungen Arbeitslosen unterscheide, liege keine Diskriminierung vor.&#13;<\/p>\n<h2>Aufsichtskommission ALV<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Mitgliederbestand der Aufsichtskommission des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung blieb 2005 konstant. Als Nachfolger der zur\u00fcckgetretenen Herren Prof. Dr. Yves Fl\u00fcckiger, Thomas Br\u00fcgger und Dr. Hans-Peter Burkhard wurden die Herren Prof. Dr. Claude Jeanrenaud als Vertreter der Wissenschaft, Michael Eggler als Vertreter der Eidg. Finanzverwaltung und Marc Genilloud, Pr\u00e4sident des Verbandes Schweizerischer Arbeits\u00e4mter, als Vertreter der Kantone gew\u00e4hlt. \u00a0Die Aufsichtskommission \u00fcbernimmt im Bereich der Arbeitslosenversicherung \u00dcberwachungs-, Beratungs- und Entscheidfunktionen. Sie trat im Berichtsjahr zu insgesamt 3 Sitzungen (Vorjahr 4) zusammen. Die Kommission befasste sich unter anderem mit folgenden Themen: \u00a0&#8211; Neue Finanzierung der arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM); \u00a0&#8211; Massnahmen bez\u00fcglich Jugendarbeitslosigkeit; \u00a0&#8211; Entwicklung der Performance der \u00f6ffentlichen Stellenvermittlung 1998-2003; \u00a0&#8211; Neukonzeption Avam; \u00a0&#8211; Auswirkungen der Sparmassnahmen des Bundes auf die ALV; \u00a0&#8211; Budgets 2006 (Ausgleichsstelle; AMM; ALV-Kassen; RAV\/LAM\/Kast)\u00a0&#8211; Massnahmen zur Sicherstellung der l\u00e4ngerfristigen Finanzierung der ALV.&#13;<\/p>\n<h2>Finanzen<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<h3>Beitr\u00e4ge der Versicherten und Arbeitgeber<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nBei einem Beitragssatz von 2% beliefen sich die Beitr\u00e4ge der Versicherten und Arbeitgeber im Berichtsjahr auf 4361,9 Mio. Franken (2004: 4357,6 Mio.Fr.). Diese haben gegen\u00fcber dem Vorjahr um 4,3 Mio. Franken oder 0,1% zugenommen.&#13;<\/p>\n<h3>Arbeitslosenentsch\u00e4digungen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Berichtsjahr wurden insgesamt 4352,5 Mio. Franken (2004: 4749,7 Mio. Fr.) Entsch\u00e4digungen an Arbeitslose ausgerichtet. Dies sind 397,2 Mio. Franken oder 8,4% weniger als im Vorjahr. Es wurden somit durchschnittlich je Monat rund 363 Mio. Franken ausbezahlt. Die Anzahl der Arbeitslosen belief sich im Berichtsjahr auf 148537 Personen im Jahresdurchschnitt (2004: 153091). Dies entspricht einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 3,8% (2004: 3,9%).&#13;<\/p>\n<h3>Taggelder aus arbeitsmarktlichen Massnahmen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Berichtsjahr wurden insgesamt 273,2 Mio. Franken (2004: 281,3 Mio. Fr.) an Taggeldern f\u00fcr AMM aufgewendet.&#13;<\/p>\n<h3>Arbeitsmarktliche Massnahmen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nAn individuellen AMM sind im Berichtsjahr 270,6 Mio. Franken (2004: 275,2 Mio. Fr.) ausbezahlt worden. Das sind 1,7&nbsp;% weniger als 2004. Die kollektiven AMM haben sich gegen\u00fcber dem Vorjahr um 0,8 Mio. Franken oder 0,2% auf 409,1 Mio. Franken erh\u00f6ht (2004: 408,3 Mio. Fr.).&#13;<\/p>\n<h2>Beitragsr\u00fcckerstattungen an Nachbarstaaten f\u00fcr Grenzg\u00e4nger<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nHier handelt es sich um erhobene ALV-Beitr\u00e4ge von Grenzg\u00e4ngern, die in der Schweiz arbeiten, jedoch im Ausland wohnen. Die Schweiz als Besch\u00e4ftigungsstaat \u00fcberweist den Nachbarstaaten gem\u00e4ss den einzelnen Abkommen diese Beitr\u00e4ge zur Abdeckung des Risikos der Ganzarbeitslosigkeit. Im Berichtsjahr betragen diese \u00dcberweisungen 198,4 Mio. Franken (2004: 196,7 Mio. Fr.).&#13;<\/p>\n<h2>Beitragsr\u00fcckerstattungen Kurzaufenthalter<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der Einf\u00fchrung der bilateralen Vertr\u00e4ge per 1. Juni 2002 mit den EU-Staaten sowie der Efta-Konvention wurde die Schweiz verpflichtet, die Retrozessionen der ALV-Lohnbeitr\u00e4ge der Kurzaufenthalter einzuf\u00fchren, die zu wenig Beitragszeit f\u00fcr einen Bezug von ALE in der Schweiz aufweisen (ohne Liechtenstein). Im Berichtsjahr betrugen diese Beitragsr\u00fcckerstattungen 21,3 Mio. Franken (2004: 21,7 Mio. Fr.).&#13;<\/p>\n<h2>Ergebnis<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Rechnung schloss im Berichtsjahr mit einem Defizit von 1878,3 Mio. Franken ab (2004: Defizit von 2271,9 Mio. Fr.).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abAuszahlungen der Arbeitslosenkassen, 1996-2005\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abAusgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung: Bilanz per 31. Dezember 2005\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 2 \u00abAusgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung: Rechnungsergebnis 1. Januar bis 31. Dezember 2005\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 3 \u00abAufteilung individuelle arbeitsmarktliche Massnahmen\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 4 \u00abAufteilung der Verwaltungskosten\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Jahr 2005 stabilisierte sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote sank gegen\u00fcber dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 3,8%. Das Wachstum des Bruttoinlandproduktes (BIP) von 1,9% brachte zwar im Jahresverlauf 2005 eine Kehrtwende bei der Besch\u00e4ftigungsentwicklung; allerdings reichte diese noch nicht aus, um die Besch\u00e4ftigungsverluste des Vorjahres ganz wettzumachen. 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