{"id":124609,"date":"2006-09-01T12:00:00","date_gmt":"2006-09-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/09\/chavaz-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:47:15","modified_gmt":"2023-08-23T21:47:15","slug":"chavaz-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/09\/chavaz-3\/","title":{"rendered":"Ein Freihandelsabkommen Schweiz-EU im Agrarbereich w\u00e4re eine Chance"},"content":{"rendered":"<p>Ein Freihandelsabkommen (FHA) mit der Europ\u00e4ischen Union (EU) im Agrar- und Lebensmittelbereich w\u00e4re unzweifelhaft mit gesamtwirtschaftlichen Vorteilen verbunden. Die Konsultation der interessierten Kreise in der Schweiz sowie Sondierungen bei der EU-Kommission haben ein grunds\u00e4tzliches Interesse an einem solchen Abkommen ergeben. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse hat der Bundesrat die Aufnahme exploratorischer Gespr\u00e4che mit der EU beschlossen. Gleichzeitig sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen vertieft untersucht und angemessene Begleitmassnahmen abgekl\u00e4rt werden.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200609_06_Chavaz_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"242\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nErste Untersuchungen \u00fcber die Machbarkeit sowie die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile eines umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich lassen den Schluss zu, dass ein solches Abkommen f\u00fcr die schweizerische Volkswirtschaft insgesamt vorteilhaft w\u00e4re. \u00a0Die Betonung liegt dabei auf einem umfassenden FHA: Freihandel im Agrarbereich kann nur dann seine volle Wirkung entfalten, wenn alle Stufen der ern\u00e4hrungswirtschaftlichen Wertsch\u00f6pfungskette &#8211; Landwirtschaft, vor- und nachgelagerte Bereiche &#8211; einbezogen sind . Die vorgelagerten Stufen liefern die notwendigen Produktionsmittel wie D\u00fcnger, Saatgut und Maschinen; die nachgelagerten Stufen bestehen aus dem verarbeitenden Gewerbe, der Nahrungsmittelindustrie sowie dem Handel.\u00a0Ein FHA mit der EU muss zudem sowohl tarif\u00e4re wie nicht-tarif\u00e4re Handelshemmnisse abbauen. Zu eliminieren sind also nicht nur Z\u00f6lle und Kontingente, sondern auch Handelshemmnisse aufgrund technischer Vorschriften (siehe&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1<\/b>&#13;<br \/>\nDer grenz\u00fcberschreitende Handel wird durch unterschiedliche technische Vorschriften bez\u00fcglich Produkten (Beschaffenheit, Verpackung, Beschriftung), Verfahren (Herstellung, Transport, Lagerung, Aufbereitung), Konformit\u00e4tsbewertung (Pr\u00fcfung, Inspektionen, Zertifizierung) und Zulassung im Herkunfts- und Zielland behindert.Diese nicht-tarif\u00e4ren Handelshemmnisse k\u00f6nnen auf drei Wegen abgebaut werden:- Durch gegenseitige Anerkennung von Produktvorschriften und Zulassungsverfahren in denjenigen Bereichen, in welchen die EU ihre Gesetzgebung harmonisiert hat. Aufgrund des Agrarabkommens von 1999 gilt die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Vorschriften u.a. bereits f\u00fcr einzelne Produktionsmittel, Biostandards, Milch und Milchprodukte, Tiere und tierische Nebenprodukte; f\u00fcr die \u00fcbrigen Nahrungsmittel tierischer Herkunft ist sie auf Anfang 2007 vereinbart. Die gegenseitige Anerkennung kann entweder mit der Feststellung der Gleichwertigkeit der schweizerischen und der EU-Gesetzgebungen oder durch eine m\u00f6glichst weit gehende \u00dcbernahme des Acquis communautaire durch die Schweiz erreicht werden. Handlungsbedarf besteht insbesondere beim Lebensmittelrecht und bei den Produktionsmitteln;- durch eine freie Inverkehrsetzung von Produkten gem\u00e4ss den nationalen Vorschriften des Ursprungslandes in denjenigen Bereichen, in denen die EU ihre Gesetzgebung nicht oder nur teilweise harmonisiert hat;- durch die Zulassung von Parallelimporten f\u00fcr bestimmte patentgesch\u00fctzte Produkte (z.B. Tierarzneimittel, Pflanzenschutzmittel).).&#13;<\/p>\n<h2>Gesamtwirtschaftlicher Nutzen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Agrarfreihandel mit der EU w\u00fcrde das Produktivit\u00e4tswachstum der schweizerischen Land- und Ern\u00e4hrungswirtschaft steigern. Die Preise im Agrarsektor w\u00fcrden erheblich sinken. Sie d\u00fcrften sich auf allen Stufen dem EU-Preisniveau angleichen. In der Schweiz liegen die Preise durchschnittlich noch rund 40% h\u00f6her als in der EU.\u00a0Diese Preissenkung w\u00fcrde die Konkurrenzf\u00e4higkeit der durch die hohen Preise in der Schweiz betroffenen Sektoren st\u00e4rken. Dies gilt namentlich f\u00fcr die ganze Wertsch\u00f6pfungskette im Nahrungsmittelbereich (z.B. die Nahrungsmittelindustrie) und &#8211; in gewissem Masse &#8211; f\u00fcr die Tourismusbranche.\u00a0Zudem w\u00fcrden Konsumentinnen und Konsumenten durch sinkende Lebensmittelkosten entlastet, womit die reale Kaufkraft der Haushalte steigen w\u00fcrde. Sinkende Preise d\u00fcrften eine vermehrte Nachfrage auch in anderen Sektoren der Volkswirtschaft nach sich ziehen. Dank der \u00d6ffnung der M\u00e4rkte k\u00f6nnten die Konsumenten auch von einem breiteren Angebot an Nahrungsmitteln profitieren.\u00a0Gesamthaft w\u00e4re f\u00fcr die Schweiz mit einem zus\u00e4tzlichen Wachstumsimpuls f\u00fcr die Wirtschaft zu rechnen. Erste Analysen gehen von der Gr\u00f6ssenordnung eines halben Prozentpunktes aus, was eine dauerhafte Erh\u00f6hung des Bruttoinlandprodukts (BIP) um rund 2 Mrd. Franken bedeutet. Dadurch w\u00fcrde der Wirtschaftsstandort und Werkplatz Schweiz gest\u00e4rkt.&#13;<\/p>\n<h2>Chancen f\u00fcr die Landwirtschaft<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Unterschied zur absehbaren Liberalisierung im Rahmen der WTO w\u00fcrde ein FHA aber auch Chancen bieten, welche die damit einhergehenden Einkommensverluste teilweise kompensieren k\u00f6nnten. Insbesondere w\u00fcrden sich die Exportchancen der Schweizer Landwirtschaft verbessern: Der EU-Absatzmarkt mit 450 Mio. Konsumentinnen und Konsumenten f\u00fcr Schweizer Produkte w\u00fcrde vollst\u00e4ndig ge\u00f6ffnet. Wegen seiner geografischen N\u00e4he, \u00e4hnlich gelagerter Konsumgewohnheiten sowie der Bekanntheit der schweizerischen Qualit\u00e4t ist die EU der Hauptexportmarkt der Schweizer Agrarwirtschaft. Bereits heute gehen 70% unserer Agrarausfuhren in die EU, w\u00e4hrend 80% der Einfuhren aus der EU stammen (siehe&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 2<\/b>&#13;<br \/>\nIm Jahr 2004 gingen 69% der Schweizer Agrarexporte (2,8 Mrd. Fr.) in die EU, w\u00e4hrend 77% der Schweizer Agrarimporte (6,9 Mrd. Fr.) aus der EU stammten. In diesem Jahr haben die Schweizer Exporte um rund 378 Mio. Franken gegen\u00fcber dem Vorjahr zugenommen, was das Exportpotenzial der Schweizer Landwirtschaftsprodukte belegt. Rund zwei Drittel der Importe bestehen aus Agrarrohstoffen; Exporte sind zu ebenfalls zwei Dritteln landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte. W\u00e4hrend die Schweiz im Handel mit der EU bei den Agrarrohstoffen ein Defizit aufweist, kommen die Exporte von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten (2005: 2,0 Mrd. Fr.) auf den fast gleichen Wert wie die Importe. Die Schweizer Nahrungsmittelindustrie exportiert rund 20% der Produktion.). \u00a0Sinkende Kosten f\u00fcr Produktionsmittel &#8211; und damit tiefere Produktionskosten &#8211; st\u00e4rken die Wettbewerbsf\u00e4higkeit des schweizerischen Agrarsektors. Um alle Chancen zu nutzen, w\u00e4re eine weitere Spezialisierung der landwirtschaftlichen Produktion in Richtung m\u00f6glichst hoher Wertsch\u00f6pfung notwendig. Davon d\u00fcrfte insbesondere die Milchwirtschaft profitieren, w\u00e4hrend der Getreideanbau eher zur\u00fcckgehen d\u00fcrfte.&#13;<\/p>\n<h2>Mehr Effizienz in Verarbeitung und Handel<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNur 20% bis 30% der Preisunterschiede bei den Lebensmitteln sind auf h\u00f6here landwirtschaftliche Produzentenpreise zur\u00fcckzuf\u00fchren. Eine Ann\u00e4herung an die EU-Konsumentenpreise bedingt deshalb auch erhebliche Effizienzgewinne und Strukturanpassungen auf den vor- und nachgelagerten Stufen. Dabei stehen der Beschaffungsmarkt der Landwirtschaft, die erste Verarbeitungsstufe (Herstellung von Produkten wie K\u00e4se, Milchpulver, Mehl, Fleisch, \u00d6le, Fette) und der Handel im Vordergrund. F\u00fcr die zweite nachgelagerte Stufe (industriell verarbeitete Produkte wie Schokolade, Biskuits, Fertigsuppen, Bonbons usw.) bestehen bereits heute freihandels\u00e4hnliche Verh\u00e4ltnisse mit der EU. Weite Bereiche der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie k\u00f6nnten von einer Abschaffung der nicht-tarif\u00e4ren Handelshemmnisse profitieren, zumal Qualit\u00e4t und Image der Schweizer Rohstoffe und Produkte sehr gut sind.\u00a0Auf der vorgelagerten Stufe (Produktionsmittel) sowie auf der ersten nachgelagerten Stufe n\u00e4hme der Konkurrenzdruck zu; zudem w\u00fcrden f\u00fcr einzelne Anbieter erhebliche neue Marktpotenziale erschlossen.&#13;<\/p>\n<h2>Notwendige Begleitmassnahmen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer bestehende Strukturwandel in der Landwirtschaft sowie in den vor- und nachgelagerten Stufen w\u00fcrde durch den Agrarfreihandel beschleunigt. Ersten Sch\u00e4tzungen zufolge w\u00fcrde das Nettosektoreinkommen der Landwirtschaft &#8211; 2004 rund 3 Mrd. Franken &#8211; bis zum Ende des Restrukturierungsprozesses auf ca. 1,5 Mrd. Franken sinken. Die Intensit\u00e4t der Strukturanpassungen im Einzelnen w\u00e4re vom Zeitrahmen der \u00dcbergangsphase bis zum vollst\u00e4ndigen Freihandel abh\u00e4ngig. Mit entsprechenden Begleitmassnahmen w\u00e4re aber ein Agrarfreihandel auch aus sozial- und agrarpolitischer Sicht vertretbar. Unter der Annahme, dass das heutige Niveau der Direktzahlungen beibehalten wird, k\u00f6nnte mit einer Kombination von Ausstiegshilfen und kurzzeitig befristeten Ausgleichszahlungen eine sozialvertr\u00e4gliche Entwicklung der Landwirtschaft gew\u00e4hrleistet werden.\u00a0Eine eingehende Diskussion \u00fcber Art und Umfang angemessener interner Begleitmassnahmen kann erst in Kenntnis des tats\u00e4chlichen Inhalts eines FHA und auf der Grundlage einer fundierten Beurteilung der wirtschaftlichen Konsequenzen stattfinden.&#13;<\/p>\n<h2>Logische Weiterentwicklung des Abkommens von 1999<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm industriellen Bereich herrscht seit 1972 Freihandel mit der EU. Auch der Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten und reinen Agrarprodukten ist bereits partiell liberalisiert. Die im Agrarabkommen von 1999 enthaltene Evolutivklausel sieht vor, dass die Vertragsparteien unter Wahrung ihrer Agrarpolitiken weitere Liberalisierungsschritte unternehmen k\u00f6nnen. Die Ausweitung des bilateralen Freihandels mit der EU auf alle Agrarprodukte w\u00e4re damit eine Weiterf\u00fchrung des eingeschlagenen agrarwie auch europapolitischen Wegs, n\u00e4mlich einer schrittweisen Liberalisierung des bilateralen Warenverkehrs mit der EU. Die europa- und handelspolitische Souver\u00e4nit\u00e4t w\u00fcrde gewahrt. Ein Agrarfreihandelsabkommen w\u00fcrde weder eine \u00dcbernahme der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) noch der Handels- und Zollpolitik der EU bedeuten. Weitere europapolitische Schritte w\u00fcrden nicht pr\u00e4judiziert. Ein solches Abkommen w\u00e4re auch mit der Weiterentwicklung der Agrarpolitik (AP 2011) kompatibel und w\u00fcrde f\u00fcr die Landwirte bez\u00fcglich ihrer Investitionsentscheide klare Verh\u00e4ltnisse schaffen. \u00a0Ein Agrarfreihandel Schweiz-EU w\u00fcrde sich ausserdem in die weltweite Liberalisierungsdynamik einf\u00fcgen. Dieser kann und will sich die Schweiz aus gesamtwirtschaftlichem Interesse nicht entziehen. Mit der priorit\u00e4ren \u00d6ffnung des Agrarhandels mit der EU, dem wichtigsten und aussichtsreichsten Exportmarkt des Schweizer Agrarsektors, w\u00fcrde die Schweiz diese Entwicklung in einer Weise gestalten, die den wettbewerbsf\u00e4higen Schweizer Betrieben zus\u00e4tzliche Chancen im Export bietet. Mit einem ad\u00e4quaten Tempo und den notwendigen Begleitmassnahmen w\u00fcrde die Erf\u00fcllung der verfassungsm\u00e4ssigen Aufgaben der Landwirtschaft nicht in Frage gestellt.&#13;<\/p>\n<h2>AP 2011 ist zweckm\u00e4ssig<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nF\u00fcr ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU muss mit einer Frist von mindestens drei Jahren bis zum Inkrafttreten gerechnet werden: je ein Jahr f\u00fcr die Vorbereitung, die Verhandlungen und die Genehmigung. Zudem w\u00fcrden sicher mehrj\u00e4hrige \u00dcbergangsfristen bis zum vollst\u00e4ndigen Abbau der Grenzen verhandelt.\u00a0Vorderhand ist es deshalb zweckm\u00e4ssig und richtig, die AP 2011 umzusetzen. Einerseits senkt die AP 2011 die Kosten der Landwirtschaft. Unter der Voraussetzung, dass die Preisr\u00fcckg\u00e4nge weitergegeben werden, k\u00f6nnen damit auch die Konsumenten entlastet werden. Andererseits sind die vorgeschlagenen Reformschritte im Hinblick auf die verschiedenen m\u00f6glichen Markt\u00f6ffnungsszenarien zielkonform. Die Zeit wird genutzt, um die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Landwirtschaft &#8211; zusammen mit jener der vor- und nachgelagerten Stufen &#8211; weiter zu verbessern und so den Sektor auf weiter gehende Markt\u00f6ffnungen vorzubereiten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1: Nicht-tarif\u00e4re Handelshemmnisse<\/b>&#13;<br \/>\nDer grenz\u00fcberschreitende Handel wird durch unterschiedliche technische Vorschriften bez\u00fcglich Produkten (Beschaffenheit, Verpackung, Beschriftung), Verfahren (Herstellung, Transport, Lagerung, Aufbereitung), Konformit\u00e4tsbewertung (Pr\u00fcfung, Inspektionen, Zertifizierung) und Zulassung im Herkunfts- und Zielland behindert.Diese nicht-tarif\u00e4ren Handelshemmnisse k\u00f6nnen auf drei Wegen abgebaut werden:- Durch gegenseitige Anerkennung von Produktvorschriften und Zulassungsverfahren in denjenigen Bereichen, in welchen die EU ihre Gesetzgebung harmonisiert hat. Aufgrund des Agrarabkommens von 1999 gilt die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Vorschriften u.a. bereits f\u00fcr einzelne Produktionsmittel, Biostandards, Milch und Milchprodukte, Tiere und tierische Nebenprodukte; f\u00fcr die \u00fcbrigen Nahrungsmittel tierischer Herkunft ist sie auf Anfang 2007 vereinbart. Die gegenseitige Anerkennung kann entweder mit der Feststellung der Gleichwertigkeit der schweizerischen und der EU-Gesetzgebungen oder durch eine m\u00f6glichst weit gehende \u00dcbernahme des Acquis communautaire durch die Schweiz erreicht werden. Handlungsbedarf besteht insbesondere beim Lebensmittelrecht und bei den Produktionsmitteln;- durch eine freie Inverkehrsetzung von Produkten gem\u00e4ss den nationalen Vorschriften des Ursprungslandes in denjenigen Bereichen, in denen die EU ihre Gesetzgebung nicht oder nur teilweise harmonisiert hat;- durch die Zulassung von Parallelimporten f\u00fcr bestimmte patentgesch\u00fctzte Produkte (z.B. Tierarzneimittel, Pflanzenschutzmittel).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 2: Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU im Agrarbereich<\/b>&#13;<br \/>\nIm Jahr 2004 gingen 69% der Schweizer Agrarexporte (2,8 Mrd. Fr.) in die EU, w\u00e4hrend 77% der Schweizer Agrarimporte (6,9 Mrd. Fr.) aus der EU stammten. In diesem Jahr haben die Schweizer Exporte um rund 378 Mio. Franken gegen\u00fcber dem Vorjahr zugenommen, was das Exportpotenzial der Schweizer Landwirtschaftsprodukte belegt. Rund zwei Drittel der Importe bestehen aus Agrarrohstoffen; Exporte sind zu ebenfalls zwei Dritteln landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte. W\u00e4hrend die Schweiz im Handel mit der EU bei den Agrarrohstoffen ein Defizit aufweist, kommen die Exporte von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten (2005: 2,0 Mrd. Fr.) auf den fast gleichen Wert wie die Importe. Die Schweizer Nahrungsmittelindustrie exportiert rund 20% der Produktion.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Freihandelsabkommen (FHA) mit der Europ\u00e4ischen Union (EU) im Agrar- und Lebensmittelbereich w\u00e4re unzweifelhaft mit gesamtwirtschaftlichen Vorteilen verbunden. Die Konsultation der interessierten Kreise in der Schweiz sowie Sondierungen bei der EU-Kommission haben ein grunds\u00e4tzliches Interesse an einem solchen Abkommen ergeben. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse hat der Bundesrat die Aufnahme exploratorischer Gespr\u00e4che mit der EU [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":2855,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"ep_exclude_from_search":false,"footnotes":""},"post__type":[66],"post_opinion":[],"post_serie":[],"post_content_category":[97],"post_content_subject":[],"acf":{"seco_author":2855,"seco_co_author":null,"author_override":"","seco_author_post_ocupation_year":"","seco_author_post_occupation_de":"Partner und Projektleiter, jch-consult, Villars-sur-Gl\u00e2ne","seco_author_post_occupation_fr":"Partenaire et directeur de projets, jch-consult s\u00e0rl, Villars-sur-Gl\u00e2ne","seco_co_authors_post_ocupation":null,"short_title":"","post_lead":"","post_hero_image_description":"","post_hero_image_description_copyright_de":"","post_hero_image_description_copyright_fr":"","post_references_literature":"","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":124612,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"9319","post_abstract":"","magazine_issue":null,"seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":null,"korrektor":null,"planned_publication_date":null,"original_files":null,"external_release_for_author":"19700101","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/55d71c44ee9ed"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/124609"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2855"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=124609"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/124609\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":128378,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/124609\/revisions\/128378"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2855"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=124609"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=124609"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=124609"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=124609"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=124609"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=124609"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}