{"id":124894,"date":"2006-05-01T12:00:00","date_gmt":"2006-05-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/05\/pletscher-18\/"},"modified":"2023-08-23T23:48:23","modified_gmt":"2023-08-23T21:48:23","slug":"pletscher-17","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/05\/pletscher-17\/","title":{"rendered":"Swisscom-Privatisierung ordnungspolitisch konsequent"},"content":{"rendered":"<p>Heute besteht ein bedenklicher Interessenkonflikt: Der Bund ist gleichzeitig Gesetzgeber, Regulator und Hauptaktion\u00e4r der Swisscom. Dieser Interessenkonflikt wird die Konvergenz zwischen verschiedenen Kommunikationsnetzen und den darauf erbrachten Diensten in Zukunft noch akzentuieren. Auch wettbewerbspolitisch kann die Bundesbeteiligung am gr\u00f6ssten Anbieter im Markt zu Verzerrungen f\u00fchren. Economiesuisse bef\u00fcrwortet deshalb die vorgeschlagene Abgabe der Bundesbeteiligung an der Swisscom. Die Grundversorgung ist durch das Fernmeldegesetz und die darauf beruhende Konzession &#8211; ungeachtet der Besitzverh\u00e4ltnisse &#8211; gew\u00e4hrleistet. Die vollst\u00e4ndige Privatisierung vergr\u00f6ssert den unternehmerischen Spielraum und damit die langfristige Leistungsf\u00e4higkeit der Swisscom, insbesondere mit Einbezug industriell interessierter Partner.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nMit einer Mehrheitsbeteiligung soll der Bund die Grundversorgung der Schweiz mit Telekomdienstleistungen sichern oder Ziele auf dem Arbeitsmarkt verfolgen. Dies f\u00fchrt unweigerlich zu den heutigen Konflikten. Wenn der Staat diese Erwartungen erf\u00fcllen will, muss er direkt in die Unternehmensstrategie eingreifen. Die f\u00fcr den langfristigen Erfolg der Swisscom notwendige Freiheit kann so nicht gew\u00e4hrleistet werden. Politisch st\u00f6sst die Abgabe der Bundesbeteiligung auf Skepsis. Entsprechend ist es wichtig zu erkennen, dass die Grundversorgung und die unternehmerische Zukunft unabh\u00e4ngig von den Eigentumsverh\u00e4ltnissen gew\u00e4hrleistet sind.&#13;<\/p>\n<h2>Interessenskonflikte vermeiden<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine Privatisierung der Swisscom bringt eine klare Trennung zwischen dem Bund als Regulator und den Telekommunikationsanbietern. Dank wirksamem Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt er\u00fcbrigen sich Staatseingriffe zusehends. Technologische Fortschritte haben eine Konvergenz im Angebot von verschiedenen Kommunikationsnetzen erm\u00f6glicht und wirksamen Wettbewerb an die Stelle vormaliger nat\u00fcrlicher Monopole treten lassen. Der staatliche Regulierungsbedarf beschr\u00e4nkt sich auf die Sicherstellung des Zugangs zu den Hausanschl\u00fcssen in Gebieten, wo keine parallelen Netze existieren, auf die Grundversorgung sowie wettbewerbsrechtliche Fragen. Die Bundesbeteiligung tr\u00e4gt nicht zur Verwirklichung dieser Regulierungsziele bei.&#13;<\/p>\n<h2>Grundversorgung unabh\u00e4ngig von Bundesbeteiligung gesichert<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSachlich besteht zwischen der Ver\u00e4usserung des Bundesanteils an der Swisscom und der Grundversorgung kein Zusammenhang. Bei der Grundversorgung geht es um verteilungspolitische Ziele, wenn Kostenunterdeckungen in Randregionen zu Versorgungsl\u00fccken von wesentlichen Kommunikationsdiensten f\u00fchren. Der wirksame Wettbewerb ist jedoch in der Lage, ein fl\u00e4chendeckendes Angebot von erschwinglichen Kommunikationsdiensten zu gew\u00e4hren. Dies zeigt etwa die breite Verf\u00fcgbarkeit von Mobilfunk- und Breitbanddiensten. Sollten die Marktmechanismen dennoch versagen, bietet das Fernmeldegesetz wirksame Instrumente zur Verhinderung von Versorgungsl\u00fccken.\u00a0Problematisch w\u00e4re es, mit einer staatlichen Netzgesellschaft eine L\u00f6sung zu suchen. Gerade in der Telekommunikation sind die Netze eng mit den Diensten verkn\u00fcpft. Bei der Schaffung einer Netzgesellschaft w\u00fcrde sich auch die Frage stellen, wie parallele Kabel-, Telekom oder Mobilfunknetze zu behandeln w\u00e4ren. Der Wettbewerb der Netzinfrastruktur wirkt sich auf die Preise, das Angebot und die Versorgungssicherheit positiv aus.&#13;<\/p>\n<h2>Es braucht eine klare Strategie<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSpezielle Massnahmen zur Sicherstellung der Eigenst\u00e4ndigkeit von Swisscom reduzieren den Verkaufserl\u00f6s oder schr\u00e4nken den strategischen Spielraum ein. Zu Recht verzichtet der Bundesrat auf die Ausgabe einer Volksaktie. Sie h\u00e4tte das anvisierte Ziel der Beibehaltung einer eigenst\u00e4ndigen Swisscom verfehlt. Das Aufrechterhalten einer Sperrminorit\u00e4t oder spezielle Kontrollrechte sind eine grosse B\u00fcrde f\u00fcr Swisscom im dynamischen Telekommunikationsmarkt. Die ordnungspolitischen Interessenkonflikte blieben bestehen, und der Bund w\u00e4re weiter f\u00fcr die Unternehmensentscheide verantwortlich.\u00a0Zur Sicherung der Konkurrenzf\u00e4higkeit von Swisscom ist hingegen ein stabiles Aktionariat anzustreben, welches langfristige Ziele verfolgt und zur Aufrechterhaltung von vielf\u00e4ltigen, erschwinglichen und qualitativ hochwertigen Telekommunikationsdiensten in der Schweiz beitr\u00e4gt. Dies kann durch Einbezug von Investoren mit einem eigenen industriellen Interesse geschehen. Dazu ist es notwendig, dass die Abgabe der Bundesbeteiligung &#8211; als eine der gr\u00f6ssten Kapitalmarkttransaktionen in der Schweiz &#8211; sorgf\u00e4ltig, professionell und auf eine klare Strategie ausgerichtet durchgef\u00fchrt wird.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heute besteht ein bedenklicher Interessenkonflikt: Der Bund ist gleichzeitig Gesetzgeber, Regulator und Hauptaktion\u00e4r der Swisscom. 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