{"id":124739,"date":"2006-07-01T12:00:00","date_gmt":"2006-07-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/07\/notegen-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:47:25","modified_gmt":"2023-08-23T21:47:25","slug":"notegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/07\/notegen\/","title":{"rendered":"Patente und Innovation: Die beiden Seiten derselben Medaille"},"content":{"rendered":"<p>Die Schweiz z\u00e4hlt im europ\u00e4ischen Vergleich zu den f\u00fchrenden Nationen im Innovationsbereich. Dies verdankt sie insbesondere den hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung der Schweizer Unternehmen. Um diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben, bedarf es auch in Zukunft wirksamer und attraktiver Rahmenbedingungen, die Innovationen erm\u00f6glichen und Forschungsinvestitionen angemessen sch\u00fctzen. Ein starker Patentschutz ist dabei eine unabdingbare Voraussetzung. Vor diesem Hintergrund ist die laufende Patentgesetzrevision von grosser Bedeutung. Sie pr\u00e4zisiert die Voraussetzungen f\u00fcr die Patentierung von biotechnologischen Erfindungen, verhindert spekulative Patente im Bereich der Gensequenzen und garantiert die Forschungsfreiheit.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200607_11_Notegen_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"255\" \/>&#13;<\/p>\n<h2>Starker Patentschutz ist ein Schl\u00fcsselfaktor f\u00fcr Innovation<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit ihren hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&amp;E) tr\u00e4gt die Pharmaindustrie massgeblich zum Spitzenrang des Forschungsplatzes Schweiz bei. Ihre Innovationen leisten zudem einen wichtigen Beitrag zum medizinischen Fortschritt und zu einem qualitativ hoch stehenden Gesundheitswesen. Im Jahre 2004 haben sich die Ausgaben der Pharmaunternehmen f\u00fcr F&amp;E in der Schweiz erneut erh\u00f6ht und betrugen rund 3,8 Mrd. Franken &#8211; rund sechsmal so viel wie der hier erzielte Umsatz.\u00a0Um diese Investitionen zu sch\u00fctzen und auch in Zukunft Anreize f\u00fcr Innovationen zu schaffen, ist ein starker Patentschutz erforderlich. Dies gilt im besonderen Masse im Pharmabereich, weil Schweizer Pharmafirmen ihre Forschungst\u00e4tigkeit zu 100% aus eigenen Mitteln finanzieren und somit das ganze Forschungs- und Entwicklungsrisiko alleine tragen.\u00a0Die Pharmabranche war in den vergangenen Jahren ein wichtiger Motor f\u00fcr das Wirtschaftswachstum in unserem Land. So nahm die reale Wertsch\u00f6pfung in den Jahren 2000 bis 2004 im Durchschnitt j\u00e4hrlich um 9% zu. Die Branche hat seit 1990 ihre Exporte um \u00fcber 400% gesteigert und fast 10000 neue und hoch qualifizierte Arbeitspl\u00e4tze geschaffen, die sowohl in den grossen globalen Pharmafirmen wie auch in neuen Start-up-Betrieben entstanden sind.\u00a0Patente sind die Grundlage f\u00fcr die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Hochschulen oder Biotechfirmen. Erfindungen sind in der Grundlagenforschung h\u00e4ufig nicht direkt wirtschaftlich nutzbar, bilden aber den ersten Schritt zur angewandten Forschung. Unternehmen haben entsprechend ein Interesse, an der ersten Forschungsfront dabei zu sein. Patente schaffen f\u00fcr solche Kooperationen den Anreiz f\u00fcr Investitionen in Forschungsprojekte. Sie gew\u00e4hren letztlich, dass das erworbene Wissen transferiert und kommerziell verwertet werden kann.\u00a0Unbestritten ist, dass es bei der Patentierung von biotechnologischen Erfindungen eine strenge \u00dcberpr\u00fcfung der Patentkriterien braucht. Wer hingegen den Schutz solcher Erfindungen in Frage stellt, gef\u00e4hrdet letztlich Investitionen in Forschung und Entwicklung, die gerade in der Schweiz zu einem grossen Teil von der Privatwirtschaft geleistet werden.&#13;<\/p>\n<h2>Uneingeschr\u00e4nkter Patentschutz, aber Reichweite eng gefasst<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der Patentgesetzrevision soll das Schweizer Patentrecht den technologischen und internationalen Entwicklungen angepasst werden. Von den drei Tranchen der Revision gab es insbesondere im zweiten Teil strittige Punkte, in welchem die Patentierung biotechnologischer Erfindungen pr\u00e4zisiert wird. Vertreter der Wissenschaften, der Biotech- und der Pharmaindustrie haben zur zentralen Frage des Stoffschutzes einen Kompromiss ausgearbeitet, der den Bedenken von allen Seiten Rechnung tr\u00e4gt und vom Bundesrat \u00fcbernommen worden ist. Er bietet einerseits einen angemessenen Schutz der Innovation zur Forschungsf\u00f6rderung, behindert aber andererseits die Forschung nicht.\u00a0Im Gegensatz zum geltenden Recht sollen Sequenzen und Teilsequenzen von nat\u00fcrlich vorkommenden Genen nicht mehr patentierbar sein, auch nicht in isolierter Form. Diese Einschr\u00e4nkung gilt auch f\u00fcr Gensequenzen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs. In Zukunft sollen nur noch Sequenzen patentierbar sein, welche von nat\u00fcrlichen Sequenzen abgeleitet sind, sofern sie technisch bereitgestellt werden und ihre Funktion konkret beschrieben wird (z.B. cDNA, RNA, Polypeptide, Proteine).\u00a0Der Kompromissvorschlag geht indes noch weiter und schiebt unangemessen breiten Patentanspr\u00fcchen einen Riegel vor. So gilt der Patentschutz nur f\u00fcr diejenigen Gensequenzen, welche die im Patent konkret beschriebene Funktion erf\u00fcllen. Mit dieser Einschr\u00e4nkung werden spekulative Patente verhindert.&#13;<\/p>\n<h2>Schutz vor Trittbrettfahrern<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer uneingeschr\u00e4nkte Stoffschutz ist unerl\u00e4sslich f\u00fcr einen angemessenen Schutz der F&amp;E-Investitionen, insbesondere der Erstentwicklungskosten. Eine Relativierung des Stoffschutzes w\u00fcrde viele Patente praktisch wertlos machen und Trittbrettfahrern erm\u00f6glichen, mit minimalem Aufwand von den enormen F&amp;E-Investitionen des Patentinhabers zu profitieren. Ist ein Medikament einmal zur Marktreife entwickelt worden und findet ein Dritter eine neue medizinische Indikation, so kann dieser ohne grossen Aufwand eine Kopie auf den Markt bringen. Niemand kann verhindern, dass diese Kopie auch f\u00fcr die erste patentierte Indikation verwendet wird. Es gibt keinen Grund, weshalb der Stoffschutz nicht auch f\u00fcr Gensequenzen (mit den erw\u00e4hnten Einschr\u00e4nkungen) gelten soll.\u00a0Der Kompromissvorschlag \u00abStoffschutz, aber enge Reichweite\u00bb bringt keine Ausweitung, sondern eine klare Einschr\u00e4nkung der Patentierung von biotechnologischen Erfindungen. Mit der Unterst\u00fctzung des Kompromissvorschlages hat der Bundesrat ein deutliches Signal an die Forschungsgemeinschaft, die Industrie und die zahlreichen kleineren Biotechnologie-Unternehmen gegeben, dass er auch in Zukunft einen angemessenen Patentschutz gew\u00e4hren will.&#13;<\/p>\n<h2>Breites Forschungsprivileg garantiert Forschungsfreiheit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas im Entwurf vorgeschlagene breite Forschungsprivileg gew\u00e4hrleistet, dass die Forschungs- und Lehrfreiheit nicht eingeschr\u00e4nkt wird. W\u00e4hrend also der Stoffschutz eine Erfindung angemessen sch\u00fctzt, garantiert das breite Forschungsprivileg die Freiheit von Forschung und Lehre.\u00a0Selbst wenn eine Erfindung patentiert ist, d\u00fcrfen Dritte daran forschen und sie beispielsweise als Ausgangspunkt f\u00fcr neue Erfindungen benutzen &#8211; ohne Zustimmung des Patentinhabers. Ein Patent behindert deshalb die Forschung nicht. Die kommerzielle Nutzung einer Erfindung hingegen ist allein dem Patentinhaber vorbehalten. Dient eine biotechnologische Erfindung als Instrument zur Forschung, so sieht die Vorlage einen Lizenzanspruch f\u00fcr dessen Ben\u00fctzung vor. Dieser erleichterte Zugang zu Patentlizenzen ist vor allem in der Grundlagenforschung von zentraler Bedeutung.\u00a0Mit dem breiten Forschungsprivileg \u00fcbernimmt die Schweiz eine Vorreiterrolle. Kein anderer wichtiger Forschungsplatz &#8211; weder in Europa noch in den USA &#8211; kennt ein so weit gehendes Privileg.&#13;<\/p>\n<h2>Angabe der Quelle von genetischen Ressourcen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn Patentanmeldungen sollen neuerdings Angaben \u00fcber die Quelle der verwendeten genetischen Ressourcen und des entsprechenden traditionellen Wissens, auf denen die Erfindung beruht, offen gelegt werden m\u00fcssen. Diese Massnahme soll zu mehr Transparenz f\u00fchren. Solche und \u00e4hnliche Regelungen werden zurzeit in verschiedenen internationalen Foren diskutiert; die Schweiz hat selber einen entsprechenden Vorschlag in der World Intellectual Property Organization (Wipo) eingebracht. Falls die internationale Gemeinschaft diese Regelung genehmigt, soll sie selbstverst\u00e4ndlich auch f\u00fcr die Schweiz gelten. Um eine internationale Harmonisierung in der Gesetzgebung zu gew\u00e4hrleisten, sollte die Schweiz den laufenden internationalen Verhandlungen aber nicht vorgreifen und von einer Vorschrift im Alleingang absehen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schweiz z\u00e4hlt im europ\u00e4ischen Vergleich zu den f\u00fchrenden Nationen im Innovationsbereich. Dies verdankt sie insbesondere den hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung der Schweizer Unternehmen. Um diese Erfolgsgeschichte fortzuschreiben, bedarf es auch in Zukunft wirksamer und attraktiver Rahmenbedingungen, die Innovationen erm\u00f6glichen und Forschungsinvestitionen angemessen sch\u00fctzen. Ein starker Patentschutz ist dabei eine unabdingbare Voraussetzung. 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