{"id":125324,"date":"2005-10-01T12:00:00","date_gmt":"2005-10-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2005\/10\/aeberhardt-10\/"},"modified":"2023-08-23T23:49:42","modified_gmt":"2023-08-23T21:49:42","slug":"aeberhardt-9","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2005\/10\/aeberhardt-9\/","title":{"rendered":"Wirkungsanalyse der Invalidenversicherung"},"content":{"rendered":"<p>Die Tragweite der 5. IVG-Revision geht weit \u00fcber die reinen Finanzierungsfragen hinaus. Schnell wachsende Neuverrentungen wirken negativ auf die Partizipation am Arbeitsmarkt und reduzieren damit die volkswirtschaftliche Leistung unseres Landes. Zudem verursachen sie Verzerrungen und unterlaufen Sanierungsbestrebungen in andern Bereichen der Sozialversicherung. Vom Standpunkt der volkswirtschaftlichen Effizienz aus ist das Potenzial an m\u00f6glichen Eingliederungen in den regul\u00e4ren Arbeitsmarkt &#8211; vor allem bei j\u00fcngeren Versicherten &#8211; unbedingt auszun\u00fctzen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Finanzierung der Invalidenversicherung (IV) ist seit Jahren ungen\u00fcgend. Anfang 1998 konnten die aufgelaufenen Schulden der IV durch eine \u00dcberweisung von 2,2 Mrd. Franken aus der Erwerbsersatzordnung getilgt werden. Trotz einer weiteren \u00dcberweisung von 1,5 Mrd. Franken (2003) ist in der Zwischenzeit auf dem Kapitalkonto der IV ein Negativsaldo in der Gr\u00f6ssenordnung von 8 Mrd. Franken aufgelaufen. Gleichzeitig \u00f6ffnet sich die Kostenschere weiter.&#13;<\/p>\n<h2>Ungebrochene Ausgabendynamik<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSchreiben wir die geltende Regelung fort, werden die j\u00e4hrlichen Ausgaben der IV bis 2015 um mehr als 2 Mrd. Franken zunehmen. Da die \u00f6ffentlichen Haushalte die H\u00e4lfte der IV-Ausgaben tragen m\u00fcssen, ist der Effekt auf diese deutlich und unmittelbar. Als Folge der demografischen Alterung werden auch andere Sozialausgaben des Bundes, der Kantone und der Gemeinden steigen. Dies bedeutet, dass ein immer gr\u00f6sserer Teil der Staatsausgaben erstens gesetzlich festgeschrieben ist und zweitens f\u00fcr den Konsum &#8211; statt f\u00fcr Investitionen &#8211; verwendet wird. Bei gleich bleibendem Leistungsniveau der Sozialwerke ergeben sich zwei M\u00f6glichkeiten, welche beide erhebliche volkswirtschaftliche Nachteile aufweisen: entweder eine Erh\u00f6hung der Steuerbelastung oder die Hinnahme eines geringeren staatlichen Handlungsspielraums bei Investitionsausgaben oder gar im Bildungsbereich.&#13;<\/p>\n<h2>Zunahme der Verrentungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Anteil der gewichteten IV-Rentner an der aktiven Bev\u00f6lkerung hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen (siehe Tabelle 1). Im Jahr 2002 schlug auch die Erh\u00f6hung des AHV-Rentenalters der Frauen auf 63 Jahre mit 0,2 Prozentpunkten zu Buche. Seit 1990 ist jedoch insbesondere f\u00fcr Personen ab 35 Jahren die Wahrscheinlichkeit gestiegen, eine IV-Rente zu beziehen. Der erh\u00f6hte Zugang von j\u00fcngeren Altersklassen f\u00e4llt besonders ins Gewicht, da diese lange in der IV verbleiben werden.\u00a0Die Schweiz ist mit dieser Entwicklung kein Sonderfall. Die Zunahme der IV-Rentnerinnen und -Rentner l\u00e4sst sich in allen OECD-L\u00e4ndern feststellen, ebenso die H\u00e4ufung von Renten aufgrund psychischer Erkrankungen. Von diesem allgemeinen Muster hebt sich die Schweiz gegen\u00fcber der OECD dadurch ab, dass der Anteil der IV-Rentnerinnen und -Rentner an der aktiven Bev\u00f6lkerung eher tief ist. Hingegen erfolgt die Zunahme schneller als im OECD-Durchschnitt und die Neurentnerinnen und -rentner sind eher j\u00fcnger.1&#13;<\/p>\n<h2>Wirkungen auf Partizipation<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Zuspruch einer IV-Rente f\u00fchrt in der Regel zu einem irreversiblen Ausscheiden aus dem Erwerbsprozess. Der Volkswirtschaft stehen damit weniger Arbeitskr\u00e4fte zur Verf\u00fcgung. Die Dynamik der Verrentungen seit 1990 hat dem Schweizer Arbeitsmarkt rund 2 Prozentpunkte an Arbeitskr\u00e4ften entzogen. Der daraus resultierende Verlust an volkswirtschaftlicher Wertsch\u00f6pfung (BIP) d\u00fcrfte einen Prozentpunkt deutlich \u00fcbersteigen. \u00a0Die Arbeitsbev\u00f6lkerung wird in den kommenden Jahren durchschnittlich \u00e4lter werden. W\u00e4hrend im Jahr 2000 noch 16,4% der Bev\u00f6lkerung im erwerbsf\u00e4higen Alter zwischen 55 und 64\/65 Jahre alt waren, werden es 2025 bereits 22,1% sein. Mit dem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit der Invalidit\u00e4t. Weiter d\u00fcrften &#8211; wie bereits in der Vergangenheit &#8211; neue Krankheitsbilder eine zunehmende Bedeutung bekommen. Setzen sich diese Trends in Zukunft fort, ist &#8211; ohne IVG-Revision &#8211; bis 2020 ein weiterer Anstieg des Rentneranteils in der Gr\u00f6ssenordnung von 1 bis 2 Prozentpunkten &#8211; mit den entsprechenden Folgen f\u00fcr das Wirtschaftswachstum &#8211; zu bef\u00fcrchten. Hinzu kommt, dass diese drohenden Mehrleistungen in eine Zeit fallen werden, in der die Altersvorsorge und das Gesundheitssystem die Folgen der demografischen Alterung zu bew\u00e4ltigen haben werden. \u00a0Volkswirtschaftlich ist diese Entwicklung dann bedenklich, wenn bei den Rentnern eine m\u00f6gliche (Rest-)Arbeitsf\u00e4higkeit brachliegt. Um abzukl\u00e4ren, ob in dieser Hinsicht Handlungsspielraum besteht, m\u00fcssen die Anreizmechanismen der IV etwas genauer betrachtet werden.&#13;<\/p>\n<h2>Ursachen der zunehmenden Rentenzuspr\u00fcche<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Notwendigkeit eines Rentenzuspruchs l\u00e4sst sich nicht mit naturwissenschaftlicher Exaktheit bestimmen. Die Versicherung erbringt Leistungen, wenn zwischen einem Gesundheitsschaden und der teilweisen oder ganzen Erwerbsunf\u00e4higkeit ein urs\u00e4chlicher Zusammenhang besteht. Die Leistungsvoraussetzung hat dementsprechend eine medizinische und eine wirtschaftliche Dimension. Nur wenn eine Invalidit\u00e4t keine Erwerbst\u00e4tigkeit zul\u00e4sst, kann eine Rente zugesprochen werden. \u00a0In der Botschaft zur 5. IVG-Revision werden die Gr\u00fcnde f\u00fcr die angestiegene Verrentung ausf\u00fchrlich aufgez\u00e4hlt. An dieser Stelle beschr\u00e4nken wir uns auf die spezifisch wirtschaftlichen Ursachen. Konkret gehen wir der Frage nach, welche wirtschaftlichen Anreize auf eine Zunahme der Verrentungen gewirkt haben.&#13;<\/p>\n<h3>Verbesserte Absicherung gegen Invalidit\u00e4t<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nAn erster Stelle ist es die verbessere Absicherung gegen die materiellen Folgen einer Invalidit\u00e4t. Mit dem Aufbau der obligatorischen beruflichen Vorsorge kam eine grosse Zahl von Arbeitnehmenden in den Genuss eines BVG-Invalidenversicherungsschutzes. Obwohl das BVG-Obligatorium niedrigere Renten f\u00fcr krankheitsbedingte Invalidit\u00e4t vorsieht, haben viele Einrichtungen der beruflichen Vorsorge erheblich gener\u00f6sere L\u00f6sungen gew\u00e4hlt. In diesen F\u00e4llen ist bei einer Invalidit\u00e4t nicht nur ein Grundbedarf abgesichert, sondern fast der gewohnte Lebensstandard.&#13;<\/p>\n<h3>H\u00e4rteres Klima in Wirtschaft und Arbeitswelt<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIn den Neunzigerjahren wurden zudem Wirtschaftsklima und Arbeitswelt deutlich h\u00e4rter. Die Unternehmen hatten weniger Spielraum, um schw\u00e4chere Mitarbeitende mitzuziehen. Da die Modalit\u00e4ten einer Invalidisierung sich mit der beruflichen Vorsorge f\u00fcr den Arbeitnehmenden verbessert hatten, hatten sie auch weniger Skrupel, sich von diesen Arbeitnehmenden zu trennen. Es zeigt sich zudem, dass die Wiedereingliederung der Invaliden in die Arbeit schwieriger geworden ist.&#13;<\/p>\n<h3>Anreize f\u00fcr Verrentung statt Wiedereingliederung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDiese beiden wirtschaftlichen Faktoren wirkten sich auf das Wahlverhalten der Versicherten aus. Verschlechtert sich die Arbeitsmarktf\u00e4higkeit eines Arbeitnehmenden &#8211; sei es durch pers\u00f6nliche Faktoren, die Wirtschaftslage oder die Lage des Unternehmens &#8211; steht f\u00fcr die Beteiligten in der Regel die Invalidisierung im Vordergrund. Bei Vorliegen einer guten Absicherung in der 2. S\u00e4ule ergibt sich die M\u00f6glichkeit, dass das Einkommen auf einem recht hohen Niveau bleibt. Dies wiederum f\u00fchrt dazu, dass Alternativen wie eine berufliche Ver\u00e4nderung oder andere Eingliederungsmassnahmen zu wenig oder gar nicht in Betracht gezogen werden. Denn sie bergen Risiken: W\u00e4hrend man mit einer Invalidisierung im \u00absicheren Hafen\u00bb ist, kann eine Eingliederung misslingen und zu Arbeitslosigkeit und Aussteuerung f\u00fchren, was mit entsprechenden Einkommensverlusten verbunden ist. \u00a0Diese Anreizwirkung der bestehenden Regelung f\u00fchrte ferner dazu, dass der Fr\u00fcherkennung und Pr\u00e4vention eine zu geringe Beachtung geschenkt wird. Dies erweist sich f\u00fcr die Arbeitsmarktf\u00e4higkeit als fatal. Je l\u00e4nger die Probleme am Arbeitsplatz ohne Gegenmassnahmen andauern, desto schwieriger wird eine Therapie. Die Zusprechung einer Rente ist dann beinahe irreversibel. Die Wiedereingliederung wird meist nur im Hinblick auf einen gesch\u00fctzten Arbeitsplatz angepackt.&#13;<\/p>\n<h2>Interdependenz zwischen den Sozialwerken<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas schweizerische System des sozialen Netzes ist stark segmentiert. F\u00fcr jedes Risiko wie Arbeitslosigkeit, Unfall oder Invalidit\u00e4t besteht ein spezialisiertes Netzwerk. Besonders starke Interdependenzen gibt es zwischen der IV, der Arbeitslosenversicherung (ALV) und der beruflichen Vorsorge. \u00a0Die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) konzentriert sich auf die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) und den verschiedenen Institutionen (Sozialhilfe, ALV und IV) sowie auf das gezielte Schliessen von L\u00fccken. Das vom Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (seco) lancierte Projekt IIZ wird durch die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren (VDK) und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) tatkr\u00e4ftig unterst\u00fctzt. Die politische Sensibilisierung und die Einsicht in die Notwendigkeit einer optimierten Zusammenarbeit ist hoch. Das Handbuch zur interinstitutionellen Zusammenarbeit fasst die aktuellen Erfahrungen zusammen und die Vielfalt der kantonalen Zusammenarbeitsmodelle und bietet konkrete Unterst\u00fctzung.2 \u00a0Die Reformbestrebungen innerhalb der IV-Revision sind keine Insell\u00f6sung, sondern eingebettet in ein koordiniertes Vorgehen aller Sozialwerke und Gebietsk\u00f6rperschaften.&#13;<\/p>\n<h2>Verhindert die schlechte Arbeitsmarktlage eine Reintegration?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nOft wird argumentiert, dass eine Wiedereingliederung bei der gegenw\u00e4rtig schlechten Arbeitsmarktlage unrealistisch sei. Aus volkswirtschaftlicher Sicht kann dieses Argument mehrfach widerlegt werden. \u00a0&#8211; Erstens geht es nicht darum, den Zugang zu Renten undifferenziert zu verbauen. Nur dort, wo es \u00f6konomisch einen Sinn hat, soll der Versicherte wieder in den regul\u00e4ren Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Eine Reintegration um jeden Preis ist vom wirtschaftlichen Standpunkt nicht begr\u00fcndbar. Eine zu restriktive Rentenvergabe k\u00f6nnte dar\u00fcber hinaus die anderen Sozialwerke &#8211; beispielsweise die Sozialhilfe &#8211; belasten und zu einem Konflikt mit den sozialpolitischen Zielsetzungen des Landes f\u00fchren.\u00a0&#8211; Zweitens ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt durch ein konjunkturelles Auf und Ab gepr\u00e4gt. Eine Verrentung ist dagegen faktisch permanent. Die entsprechende Person ist irreversibel f\u00fcr den Arbeitsmarkt verloren. Dies macht deutlich, dass die IV nicht geeignet ist, Probleme auf dem Arbeitsmarkt zu l\u00f6sen. Die ALV verf\u00fcgt dagegen \u00fcber ein Instrumentarium, um zyklische Probleme auf dem Arbeitsmarkt aufzufangen. \u00a0&#8211; Drittens ist aus \u00f6konomischer Sicht die Vorstellung, dass eine chronische Unterbesch\u00e4ftigung herrscht und ein wiedereingegliederter Arbeitnehmer einem andern die Stelle wegnimmt, unzutreffend. Die letzten Jahrzehnte haben deutlich aufgezeigt, dass Volkswirtschaften, die nicht zu stark reguliert sind, sehr wohl in der Lage sind, eine hohe Arbeitsmarktpartizipation zu erreichen. Gerade die Schweiz mit ihren hohen Partizipationsraten am Arbeitsmarkt belegt dies deutlich.&#13;<\/p>\n<h2>Revisionsvorschl\u00e4ge sind volkswirtschaftlich solid untermauert<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Ausgabendynamik der Verrentungen f\u00fchrt nicht nur zu einem Finanzierungsproblem, sondern wirkt auch negativ auf das Wirtschaftswachstum, die Arbeitsmarktpartizipation, die Staatsfinanzen und die andern Sozialwerke. Die Stossrichtungen der 5. IVG-Revision zielen darauf ab, den Neuverrentungen die Spitze zu brechen. \u00a0Die Massnahmen scheinen geeignet, wesentliche Verbesserungen zu bringen: \u00a0&#8211; Die Massnahmen zur Fr\u00fcherkennung und Reintegration sind sowohl volkswirtschaftlich als auch gesellschaftspolitisch sinn-voll. Dabei sollten nicht nur die Arbeitnehmenden angesprochen werden. Auch die Arbeitgeber sind dahingehend zu sensibilisieren, schw\u00e4chere Menschen im Arbeitsprozess zu belassen oder ihnen gar eine Stelle anzubieten.\u00a0&#8211; Die Straffung des Vollzugs k\u00f6nnte ebenfalls Effizienzpotenziale freisetzen. Zudem w\u00fcrde sie die Gleichbehandlung der Antragsteller verbessern. Die Durchsetzung von klaren, in der ganzen Schweiz vergleichbar umgesetzten Kriterien wirkt dem Missbrauch entgegen und st\u00e4rkt das Vertrauen in die IV. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Straffung und Vereinheitlichung nicht auf einem generell grossz\u00fcgigen, sondern auf einem angemessenen Niveau stattfindet. ?<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Tragweite der 5. IVG-Revision geht weit \u00fcber die reinen Finanzierungsfragen hinaus. Schnell wachsende Neuverrentungen wirken negativ auf die Partizipation am Arbeitsmarkt und reduzieren damit die volkswirtschaftliche Leistung unseres Landes. Zudem verursachen sie Verzerrungen und unterlaufen Sanierungsbestrebungen in andern Bereichen der Sozialversicherung. 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