{"id":124879,"date":"2006-05-01T12:00:00","date_gmt":"2006-05-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/05\/kuebler-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:48:16","modified_gmt":"2023-08-23T21:48:16","slug":"kuebler-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/05\/kuebler-3\/","title":{"rendered":"Swisscom: Sicht des Unternehmens zur Privatisierungsvorlage"},"content":{"rendered":"<p>Welche Haltung soll eine Unternehmensleitung einnehmen, wenn sich ihr Hauptaktion\u00e4r &#8211; der im vorliegenden Fall der Staat ist &#8211; von den Aktien der Gesellschaft trennen will? Die Position ergibt sich aus der Eigenverantwortlichkeit des Verwaltungsrates einer Aktiengesellschaft. Die Organe von Swisscom m\u00fcssen im Unternehmensinteresse handeln und sollten weder eine politisch motivierte Position einnehmen noch pers\u00f6nliche Anliegen verfolgen. Dabei kann eine Ber\u00fccksichtigung der politischen Situation angesichts der verschiedenen Anspruchsgruppen unter Umst\u00e4nden angezeigt sein. Die mehrfache Begr\u00fcndung des Bundesrates, warum der Bund nicht mehr der ideale Eigent\u00fcmer von Swisscom sei, l\u00e4sst sich auf dem Hintergrund der technologischen Ver\u00e4nderungen und der Marktentwicklung im Telekommunikationsbereich unternehmerisch gut nachvollziehen. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200605_16_Kuebler_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"243\" \/>&#13;<\/p>\n<h2>Konvergenz als treibende Kraft in der Industrie<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Verhalten der Nutzer von Telekommunikationsdiensten befindet sich in einer Phase intensiver Ver\u00e4nderung. Fernmelde- und Rundfunkdienste werden h\u00e4ufiger, individueller, mobiler und interaktiver genutzt. Die Digitalisierung und Paketvermittlung erlauben ein technisches Zusammenwachsen von Endger\u00e4ten, Diensten und Netzen. Diese Entwicklung erkennt man an den Handys, am Internetzugang und an technisch unterst\u00fctzten B\u00fcroarbeiten. Die Konvergenz ist jedoch nicht nur hier, sondern auch in der Infrastruktur sichtbar. Telekommunikationsnetze wachsen zusammen und verschmelzen mit der Informationstechnologie. Es treten Funktionen hinzu, wie man sie von den Betriebssystemen der Personalcomputer her kennt. Sie erm\u00f6glichen das reibungslose und optimierte Zusammenwirken von Hardware und Anwendungsprogrammen. \u00a0Eine Vielzahl von Netzen, IT-Plattformen und Anwendungen erh\u00f6ht die Komplexit\u00e4t der Planung und des Betriebs. Dadurch bietet sich aber auch die Chance, umfassende Dienste f\u00fcr Privatkunden und massgeschneiderte L\u00f6sungen f\u00fcr Gesch\u00e4ftskunden zu produzieren. Diese Chance hat Swisscom in besonderer Weise. Denn sie ist ein Unternehmen, das \u00abunten\u00bb viele Infrastrukturen vereinigt und \u00aboben\u00bb ein Vollsortiment an Produkten und Dienstleistungen anbietet. Je mehr unterliegende Plattformen und \u00fcbergeordnete Dienste ein Telekommunikationsunternehmen besitzt, desto mehr lohnt sich der Ausbau der Infrastruktur im Interesse von Schnelligkeit, Flexibilit\u00e4t und Integration.&#13;<\/p>\n<h2>Integriertes Vollsortiment und Flexibilit\u00e4tsbed\u00fcrfnis<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWie andere Telekomgesellschaften sieht sich auch Swisscom damit konfrontiert, dass Wettbewerb und Regulierung zu sinkenden Ertr\u00e4gen f\u00fchren, welche sich im traditionellen Fernmelde- und Rundfunkgesch\u00e4ft nicht ausreichend kompensieren lassen. Swisscom ist darauf angewiesen, basierend auf ihren St\u00e4rken neue Gesch\u00e4ftsfelder im In- und Ausland bearbeiten zu k\u00f6nnen. \u00a0Als Basis dient das bestehende Fernmelde- und Rundfunkgesch\u00e4ft. Hier ist das Unternehmen vor allem ein f\u00fchrender Anbieter von infrastrukturgest\u00fctzten Diensten. Sie sind es, welche Swisscom als Grundversorgerin pr\u00e4destinieren. Mehr und mehr w\u00e4chst das Angebot jedoch \u00fcber die Anschl\u00fcsse und den Transport von Nachrichten hinaus und erfasst benachbarte Bereiche wie Informationstechnologie, Medien und Unterhaltung oder Kundenkarten. Diese neuen Gesch\u00e4ftsfelder sollen nach dem Plan von Swisscom an Bedeutung gewinnen. Mit der Zeit wird dies nicht nur die Ertragsverh\u00e4ltnisse, sondern auch den Charakter des Unternehmens ver\u00e4ndern. Die Netze sind auch in Zukunft eine unverzichtbare Basis f\u00fcr die Entwicklung des Unternehmens, da sie die Funktionalit\u00e4t und Qualit\u00e4t der Fernmeldedienste unterst\u00fctzen. Doch sie werden das Kundenerlebnis nicht mehr gleich pr\u00e4gen wie heute. Auf sich allein gestellt ist das Betreiben von Netzen wachsenden Risiken ausgesetzt, die sich in einem integrierten Unternehmen wesentlich besser tragen lassen.&#13;<\/p>\n<h2>Anforderungen an das Aktionariat von Swisscom<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAufgrund der Marktsituation und der Positionierung des Unternehmens muss sich Swisscom darauf verlassen k\u00f6nnen, weder zum Spielball der Politik noch zum Objekt kurzfristigen Gewinnstrebens privater Akteure zu werden. Swisscom ist an Aktion\u00e4ren interessiert, die langfristig orientiert sind und dem Konzern eine intakte unternehmerische Zukunft als vertikal integrierte Unternehmensgruppe und Vollsortimentsanbieterin erm\u00f6glichen wollen.\u00a0Eine f\u00fcr Swisscom sch\u00e4dliche Entwicklung w\u00e4re hingegen die Zerschlagung des Unternehmens in unabh\u00e4ngige Netzbetriebe, etwa mit dem Festnetz in der einen und dem Mobilfunknetz in der anderen Gesellschaft. In diese &#8211; verfehlte &#8211; Richtung geht die Idee einer \u00f6ffentlich-rechtlichen Netzgesellschaft. Die Strategie von Swisscom steht einer solchen Aufteilung oder getrennten F\u00fchrung der Unternehmensteile entgegen. Es besteht die Gefahr, dass der Unternehmenswert nicht mehr gesteigert, sondern sogar zerst\u00f6rt w\u00fcrde.\u00a0Zur langfristigen Orientierung z\u00e4hlt auch, dass das Aktionariat bereit ist, die Entwicklung des Unternehmens durch Investitionen zu f\u00f6rdern, was nicht ohne Risiken m\u00f6glich ist. Swisscom sollte unternehmerisch erw\u00fcnschte Allianzen, Akquisitionen und Beteiligungen eingehen k\u00f6nnen. Daf\u00fcr &#8211; wie auch f\u00fcr die Einf\u00fchrung neuer, zukunftstr\u00e4chtiger Technologien &#8211; braucht Swisscom einen ausreichenden finanziellen Spielraum. Dieser hat jeweils aus der Abw\u00e4gung zwischen den Aktion\u00e4rsinteressen an der Aussch\u00fcttung erarbeiteter Mittel und den Bed\u00fcrfnissen der Unternehmung f\u00fcr Investitionen zu resultieren.&#13;<\/p>\n<h2>Bef\u00fcrwortung der Abgabe der Bundesmehrheit aus unternehmerischer Sicht<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSwisscom bef\u00fcrwortet die vollst\u00e4ndige oder &#8211; falls politisch nicht anders m\u00f6glich &#8211; zumindest die teilweise Abgabe der Bundesbeteiligung. Die mehrfache Begr\u00fcndung des Bundesrates, warum der Bund nicht mehr der ideale Eigent\u00fcmer von Swisscom sei, l\u00e4sst sich unternehmerisch gut nachvollziehen. Heute ist davon auszugehen, dass die Telekommunikation zu einem normalen Wirtschaftszweig mit intensivem Wettbewerb geworden ist, auch wenn dieser mit Blick auf Versorgungsziele und zur F\u00f6rderung von Konkurrenz noch stark reguliert bleibt. Weil Swisscom immer weniger durch die Grundversorgung oder einen Service Public allein gekennzeichnet wird, k\u00f6nnte die Kontrolle des Bundes zunehmend unpassend oder sogar hinderlich werden. \u00a0Sollten sich &#8211; abh\u00e4ngig von der Art der Ver\u00e4usserung der Bundesmehrheit und von politischen Anliegen &#8211; flankierende Massnahmen als notwendig erweisen, steht Swisscom diesen offen gegen\u00fcber. Sie d\u00fcrfen dem Unternehmen allerdings nicht schaden. Dies w\u00e4re der Fall, wenn eine \u00f6ffentlich-rechtliche oder eine regulierte privatrechtliche Netzgesellschaft etabliert w\u00fcrde. Denn eine solche Netzgesellschaft w\u00fcrde Swisscom &#8211; im Vergleich mit ihren Konkurrenten, die \u00fcber eigene Netze verf\u00fcgen &#8211; ungerechtfertigt benachteiligen. Die Grundversorgung ist nach Auffassung von Swisscom durch das Fernmeldegesetz (FMG) in jedem Fall gut abgesichert.&#13;<\/p>\n<h2>Politischer Einfluss auf die F\u00fchrung von Swisscom auch nach geltendem Recht nicht gesichert<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn der aktuellen Diskussion zur Abgabe der Bundesbeteiligung bestehen zum Teil hohe Erwartungen an die M\u00f6glichkeiten des Bundes, als Mehrheitsaktion\u00e4r auf das Unternehmen politischen Einfluss nehmen zu k\u00f6nnen. In gewissen Kreisen wird argumentiert, mit dem Bund als Mehrheitsaktion\u00e4r seien die landesweite Grundversorgung mit Fernmeldediensten besser gesichert und weitere volkswirtschaftlich erw\u00fcnschte Effekte leichter zu erzielen. Rechtlich gesehen sind solche Erwartungen nicht im Einklang mit der geltenden Governance. Das Aktienrecht weist die Oberleitung der Gesellschaft zwingend dem Verwaltungsrat zu, was nicht zuletzt den Interessen der Minderheitsaktion\u00e4re dienen soll und vom Telekommunikationsunternehmungsgesetz (TUG) best\u00e4tigt wird. Was der Bund als \u00abstrategische Ziele\u00bb bezeichnet, sind seine eigenen Ziele, welche er durch Aus\u00fcbung seiner aktienrechtlichen M\u00f6glichkeiten verfolgen m\u00f6chte. Vgl. Art. 6 Abs. 3 TUG. Eingriffe in strategische oder gar operative Belange und das Verfolgen nicht unternehmerischer Zwecke finden im TUG keine St\u00fctze. Statt inhaltliche Abweichungen im \u00f6ffentlichen Interesse vorzusehen, l\u00e4sst es das TUG bei organisatorischen Anordnungen und Verweisungen auf das Obligationenrecht bewenden. \u00a0Schon heute ist Swisscom also verpflichtet, ausschliesslich unternehmerische Interessen zu verfolgen. Dies schliesst ein, dass das Unternehmen alle Kunden in den Landesregionen betreuen will, Innovationen f\u00f6rdert und auf einen guten Ruf als f\u00fchrendes schweizerisches Telekommunikationsunternehmen Wert legt. Die Motive dazu sind unternehmerisch, weil sich Swisscom auf diese Weise im Markt gut positionieren kann. Auf die interessante Positionierung d\u00fcrften nicht nur heutige, sondern auch k\u00fcnftige Aktion\u00e4re Wert legen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Welche Haltung soll eine Unternehmensleitung einnehmen, wenn sich ihr Hauptaktion\u00e4r &#8211; der im vorliegenden Fall der Staat ist &#8211; von den Aktien der Gesellschaft trennen will? Die Position ergibt sich aus der Eigenverantwortlichkeit des Verwaltungsrates einer Aktiengesellschaft. Die Organe von Swisscom m\u00fcssen im Unternehmensinteresse handeln und sollten weder eine politisch motivierte Position einnehmen noch pers\u00f6nliche [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":2808,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"ep_exclude_from_search":false,"footnotes":""},"post__type":[66],"post_opinion":[],"post_serie":[],"post_content_category":[154],"post_content_subject":[],"acf":{"seco_author":2808,"seco_co_author":null,"author_override":"","seco_author_post_ocupation_year":"","seco_author_post_occupation_de":"General Counsel, Head of Legal &amp; Regulatory, Swisscom AG, Worblaufen b. Bern","seco_author_post_occupation_fr":"General Counsel, Head of Legal & Regulatory, Swisscom AG, Worblaufen b. Bern","seco_co_authors_post_ocupation":null,"short_title":"","post_lead":"","post_hero_image_description":"","post_hero_image_description_copyright_de":"","post_hero_image_description_copyright_fr":"","post_references_literature":"","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":124882,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"9231","post_abstract":"","magazine_issue":null,"seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":null,"korrektor":null,"planned_publication_date":null,"original_files":null,"external_release_for_author":"19700101","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/55dade10db784"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/124879"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2808"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=124879"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/124879\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":128432,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/124879\/revisions\/128432"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2808"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=124879"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=124879"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=124879"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=124879"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=124879"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=124879"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}