{"id":124604,"date":"2006-09-01T12:00:00","date_gmt":"2006-09-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/09\/bruggmann-6\/"},"modified":"2023-08-23T23:46:58","modified_gmt":"2023-08-23T21:46:58","slug":"bruggmann-5","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/09\/bruggmann-5\/","title":{"rendered":"Weichenstellung bei der schweizerischen Ostzusammenarbeit"},"content":{"rendered":"<p>Am 24. M\u00e4rz dieses Jahres hat das eidgen\u00f6ssische Parlament das neue Bundesgesetz \u00fcber die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost) mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Im St\u00e4nderat wurde das BG Ost mit 37:1 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) und im Nationalrat mit 127:53 Stimmen (bei 14 Enthaltungen) verabschiedet. Nach dem Zustandekommen des Referendums gegen diese Vorlage wird das Schweizer Volk am 26. November 2006 Gelegenheit haben, \u00fcber die Fortf\u00fchrung der schweizerischen Ostzusammenarbeit zu entscheiden. Diese Ostzusammenarbeit umfasst einerseits die traditionelle Transitionshilfe und andererseits den so genannten Erweiterungsbeitrag zugunsten der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten. Bei einer Ablehnung des BG Ost durch das Volk w\u00fcrde nicht nur die Rolle der Schweiz als mitverantwortlicher und solidarischer Partner bei den Bem\u00fchungen um ein friedliches und prosperierendes Europa ernsthaft in Frage gestellt, sondern auch die erfolgreiche Weiterf\u00fchrung des bilateralen Weges mit der EU.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200609_22_Bruggmann_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSeit 1990 f\u00f6rdert die Schweiz den \u00dcbergang der ehemals kommunistischen Staaten in Osteuropa und Zentralasien zu Demokratien mit sozialer Marktwirtschaft (Transitionshilfe). Dieser \u00dcbergang oder Transitionsprozess ist noch nicht \u00fcberall abgeschlossen und bedarf nach Ansicht von Bundesrat und Parlament weiterhin der Unterst\u00fctzung durch die Schweiz. Der Bundesrat hat im Mai 2004 gegen\u00fcber der EU seine Absicht bekundet, unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Parlament und das Volk, einen Beitrag an die Kosten ihrer j\u00fcngsten Erweiterung um zehn neue Mitgliedstaaten zu leisten. Am 1. Mai 2004 sind Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern der Europ\u00e4ischen Union beigetreten. Dieser Beitrag soll sich &#8211; ebenso wie die Fortf\u00fchrung der traditionellen Transitionshilfe f\u00fcr S\u00fcdosteuropa und Zentralasien &#8211; auf das auf zehn Jahre befristete neue BG Ost st\u00fctzen. Beim Referendum \u00fcber das BG Ost stehen somit zwei Instrumente der schweizerischen Aussenpolitik zur Disposition, die im Folgenden kurz beschrieben werden.&#13;<\/p>\n<h2>Transitionshilfe<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Schweiz hat f\u00fcr die Unterst\u00fctzung des Transitionsprozesses der ehemals planwirtschaftlich organisierten Ein-Parteien-Staaten im sowjetischen Einflussbereich in marktwirtschaftlich verfasste, demokratische Rechtsstaaten bisher insgesamt 3450 Mio. Franken aufgewendet; das entspricht j\u00e4hrlich durchschnittlich rund 200 Mio. Franken. Sie hat damit seit dem Fall der Berliner Mauer einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit, Stabilit\u00e4t und Wohlstand in Europa geleistet. Mit den von ihr finanzierten Projekten und Programmen verfolgt die Schweiz zwei Hauptziele:\u00a0&#8211; die F\u00f6rderung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sowie den Aufbau und die Festigung stabiler demokratischer Institutionen;\u00a0&#8211; die F\u00f6rderung einer wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Entwicklung, die auf marktwirtschaftlichen Grunds\u00e4tzen beruht.\u00a0\u00a0Die Transitionsunterst\u00fctzung wird von der Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) und dem Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) umgesetzt. In dreizehn L\u00e4ndern sind gemeinsame Kooperationsb\u00fcros von Deza\/Seco vor Ort f\u00fcr die Begleitung der Projekte verantwortlich. Die Transitionsunterst\u00fctzung der Schweiz geniesst sowohl bei den Empf\u00e4ngerl\u00e4ndern als auch in der internationalen Gemeinschaft ein hohes Ansehen. Eine von unabh\u00e4ngiger Seite durchgef\u00fchrte Evaluation Vgl. Arbeitsgemeinschaft Nadel (ETHZ) und Terra Consult; 12 Jahre Ostzusammenarbeit, Bilanz der \u00f6ffentlichen schweizerischen Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS 1990-2002, unabh\u00e4ngiger Expertenbericht, Bern, August 2003. aus dem Jahr 2003 hat best\u00e4tigt, dass die Massnahmen effizient und wirkungsvoll sind.\u00a0Trotz grosser Reformanstrengungen und bedeutender ausl\u00e4ndischer Unterst\u00fctzung &#8211; in erster Linie durch die EU &#8211; ist der politische und wirtschaftliche Systemwandel in Osteuropa noch nicht abgeschlossen. W\u00e4hrend die mitteleurop\u00e4ischen und baltischen Staaten in ihrem Reformprozess weit fortgeschritten sind und die bisher erzielten Erfolge mit ihrem EU-Beitritt festigen konnten, stehen die L\u00e4nder S\u00fcdosteuropas (Balkan), die Ukraine, Moldawien sowie die ehemaligen Sowjetrepubliken im S\u00fcdkaukasus (Georgien, Armenien, Aserbaidschan) und in Zentralasien (Kirgistan, Tadschikistan, Usbekistan) weiterhin vor sehr grossen Herausforderungen. Die Aufl\u00f6sung der alten Strukturen hat einen wirtschaftlichen Einbruch (Transitionsrezession) verursacht, von dem sich viele dieser L\u00e4nder noch nicht erholt haben. Folgen dieses Einbruchs sind eine Verarmung gr\u00f6sserer Bev\u00f6lkerungsschichten, der Zusammenbruch der Sozialwerke, wachsende Kriminalit\u00e4t, bewaffnete Konflikte und damit zusammenh\u00e4ngend eine hohe Auswanderungsrate. Die Weiterf\u00fchrung der ausl\u00e4ndischen Hilfe ist in diesen L\u00e4ndern notwendig, wenn der Transitionsprozess vorangebracht und friedensgef\u00e4hrdende R\u00fcckschl\u00e4ge vermieden werden sollen. Die Debatten in den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten haben gezeigt, dass eine \u00fcberwiegende Mehrheit der Parlamentarier diese Einsch\u00e4tzung teilt und die Fortsetzung der Unterst\u00fctzung der Transitionsl\u00e4nder durch die Schweiz klar bef\u00fcrwortet.\u00a0Die grosse Mehrheit der oben erw\u00e4hnten Staaten wird der EU wegen der geografischen Lage nicht oder wegen des R\u00fcckstands in der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entwicklung erst in ferner Zukunft beitreten k\u00f6nnen. Von einem baldigen Beitritt ist im Falle Bulgariens und Rum\u00e4niens (beide voraussichtlich Anfang 2007) sowie Kroatiens auszugehen.&#13;<\/p>\n<h2>Erweiterungsbeitrag<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat hat die am 1. Mai 2004 vollzogene Erweiterung der EU als historischen Schritt zur endg\u00fcltigen \u00dcberwindung der europ\u00e4ischen Teilung infolge des Zweiten Weltkriegs begr\u00fcsst. Zudem hat er die Integration der neuen EU-Mitgliedstaaten in die gemeinschaftlichen europ\u00e4ischen Strukturen als grossen Beitrag zur Sicherung von Frieden, Stabilit\u00e4t und Wohlstand auf dem gesamten Kontinent anerkannt.\u00a0Die EU-Erweiterung ist f\u00fcr die Gemeinschaft mit hohen Kosten verbunden. Bis zum Ablauf der vereinbarten \u00dcbergangsfristen m\u00fcssen die neuen EU-Mitgliedstaaten s\u00e4mtliche im Gemeinschaftsrecht (\u00abacquis communautaire\u00bb) festgelegten Normen und Standards erf\u00fcllen, was umfangreiche Investitionen erfordert (vgl. Tabelle 1 f\u00fcr den Umweltbereich). Zwar steigt die Wirtschaftskraft der neuen EU-Staaten stetig an, doch erreicht ihre reale Kaufkraft pro Kopf erst etwas mehr als die H\u00e4lfte des EU-Durchschnitts. Gem\u00e4ss einem Bericht der UNO zum Thema \u00abAngleichung der neuen Mitgliedstaaten an den durchschnittlichen Entwicklungsstand der EU-15\u00bb (vgl. www.nobe.pl\/cee.htm, Central and Eastern Europe 2000-2040) braucht beispielsweise Polen auch bei einem anhaltend hohen Wirtschaftswachstum noch mehr als 40 Jahre, um seinen betr\u00e4chtlichen R\u00fcckstand wettzumachen. Aus diesem Grund unterst\u00fctzt die EU den Aufholprozess ihrer neuen Mitglieder mit erheblichen finanziellen Mitteln. Dies geschieht \u00fcber die zur St\u00e4rkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts (Koh\u00e4sion) geschaffenen drei Instrumente: den Europ\u00e4ischen Koh\u00e4sionsfonds, den Europ\u00e4ischen Fonds f\u00fcr regionale Entwicklung sowie den Europ\u00e4ischen Sozialfonds. In der kommenden Haushaltperiode 2007-2013 werden sich die entsprechenden Aufwendungen auf j\u00e4hrlich durchschnittlich 33 Mrd. Franken belaufen. Auch die drei zum Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum (EWR) geh\u00f6renden Efta-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island unterst\u00fctzen diese Anstrengungen. Norwegen zum Beispiel stellt w\u00e4hrend f\u00fcnf Jahren (2004-2009) umgerechnet insgesamt 1,6 Mrd. Franken zugunsten der neuen EU-Mitgliedstaaten bereit. \u00a0Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat seine Absicht, sich solidarisch an den Lasten der EU-Erweiterung zu beteiligen, in einem Memorandum of Understanding mit der EU konkretisiert. In diesem v\u00f6lkerrechtlich unverbindlichen Dokument, das am 27. Februar 2006 unterzeichnet wurde, erkl\u00e4rt die Schweiz ihre Bereitschaft, zur Unterst\u00fctzung vorrangiger Projekte in den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten insgesamt 1 Mrd. Franken zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Aufteilung dieses Betrages auf die zehn Staaten basiert im Wesentlichen auf der Bev\u00f6lkerungsgr\u00f6sse und dem realen Pro-Kopf-Einkommen (vgl. Grafik 1). Finanziert werden sollen Projekte in den Bereichen:\u00a0&#8211; Sicherheit, Stabilit\u00e4t und Unterst\u00fctzung von Reformen;\u00a0&#8211; Umwelt und Infrastruktur;\u00a0&#8211; F\u00f6rderung des Privatsektors sowie\u00a0&#8211; menschliche und soziale Entwicklung.\u00a0\u00a0Die Auswahl der Projekte erfolgt gemeinsam durch die Schweiz und den entsprechenden Partnerstaat. Der Erweiterungsbeitrag wird innerhalb von f\u00fcnf Jahren verpflichtet, wobei die Finanzierungsentscheide durch die Schweiz getroffen werden. Entsprechend dem Zeitbedarf f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der bewilligten Projekte wird f\u00fcr die vollst\u00e4ndige Auszahlung des Beitrages von einem Zeitraum von zehn Jahren ausgegangen (vgl.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1<\/b>&#13;<br \/>\nEntsprechend der Auszahlungsperiode von zehn Jahren wird der Bundeshaushalt durch den Erweiterungsbeitrag von 1 Mrd. Franken \u00fcber diesen Zeitraum j\u00e4hrlich mit durchschnittlich 100 Mio. Franken belastet werden. Die Finanzierung erfolgt budgetneutral: 60% dieses Betrages werden gem\u00e4ss dem Entscheid des Bundesrates vom 16. Juni 2006 durch K\u00fcrzungen bei der Transitionshilfe kompensiert; 40&nbsp;% werden aus dem Haushalt refinanziert, und zwar durch Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen. Die Mehreinnahmen des Bundes aufgrund des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU (Bilaterale II) &#8211; j\u00e4hrlich sch\u00e4tzungsweise 50 Mio. Franken &#8211; fliessen in den Bundeshaushalt. Die 40%-Refinanzierung ist darum ohne zus\u00e4tzliche Belastung der Schweizer Steuerzahlenden m\u00f6glich. Da die K\u00fcrzungen bei der Transitionshilfe zu einem grossen Teil bei L\u00e4ndern vorgenommen werden, welche nicht zur Kategorie der Entwicklungsl\u00e4nder geh\u00f6ren (Bulgarien, Rum\u00e4nien, Russland), kann die Reduktion der \u00f6ffentlichen Entwicklungshilfe auf ein Minimum beschr\u00e4nkt werden. Bei einem Gesamtvolumen der \u00f6ffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz von j\u00e4hrlich 2,2 Mrd. Franken (2005) wird die Reduktion voraussichtlich weniger als 1% ausmachen.).\u00a0Die Umsetzung des Erweiterungsbeitrags geschieht autonom durch die Schweiz in enger Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten. Sie ist nicht der EU-Koh\u00e4sionspolitik unterstellt. Bei der Auswahl und Durchf\u00fchrung der Projekte soll der EU-Koh\u00e4sionspolitik jedoch Rechnung getragen werden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass die Vorgaben der EU betreffend das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen, staatliche Beihilfen und Eigenfinanzierungsanteile der lokalen Partner ber\u00fccksichtigt und nicht unterlaufen werden sollen.&#13;<\/p>\n<h2>Schweizerische Interessenpolitik<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAufgrund ihrer geografischen Lage h\u00e4ngt das wirtschaftliche Wohlergehen der Schweiz sehr direkt von den guten Beziehungen zur EU und von der Vermeidung von konflikttr\u00e4chtigen politischen Entwicklungen auf dem europ\u00e4ischen Kontinent ab. Das schweizerische Engagement in Osteuropa und in Zentralasien ist zum einen Ausdruck einer solidarischen Mitverantwortung f\u00fcr Prosperit\u00e4t und Stabilit\u00e4t in diesem Teil der Erde. Zum andern liegt es aber auch im wohlverstandenen Eigeninteresse unseres Landes. F\u00fcr die Fortf\u00fchrung dieser konkreten Interessenpolitik sprechen namentlich die folgenden Argumente:&#13;<\/p>\n<h3>Sicherung der guten Beziehungen mit der EU<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Erweiterungsbeitrag und die Transitionshilfe sind unter dem Aspekt einer angemessenen Lastenteilung bei der Unterst\u00fctzung der Reformanstrengungen in Osteuropa wichtig f\u00fcr das gute Verh\u00e4ltnis zur EU. Der weitere Erfolg des bilateralen Weges h\u00e4ngt wesentlich davon ab, dass die Schweiz bei der Bew\u00e4ltigung von gesamteurop\u00e4ischen Herausforderungen solidarisch mitwirkt und als verl\u00e4sslicher Partner wahrgenommen wird. Nur dann k\u00f6nnen wir von der EU und ihren Mitgliedstaaten erwarten, dass sie unseren Anliegen auch k\u00fcnftig entgegenkommen und Hand zu L\u00f6sungen bieten. Wenn man bedenkt, dass Norwegen mit seinen 4,5 Mio. Einwohnern 60% mehr leistet als die Schweiz und unser Erweiterungsbeitrag nur etwas mehr als 0,5% der EU-Leistungen zugunsten der neuen Mitgliedstaaten ausmacht, kann man 1 Mrd. Franken verteilt auf zehn Jahre kaum als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig bezeichnen.&#13;<\/p>\n<h3>Wirtschaftliche Vorteile<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie EU ist nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich unser wichtigster Partner. Rund zwei Drittel unserer Exporte gehen in die EU. Die Aufrechterhaltung des freien Marktzugangs in die EU ist f\u00fcr die schweizerische Wirtschaft lebenswichtig. Der Erweiterungsbeitrag tr\u00e4gt dazu bei, diesen Marktzugang zu sichern und unsere Exporte in die gesamte EU und in die Transitionsl\u00e4nder weiter anwachsen zu lassen.\u00a0Aus der Transitionshilfe ergeben sich f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft direkte finanzielle R\u00fcckfl\u00fcsse in Form von Lieferauftr\u00e4gen und Mandaten. Die schweizerische Unterst\u00fctzung von Infrastrukturprojekten im Rahmen der Transitionshilfe hat seit 1990 zu direkten Lieferauftr\u00e4gen an schweizerische Unternehmen im Umfang von 780 Mio. Franken gef\u00fchrt.\u00a0Bereits heute k\u00f6nnen sich schweizerische Unternehmen gleichberechtigt mit EU-Unternehmen an den Ausschreibungen im Rahmen der EU-Koh\u00e4sionspolitik beteiligen, und zwar in der ganzen EU. Allein die \u00fcber die Strukturfonds und den Koh\u00e4sionsfonds der EU bereitgestellten Mittel belaufen sich ab 2007 auf j\u00e4hrlich 66 Mrd. Franken. Mit dem Erweiterungsbeitrag w\u00fcrde auch bei den Vergabestellen in der EU ein betr\u00e4chtliches Mass an Goodwill f\u00fcr die Schweiz geschaffen. Die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr schweizerische Unternehmen, neue Kontakte zu kn\u00fcpfen und Auftr\u00e4ge aus Projekten zu erhalten, welche durch EU-Fonds finanziert werden, d\u00fcrften sich vor allem in den neuen Mitgliedstaaten wesentlich verbessern (T\u00fcr\u00f6ffnungseffekt).\u00a0Die Schweizer Wirtschaft profitiert generell vom Gedeihen der osteurop\u00e4ischen Wachstumsm\u00e4rkte. Die substanziellen Handelsbilanz\u00fcbersch\u00fcsse mit den neuen EU-Mitgliedstaaten (2005: 1,4 Mrd. Fr.) und den Transitionsl\u00e4ndern Die Zahlenangabe bezieht sich auf diejenigen Staaten, in denen die Schweiz Transitionshilfe leistet: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kirgistan, Moldawien, Russische F\u00f6deration, Tadschikistan, Ukraine, Usbekistan (GUS-Staaten); Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Mazedonien, Rum\u00e4nien, Serbien &amp; Montenegro (S\u00fcdosteuropa). Quelle: Eidg. Zollverwaltung. (2005: 1,7 Mrd. Fr.) belegen, dass durch den wirtschaftlichen Austausch mit diesen Staaten in der Schweiz zus\u00e4tzliche Arbeitspl\u00e4tze und Einkommen geschaffen werden. Die Schweiz hat deshalb auch wirtschaftlich ein grosses Interesse, dass dieser Prozess weitergeht. Die rasche Zunahme der Kaufkraft und der grosse Nachholbedarf &#8211; v.a. in den Bereichen Energie, Verkehr, Gesundheit und Umweltschutz &#8211; d\u00fcrften die Nachfrage dieser L\u00e4nder nach G\u00fctern, bei denen Schweizer Unternehmen traditionell komparative Vorteile besitzen, weiter ansteigen lassen. Dank der Unterst\u00fctzung beim Aufbau von stabilen Institutionen und einer leistungsf\u00e4higen Infrastruktur werden diese L\u00e4nder zunehmend verl\u00e4sslichere und interessantere Wirtschaftspartner. Aufgrund der Ausdehnung des Freihandelsabkommens von 1972 und der bilateralen Vertr\u00e4ge auf die neuen EU-Mitgliedstaaten hat die Schweiz zu diesen neuen M\u00e4rkten einen diskriminierungsfreien Zugang mit viel versprechenden Zukunftschancen.&#13;<\/p>\n<h3>Sicherheit, Stabilit\u00e4t, Verminderung der unerw\u00fcnschten Migration<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nArmut, hohe Einkommensunterschiede und schwache staatliche Institutionen bilden in einigen Teilen Osteuropas erhebliche Sicherheitsrisiken. In schwachen Staaten kann sich das organisierte Verbrechen &#8211; auch grenz\u00fcberschreitend &#8211; leichter entfalten. In verschiedenen Regionen (v.a. Balkan, S\u00fcdkaukasus) m\u00fcssen weitere wirtschaftliche Fortschritte erzielt und der Rechtsstaat gefestigt werden, um das Risiko eines Wiederaufflammens von bewaffneten Konflikten zu minimieren. Vor Ort f\u00f6rdert die Schweiz die Verbesserung der Lebensverh\u00e4ltnisse und die St\u00e4rkung des Demokratisierungsprozesses. Weniger Menschen sehen sich deshalb gezwungen, aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden oder aufgrund von Sicherheitsrisiken ihr Land in Richtung Westeuropa zu verlassen.&#13;<\/p>\n<h3>Umwelt, Klimaschutz<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDurch die Ostzusammenarbeit tr\u00e4gt die Schweiz dazu bei, den Energieverbrauch und die Schadstoffemissionen zu senken sowie die Wasserqualit\u00e4t zu verbessern und die Artenvielfalt in Europa zu erhalten. Dies kommt ihr selber direkt oder indirekt auch zugute. Mit der Modernisierung von thermischen Kraftwerken in Osteuropa lassen sich etwa Treibhausgase viel kosteng\u00fcnstiger verringern als mit Investitionen in schweizerische Kraftwerke, die technisch wesentlich ausgereifter sind. In den Erweiterungsbeitrag liesse sich aufgrund dieses Sachverhalts eine wirksame Klimaschutzkomponente einbauen.&#13;<\/p>\n<h2>N\u00e4chste Etappen\/Ausblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Falle einer Annahme des BG Ost durch das Volk wird der Bundesrat dem Parlament zwei separate Rahmenkredite beantragen &#8211; einen f\u00fcr die Fortsetzung der Transitionshilfe in S\u00fcdosteuropa und Zentralasien sowie einen f\u00fcr den Erweiterungsbeitrag zugunsten der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten.\u00a0Durch das BG Ost wird der Bundesrat erm\u00e4chtigt, mit den einzelnen Partnerstaaten der Ostzusammenarbeit bilaterale Rahmenabkommen auszuhandeln, in welchen die Modalit\u00e4ten der Kooperation im Rahmen der Transitionshilfe resp. des Erweiterungsbeitrages festgelegt werden.\u00a0Nach dem Inkrafttreten dieser Rahmenabkommen kann mit der operationellen Umsetzung &#8211; d.h. mit der Identifizierung, Beurteilung und Genehmigung von Projekten &#8211; begonnen werden (vgl.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 2<\/b>&#13;<br \/>\n&#8211; Die schweizerische Unterst\u00fctzung soll in jedem der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten auf ein paar wenige thematische Priorit\u00e4ten (z.B. Abwasserreinigung, St\u00e4rkung des Justizwesens) und in den gr\u00f6sseren L\u00e4ndern auch geografisch (ausserhalb der Hauptstadtzonen) konzentriert werden. Kriterien f\u00fcr die Bestimmung der Priorit\u00e4ten sind u.a. der ausgewiesene Nachholbedarf, die Vorgaben der nationalen Planung, die gemachten Erfahrungen der Schweiz in der Transitionsphase sowie das Vorhandensein eines konkurrenzf\u00e4higen Angebots von G\u00fctern und Dienstleistungen in der Schweiz.- Die Verantwortung f\u00fcr die Projektidentifizierung und -vorbereitung entsprechend den vereinbarten Priorit\u00e4ten liegt grunds\u00e4tzlich beim Partnerstaat. Die zu finanzierenden Projekte werden gemeinsam ausgew\u00e4hlt; die Finanzierungsentscheide werden von der Schweiz getroffen.- In jedem Partnerland wird eine nationale Koordinationseinheit (National Coordination Unit) bestimmt, welche f\u00fcr die Entgegennahme und die erste Beurteilung von Projektvorschl\u00e4gen zust\u00e4ndig ist.- Projekteingaben sind erst nach Abschluss des bilateralen Rahmenabkommens m\u00f6glich. Sie erfolgen ausschliesslich in den Partnerl\u00e4ndern. Deza\/Seco treten nur auf Projektgesuche ein, welche sie von der nationalen Koordinationseinheit erhalten.- Die Vergabe von Lieferauftr\u00e4gen und Mandaten erfolgt entsprechend den Richtlinien der EU und der Welthandelsorganisation (WTO) \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen. Die Projekttr\u00e4ger sind gegen\u00fcber Deza\/Seco daf\u00fcr verantwortlich, dass die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden.- Deza\/Seco stellen mit jedem Partnerland ein wirksames Controlling sicher. f\u00fcr den Erweiterungsbeitrag). F\u00fcr jedes Projekt wird ein Projektabkommen abgeschlossen, in welchem die Durchf\u00fchrung und die Verantwortung der beteiligten Partner im Detail geregelt sind.\u00a0Ein Nein des Volkes zum BG Ost h\u00e4tte unter anderem zur Folge, dass die Fortsetzung der Transitionshilfe gef\u00e4hrdet w\u00e4re und die Schweiz die auch in ihrem eigenen Interesse liegende Integration der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten in die gesamteurop\u00e4ischen Strukturen nicht unterst\u00fctzen k\u00f6nnte. Die Rolle der Schweiz als mitverantwortlicher und solidarischer Partner bei den Bem\u00fchungen um ein friedliches und prosperierendes Europa w\u00fcrde dadurch ernsthaft in Frage gestellt. Die erfolgreiche Weiterf\u00fchrung des bilateralen Weges mit der EU w\u00e4re ausserdem erheblich gef\u00e4hrdet. Welche konkreten Auswirkungen dies im Einzelnen h\u00e4tte, ist ungewiss. Es ist aber davon auszugehen, dass nicht nur die allf\u00e4llige Verhandlung neuer Abkommen betroffen w\u00e4re; Schwierigkeiten k\u00f6nnten auch bei der Anwendung der bestehenden Vertr\u00e4ge auftreten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abGeografische Aufteilung des Erweiterungsbeitrags (1 Mrd. Franken)\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abInvestitionen in die Umwelt &#8211; Kosten der Anpassung an die EU-Umweltstandards\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1: Finanzierung des Erweiterungsbeitrags<\/b>&#13;<br \/>\nEntsprechend der Auszahlungsperiode von zehn Jahren wird der Bundeshaushalt durch den Erweiterungsbeitrag von 1 Mrd. Franken \u00fcber diesen Zeitraum j\u00e4hrlich mit durchschnittlich 100 Mio. Franken belastet werden. Die Finanzierung erfolgt budgetneutral: 60% dieses Betrages werden gem\u00e4ss dem Entscheid des Bundesrates vom 16. Juni 2006 durch K\u00fcrzungen bei der Transitionshilfe kompensiert; 40&nbsp;% werden aus dem Haushalt refinanziert, und zwar durch Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen. Die Mehreinnahmen des Bundes aufgrund des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU (Bilaterale II) &#8211; j\u00e4hrlich sch\u00e4tzungsweise 50 Mio. Franken &#8211; fliessen in den Bundeshaushalt. Die 40%-Refinanzierung ist darum ohne zus\u00e4tzliche Belastung der Schweizer Steuerzahlenden m\u00f6glich. Da die K\u00fcrzungen bei der Transitionshilfe zu einem grossen Teil bei L\u00e4ndern vorgenommen werden, welche nicht zur Kategorie der Entwicklungsl\u00e4nder geh\u00f6ren (Bulgarien, Rum\u00e4nien, Russland), kann die Reduktion der \u00f6ffentlichen Entwicklungshilfe auf ein Minimum beschr\u00e4nkt werden. Bei einem Gesamtvolumen der \u00f6ffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz von j\u00e4hrlich 2,2 Mrd. Franken (2005) wird die Reduktion voraussichtlich weniger als 1% ausmachen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 2: Grunds\u00e4tze f\u00fcr die operationelle Umsetzung des Erweiterungsbeitrags<\/b>&#13;<br \/>\n&#8211; Die schweizerische Unterst\u00fctzung soll in jedem der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten auf ein paar wenige thematische Priorit\u00e4ten (z.B. Abwasserreinigung, St\u00e4rkung des Justizwesens) und in den gr\u00f6sseren L\u00e4ndern auch geografisch (ausserhalb der Hauptstadtzonen) konzentriert werden. Kriterien f\u00fcr die Bestimmung der Priorit\u00e4ten sind u.a. der ausgewiesene Nachholbedarf, die Vorgaben der nationalen Planung, die gemachten Erfahrungen der Schweiz in der Transitionsphase sowie das Vorhandensein eines konkurrenzf\u00e4higen Angebots von G\u00fctern und Dienstleistungen in der Schweiz.- Die Verantwortung f\u00fcr die Projektidentifizierung und -vorbereitung entsprechend den vereinbarten Priorit\u00e4ten liegt grunds\u00e4tzlich beim Partnerstaat. Die zu finanzierenden Projekte werden gemeinsam ausgew\u00e4hlt; die Finanzierungsentscheide werden von der Schweiz getroffen.- In jedem Partnerland wird eine nationale Koordinationseinheit (National Coordination Unit) bestimmt, welche f\u00fcr die Entgegennahme und die erste Beurteilung von Projektvorschl\u00e4gen zust\u00e4ndig ist.- Projekteingaben sind erst nach Abschluss des bilateralen Rahmenabkommens m\u00f6glich. Sie erfolgen ausschliesslich in den Partnerl\u00e4ndern. Deza\/Seco treten nur auf Projektgesuche ein, welche sie von der nationalen Koordinationseinheit erhalten.- Die Vergabe von Lieferauftr\u00e4gen und Mandaten erfolgt entsprechend den Richtlinien der EU und der Welthandelsorganisation (WTO) \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen. Die Projekttr\u00e4ger sind gegen\u00fcber Deza\/Seco daf\u00fcr verantwortlich, dass die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden.- Deza\/Seco stellen mit jedem Partnerland ein wirksames Controlling sicher.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 3: N\u00fctzlicher Link<\/b>&#13;<br \/>\nWeitere Informationen sind im Internet unter <a href=\"http:\/\/www.bundesgesetzost.admin.ch\">www.bundesgesetzost.admin.ch<\/a> zu finden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 24. M\u00e4rz dieses Jahres hat das eidgen\u00f6ssische Parlament das neue Bundesgesetz \u00fcber die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost) mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Im St\u00e4nderat wurde das BG Ost mit 37:1 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) und im Nationalrat mit 127:53 Stimmen (bei 14 Enthaltungen) verabschiedet. 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