{"id":124904,"date":"2006-05-01T12:00:00","date_gmt":"2006-05-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/05\/walker-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:48:17","modified_gmt":"2023-08-23T21:48:17","slug":"walker-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/05\/walker-3\/","title":{"rendered":"Eigenst\u00e4ndigkeit f\u00fcr Swisscom"},"content":{"rendered":"<p>Welche Rolle soll der Staat im Telekommunikationsmarkt spielen? Soll er weiterhin Mehrheitsaktion\u00e4r der Swisscom bleiben? Der Bundesrat verabschiedete am 5. April 2006 die Botschaft zur Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG. Durch eine \u00c4nderung des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes (TUG) will er die Kompetenz erhalten, das Swisscom-Aktienpaket abzutreten. Im Folgenden werden die Gr\u00fcnde dargelegt, die aus der Sicht des Bundesrates f\u00fcr die Privatisierung sprechen. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200605_15_Walker_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"229\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBereits 2001 strebte der Bundesrat im Rahmen des Gesamtpakets Post\/Swisscom AG eine Flexibilisierung des Grundsatzes an, dass der Bund eine Mehrheit an Swisscom halten muss. Nach einer sehr kontroversen Vernehmlassung beschloss er damals, auf eine Vorlage an die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te zu verzichten, zumal der Handlungsdruck aufgrund der verlangsamten Branchenkonsolidierung nachgelassen hatte. \u00a0Ab 2004 intensivierte Swisscom ihre Bestrebungen zur \u00dcbernahme eines ausl\u00e4ndischen Telekomunternehmens. Dies sowie grunds\u00e4tzliche \u00dcberlegungen zur Rolle des Staates in der Telekommunikation veranlassten den Bundesrat im November 2005, eine neue Vorlage zur Abgabe der Bundesbeteiligung an Swisscom zu lancieren. In der Rekordzeit von nur vier Monaten hat er eine Vernehmlassung durchgef\u00fchrt und die entsprechende Botschaft an die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te verabschiedet. \u00a0\u00a0F\u00fcr den Bundesrat gibt es f\u00fcnf Hauptgr\u00fcnde, die f\u00fcr eine vollst\u00e4ndige Privatisierung sprechen: \u00a0&#8211; Swisscom braucht unternehmerische Spielr\u00e4ume, die ihr der Bund nicht gew\u00e4hren kann; \u00a0&#8211; mit dem Verkauf seiner Beteiligung kann der Bund seine finanziellen und unternehmerischen Risiken stark reduzieren; \u00a0&#8211; die Grundversorgung ist dank eines klugen Mechanismus im Fernmeldegesetz (FMG) auch ohne Bundesbeteiligung langfristig sichergestellt; \u00a0&#8211; der Bund kann sich der Interessenkonflikte entledigen, die sich unweigerlich aus seinen verschiedenen Rollen als Gesetzgeber, Regulator, Mehrheitsaktion\u00e4r und Grosskunde ergeben; \u00a0&#8211; schliesslich sind mit dieser Vorlage auch die sicherheitspolitischen Interessen des Landes gewahrt.&#13;<\/p>\n<h2>Unternehmerische Spielr\u00e4ume f\u00fcr Swisscom<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSwisscom arbeitet in einem ausgesprochen dynamischen Markt. Der rasante technologische Fortschritt bedingt eine konstante \u00dcberpr\u00fcfung und Anpassung der Gesch\u00e4ftsmodelle. Gestern war ISDN die grosse Errungen-schaft, heute ist die Breitbandtechnologie ADSL in aller Munde; die Konzepte von morgen heissen \u00abTriple Play\u00bb (Diensteb\u00fcndel von Telefonie, Internet und Fernsehen aus einer Hand) und uneingeschr\u00e4nkte mobile Kommunikation. W\u00e4hrend sich die Angebotspalette an Telekomdienstleistungen seit der Markt\u00f6ffnung von 1998 betr\u00e4chtlich erweitert hat, sind die Preise in gewissen Bereichen stark gesunken. Ein erfolgreiches Telekomunternehmen muss deshalb sehr innovativ und stets auf der Suche nach Effizienzsteigerungspotenzialen sein. In dieser kapitalintensiven Branche ist zum einen Risikof\u00e4higkeit gefragt, denn oft besteht Unsicherheit \u00fcber den k\u00fcnftigen Erfolg neuer Technologien. Zum anderen k\u00f6nnen Allianzen in einem Gesch\u00e4ft, das aufgrund von Netzwerkeffekten hohe Skalenertr\u00e4ge aufweist, von zentraler Bedeutung f\u00fcr das \u00dcberleben eines Unternehmens sein. \u00a0Wer bestehen will, braucht also strategische und unternehmerische Spielr\u00e4ume, die bei einem mehrheitlich staatlichen Aktionariat nicht a priori gegeben sind. Obwohl der Bund ein starkes Interesse an einer erfolgreichen Swisscom hat, kann er nicht gleich hohe Risiken eingehen wie ein privater Aktion\u00e4r. Er ist gegen\u00fcber den Steuerzahlerinnen und -zahlern zu einem sehr vorsichtigen Umgang mit \u00f6ffentlichen Geldern verpflichtet. Die Befreiung von Swisscom aus diesem Korsett kann nur \u00fcber eine vollst\u00e4ndige Privatisierung erreicht werden.&#13;<\/p>\n<h2>Risikominderung f\u00fcr den Bund<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Bundesbeteiligung an Swisscom hat heute einen Marktwert von rund 16 Mrd. Franken und stellt damit einen der gr\u00f6ssten Verm\u00f6genswerte des Bundes dar. Eine Ver\u00e4nderung des Aktienkurses um nur 10 Franken beschert dem Bund einen Buchgewinn bzw. Buchverlust von rund 380 Mio. Franken. Es sind grosse Betr\u00e4ge, die hier auf dem Spiel stehen; im Rahmen der j\u00e4hrlichen Budgetdebatten streiten die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te auch um viel kleinere Betr\u00e4ge. \u00a0Die Gr\u00f6sse des Verm\u00f6genswerts ist umso problematischer, als Swisscom in einem h\u00f6chst dynamischen Umfeld t\u00e4tig ist. Die Herausforderungen f\u00fcr die Telekomunternehmen &#8211; und die damit einhergehenden unternehmerischen Risiken &#8211; sind entsprechend hoch. Es geh\u00f6rt nicht zu den Aufgaben des Bundes, als Risikokapitalgeber aufzutreten. Er sollte sich vielmehr darauf beschr\u00e4nken, fruchtbare Rahmenbedingungen f\u00fcr die Wirtschaft zu schaffen.&#13;<\/p>\n<h2>Grundversorgung sichergestellt<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn der Vernehmlassung bestand Einigkeit dar\u00fcber, dass hoch qualitative und preiswerte Telekomdienstleistungen f\u00fcr die Schweizer Volkswirtschaft von \u00fcberragender Bedeutung sind. Die Versorgung basiert in der Schweiz grunds\u00e4tzlich auf einem funktionierenden Markt. Privat- und Gesch\u00e4ftskunden kommen dadurch in den Genuss eines \u00fcberdurchschnittlichen Angebots an Dienstleistungen. Die Mobilfunknetze decken beinahe die ganze Schweiz ab; ADSL-Verbindungen sind in 98% der Haushalte m\u00f6glich. Selbstverst\u00e4ndlich verf\u00fcgt jede Person, die es w\u00fcnscht, \u00fcber einen Telefonanschluss. F\u00fcr die Einzelf\u00e4lle, wo der Markt die politisch gew\u00fcnschten Leistungen nicht erbringt, hat der Gesetzgeber im FMG ein solides Sicherheitsnetz gespannt. Das FMG regelt die Grundversorgung und stellt sicher, dass auch abgelegene Regionen mit einem breiten Angebot an Telekomdienstleistungen versorgt werden &#8211; zu gleichen Preisen wie in den Zentren.\u00a0Zudem kann festgestellt werden, dass es bei Privatisierungen von Telekommunikationsunternehmen in anderen europ\u00e4ischen Staaten zu keinerlei Einbussen bei der Qualit\u00e4t der Grundversorgung kam. Das ist nicht nur auf das Konzessionierungsregime zur\u00fcckzuf\u00fchren, sondern auch auf die Tatsache, dass die Anbieter von Fernmeldediensten ein grosses Interesse daran haben, ihre Kunden \u00fcber eigene Netzanschl\u00fcsse zu bedienen. In dem sich heute durchsetzenden \u00abAll-IP\u00bb-Szenario sind die Zahl der Hausanschl\u00fcsse und die M\u00f6glichkeit, den Kunden ein umfassendes Diensteb\u00fcndel anzubieten, Schl\u00fcsselfaktoren f\u00fcr den kommerziellen Erfolg. Die von den Gegnern einer Privatisierung ge\u00e4usserten Bef\u00fcrchtungen, dass die Grundversorgung zusammenbrechen k\u00f6nnte, sind deshalb unbegr\u00fcndet.&#13;<\/p>\n<h2>Interessenkonflikte beseitigen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bund pflegt vielf\u00e4ltige Kontakte zu Swisscom. Er ist Gesetzgeber und regelt somit &#8211; u.a. im FMG &#8211; die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens. Als Regulator hat er die Aufgabe, daf\u00fcr zu sorgen, dass die Schweizer Bev\u00f6lkerung und Wirtschaft mit vielf\u00e4ltigen, preiswerten und qualitativ hoch stehenden Fernmeldedienstleistungen versorgt werden. Gleichzeitig soll eine zuverl\u00e4ssige und erschwingliche Grundversorgung f\u00fcr alle Bev\u00f6lkerungskreise gew\u00e4hrleistet sein und ein wirksamer Wettbewerb erm\u00f6glicht werden. Die Interessen des Bundes als Mehrheitsaktion\u00e4r von Swisscom sind hingegen anders gelagert: Die Steigerung des Unternehmenswertes steht hier im Mittelpunkt. Schliesslich ist er als Grosskunde von Swisscom vor allem an m\u00f6glichst g\u00fcnstigen Dienstleistungen interessiert. \u00a0Die \u00d6ffnung der Letzten Meile hat diese Ziel- und Interessenkonflikte auf eindr\u00fcckliche Weise offen gelegt: Die \u00d6ffnung, die den Wettbewerb verst\u00e4rken soll, passiert m\u00f6glicherweise auf Kosten der Swisscom. Die \u00dcberlagerung dieser verschiedenen Interessen f\u00fchrt den Bund unweigerlich in Konflikte, die nur mit einem Verkauf der Bundesbeteiligung behoben werden k\u00f6nnen.&#13;<\/p>\n<h2>Sicherheitspolitische Interessen gewahrt<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Rahmen der Vernehmlassung ist die Bef\u00fcrchtung ge\u00e4ussert worden, dass die sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz bei einem Verkauf der Swisscom an ein ausl\u00e4ndisches Unternehmen nicht mehr gewahrt sein k\u00f6nnten. Der Bundesrat erachtet auch diese Bef\u00fcrchtungen als unbegr\u00fcndet. Zum einen sind die Anbieter von Fernmeldediensten &#8211; insbesondere Swisscom &#8211; verpflichtet, daf\u00fcr zu sorgen, dass die notwendige Infrastruktur im Inland jederzeit und unabh\u00e4ngig durch Personal in der Schweiz betrieben werden kann. Zum anderen w\u00fcrden Infrastrukturen &#8211; wie Kabel, Antennen und Telefonzentralen &#8211; nicht ins Ausland transportiert, selbst wenn Swisscom in ausl\u00e4ndischen Mehrheitsbesitz gelangen sollte. Auch k\u00f6nnte der Bund in Notf\u00e4llen die notwendige Infrastruktur requirieren.&#13;<\/p>\n<h2>Auswirkungen der Privatisierung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine vollst\u00e4ndige Privatisierung wirkt sich vor allem auf Swisscom positiv aus. Das Unternehmen erh\u00e4lt den Spielraum, den es ben\u00f6tigt, um im dynamischen Telekommunikationsmarkt bestehen zu k\u00f6nnen. Folgerichtig fallen die in den strategischen Zielen festgehaltene Beschr\u00e4nkung der Auslandengagements und die Vorgaben betreffend Gewinnaussch\u00fcttungen mit dem Verkauf der Bundesbeteiligung weg. Swisscom verbessert ihre Allianzf\u00e4higkeit und kann neue strategische Partnerschaften eingehen. Mit \u00fcber 15000 Vollzeitstellen ist Swisscom eine der gr\u00f6ssten Arbeitgeberinnen des Landes. Ihr Wohlergehen ist somit f\u00fcr die Schweizer Volkswirtschaft von grosser Bedeutung. Nur gesunde und dynamische Unternehmen schaffen neue Arbeitspl\u00e4tze.\u00a0Der Verkauf des Aktienpakets zum heutigen Marktpreis w\u00fcrde rund 16 Mrd. Franken einbringen, die nach Finanzhaushaltsgesetz als ausserordentliche Investitionseinnahmen f\u00fcr die Schuldentilgung einzusetzen sind. Die damit einhergehende Senkung der Bundesschuld erwirkt Einsparungen bei den Passivzinsen in der H\u00f6he von etwa 0,5 Mrd. Franken. Auf der Einnahmenseite fallen durch den Verkauf des Aktienpakets die Dividenden weg, die im Durchschnitt der letzten acht Jahre etwas mehr als 0,5 Mrd. Franken betrugen. Einnahmenausf\u00e4lle und Einsparungen halten sich somit in etwa die Waage. Die Staatsquote und die Anf\u00e4lligkeit des Bundeshaushalts auf Zins- und B\u00f6rsenschwankungen w\u00fcrden jedoch reduziert.&#13;<\/p>\n<h2>Negative Konsequenzen eines Verzichts<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nKurzfristig ist bei einem Verzicht auf eine Privatisierung nicht mit grossen Sch\u00e4den zu rechnen. Swisscom erwartet aber weiterhin sinkende Ums\u00e4tze. Ohne Privatisierung ist sie in ihren Entwicklungsm\u00f6glichkeiten weiterhin eingeschr\u00e4nkt und verf\u00fcgt deshalb nicht \u00fcber alle M\u00f6glichkeiten, dem Umsatzr\u00fcckgang entgegenzuwirken. Sobald die Kostensenkungspotenziale ausgesch\u00f6pft sind, kann dies zu sinkenden Gewinnen und entsprechend tieferen Investitionen sowie tieferen Ertr\u00e4gen f\u00fcr die Investoren f\u00fchren. Dies wiederum ist ein Risiko f\u00fcr die Volkswirtschaft und den Standort Schweiz. Die Schweiz k\u00f6nnte bei der Versorgung mit technologisch hoch stehenden Telekommunikationsleistungen ins Hintertreffen geraten. \u00a0Auch dem Bund entginge eine gewisse Flexibilit\u00e4t; er m\u00fcsste weiterhin gewichtige finanzielle und unternehmerische Risiken \u00fcbernehmen. Zudem m\u00fcsste der Bundesrat auch in Zukunft die politische Verantwortung f\u00fcr unternehmerische Entscheide von Swisscom tragen.&#13;<\/p>\n<h2>Ausblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Vorlage soll gem\u00e4ss Plan in der Sondersession im Mai 2006 durch den Nationalrat und in der Sommersession 2006 durch den St\u00e4nderat beraten werden. Eine rasche parlamentarische Behandlung der Vorlage vorausgesetzt, kann es im Falle eines Referendums fr\u00fchestens im M\u00e4rz 2007 zur Volksabstimmung kommen. Somit k\u00f6nnte der Bund im Laufe des Jahres 2007 mit dem Verkauf der Aktien beginnen. Nach dem Willen des Bundesrates soll das Paket &#8211; analog zum B\u00f6rsengang von 1998 &#8211; mittels \u00f6ffentlicher Sekund\u00e4rplatzierung insbesondere bei in- und ausl\u00e4ndischen institutionellen Investoren gestreut werden. Denkbar ist auch ein \u00abpers\u00f6nliches Aktienangebot\u00bb nach dem Vorbild des B\u00f6rsengangs von 1998. Damals profitierten Privatanleger von einem Rabatt von 5 Franken pro Aktie und von der garantierten Zuteilung von mindestens 10 Aktien. Der Bundesrat wird vor dem Verkauf die Marktverh\u00e4ltnisse analysieren und entsprechend ber\u00fccksichtigen. F\u00fcr \u00fcberst\u00fcrzte, panikartige Verk\u00e4ufe besteht weder ein Anlass noch eine Notwendigkeit.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Swisscom: Kommission des Nationalrates gegen Privatisierung <b>Swisscom: Kommission des Nationalrates gegen Privatisierung<\/b>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Bund soll seine Swisscom-Aktien nicht verkaufen. Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Ent-haltung beantragt die Fernmeldekommission (KVF) dem Nationalrat, auf die Vorlage zur Privatisierung des Telekomunternehmens nicht einzutreten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Bundesrat m\u00f6chte die Bundesbeteiligung von 62,45% an der Swisscom im Wert von derzeit rund 16 Mrd. Franken ver\u00e4ussern, um dem Unternehmen mehr Freiheit zu verschaffen und den Bund von unabw\u00e4gbaren Risiken in einem bewegten Markt zu entlasten. Der Erl\u00f6s w\u00e4re f\u00fcr die Schuldentilgung bestimmt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDass die Kommission des Erstrates, die am 10. April 2006 tagte, das nicht will, hatte sich abgezeichnet. SP, Gr\u00fcne und CVP, die sich der Abgabe der Bundesbeteiligung widersetzen, stellen hier mit 13 Mitgliedern just die Mehrheit. Vorbehaltlos f\u00fcr die Privatisierung der Swisscom hatten sich nur FDP und SVP ausgesprochen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAngst vor Verkauf ins Ausland&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDen Ausschlag h\u00e4tten staats- und finanzpolitische Bedenken gegeben, sagten KVF-Pr\u00e4sident Franz Brun (CVP\/LU) und Chiara Simoneschi (CVP\/TI) am Montag vor den Medien im Bundeshaus. Der Bundesrat habe den \u00f6konomischen, sozialen und politischen Risiken des Verkaufs in seiner Botschaft nicht gen\u00fcgend Rechnung getragen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Mehrheit bef\u00fcrchtet insbesondere den Verkauf der Swisscom ins Ausland. Die fl\u00e4chendeckende Grundversorgung und die Sicherheit in Krisen w\u00e4ren in Gefahr. Die Swisscom werfe nicht nur eine gute Rendite f\u00fcr den Bund ab, sie sei auch ein sozialer Arbeitgeber und trage viel zur Innovation bei. Die Vorlage des Bundesrates k\u00f6nnte der \u00abAuftakt zu einer Welle der Privatisierung\u00bb sein. Mit einem schnellen Nichteintretensentscheid bleibe der Swisscom eine lange Zeit der Unsicherheit bis zu einer wohl negativen Volksabstimmung erspart, sagte Brun. Zur k\u00fcnftigen Strategie der Swisscom \u2013 Stichwort Auslandengagements \u2013 meinte er, dem Unternehmen sollten \u00abnicht zu enge Fesseln\u00bb angelegt werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAnders die Finanzkommission&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAls Vertreter der Minderheit bedauerte Georges Theiler (FDP\/LU) den Entscheid der Kommission. Dieser sei notabene gegen den Willen der Swisscom gefallen und schaffe erst recht Unsicherheit. Die Risiken und Interessekonflikte des Bundes als Gesetzgeber, Regulator, Grosskunde und Eigner blieben bestehen. Auch bei einer vollst\u00e4ndigen Privatisierung garantiere das Gesetz die Grundversorgung auch f\u00fcr neue Technologien, sagte Theiler, der seine Hoffnungen nun ins Plenum setzt. Im \u00dcbrigen fand er es \u00abinteressant&nbsp;\u00bb, dass sich die parteipolitisch \u00e4hnlich zusammengesetzte Finanzkommission gleichentags mit 15 zu 10 Stimmen f\u00fcr Eintreten ausgesprochen hatte.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nPlenum entscheidet im Mai&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nFolgt die grosse Kammer in der Sondersession vom Mai 2006 dem Antrag der KVF, ist der St\u00e4nderat am Zug. Beschliesst im Sommer auch er Nichteintreten oder h\u00e4lt der Nationalrat in der Differenzbereinigung daran fest, ist das Gesch\u00e4ft vom Tisch. Wenn der Nationalrat im Mai aber Eintreten beschliesst, muss die KVF die Detailberatung vornehmen. Sollte die Vorlage das Parlament heil \u00fcberstehen, h\u00e4tte mit Sicherheit das Volk das letzte Wort. SP und Gr\u00fcne haben das Referendum bereits angek\u00fcndigt. Der Urnengang f\u00e4nde voraussichtlich am 11. M\u00e4rz 2007 statt.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Welche Rolle soll der Staat im Telekommunikationsmarkt spielen? Soll er weiterhin Mehrheitsaktion\u00e4r der Swisscom bleiben? Der Bundesrat verabschiedete am 5. April 2006 die Botschaft zur Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG. Durch eine \u00c4nderung des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes (TUG) will er die Kompetenz erhalten, das Swisscom-Aktienpaket abzutreten. 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