{"id":124994,"date":"2006-04-01T12:00:00","date_gmt":"2006-04-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/04\/weber-20\/"},"modified":"2023-08-23T23:48:23","modified_gmt":"2023-08-23T21:48:23","slug":"weber-19","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/04\/weber-19\/","title":{"rendered":"Risikogerechtere Ausgestaltung der ALV &#8211; eine L\u00f6sung f\u00fcr die Schweiz?"},"content":{"rendered":"<p>Die schweizerische Arbeitslosenversicherung (ALV) ist gr\u00f6sstenteils durch einen einheitlichen Beitragssatz von 2% auf Lohneinkommen finanziert. Die Risiken der Arbeitslosigkeit variieren im Gegensatz dazu je nach Branche, Region oder in Abh\u00e4ngigkeit pers\u00f6nlicher Merkmale recht stark, womit \u00fcber die ALV erhebliche Umverteilungen stattfinden. Gewisse Umverteilungswirkungen beeinflussen indirekt das Verhalten der betroffenen Akteure und verringern damit die Effizienz der ALV oder gar des Arbeitsmarktes. Anhand des Beispiels unterschiedlicher Risiken nach Branchen und Unternehmen sollen in diesem Beitrag Vor- und Nachteile einer risikogerechteren Ausgestaltung der ALV diskutiert werden. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/200604_17_Weber_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nVersicherungen sind dazu da, individuell unvorhersehbare Risiken abzusichern, die sich kollektiv f\u00fcr eine Gruppe besser absch\u00e4tzen und damit kosteneffizient versichern lassen. Versicherungsm\u00e4rkte funktionieren dann problemlos, wenn Schadensf\u00e4lle quasi zuf\u00e4llig auftreten und die M\u00f6glichkeiten der Versicherten zur Schadensbegrenzung oder -vermeidung gering oder f\u00fcr die Versicherung gut beobachtbar sind. Im Falle der Arbeitslosenversicherungen sind diese beiden Voraussetzungen nicht bzw. nur bedingt erf\u00fcllt.&#13;<\/p>\n<h2>Risiko der Arbeitslosigkeit variiert nach verschiedenen Merkmalen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin erstes Problem besteht darin, dass das Risiko der Arbeitslosigkeit systematisch nach bestimmten Merkmalen &#8211; wie Ausbildungsstand, Alter, Beruf oder Branche der Erwerbsperson &#8211; variiert. Eine private Versicherung w\u00fcrde in einer solchen Situation verschiedenen Risikogruppen unterschiedliche Versicherungsvertr\u00e4ge anbieten. Individuen mit vorteilhaften Merkmalen &#8211; und damit tiefem Risiko &#8211; w\u00e4ren ansonsten nicht bereit, sich gemeinsam mit Personen mit h\u00f6herem Risiko zu versichern und deren h\u00f6here Kosten mit zu tragen. In der Schweiz wird eine Risikoselektion durch eine einheitliche obligatorische Versicherungsl\u00f6sung vermieden. Man kann daher davon ausgehen, dass mit der ALV eine nicht unerhebliche Umverteilung von \u00abguten\u00bb zu \u00abschlechten\u00bb Risiken stattfindet. \u00a0Nun ist eine Umverteilung zwischen Risikogruppen nicht per se unerw\u00fcnscht; sie kann sogar ein Zweck der Versicherung sein. Zweifellos spielt der Solidarit\u00e4tsgedanke, wonach die Leistungsst\u00e4rkeren die -schw\u00e4cheren durch ihren Beitrag unterst\u00fctzen, auch in der ALV eine wichtige Rolle. Anderseits kann eine solche Umverteilung Kosten in Form einer verringerten Effizienz der betreffenden Versicherung zur Folge haben.&#13;<\/p>\n<h2>Versicherungen k\u00f6nnen das Verhalten der Versicherten beeinflussen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin zweites Problem von Versicherungen besteht darin, dass ihre Existenz das Verhalten der m\u00f6glichen Schadensverursacher beeinflussen kann. Da die Kosten eines Schadens durch das Kollektiv aller Versicherten getragen werden, sind individuelle Anstrengungen zu dessen Vermeidung weniger lohnend, als wenn der Schaden privat zu tragen w\u00e4re. Dieser Effekt wird im Fachjargon \u00abMoral Hazard\u00bb &#8211; zu Deutsch \u00abmoralisches Risiko\u00bb &#8211; genannt. Sind die Anreize zur Schadensverringerung bzw. -vermeidung zu gering und ist die Versicherung nicht in der Lage, Aktivit\u00e4ten der Versicherten zur Schadensminderung zuverl\u00e4ssig zu bewerten, so verringert sich die Effizienz einer Versicherung bzw. erh\u00f6hen sich deren Kosten und Pr\u00e4mien. \u00a0M\u00f6glichkeiten, die Suchanstrengungen von Stellensuchenden zu \u00fcberpr\u00fcfen und zu bewerten, sind in der Schweiz durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gut ausgebaut. Dennoch ist eine perfekte Beobachtung kaum m\u00f6glich oder w\u00fcrde sich zumindest nicht lohnen. Keine Instrumente gibt es dagegen in unserem System zur Beobachtung des Einstellungs- und Entlassungsverhaltens der Unternehmen, welches ebenfalls einen Einfluss auf das Arbeitslosenrisiko haben kann.&#13;<\/p>\n<h2>H\u00f6here Effizienz durch mehr Risikogerechtigkeit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine risikogerechtere Ausgestaltung der Versicherung ist eine M\u00f6glichkeit, die beiden genannten Probleme zu entsch\u00e4rfen. Im ersten Fall unterschiedlicher Risikogruppen w\u00fcrde eine effizientere L\u00f6sung f\u00fcr die ALV darin bestehen, verschiedenen in sich m\u00f6glichst homogenen Risikogruppen massgeschneiderte Versicherungsvertr\u00e4ge anzubieten. Quersubventionierungen von guten zu schlechten Risiken w\u00fcrden damit unterbunden oder zumindest reduziert. \u00a0Die \u00f6konomischen Auswirkungen einer solchen L\u00f6sung lassen sich an einem Beispiel illustrieren, bei dem die ALV-Lohnbeitr\u00e4ge entsprechend dem Arbeitslosenrisiko jeder Branche abgestuft w\u00fcrden. Branchen mit \u00fcberdurchschnittlichen Arbeitslosenquoten h\u00e4tten in diesem Fall die daraus resultierenden Kosten selber zu tragen. Angebot und Nachfrage von Arbeitskr\u00e4ften w\u00fcrden in diesen Bereichen \u00fcber die Erh\u00f6hung der Lohnnebenkosten ged\u00e4mpft. A priori l\u00e4sst sich nicht sagen, ob Lohnnebenkosten st\u00e4rker auf das Arbeitsangebot der Arbeitnehmenden oder die Arbeitsnachfrage der Unternehmen wirken. Beide Effekte sind &#8211; unabh\u00e4ngig von der Frage, wer die Lohnnebenkosten formell bezahlt &#8211; denkbar. Umgekehrt w\u00fcrden die Lohnnebenkosten in Branchen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosenquote sinken, womit Angebot und Nachfrage nach Arbeitskr\u00e4ften in diesen Branchen stimuliert w\u00fcrden.&#13;<\/p>\n<h2>Umverteilungswirkung der ALV zwischen den Branchen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn Tabelle 1 sind die gesch\u00e4tzten Umverteilungen zwischen den Branchen einer risikogerecht abgestuften ALV &#8211; ausgehend von einem Gesamtbudget der ALV von 5 Mrd. Franken &#8211; aufgef\u00fchrt. Dies entspricht grob gerechnet den Gesamteinnahmen der ALV im Jahr 2004 abz\u00fcglich der Retrozessionszahlungen f\u00fcr Grenzg\u00e4nger und Kurzaufenthalter (vgl. Kasten 1). Das Vorgehen bei der Berechnung ist in Kasten 1 beschrieben. Gem\u00e4ss dieser Sch\u00e4tzung sind es haupts\u00e4chlich drei Branchen, welche durch die ALV \u00absubventioniert\u00bb werden: das Gastgewerbe (385 Mio. Fr.), der Bereich Handel und Reparaturgewerbe (241 Mio. Fr.) sowie der Bereich Immobilien, Informatik und Dienstleistungen f\u00fcr Unternehmen (204 Mio. Fr.). Gr\u00f6sste Nettozahler sind einerseits die vorwiegend \u00f6ffentlichen Branchen des Unterrichtswesens (-316 Mio. Fr.), das Gesundheits- und Sozialwesen (-228 Mio. Fr.) und die \u00f6ffentliche Verwaltung (-181 Mio. Fr.). Gr\u00f6sster Nettozahler der Privatwirtschaft waren die Finanzdienstleister (-103 Mio. Fr.). \u00a0In der zweiten Spalte der Tabelle ist zur besseren Einsch\u00e4tzung der absoluten Umverteilung ausgewiesen, um wie viele Prozentpunkte sich die ALV-Pr\u00e4mie von heute einheitlich 2% in jeder Branche ver\u00e4ndern m\u00fcsste, um das branchenspezifische Risiko im Jahr 2004 abzudecken. Die mit Abstand h\u00f6chste Beitragserh\u00f6hung w\u00e4re dabei im Gastgewerbe mit zus\u00e4tzlichen 5,5 Lohnprozenten zu erheben. Im Handel und Reparaturgewerbe w\u00e4ren es zus\u00e4tzlich 0,8%, im Bereich Immobilien, Informatik, Dienstleistungen f\u00fcr Unternehmen 0,7% und im Baugewerbe 0,4%. Demgegen\u00fcber k\u00f6nnten die Branchen Unterrichtswesen (-1,5%), Energie- und Wasserversorgung (-1,1%), \u00f6ffentliche Verwaltung (-1,0%), Gesundheits- und Sozialwesen (-0,9%), Verkehr und Nachrichten\u00fcbermittlung (-0,6%) sowie Kredit- und Versicherungsgewerbe (-0,5%) ihre Beitr\u00e4ge an die ALV verringern. Praktisch unver\u00e4ndert blieben die ALV-Pr\u00e4mien gem\u00e4ss unseren Sch\u00e4tzungen in der Land- und Forstwirtschaft (+0,1%), in der Industrie (+0,2%) und bei sonstigen Dienstleistungen (-0,2%). \u00a0Das Umverteilungsvolumen &#8211; d.h. die Summe aller positiven Umverteilungen &#8211; betr\u00e4gt rund ein F\u00fcnftel des Gesamtvolumens; das entspricht knapp 1 Mrd. Franken. Gesamtwirtschaftlich gesehen w\u00e4re ein \u00dcbergang zu nach Branchen differenzierten ALV-Beitr\u00e4gen vor allem eine Entlastung f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Haushalte, w\u00e4hrend das Gastgewerbe mit beinahe einer Vervierfachung der ALV mit Abstand am h\u00e4rtesten getroffen w\u00fcrde. Der Handel m\u00fcsste die ALV-Beitr\u00e4ge immerhin um rund 40% erh\u00f6hen. Ansonsten sind die hier ermittelten Umverteilungen in ihrer Gr\u00f6ssenordnung wohl zu unbedeutend, um Struktureffekte gr\u00f6sseren Ausmasses zu induzieren.&#13;<\/p>\n<h2>Risikogerechtigkeit zur Reduktion des moralischen Risikos?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nKeine L\u00f6sung bringt eine einfache Differenzierung nach Risikogruppen bezogen auf das Problem des moralischen Risikos. Innerhalb jeder Risikogruppe hat jede versicherte Person unver\u00e4ndert die Tendenz, die Kosten zu geringer Suchaktivit\u00e4ten auf das Kollektiv der Versicherten abzuw\u00e4lzen. Auch Unternehmen haben bei differenzierten Pr\u00e4mien unver\u00e4ndert keinen Anlass, ihr Einstellungs- und Entlassungsverhalten zu ver\u00e4ndern. Sie werden die Kosten ihres Verhaltens daher weiterhin auf ihre inl\u00e4ndischen Konkurrenten abw\u00e4lzen. Um dem Problem des moralischen Risikos zu begegnen, ist somit direkt am Verhalten der einzelnen Akteure anzusetzen. Wie bereits erw\u00e4hnt, geschieht dies bei den Stellensuchenden heute u.a. in den RAV. Zu geringe Suchanstrengungen &#8211; sofern diese direkt beobachtbar sind &#8211; werden durch Leistungsk\u00fcrzungen sanktioniert.&#13;<\/p>\n<h2>Risikobeteiligung der Arbeitgeber durch Experience Rating<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine andere Methode zur Verminderung des moralischen Risikos wird in der Arbeitslosenversicherung in den USA verfolgt. Ansatzpunkt bildet hier allerdings nicht das Verhalten der Stellensuchenden, sondern dasjenige der Unternehmen. Die folgende Darstellung des Experience Rating orientiert sich haupts\u00e4chlich an derjenigen in: Bertelsmann Stiftung (2004, Hrsg.), Reform der Arbeitslosenversicherung, S. 29-40. Je mehr Entlassungen ein Unternehmen in den USA relativ zu seinem aktuellen Personalbestand ausspricht, desto h\u00f6her fallen in der Folge die Zahlungen f\u00fcr die Arbeitslosenversicherung aus. Man spricht in diesem Zusammenhang von einem \u00abExperience Rating\u00bb, wie es in allen Staaten der USA in leicht variierender Form angewendet wird. \u00a0Theoretisch handelt es sich bei diesem Verfahren um eine Art kollektiven K\u00fcndigungsschutz. Haupts\u00e4chliches Ziel ist dabei, vor\u00fcbergehende K\u00fcndigungen &#8211; insbesondere in Branchen mit saisonal stark schwankender Nachfrage &#8211; durch eine \u00abStrafsteuer\u00bb zu vermeiden. Verschiedene empirische Untersuchungen belegen denn auch die Wirksamkeit dieses Instruments bezogen auf die Vermeidung vor\u00fcbergehender Entlassungen in den USA. Neben dieser Verringerung des Moral-Hazard-Verhaltens der Unternehmen f\u00fchrt eine Differenzierung von ALV-Beitr\u00e4gen nach Unternehmen auch automatisch zu einer Differenzierung der durchschnittlichen ALV-Beitr\u00e4ge nach Branchen &#8211; und damit zu einem Abbau der Umverteilung zwischen diesen, wie sie oben f\u00fcr die Schweiz nachgewiesen wurde.&#13;<\/p>\n<h2>Vor- und Nachteile der L\u00f6sungen f\u00fcr die Schweiz<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<h3>Differenzierung der ALV-Beitr\u00e4ge<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nWie die obige Diskussion gezeigt hat, k\u00f6nnte die Effizienz der Schweizer ALV durch eine st\u00e4rkere Ber\u00fccksichtigung von Risiken erh\u00f6ht werden. Bei einer Umsetzung \u00fcber nach Branchen differenzierte ALV-Pr\u00e4mien h\u00e4tte dies vorwiegend eine Entlastung von \u00f6ffentlichen Unternehmen und Haushalten zur Folge, w\u00e4hrend die Branchen des Gastgewerbes und des Handels gegen\u00fcber heute in erheblichem Ausmass zus\u00e4tzlich belastet w\u00fcrden. \u00a0Als Nachteil ist zun\u00e4chst anzuf\u00fchren, dass eine Differenzierung von ALV-Pr\u00e4mien nach Branchen einen nicht unerheblichen administrativen Zusatzaufwand verursachen w\u00fcrde, da man f\u00fcr jede einzelne Branche laufend eine eigene ALV-Rechnung f\u00fchren m\u00fcsste. Zum zweiten w\u00fcrden die Umverteilungen zwischen unterschiedlichen Risikogruppen innerhalb einer Branche bedeutender. So h\u00e4tten Unternehmen mit sicheren Arbeitspl\u00e4tzen die Kosten von Unternehmen mit instabiler Besch\u00e4ftigung der gleichen Branche zu tragen, womit der Anreiz, stabile Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse anzubieten, tendenziell sogar verringert w\u00fcrde. \u00a0Neben den \u00f6konomischen und praktischen Argumenten d\u00fcrften aus politischer Sicht besonders auch die Verteilungswirkungen von st\u00e4rker nach Risiken differenzierten ALV-Pr\u00e4mien von Interesse sein. Ausgehend von den obigen Berechnungen w\u00e4re heute etwa damit zu rechnen, dass vor allem Unternehmen und Branchen, welche wenig qualifiziertes Personal besch\u00e4ftigen, eine Erh\u00f6hung der Lohnnebenkosten zu erwarten h\u00e4tten. Positiv dabei ist zu bewerten, dass in diesem Fall die Preissignale des Arbeitsmarktes deutlicher machen, dass sich der Erwerb einer h\u00f6heren Qualifikation und die Wahl einer Branche mit sichereren Arbeitsverh\u00e4ltnissen lohnt. Andererseits d\u00fcrfte auch unbestritten sein, dass Einkommenseinbussen f\u00fcr Haushalte mit geringen Lohneinkommen besonders schwer zu verkraften w\u00e4ren.&#13;<\/p>\n<h3>Experience Rating<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nAuch ein Experience Rating h\u00e4tte grunds\u00e4tzlich positive strukturelle Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft. Als zus\u00e4tzlicher Nutzen dieses Systems ist anzuf\u00fcgen, dass insbesondere in stark saisonalen bzw. zyklischen Branchen so genannte tempor\u00e4re Entlassungen vermindert werden k\u00f6nnten &#8211; mit entsprechenden Einsparungen f\u00fcr die ALV. In der Schweiz w\u00e4ren diesbez\u00fcglich vorwiegend im Gastgewerbe sowie in der Bau- und Landwirtschaft Einsparungen f\u00fcr die ALV zu erwarten. \u00a0Ein Nachteil des Modells besteht darin, dass es &#8211; wie andere K\u00fcndigungsschutzmassnahmen auch &#8211; einen negativen Effekt auf das Einstellungsverhalten der Unternehmen haben kann. Indem das Aufrechterhalten bestehender Arbeitsverh\u00e4ltnisse belohnt wird, versch\u00e4rft sich die Insider-Outsider Problematik des Arbeitsmarktes. Besonders die Arbeitsmarktintegration von Schulabg\u00e4ngern und Wiedereinsteigerinnen werden dabei erschwert. \u00dcber die Wirkung gesetzlicher K\u00fcndigungsschutzmassnahmen auf den Arbeitsmarkt vgl. OECD (2004), \u00abEmployment Protection Regulation and Labour Market Performance\u00bb; in: Employment Outlook 2004, S. 61-125. Befristete Anstellungsverh\u00e4ltnisse, welche f\u00fcr viele Personen auch eine Br\u00fcckenfunktion in eine feste Anstellung bilden, w\u00fcrden aus Sicht der Unternehmen weniger attraktiv. Das Gastgewerbe ist daf\u00fcr bekannt, dass es viele Personen anstellt, welche aus anderen Branchen stammen bzw. in andere Branchen wechseln m\u00f6chten. Diese Funktion w\u00fcrde durch Experience Rating eingeschr\u00e4nkt. Siehe dazu u.a. Arbeitsmarktbeobachtung Ostschweiz, Aargau und Zug (Amosa), 2005, Der Arbeitsmarkt im Gastgewerbe. Die Arbeitsmarktflexibilit\u00e4t w\u00fcrde damit tendenziell verringert, womit ein Teil der genannten strukturellen Vorteile eingeb\u00fcsst w\u00fcrden. \u00a0Unter dem Strich kann eine st\u00e4rkere Zur\u00fcckhaltung im Einstellungsverhalten der Unternehmen sogar einen negativen Einfluss auf die Besch\u00e4ftigung haben, wie einige empirische Untersuchungen f\u00fcr die USA zeigen. Vgl. Bertelsmann Stiftung (2004, Hrsg.), Reform der Arbeitslosenversicherung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch zu erw\u00e4hnen, dass die Arbeitslosenversicherung in den USA eine \u00fcbliche maximale Bezugsdauer von einem halben Jahr kennt, w\u00e4hrend diese in der Schweiz heute bei eineinhalb bis zwei Jahren liegt. Entsprechend l\u00e4gen die potenziellen Kosten einer Entlassung f\u00fcr ein Unternehmen in der Schweiz mit Experience Rating deutlich h\u00f6her als in den USA, womit auch negative Besch\u00e4ftigungseffekte bedeutender w\u00fcrden. Bezogen auf eine l\u00e4nger andauernde Arbeitslosigkeit erscheint auch die implizite Philosophie des Experience Rating unpassender, wonach entlassende Unternehmen f\u00fcr die Arbeitslosigkeit quasi urs\u00e4chlich verantwortlich seien. \u00a0In technischer Hinsicht w\u00e4re ein \u00dcbergang zum Experience-Rating wohl machbar, wie die Erfahrung in den USA zeigt. Allerdings w\u00e4ren f\u00fcr die Schweiz erhebliche Anpassungskosten zu erwarten und viele Detailfragen zu l\u00f6sen. Zun\u00e4chst einmal m\u00fcsste das Zahlungssystem der ALV darauf ausgerichtet werden, nach Unternehmen differenzierte Abrechnungen von einbezahlten ALV-Beitr\u00e4gen der Unternehmen und Auszahlungen von ALV-Leistungen an ehemalige Mitarbeitende vornehmen zu k\u00f6nnen. F\u00fcr spezielle F\u00e4lle &#8211; wie die Gr\u00fcndung von neuen Unternehmen, Unternehmenszusammenschl\u00fcsse, Betriebsabspaltungen etc. &#8211; m\u00fcssten spezielle Regelungen geschaffen werden. F\u00fcr beitragsbefreite Personen &#8211; wie z.B. Schulabg\u00e4nger &#8211; w\u00e4re die Finanzierung separat zu regeln. Grunds\u00e4tzlich stellte sich auch die Frage, wie mit befristeten Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnissen und mit ausl\u00e4ndischen Kurzaufenthaltern zu verfahren w\u00e4re. Auch die Anrechnung von im Ausland geleisteten ALV-Beitr\u00e4gen im Rahmen der EU-Personenfreiz\u00fcgigkeit w\u00e4re zu regeln. Diese unvollst\u00e4ndige Liste von Anpassungen und Fragen zeigt, dass die Einf\u00fchrung von Experience Rating weit reichende Konsequenzen haben kann. Die Komplexit\u00e4t des Systems w\u00fcrde deutlich erh\u00f6ht.&#13;<\/p>\n<h2>Schlussfolgerung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas heutige System der ALV induziert erhebliche Umverteilungen zwischen verschiedenen Branchen, und es ist von Nutzen, solche Effekte offenzulegen. Dennoch dr\u00e4ngt sich in unserer Beurteilung die Einf\u00fchrung von nach Branchen differenzierten oder unternehmensspezifischen ALV-Pr\u00e4mien nicht auf. Einem grossen zus\u00e4tzlichen administrativen Aufwand und einer tendenziellen Verringerung der Arbeitsmarktflexibilit\u00e4t stehen relativ bescheidene positive Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur gegen\u00fcber. Dies mag damit zusammenh\u00e4ngen, dass die Arbeitslosigkeit &#8211; und damit deren Kosten &#8211; in der Schweiz noch immer verh\u00e4ltnism\u00e4ssig tief sind. Auch hinsichtlich ihrer Verteilungswirkung d\u00fcrften Massnahmen in Richtung st\u00e4rkerer Risikodiversifizierung umstritten sein, da insbesondere viele unqualifizierte Arbeitskr\u00e4fte mit geringen Lohneinkommen betroffen w\u00e4ren. Und hier steht heute weniger ein \u00dcberangebot an Arbeitsstellen als vielmehr die Problematik der ungen\u00fcgenden Arbeitsmarktf\u00e4higkeit sowie ungen\u00fcgender Arbeitsanreize im Zentrum der politischen Diskussion.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<a class=\"inline-footnote__anchor\">Kasten 1: Empirische Bestimmung der Umverteilung zwischen den Branchen durch die ALV in der Schweiz<\/a> Um die Umverteilungswirkung der ALV zwischen den Branchen zu sch\u00e4tzen, ben\u00f6tigt man Informationen zu den einbezahlten Beitr\u00e4gen sowie den ausbezahlten Leistungen der ALV differenziert nach Branchen. Vergleichsweise einfach gestaltet sich eine solche Auswertung auf der Leistungsseite, zumindest was die Auszahlungen von Arbeitslosen-, Kurzarbeits- sowie Schlechtwetterentsch\u00e4digung betrifft, welche 2004 rund drei Viertel der Gesamtausgaben umfassten. Auf eine Aufteilung der administrativen Kosten sowie der Ausgaben f\u00fcr arbeitsmarktliche Massnahmen wurde hier verzichtet, womit implizit davon ausgegangen wird, dass sich diese proportional zu den ausbezahlten monet\u00e4ren Leistungen verhalten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSchwieriger gestaltet sich die Aufschl\u00fcsselung auf der Einnahmenseite, da sich die Branchenzugeh\u00f6rigkeit der Einzahlungen in die ALV nicht aus dem Zahlungssystem ermitteln l\u00e4sst. Man ist hier daher auf Sch\u00e4tzungen auf der Basis unterschiedlicher Datenquellen angewiesen. Anhand der Schweizerischen Arbeitskr\u00e4fteerhebung (Sake) des Jahres 2004 wurde die Brutto-Lohnsumme der unselbstst\u00e4ndig erwerbst\u00e4tigen Personen bis zum maximal versicherten Verdienst von j\u00e4hrlich 106800 Franken gesch\u00e4tzt. Der Anteil ausl\u00e4ndischer Kurzaufenthalter nach Branche, die in der Sake nicht enthalten sind, wurde mit Hilfe der Zahlen des Zentralen Ausl\u00e4nderregisters (ZAR) ermittelt, womit ein Korrekturfaktor berechnet werden konnte. Auf eine Sch\u00e4tzung der Einnahmen von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern wurde verzichtet, da die ALV diese Einnahmen den Nachbarl\u00e4ndern zur\u00fcckverg\u00fctet (Retrozessionen).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAls Ergebnis der beiden Sch\u00e4tzungen erh\u00e4lt man die Branchenverteilung der versicherungspflichtigen Lohnsumme sowie der bezogenen Leistungen aus der ALV. Die Ergebnisse in Tabelle 1 zeigen sodann das Ausmass der Umverteilung zwischen den Branchen, wenn man von einem Gesamtbudget von 5 Mrd. Franken ausgeht. Dies entspricht in etwa den Ertr\u00e4gen der ALV im Rechnungsjahr 2004 abz\u00fcglich der Retrozessionen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAngesichts der indirekten Sch\u00e4tzmethode zur Branchenverteilung der Einnahmen sind die Ergebnisse mit einiger Vorsicht zu interpretieren. Zudem handelt es sich um eine Momentaufnahme des Jahres 2004; es ist zu erwarten, dass sich dieses Bild \u00fcber die Zeit ver\u00e4ndert. Dennoch liessen einige Sensitivit\u00e4tsberechnungen mit alternativen Datenquellen die Gr\u00f6ssenordnung der hier ausgewiesenen Umverteilungen als plausibel erscheinen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die schweizerische Arbeitslosenversicherung (ALV) ist gr\u00f6sstenteils durch einen einheitlichen Beitragssatz von 2% auf Lohneinkommen finanziert. 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