{"id":124854,"date":"2006-05-01T12:00:00","date_gmt":"2006-05-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/05\/dostert-engler-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:47:49","modified_gmt":"2023-08-23T21:47:49","slug":"dostert-engler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/05\/dostert-engler\/","title":{"rendered":"Familienpolitik unter neuen Vorzeichen &#8211; Massnahmen zur erh\u00f6hten Frauenerwerbst\u00e4tigkeit"},"content":{"rendered":"<p>Viele Industriel\u00e4nder sind mit r\u00fcckl\u00e4ufigen Geburtenraten und einer alternden Bev\u00f6lkerung konfrontiert. Bereits im n\u00e4chsten Jahrzehnt muss mit einem absoluten R\u00fcckgang der erwerbsf\u00e4higen Bev\u00f6lkerung gerechnet werden. Dieser Prozess droht das wirtschaftliche Wachstum weiter zu drosseln und das Netz der sozialen Sicherung zu \u00fcberlasten. Allein aus Gr\u00fcnden des Wohlstandserhalts ist deshalb eine vermehrte Integration der Frauen in den Erwerbsprozess &#8211; bei mindestens stabilen Geburtenraten &#8211; unverzichtbar. Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird so zur Bew\u00e4hrungsprobe einer modernen Familienpolitik. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200605_19_Dostert_Engler_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"256\" \/>&#13;<\/p>\n<h2>Notwendigkeit einer neuen Familienpolitik<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie heutige Familienpolitik ist in erster Linie auf die monet\u00e4re Unterst\u00fctzung der Familien und deren Existenzsicherung ausgerichtet. Trotz hohem Transfervolumen wird wenig erreicht. Zwar werden einkommensschwache Familien durch steuerpolitische Massnahmen und sozialpolitische Instrumente verschiedenster Institutionen entlastet, doch geschieht dies weit gehend unsystematisch. So sind unerw\u00fcnschte Effekte &#8211; wie Leistungsk\u00fcrzungen oder eine h\u00f6here Steuerbelastung bei einem Wohnortwechsel &#8211; keine Seltenheit. Negative Anreize behindern die Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit oder die Erh\u00f6hung des Arbeitsvolumens.\u00a0Noch unzureichender ist das heutige System im Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die j\u00fcngst eingef\u00fchrte Mutterschaftsversicherung sowie die Anstossfinanzierungen f\u00fcr Betreuungseinrichtungen sind zwar vor diesem Hintergrund entstanden; doch die Erwerbst\u00e4tigkeit wird durch sie nicht entscheidend erleichtert. Nach wie vor wirken die schwierige Organisation und die hohen Kosten der Kinderbetreuung &#8211; vor allem f\u00fcr Frauen &#8211; als Eintrittsbarrieren in den Arbeitsmarkt. \u00a0Die Bilanz der heutigen Familienpolitik f\u00e4llt angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der wirtschaftlichen Gegebenheiten schwach aus. Es braucht Reformen, die an den genannten Schnittstellen einen Richtungswechsel einleiten.&#13;<\/p>\n<h2>Ein Zukunftsmodell f\u00fcr die schweizerische Familienpolitik<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nUm eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen sowie die zunehmende Familienarmut gezielt zu bek\u00e4mpfen, schl\u00e4gt das Credit Suisse Economic Research ein dreiteiliges Reformmodell vor: \u00a0&#8211; Erstens schafft die Einf\u00fchrung der Individualbesteuerung die so genannte Heiratsstrafe &#8211; d.h. Schlechterstellung von Doppelverdiener-Ehepaaren aufgrund ihres Zivilstands &#8211; ab. Dies tr\u00e4gt nicht zuletzt den ver\u00e4nderten Lebensformen Rechnung. Vor allem aber schafft eine Besteuerung pro Kopf Arbeitsanreize f\u00fcr Zweitverdiener. \u00a0&#8211; Zweitens soll die ausserfamili\u00e4re Kinderbetreuung weniger durch steigende Mittel als durch eine nachfrageorientierte Finanzierung gef\u00f6rdert werden. \u00a0&#8211; Drittens kann ein neu ausgerichtetes Sozialhilfesystem einkommensschwache Haushalte gezielter unterst\u00fctzen und \u00abHilfe zur Selbsthilfe\u00bb bieten, indem die Arbeitsaufnahme belohnt wird.&#13;<\/p>\n<h2>Einf\u00fchrung der Individualbesteuerung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Gegensatz zum heutigen System der Ehepaarbesteuerung wird bei der Individualbesteuerung das Einkommen jeder steuerpflichtigen Person einzeln versteuert. Es findet also keine gemeinsame Veranlagung des Familieneinkommens statt. Folglich wird das oft niedrigere Einkommen des Zweitverdieners mit einem tieferen Steuersatz belastet als das Einkommen des Erstverdieners mit h\u00f6herem Verdienst. Die Besteuerung ist insgesamt ad\u00e4quater und beseitigt die heute bestehende steuerliche Benachteiligung der Ehegegen\u00fcber den Konkubinatspaaren. Zudem werden die Arbeitsanreize gerade bei den &#8211; mehrheitlich weiblichen &#8211; Zweitverdienern erh\u00f6ht. Schliesslich ist eine Vereinfachung der heute kantonal unterschiedlichen Systeme w\u00fcnschenswert, die das intransparente Dickicht aus Abzugsm\u00f6glichkeiten, Doppeltarifen und Splittingsystemen f\u00fcr die von einem Wohnortwechsel betroffenen Familien entwirren. \u00a0Der Haupteinwand gegen die Einf\u00fchrung der Individualbesteuerung &#8211; vor allem aus Sicht der Kantone &#8211; ist der administrative Mehraufwand bei der Bearbeitung der Steuererkl\u00e4rungen. Auch die Haushalte sind durch das Ausf\u00fcllen von zwei Steuererkl\u00e4rungen st\u00e4rker belastet. Schliesslich sind &#8211; wenn man Einnahmenausf\u00e4lle verhindern m\u00f6chte &#8211; die Steuerausf\u00e4lle, welche sich durch die geringeren Einnahmen bei den Doppelverdiener-Ehepaaren ergeben, mit einer Mehrbelastung anderer Steuerzahlergruppen verbunden. Diese Sichtweise greift allerdings zu kurz. Denn l\u00e4ngerfristig begr\u00fcnden die positiven Besch\u00e4ftigungsanreize eine gr\u00f6ssere Steuerbasis. Andere L\u00e4nder &#8211; z.B. \u00d6sterreich, Grossbritannien, Schweden und Finnland &#8211; besteuern ihre B\u00fcrger bereits individuell.&#13;<\/p>\n<h2>F\u00f6rderung der ausserfamili\u00e4ren Kinderbetreuung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm internationalen Vergleich gibt die Schweiz mit einem Anteil von 0,2% des Bruttoinlandprodukts (BIP) Vgl. OECD (2003). wenig f\u00fcr Kinderbetreuungseinrichtungen aus. Auch hinsichtlich der Anzahl Kinder, die von einem Betreuungsangebot im Vorschulalter profitieren, liegt die Schweiz zur\u00fcck. Ein guter Ausbau der entsprechenden Infrastruktur ist aber zentrale Voraussetzung f\u00fcr die Vereinbarkeit von Familienpflichten und Beruf. Die gr\u00f6sste Hebelwirkung ergibt sich durch:\u00a0&#8211; ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuung im Vorschulalter; \u00a0&#8211; Blockzeiten auf Primarschulstufe; \u00a0&#8211; ausreichende schulerg\u00e4nzende Betreuung auf Kindergarten- und Primarschulstufe.&#13;<\/p>\n<h3>Vorschulische Kinderbetreuung wichtig<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nNeben Blockzeiten und schulerg\u00e4nzender Betreuung ist vor allem die vorschulische Kinderbetreuung sehr wichtig: In dieser Phase ist die Wahrscheinlichkeit am gr\u00f6ssten, dass die Frauen ihre berufliche Karriere unterbrechen und anschliessend in den Hintergrund stellen. Insbesondere in der deutschsprachigen Schweiz stellt die Kinderbetreuung im Vorschulalter eine echte Herausforderung dar. Als Erstes muss ein passender Krippenplatz gefunden werden, was sich nach wie vor als \u00e4usserst schwierig erweist. Die n\u00e4chste H\u00fcrde ist finanzieller Natur: Hohe Betreuungskosten machen die Wiederaufnahme der Erwerbst\u00e4tigkeit oft bereits nach der Geburt des ersten Kindes aus wirtschaftlicher Sicht wenig attraktiv.&#13;<\/p>\n<h3>Finanzielle Entlastung durch Betreuungsgutschriften<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nEin zweckm\u00e4ssiger Weg, um das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage nach Kinderbetreuungspl\u00e4tzen zu entsch\u00e4rfen und Familien in der externen Kinderbetreuung finanziell zu entlasten, ist die Einf\u00fchrung von Kinderbetreuungsgutschriften. Die Idee besteht darin, Familien bei den Betreuungsauslagen direkt finanziell zu unterst\u00fctzen. Dadurch wird ihr Entscheidungsspielraum erweitert; die Familien bestimmen, f\u00fcr welche Art von Betreuung die Mittel eingesetzt werden sollen. Die Anbieter von Betreuungseinrichtungen ihrerseits werden st\u00e4rker dem Wettbewerb ausgesetzt und sind gezwungen, ihre Dienstleistungen besser an die effektiven Bed\u00fcrfnisse der Eltern anzupassen. Hinzu kommt der Effekt der Qualit\u00e4tssicherung. Liegt diese vermehrt in der Hand der Eltern, wird der Staat in seiner aktuellen Mehrfachfunktion als Finanzierer, Anbieter und Kontrolleur von Betreuungsangeboten entlastet. \u00a0Ein zus\u00e4tzlicher Vorteil der Gutschriften ist, dass sie sich gut an eine Erwerbst\u00e4tigkeit koppeln lassen. Denn eine Auszahlung von Betreuungsgutschriften sollte nur dann erfolgen, wenn beide Eltern zusammen mehr als ein 100%-iges Arbeitspensum realisieren und somit eine externe Betreuung de facto notwendig wird. Arbeitet zum Beispiel der Mann zu 100% und die Frau zu 60%, h\u00e4tte die Familie Anspruch auf drei Tage Betreuungsgutschriften pro Woche. Selbstredend m\u00fcssten die H\u00f6he der Gutscheine sowie die Bedingungen f\u00fcr den Bezug &#8211; insbesondere f\u00fcr Selbstst\u00e4ndigerwerbende &#8211; noch genauer definiert werden. \u00a0Wie k\u00f6nnten solche Gutschriften finanziert werden, ohne dass neue Mitteltransfers n\u00f6tig werden? Denkbar ist eine neue Zweckbindung der Familienzulagen. Ein einfaches Rechenbeispiel f\u00fcr eine Familie mit einem Kind zeigt, dass dadurch die Familienhaushalte erheblich von den Kosten der vorschulischen Kinderbetreuung entlastet werden k\u00f6nnten (vgl. Kasten 1 Erh\u00e4lt eine Familie w\u00e4hrend 18 Jahren pro Kind und Monat rund 200 Franken Kinderzulagen und w\u00e4hrend 7 Jahren 250 Franken an Ausbildungszulagen &#8211; wie sie im Parlament derzeit diskutiert werden -, resultiert \u00fcber den Zeitraum von 25 Jahren pro Kind eine Transfersumme von 64200 Franken (= Kinderzulagen \u00e0 200 Fr. x 12 Monate x 18 Jahre + Ausbildungszulagen \u00e0 250 Fr. x 12 Monate x 7 Jahre).Zum Vergleich: Mit diesem Betrag k\u00f6nnte beinahe die vorschulische Kinderbetreuung eines Kindes zu Betreuungskosten von 95 Franken pro Taga w\u00e4hrend zweieinhalb Tagen pro Woche ganzj\u00e4hrig \u00fcber 5 Jahre finanziert werden (Betreuungskosten \u00e0 95 Fr. x 2,5 Betreuungstage\/Woche x 52 Wochen x 5 Jahre = 61750 Fr.).). \u00a0Der Hauptvorteil der hier vorgeschlagenen Betreuungsgutschriften liegt in der Zweckgebundenheit des investierten Geldes. Denn gerade die Familienzulagen &#8211; mit rund 4,5 Mrd. Franken j\u00e4hrlich der gr\u00f6sste Transfer an die Familien &#8211; sind nicht zielgerichtet. Weder setzen sie Anreize f\u00fcr ein dringend ben\u00f6tigtes, h\u00f6heres Erwerbsvolumen der Frauen, noch entlasten sie speziell die bed\u00fcrftigen Haushalte. Demgegen\u00fcber verbessern Betreuungsgutschriften die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gezielt und f\u00f6rdern gleichzeitig die Erwerbsquote der Frauen.\u00a0Schliesslich ist eine finanzierbare Kinderbetreuung auch f\u00fcr besser situierte Haushalte wichtig. Denn es darf nicht vergessen werden, dass gerade die gut ausgebildeten Frauen einen wesentlichen Beitrag zum Volkseinkommen leisten k\u00f6nnen. Lohnt sich also f\u00fcr diese Frauen aus finanziellen (steuerliche Benachteiligung, Kinderbetreuungskosten) oder organisatorischen Gr\u00fcnden (mangelnde Teilzeitstellen z.B. f\u00fcr Akademiker) das Arbeiten nicht (mehr), gehen hohe Steuereinnahmen verloren.&#13;<\/p>\n<h2>Reform der Sozialhilfe<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nKinderreiche Familien und Alleinerziehende geh\u00f6ren in der Schweiz zu den einkommensschw\u00e4chsten Bev\u00f6lkerungsgruppen und weisen ein erh\u00f6htes Armutsrisiko auf. Bereits ab dem zweiten Kind liegt gem\u00e4ss dem Familienbericht 2004 des Eidgen\u00f6ssischen Departements des Innern (EDI) das Armutsrisiko mit 12% \u00fcber dem Schweizer Durchschnitt von 9,3%. Noch st\u00e4rker gef\u00e4hrdet sind Paare mit drei und mehr Kindern (20,6%) und Einelternfamilien (23,6%). Entsprechend hoch sind die geleisteten Sozialtransfers an diese Haushaltskategorien. \u00a0Seit den Neunzigerjahren sind die Kosten der Sozialhilfe stark gestiegen. Dabei wurden Schw\u00e4chen des heutigen Systems offensichtlich. Ein grosser Mangel besteht in den negativen Anreizen zur Aufnahme oder zur Ausdehnung einer Erwerbst\u00e4tigkeit, hervorgerufen durch die Auszahlung von Lohnersatzanstelle von Lohnerg\u00e4nzungsleistungen. F\u00fcr die meisten Sozialhilfebez\u00fcger gilt ein Grenzsteuersatz von nahezu 100%. Mit anderen Worten: Ein Sozialhilfeempf\u00e4nger kann von einem zus\u00e4tzlich verdienten Franken netto kaum etwas behalten, da er im gleichen Umfang eine K\u00fcrzung der Sozialhilfe in Kauf nehmen muss. Damit hat er nat\u00fcrlich wenig Anreiz, sich in den Arbeitsprozess zu integrieren.&#13;<\/p>\n<h3>Arbeiten wird belohnt<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nWie dieser Situation am besten begegnet werden kann, wird zurzeit heftig diskutiert. Am aussichtsreichsten scheint eine Konzeption, die den Erhalt finanzieller Mittel an eine Gegenleistung kn\u00fcpft und andererseits die Finanzierungsstr\u00f6me untereinander und mit dem Steuersystem besser koordiniert. Vorreiter in diesem Bereich sind die USA. Grunds\u00e4tzlich gilt dort: Wer arbeitet, wird belohnt. Besch\u00e4ftigte ohne ausreichendes Einkommen f\u00fcr den Lebensunterhalt erhalten eine staatliche Steuergutschrift (Earned Income Tax Credit, EITC). Diese erh\u00f6ht das Nettoeinkommen. Wer hingegen nicht arbeitet, muss sich mit sehr geringen und zum Teil zeitlich klar befristeten Sozialleistungen begn\u00fcgen. Die USA konnten mit diesen Reformen Erfolge verbuchen: So war 2001 gegen\u00fcber Mitte der Neunzigerjahre der Anteil der F\u00fcrsorgeleistungen beziehenden Alleinerziehendenhaushalte um mehr als 50% gesunken. Gleichzeitig stieg die Beteiligung dieser Haushalte am Arbeitsmarkt um 10 Prozentpunkte auf 75%. Dies sind zweifelsohne eindr\u00fcckliche Ergebnisse, selbst wenn die starke Verfassung der amerikanischen Wirtschaft in diesem Zeitraum dazu beigetragen hat.&#13;<\/p>\n<h3>Erprobung in der Praxis<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Koppelung von F\u00fcrsorgemitteln an eine Gegenleistung wird auch in der Schweiz erprobt. Per 1. April 2005 hat die Schweizerische Konferenz f\u00fcr Sozialhilfe (SKOS) neue Richtlinien erlassen. Die Kantone gew\u00e4hren neu erwerbst\u00e4tigen Sozialhilfebez\u00fcgern einen Einkommensfreibetrag zwischen 400 und 700 Franken pro Monat. Die Sozialhilfe wird also nicht mehr im gleichen Umfang wie der Eigenverdienst gek\u00fcrzt. Somit lohnt sich auch bereits eine geringe Erwerbst\u00e4tigkeit. \u00a0Neue Sozialhilfemodelle werden in verschiedenen Schweizer Kantonen getestet. In Basel beispielsweise wird zur Berechnung des Sozialhilfeniveaus der Lohn aus Erwerbsarbeit w\u00e4hrend sechs Monaten nur zu zwei Dritteln ber\u00fccksichtigt, der Rest wird dem Bez\u00fcger belassen. In Z\u00fcrich geht ein Pilotprojekt in die gleiche Richtung: Wer eine Stelle annimmt, erh\u00e4lt einen Freibetrag, der mit steigendem Einkommen sinkt.&#13;<\/p>\n<h3>Vorgehen in zwei Schritten<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDiese Pilotprojekte, die sich an das US-amerikanische Modell anlehnen, zeigen vor allem eins: Eine Reform des schweizerischen Sozialhilfesystems ist durchaus m\u00f6glich. Dazu bedarf es eines Vorgehens in zwei Schritten: \u00a0&#8211; Als Erstes sind die Sozialhilfeanspr\u00fcche f\u00fcr erwerbsf\u00e4hige Personen, die keiner Besch\u00e4ftigung im regul\u00e4ren Arbeitsmarkt nachgehen oder sich nicht an Integrationsmassnahmen beteiligen, auf das materielle Existenzminimum &#8211; Grundbedarf f\u00fcr Lebensunterhalt, Gesundheitskosten, nach oben limitierte Wohnkosten &#8211; zu senken. Dieses Mindestniveau muss so tief angesetzt werden, dass die Situation auf Dauer \u00e4usserst unattraktiv ist. \u00a0&#8211; Der zweite Schritt besteht darin, Personen, die sich nachweislich um eine Erwerbsarbeit bem\u00fchen oder sich an Integrationsmassnahmen beteiligen, ein Basiseinkommen resp. ein soziales Existenzminimum zu garantieren. Erwerbst\u00e4tige im Niedriglohnbereich (Working Poor) sollten gezielt durch Lohnerg\u00e4nzungsleistungen unterst\u00fctzt werden. \u00a0\u00a0Die Lohnerg\u00e4nzungsleistungen sinken bei steigendem eigenem Arbeitseinkommen und entfallen ab einem gewissen Einkommen ganz (vgl. Grafik 2). Entscheidend ist, dass sich auch ein geringer Eigenverdienst auszahlt, wenn die Bedarfsleistungen bei Erwerbst\u00e4tigkeit nahtlos in Lohnerg\u00e4nzungsleistungen umgewandelt werden k\u00f6nnen. \u00a0In den Genuss von Lohnerg\u00e4nzungsleistungen sollten aber nur erwerbst\u00e4tige Personen kommen, die ein bestimmtes Arbeitspensum bew\u00e4ltigen, da sonst die Gefahr best\u00fcnde, eine Reduktion der Arbeitszeit durch Lohnerg\u00e4nzungsleistungen zu kompensieren. Denkbar sind w\u00e4hrend einer \u00dcbergangsfrist geringere Arbeitspensen f\u00fcr Personen, die erneut in den Arbeitsmarkt eintreten.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine nachhaltige Familienpolitik beschr\u00e4nkt sich nicht auf den reinen Mitteltransfer ohne eine klare Anreiz- und Umverteilungsstrategie. In Zeiten schwachen Wachstums muss sie den gesellschaftlichen Bed\u00fcrfnissen &#8211; insbesondere der vermehrten Erwerbst\u00e4tigkeit der Frauen &#8211; ebenso gerecht werden wie neuen \u00f6konomischen Rahmenbedingungen. Die schrumpfende Erwerbsbev\u00f6lkerung l\u00e4sst die Familienpolitik zum unverzichtbaren Bestandteil zuk\u00fcnftiger Wachstumsaussichten werden. In Zeiten knapper Kassen sollten jedoch Reformmassnahmen den Staatshaushalt nicht zus\u00e4tzlich belasten. \u00a0Das Reformmodell verkn\u00fcpft die verschiedenen Herausforderungen an die Familienpolitik zu einem koh\u00e4renten Massnahmenpaket. Skizziert wird eine Familienpolitik, die Frauen die Entscheidung f\u00fcr Kinder systematisch erleichtert. Die Wahl zwischen Kind oder Karriere aufgrund \u00e4usserer Rahmenbedingungen sollte dadurch hinf\u00e4llig werden. Dazu geh\u00f6rt auch ein gezielt verringertes Armutsrisiko f\u00fcr Familien.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abErwartete Wirkung des 3-S\u00e4ulen-Modells\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2 \u00abGutschriftenmodell am Beispiel eines Familienhaushalts mit einem Kind\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Transfersumme der Familien- und Ausbildungszulagen Erh\u00e4lt eine Familie w\u00e4hrend 18 Jahren pro Kind und Monat rund 200 Franken Kinderzulagen und w\u00e4hrend 7 Jahren 250 Franken an Ausbildungszulagen &#8211; wie sie im Parlament derzeit diskutiert werden -, resultiert \u00fcber den Zeitraum von 25 Jahren pro Kind eine Transfersumme von 64200 Franken (= Kinderzulagen \u00e0 200 Fr. x 12 Monate x 18 Jahre + Ausbildungszulagen \u00e0 250 Fr. x 12 Monate x 7 Jahre).Zum Vergleich: Mit diesem Betrag k\u00f6nnte beinahe die vorschulische Kinderbetreuung eines Kindes zu Betreuungskosten von 95 Franken pro Taga w\u00e4hrend zweieinhalb Tagen pro Woche ganzj\u00e4hrig \u00fcber 5 Jahre finanziert werden (Betreuungskosten \u00e0 95 Fr. x 2,5 Betreuungstage\/Woche x 52 Wochen x 5 Jahre = 61750 Fr.).<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele Industriel\u00e4nder sind mit r\u00fcckl\u00e4ufigen Geburtenraten und einer alternden Bev\u00f6lkerung konfrontiert. 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