{"id":124874,"date":"2006-05-01T12:00:00","date_gmt":"2006-05-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/05\/jeitziner-schaltegger-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:48:04","modified_gmt":"2023-08-23T21:48:04","slug":"jeitziner-schaltegger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/05\/jeitziner-schaltegger\/","title":{"rendered":"Steuerliche Standortattraktivit\u00e4t der Schweiz"},"content":{"rendered":"<p>F\u00fcr die steuerliche Attraktivit\u00e4t eines Standorts ist die Besteuerung von Unternehmen, Investoren und hoch qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften von vorrangiger Bedeutung. Internationale Vergleichsstudien bescheinigen der Schweiz bei der Besteuerung von Unternehmen und qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften eine hohe Standortattraktivit\u00e4t. Schwachstellen bestehen hingegen bei der Besteuerung von Investoren und im Niedriglohnbereich. Die dynamische Entwicklung des internationalen Steuerwettbewerbs stellt die insgesamt g\u00fcnstige Position der Schweiz langfristig in Frage. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200605_20_Jeitziner-Schaltegger.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"244\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie zunehmende Mobilit\u00e4t der Produktionsfaktoren Kapital, Arbeit und Wissen versch\u00e4rft die Konkurrenz unter den Volkswirtschaften. Eine Volkswirtschaft ist dann in der Lage, nachhaltigen Wohlstand zu schaffen, wenn sie im internationalen Standortwettbewerb Kapital und Know-how in Form hoch qualifizierter Arbeitskr\u00e4fte anzuziehen vermag. Die Verflechtungen global t\u00e4tiger Unternehmen haben dazu gef\u00fchrt, dass auch die nationale Wirtschaftspolitik zunehmend einer Konkurrenz ausgesetzt ist. \u00a0In den letzten Jahren sind Fragen der internationalen Standortattraktivit\u00e4t in vielen Staaten auf der politischen Agenda nach oben ger\u00fcckt. Unter Standortattraktivit\u00e4t wird hier der Grad verstanden, in dem eine Gebietsk\u00f6rperschaft &#8211; in Konkurrenz zu anderen Gebietsk\u00f6rperschaften &#8211; in der Lage ist, mobile Produktionsfaktoren anzuziehen und der Abwanderung solcher Faktoren entgegenzuwirken. Es geht darum, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich der Standort im Rahmen der globalen Arbeitsteilung optimal behaupten kann. Je nach komparativem Vorteil eines Landes gestaltet sich die ad\u00e4quate Strategie anders. \u00a0Die Schweiz hat weder den Vorteil eines grossen Binnenmarkts noch kann sie von nat\u00fcrlichen Begebenheiten &#8211; wie Rohstoffreichtum oder Meeranschluss &#8211; profitieren. Als kleine und offene Volkswirtschaft ist sie auf eine attraktive Steuerpolitik angewiesen, um ihren \u00abnat\u00fcrlichen\u00bb Wettbewerbsnachteil kompensieren zu k\u00f6nnen. Selbstverst\u00e4ndlich gibt es neben der Steuerpolitik weitere Bestimmungsfaktoren der Standortqualit\u00e4t. Diese sollen hier jedoch nicht behandelt werden.&#13;<\/p>\n<h2>Wie die Attraktivit\u00e4t messen?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Steuerbelastung von Unternehmen wird mit verschiedenen Indikatoren gemessen (vgl. Kasten 1 H\u00e4ufig wird die steuerliche Standortattraktivit\u00e4t mit der H\u00f6he und Entwicklung der Fiskal- und Steuerquote gemessen. Diese ist jedoch als finanzpolitische Kennzahl bez\u00fcglich Standortattraktivit\u00e4t von begrenzter Aussagekraft. Sie zeigt, welcher Teil des Sozialprodukts als Steuern und obligatorische Sozialversicherungsleistungen der Bev\u00f6lkerung zur privaten Verwendung entzogen wird. Sie gibt aber nur sehr oberfl\u00e4chlich Auskunft \u00fcber die konkrete steuerliche Attraktivit\u00e4t f\u00fcr verschiedene Steuerpflichtige. Aussagekr\u00e4ftiger f\u00fcr die Standortattraktivit\u00e4t sind konkrete Angaben zur Steuerbelastung, insbesondere von mobilen Steuerpflichtigen wie Unternehmen und hoch qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften.). Als Kennzahl f\u00fcr die steuerliche Standortattraktivit\u00e4t bieten sich zun\u00e4chst die statutarischen (d.h. gesetzlichen) Gewinnsteuers\u00e4tze an. Sie k\u00f6nnen jedoch erheblich von der tats\u00e4chlichen Steuerbelastung abweichen. Daf\u00fcr verantwortlich ist die F\u00fclle von steuerlichen Regelungen sowie Abschreibungs- und Bewertungsvorschriften, welche die Bemessungsgrundlage beeinflussen und \u00fcber die Gestaltung der Steuertarife hinaus die Steuerzahlung bestimmen. Dazu z\u00e4hlt auch die schweizerische Besonderheit der Abzugsf\u00e4higkeit der Gewinnsteuer von ihrer eigenen Bemessungsgrundlage. Die statutarischen Steuers\u00e4tze sind denn auch lediglich f\u00fcr die grenz\u00fcberschreitende Verschiebung von Unternehmensgewinnen relevant. F\u00fcr aussagekr\u00e4ftigere internationale Vergleiche werden effektive Steuers\u00e4tze ermittelt. Wie Tabelle 1 zeigt, nimmt die Schweiz sowohl bei den statutarischen als auch bei den effektiven Gewinnsteuers\u00e4tzen international eine Spitzenposition ein.\u00a0Unternehmen werden nicht nur mit Gewinn-, sondern auch mit Kapitaloder Liegenschaftssteuern usw. belastet. Zur Messung dieser aggregierten Steuerbelastung f\u00fcr Unternehmen haben sich investitionstheoretische Konzepte durchgesetzt. Dabei wird die Steuerbelastung f\u00fcr ein die jeweiligen nationalen Gegebenheiten repr\u00e4sentierendes Modellunternehmen ermittelt. Berechnet wird einerseits die effektive durchschnittliche Steuerbelastung (Effective Average Tax Rates, EATR). Der effektive Durchschnittssteuersatz misst die Steuerbelastung f\u00fcr hoch rentable und unteilbare Investitionen und ist deshalb wichtig f\u00fcr Standortentscheide grosser, international t\u00e4tiger Unternehmen. Verschiedene Schweizer Standorte verf\u00fcgen \u00fcber eine attraktive effektive durchschnittliche Steuerbelastung (vgl. Grafik 1). \u00a0Anderseits wird auch die effektive Grenzsteuerbelastung (Effective Marginal Tax Rates, EMTR) ermittelt. Dabei handelt es sich um die Steuerbelastung, die bei einer zus\u00e4tzlichen Investition anf\u00e4llt, deren Rendite gerade noch die Kapitalkosten deckt. Je niedriger die effektive Grenzsteuerbelastung auf Unternehmensebene ist, umso mehr potenzielle Investitionsprojekte sind rentabel und umso h\u00f6her f\u00e4llt dementsprechend das Investitionsvolumen aus. Ein h\u00f6heres Investitionsvolumen l\u00e4sst den Kapitalstock rascher anwachsen, erlaubt damit eine kapitalintensivere Produktionsweise und erm\u00f6glicht h\u00f6here L\u00f6hne und mehr Wachstum. Zudem verf\u00fcgt ein Unternehmen \u00fcber einen steuerlichen Wettbewerbsvorteil, wenn seine Investitionen einer niedrigeren effektiven Grenzsteuerbelastung ausgesetzt sind. Wie Grafik 2 zeigt, sind verschiedene Schweizer Standorte auch bez\u00fcglich effektiver Grenzsteuerbelastung international attraktiv.&#13;<\/p>\n<h2>Aggregierte Steuerbelastung auf Unternehmensebene und Stufe Anteilseigner<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie bisher vorgestellten Belastungskonzepte beschr\u00e4nken sich auf die Unternehmensebene. In der Regel spielen nicht nur die unmittelbar beim Unternehmen ansetzenden Steuern, sondern auch die beim Investor auf Haushaltsebene greifenden Steuern eine Rolle. Die Besteuerung der Anteilseigner durch Einkommenssteuern auf Dividenden, Zinszahlungen und Ver\u00e4usserungsgewinnen und durch pers\u00f6nliche Verm\u00f6genssteuern ist in die Berechnung der effektiven Steuers\u00e4tze einzubeziehen. \u00a0Die Steuerlast auf Ebene der Anteilseigner ist vor allem f\u00fcr kleine und mittelgrosse Unternehmen (KMU) &#8211; im Gegensatz zu ausl\u00e4ndischen Anteilseignern und inl\u00e4ndischen institutionellen Investoren &#8211; von Bedeutung. Da die Standortwahl bei diesen Unternehmen nicht im Vordergrund steht, ist die effektive Grenzsteuerbelastung weitaus wichtiger als die effektive Durchschnittssteuerbelastung. Typischerweise h\u00e4ngt die effektive Gesamtgrenzsteuerbelastung in hohem Masse von der Besteuerungssituation des Anteilseigners ab. Zudem variiert die Steuerbelastung in der Regel je nach Finanzierungsart. \u00a0In Tabelle 2 sind die effektiven Grenzsteuers\u00e4tze bei aggregierter Betrachtung von Unternehmen und Anteilseignern mit nicht qualifizierenden Beteiligungen aufgelistet. Die Ergebnisse sind sowohl im Finanzierungsmittel als auch nach den Finanzierungsarten Gewinnthesaurierung (einbehaltene Gewinne), Anteilsfinanzierung (neues Eigenkapital) und Fremdkapital dargestellt. Auffallend ist die f\u00fcr die Schweiz charakteristische grosse Differenz in der Besteuerung thesaurierter Gewinne und neuer Anteile &#8211; eine Folge der fehlenden Kapitalgewinnbesteuerung einerseits und der wirtschaftlichen Doppelbelastung ausgesch\u00fctteter Gewinne anderseits. \u00dcber alle Finanzierungswege betrachtet bewegen sich lediglich die Niedrigsteuerkantone Nidwalden, Schwyz und Zug in der Spitzengruppe, w\u00e4hrend Kantone mit h\u00f6heren Steuern hintere Pl\u00e4tze belegen. Bei der Besteuerung qualifizierender Anteilseigner (nicht aufgelistet) belegt Nidwalden &#8211; aufgrund der Teilbesteuerung von Dividenden &#8211; hinter Tschechien und der Slowakei den dritten Rang.&#13;<\/p>\n<h2>Steuerliche Standortattraktivit\u00e4t f\u00fcr Arbeitskr\u00e4fte<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn Analogie zum Konzept der effektiven Durchschnittssteuerbelastung f\u00fcr Unternehmen haben Elschner und Schwager (2005) ein Konzept zur Ermittlung der effektiven Steuerbelastung hoch qualifizierter Arbeitskr\u00e4fte entwickelt. Unternehmen stehen im Wettbewerb um hoch mobile und qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte. Um sie rekrutieren zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen die Unternehmen mit dem Lohn die Steuern auf Arbeitseinkommen und Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge kompensieren. Konsequenterweise geht der Standortvergleich also von einem bestimmten verf\u00fcgbaren Einkommen aus, das der Arbeitskraft nach Steuern zur Verf\u00fcgung stehen muss. Die Berechnungen gehen \u00fcberdies davon aus, dass die Arbeitskr\u00e4fte \u00fcber verschiedene Finanzierungswege kompensiert werden k\u00f6nnen: Barbezahlung, Einlagen in Vorsorgeeinrichtungen, Aktienbezugsrechte und Verg\u00fcnstigungen. \u00a0Tabelle 3 zeigt die effektive Durchschnittssteuerbelastung f\u00fcr allein stehende, hoch qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte f\u00fcr ausgew\u00e4hlte Regionen. Drei unterschiedliche Einkommensniveaus nach Steuern und Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen werden verglichen (50000, 100000 und 200000 Euro), bestehend aus 75% Barverg\u00fctung, 20% Einlagen in Vorsorgeeinrichtungen und 5% Verg\u00fcnstigungen. \u00a0Ein Arbeitgeber muss in Zug 132879 Euro f\u00fcr einen hoch qualifizierten Arbeitnehmer zahlen, damit dieser nach Steuern und Abgaben ein Einkommen von 100000 Euro erzielt. In Finnland betragen die Besch\u00e4ftigungskosten 229854 Euro, um dem Arbeitnehmer das gleiche Einkommen nach Steuern und Abgaben gew\u00e4hren zu k\u00f6nnen. \u00a0W\u00e4hrend die Schweizer Kantone bei einem verf\u00fcgbaren Einkommen bis zu 100000 Euro f\u00fcr ihre hoch qualifizierten Arbeitskr\u00e4fte als attraktivste Standorte gelten, b\u00fcsst die Schweiz ihre Top-Position bei einem verf\u00fcgbaren Einkommen von 200000 Euro teilweise und bei den st\u00e4dtischen Zentren sogar vollst\u00e4ndig ein. \u00a0Die hier ausgewiesenen effektiven Durchschnittssteuerbelastungen wurden aufgrund eines konstruierten Verg\u00fctungsfalls vorgenommen. In der Realit\u00e4t bestehen jedoch verschiedene l\u00e4nderspezifische M\u00f6glichkeiten zur Steueroptimierung f\u00fcr unterschiedliche Verg\u00fctungsformen, die dann zu Steuerbelastungen f\u00fchren, die von den hier ausgewiesenen Belastungsindizes abweichen k\u00f6nnen.&#13;<\/p>\n<h2>Folgerungen f\u00fcr die Schweiz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn Grafik 3 werden 13 Kantone sowie eine Reihe von L\u00e4ndern entsprechend ihrer Steuerbelastung f\u00fcr Unternehmen und hoch qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte relativ zum Durchschnitt der einbezogenen Kantone positioniert. Die vertikale Achse misst die Unternehmenssteuerbelastung: Je weiter unten ein Land eingetragen ist, desto tiefer seine Unternehmenssteuerbelastung und desto h\u00f6her seine Standortattraktivit\u00e4t. Die horizontale Achse bildet die Steuerbelastung f\u00fcr hoch qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte bei einem verf\u00fcgbaren Einkommen von 100000 Euro ab: Je weiter links ein Land eingetragen ist, desto niedriger ist dessen Steuerbelastung f\u00fcr hoch qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte und desto h\u00f6her ist seine Standortattraktivit\u00e4t. Eine Positionierung links unten dr\u00fcckt also eine hohe Standortattraktivit\u00e4t gemessen an beiden Kriterien aus; entsprechend ist eine Positionierung rechts oben insgesamt unvorteilhaft. Die Abbildung verdeutlicht, dass die Schweizer Kantone gemessen an beiden Kriterien sehr gut positioniert sind. Diese g\u00fcnstige Ausgangslage d\u00fcrfte wesentlich vom institutionellen Arrangement (dezentrale Steuerkompetenzen und direkte Volksrechte) beeinflusst sein, das die Schweizer Steuerpolitik tr\u00e4gt.\u00a0In die Spitzengruppe der drei Kantone Zug, Nidwalden und Schwyz hat sich allerdings auch die Slowakei angesiedelt. Und bei der besonders wichtigen Unternehmensbesteuerung zieht Irland mit Zug gleich, w\u00e4hrend die neuen EU-Staaten Polen, Ungarn, Slowenien und Tschechien sowie \u00d6sterreich zum Hauptharst der Schweizer Kantone aufgeschlossen haben oder diese zum Teil sogar hinter sich lassen. Ausserdem f\u00e4llt der Vergleich bei nicht abgebildeter aggregierter Steuerbelastung von Unternehmen und Anteilseigner f\u00fcr die meisten Schweizer Kantone weniger vorteilhaft aus. Die Steuerbelastung der Anteilseigner ist jedoch f\u00fcr die Standortattraktivit\u00e4t weniger wichtig. \u00a0Damit manifestieren sich auch die Schwachstellen im Schweizer Steuersystem, die wegen der dynamischen Entwicklung des internationalen Steuerwettbewerbs den Steuervorteil der Schweiz langfristig in Frage stellen. Steuerreformen in anderen L\u00e4ndern &#8211; wie die Flat-Rate-Tax-Revolution in Osteuropa oder die duale Einkommenssteuer in den nordischen Staaten &#8211; erh\u00f6hen den Wettbewerbsdruck auch f\u00fcr die Schweiz. Vor allem die Standortattraktivit\u00e4t der neuen EU-Mitgliedsl\u00e4nder d\u00fcrfte sich mit der zunehmenden Integration in die EU und der wachsenden Rechtssicherheit in den n\u00e4chsten Jahren weiter erh\u00f6hen. Insofern muss die Bedeutung der vorausgehenden Vergleiche bestehender Steuerbelastungen relativiert werden. Eine strategisch ausgerichtete Steuerpolitik muss zukunftsgerichtet sein und auf die langfristige Schaffung und Sicherung von Standortvorteilen abzielen. \u00a0Im Allgemeinen sollte die Steuerpolitik Priorit\u00e4t auf die Behebung von Steuernachteilen legen, die sich f\u00fcr die Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb als besonders gewichtig herauskristallisieren. Die Massnahmen sollten sich dabei speziell auf besonders mobile Steuerbasen konzentrieren, f\u00fcr welche die Standortfrage umso wichtiger ist. Priorit\u00e4r sind vor allem Massnahmen zur Reduktion der Steuerbelastung von Unternehmen und Investoren. Zu den Steuern, welche auf Stufe Unternehmen greifen und damit die Investitionen direkt belasten, z\u00e4hlen die Gewinnsteuer von Bund, Kantonen und Gemeinden, die kantonalen Kapital- und Liegenschaftssteuern sowie die Emissionsabgabe. Die nicht ertragsabh\u00e4ngige Kapitalsteuer und insbesondere die Emissionsabgabe als Transaktionssteuer stellen also nicht nur eine ineffiziente Form der Steuererhebung dar, sondern vermindern auch die Standortattraktivit\u00e4t. \u00a0Die Steuerautonomie der Kantone d\u00fcrfte sich im versch\u00e4rften internationalen Standortwettbewerb als grosser Vorteil f\u00fcr die Schweiz erweisen. Im Steuerwettbewerb haben kleine Gebietsk\u00f6rperschaften gegen\u00fcber den grossen komparative Vorteile. Dieser Vorteil wird durch die Steuerautonomie der Kantone noch akzentuiert. In zahlreichen Kantonen sind denn auch Steuersenkungen in Planung oder bereits umgesetzt. Dabei d\u00fcrften &#8211; neben der Verteilung der Erl\u00f6se aus dem Verkauf des Nationalbankgoldes &#8211; die g\u00fcnstigen Anreizwirkungen infolge der Neuregelung des Finanzausgleichs eine wesentliche Rolle spielen. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II sollen die Kantone zudem mehr Spielraum bei der Kapitalsteuer erhalten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1 \u00abEffektive Durchschnittssteuerbelastung (EATR) von Unternehmen, 2005\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2 \u00abEffektive Grenzsteuerbelastung (EMTR) von Unternehmen in&nbsp;%, 2005\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 3 \u00abBesteuerung von Unternehmen und von hoch qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften im internationalen Vergleich, 2005 Effektive Steuerbelastung, Arbeitskr\u00e4fte Single, Einkommen 100000 Euro, Durchschnitt der einbezogenen Schweizer Kantone = 100\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 4 \u00abNettolohneinkommen f\u00fcr OECD-L\u00e4nder im Vergleich zum Sozialleistungsniveau der Schweiz, 2004\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1 \u00abStatutarische und effektive Gewinnsteuers\u00e4tze in&nbsp;%, 2005\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 2 \u00abEffektive Grenzsteuers\u00e4tze (EMTR) f\u00fcr zum H\u00f6chstsatz besteuerte nicht qualifizierende Aktion\u00e4re 2005. Aggregierte Betrachtung von Unternehmen und Anteilseigner, in&nbsp;%\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 3 \u00abEffektive Durchschnittssteuerbelastung (EATR) f\u00fcr hoch qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte, 2005. Alleinstehende, in&nbsp;% der Besch\u00e4ftigungskosten\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Fiskal- und Steuerquote &#8211; begrenzte Aussagekraft H\u00e4ufig wird die steuerliche Standortattraktivit\u00e4t mit der H\u00f6he und Entwicklung der Fiskal- und Steuerquote gemessen. Diese ist jedoch als finanzpolitische Kennzahl bez\u00fcglich Standortattraktivit\u00e4t von begrenzter Aussagekraft. Sie zeigt, welcher Teil des Sozialprodukts als Steuern und obligatorische Sozialversicherungsleistungen der Bev\u00f6lkerung zur privaten Verwendung entzogen wird. Sie gibt aber nur sehr oberfl\u00e4chlich Auskunft \u00fcber die konkrete steuerliche Attraktivit\u00e4t f\u00fcr verschiedene Steuerpflichtige. Aussagekr\u00e4ftiger f\u00fcr die Standortattraktivit\u00e4t sind konkrete Angaben zur Steuerbelastung, insbesondere von mobilen Steuerpflichtigen wie Unternehmen und hoch qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Standortattraktivit\u00e4t im Niedriglohnbereich Wie die Grafik 4 illustriert, ist die Schweizer Standortattraktivit\u00e4t im Niedriglohnbereich problematisch. Das Sozialhilfeniveau (hier vereinfachend durch die SKOS-Richtlinien dargestellt, im Wissen, dass in Realit\u00e4t erhebliche Abweichungen davon bestehen) ist h\u00f6her als die durchschnittlichen Nettol\u00f6hne konkurrierender Staaten. Damit entsteht ein erheblicher Migrationsdruck in die Schweiz im Niedriglohnbereich, solange keine Lohnanpassungen m\u00f6glich sind. Wird die Migration durch arbeitsmarktliche Massnahmen beschr\u00e4nkt, erh\u00f6ht sich der Druck auf den heimischen Arbeitsmarkt \u00fcber Auslagerungen arbeitsintensiver Prozesse. Arbeitsmarktliche Beschr\u00e4nkungen und Lohnersatzsysteme f\u00fchren somit zu Arbeitslosigkeit bzw. zu einer Migration der heimischen Arbeitskr\u00e4fte in die sozialen Sicherungssysteme. Eine L\u00f6sung des Problems kann in einem Lohnzuschusssystem bestehen. Ein solches l\u00e4sst einerseits Lohnflexibilit\u00e4t zu und entsch\u00e4rft damit den Druck auf die Migration, die Auslagerung arbeitsintensiver Prozesse, auf den Arbeitsmarkt und auf die sozialen Sicherungssysteme. Andererseits garantieren Steuergutschriften, dass das Einkommensniveau der Besch\u00e4ftigten durch den Zuschuss bzw. die Gutschrift bei sinkenden L\u00f6hnen nicht ebenfalls sinken muss.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 3: Literaturhinweise &#8211; Eichler, M., C. Elschner and M. Overesch (2005): \u00abIBC Taxation Index 2005: Effective Tax Burden of Companies and on Highly Qualified Manpower\u00bb, Basel, BAK Basel Economics research report, <a href=\"http:\/\/www.bakbasel.com\">www.bakbasel.com<\/a> . &#8211; Eidgen\u00f6ssisches Finanzdepartement, Internationale Standortattraktivit\u00e4t der Schweiz aus steuerlicher Sicht, Bericht, 2006. Internet: <a href=\"http:\/\/www.efd.admin.ch\">www.efd.admin.ch<\/a> , Rubriken \u00abDokumentation\u00bb, \u00abZahlen und Fakten\u00bb, \u00abBerichte\u00bb.- Elschner Christina und Robert Schwager, The Effective Tax Burden on Highly Qualified Employees. An International Comparison. ZEW Economic Studies, Vol. 29, Heidelberg 2005.- Lammersen Lothar und Robert Schwager, The Effective Tax Burden of Companies in European Regions. An International Comparison. ZEW Economic Studies, Vol. 28, Heidelberg 2005.- Lammersen Lothar und Robert Schwager, Die steuerliche Attraktivit\u00e4t der Schweiz als Unternehmensstandort im internationalen und interregionalen Vergleich, in: Internationales Steuerrecht 13, Heft 21, 2004, S. 741-749.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr die steuerliche Attraktivit\u00e4t eines Standorts ist die Besteuerung von Unternehmen, Investoren und hoch qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften von vorrangiger Bedeutung. Internationale Vergleichsstudien bescheinigen der Schweiz bei der Besteuerung von Unternehmen und qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften eine hohe Standortattraktivit\u00e4t. Schwachstellen bestehen hingegen bei der Besteuerung von Investoren und im Niedriglohnbereich. 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