{"id":124939,"date":"2006-04-01T12:00:00","date_gmt":"2006-04-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/04\/blank-6\/"},"modified":"2023-08-23T23:48:33","modified_gmt":"2023-08-23T21:48:33","slug":"blank-5","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/04\/blank-5\/","title":{"rendered":"Arbeitgeber sind gefordert"},"content":{"rendered":"<p>Die Schweiz hat heute im internationalen Vergleich eine hohe Besch\u00e4ftigungsquote von \u00e4lteren Mitarbeitenden. Um diese Erwerbsbeteiligung weiterhin zu erhalten, sind vor allem die Arbeitgeber gefordert. Die langj\u00e4hrige Berufserfahrung ist aufzuwerten und die Arbeitsbedingungen sind so auszugestalten, dass die Arbeitnehmenden k\u00f6rperlich und geistig fit bleiben. Zudem m\u00fcssen die Arbeitgeber die von ihnen oft grossz\u00fcgig finanzierten Rentenvorbezugsm\u00f6glichkeiten im \u00fcberobligatorischen Teil der zweiten S\u00e4ule \u00fcberpr\u00fcfen. Denn hier &#8211; und nicht in der AHV &#8211; liegen die gr\u00f6ssten Anreize zur vorzeitigen Pensionierung f\u00fcr die gut qualifizierten und produktiven \u00e4lteren Mitarbeitenden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm internationalen Vergleich belegt die Schweiz in Bezug auf die Erwerbsbeteiligung der 55- bis 64-J\u00e4hrigen mit 67,3% einen Spitzenplatz. Angesichts der Alterung unserer Gesellschaft ist eine hohe Besch\u00e4ftigungsquote von \u00e4lteren Mitarbeitenden f\u00fcr das langfristige Wirtschaftwachstum positiv zu bewerten. Um dieses erfreulich hohe Niveau zu halten, gibt es f\u00fcr Travail.Suisse nur einen wirksamen Ansatzpunkt: Die Arbeitgeber m\u00fcssen umdenken.&#13;<\/p>\n<h2>Arbeitsmarktf\u00e4higkeit \u00e4lterer Arbeitnehmender erhalten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm letzten Jahrzehnt waren es oftmals die \u00e4lteren Mitarbeitenden, die bei betrieblichen Umstrukturierungen oder in konjunkturell schwierigen Zeiten als Erste aus dem Betrieb schieden. Einmal arbeitslos, ist es f\u00fcr sie \u00e4usserst schwierig, wieder eine Anstellung zu finden. \u00a0Um die \u00e4lteren Besch\u00e4ftigten l\u00e4nger im Arbeitsprozess zu halten, braucht es eine grundlegende Bewusstseins\u00e4nderung bei den Arbeitgebern. Die langj\u00e4hrige Berufserfahrung von \u00e4lteren Mitarbeitenden ist aufzuwerten. Die betriebliche Personalpolitik hat die Aufgabe, Modelle f\u00fcr die Integration einer wachsenden Anzahl von \u00e4lteren Erwerbst\u00e4tigen zu erstellen. \u00a0An erster Stelle steht das Gesundheitsmanagement. Die Arbeit muss so ausgestaltet werden, dass es den Arbeitnehmenden m\u00f6glich ist, bis zum Rentenalter im Erwerbsprozess zu bleiben. K\u00f6rperlicher Verschleiss und psychischer Burn-out sind zu vermeiden. Auch d\u00fcrfen \u00e4ltere Arbeitnehmende nicht von der Weiterbildung ausgeschlossen werden. Es m\u00fcssen Teilzeitmodelle entwickelt werden, die bei der Pensionierung nicht zwingend zu einer massiven Rentenreduktion f\u00fchren.&#13;<\/p>\n<h2>Erfolgsfaktor f\u00fcr Unternehmen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWenn die d\u00fcsteren Prognosen zutreffen, die hinsichtlich der demografischen Entwicklung in der Schweiz und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt gemacht werden, dann wird sich die Problematik der Integration \u00e4lterer Mitarbeitender mehr oder weniger von selbst l\u00f6sen. Denn falls es in der Schweiz bereits in wenigen Jahren an Arbeitskr\u00e4ften mangeln sollte, wird die Integration \u00e4lterer Arbeitnehmender zu einem Erfolgsfaktor f\u00fcr ein Unternehmen, und die Arbeitgeber werden vom Markt automatisch zum Umdenken gezwungen. F\u00fcr Travail.Suisse haben deshalb drastische Massnahmen auf politischer Ebene zur besseren Integration \u00e4lterer Arbeitnehmender keine hohe Priorit\u00e4t.&#13;<\/p>\n<h2>Erh\u00f6hung des AHV-Rentenalters ist kein wirksames Instrument<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGanz klar abgelehnt wird von Travail.Suisse die Idee, mit einer Erh\u00f6hung des gesetzlichen AHV-Rentenalters die Besch\u00e4ftigungsquote \u00e4lterer Arbeitnehmender zu erh\u00f6hen. Vielmehr muss zuerst alles getan werden, um die Erwerbst\u00e4tigen bis zum gesetzlichen Rentenalter auf dem Arbeitsmarkt zu behalten. Das bedingt den bereits oben angesprochenen Paradigmenwechsel bei den Arbeitgebern hinsichtlich Arbeitsbedingungen und Weiterbildung. Zudem muss im Hinblick auf die St\u00e4rkung des Wirtschaftswachstums darauf geachtet werden, dass vor allem jene Arbeitnehmenden der Wirtschaft erhalten bleiben, die \u00fcber eine hohe Arbeitsproduktivit\u00e4t verf\u00fcgen. \u00a0Genau deshalb ist eine Erh\u00f6hung des gesetzlichen AHV-Rentenalters nicht zielf\u00fchrend. Denn gerade bei den gesunden, gut qualifizierten und damit produktiven Arbeitnehmenden spielen nicht die Bestimmungen der AHV, sondern vor allem die Anreize der steuerbeg\u00fcnstigten, \u00fcberobligatorischen beruflichen Vorsorge die entscheidende Rolle f\u00fcr den meist vorzeitigen R\u00fcckzug aus der Arbeitswelt.\u00a0Wem es also ernst ist mit der Erh\u00f6hung der Besch\u00e4ftigung \u00e4lterer Arbeitnehmender, der muss auch bereit sein, bei der \u00fcberobligatorischen beruflichen Vorsorge \u00fcber die B\u00fccher zu gehen. Eine alleinige Erh\u00f6hung des gesetzlichen AHV-Rentenalters trifft nur die wenig qualifizierten Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen. Das ist weder sozialnoch wirtschaftspolitisch sinnvoll und f\u00fcr Travail.Suisse nicht akzeptabel.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schweiz hat heute im internationalen Vergleich eine hohe Besch\u00e4ftigungsquote von \u00e4lteren Mitarbeitenden. Um diese Erwerbsbeteiligung weiterhin zu erhalten, sind vor allem die Arbeitgeber gefordert. Die langj\u00e4hrige Berufserfahrung ist aufzuwerten und die Arbeitsbedingungen sind so auszugestalten, dass die Arbeitnehmenden k\u00f6rperlich und geistig fit bleiben. 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