{"id":124834,"date":"2006-06-01T12:00:00","date_gmt":"2006-06-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/06\/strahm-6\/"},"modified":"2023-08-23T23:48:04","modified_gmt":"2023-08-23T21:48:04","slug":"strahm-5","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/06\/strahm-5\/","title":{"rendered":"Hochpreisproblematik bei Wareneink\u00e4ufen"},"content":{"rendered":"<p>Die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sowie KMU zahlen f\u00fcr die Wareneink\u00e4ufe in der Schweiz im Durchschnitt 20%-30% mehr f\u00fcr die international gehandelten, vergleichbaren Produkte als im benachbarten Ausland. Es ist nicht die h\u00f6here Wertsch\u00f6pfung oder die h\u00f6heren Vertriebskosten, die haupts\u00e4chlich zu dieser Verteuerung f\u00fchren. Vielmehr werden die Importg\u00fcter bereits teurer in die Schweiz geliefert, weil der Importwettbewerb behindert und h\u00e4ufig Parallelimporte verhindert werden. Der Preis\u00fcberwacher erstellt in diesem Artikel aufgrund seiner Erfahrungen und der bei ihm eingehenden Preisbeschwerden eine Typologie der preistreibenden Faktoren und zieht Schl\u00fcsse f\u00fcr den Handlungsbedarf zur systemischen Senkung der Beschaffungspreise beim Import.<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200606_05_Strahm_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"246\" \/>&#13;<\/p>\n<h2>Hochpreisland in der Statistik<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nProdukte, die sowohl in der Schweiz als auch im europ\u00e4ischen Ausland vertrieben werden, sind in der Schweiz deutlich teurer als in den europ\u00e4ischen Nachbarl\u00e4ndern. In summarischer Weise lassen sich aus den unterschiedlichen Preisvergleichsstudien folgende Resultate zusammenfassen:\u00a0&#8211; Der Preisvergleich stichprobenweise ausgew\u00e4hlter Konsumg\u00fcter zwischen der Schweiz und Deutschland in 18 Produktbereichen (mehrwertsteuerbereinigte Verkaufspreise) des Lehrstuhls Z\u00e4ch am Rechtswissenschaftlichen Institut der Universit\u00e4t Z\u00fcrich zeigt bei identischen Produkten eine Preis\u00fcberh\u00f6hung der Schweiz gegen\u00fcber Deutschland von durchschnittlich 25%. Universit\u00e4t Z\u00fcrich\/Lehrstuhl Prof. Z\u00e4ch (2001): Preisvergleiche stichprobenhaft ausgew\u00e4hlter G\u00fcter und Dienstleistungen Schweiz\/Deutschland. Z\u00fcrich, 2001.\u00a0&#8211; Die vom Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) in Auftrag gegebenen Preisvergleichsanalysen stellen nicht nur f\u00fcr Haushalte, sondern auch f\u00fcr Unternehmen eine \u00dcberteuerung von Produkten fest. Im Mittel bel\u00e4uft sie sich auf 25% gegen\u00fcber europ\u00e4ischen Vergleichsl\u00e4ndern. Seco (2003): Martin Eichler, Michael Grass, Christoph Koellreuter, Thomas K\u00fcbler: Preisunterschiede zwischen der Schweiz und der EU. Eine empirische Untersuchung. Strukturberichterstattung Nr. 21, Bern 2003. \u00a0&#8211; Ebenfalls vom Seco wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die eine Preis\u00fcberh\u00f6hung von 29% bei der Warenbeschaffung der Tourismusbranche im Vergleich zu \u00d6sterreich darstellt. Seco (2003): J\u00fcrg Kuster und Peder Plaz: Tourismusdestination Schweiz: Preis- und Kostenunterschiede zwischen der Schweiz und der EU. Strukturberichterstattung Nr. 20. Bern 2003.\u00a0&#8211; Die von der Forschungsanstalt f\u00fcr Agrarwirtschaft in T\u00e4nikon FAT durchgef\u00fchrten Preisvergleiche f\u00fcr eine repr\u00e4sentative Zahl von Landmaschinen beziffern die Preis\u00fcberh\u00f6hung in der Schweiz ohne Ber\u00fccksichtigung der Mehrwertsteuerdifferenzen auf 18% gegen\u00fcber Deutschland und Frankreich. Mehrwertsteuerbereinigt betr\u00e4gt die Preis\u00fcberh\u00f6hung rund 25%. Agroscope FAT T\u00e4nikon (2005): FAT-Bericht Nr. 640\/2005. Preisvergleich von landwirtschaftlichen Maschinen. T\u00e4nikon 2005. Sowie Agroscope FAT T\u00e4nikon (2004): Hauptbericht 2003. T\u00e4nikon.\u00a0&#8211; Gem\u00e4ss Preisvergleichen der Schweizerischen Hochschule f\u00fcr Landwirtschaft Zollikofen (SHL) sind identische Pflanzenschutzmittel in der Schweiz mehrwertsteuerbereinigt durchschnittlich 70%-75% teurer als in Deutschland oder Frankreich (ungewogener Durchschnitt). Martin Raaflaub, Marco Pennoni (2005): Preise f\u00fcr landwirtschaftliche Produktionsmittel in der Schweiz und in den EU-Nachbarl\u00e4ndern Deutschland und Frankreich. Schweizerische Hochschule f\u00fcr Landwirtschaft SHL, Zollikofen. September 2005.\u00a0&#8211; Die Preis\u00fcberwachung hat auf Grund von Angaben aus der Branche bei Fungizi-den, Herbiziden und Insektiziden f\u00fcr die Landwirtschaft eine Preis\u00fcberh\u00f6hung von 43% (ungewogener Durchschnitt) festgestellt. Preis\u00fcberwachung (2005): Hohe Produktionsmittelpreise in der schweizerischen Landwirtschaft. September 2005, Seite 10 (siehe auch: Bei den SL-Pr\u00e4paraten ist allerdings der Einwand angebracht, dass es sich um administrierte Preise handelt, die vom Bund genehmigt werden. Bei 800 Pr\u00e4paraten, die nicht der staatlichen Preisadministration unterstehen (Hors-SL), betr\u00e4gt die \u00dcberteuerung sogar 41% (ungewogene Mittel). T\u00e4tigkeitsbericht Preis\u00fcberwacher 2005, in: Recht und Politik des Wettbewerbs RPW Nr. 2005\/5, Seiten 743, 774, 805. Februar 2006. (Im T\u00e4tigkeitsbericht 2005 des Preis\u00fcberwachers ist die hier vorgestellte Analyse der preistreibenden Faktoren skizziert worden.)\u00a0\u00a0\u00dcber alle Produktgruppen gesehen ergibt sich nach unseren Berechnungen eine Verteuerung der schweizerischen Produkte um 20%-30% gegen\u00fcber dem EU-Niveau. In Tabelle 1 sind die verschiedenen Preisvergleichsstudien zusammengefasst.&#13;<\/p>\n<h2>Volkswirtschaftliche Bedeutung der Preisdiskriminierung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Schweiz hat im Jahr 2005 f\u00fcr rund 143 Mrd. Franken Waren aus dem Ausland importiert, was fast einem Drittel des Bruttoinlandprodukts (BIP) entspricht. Bei einigen G\u00fctergruppen wirkt ein klarer Importwettbewerb mit angewandten Weltmarktpreisen, so etwa bei Erd\u00f6lprodukten und Rohmaterialien. Bei Fabrikaten und Agrarprodukten, aber auch bei gewissen Dienstleistungen (z.B. Filmverleih-Mieten, Software) sind hingegen deutliche Preis\u00fcberh\u00f6hungen gegen\u00fcber dem Ausland auszumachen. Eine korrekte und durchwegs aussagef\u00e4hige Preisanalyse m\u00fcsste stets auf Ex-Factory-Preisen basieren, was nicht bei allen Preisstudien der Fall ist. Wir konnten aber auf Grund zahlreicher Detailanalysen und Preisbeschwerden feststellen, dass die \u00dcberteuerung notabene nicht bedingt ist durch die h\u00f6here Wertsch\u00f6pfung und die Vertriebskosten im Inland, sondern durch h\u00f6here Transferpreise aus dem Ausland. Die Preis\u00fcberh\u00f6hung erfolgt bereits durch eine Preisdiskriminierung der ausl\u00e4ndischen Lieferanten gegen\u00fcber der Schweiz. Die Mehrkosten sind also eine Art \u00abGeschenk\u00bb an ausl\u00e4ndische Lieferanten, die sich durch Ausreizung der h\u00f6heren schweizerischen Kaufkraft auf ihre Art eine Kaufkraftabsch\u00f6pfung zu Nutze machen. \u00a0Wir wagen auf Grund der verschiedenen Preisvergleichsanalysen die Hochrechnung, dass sich diese Preis\u00fcberh\u00f6hung bei den Importg\u00fctern in der Gr\u00f6ssenordnung von j\u00e4hrlich 25-30 Mrd. Franken bewegt. Diese Kaufkraftabsch\u00f6pfung durch die Hochpreispolitik bewirkt letztlich einen \u00abWachstumsgap\u00bb, also eine makro\u00f6konomische Finanzierungsl\u00fccke oder eine versteckte Verschlechterung der Terms of trade. Denn f\u00fcr den Exporteur gelten europ\u00e4ische oder Weltmarktpreise, w\u00e4hrend beim Import die Preis\u00fcberh\u00f6hung zum Tragen kommt und bezahlt wird.&#13;<\/p>\n<h2>Preisdiskriminierung auch durch Inl\u00e4nder<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDiese Preisdiskriminierung zu Ungunsten der Schweiz wird nicht nur von den ausl\u00e4ndischen Lieferanten durch eine Marktsegmentierungspolitik nach Kaufkraft und L\u00e4ndern praktiziert, sondern auch schweizerische Hersteller wenden die gleiche Praxis an. \u00a0&#8211; Der gr\u00f6sste schweizerische Lieferant von Pflanzenschutzmitteln (Herbiziden, Insektiziden) beliefert den schweizerischen Detailhandelsmarkt mit seinen zehn umsatztr\u00e4chtigsten Produkten im (umsatzgewichteten) Durchschnitt um 48% (Ex-Factory-Preise) teurer als das benachbarte europ\u00e4ische Ausland. Mitteilung an den Preis\u00fcberwacher: Details unter Gesch\u00e4ftsgeheimnis geliefert.\u00a0&#8211; Die Preisdiskriminierung zum Nachteil des schweizerischen Pharmamarktes ist auch bei Hors-SL-Medikamenten feststellbar. Aufgrund der Firmendeklaration stellten wir bei einem umsatzstarken, exponierten und viel diskutierten Pr\u00e4parat eine \u00dcberteuerung von \u00fcber 50% fest. Mitteilung an den Preis\u00fcberwacher: Details unter Gesch\u00e4ftsgeheimnis.&#13;<\/p>\n<h2>Handelskanal bestimmt Preis\u00fcberh\u00f6hung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Preis\u00fcberh\u00f6hung gegen\u00fcber dem Ausland h\u00e4ngt entscheidend davon ab, ob ein Produkt nur \u00fcber den Alleinvertreiber in der Schweiz oder \u00fcber den freien Importwettbewerb direkt resp. \u00fcber Parallelimporte im Ausland bezogen werden kann. Hierzu ist eine Untersuchung der Swiss Retail Federation aussagekr\u00e4ftig, die bei einer repr\u00e4sentativen Produktepalette die Verteuerung beim Import analysiert hat. BAK Basel Economics: \u00dcbersicht \u00fcber die Kostenelemente des Detailhandels sowie internationaler Vergleich der Kostenelemente des Detailhandels. Studie im Auftrag der Swiss Retail Federation. Bern, 2002. Wenn die Produkte durch den Detailhandel direkt im benachbarten Ausland beschafft werden k\u00f6nnen, betragen die Preisdifferenzen bei den Warenbeschaffungskosten f\u00fcr den Detailhandel bloss 5%-10%. Wenn die Produkte aber nur indirekt \u00fcber einen Alleinimporteur oder Alleinvertreiber in den schweizerischen Detailhandel gelangen, sind sie 30%-60% \u00fcberteuert. Dabei ist nicht etwa die Marge des Alleinimporteurs der entscheidende Verteuerungsfaktor, sondern die Preisdiskriminierung durch den ausl\u00e4ndischen Lieferanten: Er liefert die Waren schon teurer in die Schweiz! Die grossen multinationalen Konzerne betreiben eine sogenannte Marktsegmentierung, d.h. sie beliefern jedes Land getrennt und reizen beim Pricing die h\u00f6here Kaufkraft so weit wie m\u00f6glich aus. Dabei versuchen sie, das Land \u00fcber ihre Alleinvertriebsstrukturen (\u00aboffizielle Vertriebskan\u00e4le\u00bb) zu bedienen und den Parallelhandel zu verhindern. \u00a0Diese Marktsegmentierung ist das entscheidende Moment der Preis\u00fcberh\u00f6hung international handelbarer G\u00fcter in der Schweiz. Die (h\u00f6heren) Kosten der internen Vertriebsleistungen des Detailhandels (Domestic services) sind dabei zwar noch nicht ber\u00fccksichtigt, begr\u00fcnden aber die \u00dcberteuerung der internationalen G\u00fcter in der Schweiz ebenfalls nicht. Wir gehen davon aus, dass es nicht zul\u00e4ssig ist, bei international gehandelten Waren einen kaufkraftbereinigten Wechselkurs zu Grunde zu legen, wie dies bei interessenorientierten Vergleichsstudien etwa praktiziert wird.&#13;<\/p>\n<h2>Gr\u00fcnde f\u00fcr die \u00dcberteuerung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Vertriebsstrukturen und die Verhinderung von Parallelimporten haben also einen Trade-Diversion-Effekt zur Folge, d.h. eine Handelsbehinderung beim Import und &#8211; als Drittwirkung mangelnden Wettbewerbs &#8211; eine Verteuerung. Die vertikalen Lieferstrukturen sind meist historisch gewachsen und basieren auf vertikalen Preis- und Lieferbindungen. Weshalb werden trotz neuem Kartellrecht Parallelimporte systematisch verhindert oder verteuert? \u00a0Wir haben auf Grund zahlreicher Preisbeschwerden aus dem Publikum und Aussprachen mit den Marktakteuren eine Typologie von Verhinderungsmechanismen bei Parallelimporten identifiziert. In Grafik 1 sind die typischen Praktiken zur Verhinderung von Parallelimporten zusammengefasst, wobei die verschiedenen Faktoren oft hintereinander geschaltet oder kombiniert sind:\u00a0&#8211; Vertikalbindungen: Solche Preis- und Lieferbindungen zwischen dem ausl\u00e4ndischen Lieferanten und dem Alleinimporteur\/ Grossisten in der Schweiz erm\u00f6glichen dem \u00abAlleinimporteur\u00bb oder dem&nbsp;\u00bboffiziellen Vertriebskanal\u00bb eine marktm\u00e4chtige oder -beherrschende Stellung. Mit dem neuen Art. 5 Abs. 4 des Kartellgesetzes w\u00e4ren solche Vertikalbindungen an sich sch\u00e4dlich und mit Bussen belegbar. Bei der Wettbewerbskommission (Weko) wurden in den letzten Jahren rund 200 F\u00e4lle von Vertikalbindungen gemeldet; doch zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelung hat noch kein einziger Fall in der Weko zu Sanktionen gef\u00fchrt.\u00a0&#8211; Technische Handelshemmnisse: Sie entstehen durch unz\u00e4hlige Differenzen bei Produktenormen wie Anschreibepflichten, Typenbezeichnungen, Materialvorschriften, Lebensmittel-, Umweltschutz-, Haftungs- und andere Vorschriften sowie R\u00fcckverfolgbarkeitsregeln und differierende Grenzwerte. Sobald eine unterschiedliche Norm zwischen der Schweiz und der EU besteht, kann das Produkt nicht ohne Weiteres direkt oder parallel importiert werden. Dabei ist wohl heute das Umwelt- und Konsumentenschutzniveau der EU etwa gleichwertig (aber nicht identisch definiert) wie in der Schweiz. Abhilfe k\u00f6nnte die Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips durch die Schweiz schaffen, indem sie die im EU-Raum zugelassenen Produkte ohne weitere Pr\u00fcfung auch in der Schweiz zul\u00e4sst.\u00a0&#8211; Nationale Patentersch\u00f6pfung: Wenn ein Produkt patentiert ist oder wenn auch nur eine Komponente davon dem Patentschutz untersteht, ist der Alleinimporteur Inhaber des \u00fcbertragenen Patentrechts auf diesem Produkt resp. auf dessen Komponente. Er verf\u00fcgt faktisch \u00fcber das Vertriebsmonopol in der Schweiz. Das so genannte Kodak-Urteil des Bundesgerichts von 1999, das nun als nationale Patentersch\u00f6pfung im schweizerischen Patentgesetz festgeschrieben werden soll, verhindert Parallelimporte bei patentierten Produkten und Komponenten und verteuert diese. Der EU-Binnenmarkt kennt demgegen\u00fcber die regional-europ\u00e4ische Patentersch\u00f6pfung.\u00a0&#8211; Agrarmarktordnung: Durch sie werden die agrarischen Erzeugnisse mittels Importz\u00f6llen vom europ\u00e4ischen oder WeltmarktPreisniveau auf das schweizerische Preisniveau angehoben. Diese Protektion ist vom Gesetzgeber gewollt und wird im Rahmen der WTO-Runde oder eines Freihandelsabkommens im Agrarbereich mit der EU \u00fcberpr\u00fcft werden. \u00a0&#8211; Heilmittelmarkt: Die hohe Regulierungsdichte im Bereich der Heilmittel bewirkte, dass in den vier Jahren seit Inkraftsetzung des neuen Heilmittelgesetzes nur gerade f\u00fcr sechs Pr\u00e4parate eine Bewilligung f\u00fcr den Parallelimport in die Schweiz erteilt worden ist. Die hohe Normendichte f\u00fchrt zu einer faktischen Marktabschottung und entsprechender Verteuerung von Medikamenten. Dies ist besonders deutlich bei Hors-SL-Pr\u00e4paraten. \u00a0\u00a0Oft sind diese preistreibenden Faktoren nicht allein, sondern in Kombination wirksam. Zumeist sind dem Importeur oder dem potenziellen Parallel-Importeur die Marktabschottungspraktiken nicht bekannt. Der Eink\u00e4ufer beim Detailh\u00e4ndler weiss zum Beispiel nicht, welche Komponenten wegen der nationalen Patentersch\u00f6pfungspraxis nicht im Ausland beschafft werden k\u00f6nnen, weil sie patentiert sind. Deshalb wird nach unserer Einsch\u00e4tzung die preistreibende und importbehindernde Wirkung der nationalen Patentersch\u00f6pfung untersch\u00e4tzt und nicht quantifiziert. \u00a0In der Preis\u00fcberwachung sind mehrere Dutzend Preisbeschwerden aus dem Publikum wegen der Abwicklungspraxis von Warenimporten am Schweizer Zoll eingegangen. Die Zollbearbeitungsgeb\u00fchr wirkt in vielen F\u00e4llen von Kleinimporten behindernd; die verbilligte D&#8217;Office-Verzollung soll jetzt gar noch verschwinden. Dazu ein illustrierender Preisbeschwerdefall: Eine kleinere Unternehmung musste im Ausland einige Dichtungsringe zum Preis von je 70 Rappen f\u00fcr ein Ventil nachbestellen. Der ausl\u00e4ndische Lieferant hatte keine D&#8217;Office-Verzollung beantragt. Daraufhin musste das Unternehmen f\u00fcr diese Ringe \u00fcber 50 Franken Zollbearbeitungsgeb\u00fchren an den Postdienstleister entrichten. Solche H\u00fcrden wirken geradezu prohibitiv. \u00a0Eine von Avenir Suisse in Auftrag gegebene Studie sch\u00e4tzt die volkswirtschaftlichen Kosten der Zollschranken und Transaktionskosten im grenz\u00fcberschreitenden Warenverkehr auf j\u00e4hrlich 3,8 Mrd. Franken, wobei die aus verhinderten Parallelimporten und der Preisdiskriminierung resultierende \u00dcberteuerung leider nicht ber\u00fccksichtigt worden ist. Wir haben diese Resultate nicht \u00fcberpr\u00fcft, halten sie aber auf Grund von Preisbeschwerden, die immer Einzelfallweise in der Preis\u00fcberwachung bearbeitet werden, f\u00fcr nachvollziehbar. Ruedi Minsch, Peter Moser: Teure Grenzen. Die volkswirtschaftlichen Grenzen der Zollschranken: 3,8 Mia. Franken. Avenir Suisse, Z\u00fcrich, M\u00e4rz 2006.&#13;<\/p>\n<h2>Handlungsbedarf aus preispolitischer Optik<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDa die Hochpreisproblematik durch komplexe institutionelle Rahmenbedingungen verursacht wird, l\u00e4sst sie sich nicht mit einer einzigen Massnahme beseitigen. Es braucht also eine Kombination von Massnahmen. Rund 85% aller Warenimporte stammen aus der EU. \u00dcbergeordnetes Ziel sollte deshalb die Anpassung an den Acquis Communautaire der EU im Bereich der Waren und des Warenhandels sein. Auch die EU hat eine hohe Regulierungsdichte. Doch unserer Erfahrung nach ist bez\u00fcglich der Handelsbehinderung nicht die Regulierungsdichte an sich entscheidend, sondern der Umstand, dass die Regeln, Normen, Grenzwerte, Anschreibepflichten, Verpackungsvorschriften etc. unterschiedlich sind. Sobald dies der Fall ist, wird der Importwettbewerb technisch behindert und es entsteht eine Trade Diversion.\u00a0Aus preispolitischer Optik ist aus diesen \u00dcberlegungen ein Handlungsbedarf in zwei Stossrichtungen abzuleiten:&#13;<\/p>\n<h3>Global Approach<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nUnter \u00abGlobal Approach\u00bb verstehen wir eine gesamthafte \u00dcbernahme des europ\u00e4ischen Rechts und der EU-Normen im Bereich der Waren und des Warenhandels (\u00abWaren-Acquis\u00bb) mit einer dynamischen Fortentwicklung. Wenn wir einer Ideall\u00f6sung der dynamischen \u00dcbernahme des Acquis Communautaire das Wort reden, meinen wir in diesem Zusammenhang nur den Waren- und Warenverkehrsbereich, nicht den ganzen Bestand des EU-Rechts (Letzteres ist eine politische Frage, zu der wir uns nicht \u00e4ussern). Die bilaterale Case-by-case-Verhandlungsmethodik auf Grund der Gegenseitigkeit und des Mutual Recognition Agreement (MRA) ist statisch und aufwendig. Kaum ist eine gegenseitige Anerkennung einer bestimmten Warennormierung besiegelt, hat diese in der EU bereits wieder eine \u00c4nderung erfahren, was ein neuerliches Handelshemmnis bedeutet. \u00a0Im \u00dcbrigen ist die Annahme falsch, eine gegenseitige Normenanerkennung in einem bestimmten Warensortiment beseitige alle Handelshemmnisse und erm\u00f6gliche automatisch den Parallelimport. Auch dieses Handelsregime erfordert Konformit\u00e4tsnachweise, Identit\u00e4tsnachweise und die Beibringung von Ursprungsdokumenten, die oft vom ausl\u00e4ndischen Lieferanten aus naheliegenden Gr\u00fcnden &#8211; er will ja die Parallellieferungen in die Schweiz unterbinden &#8211; nicht oder nur widerwillig geliefert werden. Auf Grund der Meldungen, die in der Preis\u00fcberwachung eingehen, und der kasuistischen Praxis betrachten wir den Weg einer Fall-zu-Fall-Anerkennung auf Gegenseitigkeit und auf Grund des MRA als eine teure Sackgasse. \u00a0Aus diesen Gr\u00fcnden braucht es einen Global Approach. Es ist an den politischen Beh\u00f6rden auszuloten, in welchem handelsdiplomatischen Arrangement die \u00dcbernahme des \u00abWaren-Acquis\u00bb m\u00f6glich w\u00e4re: In Form eines erweiterten Agrar-Freihandelsabkommens mit der EU, das allerdings auch die vor- und nachgelagerten Stufen der Landwirtschaft einschliessen m\u00fcsste, im Rahmen eines \u00abEWR II\u00bb, einer Zollunion oder einer Art \u00abprivilegierter Partnerschaft\u00bb.&#13;<\/p>\n<h3>Einseitige \u00dcbernahme von EU-Recht<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie unilaterale Beseitigung von Handelshemmnissen n\u00fctzt der Schweiz, weil der Importwettbewerb durch die Erm\u00f6glichung von Parallelimporten im Inland zu tieferen Preisen f\u00fchrt. Demzufolge ist die Beseitigung von Handelsbehinderungen und technischen Handelshemmnissen in der Schweiz auch dann sinnvoll und volkswirtschaftlich nutzbringend, wenn sie einseitig erfolgt. Konkret verstehen wir darunter:\u00a0&#8211; die einseitige \u00dcbernahme und Fortentwicklung der EU-Normen und Grenzwerte im Warenbereich (\u00abWaren-Acquis\u00bb);\u00a0&#8211; die einseitige Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips f\u00fcr EU-Waren; \u00a0&#8211; die einseitig angewandte oder per Protokoll mit der EU vereinbarte regional-europ\u00e4ische Patentersch\u00f6pfung (die auf dem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EWG von 1972 basieren kann);\u00a0&#8211; die gegenseitige oder einseitige Anerkennung der Medikamentenzulassung der Europ\u00e4ischen Arzneimittelbeh\u00f6rde (Emea) durch die Schweiz.\u00a0\u00a0Die einseitige \u00dcbernahme von EU-Handelsregulierungen h\u00e4tte den Vorteil, dass die Schweiz auch einseitig Ausnahmen praktizieren k\u00f6nnte, z.B. eine Ausnahme vom Cassis-de-Dijon-Prinzip bei sensiblen Landwirtschaftsprodukten oder eine Ausnahme von der regional-europ\u00e4ischen Patentersch\u00f6pfung bei Produkten mit administrierten Preisen (z.B. Medikamenten).\u00a0Die strikte Reziprozit\u00e4t im Verh\u00e4ltnis Schweiz-EU wird von einer latenten Gegnerschaft oft mit der Begr\u00fcndung gerechtfertigt, die schweizerischen Exporteure d\u00fcrften beim Export nicht diskriminiert werden und die Schweiz m\u00fcsse ihre Souver\u00e4nit\u00e4t behalten. Wir stellen jedoch fest, dass jeder schweizerische Produzent, der in die EU-L\u00e4nder exportiert, die EU-Normen von sich aus l\u00e4ngst respektiert. Hinter dem Beharren auf einer abstrakten, handelsrechtlichen Reziprozit\u00e4t stecken nach unserer Erfahrung die \u00fcblichen Marktabschottungsmotive gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Lieferanten oder Parallelimporteuren in der Schweiz.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abPreistreibende Faktoren im Konsumg\u00fctermarkt der Schweiz (\u00dcbersicht und Systematik der regulatorischen Faktoren)\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abPreisvergleichsanalysen Schweiz\/EU: Ein \u00dcberblick\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sowie KMU zahlen f\u00fcr die Wareneink\u00e4ufe in der Schweiz im Durchschnitt 20%-30% mehr f\u00fcr die international gehandelten, vergleichbaren Produkte als im benachbarten Ausland. Es ist nicht die h\u00f6here Wertsch\u00f6pfung oder die h\u00f6heren Vertriebskosten, die haupts\u00e4chlich zu dieser Verteuerung f\u00fchren. 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