{"id":125339,"date":"2005-10-01T12:00:00","date_gmt":"2005-10-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2005\/10\/dettling-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:49:59","modified_gmt":"2023-08-23T21:49:59","slug":"dettling","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2005\/10\/dettling\/","title":{"rendered":"Die Unterfinanzierung beheben, nicht die Behinderten bestrafen"},"content":{"rendered":"<p>Die Invalidenversicherung (IV) ist seit \u00fcber dreissig Jahren unterfinanziert &#8211; ein Missstand, der strukturelle Gr\u00fcnde hat und vom Parlament lange toleriert worden ist. Der entstandene Schuldenberg wie auch die laufenden und steigenden Mehrausgaben waren seit einem Jahrzehnt vorhersehbar. Die parlamentarischen Massnahmen gegen die Defizitwirtschaft &#8211; wie die beiden EO-Transfers in der H\u00f6he von 3,7 Mrd. Franken oder Anpassungen auf der Beitragsseite &#8211; gen\u00fcgten absolut nicht. Die IV-Finanzen sind desolat. Dieser Umstand wurde in der politischen Diskussion benutzt, den Versicherten, welche auf IV-Renten angewiesen sind, Missbrauch vorzuwerfen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nMit wenigen in den Medien gezeigten \u00abFallbeispielen\u00bb wurde im Ergebnis ein generelles Verd\u00e4chtigungsklima gegen behinderte Menschen, welche sich unrechtm\u00e4ssig Leistungen erschleichen w\u00fcrden, produziert. Das war und ist eine unerh\u00f6rte Diskriminierung und hat auch Auswirkungen. Hinter einzelnen Spar-Vorschl\u00e4gen in der Botschaft des Bundesrates zur 5. IVG-Revision, wo \u00abfalsche Anreize\u00bb beseitigt werden sollen, steht das Verst\u00e4ndnis, dass Behinderte vor allem die Rente wollen. Wir erleben bei den Beratungen in der Pro Infirmis \u00fcberwiegend das Gegenteil: Die Betroffenen m\u00fchen sich ab, ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder einen neuen Arbeitsplatz zu finden &#8211; zu oft leider ohne Erfolg.&#13;<\/p>\n<h2>Forderungen von Pro Infirmis<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nVor diesem Hintergrund hat Pro Infirmis klare Forderungen zur 5. IVG-Revision:\u00a0&#8211; Die IV muss besser und aktiver zur sozialen und beruflichen Integration beitragen, damit k\u00fcnftig weniger Versicherte neu auf eine IV-Rente angewiesen sind.\u00a0&#8211; Die Finanzierung der IV ist auf eine solide Basis zu stellen und der Kostenentwicklung anzupassen.\u00a0&#8211; Die IV muss f\u00fcr Versicherte, die auf Rente angewiesen sind, die Existenzsicherung verbessern.\u00a0&#8211; Auf diskriminierende IV-Sonderverfahrensvorschriften, welche vom Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) abweichen, ist zu verzichten.&#13;<\/p>\n<h2>Ja zur Fr\u00fcherfassung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nPro Infirmis begr\u00fcsst insbesondere die Fr\u00fcherfassung und die Massnahmen im Rahmen der Fr\u00fchintervention. Versicherte erhalten so fr\u00fcher die notwendige Unterst\u00fctzung. Neben den IV-Stellen m\u00fcssen hier private Behindertenorganisationen, welche in der beruflichen Eingliederung t\u00e4tig sind, im Rahmen von Leistungsvertr\u00e4gen aktiv werden k\u00f6nnen. Das Verfahren der Fr\u00fcherfassung muss &#8211; wie in den Grundz\u00fcgen angelegt &#8211; klar freiwillig bleiben und kann so die in der Regel hohe Motivation des Versicherten zur Selbstintegration erhalten und f\u00f6rdern. Daher ist f\u00fcr uns eine Anmeldung des Versicherten ohne seine Zustimmung undenkbar. Diese Freiwilligkeit hat auch w\u00e4hrend des ganzen Verfahrens zu gelten. Ein Aufheben der \u00e4rztlichen Schweigepflicht, wenn der Versicherte nicht gleich \u00abspurt\u00bb, ist absolut unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und wird von Pro Infirmis nicht akzeptiert. Eine wichtige Rolle spielen bei der beruflichen Eingliederung die Arbeitgeber; ohne sie geht es nicht. Umso erstaunlicher ist das Schweigen in der Gesetzesvorlage, aber auch in der politischen Diskussion. \u00a0Die Sparvorschl\u00e4ge, welche sp\u00fcrbar die Missbrauchsdebatte zum Gevatter haben, weist Pro Infirmis zur\u00fcck. Wir lehnen die Abschaffung des Mindesttaggeldes f\u00fcr Kin-der erziehende Frauen ab, welche sich einer IV-beruflichen Massnahme stellen m\u00f6chten; ebenso sind wir gegen die Aufhebung des Karrierezuschlags f\u00fcr j\u00fcngere Versicherte.\u00a0Die Anpassung des Invalidit\u00e4tsbegriffes im ATSG ist akzeptierbar, nicht aber die Neudefinition des Rentenanspruchs. Dieser soll k\u00fcnftig erst entstehen, wenn eine Verbesserung der Erwerbsf\u00e4higkeit definitiv unm\u00f6glich geworden ist. Damit w\u00e4ren alle Versicherten, deren Krankheit einen komplexen Behandlungsverlauf zur Folge hat, auf Jahre hinaus von einer sachlich gerechtfertigten Rentenzusprache ausgeschlossen und w\u00fcrden bei der Sozialhilfe landen.&#13;<\/p>\n<h2>Eine solide Finanzierung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie IV braucht dringend neue Einnahmen. Ihr diese zu verweigern, w\u00e4re nicht verantwortbar. Es gilt die Schulden abzubauen und die laufenden Kosten zu decken. Im Parlament muss ein Konsens gefunden werden \u00fcber die Herkunft der ben\u00f6tigten Mittel, seien dies nun zus\u00e4tzliche erhobene Anteile von Mehrwertsteueroder Lohnprozenten oder der Bundesanteil des Nationalbankgoldes.&#13;<\/p>\n<h2>Keine Sonderverfahren<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Rahmen des ATSG konnten die sozialversicherungsrechtlichen Verfahren seit 2003, nach jahrzehntelanger Diskussion, vereinheitlicht werden. Mit d\u00fcrftigen Begr\u00fcndungen sollen f\u00fcr Behinderte im Rahmen der IV-Verfahren nur zwei Jahre sp\u00e4ter Sonderbestimmungen eingef\u00fchrt werden. Pro Infirmis lehnt aus Gr\u00fcnden der Rechtsgleichheit und -sicherheit eine solche diskriminierende Hauruck\u00fcbung ab.m<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Invalidenversicherung (IV) ist seit \u00fcber dreissig Jahren unterfinanziert &#8211; ein Missstand, der strukturelle Gr\u00fcnde hat und vom Parlament lange toleriert worden ist. Der entstandene Schuldenberg wie auch die laufenden und steigenden Mehrausgaben waren seit einem Jahrzehnt vorhersehbar. Die parlamentarischen Massnahmen gegen die Defizitwirtschaft &#8211; wie die beiden EO-Transfers in der H\u00f6he von 3,7 Mrd. 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