{"id":124764,"date":"2006-07-01T12:00:00","date_gmt":"2006-07-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/07\/weder-barsuglia-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:47:23","modified_gmt":"2023-08-23T21:47:23","slug":"weder-barsuglia","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/07\/weder-barsuglia\/","title":{"rendered":"Pharmapreise im Dreieck von Patentschutz, Parallelimporten und Preisregulierung"},"content":{"rendered":"<p>Das Thema der Parallelimporte am Pharmamarkt schl\u00e4gt hohe Wellen. Die der Wirtschaft grunds\u00e4tzlich nicht feindlich gesinnte \u00abNeue Z\u00fcrcher Zeitung\u00bb spricht von einem \u00abpeinlichen Kampf der Pharmabranche gegen Parallelimporte\u00bb. Vgl. NZZ, 6.\/7.5.2006. Vertreter der Pharmabranche reagieren mit Kopfsch\u00fctteln auf diese \u00abPhilippika\u00bb, betonen die hohe Bedeutung der Branche f\u00fcr den Forschungsstandort Schweiz und f\u00fcr viele Patientinnen auf der ganzen Welt. Der nachfolgende Artikel diskutiert die \u00f6konomischen Argumente um die Parallelimportfrage am Pharmamarkt.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200607_10_Weder-Barsuglia_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"253\" \/>&#13;<\/p>\n<h2>Wirkungen im idealen Markt<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAus der Sicht der Konsumenten sind Preise f\u00fcr G\u00fcter und Dienstleistungen immer zu hoch. Aus der Sicht der Produzenten sind sie immer zu tief. Der Wettbewerb sorgt in der Regel daf\u00fcr, dass keine der beiden Seiten ihr unterschiedliches Preisinteresse \u00fcberm\u00e4chtig durchsetzen kann. Daher ist der Marktpreis weder als ein politischer Kompromiss noch als eine \u00abfaire\u00bb Gr\u00f6sse zu verstehen. Der Preis widerspiegelt im Idealfall schlicht die relative Knappheit der gesamtwirtschaftlichen Ressourcen (Herstellkosten) und die Pr\u00e4ferenzen der Konsumenten (Zahlungsbereitschaft). Damit der Preis die Aufgabe der optimalen Allokation der beschr\u00e4nkten Ressourcen wahrnehmen kann, m\u00fcssen gewisse Bedingungen vorherrschen &#8211; so zum Beispiel Wettbewerb auf beiden Seiten, Markttransparenz und keine Externalit\u00e4ten. In solchen vollkommenen M\u00e4rkten f\u00fchrt jeder Staatseingriff zu einer Preisverzerrung und somit zu einer Verminderung der Gesamtwohlfahrt auf nationaler und globaler Ebene.\u00a0Eine Beschr\u00e4nkung von Importen ist ein solcher Staatseingriff. Sie f\u00fchrt dazu, dass die Anbieter dieses Produkts im Inland \u00fcber einen k\u00fcnstlich erh\u00f6hten Preis Einnahmen (Renten) generieren, f\u00fcr die sie keine Gegenleistung erbringen. Dies geschieht auf Kosten der inl\u00e4ndischen Konsumenten. Wird die Importbeschr\u00e4nkung aufgehoben, so sinkt der inl\u00e4ndische Preis; die Produzenten verlieren, die Konsumenten gewinnen. Wichtig ist, dass nicht nur die Produzentenrente 1:1 auf die inl\u00e4ndischen Konsumenten umverteilt wird. Vielmehr entsteht zus\u00e4tzlich ein gesamtwirtschaftlicher Gewinn, da erstens der tiefere Preis einen h\u00f6heren Konsum sowohl des betroffenen Gutes wie auch anderer G\u00fcter und Dienstleistungen erm\u00f6glicht und zweitens die frei werdenden inl\u00e4ndischen Produktionskapazit\u00e4ten f\u00fcr effizientere (sinnvollere) Gesch\u00e4ftsfelder verwendet werden k\u00f6nnen. Kurzum: Die Volkswirtschaft als Ganzes gewinnt weit mehr als die Produzenten durch die Aufhebung des Protektionismus verlieren. In einem weiteren Rahmen sind zus\u00e4tzliche positive Effekte m\u00f6glich wie die Zunahme der Wettbewerbsintensit\u00e4t, die Ausn\u00fctzung von zunehmenden Skalenertr\u00e4gen mit folglich tieferen Herstellkosten der Firmen, der Austritt von weniger leistungsf\u00e4higen Firmen und die Schaffung innovativer Gesch\u00e4ftspraktiken und Produktionstechnologien.\u00a0Einzelne M\u00e4rkte weichen allerdings in der Praxis vom erw\u00e4hnten Idealmodell dermassen stark ab, dass eine Importliberalisierung die nationale und weltweite Wohlfahrt nicht unbedingt erh\u00f6hen muss. Mit anderen Worten: Das nach der Importliberalisierung entstehende neue Preisgleichgewicht kann zwar einige besser stellen, doch kann deren Gewinn kleiner sein als die Verluste anderer Beteiligter. Diese Erkenntnis, welche auch unter dem Begriff der \u00abTheory of the Second Best\u00bb bekannt wurde, stellt eine unangenehme Situation f\u00fcr den Wirtschaftswissenschaftler dar. Aufgrund dieser Theorie ist es schlicht unm\u00f6glich, f\u00fcr solche M\u00e4rkte allgemeing\u00fcltige Aussagen etwa zur Frage der Vorteilhaftigkeit der Importliberalisierung zu machen. Hier muss eine Beurteilung von Fall zu Fall erfolgen. Es \u00fcberrascht kaum, dass der Pharmamarkt zu den vom Idealtyp stark abweichenden M\u00e4rkten z\u00e4hlt. Die laufende Diskussion um Parallelimporte ber\u00fccksichtigt dies aber nur teilweise.&#13;<\/p>\n<h2>Kontroverse Argumente in der Schweiz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWie verschiedene Studien belegen, sind Preise f\u00fcr Arzneimittel in der Schweiz tendenziell h\u00f6her als im Ausland. Die tats\u00e4chliche Preisdifferenz h\u00e4ngt allerdings stark von der Auswahl und Gewichtung der Medikamente im Vergleichskorb sowie von der Definition, was im In- und Ausland als identisches Arzneimittel gilt, ab. Da wir wissen, dass in der Schweiz ein Parallelimportverbot f\u00fcr patentierte Arzneimittel besteht und eine Importbeschr\u00e4nkung das Setzen h\u00f6herer Preise erm\u00f6glicht, muss von einem Zusammenhang zwischen dem Parallelimportverbot und den h\u00f6heren Schweizer Preisen ausgegangen werden. Vor diesem Hintergrund lassen sich die Positionen der verschiedenen Schweizer Interessengruppen gut verstehen.\u00a0Die Vertreter der pharmazeutischen Industrie (Interpharma, Novartis, Economiesuisse, Gewerkschaften dieser Branche) sind &#8211; dies \u00fcberrascht nicht &#8211; gegen eine Aufhebung des Parallelimportverbots f\u00fcr patentierte G\u00fcter. Die Vertreter der Konsumentenseite (insbesondere Konsumentenverb\u00e4nde sowie der Preis\u00fcberwacher) sind &#8211; auch dies \u00fcberrascht nicht &#8211; f\u00fcr eine Aufhebung des Verbots. W\u00e4hrend die Konsumentenseite dies prim\u00e4r damit begr\u00fcndet, dass sie durch eine \u00d6ffnung von sinkenden Preisen profitieren w\u00fcrde, Vgl. Strahm, R. (2005): Wirkt die Schweizer Marktordnung preistreibend? In: Weder, R. (Hrsg.), Parallelimporte und der Schweizer Pharmamarkt. Baslerschriften zur europ\u00e4ischen Integration, Nr. 72, S. 33-44. werden von Produzentenseite prim\u00e4r folgende Argumente gegen die Aufhebung des Importverbots vorgebracht: Vgl. Stellungnahmen in NZZ, 16.5.2006, S. 27: \u00abWarum Pharmam\u00e4rkte keine Parallelimporte vertragen\u00bb. \u00a0&#8211; Die Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&amp;E) und damit die Innovationsfreude der Pharmaindustrie w\u00fcrden abnehmen;\u00a0&#8211; der Forschungsstandort Schweiz verl\u00f6re an Attraktivit\u00e4t; \u00a0&#8211; die Preise in der Schweiz w\u00fcrden aufgrund der Erfahrungen in der Europ\u00e4ischen Union (EU) mit der regionalen Ersch\u00f6pfung nicht (stark) sinken; \u00a0&#8211; Parallelimporteure nutzten Preisdifferenzen aus, was prim\u00e4r zu einer Verschiebung von Geldern der forschenden Industrie hin zu den Zwischenh\u00e4ndlern ohne Nutzen f\u00fcr die Konsumenten f\u00fchre.\u00a0\u00a0Interessant ist, dass sich inzwischen auch die \u00abNeue Z\u00fcrcher Zeitung\u00bb (NZZ) als \u00abnationale Ordnungsh\u00fcterin\u00bb klar f\u00fcr eine Aufhebung des Parallelimportverbots positioniert hat. Die Chemische Industrie &#8211; und mit ihr die Economiesuisse &#8211; werden kritisiert, weil sie \u00abin zentralen ordnungspolitischen Fragen widerspr\u00fcchlich und unglaubw\u00fcrdig\u00bb Vgl. NZZ, 6.\/7.5.2006, S. 23: \u00abPeinlicher Kampf der Pharmabranche gegen Parallelimporte\u00bb. handle und \u00abnur von Fall zu Fall f\u00fcr den Wettbewerb\u00bb eintrete. Vgl. NZZ, 26.4.2006, S. 28: \u00abEin Spagat bleibt ein Spagat bleibt ein Spagat\u00bb. Die NZZ stellt hier hohe Anforderungen an die Industrie und ihre Vertreter, von welchen wir als \u00d6konomen nicht mehr und nicht weniger als die Vertretung der eigenen Interessen erwarten. Allerdings stellen wir uns die Frage, ob Parallelimporte f\u00fcr patentierte pharmazeutische Produkte in der Tat gesamtwirtschaftlich vorteilhaft w\u00e4ren und ob die von der Industrie und ihren Vertreterinnen vorgef\u00fchrten Gegenargumente stichhaltig sind.&#13;<\/p>\n<h2>Besonderheiten des Schweizer Pharmamarkts<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Schweizer Pharmamarkt bewegt sich im Dreieck des Patentschutzes, der Preisregulierung und des Parallelimportverbots (siehe Kasten 1 In Bezug auf den Raum findet das Prinzip der Ersch\u00f6pfung Anwendung. Unterliegt ein Land bzw. eine Region der nationalen bzw. regionalen Ersch\u00f6pfung, so verliert der Schutzrechtsinhaber seine Rechte am Gut in diesem Land bzw. in dieser Region erst, sobald er das Gut in diesem Land bzw. dieser Region zum ersten Mal in Verkehr bringt. Parallelimporte von ausserhalb des Landes bzw. der Region sind nicht m\u00f6glich. Unterliegt ein Land hingegen der internationalen Ersch\u00f6pfung, so verliert sich das Schutzrecht in diesem Land &#8211; unabh\u00e4ngig davon, ob das Inverkehrbringen in diesem Land oder im Ausland erfolgt. Parallelimporte von \u00fcberall her sind m\u00f6glich. Ob ein Land der nationalen oder der internationalen Ersch\u00f6pfung unterliegt, bestimmt es selbst.b In der Schweiz findet auf patentgesch\u00fctzte G\u00fcter das Prinzip der nationalen Ersch\u00f6pfung Anwendung. Da eine Segmentierung des EU-Binnenmarkts dem Prinzip des freien Warenverkehrs zuwiderspricht, sind Parallelimporte in der EU grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig, Paralleleinfuhren aus Drittstaaten hingegen untersagt. Preisregulierung Die H\u00f6chstpreisregulierung (HPR) gibt einen maximalen Preis vor, den ein Produzent f\u00fcr ein Arzneimittel verlangen darf. Das heisst, der Produzent hat im Fall einer HPR genau zwei Preissetzungsm\u00f6glichkeiten: Entweder er setzt den Preis gleich dem vorgeschriebenen H\u00f6chstpreis, oder aber er unterbietet diesen. In der Schweiz wird die HPR durch die Spezialit\u00e4tenliste (SL) des Bundesamts f\u00fcr Gesundheit (BAG) implementiert. Die Bestimmung dieses Preisplafonds ist im 8. Kapitel der Verordnung des Eidg. Departements des Innern (EDI) \u00fcber Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) beschrieben.). Hinzu kommt die Existenz eines komplexen Gesundheitswesens, in welchem die Nutzniesser der Arzneimittel nicht vollumf\u00e4nglich f\u00fcr den Preis der angebotenen Produkte aufkommen. Diesen letzten Punkt werden wir in den folgenden Ausf\u00fchrungen jedoch vernachl\u00e4ssigen.&#13;<\/p>\n<h3>Patentschutz<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nEs ist zu erwarten, dass ein Pharmaproduzent ohne Patentschutz nicht in gesellschaftlich erw\u00fcnschte F&amp;E investiert. Im Anschluss an die F&amp;E-Phase k\u00f6nnte ansonsten jeder die von ihm gewonnene Information zur Herstellung des Arzneimittels nutzen und die F&amp;E- Ausgaben des Produzenten w\u00fcrden nicht amortisiert. Dieses Marktversagen kann einen staatlichen Eingriff rechtfertigen, sofern dadurch die Gesellschaft als Ganzes besser gestellt wird. In der Praxis erfolgt dies \u00fcber die Verleihung einer exklusiven Monopolstellung an den Pharmaproduzenten in Form eines Patents. Allerdings geht mit der offiziell verliehenen Monopolstellung immer ein Wohlfahrtsverlust einher, da der Produzent einen Anreiz hat, nach getaner Innovation zu wenige Arzneimittel zu einem \u00fcber den tats\u00e4chlichen Kosten liegenden Preis zu verkaufen.&#13;<\/p>\n<h3>Preisregulierung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nUm diesem Nebeneffekt des Patentschutzes entgegenzuwirken, versuchen Regulatoren in einem zweiten Schritt erneut korrigierend einzugreifen. Hier kommt meist die H\u00f6chstpreisregulierung (HPR) zur Anwendung. Dadurch soll der Monopolpreis gesenkt werden, jedoch nur so weit, dass s\u00e4mtliche Kosten gedeckt bleiben. Kritisch zu hinterfragen ist einerseits das intransparente Zustandekommen der nationalen HPR, welche die Deckung globaler F&amp;E-Ausgaben garantieren soll. Andererseits stellt sich die Frage, ob die HPR nicht grunds\u00e4tzlich im Widerspruch zum Patentschutz steht, da der Produzent den erwarteten H\u00f6chstpreis ja bereits in der vorgelagerten Phase bei der Bestimmung der F&amp;E-Ausgaben ber\u00fccksichtigen wird. Dem Schweizer Preisregulator dienen ausl\u00e4ndische Preise Fix im L\u00e4nderkorb sind Deutschland, D\u00e4nemark, Grossbritannien und die Niederlande. Subsidi\u00e4r k\u00f6nnen Frankreich, \u00d6sterreich und Italien f\u00fcr den Vergleich herangezogen werden. sowie Preise vergleichbarer Arzneimitteln im Inland als Referenz beim Finden des inl\u00e4ndischen H\u00f6chstpreises. Allerdings werden die ausl\u00e4ndischen Preise \u00e4hnlich festgelegt, was schlussendlich zu einer komplexen und kaum nachvollziehbaren Interdependenz der l\u00e4nderspezifischen H\u00f6chstpreise f\u00fchrt.&#13;<\/p>\n<h3>Parallelimportverbot<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDa in der Schweiz f\u00fcr patentierte G\u00fcter das Prinzip der nationalen Ersch\u00f6pfung gilt, haben Firmen die M\u00f6glichkeit, den Verkaufspreis entsprechend der Nachfrage selbst zu bestimmen. Dadurch k\u00f6nnen sie von den Vorteilen der so genannten Preisdiskriminierung profitieren, die ihnen h\u00f6here Einnahmen garantiert als ein einheitlicher Durchschnittspreis auf verschiedenen M\u00e4rkten.&#13;<\/p>\n<h2>Effekte von Parallelimporten aufgrund der Theorie<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWir haben bereits vor l\u00e4ngerer Zeit in diesem Blatt aufgezeigt, wie die Wohlfahrtswirkungen von Parallelimporten anhand eines Partialgleichgewichtsmodells beschrieben werden k\u00f6nnen. Vgl. Weder, R., Barsuglia, G.: \u00abErh\u00f6hen Parallelimporte die Wohlfahrt in regulierten M\u00e4rkten?\u00bb, in: \u00abDie Volkswirtschaft\u00bb 10-2003, S. 21-25. Vereinfacht geht man davon aus, dass ein Schweizer Pharmaproduzent den schweizerischen wie auch den ausl\u00e4ndischen Markt zu unterschiedlichen Monopolpreisen beliefert. Der Preis des patentierten Arzneimittels sei in der Schweiz aufgrund einer weniger elastischen Nachfrage h\u00f6her als im Ausland. \u00a0Welche Auswirkungen hat nun die Aufhebung des Parallelimportverbots? Der Schweizer Pharmaproduzent wird bei offenen Grenzen in beiden M\u00e4rkten den f\u00fcr ihn optimalen identischen Monopolpreis setzen, damit er nicht einen Teil seines Erl\u00f6ses an Parallelimporteure abgeben muss. Dieser neue einheitliche Preis wird in der Schweiz tiefer und im Ausland h\u00f6her liegen als zuvor bei geschlossenen Grenzen. Dadurch gewinnen die Schweizer Konsumenten. Die ausl\u00e4ndischen Konsumenten sowie der Schweizer Produzent verlieren.\u00a0Man kann nun durch eine weiter gehende Analyse zeigen, Dieser Teil beruht auf einer ausf\u00fchrlichen Analyse in Barsuglia, G. (2006): Parallelimporte am Pharmamarkt. \u00dcber Regulierung und Deregulierung in unvollkommenen M\u00e4rkten, Universit\u00e4t Basel: Dissertation. dass sowohl die Gesamtwohlfahrt der Schweiz (d.h. Schweizer Konsumenten gewinnen mehr als der Schweizer Produzent verliert) wie auch die Weltwohlfahrt steigt (d.h. inklusive Ber\u00fccksichtigung des Verlustes der ausl\u00e4ndischen Konsumenten), wenn folgende Bedingungen erf\u00fcllt sind:\u00a0&#8211; Bei offenen Grenzen werden nach wie vor alle M\u00e4rkte mit dem Arzneimittel beliefert. Der Preisanstieg im Ausland darf demnach nicht so stark ausfallen, dass beispielsweise ein Entwicklungsland von der Versorgung ausgeschlossen wird.\u00a0&#8211; Die Innovationsdynamik des Schweizer Produzenten wird durch Parallelimporte nicht negativ beeinflusst.\u00a0&#8211; Das Nachfrageverhalten in den M\u00e4rkten ist so beschrieben, dass der Gesamt-Output des Produzenten durch Parallelimporte nicht verringert wird (z.B. bei linearen Nachfragekurven). Bei nichtlinearen Nachfragekurven kann die Weltwohlfahrt in einigen wenigen F\u00e4llen sinken, wobei die Gesamtwohlfahrt der Schweiz meist trotzdem steigt.\u00a0\u00a0Erg\u00e4nzt man diese \u00dcberlegungen um eine HPR im Ausland, dann ist Folgendes zu ber\u00fccksichtigen: Erh\u00f6hen Parallelimporte beispielsweise die ausl\u00e4ndischen H\u00f6chstpreise, dann ist das f\u00fcr den Schweizer Produzenten positiv und in Summe wahrscheinlich auch f\u00fcr die Schweiz. Aus Sicht der Weltwohlfahrt ist dies jedoch negativ. Wenn die ausl\u00e4ndischen H\u00f6chstpreise sinken, dann ist das f\u00fcr die Schweiz als Ganzes wahrscheinlich negativ, f\u00fcr die Weltwohlfahrt jedoch positiv. Ver\u00e4ndern sich die ausl\u00e4ndischen H\u00f6chstpreise nicht, dann steigt sowohl die Schweizer Gesamtwohlfahrt als auch die Weltwohlfahrt. Aufgrund der oben angesprochenen Intransparenz der Preisregulierungen ist es a priori jedoch kaum absch\u00e4tzbar, wie die ausl\u00e4ndischen Preise auf Parallelimporte reagieren. Diese \u00dcberlegungen verdeutlichen auch den Unterschied, ob aus nationaler oder internationaler Sicht \u00fcber ein \u00d6ffnen der Grenzen diskutiert wird.&#13;<\/p>\n<h2>Alternativen zu Parallelimporten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBetrachtet man alle Ecken des Dreiecks, in dem sich der Pharmamarkt befindet, ergeben sich weitere M\u00f6glichkeiten, die Weltwohlfahrt positiv zu beeinflussen. Aus Sicht der Theorie w\u00e4re es \u00abFirst Best\u00bb, den Produzenten f\u00fcr seine F&amp;E-Anstrengungen aus einem grossen Topf zu verg\u00fcten und anschliessend das Arzneimittel weltweit zu Grenzkosten zu verkaufen. Dieser Ansatz hat jedoch immanente Probleme, die sowohl mit dem Auftreiben als auch mit dem anreizkonformen Aussch\u00fctten des grossen Topfes zusammenh\u00e4ngen.\u00a0Alternativ k\u00f6nnte man auch am Patentschutz festhalten, weltweit Parallelimporte zwischen L\u00e4ndern verbieten und anstelle der nationalen Preisregulatoren einen Weltregulator ernennen. Dieser Weltregulator k\u00f6nnte dann einen \u00abSecond-Best-Ansatz\u00bb aus dem Schatten der Theorie hervorholen und mit seiner Hilfe die Weltwohlfahrt realistisch maximieren. Vogelsang und Finsinger haben einen relativ einfachen Mechanismus entwickelt, der sich auf unsere Pharmamarktproblematik anwenden liesse und zweifelsfrei zu einer h\u00f6heren Weltwohlfahrt f\u00fchrt, als dies Parallelimporte tun (siehe Kasten 2 Ramsey (1927) und in Folge Baumol und Bradford (1970) zeigen, wie man einen Fixkostenblock \u00fcber unterschiedliche Preise (abh\u00e4ngig von der jeweiligen Nachfrageelastizit\u00e4t des Markts) gerade deckt und gleichzeitig die Weltwohlfahrt maximiert. Da nicht davon auszugehen ist, dass Produzenten von sich aus in abgeschotteten M\u00e4rkten diese so genannten Ramsey Preise setzen, bedarf es eines Implementierungsmechanismus, der dies sicherstellt. Vogelsang und Finsinger (1979) haben einen solchen entwickelt. Er l\u00e4sst sich auf den Pharmamarkt \u00fcbertragen und bewegt durch seine Dynamik den Pharmaproduzenten dazu, einerseits effizient zu forschen und andererseits in verschiedenen M\u00e4rkten Ramsey Preise zu setzen.Eindr\u00fccklich dabei ist, dass der Weltregulator f\u00fcr die Umsetzung weder die Nachfrage noch die Durchschnittskosten, noch die anvisierten Ramsey-Preise kennen muss. Einzig die heutige Arzneimittelproduktionsmenge sowie die ausgewiesenen Gesamtkosten werden f\u00fcr diese \u00abdynamische und globale Preisregulierung\u00bb ben\u00f6tigt. Basierend auf diesen Informationen schreibt der Weltregulator dem Pharmaproduzenten vor, dass die zuk\u00fcnftigen Preise auf den M\u00e4rkten &#8211; multipliziert mit den heutigen Output-Mengen auf dem jeweiligen Markt &#8211; h\u00f6chstens den heutigen Gesamtkosten entsprechen d\u00fcrfen. Nach einer mehrmaligen Wiederholung und Adaptierung der Restriktion stellt sich die Ramsey-Preisallokation von alleine ein. Die Motivation hinter diesem Mechanismus lautet: \u00ab&#8230; the firm&#8217;s management [is] in a superior position to calculate and implement welfare maximizing prizes\u00bb.).&#13;<\/p>\n<h2>Schlussfolgerungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nUnsere Ausf\u00fchrungen haben die Komplexit\u00e4t der Parallelimportdiskussion aufgezeigt. Das h\u00f6chstpreisregulierte Umfeld verunm\u00f6glicht es nahezu, eine allgemeine Aussage zur W\u00fcnschbarkeit von Parallelimporten aus Welt- und aus Schweizer Wohlfahrtssicht im h\u00f6chstpreisregulierten Umfeld zu machen. Immerhin lassen sich unseres Erachtens die \u00dcberlegungen zu folgenden Schlussfolgerungen verdichten:\u00a0&#8211; Schweizer Konsumenten von patentierten Arzneimitteln d\u00fcrften von der Zulassung von Parallelimporten tendenziell profitieren; ausl\u00e4ndische Konsumenten d\u00fcrften tendenziell (wenn auch nur marginal) verlieren &#8211; dies unter der Annahme, dass der Innovationsgrad der weltweit t\u00e4tigen forschenden Pharmafirmen durch Parallelimporte in den relativ kleinen Schweizer Markt nicht beeintr\u00e4chtigt wird.\u00a0&#8211; Die Einnahmen der Schweizer Pharmaproduzenten &#8211; und damit auch die weltweiten F&amp;E-Ausgaben dieser Firmen &#8211; k\u00f6nnten fallen, wenn das weltweite Preisniveau f\u00fcr patentierte Arzneimittel durch Parallelimporte in die Schweiz sinkt. Dies w\u00e4re dann m\u00f6glich, wenn die sinkenden inl\u00e4ndischen Preise ein Signal f\u00fcr die ausl\u00e4ndischen Preise aussenden (Referenzpreisargument). Dar\u00fcber l\u00e4sst sich aber momentan aufgrund der Intransparenz der Preisregulierungen nur spekulieren. Da der Umsatz der schweizerischen Pharmafirmen zu 98% im Ausland get\u00e4tigt wird, m\u00fcsste der negative Preiseffekt im Ausland jedoch nicht gross sein, um dieses Resultat zu erzeugen.\u00a0&#8211; Die Gesamtwohlfahrt der Schweiz wird durch Parallelimporte erh\u00f6ht, wenn der Verlust der schweizerischen Pharmafirmen gering bleibt, weil sich entweder die ausl\u00e4ndischen Preise nicht ver\u00e4ndern oder dort durch neue Argumente in den Verhandlungen sogar steigen.\u00a0&#8211; Der F&amp;E-Standort Schweiz d\u00fcrfte f\u00fcr profitmaximierende Pharmaproduzenten wohl kaum vom Schweizer Preisniveau f\u00fcr patentierte Pharmazeutika abh\u00e4ngen. Zwar k\u00f6nnte der Standort im Fall einer Reduktion der weltweiten F&amp;E-Ausgaben durch die Industrie proportional zu anderen Standorten redimensioniert werden, sollte aber nicht per se durch \u00c4nderungen des Preisniveaus in der Schweiz an Attraktivit\u00e4t verlieren.\u00a0&#8211; Dass es bis dato in der EU noch immer Preisdifferenzen gibt, h\u00e4ngt nur bedingt mit den Parallelimporteuren zusammen. Vielmehr zeigen diese Differenzen, dass es unter den heutigen Regulierungen f\u00fcr den Pharmaproduzenten nach wie vor vorteilhafter ist, trotz Parallelimporten unterschiedlich hohe Preise zu setzen. Den Pharmaproduzenten schmerzen folglich die Verluste durch Parallelimporte weniger als das Setzen eines Durchschnittspreises bei gegebenen Preisregulierungen in der EU. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Parallelimporteure langfristig zur Preiskonvergenz beitragen.\u00a0&#8211; Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die Diskussion in der Schweiz \u00fcber Parallelimporte etwas hypothetisch wirkt. So spricht sich die Theorie klar gegen eine internationale Ersch\u00f6pfung aus (mangelnde Belieferung von M\u00e4rkten). Gegen die allenfalls vertretbare regionale Ersch\u00f6pfung mit der EU sprechen &#8211; wie Juristen betonen &#8211; die Regeln der WTO sowie die dazu notwendige Einwilligung der EU, welche ohne Gegengesch\u00e4fte wohl kaum erh\u00e4ltlich ist. Ob sich die notwendigen Gegengesch\u00e4fte lohnen, bleibt aufgrund der obigen Ausf\u00fchrungen dahingestellt. \u00dcbrigens: Wenn es nur um tiefere Preise in der Schweiz f\u00fcr patentierte Arzneimittel geht, dann h\u00e4tte der Regulator ja bereits heute ein Instrument mit der Aufschrift \u00abHPR\u00bb in der Hand.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Patentschutz, Parallelimport, Preisregulierung In Bezug auf den Raum findet das Prinzip der Ersch\u00f6pfung Anwendung. Unterliegt ein Land bzw. eine Region der nationalen bzw. regionalen Ersch\u00f6pfung, so verliert der Schutzrechtsinhaber seine Rechte am Gut in diesem Land bzw. in dieser Region erst, sobald er das Gut in diesem Land bzw. dieser Region zum ersten Mal in Verkehr bringt. Parallelimporte von ausserhalb des Landes bzw. der Region sind nicht m\u00f6glich. Unterliegt ein Land hingegen der internationalen Ersch\u00f6pfung, so verliert sich das Schutzrecht in diesem Land &#8211; unabh\u00e4ngig davon, ob das Inverkehrbringen in diesem Land oder im Ausland erfolgt. Parallelimporte von \u00fcberall her sind m\u00f6glich. Ob ein Land der nationalen oder der internationalen Ersch\u00f6pfung unterliegt, bestimmt es selbst.b In der Schweiz findet auf patentgesch\u00fctzte G\u00fcter das Prinzip der nationalen Ersch\u00f6pfung Anwendung. Da eine Segmentierung des EU-Binnenmarkts dem Prinzip des freien Warenverkehrs zuwiderspricht, sind Parallelimporte in der EU grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig, Paralleleinfuhren aus Drittstaaten hingegen untersagt. Preisregulierung Die H\u00f6chstpreisregulierung (HPR) gibt einen maximalen Preis vor, den ein Produzent f\u00fcr ein Arzneimittel verlangen darf. Das heisst, der Produzent hat im Fall einer HPR genau zwei Preissetzungsm\u00f6glichkeiten: Entweder er setzt den Preis gleich dem vorgeschriebenen H\u00f6chstpreis, oder aber er unterbietet diesen. In der Schweiz wird die HPR durch die Spezialit\u00e4tenliste (SL) des Bundesamts f\u00fcr Gesundheit (BAG) implementiert. Die Bestimmung dieses Preisplafonds ist im 8. Kapitel der Verordnung des Eidg. Departements des Innern (EDI) \u00fcber Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) beschrieben.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Vogelsang-Finsinger-Mechanismus Ramsey (1927) und in Folge Baumol und Bradford (1970) zeigen, wie man einen Fixkostenblock \u00fcber unterschiedliche Preise (abh\u00e4ngig von der jeweiligen Nachfrageelastizit\u00e4t des Markts) gerade deckt und gleichzeitig die Weltwohlfahrt maximiert. Da nicht davon auszugehen ist, dass Produzenten von sich aus in abgeschotteten M\u00e4rkten diese so genannten Ramsey Preise setzen, bedarf es eines Implementierungsmechanismus, der dies sicherstellt. Vogelsang und Finsinger (1979) haben einen solchen entwickelt. Er l\u00e4sst sich auf den Pharmamarkt \u00fcbertragen und bewegt durch seine Dynamik den Pharmaproduzenten dazu, einerseits effizient zu forschen und andererseits in verschiedenen M\u00e4rkten Ramsey Preise zu setzen.Eindr\u00fccklich dabei ist, dass der Weltregulator f\u00fcr die Umsetzung weder die Nachfrage noch die Durchschnittskosten, noch die anvisierten Ramsey-Preise kennen muss. Einzig die heutige Arzneimittelproduktionsmenge sowie die ausgewiesenen Gesamtkosten werden f\u00fcr diese \u00abdynamische und globale Preisregulierung\u00bb ben\u00f6tigt. Basierend auf diesen Informationen schreibt der Weltregulator dem Pharmaproduzenten vor, dass die zuk\u00fcnftigen Preise auf den M\u00e4rkten &#8211; multipliziert mit den heutigen Output-Mengen auf dem jeweiligen Markt &#8211; h\u00f6chstens den heutigen Gesamtkosten entsprechen d\u00fcrfen. Nach einer mehrmaligen Wiederholung und Adaptierung der Restriktion stellt sich die Ramsey-Preisallokation von alleine ein. Die Motivation hinter diesem Mechanismus lautet: \u00ab&#8230; the firm&#8217;s management [is] in a superior position to calculate and implement welfare maximizing prizes\u00bb.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Thema der Parallelimporte am Pharmamarkt schl\u00e4gt hohe Wellen. Die der Wirtschaft grunds\u00e4tzlich nicht feindlich gesinnte \u00abNeue Z\u00fcrcher Zeitung\u00bb spricht von einem \u00abpeinlichen Kampf der Pharmabranche gegen Parallelimporte\u00bb. Vgl. NZZ, 6.\/7.5.2006. 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