{"id":124799,"date":"2006-06-01T12:00:00","date_gmt":"2006-06-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/06\/etter-14\/"},"modified":"2023-08-23T23:47:40","modified_gmt":"2023-08-23T21:47:40","slug":"etter-13","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/06\/etter-13\/","title":{"rendered":"Freihandelsabkommen mit S\u00fcdkorea &#8211; Pr\u00e4ferenzabkommen als Instrument der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik"},"content":{"rendered":"<p>Das im Dezember 2005 mit der Republik Korea unterzeichnete Freihandelsabkommen weitet das bestehende Netz von Efta-Drittland-Abkommen um ein umfassendes Freihandelsabkommen mit einem wichtigen asiatischen Handelspartner der Schweiz aus. Freihandelsabkommen mit Staaten ausserhalb der EU sind neben der WTO-Mitgliedschaft und den bilateralen Vertr\u00e4gen mit der EU ein wichtiges Instrument der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200606_20_Etter_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Laufe des vergangenen Jahres haben die Staaten der Europ\u00e4ischen Freihandelsassozialen (Efta) Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz mit der Republik Korea (S\u00fcdkorea) ein Freihandelsabkommen (FHA) ausgehandelt, das im Dezember 2005 unterzeichnet worden ist. Das Abkommen soll demn\u00e4chst ratifiziert werden und wird voraussichtlich am 1. August 2006 in Kraft treten. \u00a0Das FHA zwischen der Efta und Korea umfasst den Handel mit Industrieprodukten einschliesslich verarbeiteter Landwirtschaftserzeugnisse und Fischereiprodukte, den Handel mit Dienstleistungen, den Schutz des geistigen Eigentums, das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen und den Wettbewerb. Ein parallel dazu zwischen der Schweiz, Island, Liechtenstein und S\u00fcdkorea abgeschlossenes Investitionsabkommen enth\u00e4lt Regeln \u00fcber die Zulassung und den Schutz von Investitionen. Der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen ist in bilateralen Abkommen der einzelnen Efta-Staaten mit S\u00fcdkorea geregelt. Wie die neueren Efta-Abkommen mit Mexiko, Vgl. Christian Etter, Regionen\u00fcbergreifende Freihandelsr\u00e4ume als Herausforderung f\u00fcr die Schweiz: Das Beispiel Mexiko, in: \u00abDie Volkswirtschaft\u00bb 5\/2001, S. 23ff. Singapur Vgl. Christian Etter, Umfassendes Freihandelsabkommen mit Singapur &#8211; Ausweitung der Efta-Freihandelspolitik, in: \u00abDie Volkswirtschaft\u00bb, 1\/2003, S. 56ff. und Chile stellt auch das Vertragswerk mit S\u00fcdkorea ein umfassendes FHA dar, welches den Warenverkehr, die Dienstleistungen, die Investitionen, das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen, das geistige Eigentum und den Wettbewerb abdeckt (vgl. Kasten 1 Die Efta-Konvention von 1960 (Europ\u00e4ische Freihandelsassoziation) errichtete u.a. eine Freihandelszone unter den Vertragsstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Daneben verf\u00fcgt die Schweiz \u00fcber das FHA mit der EU von 1972 und das bilaterale FHA mit den F\u00e4r\u00f6er-Inseln. Im Efta-Rahmen ausgehandelte FHA bestehen mit folgenden Staaten: Bulgarien, Chile, Israel, Jordanien, Kroatien, Libanon, Marokko, Mazedonien, Mexiko, Pal\u00e4stinensische Beh\u00f6rde, Rum\u00e4nien, Sacu (Southern African Customs Union: Botswana, Lesotho, Namibia, S\u00fcdafrika, Swasiland), Singapur, S\u00fcdkorea, Tunesien und T\u00fcrkei. Aktuell laufen Verhandlungen der Efta-Staaten mit \u00c4gypten, GCC (Gulf Cooperation Council: Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate), Kanada und Thailand. Mit weiteren Staaten in Lateinamerika, Asien und im Mittelmeerraum werden Verhandlungen gepr\u00fcft. Je nach Interessenlage kann ein bilaterales Vorgehen einzelner Efta-Staaten angezeigt sein (z. B. exploriert die Schweiz gegenw\u00e4rtig bilateral ein FHA mit Japan).).&#13;<\/p>\n<h2>Wirtschaftliche Bedeutung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie mit S\u00fcdkorea abgeschlossenen Vertr\u00e4ge verbessern auf pr\u00e4ferenzieller Basis &#8211; d.h. \u00fcber die Standards der Welthandelsorganisation (WTO) hinaus &#8211; den Marktzugang und die Rechtssicherheit f\u00fcr Exporte (Waren und Dienstleistungen) und sichern die Zulassung sowie Nutzung von Investitionen und den Schutz f\u00fcr Rechte an geistigem Eigentum. Das Vertragswerk erh\u00f6ht die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Wirtschaft, indem Diskriminierungen abgewendet werden, die sich aus bestehenden und k\u00fcnftigen Pr\u00e4ferenzabkommen S\u00fcdkoreas mit anderen Partnerstaaten ergeben. Korea hat bisher Freihandelsabkommen mit Chile und Singapur abgeschlossen und steht mit den Asean-Staaten, Japan, Kanada und den USA in Verhandlung. Ein weiterer Wettbewerbsvorteil ergibt sich im Fall der Korea-Abkommen insbesondere daraus, dass die Schweiz und die \u00fcbrigen Efta-Staaten damit pr\u00e4ferenziellen Zugang zum s\u00fcdkoreanischen Markt erhalten, ohne dass dies zurzeit f\u00fcr ihre Hauptkonkurrenten aus der EU, den USA und Japan der Fall ist. \u00a0Gemessen am Bruttoinlandprodukt (BIP) ist S\u00fcdkorea weltweit eine der zehn gr\u00f6ssten Volkswirtschaften. Die Republik Korea wird nach der EU der bedeutendste Freihandelspartner der Schweiz sein. Dank des neuen Abkommens wird das Potenzial zur weiteren Intensivierung von Handel und Investitionen besser ausgesch\u00f6pft werden k\u00f6nnen. Die Warenexporte der Schweiz nach S\u00fcdkorea betrugen 2005 rund 1,3 Mrd. Franken, die Einfuhren \u00fcber 700 Mio. Franken. Die wichtigsten Exportprodukte sind Maschinen, chemische und pharmazeutische Produkte, Pr\u00e4zisionsinstrumente und Uhren. Die Einfuhren aus Korea bestehen insbesondere aus Automobilen, elektronischen Ger\u00e4ten, Kunststoffen und Erzeugnissen der chemischen Industrie. Die Schweizer Direktinvestitionen in Korea betragen \u00fcber 1 Mrd. Franken. Mit Niederlassungen vertreten sind &#8211; neben der Industrie &#8211; zahlreiche Unternehmen des Dienstleistungssektors, wie Banken, Versicherungen, Logistik, Warenkontrollen oder Unternehmensdienstleistungen.&#13;<\/p>\n<h2>Aussenwirtschaftspolitische Einordnung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Aussenwirtschaftspolitik setzt die Rahmenbedingungen f\u00fcr die im internationalen Standortwettbewerb stehende Schweizer Wirtschaft. Der Bundesrat hat in seiner Standortbestimmung vom Januar 2005 Bericht des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik 2004, 12. Januar 2005: Kapitel 1, Strategische Ausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik. die drei strategischen Dimensionen der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik festgelegt: \u00a0&#8211; Marktzugang im Ausland und internationales Regelwerk f\u00fcr Waren, Dienstleistungen und Investitionen; \u00a0&#8211; Binnenmarktpolitik in der Schweiz;\u00a0&#8211; Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerl\u00e4ndern. \u00a0\u00a0Die Globalisierung &#8211; d.h. die zunehmenden grenz\u00fcberschreitenden Abh\u00e4ngigkeiten und Wechselwirkungen zwischen den nationalen M\u00e4rkten &#8211; erfasst immer mehr Sektoren und Politikbereiche, die fr\u00fcher kaum im Blickfeld der Aussenwirtschaftspolitik standen. Diese Entwicklung hat eine zunehmende Verflechtung von Binnen- und Aussenwirtschaftspolitik zur Folge. Das f\u00fchrt dazu, dass die F\u00f6rderung des Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt durch intensivierte Binnen- und Importkonkurrenz f\u00fcr die Erhaltung und St\u00e4rkung der Konkurrenzf\u00e4higkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz ebenso wichtig geworden ist wie die Verbesserung des Marktzugangs im Ausland. Die Dimension der Unterst\u00fctzung der wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerl\u00e4ndern ist deshalb wichtig, weil der Entwicklungsstand und die Rahmenbedingungen am Bestimmungsort die Export- und Investitionsm\u00f6glichkeiten der Schweiz wesentlich mitbestimmen.&#13;<\/p>\n<h3>Relevanz f\u00fcr alle drei Dimensionen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nFreihandelsabkommen mit Staaten ausserhalb der EU bilden einen der drei Hauptpfeiler der Dimension Marktzugang &#8211; neben der WTO-Mitgliedschaft und den bilateralen Vertr\u00e4gen mit der EU. W\u00e4hrend die WTO das Ziel verfolgt, das aussenwirtschaftliche Regelwerk auf weltweiter multilateraler Ebene weiterzuentwickeln, gestalten die Vertr\u00e4ge mit der EU die Wirtschaftsbeziehungen mit unserem weitaus gr\u00f6ssten Aussenwirtschaftspartner. Mit dem Abschluss von FHA verfolgt die Schweiz das Ziel, die Wirtschaftsbeziehungen mit ausgew\u00e4hlten Staaten \u00fcber das multilateral erreichte Niveau hinaus zu vertiefen. \u00a0Die FHA sind aber auch f\u00fcr die zwei weiteren Dimensionen der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik relevant: Sie stehen im Dienst der Binnenmarktpolitik, indem sie die Importe im bilateralen Handel mit dem jeweiligen Abkommenspartner liberalisieren und damit zur Intensivierung des Wettbewerbs in der Schweiz beitragen. Die Dimension der wirtschaftlichen Entwicklung in den Partnerl\u00e4ndern kommt bei FHA mit Entwicklungs- und Transitionsl\u00e4ndern zum Tragen, indem der vertraglich garantierte pr\u00e4ferenzielle Marktzugang bzw. die erh\u00f6hte Rechtssicherheit die Exportf\u00e4higkeit dieser L\u00e4nder st\u00e4rkt und die Attraktivit\u00e4t ihrer Standorte f\u00fcr Auslandinvestitionen verbessert.&#13;<\/p>\n<h3>Beitrag zu den aussenwirtschaftspolitischen Zielen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nWenn unsere Handelspartner mit Konkurrenzl\u00e4ndern Pr\u00e4ferenzabkommen abschliessen, hat dies f\u00fcr die Schweiz eine Diskriminierung auf diesen Auslandm\u00e4rkten zur Folge. Diese Diskriminierung kann nur vermieden oder beseitigt werden, indem die Schweiz ebenfalls pr\u00e4ferenzielle Abkommen mit diesen Handelspartnern eingeht. Vor dem Hintergrund der nach wie vor ungebrochenen, weltweit zunehmenden Tendenz zum Abschluss von regionalen und \u00fcberregionalen Pr\u00e4ferenzabkommen erh\u00f6ht sich die Notwendigkeit, der damit verbundenen Diskriminierungsgefahr zu begegnen (vgl. Kasten 2Nachdem die EU seit 1990 mit mittel- und osteurop\u00e4ischen Staaten so genannte Assoziationsabkommen (welche u.a. den Freihandel beinhalten) abgeschlossen hatte, weitete sie ihre Assoziationspolitik im Rahmen der Barcelona-Erkl\u00e4rung von 1995 auf die Staaten des \u00f6stlichen und s\u00fcdlichen Mittelmeers aus. Nach 2000 sind FHA mit Mexiko, Chile und S\u00fcdafrika abgeschlossen worden. Gegenw\u00e4rtig verhandelt die EU mit dem GCC und mit dem Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay). Die USA haben in den Neunzigerjahren das Nafta (North American Free Trade Agreement: Kanada, Mexiko, USA) und FHA mit Israel und Jordanien ausgehandelt. In den letzten Jahren sind FHA mit Staaten in Lateinamerika, Asien und Nahost abgeschlossen worden (u.a. Australien, Chile, Kolumbien, Marokko, Peru, Singapur) oder sind in Verhandlung (Malaysia, Thailand, S\u00fcdkorea). Auch Japan hat in den letzten Jahren begonnen, FHA auszuhandeln, vornehmlich in S\u00fcdost-Asien und \u00fcber den Pazifik (Asean, Chile, Mexiko, Singapur, S\u00fcdkorea, Thailand). China und Indien wenden sich in j\u00fcngster Zeit ebenfalls der Aushandlung von Pr\u00e4ferenzabkommen zu, wenn auch zun\u00e4chst v.a. mit regionalen Partnern.). Indem FHA unseren Exporteuren und Investoren erm\u00f6glichen, auf den M\u00e4rkten der Vertragspartner mit gleich langen Spiessen zu operieren wie ihre Konkurrenten aus L\u00e4ndern, welche mit ihnen bereits Pr\u00e4ferenzabkommen abgeschlossen haben, wirken sie der drohenden Erosion der relativen Standortattraktivit\u00e4t und der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweiz wirksam entgegen.&#13;<\/p>\n<h3>Auswahlkriterien<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nF\u00fcr die Auswahl der Partner, mit welchen pr\u00e4ferenzielle Abkommen angestrebt werden sollen, sind gem\u00e4ss der strategischen Ausrichtung der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik vier Kriterien ausschlaggebend: \u00a0&#8211; die gegenw\u00e4rtige und potenzielle wirtschaftliche Bedeutung des Partnerstaats; \u00a0&#8211; das Ausmass der aktuellen und drohenden Diskriminierung auf dessen M\u00e4rkten; \u00a0&#8211; allf\u00e4llige politische \u00dcberlegungen;\u00a0&#8211; die Verhandlungsbereitschaft des Partnerlandes. \u00a0\u00a0Die wirtschaftliche Bedeutung S\u00fcdkoreas als eine der zehn gr\u00f6ssten Volkswirtschaften der Welt ist offensichtlich. Die Tatsache, dass S\u00fcdkorea gegenw\u00e4rtig mit verschiedenen Staaten &#8211; darunter die USA und Japan, zwei Hauptkonkurrenten der Schweiz auf dem s\u00fcdkoreanischen Markt &#8211; \u00fcber umfassende FHA verhandelt, weist auf das erhebliche Diskriminierungspotenzial f\u00fcr die Schweiz auf dem s\u00fcdkoreanischen Markt hin. Das FHA der Efta-Staaten mit S\u00fcdkorea ist somit optimal in die Aussenwirtschaftsstrategie der Schweiz eingebettet. Dies gilt auch in Bezug auf den Inhalt des Abkommens, welcher &#8211; wie in der Aussenwirtschaftsstrategie angestrebt &#8211; neben dem Warenhandel auch Dienstleistungen, Investitionen sowie andere f\u00fcr die internationalen Wirtschaftsaktivit\u00e4ten relevante Regulierungsbereiche umfasst.&#13;<\/p>\n<h2>Inhalt des Abkommens<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<h3>Warenverkehr<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nInternet: <a href=\"http:\/\/secretariat.efta.int\/Web\/ExternalRelations\/PartnerCountries\/Korea\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/secretariat.efta.int<\/a>Im Bereich Warenverkehr folgt das Abkommen der Architektur aller bisherigen Efta-Freihandelsabkommen. F\u00fcr den Handel mit Industrieprodukten (inkl. Fischereierzeugnisse, welche analog zur WTO als Industrieprodukte behandelt werden) ist grunds\u00e4tzlich die vollst\u00e4ndige gegenseitige Zollbefreiung vorgesehen. Bei \u00fcber 90% der Tariflinien werden die Z\u00f6lle bei Inkrafttreten des Abkommens beseitigt. F\u00fcr bestimmte sensible Produkte kann S\u00fcdkorea den Zollabbau w\u00e4hrend einer \u00dcbergangsfrist von maximal sieben Jahren &#8211; bzw. zehn Jahren bei gewissen Fischereierzeugnissen &#8211; schrittweise vornehmen. \u00a0Im Bereich Agrarprodukte gew\u00e4hrt S\u00fcdkorea der Schweiz Zollverg\u00fcnstigungen f\u00fcr Verarbeitungsprodukte wie Schokolade, Zuckerwaren, R\u00f6stkaffee, Kaffeeextrakte, Suppen und Saucen sowie f\u00fcr gewisse unverarbeitete Landwirtschaftserzeugnisse, u.a. f\u00fcr K\u00e4se, Wein und Pflanzenextrakte. Im Gegenzug r\u00e4umt die Schweiz Korea f\u00fcr Verarbeitungsprodukte Gleichbehandlung mit anderen Freihandelspartnern der Schweiz ein und gew\u00e4hrt Zollkonzessionen f\u00fcr gewisse Fr\u00fcchte, Gem\u00fcse und Gew\u00fcrze sowie Spezialit\u00e4ten wie Reiswein und fermentierte Kohl- und R\u00fcbenzubereitungen (Kim-chi). Dabei sind die Konzessionen f\u00fcr die unverarbeiteten Agrarprodukte &#8211; mit Blick auf die Besonderheiten der Landwirtschaftsm\u00e4rkte und -politiken der verschiedenen Efta-Staaten &#8211; in bilateralen Landwirtschaftsabkommen der einzelnen Efta-Staaten mit der Republik Korea geregelt. \u00a0Im Unterschied zu fr\u00fcheren Efta-Freihandelsabkommen erlauben die Ursprungsregeln des vorliegenden Abkommens die Aufteilung von Sendungen in einem Transitland, ohne dass dadurch die so genannte Direktversandregel verletzt wird und die Zollpr\u00e4ferenz verloren geht. Dies erh\u00f6ht die Flexibilit\u00e4t der Schweizer Exportindustrie bei der Logistik, da diese ihre Auslandlieferungen &#8211; angesichts der Binnenlage der Schweiz &#8211; oft \u00fcber Zwischenlager im Ausland abwickelt.&#13;<\/p>\n<h3>Dienstleistungen und Investitionen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nEntsprechend dem hohen Anteil der Dienstleistungen und der hohen Kapitalintensit\u00e4t der Efta-Staaten und S\u00fcdkoreas kam diesen beiden Bereichen in den Verhandlungen ein grosses Gewicht zu. Bei den Dienstleistungen entsprechen die allgemeinen Regeln des Abkommens mit gewissen Pr\u00e4zisierungen und Verbesserungen jenen des Gats. Gats = General Agreement on Trade in Services. Dienstleistungsabkommen der WTO. Insbesondere \u00fcbernimmt das FHA die vier Erbringungsarten des Gats: grenz\u00fcberschreitendes Dienstleistungsangebot, Konsum im Ausland, Dienstleistungsangebot durch gesch\u00e4ftliche Niederlassungen im Ausland sowie Erbringen von Dienstleistungen durch vor\u00fcbergehenden Aufenthalt nat\u00fcrlicher Personen im anderen Land. Die im FHA festgelegten sektoriellen Marktzugangs- und Inl\u00e4nderbehandlungsverpflichtungen gehen zum Teil signifikant \u00fcber das heutige Verpflichtungsniveau im Gats hinaus. Dies trifft u.a. auf Finanzdienstleistungen (Verm\u00f6gensverwaltung, Wertschriftenhandel), Umweltdienstleistungen und Dienstleistungen zu, welche vor Ort durch Spezialisten &#8211; z.B. Ingenieure, Architekten, Management- und Hightech-Berater, Revisoren, Installateure &#8211; unter einem Leistungsvertrag erbracht werden. \u00a0Weil Norwegen an einer Teilnahme an den Verhandlungen \u00fcber Investitionen nicht interessiert war, haben die Schweiz, Island und Liechtenstein mit der Republik Korea ein separates Investitionsabkommen abgeschlossen. Es l\u00f6st das weniger umfassende bilaterale Investitionsschutzabkommen Schweiz-S\u00fcdkorea von 1971 ab. Als wichtigste Neuerung gegen\u00fcber den herk\u00f6mmlichen bilateralen Investitionsschutzabkommen der Schweiz, welche sich auf den Schutz get\u00e4tigter Investitionen beschr\u00e4nken, enth\u00e4lt das Abkommen mit S\u00fcdkorea zus\u00e4tzlich zu den \u00fcblichen Schutzbestimmungen &#8211; u.a. Schutz vor Enteignungen und Transferbeschr\u00e4nkungen &#8211; den Grundsatz des diskriminierungsfreien Marktzutritts f\u00fcr Investitionen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur so weit zul\u00e4ssig, als sie in nationalen Vorbehaltslisten vorgesehen sind.&#13;<\/p>\n<h3>Geistiges Eigentum, \u00f6ffentliches Beschaffungswesen, Wettbewerb,<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nRechte an geistigem Eigentum &#8211; Patente, Testdaten, Marken, Designs und geografische Herkunftsangaben &#8211; m\u00fcssen gem\u00e4ss dem FHA gegen F\u00e4lschung, Piraterie und andere Verletzungen gesch\u00fctzt werden. Im Unterschied zum Minimalstandard des Trips-Abkommens Trips = Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights. Abkommen \u00fcber die Rechte des geistigen Eigentums der WTO. der WTO sehen die Bestimmungen des vorliegenden FHA u.a. eine verl\u00e4ngerte Schutzdauer f\u00fcr Designs vor. F\u00fcr Arznei- und Pflanzenschutzmittelpatente ist ein erg\u00e4nzendes Schutzzertifikat sowie eine angemessene Schutzdauer f\u00fcr Testdaten bei Marktzulassungsverfahren vorgeschrieben. Weiter sind die Ausschlussm\u00f6glichkeiten biotechnologischer Erfindungen von der Patentierbarkeit &#8211; entsprechend dem europ\u00e4ischen und koreanischen Rechtsstand &#8211; enger gesteckt als im Trips-Abkommen. Schliesslich sind innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des FHA Verhandlungen \u00fcber den gegenseitigen Schutz spezifischer geografischer Bezeichnungen aufzunehmen. \u00a0Alle Efta-Staaten sowie S\u00fcdkorea sind als Mitglieder des plurilateralen WTO-Abkommens \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (GPA) an den gegenw\u00e4rtig laufenden Verhandlungen \u00fcber dessen Ausweitung beteiligt. Die Parteien haben deshalb vereinbart, im Rahmen des FHA vorl\u00e4ufig keine Liberalisierungsverpflichtungen auszuhandeln, sondern zu gegebener Zeit die Resultate der GPA-Verhandlungen unter dem FHA vorzeitig zu implementieren. \u00a0Wie in den bisherigen Efta-Freihandelsabkommen bezwecken die Bestimmungen \u00fcber den Wettbewerb nicht die Harmonisierung des Wettbewerbsrechts der Vertragsparteien. Sie sollen vielmehr verhindern, dass die Vorteile des Abkommens durch wettbewerbswidrige Verhaltensweisen (Abreden, Missbrauch von Marktmacht) von Unternehmen vereitelt werden. Die Vertragsparteien sind gehalten, ihr nationales Wettbewerbsrecht entsprechend anzuwenden und gegebenenfalls Konsultationen abzuhalten.&#13;<\/p>\n<h3>\u00dcberwachungsausschuss und Schiedsverfahren<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nSchliesslich wird mit dem Abkommen ein gemischter Ausschuss von Regierungsvertretern der Vertragsparteien eingesetzt, welcher die Anwendung des Abkommens \u00fcberwacht, dieses weiterentwickelt und Konsultationen abh\u00e4lt. F\u00fcr Streitf\u00e4lle, welche auf dem Konsultationsweg nicht gel\u00f6st werden k\u00f6nnen, stellt das FHA ein zwischenstaatliches Schiedsverfahren zur Verf\u00fcgung, welches auch auf das Landwirtschafts- und das Investitionsabkommen anwendbar ist. Letzteres sieht zudem die M\u00f6glichkeit vor, dass ein Investor im Streitfall direkt mit der Regierung eines Vertragsstaates in Konsultation treten und in gewissen F\u00e4llen ein internationales Investor-Staat-Schiedsverfahren anrufen kann.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Freihandelsabkommen der Schweiz Die Efta-Konvention von 1960 (Europ\u00e4ische Freihandelsassoziation) errichtete u.a. eine Freihandelszone unter den Vertragsstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Daneben verf\u00fcgt die Schweiz \u00fcber das FHA mit der EU von 1972 und das bilaterale FHA mit den F\u00e4r\u00f6er-Inseln. Im Efta-Rahmen ausgehandelte FHA bestehen mit folgenden Staaten: Bulgarien, Chile, Israel, Jordanien, Kroatien, Libanon, Marokko, Mazedonien, Mexiko, Pal\u00e4stinensische Beh\u00f6rde, Rum\u00e4nien, Sacu (Southern African Customs Union: Botswana, Lesotho, Namibia, S\u00fcdafrika, Swasiland), Singapur, S\u00fcdkorea, Tunesien und T\u00fcrkei. Aktuell laufen Verhandlungen der Efta-Staaten mit \u00c4gypten, GCC (Gulf Cooperation Council: Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate), Kanada und Thailand. Mit weiteren Staaten in Lateinamerika, Asien und im Mittelmeerraum werden Verhandlungen gepr\u00fcft. Je nach Interessenlage kann ein bilaterales Vorgehen einzelner Efta-Staaten angezeigt sein (z. B. exploriert die Schweiz gegenw\u00e4rtig bilateral ein FHA mit Japan).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Weltweite Zunahme von Pr\u00e4ferenzabkommen Nachdem die EU seit 1990 mit mittel- und osteurop\u00e4ischen Staaten so genannte Assoziationsabkommen (welche u.a. den Freihandel beinhalten) abgeschlossen hatte, weitete sie ihre Assoziationspolitik im Rahmen der Barcelona-Erkl\u00e4rung von 1995 auf die Staaten des \u00f6stlichen und s\u00fcdlichen Mittelmeers aus. Nach 2000 sind FHA mit Mexiko, Chile und S\u00fcdafrika abgeschlossen worden. Gegenw\u00e4rtig verhandelt die EU mit dem GCC und mit dem Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay). Die USA haben in den Neunzigerjahren das Nafta (North American Free Trade Agreement: Kanada, Mexiko, USA) und FHA mit Israel und Jordanien ausgehandelt. In den letzten Jahren sind FHA mit Staaten in Lateinamerika, Asien und Nahost abgeschlossen worden (u.a. Australien, Chile, Kolumbien, Marokko, Peru, Singapur) oder sind in Verhandlung (Malaysia, Thailand, S\u00fcdkorea). Auch Japan hat in den letzten Jahren begonnen, FHA auszuhandeln, vornehmlich in S\u00fcdost-Asien und \u00fcber den Pazifik (Asean, Chile, Mexiko, Singapur, S\u00fcdkorea, Thailand). 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