{"id":125094,"date":"2006-02-01T12:00:00","date_gmt":"2006-02-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2006\/02\/frick-wirz-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:48:38","modified_gmt":"2023-08-23T21:48:38","slug":"frick-wirz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2006\/02\/frick-wirz\/","title":{"rendered":"Hilft die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung, Arbeitspl\u00e4tze zu erhalten?"},"content":{"rendered":"<p>Im Rahmen einer periodischen \u00dcberpr\u00fcfung war die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung nach 1989 und 19981 erneut Gegenstand einer volkswirtschaftlichen Evaluationsstudie. Im Zentrum stand dabei die Frage: Hat die Kurzarbeitsregelung ihren gesetzlichen Zweck, n\u00e4mlich die nachhaltige Sicherung von Arbeitspl\u00e4tzen in den Rezessionsjahren 2001 bis 2003, erf\u00fcllt oder nicht? Eine besch\u00e4ftigungsstabilisierende Wirkung der Kurzarbeit konnte in der Studie nicht nachgewiesen werden. Anhand eines Vergleichs mit den Ergebnissen der fr\u00fcheren Untersuchungen konnten Aufschl\u00fcsse \u00fcber die Auswirkungen der Kurzarbeitsregelung im Zeitablauf gewonnen werden. Zudem wurde neu der Einfluss von flexiblen Arbeitszeitmodellen, allf\u00e4lligen Hemmnissen sowie der Bedeutung saisonaler Auftragsschwankungen auf die Beanspruchung von Kurzarbeitsentsch\u00e4digung analysiert.<\/p>\n<p><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect alignnone\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/1139052581_16_Frick-Wirz_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"193\" \/><\/p>\n<h2>Ziel der Kurzarbeitsregelung<\/h2>\n<p>Die Kurzarbeitsregelung zielt darauf ab, dass Unternehmen ihren Personalbestand bei einem Konjunkturr\u00fcckgang nicht abbauen, sondern Arbeitskr\u00e4fte \u00abhorten\u00bb. Damit sollen rein konjunkturbedingte Entlassungen verhindert und Arbeitspl\u00e4tze erhalten werden. Das Horten von Arbeitskr\u00e4ften bei konjunkturellen Einbr\u00fcchen entspricht im Grunde einem wirtschaftlichen Eigeninteresse des Unternehmens. Namentlich k\u00f6nnen Entlassungs- und Wiedereinstellungskosten vermieden und das Wissen und K\u00f6nnen bei der Unternehmung gehalten werden. Die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung (KAE) l\u00e4sst sich damit begr\u00fcnden, dass die sozialen Kosten konjunktureller Entlassungen die privaten Kosten \u00fcbersteigen und es deshalb f\u00fcr den Gesetzgeber sinnvoll ist, den Hortungseffekt durch wirtschaftliche Anreize zu erh\u00f6hen. Das durch das Gesetz angestrebte Verhalten ist demnach ein verst\u00e4rktes Horten oder das Umsteigen zum Horten. Im Folgenden werden Unternehmen, die dieses Verhalten an den Tag legen, als Zusatzhorter oder Umsteiger bezeichnet. Vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt ist dagegen die vor\u00fcbergehende Erhaltung von l\u00e4ngerfristig nicht konkurrenzf\u00e4higen Arbeitspl\u00e4tzen, da dies mit einer volkswirtschaftlich unerw\u00fcnschten Verz\u00f6gerung von Strukturanpassungen verbunden sein k\u00f6nnte.<\/p>\n<h2>M\u00f6gliche Zielverfehlungen<\/h2>\n<p>Evaluationen m\u00fcssen sich immer mit der Frage besch\u00e4ftigen, was schief gehen kann. Zielabweichungen k\u00f6nnen bei den Kurzarbeitsentsch\u00e4digungen grunds\u00e4tzlich auf zwei Arten vorkommen: &#8211; Weil die Unternehmen unter Umst\u00e4nden auch aus eigenem Antrieb Arbeitskr\u00e4fte horten, kann es sein, dass das Verhalten eines Unternehmens im Konjunkturabschwung unver\u00e4ndert bleibt, ob nun KAE entrichtet werden oder nicht. Wenn ein Unternehmen trotzdem die staatlichen Entsch\u00e4digungen beansprucht, bezieht es eine Zahlung, ohne eine zus\u00e4tzliche Leistung zu erbringen. Wir sprechen in diesem Fall von einem Mitnahmeeffekt. Das Unternehmen bezeichnen wir im Folgenden als Mitnehmer. &#8211; Ein weiterer unbeabsichtigter Effekt liegt vor, wenn die Besch\u00e4ftigung trotz einem vor\u00fcbergehenden Bezug von KAE gleich stark abnimmt, wie dies ohne KAE der Fall gewesen w\u00e4re. In diesem Fall dient die KAE m\u00f6glicherweise dazu, den Besch\u00e4ftigungsabbau zeitlich auszudehnen, d.h. abzufedern. Die entsprechenden Unternehmen nennen wir im folgenden Abfederer. Obwohl dies nicht der urspr\u00fcnglichen Absicht des Gesetzgebers entspricht, kann es dennoch ein erw\u00fcnschtes Verhalten sein, indem m\u00f6glicherweise ein langsamerer Abbau die sozialen Folgen mildern kann.<\/p>\n<h2>Datenbasis<\/h2>\n<p>Wie in den fr\u00fcheren Untersuchungen basiert die vorliegende Studie auf firmenspezifischen Individualdaten aus der Industrie. Diese stammen zum einen aus den regelm\u00e4ssigen Konjunkturumfragen der Konjunkturforschungsstelle der Eidg. Technischen Hochschule Z\u00fcrich (KOF\/ETH), zum andern aus einer im Fr\u00fchjahr 2004 durchgef\u00fchrten Sonderumfrage. Letztere liefert Angaben zur Beanspruchung von KAE seit 2000 und dient der zus\u00e4tzlichen Erfassung verschiedener Strukturmerkmale der Firmen. In beiden F\u00e4llen beschr\u00e4nken sich die Daten auf die verarbeitende Industrie. Zus\u00e4tzlich wird die Analyse auf diejenigen Firmen beschr\u00e4nkt, f\u00fcr die sich eine eindeutige Rezession nachweisen l\u00e4sst.2<\/p>\n<h2>Methodisches Vorgehen<\/h2>\n<p>Die Tatbest\u00e4nde \u00abHorten\u00bb, \u00abMitnehmen\u00bb und \u00abAbfedern\u00bb lassen sich nicht direkt beobachten, sondern m\u00fcssen indirekt eruiert werden. Das dazu notwendige Untersuchungsdesign kann an dieser Stelle nur verk\u00fcrzt wiedergegeben werden. Um feststellen zu k\u00f6nnen, ob die Kurzarbeitsregelung zur nachhaltigen Sicherung von Arbeitspl\u00e4tzen in einer Rezession beitr\u00e4gt, sind zwei Fragen zu beantworten: &#8211; Haben Firmen, die KAE beanspruchten, ihre Besch\u00e4ftigung weniger stark reduziert &#8211; also mehr Arbeitskr\u00e4fte gehortet &#8211; als Firmen ohne Kurzarbeit? &#8211; H\u00e4tten diese Firmen auch ohne Bezug von KAE Arbeitskr\u00e4fte gehortet, d.h. liegen Mitnahmeeffekte vor? W\u00e4hrend sich die erste Frage anhand eines Vergleichs der Besch\u00e4ftigungsreaktion (Relation zwischen Besch\u00e4ftigungs- und Nachfrager\u00fcckgang) von Firmen mit und ohne Kurzarbeit kl\u00e4ren l\u00e4sst, entzieht sich die zweite Frage einer direkten \u00dcberpr\u00fcfung. Im Gegensatz zu einem naturwissenschaftlichen Test im Labor stehen f\u00fcr unsere Untersuchung nur die gemeinsamen Beobachtungen zur Besch\u00e4ftigungsentwicklung und zum Bezug von KAE f\u00fcr die einzelnen Firmen zur Verf\u00fcgung. Wir wissen also nicht, wie sich die Firmen, die Kurzarbeit eingef\u00fchrt haben, verhalten h\u00e4tten, wenn sie keine KAE bezogen h\u00e4tten. Wir k\u00f6nnen nur versuchen, ein Kontrollgruppenexperiment auf indirektem Weg zu simulieren. Um den Einfluss der Kurzarbeit auf das Horten m\u00f6glichst \u00abrein\u00bb nachzuweisen, muss der Einfluss weiterer m\u00f6glicher Faktoren auf das Horten davon separiert werden. Zu diesem Zweck wird zuerst das Arbeitskr\u00e4fteverhalten von Firmen ohne Kurzarbeit mit Hilfe eines Modells erkl\u00e4rt. Dieses st\u00fctzt sich auf humankapital- und kontrakttheoretische Ans\u00e4tze der Arbeitsmarkttheorie und ist erg\u00e4nzt mit Faktoren, welche das wirtschaftliche Umfeld und die Erwartungen der Firmen m\u00f6glichst genau erfassen sollen (Situation der Firma zu Rezessionsbeginn, Dauer und Ausmass des Abschwungs, arbeitsmarktbezogene Erwartungen usw.). In einem zweiten Schritt l\u00e4sst sich dann untersuchen, ob die Inanspruchnahme von KAE einen zus\u00e4tzlichen Erkl\u00e4rungsbeitrag liefert. Auf der Basis der empirischen Sch\u00e4tzung dieses Modells ist also zu bestimmen, ob Unternehmen, welche KAE bezogen haben, bei sonst gleichen Umst\u00e4nden eher Arbeitskr\u00e4fte horten als Firmen ohne Kurzarbeit. Die Umsetzung dieser an sich einfachen Idee st\u00f6sst jedoch auf zwei grunds\u00e4tzliche Probleme: Erstens ist nicht auszuschliessen, dass sich Firmen mit Kurzarbeit m\u00f6glicherweise von solchen ohne Kurzarbeit auf eine systematische Art unterscheiden, die von unserem Erkl\u00e4rungsmodell nicht erfasst wird. Um diesem so genannten Selektivit\u00e4tsproblem Rechnung zu tragen, werden verschiedene statistische Verfahren angewendet. Zweitens stellt sich die Frage nach der wahren Kausalit\u00e4tsbeziehung. Unsere Ausgangshypothese postuliert, dass die KAE einen (positiven) Einfluss auf das Horten hat. Wenn nun aber ein umgekehrter Einfluss vom Besch\u00e4ftigungsverhalten auf den Bezug von KAE vorliegt, ist die Politikvariable (Bezug von KAE) nicht unabh\u00e4ngig von der Verhaltensvariablen (Horten\/Nichthorten). In einem solchen Fall ergibt sich ein sog. Endogenit\u00e4tsproblem, wodurch der \u00abreine\u00bb Einfluss zwischen Kurzarbeit und Horten verzerrt werden kann. Wenn z.B. die Unternehmen, welche ihre Arbeitskr\u00e4fte ohnehin gehortet h\u00e4tten, Kurzarbeit beziehen (\u00abMitnahmeeffekte\u00bb), besteht zwar ein scheinbar erw\u00fcnschter Zusammenhang zwischen Kurzarbeit und Horten, die Kausalit\u00e4tsrichtung ist aber umgekehrt: Nicht die Kurzarbeit beeinflusst das Horten, sondern das Horten f\u00fchrt zum Bezug von KAE. Ebenfalls eine umgekehrte &#8211; diesmal negative &#8211; Kausalit\u00e4tsrichtung liegt z.B. dann vor, wenn Unternehmen im Verlauf der Rezession einen dauerhaften Abbau einleiten und KAE beziehen, um die negativen Besch\u00e4ftigungswirkungen f\u00fcr Teile der Belegschaft zeitlich zu erstrecken. Auch in diesem Fall beeinflusst der Besch\u00e4ftigungsentscheid den Entscheid, KAE zu beziehen, und nicht umgekehrt, wie es nach der Absicht des Gesetzes sein m\u00fcsste. Diesen beiden Problemen (Selektivit\u00e4t bzw. Endogenit\u00e4t) wurde mit der Anwendung von entsprechenden statistischen Verfahren Rechnung getragen.3<\/p>\n<h2>Empirische Ergebnisse f\u00fcr die Rezession 2001-2003<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Deskriptive Statistik<\/h3>\n<p>Aus der Gegen\u00fcberstellung der Besch\u00e4ftigungsreaktion auf einen Auftragsr\u00fcckgang und der Beanspruchung von KAE lassen sich vier Typen von Besch\u00e4ftigungsverhalten unterscheiden (vgl. Tabelle 1): &#8211; Autonome Horter: geringe Besch\u00e4ftigungsreaktion, keine Kurzarbeit; &#8211; Autonome Abbauer: grosse Besch\u00e4ftigungsreaktion, keine Kurzarbeit; &#8211; Mitnehmer, Zusatzhorter oder Umsteiger: geringe Besch\u00e4ftigungsreaktion, Kurzarbeit. In diese Kategorie fallen sowohl die Mitnehmer als auch diejenigen Firmen, die im erw\u00fcnschten Sinne zum vermehrten Horten veranlasst werden; &#8211; Abfederer: grosse Besch\u00e4ftigungsreaktion, Kurzarbeit. Die Aufteilung gem\u00e4ss den tats\u00e4chlich beobachteten Reaktionen der Unternehmen ist in Tabelle 2 dargestellt. Diese Zuteilung f\u00fchrt zum \u00fcberraschend klaren Ergebnis, dass die Beanspruchung von KAE in der j\u00fcngsten Rezession nicht zu verst\u00e4rktem Horten f\u00fchrte, sondern dass die \u00fcberw\u00e4ltigende Mehrzahl der Firmen mit Kurzarbeit ihre Besch\u00e4ftigung abgebaut hat. Einer Gruppe von 20% bis 22% der Unternehmen, welche als \u00abAbfederer\u00bb klassifiziert werden, stehen nur 1% bis 2% \u00abUmsteigern\u00bb und 3% bis 4% \u00abMitnehmer\/Zusatzhortern\u00bb gegen\u00fcber. Der Vergleich mit fr\u00fcheren Rezessionen zeigt, dass die negative Besch\u00e4ftigungsreaktion auf einen Konjunktureinbruch \u00fcber die Zeit sukzessive st\u00e4rker geworden ist. Auch bei den Unternehmen, welche keine Kurzarbeit bezogen haben, sind die hortenden gegen\u00fcber den abbauenden Unternehmen in der j\u00fcngsten Rezession klar zur Minderheit geworden, nachdem sie in den Achtzigerjahren noch die Mehrheit gestellt hatten.<\/p>\n<h3>\u00d6konometrische Ergebnisse<\/h3>\n<p>Das Bild der deskriptiven Statistik best\u00e4tigt sich in den \u00f6konometrischen Untersuchungen. Die Kurzarbeit hat nicht nur keinen psitiven, sondern sogar einen negativen Einfluss auf das Horten. Dies ist sowohl in der urspr\u00fcnglichen Form des Modells der Fall, als auch in einer erweiterten Variante, in welcher Informationen f\u00fcr die neuen Formen der Arbeitszeitflexibilisierung und f\u00fcr Hemmnisse der Kurzarbeit der Hortensgleichung zugef\u00fcgt werden. In Tabelle 3 sind die Variablen des Erkl\u00e4rungsmodells f\u00fcr das Horten aufgef\u00fchrt; ein \u00ab+\u00bb bedeutet, dass die Variable das Horten f\u00f6rdert, ein \u00ab-\u00bb bedeutet, dass die Variable einen negativen Einfluss aus\u00fcbt. Der Einfluss der meisten Bestimmungsfaktoren ist plausibel; erstaunt hat lediglich die geringe Bedeutung der Humankapitalvariablen. Der Einfluss der Kurzarbeit hat dagegen &#8211; wie erw\u00e4hnt &#8211; ein negatives Vorzeichen. Die empirischen Ergebnisse weisen in die urspr\u00fcnglich ins Auge gefasste Wirkungsrichtung (Anzeichen f\u00fcr die erw\u00e4hnte Endogenit\u00e4t der Kurzarbeit konnte nicht gefunden werden), allerdings in nicht erw\u00fcnschter Weise. Mit anderen Worten: Kurzarbeit verst\u00e4rkt den Besch\u00e4ftigungsabbau in einem konjunkturellen Wellental eher noch.4 Dieses Resultat findet innerhalb der gebr\u00e4uchlichen Theorien keine Erkl\u00e4rung und widerspricht a priori der Intuition. Das Ergebnis k\u00f6nnte allerdings auch darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren sein, dass gewisse unbeobachtete Faktoren, welche den Bezug von KAE bestimmen, trotz des detaillierten Frage-bogens nur ungen\u00fcgend erfasst werden, so dass es gleichwohl zu nicht kontrollierter Endogenit\u00e4t resp. Selektivit\u00e4t gekommen sein k\u00f6nnte. Zudem sind die verwendeten qualitativen Umfragedaten tendenziell mit einer gr\u00f6sseren Unsch\u00e4rfe versehen als quantitative Statistiken, was die Resultate verf\u00e4lschen k\u00f6nnte. In diesem Fall w\u00fcrden Abfederer-Effekte dieses Resultat erkl\u00e4ren. Am Hauptergebnis der Untersuchung, dass die Kurzarbeit offenbar keinen besch\u00e4ftigungsstabilisierenden Effekt gezeitigt hat, \u00e4ndert dies aber nichts.<\/p>\n<h3>Missbrauchsgefahren und Hemmnisse<\/h3>\n<p>Keine Best\u00e4tigung findet die Hypothese, dass Firmen, bei denen saisonale Auftragsschwankungen besonders bedeutend sind, eine h\u00f6here Neigung zum Bezug von KAE aufweisen. Der Verdacht, Firmen k\u00f6nnten in einer Rezession ihre saisonalen Besch\u00e4ftigungsschwankungen \u00fcber Kurzarbeit abzuwickeln versuchen, wird durch unsere Sch\u00e4tzungen also nicht gest\u00fctzt. Auch der Verdacht, dass die Kurzarbeitsregelung von Firmen mit neuen Arbeitszeitregelungen &#8211; namentlich der Jahresarbeitszeit &#8211; in einem der Regelung nicht entsprechenden Sinne ausgen\u00fctzt werden k\u00f6nnte, l\u00e4sst sich nicht best\u00e4tigen. Lediglich das Outsourcing und befristete Arbeitsvertr\u00e4ge weisen einen statistisch erh\u00e4rteten Zusammenhang zur Kurzarbeit auf, und zwar einen negativen. Das heisst, dass neue Arbeitszeitregelungen die Wahrscheinlichkeit von Kurzarbeit eher reduzieren als erh\u00f6hen. Hemmnisse f\u00fcr Kurzarbeit sind ein Mangel an Information sowie die Vorschusspflicht des Arbeitgebers (vgl. Tabelle 4). Ein signifikanter Zusammenhang in einer positiven Richtung ergibt sich f\u00fcr die Kategorien \u00abBeh\u00f6rdliche Kontrolle\u00bb und \u00abFinanzielle Kosten (Selbstbehalt)\u00bb. Eine grosse Bedeutung dieser Hemmnisse geht demnach mit einer hohen Beanspruchung von KAE einher. Diese Faktoren werden offensichtlich vor allem von Firmen als st\u00f6rend empfunden, die KAE beanspruchen, und stellen daher kein Hindernis dar. F\u00fcr eine Benachteiligung von kleinen Firmen l\u00e4sst sich keine Evidenz finden.<\/p>\n<h3>Vergleich mit den Rezessionsphasen 1981-1983 und 1991-1993<\/h3>\n<p>Das Resultat, dass Kurzarbeit keinen Beitrag zur Stabilisierung der Besch\u00e4ftigung in Rezessionsphasen leistet, ist in der j\u00fcngsten Rezessionsphase 2001 bis 2003 noch eindeutiger nachweisbar als in den vorhergehenden Phasen. F\u00fcr die Rezession von 1981 bis 1983 fiel der entsprechende Koeffizient nicht signifikant aus; f\u00fcr die Rezession von 1991 bis 1993 war der Zusammenhang teilweise negativ. Dabei hat das Gewicht der humankapitaltheoretischen Begr\u00fcndung f\u00fcr das Horten, wonach gut qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte eher durchgehalten werden als niedrig qualifizierte, klar an Bedeutung verloren. St\u00e4rker als in den fr\u00fcheren Rezessionen scheint das Horten diesmal vom wirtschaftlichen Umfeld der Unternehmen beeinflusst worden zu sein. Diese Resultate stehen im Einklang mit einer Tendenz zur rascheren Entwertung des vorhandenen Wissens. Zudem d\u00fcrfte sich bez\u00fcglich Arbeitslosigkeit in der \u00d6ffentlichkeit seit Beginn der Neunzigerjahre ein gewisser Gew\u00f6hnungseffekt eingestellt haben, sodass das Risiko eines Imageverlusts bei Entlassungen f\u00fcr die Firmen kleiner geworden ist. In geringem Ausmass k\u00f6nnte die Versch\u00e4rfung der Bestimmungen der Kurzarbeitsregelung seit Beginn der Achtzigerjahre die Inanspruchnahme der KAE noch verringert haben.<\/p>\n<h2>Schlussfolgerungen<\/h2>\n<p>Die Resultate der Untersuchung sprechen eindeutig daf\u00fcr, dass die Kurzarbeit das gesetzliche Ziel der Erhaltung von Arbeitspl\u00e4tzen \u00fcber eine konjunkturelle Schw\u00e4chephase hinweg verfehlt. Stattdessen scheint sich die Kurzarbeit von einem Instrument zur \u00dcberbr\u00fcckung eines tempor\u00e4ren Arbeitsausfalls bei an sich intakten Aussichten f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Auftrags- und Besch\u00e4ftigungsentwicklung sukzessive hin zu einem Element im Rahmen betrieblicher Strategien zur Anpassung des Personalbestandes an ein l\u00e4ngerfristig niedrigeres Besch\u00e4ftigungsvolumen entwickelt zu haben. Ob dabei die Einf\u00fchrung von Kurzarbeit wenigstens zu einem vor\u00fcbergehenden Abfedern des Besch\u00e4ftigungsabbaus gef\u00fchrt hat, oder ob es sich auch in diesem Fall um Mitnahmeeffekte handelt, kann auf der Basis der Untersuchungsanlage nicht festgestellt werden.<\/p>\n<p><a class=\"inline-footnote__anchor\">Kasten 1: Literatur<\/a> &#8211; Frick, Andres und Aniela Wirz (2005): Wirksamkeit der Kurzarbeitsregelung in der Rezession 2001-2003: Analyse anhand von Firmendaten aus der schweizerischen Industrie f\u00fcr die Rezession 2001-2003, Untersuchung im Auftrag des Staatssekretariates f\u00fcr Wirtschaft (seco). Internet: <a href=\"http:\/\/www.seco.admin.ch\/publikationen\/veroeffentlichungsreihen\/index.html\">www.seco.admin.ch\/publikationen\/veroeffentlichungsreihen\/index.html<\/a> .- Frick, Andres, Hollenstein, Heinz und Erich Sp\u00f6rndli (1989): Kurzarbeitsentsch\u00e4digung und Arbeitskr\u00e4ftehorten in der schweizerischen Industrie. Eine Untersuchung anhand von Firmendaten f\u00fcr die Rezessionen 1974\/76 und 1981\/84, hrsg. vom Bundesamt f\u00fcr Industrie, Gewerbe und Arbeit, Paul Haupt, Bern.- Hollenstein, Heinz und Rudolf Marty (1996): Auswirkungen der Kurzarbeits-regelung auf das Besch\u00e4ftigungsverhalten der Schweizer Industrie. Analyse anhand von Firmendaten f\u00fcr die Rezessionen von 1981\/83 und 1991\/93, Beitr\u00e4ge zur Arbeitsmarktpolitik Nr. 8, Bundesamt f\u00fcr Industrie, Gewerbe und Arbeit, Bern.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Rahmen einer periodischen \u00dcberpr\u00fcfung war die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung nach 1989 und 19981 erneut Gegenstand einer volkswirtschaftlichen Evaluationsstudie. Im Zentrum stand dabei die Frage: Hat die Kurzarbeitsregelung ihren gesetzlichen Zweck, n\u00e4mlich die nachhaltige Sicherung von Arbeitspl\u00e4tzen in den Rezessionsjahren 2001 bis 2003, erf\u00fcllt oder nicht? 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